Daher fordern die im Landtag des Saarlandes vertretenen Fraktionen den Aufsichtsrat der Praktiker AG auf, den Verlegungsbeschluss rückgängig zu machen. Sollte Praktiker an einer Konzernzentrale für die beiden bisherigen deutschen Zentralen der Vertriebslinien Praktiker (Kirkel, Saarland) und Max Bahr (Hamburg) festhalten, macht es gerade im Hinblick auf die hervorragenden Mitarbeiter am Standort Kirkel Sinn, die gemeinsame Zentrale nach Kirkel in das Saarland zu verlegen. Weiterhin fordert der saarländische Landtag alle bei der Praktiker AG Verantwortlichen auf, jeden Veränderungsprozess im Unternehmen sozial verträglich zu gestalten. Dies gebietet die Fürsorgepflicht für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und ihre Familien.“ So weit die Resolution Drucksache 14/659.
Wir kommen nun zur Abstimmung über diese Resolution. Wer für ihre Annahme ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Dann kann ich feststellen, dass die Resolution Drucksache 14/659 mit den Stimmen aller Abgeordneten und somit einstimmig angenommen ist.
Zweite Lesung des von der Regierung eingebrachten Gesetzes über die Feststellung eines Nachtrags zum Haushaltsplan des Saarlandes für das Rechnungsjahr 2011 (Nach- tragshaushaltsgesetz - NHG 2011) (Drucksa- che 14/602)
Vorlage der Regierung des Saarlandes betreffend: Ergänzung zu dem Entwurf des Gesetzes über die Feststellung eines Nachtrags zum Haushaltsplan des Saarlandes für das Rechnungsjahr 2011 (Nachtragshaushaltsge- setz 2011) (Drucksache 14/635)
Zweite Lesung des von der Regierung eingebrachten Gesetzes über die Änderung des Haushaltsbegleitgesetzes 2011 (Drucksache 14/603)
Vorlage der Regierung des Saarlandes betreffend: Ergänzung zu dem Entwurf des Gesetzes über die Änderung des Haushaltsbegleitgesetzes 2011 (Haushaltsbegleitgesetz 2011) (Drucksache 14/636)
Zweite Lesung des von der Regierung eingebrachten Gesetzes über die Feststellung des Haushaltsplans des Saarlandes für das Rechnungsjahr 2012 (Haushaltsgesetz - HG - 2012) (Drucksache 14/600)
Vorlage der Regierung des Saarlandes betreffend: Ergänzung zu dem Entwurf des Gesetzes über die Feststellung des Haushaltsplans des Saarlandes für das Rechnungsjahr 2012 (Haushaltsgesetz 2012) (Drucksache 14/637)
Zweite Lesung des von der Regierung eingebrachten Haushaltsbegleitgesetzes 2012 (HBeglG 2012) (Drucksache 14/601) (Abände- rungsantrag: Drucksache 14/652)
Vorlage der Regierung des Saarlandes betreffend: Ergänzung zu dem Entwurf des Haushaltsbegleitgesetzes 2012 (Drucksache 14/ 638)
Beschlussfassung über den von der SPDLandtagsfraktion eingebrachten Antrag betreffend: Landeshaushalt 2012: Mit gutem Beispiel voran ist jetzt gefragter denn je (Druck- sache 14/654)
Beschlussfassung über den von der DIE LINKE-Landtagsfraktion eingebrachten Antrag betreffend: Haushaltsplan 2012 (Drucksache 14/655)
Bevor wir mit den Beratungen über die einzelnen Gruppen beginnen, erteile ich dem Vorsitzenden des Ausschusses für Finanzen und Haushaltsfragen, Herrn Abgeordneten Reinhold Jost, das Wort zur Erstattung des Grundsatzberichts des Ausschusses für Finanzen und Haushaltsfragen zum Gesamthaushalt 2012 und den Nachtragsgesetzen 2011.
