Das sind die entscheidenden sechs Punkte. Sie führen, das könnten wir vielleicht alle gemeinsam akzeptieren, zur Möglichkeit, die ideologischen Grabenkämpfe in diesem Land einzustellen und zu einem Schulfrieden gelangen. Dazu lade ich Sie, insbesondere die SPD, ganz herzlich ein. Machen Sie doch den Frieden mit uns in der Schulstrukturfrage! Widmen wir uns doch gemeinsam der Qualitätsfrage! Die Diskussion um die neu zu erstellende Gemeinschaftsschulverordnung wird sich auch an Sie richten.
Sie können Ihre Vorschläge dabei konstruktiv einbringen. Sollten Sie aber weiterhin auf Fundamentalopposition setzen und destruktiv bleiben wollen, dann verfahren Sie halt so, ich kann es nicht ändern. Meine Einladung gilt nichtsdestotrotz. - Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Herzlichen Dank, Herr Minister. Weitere Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache. Es wird vorgeschlagen, die Gesetzentwürfe Drucksache 14/423 und Drucksache 14/424 an den Ausschuss für Bildung, Kultur und Medien zu überweisen.
Wir kommen zur Abstimmung, zunächst über den Gesetzentwurf zur Änderung der saarländischen Verfassung, Drucksache 14/423. Wer für die Annahme der Drucksache 14/423 in Erster Lesung unter gleichzeitiger Überweisung an den Ausschuss für Bildung, Kultur und Medien ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf in Erster Lesung mit den Stimmen der Regierungskoalition bestehend aus CDU, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie den Stimmen der Fraktion DIE LINKE bei Gegenstimmen der SPDLandtagsfraktion mehrheitlich angenommen und zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Bildung, Kultur und Medien überwiesen ist.
Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf zur Änderung schulrechtlicher Gesetze 2011, Drucksache 14/424. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfes Drucksache 14/424 in Erster Lesung unter gleichzeitiger Überweisung an den Ausschuss für Bildung, Kultur und Medien ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf in Erster Lesung mit den Stimmen der Regierungskoalition bestehend aus CDU, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie den Stimmen der Fraktion DIE LINKE bei Gegenstimmen der SPDLandtagsfraktion mehrheitlich angenommen und zur
Erste Lesung des von der Regierung eingebrachten Gesetzes zur Bestimmung der zuständigen Behörde nach dem Therapieunterbringungsgesetz (Drucksache 14/412)
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Gegenstand des vorliegenden Gesetzentwurfes ist die Ausfüllung einer bundesrechtlichen Vorgabe, nämlich die Ausfüllung des Therapieunterbringungsgesetzes. Dieses wiederum ist nicht zuletzt auf Bitten und Drängen der Länder vom Bundesgesetzgeber verabschiedet worden, um auf die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes zu reagieren.
Der Europäische Gerichtshof hat mit Blick auf das Institut der nachträglichen Sicherungsverwahrung festgestellt, dass es sich dabei aus seiner Sicht um eine Strafe handele und deshalb dieses Institut nicht nach dem Strafurteil ausgesprochen werden könne, weshalb dieses Institut aufzuheben sei. Die Folge ist, dass in den Fällen, in denen in der Vergangenheit nachträgliche Sicherungsverwahrung angeordnet wurde, Straftäter freigelassen werden müssen, obwohl wir wissen, dass von ihnen Gefährdungen für die Menschen ausgehen können. Dem soll nun abgeholfen werden durch ein neues Rechtsinstitut, das Institut der Sicherheitsunterbringung.
Dieses Institut ist bundesrechtlich festgeschrieben, der Vollzug des Gesetzes obliegt den Ländern. Es sieht vor, dass auf der Basis einer entsprechenden Begutachtung Straftäter nach Beendigung ihrer Strafe untergebracht werden können, wenn zweifelsfrei festgestellt wird, dass von ihnen für die Bevölkerung die Gefahr weiterer schwerer Straftaten ausgeht. Notwendig ist die strafrechtsferne Ausgestaltung dieses Verfahrens und der Unterbringung, weil es eben keine Strafe sein darf.
