Protokoll der Sitzung vom 26.10.2010

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Das Bundesverfassungsgericht hat im Februar dieses Jahres die Bundesregierung beauftragt, die Berechnungsgrundlage von Hartz 4 transparenter zu gestalten, sodass nicht willkürlich ein Betrag X als Regelleistung gezahlt wird. Die Sozialleistungen müssen sich am realen Verbrauch einer Person in unserer heutigen Gesellschaft orientieren.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Aus liberaler Sicht berücksichtigt der vorgelegte Gesetzentwurf der Bundesregierung diese Forderung in vollem Maße. Im Übrigen ist auch unser Kollege Oskar Lafontaine dieser Auffassung. So hat Herr Lafontaine in der vergangenen Woche in einer Talkshow bestätigt, dass die Bundesregierung ihrem Auftrag nachgekommen ist; er hat die Berechnungsgrundlage als juristisch einwandfrei eingestuft. Das war seine Stellungnahme dazu. Die Berechnung der Hartz-4-Regelsätze ist also transparent.

(Abg. Huonker (DIE LINKE) : Nein! - Lachen bei der LINKEN.)

Nur weil die Opposition hier im Haus nicht mit dem Ergebnis einverstanden ist, ändert sich nichts an dieser Tatsache.

Ich möchte auf einen anderen wichtigen Aspekt eingehen, der meiner Meinung nach in der gesamten Diskussion viel zu wenig Beachtung findet. In den letzten Wochen ist viel über unseren Wohlfahrtsstaat, Armutsvermeidung und soziale Gerechtigkeit

(Abg. Roth (SPD) )

gesprochen worden. Die Blickrichtung war hauptsächlich auf die Empfänger von Transferleistungen gerichtet. Reicht Hartz 4 für ein menschenwürdiges Auskommen aus? Ist eine gesellschaftliche, politische und kulturelle Teilhabe für Hartz-4-Empfänger überhaupt möglich? Meine Damen und Herren, dieser Fokus greift zu kurz. Denn soziale Gerechtigkeit an sozialen Ausgaben zu messen, wie LINKE und SPD es tun, ist gescheitert. Für uns Liberale ist in dieser Diskussion die Frage nach einem effizienten System von viel größerer Bedeutung. Unser soziales Sicherungssystem sollte so ausgestaltet sein, dass wir Hilfebedürftigen neben einer materiellen Basis auch die Möglichkeiten an die Hand geben, um möglichst schnell wieder im Arbeitsmarkt aktiv zu werden.

Die Diskussion über ein aktivierendes Sozialsystem ist von großer Bedeutung, ein System, welches Arbeitsuchende schnell und nachhaltig wieder in Arbeit bringt, damit sie in eigener Verantwortung ihren Lebensunterhalt bestreiten können und nicht auf Transferleistungen angewiesen sind. Das deutsche Wohlfahrtssystem ist noch zu schwerfällig und passiv. Wir unterstützen Arbeitsuchende mit vielen finanziellen Mitteln, doch schaffen wir es eher selten, sie schnellstmöglich wieder in eine sozialversicherungspflichtige Erwerbstätigkeit zu bringen. Statt über die Höhe von monetären Leistungen zu diskutieren, sollten wir unsere Anstrengungen dahingehend ausrichten, dass diese Menschen ihr Leben selbstständig finanzieren können.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Auf einen zweiten, vernachlässigten Aspekt in der Diskussion möchte ich nur kurz eingehen. In der Diskussion um Sozialstaat und Gerechtigkeit als Teilhabemöglichkeit darf es nicht nur um Leistungsempfänger gehen. Wir müssen in dieser Diskussion auch die Leistungsträger berücksichtigen. Es ist dabei zu beachten, dass die Lastenverteilung ebenfalls gerecht gestaltet ist. Wir dürfen nicht nur argumentieren, dass die Verteilung von Sozialleistungen zu mehr sozialer Gerechtigkeit führen muss. Es darf nicht nur um Verteilungsgerechtigkeit gehen. Es ist wichtig, dass die Menschen, die unseren Sozialstaat durch ihre Arbeit tragen, auch diese Verteilung als gerecht empfinden. Es darf nicht als Ungerechtigkeit empfunden werden, sich am Sozialstaat durch Leistung zu beteiligen.

