wird. Wir haben dies dementsprechend gemacht. Dass wir dabei nicht ein Studium wie das andere behandeln, sondern dass wir ganz im Gegenteil sehr differenziert hinschauen, zeigt sich an dieser Stelle. Wenn eben erklärt wurde, dass es sich um einen nicht sozialen Gesetzentwurf handelt, dann sage ich, bei der Regelstudienzeit können vier Semester obendrauf kommen, es können zwei weitere Semester Korrektur von Fehlentscheidungen dazukommen. Außerdem gibt es eine ganze Latte von Ausnahmetatbeständen, fast eine dreiviertel Seite in der Begründung des Gesetzes. Das beginnt bei Schwangerschaft, Pflege und Erziehung eines behinderten Kindes, Alleinerziehende usw. usw. Es gibt also wirklich einen umfassenden Katalog von Ausnahmetatbeständen. Insofern greift das, was Sie versuchen darzustellen, es handele sich hierbei um eine furchtbar unsoziale Tat und einen furchtbar unsozialen Gesetzentwurf, vollkommen ins Leere.
Dazu kommt der Vorwurf, den wir heute zum wiederholten Mal gehört haben, dass Studiengebühren die soziale Selektion verstärken. Sehen Sie sich die Sozialerhebung des Deutschen Studentenwerks genauer an. Sie sagt aus, dass erstmals seit Jahren der Anteil der Arbeiterkinder unter den Studierenden von 13 auf 15 Prozent angestiegen ist und das, obwohl zum Zeitpunkt der Befragung 59 Prozent aller Studierenden in Deutschland von Gebühren betroffen gewesen sind. Wenn Sie das Hochschulinformationssystem befragen, dann kommt heraus, dass es keine Massenflucht von gebührenbehafteten Bundesländern in gebührenfreie Bundesländer gibt. Wenn das als solches der Fall wäre, dann hätte es eine wahnsinnige Verschiebung aus dem Saarland beispielsweise nach Rheinland-Pfalz geben müssen. Die ist irgendwie ausgeblieben. Umgekehrt müsste es jetzt so sein, dass Tausende von Studierenden beispielsweise aus Baden-Württemberg in das Saarland kommen, weil wir die Studiengebühren abgeschafft haben. Meine sehr verehrten Damen und Herren, auch dies wird nicht der Fall sein. Tun Sie mir vor diesem Hintergrund also den Gefallen und versuchen Sie nicht, diese Geschichte in einer Form darzustellen, wie sie nicht ist.
Die größte Freude ist aber hier zu hören, dass Herr Commerçon mit Verve in der Stimme sagt: Sie zocken nicht nur die Studierenden ab, sondern Sie zocken auch noch die Universität und die Hochschulen ab.
Schließlich stellt sich Frau Spaniol hierhin und sagt, der Aufwand sei größer als der Ertrag; wir nähmen deswegen der Universität mit dem, was wir täten, Geld weg, und das sei ganz schlimm. Dann haut sie
Der entscheidende Punkt ist doch, dass wir es der Autonomie der Hochschulen überlassen. Wenn das stimmen würde, was Sie alles sagen, gäbe es hier keine Studiengebühren, weil sie sich nicht lohnen würden.
Da können Sie sich doch ganz entspannt zurücklehnen, Herr Commerçon, denn es wird gar keine Studiengebühren geben, wenn dies das Problem ist. Also: Es ist gerade nicht so, dass wir jemanden zwingen. Wir stärken vielmehr die Autonomie der Hochschulen. Genau deshalb ist das, was wir hier vorlegen, ein richtiger Gesetzentwurf. Deswegen danke ich den Koalitionsfraktionen dafür, dass sie ihm heute zustimmen werden. - Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Danke, Herr Minister. - Das Wort hat nun die Abgeordnete Barbara Spaniol von der Fraktion DIE LINKE.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Kollege Kühn, ich weise Ihre Äußerung von vorhin auf das Schärfste zurück. Es geht hier doch nicht um Intelligenz, sondern um die wirtschaftliche Situation von Studierenden, und die ist bei einkommensschwachen Familien naturgemäß schlechter. Studierende aus solchen Familien müssen während ihres Studiums zusätzlich arbeiten, um sich ihren Lebensunterhalt überhaupt finanzieren zu können. Und dann beginnt der Teufelskreis: Es fehlt Zeit zum Studium, weil gearbeitet werden muss, das Studium verlängert sich. Und Sie satteln diesen Studierenden zusätzlich Studiengebühren drauf. Das ist unsozial. Darum geht es, und das lehnen wir ab.
