Protokoll der Sitzung vom 16.11.2011

Warum sind die Sparkassen nicht in vollem Umfang gesichert? Zunächst einmal muss man sagen, dass einige Fälle bekannt sind, in denen es bei Sparkassen zu erheblichen Fehlinvestitionen kam und die Bürgerinnen und Bürger auch Verluste hinnehmen mussten. Ich erwähne hierzu nur den Verkauf von Lehman-Papieren durch zwei große Sparkasseninstitute, die Frankfurter Sparkasse und die Hamburger Sparkasse. Bei diesem Verkauf von Lehman-Papieren wurden Bürgerinnen und Bürger im Vertrauen auf „ihre gute alte Sparkasse“ in die Irre geführt und mussten Verluste hinnehmen. Ich halte hier auch einen Zeitungsbericht in Händen, in dem die Beratung durch die Sparkassen von den Bürgerinnen und Bürgern deutlich kritisiert worden ist. Auf diesem Bild stehen Bürger vor der Sparkasse in Hannover und sagen: Mein Kontostand ist jetzt Null. Wir haben unser Geld verloren. Danke für die „gute Beratung“. - Man erkennt an diesen Beispielen -

(Präsident Ley)

(Ministerin Bachmann: Das eine hat mit dem an- deren nichts zu tun. - Abg. Theis (CDU) : Das sind zwei verschiedene Dinge. Selbst ich als Zwerg verstehe das ja noch.)

Also, Herr Kollege Theis, ich weise entschieden zurück, dass Sie sich als „Zwerg“ bezeichnen! Ich habe eben ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Sie im Recht waren, als Sie dazwischengerufen und gesagt haben, sie hätten die öffentlich-rechtliche Garantie.

Scherz beiseite. Ihr Einwand ist an dieser Stelle nicht zutreffend. Es ist doch so, dass die Bürgerinnen und Bürger Angst um ihr Geld haben. Darüber spreche ich jetzt. Und es ist auch zutreffend, dass sie von den Sparkassen falsch behandelt worden sind. Auch darüber spreche ich jetzt. Die Frage, die ich nachher noch aufwerfen werde, lautet, ob wir unseren Sparkassen erlauben werden, Schrottpapiere zu verkaufen. Darum geht es. Das haben Sie auch hier von der Regierungsbank dazwischengerufen obwohl Zwischenrufe ja nicht erlaubt sind, zumindest im Deutschen Bundestag, aber wir sind ja hier nicht so pingelig. Es geht beispielsweise darum, ob wir die Verpflichtung haben, die Sparkassen darauf zu verpflichten, keine Schrottpapiere zu verkaufen. Dem werden Sie doch hoffentlich zustimmen, meine sehr geehrten Damen und Herren! Das muss im Geschäftsmodell der Sparkassen sichergestellt werden.

(Beifall von der LINKEN.)

Aber das ist ja nicht der eigentliche Anlass. Eigentlicher Anlass ist die Frage: Ist die öffentliche Gewährträgerschaft eine zusätzliche Sicherung für die Sparkassen? Diese Frage kann man bejahen oder verneinen. Es ist aber darauf hinzuweisen, dass es zwei Sachverhalte gibt, die als Ausfluss der Bankenkrise von den betreffenden Instituten immer wieder angeführt werden.

Erstens, was auch mir bis dato nicht bekannt war: Es gibt keine verbindliche rechtliche Verpflichtung der Institute untereinander, füreinander einzutreten. Es gibt zwar die Absichtserklärung, aber es gibt keine verbindliche rechtliche Verpflichtung. Das ist ein Sachverhalt, den man zur Kenntnis nehmen muss. Die Sparkassen werden ja zu hohen Kosten von Ratingagenturen geprüft, und eine der Agenturen, die DBRS, hat festgestellt: „DBRS ist sich indessen bewusst, dass ein Haftungsverbund seine Grenzen hat, da kein verbindlicher Rechtsanspruch vorgesehen ist. Während die kombinierten Ressourcen des Haftungsverbunds für die meisten Stress-Szenarien angemessen sind,“ - das ist auch meine Auffassung - „würden sie in einer systemischen Krise nicht ausreichen.“

Das heißt also, dass es keinen Rechtsanspruch gibt und dass der Haftungsverbund nach Einschätzung derjenigen, die beauftragt worden sind und, so könn

te man wohl sagen, positiv mit den Instituten zusammenarbeiten, für Einzelfälle zwar als ausreichend anzusehen ist, aber nicht als ausreichend für eine systemische Krise. Das sind doch zwei gravierende Argumente, die man gelten lassen muss. Auch Dirk Müller, der mittlerweile ja durchaus als Autorität in der Diskussion um die Risiken der Finanzmärkte auftritt, weist darauf hin, dass in einer systemischen Krise die Garantie der Sparkassen untereinander diese, noch einmal erwähnt, ohne Rechtsanspruch nicht ausreichend sein würde.

