Ich wiederhole aus diesem Grund noch einmal unsere Forderung. Dass wir heute Morgen stundenlange Debatten geführt haben, das nützt letztlich nichts, wenn die Debatten keine Konsequenzen haben. Dies vor Augen haben wir ganz konkrete Vorschläge gemacht, über die Sie nachdenken können, die Sie auch unterstützen können:
„Die Landesregierung ergreift eine Bundesratsinitiative zur Erhöhung des Spitzensteuersatzes. Die Landesregierung ergreift eine Bundesratsinitiative zur Erhöhung der Mehrwertsteuer für Luxusgüter. Die Landesregierung ergreift eine Bundesratsinitiative zur Erhöhung der Kapitalabgeltungssteuer auf Kapitaleinkünfte. Die Landesregierung ergreift eine Bundesratsinitiative zur Besteuerung von Finanztransaktionen. Die Landesregierung ergreift eine Bundesratsinitiative zur Wiedereinführung der seit 1997 ausgesetzten Vermögenssteuer. Die Landesregierung ergreift eine Bundesratsinitiative zur Reform der Erbschaftssteuer, die insbesondere die stärkere Belastung größerer Erbschaften zum Ziel hat.“ Die hierbei kürzlich vorgenommene Veränderung soll also wieder rückgängig gemacht werden. „Die Landesregierung ergreift eine Bundesratsinitiative zur Rückgängigmachung von ‚Steuergeschenken’ wie beispielsweise der reduzierte Mehrwertsteuersatz
Nun wird ja im Land beklagt, es fehle in Deutschland an der Belastungsgerechtigkeit. Die Menschen im Land, die Bürgerinnen und Bürger, aber auch wir von der SPD werden den Ministerpräsidenten nicht an dem messen, was er jeden Tag in der Zeitung verkündet, sondern an dem, wofür er hier die Hand hebt. Vielen Dank.
Vielen Dank, Frau Hoffmann-Bethscheider. Ich eröffne die Aussprache. - Das Wort hat nun Frau WillgerLambert, Abgeordnete von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! In der Tat haben wir bereits heute Morgen die Argumente ausgetauscht. CDU und FDP haben ihre Haltung zu den Berliner Vorschlägen deutlich gemacht, und ich habe unsere Position verdeutlicht.
Mir ist es jetzt noch wichtig, kurz zu sagen, warum wir dem SPD-Antrag nicht zustimmen können. Dieser SPD-Antrag enthält eine Reihe von Maßnahmen, die unsere Zustimmung finden. Allerdings lehnen wir die Vermögenssteuer in der Form, wie sie die SPD vorsieht, ab; das war auch schon Thema in diesem Plenum. Stattdessen wünschen wir eine Vermögensabgabe. Bei der Erbschaftssteuer ist uns wichtig, dass Unternehmen berücksichtigt werden. Hinsichtlich der Mehrwertsteuer für Luxusgüter ist zu sagen, dass wir eine generelle Bereinigung wollen. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Frau Abgeordnete. - Das Wort hat nun Herr Prof. Dr. Heinz Bierbaum, Abgeordneter der Fraktion DIE LINKE.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! In der Tat, inhaltlich ist die Debatte heute Morgen bereits geführt worden. Ich denke, dass dieser Antrag im Grunde die aus der heute Morgen geführten Debatte zu ziehende Konsequenz darstellt. Ich erkläre für die Fraktion DIE LINKE ausdrücklich, dass wir diesen Antrag unterstützen, da wir meinen, dass den Worten nun auch Taten folgen müssen.
Ich möchte, da ich annehme, dass Sie den Antrag insgesamt ablehnen wollen, doch etwas anregen: Die ersten beiden Punkte betreffend die Bundesratsinitiative zur Erhöhung des Spitzensteuersatzes und
die Bundesratsinitiative zur Erhöhung der Mehrwertsteuer für Luxusgüter müssten Sie meines Erachtens eigentlich unterstützen. Ich denke, Sie sollten zumindest diese Punkte aufgreifen.
