Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Landtag des Saarlandes hat in seiner letzten Sitzung im Sommer 2009 das Gesetz über Finanzhilfen zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in den kommunalen Gebietskörperschaften das Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz Saarland - beschlossen, und damit auf die grundlegenden Änderungen im Zuge der Föderalismusreform reagiert. Bund-Länder-Mischfinanzierungen, wie zum Beispiel im Gemeindeverkehrsfinanzierungsge
setz - GVFG - unterlegt, werden damit entflochten. Die in die GVFG-Landesprogramme fließenden Bundesfinanzhilfen liefen zum 31.12.2006 aus. Seit dem 01. Januar 2007 erhalten die Länder für den Wegfall Beträge aus dem Haushalt des Bundes in Höhe von jährlich 1,335 Milliarden Euro. Auf das Saarland entfallen hiervon jährlich 17,167 Millionen Euro. Die Beträge sind zweckgebunden für investive Vorhaben zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in den Gemeinden zu verwenden. Die Bundesmittel sind bis zum Jahr 2013 dem Grunde und der Höhe nach gesichert. Eine Nachfolgeregelung ist derzeit noch offen. Die Aufgaben bleiben natürlich weiterhin bestehen. Der ÖPNV soll gestärkt sein, auch daraus ergibt sich ein weiterer Mittelbedarf.
Die Landesregierung hat in ihrem Koalitionsvertrag ein besonderes Augenmerk auf verlässliche finanzielle Rahmenbedingungen und auf eine zukunftsgerichtete Entwicklung des ÖPNV gelegt. In den letzten Jahren ist die Straßeninfrastruktur im Saarland bedeutend ausgebaut worden. Auf dem Weg zu einer nachhaltigen Verkehrspolitik, die auch ökonomischen, ökologischen und demografischen Gesichtspunkten Rechnung trägt, ist ein verstärkter Ausbau und eine Steigerung der Attraktivität des ÖPNV notwendig. Wir haben deswegen vereinbart, dass die GVFG-Mittel künftig zu 60 Prozent in den Umweltverbund und zu 40 Prozent in die Straßenverkehrsinfrastruktur fließen, nicht mehr 40/60, wie es vorher war.
In den kommenden Jahren stehen durch die 60/40-Mittelaufteilung für Infrastrukturmaßnahmen im ÖPNV jährlich 10,3 Millionen Euro zur Verfügung. Das sind im Schnitt etwa 1,5 Millionen Euro jährlich mehr als in den vergangenen Jahren. Parallel dazu soll zur Stärkung und zum weiteren Ausbau des ÖPNV die bisher nach dem GVFG Saarland maximal mögliche Förderung von 75 Prozent für Projekte von besonderer Bedeutung auf der Schiene und auf der Straße auch bis zu 100 Prozent angehoben werden. Bei derartigen Projekten werden Maßnahmenträger von ihrem Eigenfinanzierungsanteil von bisher 25 Prozent entlastet. Damit wird die Realisierung von Projekten von besonderer Bedeutung beschleunigt beziehungsweise erst ermöglicht. Der Ihnen vorliegende Gesetzentwurf der Landesregierung dient der Anhebung der maximal möglichen Förderung für Projekte von besonderer Bedeutung.
Insbesondere im Hinblick auf die demografische Entwicklung in unserem Land ist der weitere Ausbau der Barrierefreiheit ein wichtiges Qualitätsmerkmal im ÖPNV. Die erleichterte Nutzung des ÖPNV muss aber auch durch Abbau der Informationsdefizite mittels telematischer Systeme verbessert werden. Das Projekt „Saarland in Time“ zum Beispiel fördert die Einführung einer kompatiblen Leit- und Kommunikationstechnik, die eine landesweite Fahrgastinformati
on mit Echtzeitfahrplaninformationen über Mobilfunk oder Internet, die Steuerung von Fahrgastinformationstafeln an Haltestellen mit Ist-Informationen sowie eine betriebsübergreifende Anschlussfinanzierung zwischen allen SaarVV-Unternehmen ermöglichen wird.
