Ein Satz noch, Herr Präsident. Ich fasse zusammen: Es ist gut, dass hier alle beteiligten Fraktionen gesagt haben, wir wollen die Arbeitsplätze erhalten. Es ist gut, dass alle gesagt haben, wir wollen keinen kurzfristigen Investor haben. Wir laden Sie ein darüber nachzudenken, wer ein strategischer Partner sein kann. Wir setzen an erster Stelle auf die Belegschaft. Wir schließen aber zumindest übergangsweise - wie sich das in vielen anderen Fällen erfolgreich bewährt hat - ein Engagement des Landes auch nicht aus.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zunächst darf ich dem saarländischen Landtag ein herzliches Dankeschön dafür sagen, dass von dieser Debatte eine klare Botschaft ausgeht, dass nämlich der saarländische Landtag in seiner Gesamtheit, über sämtliche Fraktionsgrenzen hinweg, die Arbeitsplätze in Büschfeld und den Standort Büschfeld erhalten möchte. Ich glaube, dass dies ein wichtiges Signal an potenzielle Übernehmer ist. Ich glaube, dass dies ein wichtiges Signal auch an die Belegschaft ist, dass sie nicht alleine steht, sondern dass die Politik an ihrer Seite ist. Wir werden alles in unserer Macht Stehende tun, um sie zu unterstützen, diesen Standort und so viele Arbeitsplätze wie möglich zu erhalten.
Ich möchte auf einige Dinge eingehen, die hier vorgebracht worden sind. Ein Punkt, der hier wiederholt
aufgetaucht ist, war die Frage, wie das denn mit den Bürgschaften aussieht. Ich nehme zunächst einmal zur Kenntnis, dass niemand gesagt hat, es war ein Fehler, diese Bürgschaften zu geben. Darauf hinzuweisen, ist schon mal wichtig. Zweiter Punkt: Zu dem Zeitpunkt, zu dem wir diese Bürgschaften gegeben haben, haben wir das Signal sowohl an den Betriebsrat als auch an die Unternehmensleitung gesendet, dass das Saarland damit an die finanziellen Grenzen gegangen ist und vonseiten der Unternehmensleitung jetzt die Dinge eingehalten werden müssen, die in dem Gutachten festgehalten worden sind. Jeder Bürgschaftsvergabe geht ein entsprechendes Gutachten voraus, ein Gutachten mit einer Fortführungsprognose, in der - wie in diesem Fall gewisse Meilensteine definiert worden sind, die das Unternehmen einhalten muss.
Wir haben unseren Teil getan, die Banken haben ihren Teil getan, und dann wäre es vonseiten des Unternehmens richtig gewesen, auch seinen Teil einzuhalten. Dazu hatte sich das Unternehmen ja auch verpflichtet, beispielsweise gegenüber dem Gutachter. Dies ist leider nicht in der Form geschehen, wie wir uns das vorgestellt haben. Es ist in der Vergangenheit teilweise gesagt worden - das wurde heute abgeschwächt -, man hätte das an Bedingungen knüpfen sollen. Dazu darf ich Ihnen Folgendes sagen: Es hat eigentlich nicht nur eine Bürgschaft gegeben, sondern es hat zwei Bürgschaften gegeben. Die größere Bürgschaft ist an SaarGummi Deutschland gegangen, die kleinere Bürgschaft an die Muttergruppe. Klar ist natürlich, dass eine Bürgschaft, die an die SaarGummi Deutschland geht, für einen Kredit an SaarGummi Deutschland verwendet werden muss und nicht für irgendetwas anderes. Sollte sich jetzt herausstellen, dass Geld, Liquidität - wie auch immer - vom Standort Büschfeld woanders hin geschoben wurde, dann ist das unter Umständen nicht nur eine Fragestellung, die man politisch beantworten muss, sondern dann ist das eine Frage, für die gegebenenfalls andere als der saarländische Landtag zuständig sind. Ich möchte das in aller gebotenen Zurückhaltung hier sagen. Ich glaube, Sie haben Verständnis dafür, was das am Ende bedeutet. Klar ist: Wir gehen davon aus, dass die entsprechenden Gesetze eingehalten worden sind. Sollte das nicht der Fall gewesen sein, muss man sich um diese Dinge selbstverständlich in der gebotenen Form kümmern.