Vielen Dank, Frau Spaniol. Weitere Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache.
Zu dem Gesetzentwurf hat der Ausschuss für Wirtschaft und Wissenschaft sowie Grubensicherheit mit der Drucksache 14/213 einen Abänderungsantrag eingebracht. Wir kommen zur Abstimmung über diesen Abänderungsantrag. Wer für die Annahme der Drucksache 14/213 ist, den bitte ich eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Dann stelle ich fest, dass der Abänderungsantrag Drucksache 14/213 mit Stimmenmehrheit angenommen ist. Zugestimmt haben die Koalitionsfraktionen, dagegen gestimmt haben die SPDFraktion und die Fraktion DIE LINKE.
Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf in Zweiter und letzter Lesung. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfs Drucksache 14/179 neu - 2 in Zweiter und letzter Lesung unter Berücksichtigung des angenommenen Abänderungsantrags ist, den bitte ich eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Dann stelle ich fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 14/179 - neu - 2 in Zweiter und letzter Lesung unter Berücksichtigung des angenommenen Abänderungsantrags mit Stimmenmehrheit angenommen ist. Zugestimmt haben die Koalitionsfraktionen von CDU, FDP und GRÜNEN, dagegen gestimmt haben die SPD-Fraktion und die Fraktion DIE LINKE.
Zweite Lesung des Gesetzes zur Anpassung der Landesbauordnung, des Saarländischen Architektenund Ingenieurkammergesetzes und der Verordnung zur Durchführung des Saarländischen Architekten- und Ingenieurkammergesetzes an die Richtlinie 2006/123/ EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2006 über Dienstleistungen im Binnenmarkt (Drucksache 14/ 79) (Abänderungsantrag: Drucksache 14/214)
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Gesetzentwurf der Landesregierung zur Anpassung der Landesbauordnung, des Saarländischen Architekten- und Ingenieurkammergesetzes und der Verordnung zur Durchführung des Saarländischen Architekten- und Ingenieurkammergesetzes an die Richtlinie 2006/123/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2006 über Dienstleistungen im Binnenmarkt, Drucksache 14/79, wurde vom Plenum in seiner siebten Sitzung am 10. Februar dieses Jahres in Erster Lesung bei Zustimmung der Fraktionen von CDU, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Enthaltung der Fraktionen von SPD und DIE LINKE einstimmig an
genommen und zur weiteren Beratung an den zuständigen Ausschuss für Umwelt, Energie und Verkehr überwiesen. Anlass für die Änderung der Gesetze ist die umzusetzende Richtlinie 2006/123/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2006 über Dienstleistungen im Binnenmarkt. Kerninhalt dieser Richtlinie sind die Erleichterung der Aufnahme und Ausübung von Dienstleistungen sowie der Abbau gegebenenfalls in diesem Zusammenhang bestehender bürokratischer Hemmnisse. So dürfen Genehmigungserfordernisse nicht diskriminierend sein. Sie müssen aus zwingenden Gründen des Allgemeininteresses gerechtfertigt sein und geeignet sein, die Verwirklichung des mit ihnen verfolgten Ziels zu gewährleisten. Sie dürfen nicht über das hinausgehen, was zur Erreichung des Ziels erforderlich ist. Verfahren zur Ermöglichung der Dienstleistungserbringung müssen bestimmte formale Anforderungen erfüllen und über Einheitliche Ansprechpartner abgewickelt werden. - So viel zur generellen Zielsetzung des Gesetzentwurfs. Hinsichtlich der Details verweise ich auf die Einbringungsrede zur Ersten Lesung sowie auf den Begründungsteil des Gesetzentwurfs.
Der Gesetzentwurf wurde vom Ausschuss gelesen. Es wurde eine Anhörung unter Beteiligung der berufsständischen Organisationen durchgeführt. In zwei weiteren Sitzungen wurden die Ergebnisse der Anhörung diskutiert beziehungsweise erfolgte die Abstimmung über den Gesetzentwurf. Seitens der Koalitionsfraktionen wurde kein Änderungsbedarf gesehen, da es beim Gesetzentwurf primär um die Umsetzung europäischen Rechts geht. Ein von der SPD-Fraktion vorgelegter Abänderungsantrag, der hierüber hinausgehende Änderungen vorsieht, wurde mit Blick auf eine noch vorzunehmende Evaluierung der gesamten Landesbauordnung mehrheitlich abgelehnt.
