Arbeitnehmer in Deutschland arbeiten sogar für weniger als 5 Euro die Stunde. Fast 1,4 Millionen sind Aufstocker, sind arm, obwohl sie Arbeit haben. Herr Kollege Wegner, das unterscheidet uns. Sie haben vorhin sinngemäß gesagt, was diese Leute verdienen, sei eigentlich gut genug, sie könnten ja noch aufstocken.
Doch, bis 13 Euro könnten sie aufstocken. Er hat gesagt, wenn man weniger verdient, kann man aufstocken und noch etwas dazubekommen. - Wenn man dieser Auffassung ist, dann habe ich Ihren CDU-Parteitag mit der Ministerin und jetzigen CDUVorsitzenden total falsch verstanden. Die hat nämlich in meinen Augen Gott sei Dank inhaltlich etwas ganz anderes gesagt. Aber Sie wissen das natürlich besser, ich habe es nur gelesen.
(Abg. Theis (CDU) : Wahrscheinlich haben Sie beides falsch verstanden. Ministerpräsident Müller: Herr Linsler versteht nie etwas falsch.)
Ja, wir beide sind einig, aber mit dem Kollegen Wegner bin ich nicht einig. - Zwischen 2000 und 2009 sind die Reallöhne in der Bundesrepublik Deutschland im Schnitt um 4,5 Prozent gesunken, im Gegensatz zu unseren Nachbarn in den EU-Ländern. Die Monatsverdienste in der Bundesrepublik sind heute im Schnitt niedriger als in Neunzigerjahren. Im Saarland sieht es noch düsterer aus. Saarländer verdienen im Schnitt 9,4 Prozent weniger als ihre Kollegen im restlichen Westdeutschland. In der Dienstleistungsbranche sind es circa 15 Prozent weniger. Hier müssen wir gegensteuern und nicht das tun, was Sie vorgeschlagen haben, Kollege Wegner.
Gerechte Löhne sind kein unbedeutendes Randthema, wie manche meinen, die es herunterspielen wollen. Es betrifft Millionen von Menschen. Arbeit muss sich lohnen. Wir gehen alle zum Friseur. Fragen Sie dort einmal nach. Es kann nicht sein, dass eine Friseurin mit 4 Euro die Stunde abgespeist wird. Dieser Lohn ist unanständig. Dieser Entwicklung muss entgegengesteuert werden, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Herr Ministerpräsident hat gerade gesagt, er gebe immer viel Trinkgeld. Ja nun, das nützt der Friseurin zwar ein wenig, aber mit Blick auf den Lohn bringt es nichts.
Billiglöhne sind kein Wettbewerbsvorteil. In 20 der 27 EU-Länder gibt es gesetzliche Mindestlöhne. Unser Nachbar Luxemburg hat, Kollege Roth hat es schon erwähnt, einen Mindestlohn von mehr als 10
Euro. In Frankreich beträgt der Mindestlohn mittlerweile 9,11 Euro. Die Einführung eines Mindestlohns hat in keinem Land dazu geführt, dass die Zahl der Arbeitslosen gestiegen ist oder dass Stellen abgebaut worden sind. Im Gegenteil, ein Mindestlohn würde die Subventionierung von Billigjobs beenden. Das ist die Wahrheit.
Zudem bringt ein Mindestlohn mehr Geld in die leeren Staatskassen. Ein Mindestlohn von 8,50 Euro bringt dem Staat in Deutschland jährlich mehr als 7 Milliarden Euro zusätzlich, durch zusätzliche Steuereinnahmen, durch ein Weniger an Sozialausgaben, durch steigenden Konsum. Errechnet hat das, Herr Ministerpräsident, eine Beratungsfirma namens Prognos. Das können Sie nachlesen, diese Informationen habe ich mir dort geholt. Ein Mindestlohn von 10 Euro je Stunde, wie er von der LINKEN gefordert wird, bringt natürlich noch deutlich mehr.