Vielen Dank. - Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Gegenstand der anstehenden Beratungen sind neben dem von der Landesregierung eingebrachten Haushaltsgesetz 2012 und dem dazugehörenden Haushaltsbegleitgesetz 2012 das ebenfalls am 26. Oktober dieses Jahres in Erster Lesung angenommene Nachtragshaushaltsgesetz 2011 und das dazugehörende Gesetz zur Änderung des Haushaltsbegleitgesetzes 2011. Die Ergebnisse der regionalisierten Steuerschätzung vom November dieses Jahres haben Änderungen zu den angesprochenen Gesetzen notwendig gemacht, die mit entsprechenden Ergänzungsvorlagen - das sind die
Der Regierungsentwurf zum Haushaltsgesetz 2012 sieht ein Ausgabenvolumen von 3,8 Milliarden Euro vor und ist deutlich geprägt von den Vorgaben der Schuldenbremse. Die Nettokreditaufnahme - einschließlich der Nebenhaushalte - wird nach dem Regierungsentwurf von den in diesem Jahr veranschlagten 904 Millionen Euro auf 814 Millionen Euro zurückgeführt und infolge der Ergebnisse der jüngsten Steuerschätzung eine weitere Reduzierung erfahren. Trotz der bei den beiden letzten Steuerschätzungen vom Mai und November deutlich gewordenen Trendumkehr bei der Konjunktur und den Steuereinnahmen hat nach Aussage der Landesregierung eine kontinuierliche Ausgabenbegrenzung nicht zuletzt vor dem Hintergrund der Vorgaben der Schuldenbremse - absolute Priorität, um die Konsolidierungshilfen nicht zu gefährden.
Die Landesregierung hat betont, dass die Senkung der für 2012 mit dem Bund vereinbarten Defizitobergrenze auf 998 Millionen Euro trotz steigender Lasten bei den Zinsen, der Versorgung, der Sozialhilfe und dem kommunalen Finanzausgleich durch Sparmaßnahmen im Landeshaushalt und die Einnahmeverbesserungen infolge der positiven Wirtschaftsentwicklung eingehalten werden könne. Hierzu gehörten unter anderem eine globale Minderausgabe in Höhe von 20 Millionen Euro, die schon bei den Mittelanmeldungen aller Ressorts umgesetzt worden sei, eine Kürzung der Mittel für Baumaßnahmen um ebenfalls 20 Millionen Euro, eine Entlastung im Personalbereich durch die Aufrechterhaltung der Wiederbesetzungssperre, eine allgemeine Personaleinsparquote sowie der Einstieg in eine weitere Personalabbaustrategie mit einem Entlastungsvolumen von 10 Millionen Euro. Darüber hinaus eine Beteiligung der Kommunen an der Kulturfinanzierung in Höhe von 16 Millionen Euro sowie eine Erhöhung der Grunderwerbssteuer in zwei Schritten - von 4 auf 4,5 Prozent zum 01. Januar 2012 und auf 5 Prozent zum 01. Januar 2013 mit erwarteten Einnahmeverbesserungen von 7,5 Millionen Euro.
Die Landesregierung hat unter den Gegebenheiten der Schuldenbremse aber auch Investitionsschwerpunkte gesetzt, die in den Bereichen Bildung, Familie und Zukunftsinvestitionen ein Volumen von mehr als 200 Millionen Euro vorsehen. Die Verwendung der Steuereinnahmen für 2011 hat die Landesregierung in einem Nachtragshaushalt geregelt, der gleichzeitig mit dem Haushaltsplanentwurf 2012 eingebracht wurde.
Wie im Vorjahr will die Landesregierung den saarländischen Kommunen dadurch entgegenkommen, dass erneut die Spitzabrechnung des kommunalen Finanzausgleichs vorgezogen wird, um die Gemeinden an den Steuermehreinnahmen des Landes für
2011 im Umfang von 14 Millionen Euro zeitnah teilhaben zu lassen. Der Betrag erhöht sich aufgrund der Ergebnisse der November-Steuerschätzung um rund 18 Millionen Euro gegenüber dem ursprünglichen Haushaltsplanentwurf.
Darüber hinaus sieht das Haushaltsbegleitgesetz die Errichtung eines neuen Sondervermögens „Entschuldung Fonds Kommunen 21“ vor, in dem aus den Steuermehreinnahmen Mittel für die Finanzierung des Schuldendienstes bereitgestellt werden. Da der Schuldendienst bisher aus der kommunalen Finanzausgleichsmasse bedient wurde, reduziert sich dadurch künftig der Vorwegabzug, der die Kommunen in entsprechender Höhe entlasten wird. Von den Steuermehreinnahmen verbleibt somit ein Restbetrag von rund 27 Millionen Euro, der zu einer weiteren Senkung der Nettokreditaufnahme im Kernhaushalt genutzt wird. Im Entwurf zum Haushaltsbegleitgesetz 2011 wird das Gesetz zur kommunalen Beteiligung an den Steuermehreinnahmen entsprechend angepasst.