Abschließend sage ich Ihnen, meine Damen und Herren: Aus unserer Sicht ist die Bundesregierung in vollem Umfang der Aufgabe des Bundesverfassungsgerichtes nachgekommen. Wir lehnen daher den Antrag der Opposition ab.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Vielen Dank, Herr Hinschberger. - Das Wort hat nun die Abgeordnete Willger-Lambert von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Bundesverfassungsgericht hat uns vor eine große Herausforderung gestellt, indem es gesagt hat, dass die Berechnung der Regelsätze, wie sie bislang erfolgt ist, nicht korrekt ist. Es hat ein relativ kurzes Zeitfenster eröffnet, nämlich bis Januar nächsten Jahres. Es hat die transparente Berechnung gefordert. Es hat gefordert, dass hier ein tatsächlicher Bedarf ermittelt wird. Es hat allerdings auch gesagt, dass die Politik eine Wertentscheidung treffen darf, ob sie Geld, Sachleistungen oder Infrastruktur bereitstellt.

Ich verrate Ihnen kein Geheimnis, wenn ich Ihnen mitteile, dass die GRÜNEN an dem jetzigen Entwurf sehr vieles auszusetzen haben, dass das, was auf Bundesebene diskutiert wird, mitnichten mit dem übereinstimmt, was wir uns vorstellen. Das stimmt zwar auch nicht mit dem überein - insbesondere was die Höhe des Regelsatzes anbelangt -, was hier vonseiten der LINKEN in die Diskussion gebracht wird, aber ich denke, mit der Forderung nach einem Regelsatz von 420 Euro und einer besonderen Berechnung des Kinderbedarfs sind wir hier doch anders aufgestellt, als dies der entsprechende Entwurf vorsieht.

Bezogen auf den Antrag, wie er hier vorliegt, kann ich sagen, dass ich in diesem Antrag wenig Sinn sehe.

(Lachen bei der LINKEN. - Abg. Schumacher (DIE LINKE) : Wir haben nichts anderes erwartet.)

Das Saarland wird aufgefordert, im Bundesrat gegen dieses Gesetz zu stimmen. Im Hinblick auf unseren Koalitionsvertrag und die Entscheidung, die wir darin getroffen haben, ist klar, dass es, wenn ein Dissens in der Koalition besteht, zu einer Enthaltung kommt. Das ist de facto keine Zustimmung und wirkt sich aus wie eine Ablehnung. Also dieser Teil hilft in der Sache nicht weiter.

Im zweiten Teil heißt es, es solle geprüft werden, inwiefern das Saarland eine Klage gegen die durch die Bundesregierung vorgelegten Regelsätze einbringen kann. Ich weiß nicht genau, welches Recht eines Bundeslandes durch diese Regelsätze verletzt wird. Diesen Schritt halte ich nicht für zielführend. Es kann nicht allein den Hintergrund haben, im Saarland oder im saarländischen Landtag eine Debatte zu führen, die bereits in aller Heftigkeit andernorts geführt wird.

(Abg. Hinschberger (FDP) )

Ich denke, es wird im Weiteren auf die Ausgestaltung ankommen, insbesondere in der Diskussion um Regelsätze, Sachleistungen und Infrastrukturen und vor allen Dingen um die Frage, wer die finanzielle Verantwortung dafür übernimmt. Die große Aufgabe, die wir als Landtag und auch als Landesregierung haben, ist, darauf zu achten, dass die Finanzierung dieser Infrastruktur auf Bundesebene bleibt. Es geht in der Sache um Existenzsicherung, die Bundessache ist. Der Verweis darauf, dass Bildung wiederum Landessache ist und andere infrastrukturelle Leistungen in den Aufgabenbereich der Kommunen fallen, darf nicht dazu führen, dass der Bund aus seiner finanziellen Verantwortung für die Existenzsicherung der Menschen aussteigt.

