Das Wort hat Herr Prof. Dr. Heinz Bierbaum für die Fraktion DIE LINKE. Es stehen noch über 4 Minuten Redezeit zur Verfügung.
legen Jost bei, ebenso der Kollegin Ries - um eine umfassende politische Aufklärung; das ist Aufgabe des Untersuchungsausschusses. Es stehen aber bereits heute Vorwürfe im Raum, die aufgeklärt werden müssen und die hier aufgeklärt werden können. Deswegen frage ich die Frau Ministerpräsidentin, ob es zutrifft, was in der Saarbrücker Zeitung vom 04.11. steht, dass es nämlich eine Anweisung an Herrn Melcher gebe, unterschrieben auch von Ihnen in Ihrer damaligen Eigenschaft als Kultusministerin, die Baukosten bewusst niedrig zu halten und dies der Öffentlichkeit auch so darzustellen. Das ist eine sehr konkrete Frage, die über diesen Bericht der Saarbrücker Zeitung aufgeworfen wird. Ich denke, es wäre möglich, dies heute zu beantworten. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vorab zu Ihrer Frage, Herr Bierbaum. Es ist darauf hingewiesen worden, dass heute nicht der Tag ist, um zu Zeitungsberichten und anderen Dingen Stellung zu beziehen,
dafür wird der Untersuchungsausschuss eingerichtet. - Ich denke, Kollege Linsler, dass es intellektuell nachvollziehbar ist, wenn wir bei dieser Spielregel bleiben.
Ein Weiteres. Nicht wir, sondern Sie haben im Vorfeld der Einsetzung des Untersuchungsausschusses eine Aufklärung im Kulturausschuss beantragt und dort sind auf Ihr Betreiben hin Klarstellungen erfolgt. Deshalb will ich nur drei Punkte aufgreifen, damit sie so nicht stehen bleiben. Herr Kollege Jost, ich kann zwar nicht in der Lautstärke reden wie Sie, aber ich hoffe doch, inhaltlich überzeugend.
Erstens. Niemand hat in Zusammenhang mit diesem Untersuchungsausschuss davon gesprochen, dass der Rechnungshof Vorverurteilungen vornimmt. Das wäre auch barer Unsinn. Wir befinden uns in einem Verfahren, in dem der Rechnungshof Feststellungen vorläufig getroffen hat und ausdrücklich darauf hingewiesen hat, dass er endgültige Feststellungen dann treffen wird, wenn offene Fragen beantwortet sind, wenn Stellung bezogen worden ist. Erst dann kommt der endgültige Bericht. Diese Spielregeln werden eingehalten. Im Sinne der Transparenz haben wir - was unüblich ist - diesen vorläufigen Bericht schon ins Netz stellen lassen. - So weit zu dem Thema Rechnungshof. Ich denke, der Umgang zwi
Zweiter Punkt. Wenn Sie das Thema Melcher ansprechen, bitte ich doch darum auseinanderzuhalten, was im Handeln des Herrn Melcher als kritisch anzusehen ist - was ich heute nicht beleuchten muss -, und die Frage, warum man den Vertrag Melcher erweitert hat. In diesem Zusammenhang ist im Kulturausschuss deutlich geworden, dass der damalige Kulturminister, die Kuratoren, die Stiftung, dass alle einstimmig beschlossen hatten, dass man die Stiftung zum Bauherrn macht - was wir heute alle für falsch halten - und dass die Stiftung als ausführendes Organ ihren Vorstand Melcher beauftragt. Es ist doch wohl unstreitig, dass die Stiftung dies einstimmig beschlossen hat. Es war auch logisch, dass, wenn kein Zweiter für diese Aufgabe engagiert wird, sondern Herr Melcher diese Aufgabe übernimmt was aus heutiger Sicht falsch war -, er für die Bauphase dieses Gehalt erhalten wird. Auch das ist in der Stiftung unter Mitwirkung der Stadt Saarbrücken und unter Mitwirkung anderer so abgesegnet und beschlossen worden. Das ist im Kulturausschuss herausgearbeitet worden und deshalb kann man das per se nicht skandalisieren. Man kann das Handeln von Herrn Melcher skandalisieren, aber nicht die Entscheidung, die dann vollzogen wurde.