Wir sagen daher, aufgrund dieser fachlichen Voten, dass es angemessen erscheint, die alte Gewährträgerhaftung wieder einzuführen. Es stellt sich doch die Frage: Was spricht eigentlich dagegen? Es ist methodisch nun wirklich nicht akzeptabel zu sagen, dass ein Zustand, der sich über lange Jahre bewährt hatte, jetzt aber nicht mehr gegeben ist, nur deswegen nicht mehr hergestellt werden soll, weil wir etwas, das früher gegeben war, nicht mehr herstellen wollen. Nein! Wir LINKE sagen, dass man nicht immer nur von der Regulierung der Bankenwelt reden kann, um dann auch die einfachsten Schritte im Bereich der Länder und der Gemeinden zu verweigern. Das ist der erste Punkt, mit dem unser Vorschlag zu begründen ist.

(Beifall von der LINKEN.)

Bei den Landesbanken ist die Gewährträgerhaftung ohnehin gegeben, weil die Länder die Milliardenverluste einfach übernehmen mussten. Sie ist letztendlich auch, wie wir gesehen haben, bei größeren Sparkassen gegeben; ich nenne als Beispiele Köln und Mannheim. Auch wenn sie bei solchen Sparkassen formaljuristisch nicht gegeben sein mag, müssen die Träger dennoch einspringen. Das war in Köln der Fall, das war in Mannheim der Fall. Wir sollten insoweit für Rechtssicherheit sorgen und Rechtsklarheit schaffen. Wer ernsthaft vor die Bürgerinnen und Bürger treten und sagen will, bei den Sparkassen ist euer Geld sicher, der möge doch bitte auf die von mir zitierten Voten hören und die alte Gewährträgerhaftung wieder einführen.

In diesem Zusammenhang wird immer wieder gesagt, dem stünde das EU-Recht entgegen. Das ist nun wirklich das schwächste Argument, das man überhaupt anführen kann.

(Lachen des Abgeordneten Theis (CDU).)

Angesichts des Ausmaßes, in dem das EU-Recht zurzeit im Fluss ist, weist eine solche Argumentation nur darauf hin, dass die gegenwärtige Veränderung des EU-Rechts von den Diskussionsteilnehmern gar nicht wahrgenommen wird. So hat jüngst das Europäische Parlament eine Verordnung erlassen, mit der verboten wird, mit CDS auf fallende Kurse von Staatsanleihen zu spekulieren. Das ist gestern erst verabschiedet worden, heute stand es in der Presse.

(Abg. Lafontaine (DIE LINKE) )

Das ist eine neue Rechtsetzung. Wer nun von der alten Rechtsetzung ausgehend sagt, man könne das so nicht machen, der zeigt nur, dass er die Veränderungen, die in den zurückliegenden Monaten stattgefunden haben, überhaupt nicht mitbekommen hat.

Ich weise auch darauf hin, dass das Europäische Parlament nun auch sagt, bei den Ratingagenturen müssten strenge Regeln eingeführt werden. Das möchte ich auch zur Diskussion des Antrages der SPD-Fraktion sagen: Ich bin der Meinung, dass wir in der deutschen Diskussion bei der gemeinsam geäußerten Auffassung bleiben sollten, wonach die Ratingagenturen doch bitte öffentlich-rechtlich zu organisieren sind. Denn die aktuell tätigen Ratingagenturen werden von Investmentbanken bezahlt. Das ist ein untragbarer Sachverhalt.

(Beifall von der LINKEN.)

