Ich hatte vor, es so zu machen, wie es die Geschäftsordnung vorsieht. Hier ergibt sich Widerspruch. Anscheinend ist das abgesprochen. Dann erteile ich Herrn Schmitt das Wort. Aber ich habe die Geschäftsordnung angewandt. Darauf lege ich Wert.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich wollte jetzt gar nicht so viel Unruhe stiften. Ich glaube, so schrecklich uneinig sind wir uns im Hause nicht. Letztendlich ist es so, dass die Beratung von Staatsverträgen grundsätzlich, ohne dass man der saarländischen Landesregierung hier irgendwelche besonderen Vorwürfe machen könnte, für das Parlament immer Schwierigkeiten bedeutet. Es geht hier um landespolitische Hoheitsrechte, die aber mit anderen Ländern abgestimmt werden müssen, was letztendlich dazu führt, dass man das nur auf dem Vereinbarungswege tun kann und letztendlich das Parlament am Ende des Tages nur noch Ja oder Nein sagen kann. Das ist eben bei solchen Vereinbarungen so. Das ist auch im Bundestag so, wenn auf internationaler Ebene Vereinbarungen getroffen werden.
Letztendlich ist also zu fragen: Gäbe es eine Möglichkeit im Vorfeld dieser Vereinbarungen, das Parlament in geeigneter Art und Weise einzubinden? Darüber müssten wir reden und dazu müssten wir geeignete Vorschläge entwickeln. Eine dieser Möglichkeiten könnte es sein, dass jedes Parlament einen Vertreter zumindest als Gast in die entsprechenden Verhandlungen entsenden kann. Das wäre meines Erachtens ein geeigneter Vorschlag, wie man zum Beispiel bei den Rundfunkstaatsverträgen vorgehen könnte. Ich weiß, dass es Unbehagen zu diesen Themen auch parteiübergreifend in anderen Landesparlamenten gibt.
Eines sage ich Ihnen allerdings auch. Es bringt an dieser Stelle nichts, einfach nur Anträge anderer Bundesländer abzuschreiben, wenn man sich gar nicht die Besonderheiten des saarländischen Landtags und der saarländischen Landesregierung vor Augen führt. Wenn man weiß, dass es eine solche Informationsvereinbarung bereits gibt, dass die Begründung des Staatsvertrages schon vor Einbringung des Zustimmungsgesetzes an alle Abgeordneten gesandt wird und wenn man auch weiß, dass die Fraktionsvorsitzenden schon frühzeitig über die beabsichtigte Unterzeichnung eines Staatsvertrages unterrichtet werden, dann macht ein solcher Antrag, wie wir ihn heute seitens der FDP-Fraktion vorliegen haben, eigentlich wenig Sinn.
Deswegen will ich es kurz und knapp machen. Ich denke, wir sollten über die Frage, wie das Parlament
besser an Staatsverträgen beteiligt werden kann, noch einmal gemeinsam diskutieren. So, wie der Antrag jetzt vorliegt, kann er allerdings nicht endgültig Zustimmung finden. Deswegen beantrage ich für unsere Fraktion Überweisung in den Ausschuss Verfassung und Recht. - Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Präsident, ich hätte Ihren Erwartungen auch nicht entsprochen, hier eine abweichende Meinung vorzutragen. Von daher war die getroffene Regelung durchaus sinnvoll. Ich denke nämlich, dass die FDP mit ihrem Antrag etwas anspricht, was diskussionswürdig und bedenkenswert ist, weil eine stärkere Beteiligung und Einbindung des Landtages in den Verhandlungsprozess von Staatsverträgen angebracht ist. Das hat auch etwas damit zu tun, wie man mit demokratischer Verantwortung umgeht, wenn man hier noch mal zustimmen muss. Von daher können wir das Ziel, das mit diesem Antrag verfolgt wird, auch unterstützen.
Wir haben aber Zweifel an der Praktikabilität dessen, was in Ihrem Antrag vorgeschlagen wird und bei der Frage, ob sich die jeweiligen Fraktionen in den Landtagen darin tatsächlich wiederfinden. Das wird im Hinblick darauf, dass wir bei diesen Staatsverträgen das Einstimmigkeitsprinzip haben, wohl ein recht schwieriger Prozess.
Ich möchte auch darauf hinweisen, Herr Kollege Hinschberger, dass Ihr Beispiel mit der Normenkontrollklage gerade kein treffendes Beispiel ist, weil es hier um ein Klageverfahren gegangen ist und eben nicht um einen Staatsvertrag. Ich denke auch, dass der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag nicht am Verfahren und an dieser Problematik gescheitert ist, sondern er ist vielmehr an Inhalten gescheitert, und hier natürlich ein Stück weit gepaart mit dem ein oder anderen taktischen Manöver. Aber es sind im Wesentlichen inhaltliche Punkte gewesen, auf die man sich hier nicht verständigt hat und wo das Verfahren, wie Sie es vorgeschlagen haben, auch nichts geändert hätte. Denn geringe Veränderungen hätten in dieser Angelegenheit mit Sicherheit nicht zu einem Konsens geführt.