Deshalb sollten wir landesrechtlich den Vollzug der Unterbringung regeln, und wir müssen die zuständigen Behörden bestimmen. Was den Vollzug betrifft, werden wir eine gesetzliche Regelung in einem zweiten Schritt vorlegen. Wir wollen aber jetzt bereits die Möglichkeit eröffnen, entsprechende Verfahren einzuleiten. Dazu bedarf es der Bestimmung der zuständigen Behörde. Für Unterbringungen im Übrigen sind die Landkreise zuständig. Deshalb glauben wir, dass es im vorliegenden Fall sachgerecht und richtig ist, die Landkreise zur zuständigen
Behörde zu machen, die entsprechende Anträge stellen und damit Verfahren auf den Weg bringen kann. Das ist der Regelungsgegenstand des Gesetzes. Ich bitte um Zustimmung.
Vielen Dank, Herr Justizminister. Ich eröffne die Aussprache. - Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Es gibt eine fraktionsübergreifende Absprache, in der Ersten Lesung auf eine Aussprache zu verzichten. Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf an den Ausschuss für Justiz, Verfassungs- und Rechtsfragen sowie Wahlprüfung zu überweisen.
Wir kommen zur Abstimmung. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfs Drucksache 14/412 in Erster Lesung unter gleichzeitiger Überweisung an den Ausschuss für Justiz, Verfassungs- und Rechtsfragen sowie Wahlprüfung ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf in Erster Lesung einstimmig mit den Stimmen aller Fraktionen angenommen und zur weiteren Beratung an den zuständigen Ausschuss überwiesen ist.
Erste Lesung des von der Regierung eingebrachten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über das Saarländische Krebsregister und zur Durchführung von Maßnahmen der Krankheitsfrüherkennung und anderer Gesetze (Drucksache 14/420)
Frau Präsidentin! Meine Damen! Meine Herren! Das jetzt zur Beratung anstehende Gesetz verfolgt im Wesentlichen zwei Ziele. Zum einen wird mit Artikel 1 das Saarländische Krebsregistergesetz in seinen Regelungen an das seit 2002 bundesweit durchgeführte Mammografie-Screening-Programm angepasst. Um die Frage nach der tatsächlichen Wirksamkeit und angesichts der mit der Mammografie verbundenen Röntgenbelastung auch nach der gesundheitspolitischen Vertretbarkeit solcher Präventionsprogramme beantworten zu können, braucht man eine ausreichend hohe Anzahl valider Daten zur Evaluation. Der gemeinsame Bundesausschuss hat daher 2010 eine Neufassung seiner Datenflussrichtlinie zur Evaluation des MammografieScreenings beschlossen. Insbesondere wurden detaillierte neue Regelungen zum Datenfluss und der Datenorganisation sowohl des Einladungswesens
Die landesrechtliche Umsetzung der neuen Vorschriften zur Evaluation erfordert eine entsprechende Anpassung der Regeln zur Mitwirkung des saarländischen Krebsregisters bei Maßnahmen zur Früherkennung von Krebserkrankungen. Außerdem müssen die Aufgaben der beim Krebsregister geführten zentralen Stelle zur Durchführung und zum Monitoring des Einladungswesens neu gefasst werden. Darüber hinaus werden notwendige Anpassungsregelungen zur Zusammenarbeit des saarländischen Krebsregisters mit dem Krebsregisterdatenzentrum beim Robert-Koch-Institut getroffen.
