Musikvereine. Da haben wir den Musikverein Almenrausch Rehlingen. Er nimmt einen Jahresbeitrag von 72 Euro für Kinder und Jugendliche. Der Musikverein Brebach nimmt einen Jahresbeitrag von 24 Euro.
Sportvereine. Der Fußballverein FSV Hemmersdorf zum Beispiel nimmt einen Jahresbeitrag für Jugendliche von 12 Euro. Der FC St. Wendel berechnet 24 Euro im Jahr. Der Turnverein Püttlingen - das ist mein Heimatverein - berechnet für Jugendliche unter 16 Jahren 36 Euro pro Jahr, für Jugendliche bis 18 Jahre 48 Euro. Die DJK Köllerbach, ein Querschnittsverein, ein Mehrspartenverein, nimmt für Jugendliche unter 18 Jahren 42 Euro. Selbst der Tennisverein, etwa der Tennisverein in Neunkirchen, staffelt seine Mitgliedsbeiträge. Für das erste Kind einer Familie kostet der Jahresbeitrag 68 Euro. Für jedes weitere Kind wird das niedriger angesetzt.
(Abg. Kugler (DIE LINKE) : Wer kauft die Kleider und Schuhe? - Abg. Ensch-Engel (DIE LINKE): Wer bezahlt die Aufnahmegebühr?)
Sehr geehrte Frau Kollegin, schauen Sie sich in den Vereinen vor Ort um und hören Sie sich um! Ich kenne keinen einzigen Fall, in dem ein Kind Mitglied eines Vereines werden wollte und dies daran gescheitert wäre, dass nicht über das entsprechende Sponsoring des Vereins und andere Hilfen die nötige Ausrüstung geschaffen wurde. Bei den Musikvereinen ist es zum Beispiel möglich, gegen eine ganz geringe Gebühr die Musikinstrumente zu leihen. Das nehmen viele Eltern in Anspruch. Das können auch Hartz-4-Eltern in Anspruch nehmen. 120 Euro pro Jahr. Damit kann man im Saarland gleich in mehreren Vereinen Mitglied sein und kann am gesellschaftlichen Leben teilnehmen.
(Beifall bei den Regierungsfraktionen. - Abg. Schnitzler (DIE LINKE) : Wir wollen keine Barmherzigkeit, wir wollen Geld für die Kinder!)
Es wurde gesagt, dass die Organisation so geregelt sein muss, dass das vor Ort ankommt. Ich kann das nur unterstützen. Ich halte es für richtig, dass die BA und die Arbeitsagenturen sich in Zukunft auch Gedanken machen müssen, wie sie etwa mit der Situation von Alleinerziehenden umgehen. Denn es genügt bei Alleinerziehenden eben nicht, ihnen einen Arbeitsplatz zu vermitteln. Es muss auch geregelt sein, wie die Kinderbetreuung ist und wie die anderen Unterstützungsleistungen sind. Dass die BA das mit in den Blick nimmt, ist richtig. Genauso richtig ist es aber auch - das hat die Kollegin von der Leyen
klargestellt -, dass die BA nicht zum Nebenjugendamt etwa in Konkurrenz zur Stadt oder zum Kreis wird. Ich glaube, das ist sichergestellt.
Ich bin der Auffassung, dass die Regelsätze, wie sie jetzt im Gesetzentwurf vorgesehen sind, und insbesondere das Bildungspaket dazu führen, dass die Vorgaben des Verfassungsgerichts hinsichtlich der Transparenz, mit Blick auf das Abstandsgebot und mit Blick auf die Tatsache, dass Hartz 4 ein Existenzminimum ist und so angelegt ist, dass man möglichst schnell aus dem Hartz-4-Bezug wieder aussteigen soll, berücksichtigt werden. Dazu brauchen wir natürlich auch Unterstützung an anderer Stelle, etwa im Bereich des Arbeitsmarktes, damit auch der diesen Kriterien gerecht wird.
Was das Verfahren im Bundesrat angeht, so wäre das Schlimmste, was passieren könnte - und es wäre eine Blamage für die gesamte politische Klasse -, wenn es uns nicht gelänge, bis zum Ende des Jahres nach den Vorgaben des Verfassungsgerichts die entsprechende Neuregelung, insbesondere die entsprechende Neuregelung für Kinder, auf den Weg zu bringen. Daher gilt es jetzt, im Verfahren im Bundesrat und im Vermittlungsausschuss in einer konstruktiven Art und Weise die Punkte zu regeln, weil die Unsicherheit, die wir in dem Bereich nach dem Richterspruch hatten, schnell beendet werden muss und weil für alle Beteiligten - insbesondere die Beteiligten vor Ort, die entsprechende Dinge umzusetzen haben - diese Klarheit notwendig ist.