Lassen Sie mich noch ein ergänzendes Wort sagen. Heute Morgen wurde auch die Notwendigkeit der Konsolidierung des Haushaltes angesprochen. Es ist hier gesagt worden, die LINKE sei gegen die Konsolidierung des Haushaltes. Dem möchte ich nun eindeutig widersprechen. Ich muss widersprechen, weil es nicht um die Frage geht, ob der Haushalt konsolidiert werden muss, sondern um die Frage, wie die Konsolidierung des Haushaltes erfolgen sollte. Diesbezüglich ist völlig klar, dass der Weg allein über das Sparen nicht funktionieren kann, dass wir vielmehr die Einnahmen erhöhen müssen. Deshalb kommen wir um eine andere Steuerpolitik nicht herum.
Gemeint ist, dass die Steuerpolitik nicht nur gerechter sein muss, sondern auch dazu führen muss, dass die Einnahmen erhöht werden, und zwar insbesondere dort, wo sie gebraucht werden, nämlich auf der kommunalen Ebene und auf der Ebene der Länder. Wir unterstützen den vorliegenden Antrag, weil seine Steuervorschläge genau in diese Richtung zielen. Über derartige Initiativen können die Ländereinnahmen erhöht werden.
Es wäre ein Zeichen, das vom Saarland ausginge, ein Zeichen dafür, dass wir für eine gerechtere und eine sinnvolle Steuerpolitik sind, die die Einnahmen erhöht, insbesondere auf der Länderebene. Deswegen unterstützen wir den Antrag. Ich möchte doch anregen, dass auch Sie zumindest Teile dieses Antrages aufnehmen, um glaubwürdig zu bleiben. Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Bierbaum. Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Ich schließe die Aussprache.
Wir kommen zur Abstimmung. Wer für die Annahme der Drucksache 14/209 ist, den bitte ich eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Antrag Drucksache 14/209 mit der Stimmenmehrheit von CDU, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Gegenstimmen der Oppositionsfraktionen von SPD und LINKE abgelehnt ist.
treffend: Initiative zu mehr Verbraucherinformation, Qualität, Transparenz und Lebensmittelsicherheit (Drucksache 14/210)
Beschlussfassung über den von der CDULandtagsfraktion, der FDP-Landtagsfraktion und der BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN-Landtagsfraktion eingebrachten Antrag betreffend: Verbraucherschutz stärken, Verbraucherinformation ausbauen (Drucksache 14/221)
Die antragstellenden Fraktionen sind übereingekommen, auf Begründung und Aussprache zu verzichten und beide Anträge in den zuständigen Ausschuss für Gesundheit und Verbraucherschutz zur Anhörung zu überweisen.
Wer für die Überweisung der Drucksachen 14/210 und 14/221 in den Ausschuss für Gesundheit und Verbraucherschutz ist, den bitte ich eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass die Anträge Drucksache 14/210 und Drucksache 14/221 einstimmig mit den Stimmen aller Fraktionen in den Ausschuss für Gesundheit und Verbraucherschutz überwiesen sind.
Beschlussfassung über den vom Ausschuss für Justiz, Verfassungs- und Rechtsfragen sowie Wahlprüfung eingebrachten Antrag betreffend: Streitsachen vor dem Verfassungsgerichtshof des Saarlandes (Übersicht Nr. 1) (Drucksache 14/206)
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kollegen! Meine Damen und Herren! Ich werde versuchen, mich kurz zu fassen. Aber wir sind ja wieder in den Genuss einer funktionierenden Klimaanlage gekommen, so jedenfalls mein Eindruck, das können wir noch zwei Minuten ausnutzen.