Hier ist zu der Frage von Bedingungen auch das Arbeitsplatzkriterium genannt worden. Es ist leider nicht möglich, bei Bürgschaften das Ganze mit einem Arbeitsplatzkriterium zu verbinden. Um in dieser Sache ein bisschen die Luft herauszunehmen, möchte ich hierzu das Memo 09-233 der EU-Kommission zitieren, herausgegeben am 12. Mai 2009. Darin erklären drei Kommissare, ich zitiere, dass staatliche Stützungsmaßnahmen der EU-Kommissi
on vor der Durchführung mitgeteilt werden müssen und nicht von zusätzlichen Bedingungen abhängig gemacht werden dürfen, die den Binnenmarktvorschriften zuwiderlaufen. So dürfen beispielsweise staatliche Beihilfen, die den Zugang zu Finanzmitteln in der derzeitigen Krise erleichtern sollen - genau darum geht es in diesem Fall - und die Anforderungen der einschlägigen befristeten Rahmenbedingungen erfüllen, nicht von zusätzlichen nichtkommerziellen Bedingungen wie dem Ort der Investition und/oder der geografischen Verteilung der Umstrukturierungsmaßnahmen abhängig gemacht werden.
Also, um es klar zu sagen: Ich hätte ja gerne das Arbeitsplatzkriterium in die Bedingungen der Bürgschaft reingeschrieben. Ich hätte es wirklich gerne gemacht. Nur: Was nicht geht, das geht nicht!
Wir sollen uns bei der EU dafür einsetzen, dass sich die EU-Rahmenbedingungen verändern? Okay, das können wir gerne tun. Ich habe aber eine relativ realistische Einschätzung hinsichtlich der Antwort auf die Frage, wie es um die Macht des saarländischen Landtages beziehungsweise der saarländischen Landesregierung bestellt ist, nachdem Herr Verheugen, Frau Kroes und Herr Špidla die Rahmenbedingungen für Bürgschaftsvergaben und staatliche Beihilfen so eindeutig mitgeteilt haben.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir haben das getan, was wir tun konnten. Wir sind dabei, die Dinge angemessen zu begleiten. Ich muss aber in dem Zusammenhang eben auch feststellen, dass es Grenzen unserer Macht gibt, der Macht der saarländischen Landesregierung. Über diese Grenzen können wir leider auch in diesem Fall nicht hinausgehen.
Die Zusammenarbeit mit den Insolvenzverwaltern, sowohl mit Herrn Gröner als auch mit Herrn Boghossian, gestaltet sich sehr gut. Die Finanzspritze, die am Montag vonseiten der OEMs gegeben worden ist, sagt ja zwei Dinge aus, und ich bitte herzlich, auch dies zur Kenntnis zu nehmen. Sie besagt erstens, dass es am Standort weitergeht. Zweitens ist zu bedenken, dass sich die OEMs, also die großen Kunden, zunächst einmal nicht durch Warmherzigkeit auszeichnen. Man verhandelt dabei ja nicht mit dem Diakonischen Werk. Nehmen diese großen Kunden nun also Geld in die Hand und überweisen es als Finanzspritze nach Büschfeld, so bedeutet das nicht nur, dass es erst einmal weitergeht, sondern es zeigt sich daran auch ein vitales Interesse dieser OEMs am Standort Büschfeld. Das ist die in diesem Zusammenhang eigentlich entscheidende positive Botschaft, auf die auch Kollegin Kuhn-Theis schon hingewiesen hat. Wir sind also auf einem guten Wege.
geben. Wir haben uns hinsichtlich der Liegenschaften engagiert. Wir waren und sind in einer Vielzahl von Gesprächen vertreten. Wir waren auch bei diesem Meeting, das am Montag stattgefunden hat und als dessen Ergebnis Geld an den Standort Büschfeld gegangen ist, vertreten. Staatssekretär Joachim Kiefaber wird zu einer weiteren Runde, zu einem runden Tisch, einladen. Wir sind auch im Gläubigerausschuss vertreten.