Ich will noch eines hinzufügen, das war auch Ergebnis der Gesamtkonferenz im Bundesarbeitsministerium. Auch dort waren sich alle Kolleginnen und Kollegen, egal aus welchem Ressort und aus welcher Partei, einig, dass die Hauptaufgabe des Bundes im Moment darin besteht, eine Regelung für Kinder von Eltern im Hartz-4-Bezug herbeizuführen. Das ist bekanntlich das, was das Bundesverfassungsgericht vorgegeben hat. Aber es waren sich auch alle einig, dass wir eine Regelung brauchen für die Aufstocker. Da gibt es Vorschläge auch von der Kollegin von der Leyen. Alle beteiligten Minister auch gerade der Länder haben deutlich gemacht, dass mit Blick auf die Bildungs- und Teilhabechancen jedes einzelne Land gefordert ist, hier weitere Verzahnungen zu dem, was etwa im Bildungspaket angelegt ist, vorzunehmen.
Lassen Sie mich eine letzte Bemerkung machen. Sehr geehrter Herr Kollege Roth, mir macht es keine Probleme, dass wir in diesem Land Reichtum haben. Was mir Probleme macht, ist die Tatsache, dass es in diesem Land zunehmend Menschen gibt, die keine Chance haben, reich zu werden.
Das ist das, was wir in der Sozialpolitik angehen müssen. Jeder muss die Chance erhalten, dass er reich werden kann. Darauf müssen wir das Augenmerk legen und nicht auf eine Neiddebatte, die uns nicht weiterbringt. - Herzlichen Dank.
Vielen Dank, Frau Ministerin. - Das Wort hat nun Professor Dr. Heinz Bierbaum von der Fraktion DIE LINKE.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Frau Ministerin, ich kann ja gut verstehen, dass Sie den vorliegenden Gesetzentwurf der Koalition in Berlin verteidigen und dass Sie jetzt hier noch mal die einzelnen Punkte dieser Neuberechnung dargestellt haben, die vom Bundesverfassungsgericht gefordert worden ist. Aber, Frau Ministerin, wir kommen ja nicht daran vorbei, dass es an dieser Neuregelung und an diesem Gesetzentwurf erhebliche Kritik gibt, und zwar auf einer sehr breiten gesellschaftlichen Basis. Die kommt aus ganz unterschiedlichen Richtungen und bezieht sich auf unterschiedliche Bereiche, zum Beispiel auf die Frage der Referenzgruppe, wo es nach wie vor darum geht, dass dort Bereiche einbezogen werden - das hat die Kollegin Kugler deutlich gemacht -, die hier nicht hineingehören. Deswegen ist es ein Kritikpunkt, den wir ernst nehmen müssen und der aufgegriffen werden muss.
Ein zweiter Punkt betrifft die Wertigkeit, was alles dazugehört. Das haben Sie hier noch mal dargestellt und ich glaube, auch da kann man sehr unterschiedlicher Auffassung sein. Es sind schon verschiedene Personen zitiert worden wie beispielsweise Heiner Geißler. Man könnte die Reihenfolge beliebig fortsetzen, was ich gar nicht tun will. Insofern haben all diejenigen recht - da stimme der Kollegin WillgerLambert völlig zu -, die sagen, dass wir hier eine breite Diskussion brauchen. Und dabei geht es auch um Fragen, die der Kollege Roth angesprochen hat: Was ist eigentlich Existenzminimum, was bedeutet denn Lebenswirklichkeit heute, was muss dabei alles einbezogen werden? Hier gibt es eine ganz breite Kritik.
Was das Bildungspaket angeht, so liegt gerade vom DGB eine sehr ausführliche Kritik vor. Hier ist nicht nur der DGB kritisch, sondern wir haben eine breite gesellschaftliche Diskussion um die Wirkung dieses Bildungspakets, ob das überhaupt die Zwecke erreicht oder nicht. Kurz und gut, wir müssen feststellen, es gibt eine sehr breite Kritik an dem vorliegenden Gesetzentwurf.