Ein Mindestlohn ist daher in meinen Augen sehr wichtig. Das sehen inzwischen auch andere so. Norbert Blüm, ein Parteikollege von Ihnen, sagt, ein Ende der „Kostensenkungsolympiade“ sei notwendig. Ihre CDU-Landeschefin Annegret Kramp-Karrenbauer ist zwar nicht unbedingt für den gesetzlichen Mindestlohn, wohl aber für branchenspezifische Mindestlöhne. Das ist doch schon mal ein guter Schritt nach vorne. Und da sie ja momentan in „i. L.“ steht, kann sie doch noch dazulernen. Vielleicht lernt sie in den kommenden Monaten noch das eine oder andere dazu und geht noch einen Schritt weiter auf die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu. Vielleicht können wir uns dann irgendwann hier auch auf einen gesetzlichen Mindestlohn einigen.
Die Bundesregierung musste auf eine Anfrage der LINKEN im Bundestag hin zugeben, dass Arbeitnehmer 10 Euro pro Stunde brauchen, um im Alter eine gesetzliche Rente in Höhe der Grundsicherung zu erhalten; die Grundsicherung liegt bei 684 Euro. 10 Euro pro Stunde müssen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mindestens bekommen, damit sie später, nach 45 Arbeitsjahren, diese Grundsicherung bekommen. Damit weiß aber doch auch jeder, dass diejenigen, die weniger als 10 Euro verdienen - und 1.000 bis 1.200 Euro, das ist fast der Durchschnitt dessen, was Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zurzeit verdienen -, wie etwa die Friseurin, die ich als Beispiel angeführt habe, später eine Rente von 400 Euro bekommen. Davon kann niemand leben. Davon kann man sich im Alter keine Existenz bewahren. Es ist notwendig, dass die Löhne in der Bundesrepublik Deutschland zumindest bis auf diese Mindesthöhe angehoben werden, damit die Menschen, wenn sie älter sind, zumindest einigermaßen über die Runden kommen und anständig leben können.
Es nützt auch nichts, wie gerne gesagt wird, dass es ja noch die private Rente, Riester und all das gibt. Das hilft diesen Menschen ja nicht wirklich, da sie wenig verdienen und somit in der Regel das Geld für eine Zusatzversicherung nicht haben.
Wir sollten uns an Frankreich und Luxemburg orientieren. Wir LINKE bleiben bei der Forderung nach einem gesetzlichen flächendeckenden Mindestlohn in Höhe von 10 Euro pro Stunde. Ich bin überzeugt, dass wir irgendwann - nicht in zig Jahren, sondern schon bald - in diesem Parlament darüber reden werden. Diejenigen, die jetzt noch gelacht haben, als ich 10 Euro gefordert habe, werden dann dafür streiten, dass wir diese 10 Euro pro Stunde an Mindestlohn bekommen. Wir werden das in diesem Parlament noch erleben, zwar nicht heute und morgen, aber auch nicht erst in 10 Jahren.
Der SPD-Antrag geht, wie ich eingangs bereits sagte, in die richtige Richtung. Das ist ein Anfang, damit ist man auf dem richtigen Weg. Aus diesem Grunde stimmen wir dem Antrag zu, wenngleich wir die 8,50 Euro als zu niedrig angesetzt erachten. Die Richtung stimmt aber, und deshalb stimmen wir diesem Antrag zu. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Kolleginnen und Kollegen! Es wurde bereits mehrfach angesprochen, dass wir seit Beginn dieser Legislaturperiode immer wieder über ähnlich gelagerte Anträge diskutieren. Heute heißt es: „Mindestlöhne gesetzlich verankern“. Diese Diskussion wurde hier bereits mehrfach geführt. Ich denke, alle Argumente sind im Grunde schon ausgetauscht, sei es aus Sicht der Opposition, sei es aus Sicht der Regierungsparteien. Nichtsdestotrotz möchte ich die Gelegenheit nutzen und hier noch einmal unsere Argumente und unsere Überzeugungen kurz darlegen.