Zu den Landesbanken. Wir haben derzeit bei der saarländischen Landesbank keine größeren Probleme. Deshalb haben wir unseren Antrag ja auch nicht auf die Landesbank Saar begrenzt, sondern generell auf die öffentlichen Banken abgestellt. Wir haben darauf hingewiesen, dass die Landesbanken günstigere Refinanzierungskosten haben. Die Geschäftsbanken standen ja jahrelang bei der EU auf der Matte, um diese günstigeren Refinanzierungskosten der Landesbanken zu beseitigen.

Es kann aber doch nicht ernsthaft die Aufgabe eines Landtages sein, im Interesse der Deutschen Bank darauf hinzuwirken, die günstigeren Refinanzierungskosten öffentlich-rechtlicher Banken zu vermeiden! Welchen Sinn sollte das machen? Unserem Anliegen entsprechend müssten wir doch sagen: Jawohl, die Landesbanken sollen bei der regionalen Wirtschaftsentwicklung eine führende Rolle übernehmen, und weil das so ist, wollen wir für sie günstigere Refinanzierungskosten und damit letztlich auch niedrigere Finanzierungskosten für die investierende einheimische Wirtschaft erreichen. Das ist das zweite Argument, das ich anführen möchte, um zu begründen, weshalb wir zum Status der öffentlich-rechtlichen Sicherung der Sparkassen und Landesbanken zurückkehren sollten.

Es wird ja immer wieder gesagt, EU-Recht habe hier Vorrang. Das EU-Recht ist aber umfänglich im Fluss. Die EU-Kommission hat sich dabei schwerste Fehler zuschulden kommen lassen. Sie hat darauf gedrängt, die Landesbanken von der Gewährträgerhaftung und der Anstaltslast freizustellen. Die Folge war, dass sich die Landesbanken schnell noch, weil sie noch Gewährträgerhaftung bis zum Jahr 2015 eingeräumt bekamen, zu günstigen Konditionen mit sehr viel Liquidität versorgt und mit dieser all die Spekulationsgeschäfte vorgenommen haben, die zu den riesigen Verlusten geführt haben. Diesen Mechanismus muss man doch durchbrechen! Sobald

die Rede davon ist, die Bankenwelt endlich regulieren zu müssen, wird - beeinflusst von den Bankenvorständen und von der Bankenlobby - wieder gesagt, da spielen wir nicht mit. Dabei werden doch einfache Schritte vorgeschlagen, die jeder nachvollziehen kann und die eigentlich gar keiner großen Beratung bedürfen, um den alten, lange Jahre bewährten Zustand wiederherzustellen. Ich bitte Sie: Sorgen Sie dafür, dass das öffentlich-rechtliche System in Deutschland wieder hergestellt wird!

(Beifall von der LINKEN.)

Im Übrigen, was das EU-Recht angeht, hat meine Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag als einzige dem sogenannten Lissabon-Vertrag widersprochen. Ich will den Entscheidungsgrund noch einmal nennen, den die anderen überhaupt nicht diskutiert haben, weil sie der Argumentation völlig unzugänglich waren. Der entscheidende Grund ist, dass der Lissabon-Vertrag es verbietet, Bankgeschäfte mit Drittstaaten zu regulieren. Anders ausgedrückt, der Lissabon-Vertrag verbietet ausdrücklich, dass es beispielsweise verboten wird, europäisches Geld in Steueroasen zu transferieren. Das kann in der heutigen Zeit wohl nicht ein Recht sein, dem irgendjemand hier etwas abgewinnen kann! Dieser noch völlig vom Geist des Neoliberalismus geprägte Vertrag lässt zu, dass immer noch rechtswidrige Geschäfte mit Steueroasen gemacht werden. Wenn man sich auf ein solches Recht beruft, sollte man bitte den Ausdruck „Regulierung des Finanzsektors“ nicht mehr in den Mund nehmen. Dann gibt man nämlich zu erkennen, dass die verbalen Bekundungen auf der einen Seite und die harte Arbeit in der Sache auf der anderen Seite nichts miteinander zu tun haben. Wir jedenfalls wollen eine starke Regulierung des Bankensektors!

(Beifall von der LINKEN.)