Deswegen möchte ich auf das Anliegen unseres Antrages zurückkommen. Mit unserem Antrag haben wir eigentlich gar nicht beabsichtigt, eine Grundsatzdebatte über die Sozialpolitik zu führen. Der Kollege Scharf hat ja in seinem Beitrag weniger dazu Stellung genommen, was es hier an Kritikpunkten gibt, sondern ist mehr auf Grundsätze der Sozialpolitik eingegangen. Da haben wir in der Tat unterschiedliche Auffassungen, das braucht man gar nicht zu verhehlen. Wir sind selbstverständlich gegen die Hartz-4-Gesetze, wir sind, um es klar zu sagen, für die Abschaffung von Hartz 4, weil Hartz 4 eine Rutschbahn nach unten eröffnet und insbesondere über die Zumutbarkeitsregelungen für Verhältnisse sorgt - darauf hat der Kollege Roth hingewiesen -, die dazu führen, dass wir einen ausgeprägten Niedriglohnsektor haben. Es führt auch zu Problemen in der wirtschaftlichen Entwicklung, in der Entwicklung der Einkommen und dergleichen. All das steht in Zusammenhang mit Hartz 4, aber das ist nicht der Kern unseres Antrages.
Der Kern unseres Antrages ist auch nicht, dass wir unterschiedliche Vorstellungen haben über die Regelsätze. Wir haben beispielsweise 500 Euro gefordert, das halten wir auch für richtig. Die Frage der Finanzierung muss diskutiert werden in Zusammenhang mit der Steuerpolitik, aber auch das ist nicht der Kern. Der Kern ist, dass wir die bestehende gesellschaftliche Kritik an diesem Gesetzentwurf aufnehmen. Deswegen fordern wir, dass von diesem Landtag ein Signal ausgeht, dass dort Stopp gesagt wird, wo wir Stopp sagen können, nämlich im Bundesrat.
Es ist keineswegs überflüssig, das hier zu fordern, etwa weil man sagt: Wenn man in der Koalition im Saarland nicht einig ist, dann führt das ohnehin zur Enthaltung, was sozusagen einer Nein-Stimme gleichkäme. Ich fände es viel besser, hier deutlich zu sagen: Wir machen das nicht mit, wir stimmen im Bundesrat dagegen, wir überlegen uns auch, ob man gegebenenfalls dagegen klagen sollte. Das ist aber nicht der zentrale Punkt.
Was ganz wichtig ist, sind die beiden anderen Teile unseres Antrages. Dort sagen wir, es muss überprüft werden auf der Basis der Grundsätze des Bundesverfassungsgerichts, was Bedarfsicherung heißt, was es heißt, die Lebenswirklichkeit mit zu berücksichtigen, und dass wir dazu - auch das ist Bestandteil unseres Antrages - auch die Sachverständigen einbeziehen. Das ist doch ein billiges Vorgehen. Deswegen sollten wir dies aufgreifen, damit hier eine vernünftige Regelung zustande kommt, weil wir der Auffassung sind, dass der gegenwärtige Gesetzentwurf diese vernünftige Regelung eben nicht darstellt.
Um eine solche vernünftige Regelung zu ermöglichen, müssen wir einen Weg aufzeigen. Daher Nein im Bundesrat und daher Neuberechnung unter Einbeziehung auch der Sachverständigendiskussion. Ich denke, dass wir dem auch zustimmen müssten. Zumindest appelliere ich an die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, aufgrund ihrer bisherigen inhaltlichen Position, die ja hier noch einmal deutlich gemacht worden ist und die sich, wenn ich von taktischem Geplänkel einmal absehe, im Grundsatz von unserem Ansatz nicht sehr unterscheidet, unserem Antrag zuzustimmen. In dem Sinne fordere ich Sie auf, unserem Antrag zuzustimmen. - Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Bierbaum. Weitere Wortmeldungen sind nicht mehr eingegangen. - Ich schließe die Aussprache.
Wir kommen zur Abstimmung. Wer für die Annahme des Antrages Drucksache 14/306 - neu - ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Antrag Drucksache 14/306 - neu - mit Stimmenmehrheit der Koalitionsfraktionen von CDU, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Gegenstimmen der Oppositionsfraktionen von SPD und LINKEN abgelehnt ist.
Beschlussfassung über den von der CDULandtagsfraktion, der SPD-Landtagsfraktion, der FDP-Landtagsfraktion und der BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN-Landtagsfraktion eingebrachten Antrag betreffend: Schienensteuer in Frankreich (Drucksache 14/298 - neu)
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der französische Staat hat die Gewerbesteuer abgeschafft und sucht nunmehr Ersatz dafür. Als Ausgleich wird jetzt in Frankreich die sogenannte Schienensteuer erhoben. Das ist auch das Thema des heute vorliegenden Antrages. Es geht um die französische Schienensteuer und die möglichen Folgen für die Weiterentwicklung in unserer Großregion. Es ist erfreulich, dass wir heute parteiübergreifend diesen Antrag dem Plenum vorgelegt haben. Ich denke, das ist auch im Sinne der Sache ein sehr positives Signal.