Mit der Ergänzungsvorlage zum Regierungsentwurf des Haushaltsgesetzes 2012 werden die Gesamtausgaben gegenüber dem bisherigen Entwurf um rund 8 Millionen Euro auf insgesamt 3,803 Milliarden Euro steigen. Die Nettokreditaufnahme verringert sich im Kernhaushalt um 38 Millionen Euro auf unter 600 Millionen Euro in 2012.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sowohl der Landkreistag des Saarlandes als auch der Saarländische Städte- und Gemeindetag haben die ihnen gemäß Artikel 194 der saarländischen Verfassung eingeräumte Möglichkeit wahrgenommen und zu die saarländischen Kommunen betreffenden Teilen der vorliegenden Gesetzentwürfe Stellung genommen. Neben inhaltlichen Empfehlungen, die Gegenstand der Beratungen im Ausschuss waren, halten es beide kommunalen Spitzenverbände für geboten, die aufgabenangemessene Ausgestaltung des kommunalen Finanzausgleichs bereits im Vorfeld der jährlichen Haushaltsberatungen mit der Landesregierung abzustimmen.
In § 29 des Kommunalfinanzausgleichgesetzes ist ausdrücklich vorgesehen, dass im Vorfeld der parlamentarischen Haushaltsberatungen ein Beirat für den kommunalen Finanzausgleich die Auswirkungen der Haushaltsgesetze berät und Vorschläge für notwendige gesetzliche Änderungen erarbeitet. Leider tritt dieses wichtige Gremium nicht in der gewünschten Regelmäßigkeit zusammen und wird von der Landesregierung nicht zur Vorbereitung des kommunalen Finanzausgleichs unter Beteiligung der kommunalen Spitzenverbände genutzt. Darüber hinaus hat der Saarländische Städte- und Gemeindetag die Einrichtung einer ständigen Kommission gefordert, die sich mit dringenden Fragen der kommunalen Haushaltskonsolidierung befassen sollte.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Ausschuss für Finanzen und Haushaltsfragen hat den Landeshaushalt in insgesamt 15 Sitzungen beraten. Sowohl die Koalitions- als auch die Oppositionsfraktionen haben nach Abschluss der Einzelplanberatungen eine Reihe von Abänderungsanträgen eingebracht, die in der Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Haushaltsfragen am 24. November 2011 zur Abstimmung gestellt wurden. Die Abänderungsanträge der Koalitionsfraktionen von CDU, FDP und B 90/GRÜNE wurden in der überwiegenden Zahl mit Stimmenmehrheit, die von allen Fraktionen im Bereich des Einzelplans 01 und des Kapitels 17 01 beantragten Änderungen, die notwendige Mittelanpassungen zur Etatisierung des neu geschaffenen Datenschutzzentrums vorsehen, durch einstimmigen Beschluss des Ausschusses angenommen.
Die von den Oppositionsfraktionen von SPD und DIE LINKE eingebrachten Anträge wurden mit Ausnahme des Antrages der SPD-Landtagsfraktion, bei Kapitel 05 05 (Jugendpolitik), einen Mittelansatz von 100.000 Euro für Aufwendungen für Sachkosten zur Bekämpfung des Rechtsextremismus auszubringen, mehrheitlich abgelehnt und werden von der antragstellenden Fraktionen im Plenum nicht mehr zur Abstimmung gestellt. Dieser Einzelantrag zum Titel 547 01 wurde in den Abänderungsantrag der Koalitionsfraktionen aufgenommen und liegt Ihnen nunmehr als Abänderungsantrag des Ausschusses für Finanzen und Haushaltsfragen in der Übersicht 5 zur Beschlussfassung vor. Stattdessen haben die Oppositionsfraktionen Globalanträge zum Gesamthaushalt eingebracht, über die nach der anschließenden Grundsatzdebatte abgestimmt werden soll.