Ich kann nur betonen, wie wichtig es ist, was der Deutsche Städtetag zu der Thematik gesagt hat - ich zitiere -: Der Bund muss sicherstellen, dass die Infrastruktur des Systems für die bargeldlosen Leistungen finanziert wird. Es muss auch sichergestellt werden, dass dezentrale Lösungen umgesetzt werden, und zwar passgenau zu den Lösungen, die bereits vor Ort vorhanden sind. Es dürfen über diese Infrastrukturmaßnahmen keine Doppelstrukturen aufgebaut werden, die nicht effizient sind und unter Umständen das gefährden, was vor Ort bereits gut läuft. - Es ist sowohl eine Forderung der GRÜNEN als auch eine Forderung des Deutschen Städtetages, insbesondere darauf zu achten, dass sich die Regelsätze nach SGB II und die Regelsätze nach SGB XII für Kinder und Jugendliche ähnlich entwickeln und nicht in unterschiedliche Systeme aufgeteilt werden.

Wenn es darum geht, lokale Bildungsbündnisse zu schaffen, dann ist es auch wichtig, dass vor Ort relativ viele Gestaltungsmöglichkeiten vorhanden sind, die auskömmlich finanziert werden. Gerade, wenn es um diese wichtige Verzahnung der unterschiedlichen Kompetenzen geht, müssen wir darauf achten, welche Lösung nachher tatsächlich zum Zuge kommt. Die Diskussion muss sehr ehrlich und offen geführt werden, um für die Menschen, um die es geht, insbesondere für die Kinder und Jugendlichen eine Lösung zu finden, die ihnen das Recht auf Teilhabe sichert und Chancen eröffnet.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Vielen Dank, Frau Abgeordnete Willger-Lambert. Das Wort hat nun die Ministerin für Arbeit, Familie, Prävention, Soziales und Sport, Frau Annegret Kramp-Karrenbauer.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Debatte um die Neuregelung der Hartz-4-Sätze, die wir heute führen, findet zu einem

Zeitpunkt statt, zu dem der vorgelegte Entwurf der Bundesregierung durch das Verfahren im Bundesrat und durch die Ankündigung eines offiziellen Vermittlungsverfahrens im vollen Gang ist. Es wird interessant sein zu beobachten, auch mit Blick auf die eine oder andere Forderung insbesondere vonseiten der Sozialdemokraten, was am Ende des Vermittlungsverfahrens übrig bleibt.

Man muss die Hartz-4-Debatte auf zwei Ebenen führen, auf der sozialpolitischen Ebene und auf der Ebene der juristischen Bewertung. Letzteres ist der Schwerpunkt des Antrages der beiden Oppositionsparteien. Ich glaube, dass man durchaus zu unterschiedlichen Bewertungen kommen kann, was die sozialpolitische Ebene betrifft. Ich halte es allerdings nicht für gerechtfertigt, dass dem Regierungsentwurf unterstellt wird, er sei willkürlich, er sei nicht sorgsam erarbeitet und würde damit den Vorgaben des Verfassungsgerichtes nicht Rechnung tragen.

Ich will kurz daran erinnern, was das Verfassungsgericht dem Gesetzgeber de facto aufgegeben hat. Es hat festgestellt, dass die Regelungen im SGB II und im SGB XII nicht verfassungskonform sind. Ich möchte an dem Punkt darauf hinweisen, dass es für die Politik insgesamt und auch für das damals nicht von der CDU geführte Arbeitsministerium sicher besser gewesen wäre, wenn dem einen oder anderen Hinweis aus dem Beschluss des Bundesrates Folge geleistet worden wäre. Dieser Beschluss kam auch deshalb zustande, weil diese ehemalige Landesregierung Anträge eingebracht hat, insbesondere mit Blick auf die Regelsätze der Kinder. Damit hätte man sich das Gerichtsverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht sparen können.