Ein Hauptpunkt ist, dass es mit uns Liberalen keinen gesetzlichen branchenübergreifenden Mindestlohn geben wird, da wir Liberale zur gesetzlich verankerten Tarifautonomie stehen. Wir vertrauen auf die Kraft der Märkte. Zudem wird, wie ebenfalls schon mehrfach angesprochen, die demografische Entwicklung dazu führen, dass wir etwa 2020 faktisch Vollbeschäftigung haben werden. Hierdurch werden die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu einem wertvollen Gut, zu einer begehrten „Ware“ auf dem Arbeitsmarkt. Vor allem aber vertrauen wir auch auf die Umsicht der Tarifpartner. Die Lohnfindung für die jeweilige Branche ist bei Gewerkschaften und bei
den Arbeitgebern in guten Händen. Das Erfolgsmodell Tarifautonomie hat neben der Stärke der mittelständischen Wirtschaft und der Innovationsfähigkeit einen entscheidenden Beitrag zur deutschen Wirtschaftskraft geleistet. Ein gesetzlicher Mindestlohn kann Entsprechendes nicht leisten, würde aber die Tarifautonomie außer Kraft setzen.
Ein gesetzlicher Mindestlohn in der von Ihnen geforderten Höhe von 8,50 Euro würde die notwendige staatliche Unterstützung von Geringverdienern nicht verhindern. Die wirtschaftlichen Folgen für Deutschland wären allerdings immens. Vorhin wurde ein Gutachten angesprochen, das diese Feststellung widerlegen soll. Es gibt aber auch Gutachten, die diese Feststellung belegen. So hat das ifo Institut für Wirtschaftsforschung im Rahmen einer Studie berechnet, dass bei einem Mindestlohn in der von Ihnen geforderten Höhe von 8,50 Euro rund 1,5 Millionen Arbeitsplätze gefährdet wären. Das Essener Wirtschaftsforschungsinstitut RWI kommt zu ähnlichen Ergebnissen. Auch aus diesem Grund wird es mit uns keinen gesetzlichen branchenübergreifenden Mindestlohn geben.
Mindestlöhne nützen auch nichts, wenn sie lediglich auf dem Papier stehen. Es muss vielmehr eine Art Ehrenkodex für Unternehmer sein, ihre Mitarbeiter angemessen für die geleistete Arbeit zu bezahlen. Uns Liberalen ist es wichtig, das Verantwortungsbewusstsein von Unternehmern gegenüber ihren Mitarbeitern zu stärken. Wir Liberale stellen uns diesbezüglich vertrauensvoll an die Seite der saarländischen Unternehmer.
Der „Sozialticker“, eine Internet-Plattform, schrieb: „Ein Mindestlohn auf Basis einer gesetzlichen Untergrenze (...) ist kein probates Mittel gegen Armut oder Lohndumping.“ Dem kann ich mich voll umfänglich anschließen. Wir setzen uns statt für einen Mindestlohn für ein Mindesteinkommen ein. Es geht uns darum, Menschen in den Arbeitsmarkt und in unsere Gesellschaft zu integrieren. Wir wollen ihnen Teilhabe sowie die Entfaltung ihrer Talente ermöglichen, jeder soll ein Teil unserer Gesellschaft sein.
Aus diesem Grunde sehen wir Liberale in einem Mindesteinkommen eine Möglichkeit, über die wir eine breite gesellschaftliche Diskussion führen wollen. Wir wollen allen Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit eröffnen, sich auf dem Arbeitsmarkt zu integrieren. Während ein gesetzlicher Mindestlohn nicht die gewünschten und in Ihrem Antrag beschriebenen Effekte erbringen wird, wird ein Mindesteinkommen die gesellschaftliche Teilhabe ermöglichen.
Der branchenübergreifende gesetzliche Mindestlohn ist ein Konzept der SPD, das wir gesellschaftlich und wirtschaftlich nicht mittragen können. Die im Antrag beschriebenen positiven Effekte sehen wir nicht. Unter anderem aus diesem Grund lehnen wir den Antrag der SPD-Fraktion ab. - Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! 6,6 Millionen Menschen arbeiten im Niedriglohnsektor, Tendenz steigend. 3,4 Millionen arbeiten für weniger als 7 Euro die Stunde, 1 Million für weniger als 5 Euro die Stunde, mehr als 350.000 Menschen arbeiten Vollzeit und bekommen trotzdem ergänzend Hartz 4. Das ist entwürdigend für die Betroffenen und für die Steuerzahler äußerst teuer. 7,50 Euro Mindestlohn würde zu einer staatlichen Einsparung in Höhe von 1,5 Milliarden Euro führen. Das sind die Fakten, die ich nun zum dritten Mal in Sitzungen zum Thema Mindestlohn vortrage. Hieran hat sich nichts geändert, auch nicht an der Position von uns GRÜNEN.