Das zum 01.01.2011 neu entstandene Landesamt für Gesundheit und Verbraucherschutz ist bekanntlich die zuständige Behörde zur Ausführung der Berufsgesetze der Gesundheitsfachberufe mit Ausnahme der Altenpflegeberufe. Durch Artikel 3 und 4 des jetzt zur Beratung anstehenden Gesetzes werden nunmehr auch die Zuständigkeiten für das Beruferecht der Altenpflege auf das Landesamt für Gesundheit und Verbraucherschutz übertragen. Damit wird eine einheitliche Vorgehensweise im Beruferecht der Gesundheitsfachberufe insgesamt sichergestellt. Meine Damen, meine Herren, ich bitte um Ihre Zustimmung zu dem Gesetzentwurf. - Herzlichen Dank.
Herzlichen Dank, Herr Minister. Ich eröffne die Aussprache. - Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache. Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf an den Ausschuss für Gesundheit und Verbraucherschutz zu überweisen.
Wir kommen zur Abstimmung. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfs Drucksache 14/420 in Erster Lesung unter gleichzeitiger Überweisung an den zuständigen Ausschuss ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf in Erster Lesung einstimmig angenommen und zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Gesundheit und Verbraucherschutz überwiesen ist.
Beschlussfassung über den von der DIE LINKE-Landtagsfraktion eingebrachten Antrag betreffend: Übertragung der Gehaltserhöhung für die Angestellten der Länder auf die Beamten des Saarlandes (Drucksache 14/426)
Beschlussfassung über den von der SPDLandtagsfraktion eingebrachten Antrag betreffend: Keine weiteren Sonderopfer - Übertragung der Tarifergebnisse für die Beschäftigten der Länder auf saarländische Beamtinnen und Beamte (Drucksache 14/432)
Zur Begründung des Antrages der DIE LINKE-Landtagsfraktion erteile ich Herrn Abgeordnetem Rolf Linsler das Wort.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Kolleginnen und Kollegen! Mit dem Tarifergebnis haben die Angestellten im öffentlichen Dienst erstmals seit Langem wieder einen Tarifabschluss, der zumindest die Teuerungsrate ausgleicht. Dieser Tarifabschluss zählt aber aus rechtlichen Gründen nur für Angestellte. Für die Beamten muss er von der Landesregierung übertragen werden. Aber die Beamten sollen nach Auffassung der Landesregierung im Regen stehen bleiben. Alle Beschäftigten des öffentlichen Dienstes sollten, ja sie müssen, nach meiner Auffassung gleich behandelt werden. Finanzminister Jacoby und der Ministerpräsident haben für die saarländischen Beamten eine Nullrunde vorgesehen. Das bedeutet, dass sich die Bezahlung der Angestellten und Beamten auseinanderentwickelt. Es bedeutet auch, dass den Beamten nochmals ein Sonderopfer zugemutet wird, wo doch bei den Beamten in der Vergangenheit schon genug gekürzt und gespart worden ist. Ich nenne als Beispiel die Nullrunden 2005, 2006 und 2007. Das Urlaubsgeld wurde gestrichen, Sonderzuwendungen und Beihilfen wurden stark gekürzt.
Jetzt droht den Beamtinnen und Beamten nicht nur eine Nullrunde, sondern sie müssen bei einer Inflationsrate von zirka 2 Prozent, steigenden Beiträgen für die private Krankenkasse und weiteren Kürzungen bei den Beihilfen eine Minusrunde in Kauf nehmen. Meine Damen und Herren, da muss irgendwann mal Schluss sein!
Insgesamt tragen die Beamten mit 35 Millionen den Löwenanteil des Sparpakets. Dabei muss man wissen, dass die Gehälter in der Bundesrepublik Deutschland in den letzten Jahren gegenüber vergleichbaren Ländern in der EU um zirka 4,5 Prozent gesunken sind. Gleichzeitig - und das sehen und hören die Menschen ja - werden die Banken, die ihren Angestellten immer noch hohe Boni zahlen, mit Milliarden Steuergeldern am Leben gehalten. Da sind Einsparungen auf dem Rücken der Beamten eine himmelschreiende Ungerechtigkeit, meine Damen und Herren!