Wir haben auch etwas für die eventuellen Risiken und Ausfälle der Länder getan. Es kann in diesem Raum niemanden geben, der tatsächlich meint, die Saarpolitik sei davor gefeit, Fehler zu wiederholen, wie sie beispielsweise in Bayern, in Nordrhein-Westfalen oder in Sachsen gemacht wurden, wo Entscheidungen in Milliardenhöhe zulasten der Länderhaushalte getroffen worden sind. Man sollte doch meinen, dass ein Antrag, solche Fehler zu vermeiden, auf allgemeine Zustimmung stößt. Diese Fehler vermeidet man nicht, indem man jemandem aus der Politik verbietet, in einem Aufsichtsrat zu sitzen. Um das ganz klar zu sagen: Politiker und sogenannte private Geschäftsleute haben sich in Aufsichtsräten genauso verantwortungslos verhalten. Man kann also nicht eine Kaste ausmachen, die besonders qualifiziert entschieden hat und eine andere, die besonders schlecht entschieden hat. Das ist nun alles bewiesen. Der einzige Ausweg ist, das Geschäftsmodell der Banken so zu regeln, dass solche Fehlent

(Abg. Lafontaine (DIE LINKE) )

scheidungen überhaupt nicht mehr zulässig sind. Damit es jeder versteht: Der einzige Ausweg ist, dass wir den Banken verbieten, Schrottpapiere zu erwerben und Schrottpapiere an die Käuferinnen und Käufer weiterzugeben!

(Beifall von der LINKEN.)

Ich fasse zusammen, denn es ist im Grunde genommen gar nicht mehr viel zu begründen. Wir haben in den letzten Jahren gesehen, in welchem Ausmaß die Bankenwelt aus den Fugen geraten ist. Wir haben gesehen, in welchem Ausmaß auch der öffentliche Sektor erfasst worden ist, nachdem man ihm den öffentlichen Rechtsstatus genommen hat. Das gilt insbesondere für die Landesbanken, in denen Milliardensummen verzockt worden sind. Das gilt aber auch für einzelne Sparkassen, die zumindest fahrlässig wertlose Papiere veräußert haben unter Berufung auf Ratingagenturen, die wiederum letztendlich von den Ausleihern dieser Papiere bezahlt worden sind.

Deshalb meine ich, das ganze Haus sollte im Interesse der Bürgerinnen und Bürger diesem Antrag zustimmen, der genügend Spielraum für eine Teilregulierung lässt. Wir brauchen das öffentlich-rechtliche Bankensystem wieder. Nach dem Urteil der Fachwelt reicht nämlich der jetzige Versicherungsverbund der Sparkassen untereinander nicht aus, wenn wir eine systemische Krise haben. Selbst der Kritischste in diesem Hause müsste begriffen haben, dass wir derzeit eine systemische Krise haben und letztendlich niemand mehr weiß, was in den nächsten Monaten am Ende noch kommen wird. Wenn die Staaten dieser Welt nicht ernsthaft damit beginnen, die Bankenwelt zu regulieren und wenn wir in bescheidenem Umfang unsere Möglichkeiten dazu nicht nutzen, dann verspielen wir leichtfertig das Geld der Bürgerinnen und Bürger. - Danke.

(Beifall von der LINKEN.)

Das Wort hat für die CDU-Fraktion Herr Abgeordneter Roland Theis. Entschuldigung, Fehler. Zur Begründung des Antrages der SPD-Fraktion erteile ich Herrn Abgeordnetem Reinhold Jost das Wort zum Antrag Drucksache 14/631 - neu.

Trotz der Sympathie an der einen oder anderen Stelle wäre mir das Risiko doch zu groß, wenn der Kollege Theis unseren Antrag begründen würde.

(Heiterkeit.)

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Bevor ich unseren Antrag begründe, möchte ich auf ein paar Punkte eingehen, die Herr Kollege Lafontaine gerade angesprochen hat. Es geht um

die Ursache der Finanzkrise. Ich gehe davon aus, dass dies nicht unbewusst passiert ist, sondern dass das eine geschickte Formulierung und eine in den Zusammenhang gesetzte Darstellung war. Die Ursache dafür, dass öffentlich-rechtliche Banken in die Finanzkrise gekommen sind, war nicht, dass die Gewährträgerhaftung abgestellt wurde, sondern das zum Teil zügellose und gierige Zocken bei der einen oder anderen Landesbank. Die Gewährträgerhaftung hat nichts mit der Finanzkrise und deren Auswirkungen auf die öffentlichen Banken zu tun.