Das Verfassungsgericht hat entschieden, dass die Regelsätze nicht richtig hergeleitet und berechnet worden sind. Es ist vor allen Dingen gesagt worden, dass diese Herleitung nicht transparent und nicht nachvollziehbar genug ist. Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes ist eine Regelung dann verfassungskonform, wenn es eine klare Definition der Referenzgruppe für den Maßstab der Existenzsicherung gibt. Verfassungskonform ist eine Regelung dann, wenn es nachvollziehbare Werteentscheidungen gibt, welche der 230 Ausgabepositionen der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe zur Begründung des Existenzminimums herangezogen werden. Verfassungskonform ist eine Regelung dann, wenn es einen eigenständig berechneten und hergeleiteten Regelsatz für Kinder und Jugendliche gibt.

Das Verfassungsgericht hat darüber hinaus entschieden, dass die Einkommens- und Verbrauchsstichprobe - abgekürzt EVS - die geeignete statistische Grundlage ist. Das ist überhaupt nicht in Frage gestellt worden. Das Verfassungsgericht hat ebenfalls festgelegt, dass der Gesetzgeber sehr wohl ent

(Abg. Willger-Lambert (B 90/GRÜNE) )

scheiden darf, ob er das Existenzminimum durch Geldleistungen, Sachleistungen oder Dienstleistungen sicherstellt und dass er gerade mit Blick auf die Einzelpositionen bei der EVS Werteentscheidungen nachvollziehbar treffen muss und treffen darf. Ich habe schon bei der ersten Debatte zu diesem Thema gesagt: Das Verfassungsgericht hat gerade nicht entschieden, dass die Regelsätze für Erwachsene und für Kinder zu niedrig sind. Das ist an keiner Stelle des Urteils ausdrücklich gesagt worden. Es ist immer nur gesagt worden: Sie sind nicht nachvollziehbar hergeleitet. Ob die Sätze zu hoch, zu niedrig oder gerade richtig sind, darüber hat das Verfassungsgericht keine Aussage gemacht.

Ich komme zum Umsetzungsvorschlag der Regierungskoalition in Berlin. Nach meiner Meinung wird damit im Großen und Ganzen den Vorgaben des Verfassungsgerichtes Rechnung getragen. Zum Ersten ist vorgesehen, dass die EVS als statistische Grundlage beibehalten wird, und zwar die aktuelle EVS aus dem Jahr 2008, die jetzt ausgewertet worden ist. Damit ist sichergestellt, dass im Vergleich zu den Regelsätzen aus 2003 entsprechende Steigerungen mit eingerechnet worden sind. EVS 2008 bedeutet, dass ein Jahr lang 60.000 Haushalte jede einzelne Ausgabeposition akribisch in einem Haushaltsbuch aufgeführt haben. Diese statistischen Erfassungen wurden zusammengeführt und entsprechend ausgewertet.

Ich glaube, dass das eine sehr nachvollziehbare statistische Grundlage ist. Was die Referenzgruppe anbelangt, so bleibt es beim unteren EinkommensFünftel. Das ist keine willkürlich gewählte Gruppe. Das ist genau die Gruppe, die zu Beginn der Hartz4-Gesetzgebung von der damaligen rot-grünen Bundesregierung als Referenzgruppe gewählt wurde. Was sich aber verändert hat, ist, dass Zirkelschlüsse ausgeschlossen sind, weil man die Haushalte, die ausschließlich von staatlichen Transferleistungen leben, ausdrücklich aus dieser Gruppe herausgerechnet hat.