Der Ausschuss empfiehlt dem Plenum mehrheitlich und zwar mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen und bei Ablehnung durch die Oppositionsfraktionen die Annahme des Gesetzentwurfs zur Anpassung der Landesbauordnung, des Saarländischen Architekten- und Ingenieurkammergesetzes und der Verordnung zur Durchführung des Saarländischen Architekten- und Ingenieurkammergesetzes an die Richtlinie 2006/123/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2006 über Dienstleistungen im Binnenmarkt, Drucksache 14/ 79, in Zweiter und letzter Lesung. - Vielen Dank.
Ich danke dem Herrn Berichterstatter und eröffne die Aussprache. - Das Wort hat die Abgeordnete Gisela Kolb von der SPD-Landtagsfraktion.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Änderungen im saarländischen Baurecht sind in diesem Landtag ein Dauerthema. Seit der umfassenden Novelle 2004 gab es bisher vier Änderungen der Landesbauordnung und auch entsprechende Änderungen des Kammergesetzes. Es ist etwas schwierig für die am Bau Beteiligten, wenn wir die gesetzlichen Grundlagen alle paar Monate ändern. Es ist wohl auch für die saarländische Landesregierung schwierig. Als ich in Vorbereitung der heutigen Debatte ein jetzt geltendes Architekten- und Ingenieurkammergesetz gesucht habe, fand ich auf der Internetseite der saarländischen Landesregierung nur eine Fassung von 2006. Die Änderung von 2008 ist selbst bei der Landesregierung noch nicht eingespielt. Sie sehen, wie oft wir die gesetzlichen Grundlagen geändert haben.
Der heutige Gesetzentwurf beinhaltet nach der Begründung der Landesregierung nur die Umsetzung von EU-Recht. Sie führt in der Gesetzesbegründung aus, dass diese Anpassung der LBO und des Kammergesetzes an die Richtlinie über die Dienstleistungen im Binnenmarkt alternativlos sei. Nach unserer Auffassung ist die Gesetzesänderung, die uns heute vorliegt, nicht alternativlos. Mit unserem Änderungsantrag haben wir die Alternative aufgezeigt. Natürlich gehört es zum Selbstverständnis des Parlamentes, Dinge zu hinterfragen. Dazu diente die Anhörung, die wir durchgeführt haben. Herr Kollege Heinrich hat in der Ersten Lesung des Gesetzentwurfes darauf verwiesen, dass zurzeit eine Evaluation der Landesbauordnung durchgeführt wird. Die Bauordnung ist ohnehin bis zum 31.12.2012 befristet. Ich würde mir wünschen, dass diese Evaluation der Landesbauordnung in einem offenen und ganz transparenten Verfahren durchgeführt wird; denn das war in den letzten Jahren nicht immer der Fall.
Wir hatten 2007 eine Evaluation der Landesbauordnung. Es wurden Interviews mit den Kammern geführt. Es wurden Bauherrinnen und Bauherren befragt sowie die Architekten und Bauingenieure, aber das Ergebnis dieser Evaluierungsstudie wurde dem saarländischen Landtag leider nicht zur Verfügung gestellt. Das ist kein Umgang mit dem Gesetzgeber und dem Parlament. Ich würde mir wünschen, dass es bei dieser Ministerin anders wird.
Ich kann es mir nur so erklären, dass diese damals in Auftrag gegebene Studie ein Ergebnis erbracht hat, das der damaligen saarländischen Landesregierung ganz einfach nicht gepasst hat. Hätte es in ihre Argumentationslinie gepasst, hätten wir uns vor Pressemitteilungen wahrscheinlich nicht retten können.