Lieber Herr Kollege Jung, das Einzige, das Sie hier substanziell vorzubringen haben, scheint die Frage zu sein, wo ich meinen Samstagvormittag verbracht habe. Ich war übrigens zu der Versammlung gar nicht eingeladen, sondern mein Staatssekretär, da er es ist, der sich operativ um diese Dinge kümmert.
(Lachen bei der Opposition und Zuruf: Na, wenn das keine Chefsache ist, was ist denn dann über- haupt Chefsache?)
Ich muss Sie jetzt aber wirklich fragen: Leute, ist das alles, was ihr substanziell vorzubringen habt zur Frage, wie wir uns engagieren, um diesen Standort für 1.100 Leute zu retten? Ist es euch eigentlich nicht zu billig, was ihr hier abzieht?
Ja, diese Frage ist sehr entscheidend, Herr Linsler. Denn hier geht es wirklich um Schicksale und um die Verantwortung für diese Schicksale. Jeder in diesem Hause darf sich die Frage stellen, wie er dieser Verantwortung gegenüber den Menschen in diesem Lande gerecht wird. Jeder darf sich fragen, ob er dieser Verantwortung lieber durch Sprüche oder durch Hilfen und durch eine verantwortungsvolle Begleitung,
Es ist hier auch angesprochen worden, wir müssten eine Wertedebatte führen bezüglich der Frage: „Strategischer Investor oder Finanzinvestor?“ Ich bin diesbezüglich durchaus bei Ihnen. Diese Debatte ist zu führen. Das ist in der Tat eine sehr spannende Debatte. Dazu ist aber auch zu sagen, dass am Ende nicht die saarländische Landesregierung entscheiden wird, wer SaarGummi übernimmt. Das wird, wie Sie wissen, lieber Herr Lafontaine, in erster Linie durch die Insolvenzverwalter entschieden. In zweiter Linie wird das, da es sich um einen Zulieferer der Automobilindustrie handelt, durch die OEMs entschieden. Die VWs und die Daimlers dieser Welt werden am Ende darüber entscheiden, indem sie sagen, dass sie, wenn dieser oder jener Investor
übernehmen sollte, bereit sein werden, weitere Aufträge in Büschfeld zu platzieren. Wir können versuchen, unseren guten Einfluss geltend zu machen. Wir können das Prozedere mit vielen Gesprächen begleiten. Am Ende werden wir aber nicht diejenigen sein, die darüber entscheiden. Ginge es nach meinem persönlichen Geschmack, das kann ich Ihnen gerne sagen, sollte es einen strategischen Investor geben. Das steht völlig außer Frage. Es geht aber eben nicht um die Meinung, die ich habe oder die wir als saarländische Landesregierung haben. Am Ende werden es andere entscheiden.
Sie haben den Aspekt eingebracht, dass es, wenn ich das so formulieren darf, einen Stakeholder gibt, der ein ganz großes strategisches Interesse hat, nämlich die Belegschaft. Dazu kann ich sagen, dass wir als saarländische Landesregierung das selbstverständlich positiv begleiten werden, wenn das vonseiten der Belegschaft gewollt ist, wenn das vonseiten der OEMs begleitet wird, wenn es ein entsprechendes Konzept geben sollte. Das steht völlig außer Frage. Wir sind bereit, alles zu tun, was gesetzlich möglich und geeignet ist, zu einer langfristigen Lösung in Büschfeld beizutragen. Wir sind bereit, alles zu tun, um die Belegschaft zu unterstützen. Wir sind bereit, um jeden einzelnen Arbeitsplatz dort zu kämpfen.
Eine herzliche Bitte möchte ich hier aber doch vorbringen. Das Ganze ist eine sehr fragile Angelegenheit. Ich kann aus diesem Grunde auch hier nicht alles mitteilen, was ich weiß. Dafür haben Sie sicherlich Verständnis. Wir sollten versuchen, die Dinge zu begleiten. Wir sollten versuchen, uns unserer Verantwortung bewusst zu sein. Wir sollten versuchen, dieses fragile Gebilde und die sicherlich nicht binnen zwei Tagen abzuschließenden Verhandlungen in einer Form mitzutragen, die sicherstellt, dass am Ende das herauskommt, was wir alle wollen. Das wird sicherlich nicht einfach sein.
