Protokoll der Sitzung vom 15.02.2012

Fragen Sie DEHOGA!

(Abg. Ulrich (B 90/GRÜNE) : Die habe ich gefragt: Umatzplus 2,5 Prozent.)

Das Wort hat der Kollege Linsler.

Das Gesetz ist somit in unseren Augen ein Kneipenvernichtungsgesetz. Fragen Sie DEHOGA. Der Wettbewerb wird verzerrt, zumindest was die Grenze zu Rheinland-Pfalz angeht, weil Rheinland-Pfalz ein sehr liberales Gesetz hat. Ein solches Gesetz hatten wir im Saarland vorher auch. Die CDU hatte es damals verabschiedet, und 2008 hatte es noch Gültigkeit. Zu diesem Gesetz wollen wir zurück; nicht mehr und nicht weniger. Ich hatte es gesagt. Zu diesem Gesetz, das den Regelungen in Rheinland-Pfalz angelehnt ist, wollen wir zurück. Wenn es nicht so kommt, haben wir gegenüber RheinlandPfalz eine Wettbewerbsverzerrung. Wofür die Mehrheit der Saarländerinnen und Saarländer ist, darüber können wir ebenfalls streiten. Meine Information ist: Wenn es 50 : 50 steht, was Umfragen oder sonstige

Gespräche angeht, dann ist das für das bis jetzt geltende strenge Gesetz gut gemeint.

Das strikte Rauchverbot stellt einen schwerwiegenden Eingriff in die Gewerbefreiheit der Gastwirte dar. Das sage nicht ich, sondern dies hat unser Landesverfassungsgericht festgestellt.

(Zuruf des Abgeordneten Thomas Schmitt (CDU).)

Herr Schmitt, da gibt es nichts zu lachen. Sie sind doch so ein Oberjurist. - Das hat das Gericht gesagt. Sie können es nachlesen. Es hat weiterhin erklärt, dass das Gesetz bei den Gastwirten zu Umsatzeinbußen bis hin zur Existenzgefährdung führt. Das Landesverfassungsgericht hat dies unter anderem in seiner Urteilsbegründung festgestellt. Das ist unstreitig. Das wissen Sie genauso gut wie ich, Herr Schmitt. Das kann man nachlesen.

Das ist also viel Kritik an diesem jetzt gültigen überzogenen Gesetz. Seit Jamaika geplatzt ist, haben mich viele Menschen angesprochen. Sie hoffen, dass mit diesem in unseren Augen übertriebenen Unfug jetzt Schluss ist. Das totale Rauchverbot hat mit Nichtraucherschutz, zu dem wir uns ausdrücklich bekennen, nichts zu tun. Nichtraucher werden auch dann geschützt, wenn es eigene Raucherräume gibt. Das jetzige Gesetz bevormundet Wirte und Gäste, und dies wollen wir nicht. Deshalb wollen wir zurück zum alten Rauchverbot, wie es 2008 bestand. Wir wollen ein vernünftiges Nebeneinander von Rauchern und Nichtrauchern. Der Nichtraucherschutz - ich habe es mehrmals erwähnt - muss gewährleistet sein, und wir treten auch nachdrücklich dafür ein. Allerdings soll wieder geraucht werden dürfen in Kneipen mit eigenen belüfteten Nebenräumen, in Kneipen mit einer Fläche von weniger als 75 Quadratmetern

(Abg. Ulrich (B 90/GRÜNE) : Das sind 80 Prozent aller Lokale)

und in Kneipen, die vom Inhaber selbst geführt werden. Dadurch wird kein Nichtraucher belästigt. Wenn an der Kneipe oder am Bistro ein Schild mit der Aufschrift „Hier wird geraucht“ angebracht ist, dann ist es doch jedem selbst überlassen, ob er eine solche Einrichtung betritt oder nicht. Ich als Nichtraucher würde dort zum Beispiel nicht hineingehen.

(Beifall bei der LINKEN. - Zuruf des Abgeordne- ten Ulrich (B 90/GRÜNE).)

Auch Wirte kleinerer Kneipen haben ein Grundrecht auf freie Berufsausübung. Dies hat ebenfalls das Landesverfassungsgericht festgestellt. Nach heutiger Gesetzeslage ist dieses Grundrecht zumindest in Gefahr. Es geht auch anders. Gehen Sie einmal durch die Karstadt-Passage. Dort gibt es viele kleine Bistros und Imbissbuden. Da wird geraucht, da wird gequalmt. Da ich Saarbrücker bin, gehe ich oft durch