Damit ist ein weiterer Schritt in Richtung eines qualitativ hochwertigen ÖPNV im Saarland umgesetzt, den man als modellhaft bezeichnen kann. Das bisher Erreichte genügt nicht, um in den sich wandelnden gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen weiter bestehen zu können. Politik und Verkehrsunternehmen müssen mit geänderten strategischen Positionierungen reagieren. Um Lösungsansätze zu finden, will die Landesregierung eine neue Mobilität entwickeln. Hierzu erarbeitet sie derzeit einen Masterplan „Nachhaltige Mobilität zur Stärkung des Umweltverbundes“. Ein zentrales Element ist dabei der Einsatz von Elektromobilen. Eine flächendeckende Einführung kann jedoch nur mit einer unmittelbaren Integration in den Öffentlichen Personennahverkehr gelingen. Daher soll eine Elektrofahrzeugflotte in den ÖPNV unter Einsatz moderner Informations- und Kommunikationstechnologie technisch und wirtschaftlich eingebunden werden. Von grundlegender Bedeutung ist dabei, dass die Energie vollständig durch erneuerbare Energien abgedeckt wird. Erst dann kann von einer ökologisch nachhaltigen Alternative gesprochen werden.
Meine Damen und Herren, die zukünftigen Anforderungen erfordern besondere Anstrengungen der Aufgabenträger im ÖPNV und der Verkehrsunternehmen. Dies erfordert die Unterstützung von Projekten von besonderer Bedeutung für einen wirtschaftlich und ökologisch nachhaltigen ÖPNV. Ich bitte Sie daher um Ihre Zustimmung zu dem vorliegenden Gesetzentwurf der Regierung des Saarlandes für eine Anhebung des Fördersatzes im Rahmen des bestehenden GVFG auf 100 Prozent. - Vielen Dank.
Danke, Frau Dr. Peter. Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat der Abgeordnete Günter Heinrich von der CDU-Landtagsfraktion.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Mit der Änderung des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes werden weitere wichtige Akzente für den Ausbau des Öffentlichen Personennahverkehrs im Saarland gesetzt. Damit wird punktgenau die Vereinbarung im Koalitionsvertrag umgesetzt, die eine Stärkung des Öffentlichen Personennahverkehrs zum Ziel hat. Die Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur im Saarland war ein zentrales Anliegen und Schwerpunkt in den vergangenen Legislaturperi
oden. Ich erinnere mich noch daran, Sie vielleicht auch, dass das Saarland 1999 gezeichnet war von einer maroden Straßeninfrastruktur. Das war insbesondere ein Handicap für die wirtschaftliche Entwicklung in diesem Land. Das Land war von einem Flickenteppich gezeichnet. Heute, wenn man sich umschaut, kann man unschwer feststellen, dieses Handicap ist in weiten Teilen des Landes beseitigt.
Wir haben eine Straßeninfrastruktur, die man in weiten Bereichen des Landes durchaus als vorbildlich bezeichnen kann. Mit Hilfe des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes sind landesweit in den Kommunen innerörtliche Straßen und Zubringerstraßen ausgebaut und saniert worden. Eine Masse von Verkehrsinseln ist entstanden. Wir als Abgeordnete hatten den Vorzug, bei der Freigabe jeweils dabei zu sein. Der Schwerpunkt der Ausgabenfinanzierung über das Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz lag zu Recht im Ausbau und in der Sanierung von Verkehrsstraßen. Gleichwohl will ich in dem Zusammenhang feststellen, die Leistungsbilanz im Öffentlichen Personennahverkehr ist trotzdem beachtlich. Ich nenne die Erhöhung der Verkehrsleistung auf der Schiene von 5,3 Millionen Zugkilometer 1997 auf 6,8 Millionen Zugkilometer heute, die Erneuerung der Fahrzeugflotte auf der Schiene, die Entwicklung eines integralen Taktfahrplans, den Ausbau von 500 weiteren Park-and-Ride-Plätzen, den Neubau und Ausbau von Haltepunkten, die Einführung von grenzüberschreitenden Buslinien, insbesondere die Schnellbuslinie zwischen Saarbrücken und Luxemburg. Ich erinnere an den Masterplan „Integriertes Verkehrsmanagement“ und an die Mammutaufgabe Verbundtarif-Tickets. Es war eine große Aufgabe, die letztendlich zum Erfolg geführt hat, von der viele Bürgerinnen und Bürger im Saarland profitieren.