Wie im vergangenen Jahr werde ich mit Blick auf die durch das Erweiterte Präsidium beschlossene Zeitvorgabe für die Berichterstattung darauf verzichten, auf diese Anträge inhaltlich einzugehen. Sie können im Rahmen der Grundsatzdebatte durch die antragstellenden Fraktionen begründet werden. Um das Verfahren zeitlich zu straffen, sollen die Ausführungen der Berichterstatter des Ausschusses zu den Einzelplanberatungen der Übersichten 1 bis 9 durch einen entsprechenden Beschluss des Erweiterten Präsidiums lediglich zu Protokoll gegeben werden.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, der Ausschuss für Finanzen und Haushaltsfragen empfiehlt dem Plenum mehrheitlich die Annahme des Nachtragshaushaltsgesetzes 2011, Drucksache 14/602, des Gesetzes zur Änderung des Haushaltsbegleitgesetzes 2011, Drucksache 14/603, des Haushaltsgesetzes 2012, Drucksache 14/600, sowie die Annahme des Haushaltsbegleitgesetzes 2012, Drucksache 14/601, unter Berücksichtigung der angenommenen Abänderungsanträge und Ergänzungsvorlagen in Zweiter und letzter Lesung.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie mich an dieser Stelle ganz herzlich Danke sagen für die Unterstützung aus den Ministerien bei der Beratung. Herr Minister Jacoby, ich möchte Sie bitten, dass Sie diesen Dank an die handelnden Personen in Ihrem Ressort weitergeben. Ich darf den Berichterstattern für ihre Mitarbeit, dem Stenografischen Dienst und insbesondere dem Kollegen Werner Schaar Dank sagen, der durch seine Unterstützung diese Beratungen relativ einfach und konstruktiv begleitet hat. - Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.
Ich danke dem Herrn Berichterstatter und eröffne die Grundsatzdebatte. - Für die SPD-Fraktion hat Herr Fraktionsvorsitzender Heiko Maas das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die diesjährigen Haushaltsberatungen und die Haushaltsverabschiedung finden zur Mitte der Legislaturperiode statt. Wenn man es mit Humor nehmen wollte, könnte man sagen, die Hälfte haben die Saarländerinnen und Saarländer schon hinter sich, die andere Hälfte werden sie auch noch überleben.
Aber das ist dann vielleicht doch zu einfach. Nach dem letzten Saarland-Trend, der in der vergangenen Woche veröffentlicht worden ist, sind zwei Drittel der Saarländerinnen und Saarländer mit der Arbeit der Landesregierung unzufrieden. Nirgendwo sonst in Deutschland hat eine Regierung so schlechte Werte und nirgendwo sonst gibt es so wenig Vertrauen in die Kompetenz und Handlungsfähigkeit der Regierenden, wie das hier im Saarland gegenüber der sogenannten Jamaika-Koalition der Fall ist. Selbst die Bundesregierung, deren Arbeit im Übrigen dieser Tage von hessischen CDU- und FDP-Vertretern als desaströs bezeichnet wurde, hat bessere Werte als das zurzeit bei der saarländischen Landesregierung der Fall ist. Meine Damen und Herren von der Koalition, das ist das Halbjahreszeugnis, das Ihnen die Saarländerinnen und Saarländer ausgestellt haben. Es fällt ziemlich mies aus - und das zu Recht.
Sie selbst haben hohe Erwartungen geweckt. Ich erinnere mich noch gut an all das, was zu Beginn der Legislaturperiode hier verbreitet worden ist. Ein neues Kapitel in der Parteiengeschichte sei diese Koalition, Aufbruch allenthalben, ein neuer Geist, der schon bald die Saarländerinnen und Saarländer ergreifen würde und und und. - Meine Damen und Herren, was ist davon übriggeblieben? Vom Geist sind lediglich die Geister übriggeblieben. Das neue
Kapitel wurde nie aufgeschlagen. Fast überall bei den diesjährigen Landtagswahlen haben CDU, FDP und GRÜNE schon vor dem jeweiligen Urnengang Jamaika-Bündnisse zu einem No-Go erklärt. Das Saarland lässt grüßen. Und aus dem Aufbruch ist spätestens seit der Regierungserklärung der neuen Ministerpräsidentin ein Abbruch geworden. Dort erklärte sie nämlich nach über zehn Jahren eigener Ministertätigkeit, dass das Land nun mit dem Rücken an der Wand stehe und sich die Existenzfrage stelle. Welch eine Selbsteinschätzung, aber das Schlimmste an ihr: Sie stimmt.