Wie vonseiten der Landesregierung ausgeführt, stellt die FDP diese Anträge auch andernorts. Ich habe die Diskussion in Nordrhein-Westfalen verfolgt, wo dieser Antrag eingebracht wurde. Dort hat sich die FDP völlig zu Recht entgegenhalten lassen müssen, dass der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag
Ich möchte auch noch mal darauf zurückkommen, wie in der letzten Legislaturperiode mit Staatsverträgen umgegangen wurde. Da kann ich aus Sicht unserer Fraktion nur sagen, wir sind hier immer wieder beteiligt und eingebunden worden, wenn auch mit entsprechenden Schwierigkeiten. Gerade beim Glücksspielstaatsvertrag haben wir uns insbesondere im zuständigen Fachausschuss für Arbeit und Soziales immer wieder damit beschäftigt und festgestellt, dass die Probleme nicht im Saarland liegen und auch nicht aus dem Saarland heraus zu lösen sind. Von daher ist auch dies für mich kein überzeugendes Beispiel für einen Verbesserungsbedarf.
Es ist nach meinem Dafürhalten trotzdem sinnvoll, sich hier über eine Informationsvereinbarung zu verständigen, diese dann aber auch immer wieder weiterzuentwickeln, weil es mit Sicherheit noch Verbesserungsbedarf gibt. Ich glaube, dass wir zum Beispiel auch als saarländischer Landtag einen entscheidenden Schritt gemacht haben, indem wir gesagt haben, dass Anhörungen öffentlich stattfinden. Denn im Grunde genommen geht es nicht darum, dass hier die Parlamentarier jeweils immer auf dem neuesten Stand sind, sondern es geht eigentlich darum, dass die Bevölkerung mitgenommen wird. Denn die Bürgerinnen und Bürger sind nachher diejenigen, die die entsprechenden Konsequenzen zu tragen haben, zum Beispiel als es in dem Staatsvertrag um die Rundfunkgebühren und eine Systemumstellung gegangen ist. Die Menschen müssen überzeugt werden, müssen informiert werden, müssen an diesen Fragen beteiligt werden. Von daher betrachte ich eine Debatte, die im Landtag und hier auch innerhalb der Fraktionen zu führen ist, als einen Beitrag, der diesem Ziel dient.
Unsere Fraktion wird sich bei diesem Antrag enthalten, weil die Überweisung in einen Ausschuss angesichts der bevorstehenden Wahl relativ wenig bringt. Das Anliegen ist berechtigt. Es kommt aber aus unserer Sicht zum falschen Zeitpunkt. Aber ich denke, dass das Thema als Arbeitsauftrag für die nächste Legislaturperiode verstanden und dann weiterentwickelt werden sollte, damit das entsprechende Informationssystem vielleicht auch an die Problematik, wie wir an Entscheidungen auf europäischer Ebene beteiligt werden, angepasst wird. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Kollege Hinschberger, in der zu Ende gehenden Legislaturperiode - Sie haben das selbst angesprochen wurden alleine im Medienbereich drei wesentliche Rundfunkstaatsverträge diskutiert: der 13., der schon in der vorangegangenen Legislaturperiode weitestgehend beraten und in der zu Ende gehenden Legislaturperiode - im Übrigen auf mein Betreiben hin - auch im zuständigen Ausschuss sehr intensiv diskutiert wurde, der 14. Rundfunkänderungsstaatsvertrag, der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag, und der 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag. Letzterer betraf im Wesentlichen die Umstellung von der alten Gebühr auf eine Abgabe, die in Zukunft alle Haushalte zu entrichten haben.
In all diesen Fällen, lieber Kollege Hinschberger, wurde im Übrigen auf Initiative der SPD-Fraktion sehr frühzeitig in mehreren Sitzungen des Medienausschusses diskutiert. Zum 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag haben wir schon eine umfassende Anhörung durchgeführt, bevor die Ministerpräsidentenkonferenz überhaupt zur Beschlussfassung gekommen ist. Wir haben damals ganz bewusst gesagt, wir schalten das vor, um das Parlament einigermaßen auf Augenhöhe zu halten. Ganz wird das vom Verfahren her natürlich nie gelingen können. Dafür haben wir Regierungen, die so etwas aushandeln und von den Parlamenten kontrolliert werden.
Ich weise auf einen weiteren Tatbestand hin, lieber Kollege Hinschberger. Es war zumindest in den letzten beiden Fällen, sowohl beim 14. als auch beim 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag, so, dass es letztlich eine einstimmige Beschlussfassung hier im Hohen Hause gegeben hat. An dieser Stelle muss man schon sagen, dass wir vielleicht nicht unbedingt immer bestens mitgenommen worden sind, aber es ist auch nicht die Aufgabe eines Parlamentes, sich von Regierungen mitnehmen zu lassen. Vielmehr haben wir auf Augenhöhe mit der Regierung diese Staatsverträge diskutiert, wie sich das für ein Parlament auch gehört.