Die Entwicklung zeigt aber deutlich, dass die Straßenkapazitäten im Individualverkehr in Verkehrsspitzenzeiten insbesondere in Zentrumslagen überlastet sind. Parkflächen in den Städten sind zunehmend Mangelware und sind für den Nutzer mit nicht unerheblichen Kosten verbunden. Der Mobilitätstrend insbesondere bei Berufspendlern geht eindeutig in Richtung ÖPNV. Deshalb ist es erforderlich, ein zielgerichtetes, schnelles und in der Nutzung unkompliziertes Angebot zu präsentieren. Der Weg, der mit der Änderung des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes eingeschlagen wurde, ist für dieses Ziel richtig zu nennen. Dort, wo durch eine Verbesserung des Angebotes ein hohes Nutzerpotenzial erreicht werden kann, können zukünftig - die Ministerin hat es genannt - Verkehrsleitsysteme, Umsteigeparkplätze, zentrale Omnibusbahnhöfe und Haltestelleneinrichtungen mit Telematiksystem in besonderen Fällen bis zu 100 Prozent finanziert werden. Ich glaube, in Anbetracht der klammen Kommunalfinan
zen ist das heute ein gutes und richtiges Signal an unsere Kommunen, die bisher an der Finanzierung beteiligt waren.
Heute wird auch das Thema Stadtmitte am Fluss behandelt. Ich bin davon überzeugt, dass ein Großteil der in diesem Zusammenhang diskutierten Verkehrsprobleme und Verkehrsbelastungen vermieden werden, wenn wir das Attraktivitätsangebot im ÖPNV weiterhin steigern. Aus meiner Sicht ist der vorliegende Gesetzentwurf dazu mehr als in der Lage. Meine Fraktion wird dem vorliegenden Gesetzentwurf zustimmen. - Herzlichen Dank.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Heinrich. - Das Wort hat nun die Abgeordnete Elke Eder-Hippler von der SPD-Landtagsfraktion.
Frau Präsidentin! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen, insbesondere der Kollege Heinrich! Ich wohne an der Grenze zu Rheinland-Pfalz und pendele öfters da rüber. Während früher immer an den guten Straßen zu erkennen war, dass man wieder im Saarland ist, ist es heute genau umgekehrt. Heute fährt man auf den schlechten Straßen und merkt, jetzt ist man wieder im Saarland. - Zurück zum Gesetz. Zunächst eine kleine Anmerkung am Rande. § 1 Abs. 3 GVFG Saar bestimmt immer noch das Ministerium für Wirtschaft und Wissenschaft und das Ministerium für Inneres und Sport als zuständige Behörden. Wenn man dieses Gesetz sowieso verändert, sollte man die Zuständigkeit auf das jetzt zuständige Ministerium für Umwelt, Energie und Verkehr übertragen. Bei den gerade neun Paragrafen dieses Gesetzes könnte man das locker mitmachen.
(Abg. Pauluhn (SPD) : Wenn die Ministerin nichts dagegen hat. - Zuruf von der CDU: Aber ich! - Lachen.)
Na klar. - Nun zum Gesetz selbst. Um es vorwegzunehmen, die SPD-Fraktion wird dieser Gesetzesänderung zustimmen. Schon allein deswegen, weil das Land sich einmal dazu durchringt, den Kommunen etwas Gutes zu tun. Dem können und wollen wir uns nicht verschließen.
Aber, Frau Ministerin, alles hat auch seine Schattenseiten, denn die Erhöhung der Förderquote auf 100 Prozent wäre nicht nötig gewesen, hätte man den Kommunen als Maßnahmeträger wenigstens etwas Geld belassen. Stattdessen hat das Land sie über Jahre ausbluten lassen, hat ihnen Mittel vorenthalten. Sie begründen ja selbst Ihren Gesetzentwurf damit, dass manche Projekte dadurch, dass man
den Fördersatz auf 100 Prozent erhöht, also die Eigenmittel streicht, erst ermöglicht werden. Mit anderen Worten, man hat die Kommunen so weit ausbluten lassen, dass sie keine finanziellen Mittel mehr haben, nicht einmal für einen Anteil von sage und schreibe 25 Prozent. Das ist schade daran.
Aber wesentlich ist auch die Frage, welche Projekte Sie als besondere Projekte ansehen. Die Richtlinie bestimmt auch, dass die Bewilligungsbehörde festlegt, was besondere Projekte sind. Seien Sie versichert, wir werden das genau im Auge behalten, wer in Zukunft noch einen Eigenanteil zahlen muss und wer nicht. Gleichzeitig erwarten wir, dass bei einem eventuellen Verzicht auf den Eigenanteil auch die Finanzkraft des jeweiligen Maßnahmeträgers berücksichtigt wird.