Meine Damen und Herren, das einzig wirklich Bemerkenswerte an Ihrer sogenannten Jamaika-Koalition ist die Geschwindigkeit, die Konsequenz und die Nachhaltigkeit, mit der Sie sich selbst entzaubert haben - und das vom ersten Tag an. Die ersten zwei Jahre nach der Landtagswahl waren schon zum Haareraufen, wahrscheinlich für Sie selbst am meisten. Gondwana, das prähistorische Subventionsfiasko, Versorgungsorgien von Baldauf bis Kappler. Der Verfassungsgerichtshof stellt fest, dass Sie die Verfassung gebrochen haben, weil Sie rechtswidrig Steuergelder für CDU-Wahlwerbung missbraucht haben. In der FDP werden der Fraktionsvorsitzende und der Landesvorsitzende von der eigenen Partei gemeuchelt. Und über das peinliche Gefeilsche der GRÜNEN bei der Bundesratsabstimmung zu den Hartz-4-Regelsätzen wurde in Deutschland meist nur der Kopf geschüttelt.
Am meisten den Kopf geschüttelt haben Ihre Kollegen von den GRÜNEN in Berlin, Herr Ulrich. Die haben am meisten über Sie den Kopf geschüttelt.
In der gleichen Zeit hatten wir es auch noch mit einem Ministerpräsidenten zu tun - oder auch nicht -, der stark an das Ungeheuer von Loch Ness erinnerte: Alle kennen ihn, aber kaum einer hat ihn mehr gesehen. Meine Damen und Herren, das ist nicht nur politisches Missmanagement in dieser Zeit, das ist die reinste Arbeitsverweigerung, für die anderen die Bezüge gekürzt worden wären. Das ist die Wahrheit aus den ersten zwei Jahren.
Am 10. August, meine Damen und Herren, hat ein neues Spiel begonnen. Nach einer schweren Geburt sind nun also die schönsten Kinder aufs Feld geschickt worden und sollen dem Spiel neue Dynamik verleihen. Seitdem sind vier Monate vergangen, und nicht nur ich bin der Auffassung - und das hat nicht nur etwas mit Ihnen und Ihrer Arbeit zu tun, aber auch -, es waren keine vier Monate, die gut gewesen sind für unser Land. Dabei, das will ich einräumen, ist durch die neue Ministerpräsidentin ein an
derer Stil in die Regierungsarbeit eingeführt worden, nicht nur in der Art und Weise, wie sie oder die Regierung der Öffentlichkeit gegenübertritt, sondern auch hier im Umgang mit der Opposition. Das ist anerkennenswert und das soll hier auch nicht verschwiegen werden.
Ich will aber vier Beispiele nennen, die mich nicht zu der Auffassung kommen lassen, dass sich seit dem 10. August wirklich etwas zum wesentlich Besseren gewendet hätte. Ich erinnere zum Ersten an den Ausflug der Ministerpräsidentin in die Bundespolitik und ihre Aussagen zur Schuldenbremse. Einen Tag vor der Abstimmung im Bundestag über den EuroRettungsschirm regen Sie eine Überprüfung der Schuldenbremse in bestimmten Fällen an. Die Reaktion war verheerend. Die CDU in Berlin drohte sogar mit dem Aus für Finanzhilfen - war danach in der Saarbrücker Zeitung zu lesen. Am schlimmsten sind Ihre eigenen Leute über Sie hergefallen. Sicher war der Zeitpunkt für eine solche Aussage mehr als ungeschickt gewählt. Sicher haben Sie sich selbst geschadet und auch die Position des Landes für alle in Zukunft anstehenden Finanzverhandlungen ohne Not geschwächt, was an sich schon schlimm genug wäre. Aber sicher ist vor allem, dass jemand, der die Einführung der Schuldenbremse offensiv mitbetrieben hat, nun, nachdem sie eingeführt ist, nach außen den Eindruck erweckt, man könne sie gar nicht einhalten. Jemand, der so handelt, jemand, der so redet, muss von einem solchen Maß an Planlosigkeit getrieben sein, dass einem wirklich angst und bange werden kann, wenn wir hier über Finanzen und zukünftige Finanzverteilung zwischen Bund und Ländern reden.