Ich möchte nun noch, weil auch das angesprochen wurde, auf die Frage eingehen, was denn die saarländische Landesregierung eigentlich in mit SaarGummi vergleichbaren Fällen unternimmt. Kollege Bierbaum, Sie sagten, es gehe nicht nur um den Aspekt der Existenzgründung, den Sie, wie ich, für wichtig halten, sondern auch um den Aspekt der Bestandspflege. Diesbezüglich sind wir absolut einer Meinung. Ich möchte daher nun noch einmal im Gesamtkontext vortragen, was die saarländische Landesregierung mit Blick auf das Ziel der Bestandspflege unternimmt.
Wir haben den Bürgschaftsrahmen für 2009 und 2010 auf insgesamt 1,1 Milliarden Euro erhöht. Es geht um Bürgschaften, die wir für kleinere, mittlere und auch für größere Unternehmen vergeben, damit sie von der Krise nicht allzu heftig getroffen werden.
Wir haben ein Sonderkreditprogramm, das von der SIKB aufgelegt wurde und Kredite in einer Größenordnung bis zu 500.000 Euro vergeben kann. 7 Millionen Euro sind vergeben. Das durchschnittliche Kreditvolumen, das dabei ausgegeben worden ist, liegt zwischen 250.000 und 300.000 Euro. Es profitieren also gerade die kleineren und mittleren Betriebe, von denen wir eine Vielzahl haben.
Das sind aber nicht alle Möglichkeiten, die wir haben. Geht es über 500.000 Euro hinaus, können wir mit den bei der KfW vorhandenen Möglichkeiten für die Ausgabe von Krediten sorgen. Diese Kredite im Rahmen des KfW-Programms sind vonseiten der saarländischen Wirtschaft umfänglich genutzt worden.
Aber auch das genügt uns noch nicht. Wir haben natürlich runde Tische. Wir beschränken uns aber nicht auf runde Tische, sondern begleiten jeden, der sich an uns wendet, der sich an die SIKB wendet, der sich an die Kammern wendet. In jedem einzelnen Fall sind wir bereit, mit den Hausbanken zu sprechen. Genügt das Gespräch mit der bislang tätigen Hausbank nicht, versuchen wir, gemeinsam neue Banken zu finden. Gelingt das nicht, springen wir im Rückgriff auf die SIKB oder gegebenenfalls die KfW ein. Wir machen gewissermaßen Mund-zu-MundBeatmung für jeden einzelnen Unternehmer, der das wünscht, der sich an uns wendet. Wir kümmern uns um jeden einzelnen Fall.
Es gilt aber nach wie vor, wie von mir an anderer Stelle schon gesagt, dass wir nicht in der Lage sind, jedes Unternehmen zu retten. Die Finanz- und Wirtschaftskrise, die dieses Land stärker getroffen hat als alle anderen Bundesländer, fordert insoweit ihren Tribut. Es gab im ersten Halbjahr 2010 keine Verbesserung, sondern eine leichte Verschlechterung von 1,3 Prozent im Vergleich zum ersten Halbjahr 2009. Es gab aber - das ist eine weitere positive Botschaft - im Juli und im August 2010 deutlich weniger Insolvenzen, nämlich 11,3 Prozent, als im Jahr 2009. Ich hoffe, dass die Anzahl der Insolvenzen weiter zurückgehen wird, und das trotz schwieriger Rahmenbedingungen. Die Ratings und die Bilanzen liegen jetzt vor. Die Ratings stürzen ab, gleichzeitig erhöht sich der Liquiditätsbedarf, weil die Bestände aufgebaut werden müssen und man mehr Umsätze und deshalb mehr Forderungen gegenüber seinen Kunden hat. Es ist eine ganz schwierige Zeit. Nichtsdestotrotz sind Lichter am Horizont erkennbar.