Auch hier will ich darauf hinweisen, diese Praxis, das Einkommens-Fünftel zu nehmen, ist vom Bundesverfassungsgericht ausdrücklich nicht gerügt worden. Deswegen kann man hier auf dem, was Rot-Grün damals als Grundlage gelegt hat, mit den entsprechenden Korrekturen, was die Zirkelschlüsse anbelangt, juristisch gesehen durchaus weitermachen. Die Wertentscheidungen müssen nachvollziehbar und sachgerecht sein. Sie sind, was den Entscheidungsspielraum anbelangt, vom Verfassungsgericht für den Gesetzgeber sehr beschränkt, was die unmittelbaren Lebensnotwendigkeiten, also Grundnahrungsmittel und Hygienebedarf, anbelangt. Sie sind weiter gefasst und freier, was die allgemeine Lebensführung mit Blick auf Freizeit, Genussmittel und Ähnliches angeht.

Ich halte es für durchaus nachvollziehbar, dass der Gesetzgeber gesagt hat, Dinge, die es 2003 so noch gar nicht gab, wie etwa die Praxisgebühr, werden selbstverständlich jetzt einbezogen, weil es in der Vergangenheit für viele Hartz-4-Empfänger ein großes Problem war, dass sie von ihren Regelsätzen die Praxisgebühren noch zu leisten hatten. Ich halte es auch für sachgerecht, dass zum Beispiel die Kosten für Internetaktivitäten, was heute aus meiner Sicht zur allgemeinen Kommunikation dazugehört, eingerechnet werden. Ich halte es aber für genauso nachvollziehbar, dass Kosten für Alkohol und Tabak ausgeschlossen sind. Wir haben andere staatliche Transferleistungen. Da werden diese Kosten ebenfalls nicht eingerechnet. Es gibt überhaupt keinen sachlichen Grund, dass das bei der einen Gruppe getan wird, bei der anderen Gruppe nicht. Insofern ist das wirklich nachvollziehbar.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

Was den Kinder- und Jugendregelsatz anbelangt, so hat der Gesetzgeber in seinem Gesetzentwurf eine eigene statistische Grundlage gewählt, und zwar den Paar-Haushalt mit einem Kind. Weil Paar-Haushalte mit einem Kind nicht getrennt erfasst werden nach den Bedarfen der Erwachsenen und der Kinder, ist von Wissenschaftlern ein eigener Verteilungsschlüssel mit Blick auf die Bedürfnisse der Kinder entwickelt worden und der Berechnung zugrunde gelegt worden.

Redet man über das Thema Kinder, dann gehört natürlich auch zur Wahrheit in der Diskussion, dass wir bei den Kindern im Hartz-4-Bezug nicht nur über die Grundbedarfe reden, die über den Grundregelsatz abgedeckt sind, sondern dass wir auch über ein Bildungs- und Teilhabepaket sprechen, und zwar in einer Gesamtgrößenordnung von 620 Millionen Euro. Ich sage hier ganz deutlich, das ist im Übrigen die Position, die ich in der großen Konferenz beim Bundesarbeitsministerium in Abstimmung mit allen Kultusministerinnen und Kultusministern der Länder, Sozialministerinnen und Sozialministern der Länder und den beiden kommunalen Spitzenverbänden vertreten habe. Ich halte eine Teilhabe, ein Teilhabepaket, in Form von Sachleistungen für gerechtfertigt und vertretbar.

Im Übrigen, sehr geehrter Herr Kollege Roth, war das die Auffassung, die alle Kolleginnen und Kollegen geteilt haben, auch die kommunalen Spitzenverbände, mit einer einzigen Ausnahme, das war die Kollegin Haderthauer von der CSU aus Bayern. Dass sich da Übereinstimmungen in der Position zwischen der SPD Saar und der CSU in Bayern ergeben, war für mich neu. Das nehmen wir so zur Kenntnis. Es macht deutlich, was von der Position der CSU dort zu halten ist.