Im Kulturausschuss ist nach meiner Auffassung etwas in beeindruckender Weise herausgearbeitet worden, was insofern das Ergebnis der Sitzung war und heute auch wieder festgestellt werden kann. Der entscheidende Punkt, der skandalisiert werden soll, ist die Frage, ob Parlament und Öffentlichkeit vor den Wahlen, was die Kosten betrifft, bewusst in die Irre geführt worden sind. Ich habe schon im Ausschuss deutlich gemacht, dass es die Fairness gebietet, die einzelnen Schritte im Kontext zu betrachten. Wäre eine Täuschung gewollt gewesen, hätte die damalige Kulturministerin im Ausschuss durch Finanzstaatssekretär Wack nicht den Bericht abgeben lassen, den er abgegeben hat. Deshalb darf ich noch einmal darauf hinweisen, dass in der Pressemitteilung von der damaligen Kulturministerin die Baukosten unbestritten mit 14,5 Millionen Euro beziffert worden sind und weitere Punkte, die Kosten verursachen, genannt worden sind. Das - ich wiederhole es - muss im Kontext zum Ausschuss gesehen werden, in dem detailliert und berechtigt nachgefragt wurde. Das war im Haushalts- und Finanzausschuss vor den Wahlen der Fall. In dieser Sitzung hat - aus heutiger Sicht dankenswerterweise Herr Commerçon sehr genau nachgefragt.
Dann machen wir jetzt einmal Folgendes. Ich lese Ihnen ein paar Passagen vor und Sie sagen mir dann, ob das richtig oder falsch ist. Ich habe mir schon im Ausschuss erlaubt, Ihnen zu sagen, dass dieses Protokoll gegengezeichnet ist und eine Urkunde -
Nachdem Sie das nicht nachvollzogen haben, habe ich es vereinfacht und habe gesagt, das Schwarze sind die Buchstaben. Und die lese ich Ihnen jetzt vor.
Herr Kollege Meiser, ich muss Sie darauf hinweisen, dass das eine nichtöffentliche Sitzung war. Ich darf Sie deshalb bitten, nicht aus dem Protokoll zu zitieren, sondern nur eine inhaltliche Wiedergabe vorzutragen.
Ich werde mich gerne daran halten. Der Hinweis ist berechtigt. Ich bitte um Nachsicht. - Es ist dort von Herrn Commerçon bestätigt worden, dass bestimmte Punkte schon öffentlich kommuniziert worden sind. Auf Rückfrage hat Staatssekretär Wack die verschiedenen Punkte genannt: Grundstück 500.000 Euro, Erschließung 500.000 Euro, Wettbewerbskosten 1,3 Millionen Euro. Diese Zahlen wurden im Ausschuss ausdrücklich als weitere Kosten bestätigt. Auch die Kosten der Sanierung waren bekannt. Vor diesem Hintergrund ist es unredlich, nach dieser Ausschusssitzung, in der die Ministerpräsidentin Schritt für Schritt, chronologisch und in der Sache absolut zutreffend, Stellung bezogen hat, so wie Sie es gefordert haben, diese Daten und Fakten heute hier zu leugnen und so zu tun, als habe die Ministerpräsidentin als damalige Kulturministerin die Öffentlichkeit und das Parlament getäuscht. Dies ist eindeutig nicht der Fall. Das will ich heute noch einmal feststellen.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wenn man der Beantwortung einer Frage ausweichen will, dann empfiehlt es sich, umfangreiche Reden zu halten, sodass am Schluss niemand mehr weiß, was eigentlich gefragt worden ist und wie die Antwort lauten müsste. Deshalb will ich die Öffentlichkeit noch einmal darauf hinweisen, dass trotz der umfangreichen Ausführungen folgende Fra
ge im Raum steht: Ob die Behauptung der Saarbrücker Zeitung zutrifft oder nicht, dass Herr Melcher in einem Schreiben mitgeteilt hat, dass er auf ausdrücklichen Wunsch von Kultusministerin KrampKarrenbauer die Kosten zu niedrig angegeben habe. Wäre ich noch Ministerpräsident und würde mit einem solchen Vorwurf konfrontiert, dann würde ich aufstehen und sagen, es trifft zu oder es trifft nicht zu.
Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Ich schließe die Aussprache. Wir kommen zunächst zur Abstimmung über den Einsetzungsantrag und in der Folge zur Abstimmung über den Konkretisierungsantrag. Wer für die Annahme der Drucksache 14/ 619 - neu - ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? Ich stelle fest, dass der Antrag Drucksache 14/619 neu - einstimmig, mit den Stimmen aller Abgeordneten, angenommen ist.
Wir kommen jetzt zur Abstimmung über den Konkretisierungsantrag. Wer für die Annahme der Drucksache 14/632 ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? Ich stelle fest, dass der Antrag Drucksache 14/632 ebenfalls einstimmig, mit den Stimmen aller Abgeordneten, angenommen ist.