Zu den finanziellen Auswirkungen des Gesetzes für das Land führen Sie aus, es gebe keine höheren finanziellen Auswirkungen, es würden nur Mittel innerhalb des Programms umgeschichtet. Das heißt, dass es insgesamt weniger ÖPNV-Projekte gibt. Wenn Sie einige Projekte zu 100 Prozent fördern, dann wird sich dadurch die Gesamtzahl der Projekte automatisch verringern. Oder liegen Ihnen vielleicht so wenige Anträge vor, dass Sie sonst gar nicht alle GVFG-Mittel vergeben könnten?
Noch ein Punkt. Ich weiß, dieses Gesetz soll erst 2011 in Kraft treten. Dann wollen Sie auch wirklich die 60 Prozent GVFG-Mittel in den ÖPNV stecken und nicht mehr in den Straßenbau. Allerdings hatten Sie das auch für dieses Jahr schon angekündigt. Herr Ulrich hat mehrfach verkündet, es sei so. Aber entgegen aller anderslautenden Pressemeldungen sind es in diesem Jahr ganze 42 Prozent. Hoffen wir, dass Sie die Prozentrechnung nächstes Jahr ein bisschen besser beherrschen.
Eigentlich wollte ich heute bei dieser Gelegenheit daran erinnern, dass ich immer noch auf eine Antwort auf meine Anfrage vom 23. Juni warte, für welche Straßenprojekte die bei den GVFG-Mitteln verschwundenen 3 Millionen Euro nun ausgegeben werden. Aber siehe da, welch ein Wunder, genau heute finde ich die Antwort auf meine Anfrage in meinem Postfach. Siehe da, Sie haben die 3 Millionen Euro tatsächlich gefunden, nicht nur das, sogar noch 11.000 Euro mehr. Glückwunsch!
Ja, und alle Mittel fließen in den Straßenbau. Das heißt, wir haben es jetzt schriftlich, auch im Jahr 2010 beträgt der Anteil der GVFG-Mittel, die in den Straßenbau wandern, immer noch runde 60 Prozent. - Vielen Dank.
Vielen Dank, Frau Abgeordnete Eder-Hippler. - Das Wort hat nun der Abgeordnete Karl-Josef Jochem von der FDP-Fraktion.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Kolleginnen und Kollegen! Wir werden, was die Zuständigkeit angeht, sicher das aufnehmen, worauf uns Frau Kollegin Eder-Hippler aufmerksam gemacht hat. Das ist richtig. Ansonsten kann ich sagen, wir unterstützen die Gesetzesänderung über die Finanzierung des Gemeindeverkehrs. Es ist für jede Gemeinde ein struktureller Vorteil, wenn die Infrastruktur des öffentlichen Nahverkehrs gut ausgebaut ist. Auch im Hinblick auf den demografischen Wandel und die weitere Alterung unserer Gesellschaft ist es sinnvoll, Möglichkeiten zu schaffen, ohne ein eigenes Kraftfahrzeug auszukommen.
Es ist richtig, dass wir den Kommunen die finanzielle Möglichkeit geben, den Gemeindeverkehr auszubauen. Die maximale Förderung soll auf 100 Prozent erhöht werden, wenn sie von besonderer wirtschaftlicher und ökologischer Bedeutung ist. Dies soll eine nachhaltige Vorrangpolitik im Bereich des öffentlichen Nahverkehrs sichern. Bei der Neuvergabe von Streckenabschnitten sollte darauf geachtet werden, dass ein gutes Gleichgewicht zwischen kommunalen und privaten Verkehrsunternehmen hergestellt wird.
Kolleginnen und Kollegen, ich bitte Sie, es mir gleichzutun und diesem Antrag der Landesregierung zuzustimmen. - Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Jochem. - Das Wort hat nun der Fraktionsvorsitzende von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Herr Ulrich.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das Gemeindefinanzierungsgesetz regelt traditionell die Verkehrsinvestitionen in den Gemeinden über die Bundes- und Landesfinanzierungen. Auch nach der Neuregelung der Föderalismusreform hat sich hier an den Grundsätzen im Wesentlichen nichts geändert. Aus Sicht der GRÜNEN - das sage ich hier ganz deutlich - gibt es nach wie vor einigen Reformbedarf, aber das ist unsere eigene parteipolitische Sicht.