(Ministerin Kramp-Karrenbauer)

Wie sieht das Bildungspaket aus? Das Bildungspaket sieht vor, dass wie bisher die Schulbücher für Hartz-4-Empfänger und Kinder von Hartz-4-Empfängern in allen Bundesländern, und zwar egal, ob sie ein entgeltliches oder ein unentgeltliches Leihsystem haben, kostenfrei gestellt sind. Schulbücher sind für alle Hartz-4-Kinder in allen Bundesländern kostenfrei. Es gibt ein Schulmaterialpaket, das zu Beginn oder jetzt zweigeteilt ausgezahlt wird, 100 Euro. Darin sind Schreibmaterial, Hefte, aber auch ein Taschenrechner enthalten. Ich halte das durchaus für ausreichend. Ich glaube, ich kann das nachvollziehen, weil ich selbst noch schulpflichtige Kinder habe.

(Abg. Prof. Dr. Bierbaum (DIE LINKE) : Aber ein etwas anderes Einkommen. Das ist etwas anderes.)

Es gibt in Zukunft neu, was es bisher nicht gab, für eintägige Ausflüge von Kindertagesstätten oder Schulen 30 Euro pro Jahr. Auch das halte ich für nachvollziehbar und für ausreichend. Es gibt in Zukunft für das Mittagessen 2 Euro pro Mittagessen. Das ist genau das, was wir im Ausfallfonds hier im Land gemeinsam mit den Landkreisen schon bezahlen. Die Kosten für ein Schulessen liegen zurzeit bei 2 Euro nochwas. Ich bin schon der Meinung, dass es auch Eltern im Hartz-4-Bezug zuzumuten ist, dass sie für das Mittagessen ihrer Kinder einen gewissen Betrag bezahlen.

Wir haben vorhin in der Debatte vom Bildungsminister gehört, in welcher Breite wir mittlerweile ganztägige, ob freiwillige oder gebundene, Angebote an Kindertagesstätten und an Schulen in diesem Land haben. Ich glaube, man kann sagen: flächendeckend. Damit ist auch flächendeckend die Möglichkeit gegeben, an einem Schulmittagessen teilzunehmen. In Zukunft wird jedes Schulmittagessen, das von Kindern im Hartz-4-Bezug beansprucht wird, mit 2 Euro bezahlt. Ich glaube, dass das eine gute Regelung ist, die sicherstellt, dass Kinder am Tag die Mahlzeiten bekommen, die sie als Kinder brauchen.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen. - Abg. Schnitzler (DIE LINKE) : 2 Euro!)

Das Schulessen kostet mehr, das wissen Sie. 2 Euro ist das, was der Staat übernimmt. Den Rest muss das Elternpaar bezahlen. Ich glaube, dass das durchaus berechtigt ist.

(Abg. Schnitzler (DIE LINKE) : Ist das auch gesund?)

Das Schulessen im Saarland muss den Richtlinien der Deutschen Gesellschaft für Ernährung entsprechen. Wir kommen zu einem weiteren Teil des Bildungspakets. Das sind 120 Euro pro Jahr für die Teilhabe an Vereinen, seien es Sportvereine, seien es Musikvereine. Da ist eben gesagt worden, mit

120 Euro im Jahr Vereinsgebühr kann man keine echte Teilhabe bewerkstelligen. Ich habe mir einmal die Mühe gemacht und mich ein bisschen bei diversen Vereinen im Land umgehört, wie die Mitgliedsbeiträge für Kinder und Jugendliche in den verschiedensten Bereichen aussehen. Ich darf exemplarisch zwei, drei Vereine nennen.

Musikvereine. Da haben wir den Musikverein Almenrausch Rehlingen. Er nimmt einen Jahresbeitrag von 72 Euro für Kinder und Jugendliche. Der Musikverein Brebach nimmt einen Jahresbeitrag von 24 Euro.