Statt die öffentlichen Beschäftigten immer wieder zur Kasse zu bitten, ist es notwendig, die öffentlichen Kassen durch Steuern auf große Vermögen, hohe Einkommen, Gewinne und Finanzspekulation zu füllen, damit sie zumindest davon die Beschäftigten und die Beamten und Beamtinnen bezahlen können.
Das Saarland hat Einnahme- und keine Ausgabenprobleme. Dieses Sparpaket gibt es ja nur wegen der Schuldenbremse. Die Landesregierung will ja 80 Millionen einsparen, wie wir in der vorletzten Sitzung gehört haben. Die Schuldenbremse halten wir als LINKE für nicht gerechtfertigt, weil sie unter anderem auch - das hatte ich in diesem Haus schon gesagt - die Existenz des Landes gefährdet.
Der Ministerpräsident rechtfertigt Nullrunden für die Beamten damit, dass reiche Länder wie Bayern dies ebenfalls planen und kürzen würden. Allerdings zahlt Bayern die volle Summe an jährlichen Sonderzahlungen. In Bayern verdienen die Beamtinnen und Beamten deutlich mehr als im Saarland. Andere Bundesländer wie zum Beispiel Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und BadenWürttemberg planen eine Erhöhung der Besoldung, aber im Saarland soll das nicht möglich sein. Wenn Jamaika sparen will, dann aber nicht bei den vom Staat abhängigen Beamtinnen und Beamten!
Es geht zum Beispiel um die Polizeibeamten - die hier auf der Zuschauertribüne vertreten sind -, die Beamten der JVA und die Beamten der Berufsfeuerwehr. Das sind alles Besoldungsgruppen, die dem einfachen, mittleren und gegebenenfalls noch dem gehobenem Dienst angehören. Von den Häuptlingen rede ich im Moment nicht. Hinzu kommt auch die Absenkung bei der Eingangsbesoldung von Lehrerinnen und Lehrern. Das ist genauso falsch wie die Kürzung bei den Verwaltungsbeamten. Am aufgeblähten Regierungsapparat kann und soll man sparen! Das wäre richtig, aber dort wird das Geld, wie wir wissen, mit vollen Händen aus dem Fenster geschmissen. Das Bundesverfassungsgericht hat zu Recht festgestellt, die Unabhängigkeit der Beamtinnen und Beamten muss durch ihre Besoldung gewährleistet werden. Deshalb ist es auch richtig, dass der saarländische Richterbund eine angemessene Alimentation für die Beamten einklagen wird.
Ich stelle abschließend fest, die Beamtinnen und Beamten sollen zum Sparschwein von Jamaika gemacht werden! Sie mussten Kürzungen bei den Sozialleistungen, bei den Gehältern und einen Stellenabbau hinnehmen. Was den Stellenabbau angeht, lassen Sie mich sagen, dass aktuell im öffentlichen Dienst in ganz Deutschland weniger Personal beschäftigt ist als vor der Wende in Westdeutschland, was einer Kürzung um circa ein Drittel gleichkommt. Man muss sich durch den Kopf gehen lassen, was das bei einer Bevölkerungszahl von 80 Millionen Menschen bedeutet. Der Anteil der Beamtin
nen und Beamten bei den Beschäftigten von Land und Kommunen an der Saar ist schon längst geringer als bei den übrigen Bundesländern. Wenn wir so weitermachen, ist die Substanz des Saarlandes in Gefahr.
Deshalb, Herr Finanzminister, bei all dem Sparwahnsinn: Denken Sie als Dienstherr zusammen mit dem Ministerpräsidenten an Ihre Fürsorgepflicht für die Beamtinnen und Beamten! Denken Sie auch daran, was vor den Wahlen alle Parteien - meine auch, wir halten uns aber daran - versprochen haben.