Der saarländische Landtag in seiner Gesamtheit steht zu SaarGummi. Wir versuchen jeden einzelnen Arbeitsplatz zu retten. Ich bin in dieser Sache vorsichtig optimistisch. Hoffentlich haben Sie Verständnis dafür, dass wir in den nächsten Wochen nicht in
der Lage sein werden, hier jede einzelne Debatte in dieser Form zu führen. Es gibt Sachverhalte, die leider nicht im saarländischen Landtag ausgetragen werden können. Ich bin vorsichtig optimistisch, dass wir mit den kompetenten Insolvenzverwaltern, mit den OEMs, die bereit sind, sich zu engagieren, sowie mit der Belegschaft, die - das will ich deutlich sagen - eine unheimlich starke Identifikation mit ihrem Unternehmen an den Tag legte, in der Lage sein werden, etwas Gutes für dieses Land zu erreichen. Ich bedanke mich im Voraus für Ihre Unterstützung. - Danke für die Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich stelle zunächst fest, dass wir in diesem Haus offensichtlich ein gemeinsames Anliegen haben, nämlich dafür zu sorgen, dass das Unternehmen SaarGummi eine Zukunft hat und die vielen Arbeitsplätze in der strukturschwachen Region des Hochwaldes gesichert werden. Es ist gut, wenn dieses Signal vom saarländischen Landtag ausgesandt wird. Es ist insbesondere gut, weil die Kunden von SaarGummi damit auch in der Insolvenzphase die Gewissheit haben, dass politisch alles getan wird, um dieses Unternehmen zu sichern, was ihnen Vertrauen gibt, sich nicht kurzfristig zurückzuziehen, da dies einen erfolgreichen Abschluss der Insolvenz erheblich problematisieren würde.
Die Landesregierung hat unsere volle Unterstützung, wenn sie in diesem Sinn tätig wird. Die Kunden schauen natürlich auch auf die Handlungsfähigkeit der Landesregierung. Es gehört zur Wahrheit dazu zu sagen, dass in den letzten Wochen die Landesregierung - insbesondere der FDP-Teil der Landesregierung - nicht unbedingt den handlungsfähigsten Eindruck gemacht hat. Ich will mich nur darauf beschränken anzumerken: So etwas darf nicht dazu führen, dass Unternehmen in schwieriger Situation nicht so gut behandelt werden, wie es notwendig ist.
Es wurde moniert, dass sich die Opposition überhaupt erdreistet, in dieser Debatte kritische Nachfragen zu stellen. Stellen Sie sich mal vor, es gäbe eine SPD-geführte Regierung und die CDU wäre in der Opposition, und die CDU würde die SPD-Regierung dafür loben, dass sie alles richtig gemacht hat, das Unternehmen aber trotzdem in der Insolvenz gelandet ist. Das ist vielleicht etwas zu einfach, deshalb sind einige Nachfragen notwendig.
Es ist die Frage aufgeworfen worden, wie weit der Staat helfen darf. Er kann in erster Linie die Rahmenbedingungen verbessern. Er hat aber in diesem Fall Geld zur Verfügung gestellt. Unabhängig von der Frage, ob es zu einer staatlichen Beteiligung kommt oder nicht, erwarten wir von der Landesregierung, die die Arbeitsplätze erhalten will - auch aus strukturellen Gründen -, dass sie im Rahmen des rechtlich Möglichen alles tut, was geht, um dies zu erreichen.
Es wurde hier lapidar gesagt, mit staatlichen Beteiligungen und so weiter, das sei alles Quatsch. Ich finde es bemerkenswert, wenn insbesondere von der CDU und von dieser Landesregierung gesagt wird, der Staat muss sich zurückhalten, der Staat kann nicht als Unternehmen eintreten, er löst keine Probleme. Bei einer Regierung - und in dem Fall auch einer CDU -, die zum Beispiel die staatliche Betätigung nutzt, wenn es darum geht, die Stadt Völklingen zu unterstützen, eine Fischzuchtanlage aufzubauen, darf man doch nachfragen, mit welcher Elle gemessen wird.
Auf der anderen Seite, Herr Kühn, sagt auch die FDP, der Staat muss sich heraushalten. Ich habe ansatzweise in der Zeitung gelesen, dass der Gesundheitsminister von der FDP sich zurzeit darum bemüht, Krankenhäuser zu kaufen.