Mit etwa 200.000 Grenzgängern verfügt unsere Großregion über einen grenzüberschreitenden Arbeitsmarkt von außergewöhnlicher Größe. Wir haben ja in der letzten Sitzung, als es um die EURESBeratungsstellen ging, darüber diskutiert und haben dies in ähnlicher Weise festgestellt. Wir haben auch schon festgestellt, dass diese Dynamik der Entwicklung weiterhin ungebrochen ist. Verehrte Damen und Herren, dies dokumentiert eindrucksvoll die Erfolge der interregionalen Zusammenarbeit von Politik, Wirtschaft, Kultur und vielen weiteren Akteuren, die sich immer für diese Sache eingesetzt haben.
Ein gemeinsames Anliegen aller Akteure war und ist eine gemeinsame Strategie für den ÖPNV in der Großregion und für eine verbesserte Mobilität. So wurde auch schon dem Thema Mobilität bei den politischen Zielen der deutsch-französischen Agenda 2020 eine ganz besondere Bedeutung eingeräumt. Aber seit diesem Jahr - so nach dem Willen des französischen Staates - wird für alle Züge, die auf dem französischen Schienennetz verkehren, eine Steuer zu entrichten sein. Es handelt sich dabei um eine Pauschalsteuer, die ganz unabhängig von den in Frankreich gefahrenen Kilometern zu entrichten ist. Betroffen hiervon sind sowohl der grenzüberschreitende Nahverkehr - insbesondere die Saarbahn - als auch die grenzüberschreitenden Fernverkehre mit Frankreich. Somit belastet gerade diese Steuer ganz besonders auch unsere Großregion und läuft jahrelangen Bemühungen zuwider, den grenzüberschreitenden Schienenverkehr zu stärken wie zum Beispiel von Saarbrücken in Richtung Metz und Straßburg.
Auch die Anstrengungen, Berufspendlern der Großregion eine Alternative zum Pkw zu bieten, werden damit zunichte gemacht, wenn diese Schienensteuer denn greift. Es ist zu befürchten, dass durch diese Änderung im französischen Steuersystem die grenzüberschreitende Mobilität wie auch die vom IPR geforderte Entwicklung des grenzüberschreitenden ÖPNV erschwert werden. So werden Mobilitätshemmnisse aufgebaut, die eine bürgernahe Weiterentwicklung unserer europäischen Großregion hemmen. Das würde all das, was wir im IPR in den letzten Jahren an Anstrengungen unternommen haben, in einem Maße hemmen, dass unsere Arbeit eigentlich umsonst gewesen wäre. Das können wir so nicht hinnehmen und zulassen.
Deswegen freue ich mich, dass es eine parteiübergreifende Initiative in diese Richtung gibt. Es muss dafür gesorgt werden, dass eine zeitnahe und positive Revision dieser Pauschalbesteuerung des grenzüberschreitenden Schienennahverkehrs zum Wohle der Bürgerinnen und Bürger in der Großregion erzielt wird.
Deswegen ist es zu begrüßen, dass sich der saarländische Ministerpräsident bereits mit diesem Anliegen an die französische Regierung gewandt hat, auch mit der Forderung, von dieser Pauschalbesteuerung abzusehen. Auch ich konnte am Rande einer Sitzung in Thionville vor zwei Wochen mit Abgeordneten der Assemblée Nationale sprechen und habe dort natürlich dieses Thema angesprochen. Man hat mir versichert, dass man sich im Kreise der Abgeordneten aus der Großregion in Paris zusammensetzen und mit dafür Sorge tragen wird, dass dieses Thema noch einmal überdacht wird und am Ende als Ergebnis die Revision festzuhalten ist.
Es müssen alle Möglichkeiten und Chancen genutzt werden, damit es eine Revision in dieser Sache gibt. Ich bin mir ganz sicher: Wenn wir alle weiterhin unseren Beitrag leisten, wird es uns gelingen, dass diese Pauschalbesteuerung wieder zurückgenommen wird. Ich denke, dass der französische Staat so kreativ sein muss, andere Möglichkeiten als Ersatz für die Gewerbesteuer ins Auge zu fassen. In diesem Sinne hoffe ich, dass auch die Fraktion der LINKEN unserem gemeinsamen Antrag zustimmen wird. Wir hoffen auf ein positives Ergebnis. - Vielen Dank.