Der Ihnen vorliegende Beschlussantrag des Ausschusses für Justiz, Verfassungs- und Rechtsfragen sowie Wahlprüfung betreffend Streitsachen vor dem Verfassungsgerichtshof des Saarlandes, die Übersicht Nr. 1, bezieht sich auf zwei Verfassungsbeschwerden gegen das zum 01.07.2010 im Saarland in Kraft tretende Nichtraucherschutzgesetz vom 10.02.2010. Mit diesem Gesetz wurden die im bisher geltenden Nichtraucherschutzgesetz enthaltenen Ausnahmeregelungen vom Rauchverbot aufgehoben, sodass künftig ein absolutes Rauchverbot gelten wird. Für Gaststätten, in denen im Zeitraum von November 2007 bis November 2009 Raucherräume
Kurz zum Inhalt der beiden Verfassungsbeschwerden. Der Beschwerdeführer in dem Verfahren Lv 3/10 betreibt ein sogenanntes Shisha-Café, in dem den Gästen das Rauchen von Wasserpfeifen angeboten wird. Er trägt vor, dass etwa 90 Prozent der Gäste das Lokal ausschließlich zu diesem Zweck aufsuchen. Rund 80 Prozent seines Umsatzes erziele er mit den Erlösen aus dem Shisha-Angebot. Da er seinen Gästen das Rauchen von Wasserpfeifen in Zukunft nicht mehr anbieten dürfe, könne er sein Café nicht mehr weiter betreiben.
Die Beschwerdeführerin in dem Verfahren Lv 4/10 betreibt ein inhabergeführtes Lokal, in dem neben einem umfassenden Getränkeangebot lediglich einfach zubereitete Speisen angeboten werden. Nach dem Vortrag der Beschwerdeführerin sind etwa 90 Prozent der Gäste Raucher. Im Jahr 2008 habe sie einen abgegrenzten Raucherraum in ihrer Gaststätte errichtet. Diesen habe sie nach der Änderung des Nichtraucherschutzgesetzes im Jahr 2009 wieder entfernt, da es ihr aufgrund der dann geltenden Fassung des Gesetzes möglich war, die Gaststätte als Rauchergaststätte zu betreiben. Durch das nunmehr in Kraft tretende Nichtraucherschutzgesetz sei sie gezwungen, ihre Gaststätte als Nichtrauchergaststätte fortzuführen. Dann müsse sie mit einem existenzvernichtenden Wegbrechen ihrer Gäste rechnen.
Die Beschwerdeführer haben sich in Verfassungsbeschwerden gegen die Neufassung des Gesetzes gewandt, da sie der Auffassung sind, das Gesetz verletze sie in ihren Grundrechten. Zugleich haben sie den Erlass einstweiliger Anordnungen beantragt, mit denen die angegriffenen Regelungen bis zu einer Entscheidung in der Hauptsache außer Vollzug gesetzt werden sollen.
Der Verfassungsgerichtshof des Saarlandes hat dem saarländischen Landtag Gelegenheit zur Stellungnahme zu diesen Streitsachen gegeben. Der Ausschuss für Justiz, Verfassungs- und Rechtsfra
gen sowie Wahlprüfung hat sich in seiner Sitzung am 10. Juni 2010 mit den Streitsachen befasst und einstimmig beschlossen, dem Plenum zu empfehlen, seitens des Landtages von einer Stellungnahme zu den beiden Verfassungsbeschwerden und zu den hierzu beantragten einstweiligen Anordnungen sowie zu möglicherweise bis zum Inkrafttreten des Nichtraucherschutzgesetzes weiter eingehenden Eilschutzanträgen abzusehen. Weitere Eilschutzanträge sind auch mittlerweile im Haus eingegangen.
Mit Blick auf den Ablauf der Stellungnahmefrist in den anhängigen Eilrechtsschutzverfahren hat der Präsident des Landtages entsprechend der in der Drucksache 14/81 festgelegten Verfahrensweise dem Verfassungsgerichtshof bereits mitgeteilt, dass der Landtag hierzu keine Stellungnahme abgeben wird. Das ist Ihnen auch allen, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, bereits schriftlich mitgeteilt worden. Im Übrigen bitte ich Sie, dem Beschluss des Ausschusses zu folgen und dem vorliegenden Antrag Drucksache 14/206 die Zustimmung zu erteilen. - Vielen Dank für die Aufmerksamkeit und die Geduld.
Ich danke der Berichterstatterin und eröffne die Aussprache. - Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache.
Wir kommen zur Abstimmung. Wer für die Annahme des Antrags Drucksache 14/206 ist, den bitte ich eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Antrag einstimmig mit den Stimmen aller Fraktionen angenommen ist.
Damit sind wir am Ende der heutigen Sitzung angelangt. Ich schließe die Sitzung und wünsche Ihnen noch einen schönen Tag.