Wir sind nach wie vor enttäuscht darüber, dass sich unsere Hoffnungen, die damals mit den Harz-4-Verhandlungen verknüpft waren, nicht erfüllt haben. Die Probleme bei der Leih- und Zeitarbeit sind nicht behoben worden, auch ein Mindestlohn ist nicht eingeführt worden. Von daher ist es nach wie vor schade, dass damals, als wir wirklich etwas hätten verändern können, die SPD eingeknickt ist und diese zentrale Chance nicht genutzt hat. Das sage ich aber jetzt auch schon zum dritten Mal; auch hieran hat sich leider nichts geändert.
Auch dieser Antrag hat wieder das Ziel, eine Bundesratsinitiative ins Leben zu rufen. Einer solchen Bundesratsinitiative kann ich unter den gegebenen Voraussetzungen, insbesondere nachdem diese Hartz-4-Verhandlungen aus unserer Sicht gescheitert sind, wenig Erfolgsaussichten einräumen. Aber offensichtlich sind wir hier in dem Film "Und ewig grüßt das Murmeltier“. Von daher, denke ich, ist auch dieser Antrag entsprechen zu beraten.
Ich habe mir allerdings die Mühe gemacht, mir noch einmal Gedanken darüber zu machen, was an diesem Antrag neu ist, was vielleicht anders ist oder an welchem Punkt es vielleicht trotzdem wichtig und wertvoll ist, dass wir als saarländischer Landtag noch einmal genau hinschauen. Dabei ist mir dieser eine Satz aufgefallen, der besagt, dass es vornehmlich um Frauen geht, und der die Bundeszahlen nennt. Es ist aber so, dass die saarländischen Zah
len wesentlich dramatischer sind. Insbesondere Frauen, Alleinerziehende und Paare mit Kindern sind hier betroffen. Das halte ich in der Tat für ein ganz wichtiges Problem, bei dem es sich lohnt, im Saarland noch mal genau hinzuschauen. Natürlich würde auch dort die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns helfen. Er löst aber mit Sicherheit nicht das Problem, denn hier sind einfach auch in anderen Rahmenbedingungen besondere Gründe vorhanden.
80 Prozent der geringfügig Beschäftigten sind Frauen. Es gibt eine hohe Teilzeitquote. Wir müssen einfach sehr viel mehr tun, damit Frauen auf ihre eigene Existenzsicherung achten und nicht irgendwann in die Altersarmut abrutschen. Die Zahl der Teilzeitstellen steigt mit der Zunahme der Frauenerwerbstätigkeit. Der hohe Anteil von Frauen bei den geringfügig Beschäftigten ist ein saarländisches Spezifikum. Es liegt nach den Aussagen der Bundesagentur für Arbeit eben gerade an den traditionellen Strukturen, die wir im Saarland haben. Das sind Gefahrenpotenziale auch für die Altersversorgung. Ich denke, auch unter Berücksichtigung des demografischen Wandels, den wir zu bewältigen haben, geht es darum, Frauen die volle Erwerbstätigkeit zu ermöglichen.
Von daher ist es wichtig, dass wir uns um Kinderbetreuungsplätze kümmern, dass wir ein attraktives Schulangebot bereitstellen, dass wir Qualität in den Kinderbildungseinrichtungen zur Verfügung stellen. Genau dafür haben wir heute Morgen ganz wichtige und ganz entscheidende Weichenstellungen vorgenommen. Dies auch im Hinblick darauf, dass nicht nur gute Bildung gewährleistet ist, sondern dass auch das Problem der Vereinbarkeit von Schule und Familie auf eine andere Art und Weise gelöst wird. Damit verknüpfen wir selbstverständlich auch die Hoffnung, dass das Erwerbspotenzial der Frauen mit dazu beiträgt, dass der Fachkräftemangel verringert werden kann, dass eine eigenständige Existenzsicherung für Frauen möglich ist und dass wir auch Voraussetzungen dafür schaffen, dass wir aus einer Situation herauskommen, in der nur knapp 13 Prozent der Väter Elterngeld in Anspruch nehmen. Damit belegen wir im Saarland bundesweit den letzten Platz. Das muss ebenfalls verändert werden.