Beschlussfassung über den von der CDULandtagsfraktion, der SPD-Landtagsfraktion, der DIE LINKE-Landtagsfraktion, der FDPLandtagsfraktion und der BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN-Landtagsfraktion eingebrachten Antrag betreffend: Bestimmung der Mitglieder des von der SPD-Landtagsfraktion und der DIE LINKE-Landtagsfraktion beantragten Untersuchungsausschusses „Stiftung Saarländischer Kulturbesitz - Bau des Vierten Museumspavillons“ und deren Stellvertreter
Nach § 40 und § 41 des Landtagsgesetzes setzt sich der Untersuchungsausschuss aus höchstens sieben Abgeordneten zusammen, die auf Vorschlag der Fraktionen vom Landtag bestimmt werden. Der Landtag bestimmt auch den Vorsitzenden und den stellvertretenden Vorsitzenden. Die Fraktionen haben sich auf die Besetzung des Untersuchungsausschusses verständigt. Die Mitglieder, den Vorsitzenden sowie dessen Stellvertreter entnehmen Sie der
Wer für die Besetzung des Untersuchungsausschusses in der von den Fraktionen vorgeschlagenen Zusammensetzung ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass die Besetzung des Untersuchungsausschusses in der von den Fraktionen vorgeschlagenen Zusammensetzung einstimmig, mit den Stimmen aller Abgeordneten, beschlossen ist.
Beschlussfassung über den von der DIE LINKE-Landtagsfraktion eingebrachten Antrag betreffend: Den Bankensektor strikt regulieren - die Interessen des Gemeinwohls stärken (Drucksache 14/604)
Beschlussfassung über den von der SPDLandtagsfraktion eingebrachten Antrag betreffend: Finanzmarkt-Kontrolle: Der Gier einen Riegel vorschieben - Schluss mit der Zockerei (Drucksache 14/631 - neu)
Die SPD-Landtagsfraktion hat zwischenzeitlich einen geänderten Beschlussantrag vorgelegt. Erhebt sich Widerspruch dagegen, diesen geänderten Beschlussantrag, Drucksache 14/631 - neu -, zu beraten? - Das ist nicht der Fall. Dann wird so verfahren. Zur Begründung des Antrags der DIE LINKE-Landtagsfraktion, Drucksache 14/604, erteile ich Herrn Fraktionsvorsitzenden Oskar Lafontaine das Wort.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Bevor ich zum Thema spreche, habe ich eine Entschuldigung vorzubringen. Als ich das letzte Mal zu diesem Thema gesprochen hatte, ging ich von der irrigen Annahme aus, dass auch die Sparkassen noch im vollen Umfang die öffentlich-rechtliche Gewährträgerschaft hätten. Diese Annahme war falsch. Es kam Widerspruch aus dem Parlament und ich habe in der irrigen Annahme die Widersprechenden mit dem Ausdruck „Zwerge“ belegt. Für diesen Fehler entschuldige ich mich in aller Form. Ich war im Fehler, ich war im Irrtum. Ich entschuldige mich.
Nun möchte ich zur Sache sprechen und zunächst noch einmal auf den Ausgangspunkt unseres Antrages eingehen. Unser Antrag geht davon aus, dass immer mehr Menschen sich sorgen: Ist mein Geld auf der Bank, auf der Sparkasse - die Menschen unterscheiden ja nicht so deutlich bei den Rechtsformen - überhaupt noch sicher? Um dieses Problem
wissen Sie alle, meine Damen und Herren. Zumindest mir wird diese Frage immer wieder gestellt. Ich gehe aber davon aus, dass es nicht nur mir allein so geht, sondern auch viele von Ihnen mit ähnlichen Fragen aus der Bürgerschaft konfrontiert werden. Von der Sparkassengruppe wird dazu des Öfteren gesagt: Bei uns ist alles bestens, bei uns braucht sich niemand zu sorgen. - Es wäre ja gut, wenn das so zutreffen würde.
Nun erinnern wir alle uns noch an einen bemerkenswerten Tatbestand, nämlich daran, dass die Bundeskanzlerin gemeinsam mit dem damaligen Bundesfinanzminister nach dem Zusammenbruch der Lehman-Brothers-Bank vor die Öffentlichkeit treten und sagen musste, was damals richtig war: Wir garantieren das Geld der Sparerinnen und Sparer. Ich formuliere das nun mit meinen eigenen Worten; der Wortlaut damals mag etwas anders gewesen sein. Es sollte durch diese Stellungnahme vermieden werden, dass die Menschen völlig verängstigt zur Bank gehen und ihr ganzes Geld abheben. Was ein solches Verhalten bedeuten würde, braucht man wohl nicht näher zu erläutern: Die Banken kämen in extreme Schwierigkeiten, es käme zum sogenannten Bank-Run, dessen Konsequenzen uns aus der Geschichte hinlänglich bekannt sind.
Die Bundeskanzlerin und der Finanzminister haben damals nicht gesagt, die Sparkassen seien dabei ausdrücklich auszuklammern. Dafür werden sie ihre Gründe gehabt haben. Denn es ist eben nicht zutreffend, wie im öffentlichen Raum gern behauptet wird, dass die Sparkassen durch die gegenwärtigen rechtlichen Regelungen in vollem Umfang gesichert seien. Mit Blick auf die Landesbanken wird das ohnehin wohl niemand mehr ernsthaft behaupten wollen. Aber wir reden ja von Sparkassen und Landesbanken.