(Abg. Linsler (DIE LINKE) )

diese Passage. Ich habe noch nie erlebt, dass sich dort jemand beschwert hat. Kein einziger. Also es geht doch, sage ich einmal. Die Einrichtungen sind belüftet, aber der Qualm ist da, wenn man durch die Passage geht. Das ist so. Und trotzdem regt sich dort niemand auf. Man lebt damit. Also es geht, wenn man will. Ich sage es noch einmal; es ist im Sinne der CDU: Das Gesetz, das Sie vor 2008 gemacht haben, war hervorragend. Die saarländische Lösung wäre - jetzt hören Sie gut zu, Herr Ulrich -, auch einmal fünf gerade sein zu lassen. Das ist ja der Punkt. Ich muss doch das absolute Rauchverbot nicht wie eine Monstranz vor mir hertragen. Nein, man muss fünf gerade sein lassen und miteinander leben; dann geht so etwas auch. Kein missionarischer Übereifer, kein Anti-Raucher-Wahn, sondern im Sinne der Gastwirte und der Lebensfreude des Saarlandes rufe ich dazu auf: Lasst uns, wenn Sie das Gesetz mit Mehrheit beschlossen haben, darüber in Ruhe in den zuständigen Ausschüssen diskutieren! Aber eines muss Ihnen klar sein, auch der SPD, ob sie nun künftig mit in der Regierung sitzt oder nicht: Die Kritik und die Überprüfung durch die Wählerinnen und Wähler werden Sie im Genick sitzen haben. Ich hoffe, Sie verhalten sich so, wie Sie sich vorher mit Recht verhalten haben. - Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der LINKEN.)

Vielen Dank, Herr Kollege Linsler, für die Begründung des Gesetzentwurfs. Jetzt kommen wir zur Geschäftsordnungsdebatte. Nachdem der Kollege Stefan Pauluhn gesprochen hat, hat jetzt jede Fraktion, wenn sie es wünscht, noch die Möglichkeit, zur Geschäftsordnung zu sprechen. Dann kommen wir zur Abstimmung.

Zunächst hat das Wort Herr Fraktionsvorsitzender Oskar Lafontaine. Ich darf darauf hinweisen, dass die Redezeit bei Wortmeldungen zur Geschäftsordnung maximal fünf Minuten beträgt.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte dem Antrag widersprechen. Er überzeugt in keiner Weise. Den Vorwurf des Populismus können wir uns jetzt bei jedem Antrag wechselseitig machen. In Wahlkämpfen ist es erfahrungsgemäß so, dass die jeweiligen Parteien um Wählerinnen und Wähler werben. Das ist eine pure Selbstverständlichkeit. Insofern ist dieser Vorwurf an den jeweils anderen in der Regel etwas langweilig. Auch die anderen Begründungen stechen überhaupt nicht. Es ist nicht so, als könne das Gesetz nicht mehr beraten werden. Sie haben ja selbst darauf hingewiesen, dass es noch eine Sitzung gibt, und wir haben schon viel kompliziertere Materie in kürzester Frist

hier über die Bühne gebracht. Das möchte ich nur sagen.

Eines ist aber für uns ausschlaggebend gewesen, und Sie mögen das als Populismus oder was auch immer bezeichnen: Wir sind mehrfach von Wirten angesprochen worden, die gesagt haben: Wenn das so weiterläuft, können wir den Laden dichtmachen. Das kann man jetzt glauben oder nicht, aber das ist ein Sachverhalt. Wir haben aufgrund dieser Aussage der Wirte gesagt: Wir versuchen noch einmal nach Möglichkeit zügig -, das Gesetz so zu ändern, wie es hier vorgeschlagen worden ist. Das ist im Interesse einer Minderheit; das ist richtig. Aber wir meinen, dass auch die Interessen von Minderheiten vertreten werden sollten und dass man nicht gleichgültig sein kann, wenn jemand darauf hinweist, dass seine Existenz in Gefahr ist.

(Beifall bei der LINKEN.)

Das Wort zur Geschäftsordnung hat Herr Fraktionsvorsitzender Hubert Ulrich.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es ist natürlich äußerst schade, dass man zu einem so polarisierenden Thema heute hier in diesem Hause in der Sache nicht argumentieren und diskutieren kann. Man muss dann, wie Sie eben beobachten durften, das Hilfsinstrument einer Zwischenfrage nutzen, um zumindest zu versuchen, die groben Schnitzer des Antragstellers - in diesem Fall des Herrn Linsler - zurechtzurücken. In der Sache darf ich ja jetzt nicht argumentieren, weil ich in der Tat nur zur Geschäftsordnung sprechen darf. Aber trotzdem, Herr Kollege Lafontaine, möchte ich das aufgreifen, was Sie gerade gesagt haben. Sie sagten, Ihre Partei sei von Wirten gebeten worden, das Gesetz wieder zurückzudrehen, weil sie sonst vor dem Ende ihrer Existenz stünden. Uns ist das Gegenteil widerfahren: Wir sind von vielen Wirten angesprochen worden, die hoffen, dass das Gesetz bestehen bleibt. Das sind die Wirte, die Gastronomiebetriebe über der Grenze von 75 Quadratmetern haben, die Sie ja gern wieder hätten.