(Vereinzelt Beifall. - Zuruf des Abgeordneten La- fontaine (DIE LINKE).)

Ich habe es so verstanden, als sei es eben genauso gemeint gewesen. Ich sage ganz bewusst, das Thema Gewährträgerhaftung ist nach den Beschlüssen, nach den Vereinbarungen und Veränderungen vom Tisch. Das ist auf europäischer Ebene geregelt. Das kann man als gut oder als schlecht empfinden, aber ich persönlich sehe an dieser Stelle keine weitere Diskussionsnotwendigkeit.

Es geht insbesondere darum, diesen öffentlichrechtlichen Bankensektor so zu organisieren, dass es nicht zu weiteren Auswüchsen kommt, wie wir sie in der Vergangenheit hatten. Es sind bereits einige Beispiele bei Landesbanken genannt worden. Wir haben in unserem Antrag eine verschärfte Regulierung beziehungsweise eine Kontrolle der Banken hinsichtlich der Standards bei der Kreditvergabe, eine stärkere Eigenkapitalvorsorge und eine Liquiditätssicherung gefordert.

Ich will einen zweiten Punkt ansprechen. Ich habe mich heute Morgen ein bisschen geärgert, als es um das Thema SaarLB ging. Es ist schade, dass der Finanzminister jetzt nicht da ist.

(Minister Dr. Hartmann: Er ist gerade bei der SaarLB.)

Er ist bei der SaarLB, höre ich gerade. - Ich habe mich etwas darüber geärgert, dass bestimmte Aussagen getätigt worden sind, die so nicht stimmen. Es steht in dem Artikel - es war ein wörtliches Zitat von Herrn Jacoby -, dass im Haushalt die Mittel für den weiteren Erwerb zur Verfügung stehen. Das stimmt nicht!

(Abg. Prof. Dr. Bierbaum (DIE LINKE) : Eingestellt sind! Das steht in der Zeitung.)

Es steht in der Zeitung, sie seien eingestellt, sagt der Kollege Bierbaum. Das stimmt nicht! Wir haben eine Kreditermächtigung zur Verfügung gestellt, damit die beiden anderen Tranchen, die uns die BayernLB als Option eingeräumt hat, notfalls übernommen werden können. Ich finde es etwas unredlich, nach außen den Eindruck zu erwecken, es sei alles klar. Nichts ist klar! Wir wissen nicht einmal, über welche finanzielle Größenordnung wir reden. Ich

(Abg. Lafontaine (DIE LINKE) )

fand das unglücklich, der ganze Sachverhalt ist nicht angemessen rübergekommen.

In diesem Zusammenhang ist es wichtig - da gehe ich d’accord mit dem Kollegen Lafontaine -, sich darüber Gedanken zu machen, was wir überhaupt mit unserer Landesbank wollen. Wie soll die Strategie aussehen? Wo wollen wir hin? Was wollen wir auf gar keinen Fall? Wo wollen wir Schwerpunkte setzen und eigene Bereiche abdecken beziehungsweise neue Wege gehen? Ich habe in den vergangenen Wochen und Monaten eine Strategie, eine Diskussion, vermisst, was wir machen, wenn wir von der BayernLB die Anteile an der Saar LB zurückübertragen bekommen und wie wir mit dieser Verantwortung umgehen wollen.

Unser Antrag, der mit „Finanzmarktkontrolle: Der Gier einen Riegel vorschieben - Schluss mit der Zockerei“ überschrieben ist, beinhaltet eine Reflexion über das, was wir in den vergangenen ein bis zwei Jahren haben erkennen müssen: Die Liberalisierung, die große Freiheit des Finanzmarktes, hat zu gefährlichen Fehlentwicklungen geführt. Dieses zügellose Schalten und Walten auf den internationalen Märkten hat zu einer weltweiten Krise für Staaten und Gesellschaften geführt. Ich denke, wenn daraus eine Lehre zu ziehen ist, dann die, dass solch eine Zockerei nicht wieder drohen darf, ganze Volkswirtschaften und Staaten in den Abgrund zu reißen. Das, was wir dort erleben, ist eine Ausgeburt der Zügellosigkeit und der totalen Liberalisierung, an der im Großen und Ganzen fast alle Parteien im Spektrum der deutschen Republik einen Anteil tragen.