Wenn wir Änderungen im saarländischen Baurecht vornehmen, sollten wir das immer unter dem Gesichtspunkt des Verbraucherschutzes und der Erhaltung der Qualität am Bau tun. Man sollte im Baurecht nicht auf Regelungen verzichten, die Verbraucherinnen und Verbraucher schützen, wenn es dafür keinen gesetzlichen Zwang gibt. Man sollte in diese ganze Wertung auch die Stellungnahmen der in der Anhörung vertretenen Organisationen einbeziehen. Meine Fraktion möchte in der Landesbauordnung an der Mindestqualifikation für den Bauleiter festhalten. Diese Auffassung vertreten die Architekten- und die Ingenieurkammer und die Vereinigung der Prüfingenieure für Baustatik im Saarland. Ich möchte Ihnen kurz die Stellungnahme nennen. Sie bezieht sich auf den Entwurf der Landesregierung: In diesem Passus wird von der Mindestanforderung, die an die Qualifikation der bauleitenden Personen gestellt wird, Abstand genommen. Wir warnen vor diesem Schritt und bitten um Beibehaltung der bestehenden Regelung.
Ich möchte Ihnen auch nicht die Begründung vorenthalten: Wir sehen in der Abschaffung der Mindestqualifikation der bauleitenden Personen einen weiteren Schritt in Richtung Aufweichung der staatlichen Überwachung der Bautätigkeit unter dem Schlagwort Deregulierung. Dies wird zwangsläufig zur Minderung der Bauqualität und letztlich zur Erhöhung der Gefahr für Leib und Leben von Benutzern führen.
Weiter will der Gesetzentwurf der Landesregierung auf die Einweisung durch eine Vermessungsstelle vor Baubeginn verzichten. Wir hatten bisher eine verbindliche Einweisung vor Baubeginn, wenn ein Gebäude unmittelbar an der Grundstücksgrenze oder im vorgeschriebenen Abstand zur Grundstücksgrenze errichtet wurde. Die Einweisung wurde vom Kataster-, Vermessungs- und Kartenamt, durch einen öffentlich bestellten Vermessungsingenieur oder gegebenenfalls durch die Kommunen durchgeführt. Dazu schreibt der Deutsche Verein für Vermessungswesen: Der in der Begründung zum Gesetzentwurf behauptete Verstoß dieser Regelung gegen Art. 16 Abs. 1 Satz 3 b der Richtlinie lässt sich allerdings auch nach anwaltschaftlicher Beratung nicht nachvollziehen. Denn nach Art. 17 Ziffer 6 ist Art. 16 überhaupt nicht anzuwenden auf „Anforderungen im Mitgliedsstaat der Dienstleistungserbringung, die eine Tätigkeit den Angehörigen eines bestimmten Berufes vorbehalten“. Genau dieser Vorbehalt wird bisher aus guten sachlichen Gründen in § 73 Abs. 7 der LBO gemacht. An diesem Vorbehalt will meine Fraktion auch festhalten.
Wir hatten dazu eine längere Diskussion im Ausschuss. Herr Kollege Jochem hat darauf verwiesen. Für uns ist als Ergebnis festzuhalten, dass dieser von der Landesregierung behauptete Verstoß gegen
die EU-Dienstleistungsrichtlinie nicht nachzuvollziehen ist. Für uns besteht kein rechtlicher Zwang, dies so umzusetzen und auf Qualität zu verzichten. Einmessung vor Baubeginn ist für uns sachgerecht, weil Menschen möglicherweise vor gravierenden Vermögensschäden geschützt werden können. Denn es kann für den einzelnen schwerwiegende finanzielle Folgen haben, wenn beim Bau etwas schiefläuft.
Die Saarländische Architektenkammer hat sich in der Anhörung ebenfalls dafür eingesetzt, dass man die 2008 geschaffene Änderung bei der Mindeststudienzeit für die Eintragung in die Architektenliste wieder verändern sollte. Dies war die Bitte der Architektenkammer, weil es aus ihrer Sicht damals und auch heute nicht nachzuvollziehen ist, dass man die Mindeststudienzeit für Innen- und Landschaftsarchitekten von vier auf drei Jahre herabgesetzt hat und daran festhält. Laut Architektenkammer ist es so, dass die Verbraucherinnen und Verbraucher sich weiter darauf verlassen können sollten, dass ein beauftragtes Kammermitglied sowohl über eine gute Ausbildung als auch über ausreichende Berufspraxis verfügt.