Herr Kollege Ulrich -

Ich antworte nur auf Herrn Lafontaine. Er konnte das auch ausführen. Also diesen Satz muss ich dann schon sagen dürfen, Herr Präsident. Herr Lafontaine konnte das auch. - Wir sind also von Wirten gebeten worden, das Gesetz nicht zurückzudrehen, weil sonst ihre Existenz gefährdet wäre. Und die Zahlen des DEHOGA, Herr Lafontaine, sprechen eine ein

(Abg. Linsler (DIE LINKE) )

deutige Sprache: Die saarländische Gastronomie hatte im letzten Jahr ein Umsatzplus von 2,5 Prozent zu verzeichnen.

(Zurufe.)

Dann bin ich schon am Ende.

Herr Ulrich, ich darf Sie bitten, nur zur Geschäftsordnung zu sprechen und jetzt nicht in die Sache einzusteigen.

(Beifall bei der LINKEN.)

Das hat der Kollege Lafontaine auch nicht getan. Er hat nur begründet, warum er sich zu Wort gemeldet hat, aber er hat nicht zur Sache gesprochen.

Ich greife diese Begründung nur auf, aber ich bin auch schon am Ende. Wie gesagt, ich wollte diese Zahl nur nennen, weil sie zur Debatte dazugehört: 2,5 Prozent Umsatzplus der saarländischen Gastronomie. Also das, was eben gesagt wurde, stimmt definitiv nicht.

(Zurufe.)

Trotzdem bin ich der Meinung - das macht die Art der gegenwärtigen Debatte klar -, dass wir heute über dieses Gesetz in der Sache diskutieren müssten. Dass dies nicht geschieht, ist natürlich dem Wahlkampf geschuldet, und das geht insbesondere in Richtung der Sozialdemokraten. Sie versuchen hier, eine Debatte zu unterdrücken, weil Sie sie im Wahlkampf nicht wollen. Das finde ich schade.

(Zurufe von der SPD.)

Ich bin der Meinung, dass man gerade in Wahlkampfzeiten den Menschen sehr klar und deutlich sagen sollte, wofür und wogegen man ist.

(Zuruf von der LINKEN.)

Man sollte nicht sagen, wir setzen es einfach ab und diskutieren überhaupt nicht darüber. Das ist eine falsche Vorgehensweise. Das ist nicht minder populistisch als der Versuch der Linkspartei, das Thema erneuert in den Wahlkampf hineinzutragen.

(Zuruf des Abgeordneten Linsler (DIE LINKE).)

Der Populismus ist auf beiden Seiten zu finden. Deshalb tragen wir als GRÜNE die Entscheidung, den Tagesordnungspunkt abzusetzen, nicht mit.

(Beifall von B 90/GRÜNE. - Abg. Linsler (DIE LINKE) : Ist in Ordnung!)

Für die FDP-Fraktion hat Herr Fraktionsvorsitzender Dr. Christoph Hartmann zur Geschäftsordnung das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Auch wir wenden uns gegen den Geschäftsordnungsantrag. Wir sind der festen Überzeugung, dass die Menschen in diesem Land das Recht haben zu erfahren, wofür die Parteien stehen und wofür sie im Wahlkampf antreten. Zum jetzigen Gebaren: Das Gesetz, wie es jetzt ist, ist ein Kompromiss gewesen, den wir eingegangen sind. Es war ein Kompromiss, der uns schwergefallen ist. Der Vorteil einer Koalition ist, dass man mitgestalten kann. Der Nachteil ist, dass man Kompromisse eingehen muss. Es ist aber besonders interessant, dass man seine Überzeugung schon über Bord wirft, wenn man noch nicht einmal in einer Koalition ist.

(Abg. Pauluhn (SPD) : Wer macht das? Das tut doch keiner!)

Das ist es, was Sie tun. Sie haben dem gleichlautenden Antrag vor wenigen Monaten zugestimmt und jetzt setzen Sie ihn ab. Das ist eine sehr bemerkenswerte Art und Weise.

(Beifall von der FDP und bei der LINKEN.)

Ich schließe mich an dieser Stelle dem Kollegen Ulrich an. Sie wollen diese Debatte nicht, weil Sie den Menschen nicht sagen wollen, wofür Sie stehen. Und das halte ich für falsch.

(Abg. Linsler (DIE LINKE) : Genauso ist es.)

Für die CDU-Fraktion hat Herr Fraktionsvorsitzender Klaus Meiser ebenfalls zur Geschäftsordnung das Wort.