Vielen Dank, Frau Abgeordnete Kuhn-Theis. Ich eröffne die Aussprache. - Das Wort hat der Abgeordnete Rolf Linsler von der Fraktion DIE LINKE.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Als ich heute Morgen die Nachricht gehört habe, dass der Saarbahn-Verkehr von Saarbrücken nach Saargemünd eingestellt ist, habe ich zuerst gedacht, dass die Schienensteuer gar nicht so schnell gewesen sein kann, bis mir klar war, dass die Arbeitnehmer bei der Deutschen Bundesbahn mit Recht für einen einheitlichen Branchentarifvertrag gestreikt haben.
Wenn die vom französischen Staat angedachte Schienensteuer eingeführt wird, könnte die Meldung aus jetziger Sicht tatsächlich so lauten: Einstellung des Saarbahn-Verkehrs von Saarbrücken nach Saargemünd. Wir haben über 200.000 Grenzgänger in unserer Region. Ich dachte immer und bin immer noch der Auffassung, dass die Saarbahn ein deutsch-französisches Erfolgsprojekt ist. Gerade für unsere Region ist das mit Sicherheit sehr wichtig und tatsächlich ein Erfolgsprojekt. Bei den über 200.000 Grenzgängern sind auch die Berufspendler dabei. Die sind darauf angewiesen. Nicht alle können sich in der heutigen Zeit für die Fahrt zur Arbeit und zurück ein Auto leisten. Die Saarbahn ist deshalb so attraktiv, weil sie direkt in die Städte, die sie
befährt, hineinfährt. Das ist ja der Riesenvorteil; deshalb wird sie auch so stark angenommen. Mit der Saarbahn fahren täglich rund 40.000 Menschen, das ist eine große Menge. Früher hat man ein solches Verkehrsmittel „Straßenbahn“ genannt, aber die Saarbahn ist ein bisschen schneller. Dennoch kann man sie mit einer Straßenbahn vergleichen. Dass sie eine solche Renaissance hat, dafür muss man dankbar sein.
Mit der Saarbahn sind aber nicht nur Berufspendler unterwegs, sondern Menschen generell. Wer in meinem Alter oder noch ein bisschen älter ist, weiß, dass das Zusammenwirken in der Region - in diesem Fall zwischen Lothringen und dem Saarland früher sehr schwierig war. Jahrhundertelang gab es unter anderem auch deshalb keine Verständigung zwischen Deutschland und Frankreich, weil sich die Menschen nicht so verständigen konnten, wie es heute der Fall ist. Die Saarbahn trägt dazu bei, dass dieses Zusammenwirken heute so läuft. Die Fahrt von Saargemünd nach Saarbrücken und darüber hinaus ist ja keine Einbahnstraße, sondern es wird hin- und hergefahren. Die Menschen aus Lothringen kommen genauso gut nach Saarbrücken oder Riegelsberg wie umgekehrt.
Allein schon von dieser Warte aus ist nur sehr schwer nachvollziehbar, was von den französischen Freunden angedacht ist. Davon ist auch der grenzüberschreitende Fernverkehr betroffen, etwa die Verbindungen von Saarbrücken nach Metz und Straßburg. Auch sie sind ein Erfolgsprojekt; sie sind gegenüber früher schneller geworden. Ferner möchte ich an die Strecke von Paris über Saarbrücken nach Frankfurt erinnern, die 1992 in La Rochelle von Bundeskanzler Kohl und Staatspräsident Mitterrand sowie dem damaligen saarländischen Ministerpräsidenten Lafontaine ausgehandelt worden ist. Soweit ich es überschaue, wird diese Strecke ebenfalls betroffen sein. Und ich füge hinzu - der Ministerpräsident ist im Moment nicht anwesend -: Da hätte das Saarland ein Konzept vorlegen und die Infrastruktur noch mehr fördern müssen, sodass diese Strecke noch stärker angenommen wird. Da ist noch einiges zu machen. Es gibt ja auch die Südtrasse, die von Stuttgart über Straßburg nach Paris verläuft. Ich will nicht sagen, dass sie eine Konkurrenztrasse ist, aber man kann es durchaus so sehen. Wir kennen ja die Diskussion, die da läuft. Damit wir in Bezug auf diese beiden Trassen langfristig nicht den Kürzeren ziehen, darf zum einen die Schienensteuer nicht kommen, und zum anderen muss sich das Saarland in meinen Augen mehr als bisher um Konzept und Infrastruktur für die Nordtrasse kümmern.