Als wir 2008 darüber beraten haben, gab es auch Zustimmung aus den Fraktionen, die unseren Änderungsantrag heute ablehnen. Kollege Jochem nickt. Ich spreche ihn auch an. Ich zitiere aus dem Protokoll der Plenarsitzung vom 16. Januar 2008. Abgeordneter Jochem sagte damals: „Allerdings haben wir uns in der Anhörung davon überzeugen lassen insbesondere die Architekten haben dies vorgebracht -, dass an einer Studiendauer von vier Jahren festgehalten werden sollte.“ - Die FDP hat ihre Meinung geändert. Wir halten an unserer Meinung fest. Wir möchten Sie aus diesem Grund bitten, unserem Änderungsantrag zuzustimmen. Die Architektenkammer stellt in ihrer schriftlichen Stellungnahme klar fest, dass die Reduzierung der Mindeststudienzeit weder europarechtlich geboten noch berufspolitisch erwünscht ist.
Meine Damen und Herren, ich habe Ihnen kurz unseren Änderungsantrag vorgestellt. Ich möchte Sie ganz herzlich bitten, unserem Antrag zuzustimmen. Nur dies würde es uns ermöglichen, dem Gesetzentwurf zuzustimmen. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Kollege Ulrich den schönen Satz geprägt: Die fehlenden Proteste bei den Studenten belegen, dass das Gesetz gut ist. - Das ist eine Aussage, die man so treffen kann. Ich möchte sie umlegen auf die Landesbauordnung: Die fehlenden Proteste bei denjenigen, die ursächlich davon betroffen sind - das sind nämlich die Bauherrinnen und Bauherren -, belegen, dass das Gesetz gut ist.
Aber heute geht es um ein anderes Gesetz. Es geht um ein Gesetz, das die EU-Dienstleistungsrichtlinie umzusetzen hat im Bereich der Landesbauordnung und des Saarländischen Architekten- und Ingenieurkammergesetzes. Dieses Gesetz verlangt, dass die Mitgliedsstaaten die Aufnahme oder Ausübung einer Dienstleistungstätigkeit in ihrem Hoheitsgebiet nicht von Anforderungen abhängig machen, die gegen die Grundsätze der Nichtdiskriminierung, der Erforderlichkeit oder der Verhältnismäßigkeit verstoßen. Meine Damen und Herren, ich darf feststellen, der vorliegende Gesetzentwurf trägt diesem Gedanken vollinhaltlich Rechnung. Damit ist das Gesetz zustimmungsfähig. Ich darf Sie deshalb herzlich um Ihre Zustimmung zu dem vorliegenden Gesetz bitten.
Ich darf Sie des Weiteren auffordern, dem Abänderungsantrag der SPD nicht Ihre Zustimmung zu geben, weil er genau gegen die Dienstleistungsrichtlinie der EU verstößt. Sie verlangen in Ihrem Abänderungsantrag, § 56 Abs. 2 LBO zu streichen. Er betrifft den Bauleiter. Nach Ihrer Intention soll der Paragraf in seiner jetzigen Fassung fortbestehen. Danach soll der Bauleiter weiterhin eine Meisterprüfung haben oder er soll ein staatlich geprüfter Techniker im Bereich der Fachrichtung Bautechnik sein.
Meine Damen und Herren, dieser Antrag lässt - wie bei der Lektüre der Begründung zum Gesetzestext deutlich wird - völlig unberücksichtigt, dass in 14 von 16 Bundesländern diese Anforderungen nicht mehr bestehen. Man begnügt sich dort damit, dass der Bauleiter die erforderliche Sachkunde und Erfahrung hat. Wenn wir heute den § 56 in seiner Ursprungsfassung belassen, wie Sie es beantragt haben, ist das ein eindeutiger Verstoß gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und steht damit in eklatantem Widerspruch zur EU-Dienstleistungsrichtlinie. Wenn 14 Bundesländer sich lediglich auf die erforderliche Sachkunde und Erfahrung beschränken, ist das, glaube ich, ein Qualifizierungsmerkmal, das den Belangen der Bürgerinnen und Bürger, der Bauherrinnen und Bauherren ausreichend Rechnung trägt. Sie versuchen, mit Ihrem Abänderungsantrag einen Verstoß gegen die EU-Dienstleistungsrichtlinie in Beton zu gießen, und das werden wir heute nicht zulassen.
Gleiches gilt für I.2 Ihres Abänderungsantrages, wonach die Einweisung eines Gebäudes an der Grundstücksgrenze von einer Vermessungsstelle im Sinne des § 2 Abs. 3 des Saarländischen Vermessungs