Bisher hatten die Gemeinden - das ist ein Teil des Problems - in diesem Zusammenhang immer einen Eigenanteil von 25 Prozent zu erbringen. Das Problem liegt darin, dass nicht alle Gemeinden dazu in
der Lage waren. Genau deshalb haben wir als GRÜNE uns für eine Veränderung an dieser Stelle eingesetzt. Allerdings ist dies nur eine der Forderungen in diesem Bereich, aber eine Forderung, die aktuell von der Landesregierung hier umgesetzt wird. Ein ganz wichtiger Punkt - der wurde eben wieder einmal in Abrede gestellt - ist für uns natürlich eine eindeutige und klare Schwerpunktverschiebung vom Straßenbau auf den Öffentlichen Personennahverkehr. Auch das ist im Koalitionsvertrag zwischen den Partnern so vereinbart. Von 60 Prozent Straße zu in Zukunft 60 Prozent im Bereich des Öffentlichen Personennahverkehrs. Das hat verschiedene Gründe.
Den wichtigsten Grund brauche ich in diesem Hause nicht noch einmal zu erörtern. Das ist der Klimaschutz. Vor diesem Hintergrund war ich eben auch durchaus etwas überrascht, als die Kollegin der Sozialdemokratie in diesem Hause eine Art Plädoyer für mehr Straßenbau gehalten hat. Ich glaube nicht, dass mehr Straßenbau das Gebot der Stunde, das Gebot der Zeit ist. Dort brauchen wir eine Veränderung - das sage ich als GRÜNER ganz deutlich dazu -, ohne den Straßenbau zu vernachlässigen. Auch der Straßenbau muss natürlich fortgeführt werden. Dort müssen bestimmte Maßnahmen gemacht werden, insbesondere Erneuerungsmaßnahmen, Reparaturmaßnahmen und so weiter und so fort.
Das Ziel unserer Verkehrspolitik, das Ziel der Verkehrspolitik der Jamaika-Koalition ist es aber auch, den Anforderungen der Zukunft gerecht zu werden und vor allen Dingen den Bedürfnissen der Menschen im Verkehrsbereich in der Zukunft gerecht zu werden. Da gibt es nicht nur den Klimaschutz; das ist ein ganz wesentlicher Bestandteil unserer Argumentation, unserer verkehrspolitischen Logik. Nein, wir müssen auch dem demografischen Wandel in diesem Lande Rechnung tragen. Demografischer Wandel bedeutet auch, dass wir in Zukunft mehr und bessere Angebote im Bereich des Öffentlichen Personennahverkehrs schaffen müssen, weil es viel mehr ältere Menschen geben wird, die auf Bus und Bahn in einer anderen Art und Weise angewiesen sein werden, als das heute der Fall ist.
Natürlich muss man Verkehrspolitik in Zeiten knapper Kassen auch vor dem Hintergrund diskutieren, dass die Mobilität der Bevölkerung insgesamt gewährleistet werden muss. Kurz gesagt, Verkehrspolitik von heute muss einen Ausgleich schaffen zwischen der heutigen Bevölkerung und den zukünftigen Generationen und Verkehrspolitik muss natürlich in genau diesen Bereichen ökologisch und ökonomisch sinnvoll agieren. Genau das ist der Ansatz des heutigen Gesetzes. Eine Verschiebung nur in den Umweltverbund - auch das will ich sagen - wäre auch nicht sinnvoll, weil im Bereich des Straßenbaus auch in Zukunft bestimmte Gelder ausgegeben werden müssen.
Viele innovative und nachhaltige Projekte sind bereits in der Vergangenheit auf kommunaler Ebene im Papierkorb verschwunden, weil dort nicht genügend Gelder für Kofinanzierung bei den Kommunen zur Verfügung standen. Genau diesem Mangel wird dieser Gesetzentwurf nun Abhilfe schaffen. Es ist heute nach diesem Gesetzentwurf möglich, dass der Eigenanteil von 25 Prozent, den die Kommunen zu leisten haben, auch im Einzelfalle komplett wegfallen kann, das heißt, eine 100-Prozent-Förderung im Einzelfalle - das muss man betonen - ist möglich. Wir GRÜNE verbinden mit diesem Gesetz der Landesregierung die Hoffnung, dass noch mehr ökologische und ökonomische Verkehrsprojekte im Saarland umgesetzt werden können. Aus diesem Grunde werden wir dem heutigen Gesetzentwurf der Landesregierung zustimmen. - Vielen Dank.