Das sind besondere Herausforderungen, die vor uns liegen. Wir haben sie im Blick. Dort, wo wir etwas verändern können, wollen wir uns auch nach wie vor bemühen. Wir haben gerade bei den Frauen ganz besondere Potenziale im Saarland: Zwei Drittel der Berufsrückkehrerinnen haben mindestens eine abgeschlossene Berufsausbildung. Von daher haben wir ein relativ hohes formales Qualifikationsniveau und damit allerbeste Chancen, hier weiterhin Schätze zu heben und ganz konkret an unserer saarländischen Situation etwas zu verändern, ohne dass wir eine mehr oder weniger wirkungslose Bundesratsini
tiative machen. Nur um hier den ein oder anderen Zwischenton bei unterschiedlichen Mitgliedern der CDU-Landtagfraktionen herauszuhören, sollte uns unsere Zeit zu schade sein. - Vielen Dank.
Das Wort hat nun die Ministerin für Arbeit, Familie, Prävention, Soziales und Sport, Frau Annegret Kramp-Karrenbauer.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Debatte, die wir heute führen, ist in der Tat nicht neu. Im Verlauf der Debatte ist auch deutlich geworden, dass sich die Positionen der einzelnen Beteiligten im Wesentlichen nicht verändert haben. Ich will deswegen zuerst noch einmal deutlich machen, wie die Situation im Saarland ist. Wir haben ja viele Zahlen im Reigen der einzelnen Beiträge gehört.
Für den Gesamtbereich der prekären Beschäftigung gibt es keine abgeschlossene Definition. Man kann aber sicherlich sagen, dass man darunter Beschäftigungsverhältnisse versteht, die nicht geeignet sind, auf Dauer und auskömmlich den Lebensunterhalt und damit die soziale Sicherung zu gewährleisten. Wenn man dies als Definition begreift, sieht es im Saarland folgendermaßen aus: Nach unserem Mikrozensus sind im Saarland 7 Prozent aller Erwerbstätigen in befristeten Arbeitsverhältnissen, weil sie sich in einer Berufsausbildung befinden. Hier liegt die Befristung in der Ausbildung begründet. 10 Prozent aller Erwerbstätigen, die einen befristeten Arbeitsvertrag haben, haben ihn aus sogenannten sonstigen Gründen. 2 Prozent aller Erwerbstätigen, das sind 7.000, haben befristete Arbeitsverhältnisse - so geben sie an -, weil sie keine alternative Daueranstellung gefunden haben. 2 Prozent, 7.000 Menschen, würden gerne unbefristet arbeiten und geben ausdrücklich an, sie können dies nicht, weil sie keine entsprechende Alternative gefunden haben.
Zur Auskömmlichkeit. Wenn man sich die Zahlen der Bundesagentur für Arbeit vom Oktober 2010 anschaut, so haben wir im Saarland rund 59.000 erwerbsfähige Bezieherinnen und Bezieher von Leistungen nach dem SBG II. Davon sind 14.700 - die Zahlen sind gerundet - abhängig beschäftigte ALGII-Bezieher. Von diesen sind 2.500 in einem sozialversicherungspflichtigen Teilzeitverhältnis, 8.100 gehen einer geringfügigen Beschäftigung nach. Diese beiden Gruppen zusammen machen die Mehrzahl derjenigen aus, die Aufstockerleistungen erhalten. Für diese Gruppen ist der Lösungsansatz auch nach Ansicht des IAB vor allen Dingen eine Erhöhung im Arbeitszeitvolumen. Wir haben dort häufig die Situation, dass weitaus weniger als 15 Stunden in der