Ich will zu dem zweiten Punkt, den Sie im Antrag erwähnt haben, der aber in der Debatte bisher keine Rolle gespielt hat, auch noch etwas sagen, das ist der ZDF-Staatsvertrag, der in der laufenden Legislaturperiode zwar nicht gesetzgebungstechnisch von uns im Parlament beraten, jedoch politisch diskutiert wurde. In Anlehnung an das, was der Kollege Hans heute Morgen schon auf Twitter verkündet hat, ist das schon ein bisschen putzig, was Sie hier machen, lieber Kollege Hinschberger. Ich erinnere mich sehr gut an eine gemeinsame Podiumsdiskussion zum ZDF-Staatsvertrag zu Beginn dieser Legislaturperiode, wo Sie auch auf dem Podium dabei waren. Alle haben damals in dieser Podiumsdiskussion ge
sagt, dass es vernünftig ist, verfassungsrechtlich zu überprüfen, ob die Staatsverträge zum ZDF mit dem Grundgesetz vereinbar sind. Fast alle waren auch der Auffassung, dass man große Zweifel daran haben muss. Lediglich der Kollege Theis von der CDUFraktion hat in dieser Podiumsdiskussion gesagt, er habe eigentlich relativ geringe Zweifel an der Verfassungskonformität. Alle anderen in dem Podium haben diese Zweifel sehr deutlich geäußert.
Wie ging es dann weiter? Sie haben es in Ihrem Antrag selbst angesprochen. Wir haben damals als SPD-Fraktion hier in dieses Haus einen Antrag eingebracht, in dem wir die Landesregierung aufgefordert haben, genau an dieser Stelle zum ZDF-Staatsvertrag entweder ein eigenes Normenkontrollverfahren in die Wege zu leiten oder sich gemeinsam mit anderen Bundesländern auf den Weg zu machen, um ein entsprechendes Normenkontrollverfahren durchzuführen. Dieser Antrag wurde von den Fraktionen von CDU, FDP und GRÜNEN abgelehnt, obwohl sie sich vorher auf der Podiumsdiskussion eigentlich gleichlautend verhalten haben. Er wurde also auch von Ihrer Fraktion abgelehnt, Herr Kollege Hinschberger, und wenn ich mich recht erinnere, waren Sie damals noch Fraktionsvorsitzender. Also das jetzt im Nachhinein anzusprechen und einerseits zu sagen, beim ZDF-Staatsvertrag gebe es für das Parlament wenig Beteiligungsmöglichkeiten, aber andererseits sie selbst nicht genutzt zu haben, ist - ich sage es noch einmal - zumindest ein bisschen putzig, wenn man das Thema so kurz vor Toresschluss auf die Tagesordnung setzt.
Es gab dann im Übrigen noch zwei weitere Punkte, bei denen Sie die Gelegenheit gehabt hätten, von Ihren parlamentarischen Rechten Gebrauch zu machen. Wir haben es versucht. Es gibt nämlich einen Normenkontrollantrag des Landes Rheinland-Pfalz, dem mittlerweile andere Bundesländer beigetreten sind. Wir haben in diesem Haus darum gebeten, dass sich das Saarland ebenfalls dieser Normenkontrollklage anschließen möge. Auch dieser Antrag, lieber Kollege Hinschberger, wurde damals auch von der FDP-Fraktion abgelehnt. Und als es dann um eine Stellungnahme zu den Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht ging, wollten Sie nicht Stellung beziehen.
Ich stimme Ihnen voll und ganz zu: Wir müssen zusehen, wie wir künftig Beteiligungsrechte des Parlaments insbesondere bei Staatsverträgen stärken. Voraussetzung ist jedoch schon - das sage ich auch - eine gewisse Selbstachtung und ein gewisses Ernstnehmen der eigenen Aufgabe als Parlamentarier. Wenn man in Regierungsverantwortung in mehreren konkreten Fällen von den bestehenden Rechten schon keinen Gebrauch macht, dann aus der Regierung herausfliegt und anschließend sagt, wir
bräuchten eigentlich noch viel stärkere Rechte, dann ist das meiner Meinung nach ein Verhalten, über das man zumindest noch einmal nachdenken sollte. Ich formuliere es einmal sehr vorsichtig. Das Kernanliegen Ihres Antrags unterstützen wir aber auch. Wir sind nicht mit jeder Forderung einverstanden, und die Antragsbegründung halten wir für ziemlich an den Haaren herbeigezogen. Deswegen schlage auch ich vor, diesen Antrag in den zuständigen Ausschuss zu überweisen, und danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.
Es ist beantragt worden, den Antrag an den zuständigen Ausschuss - das wäre der Ausschuss für Justiz, Verfassungs- und Rechtsfragen sowie Wahlprüfung - zu überweisen. Wir kommen zur Abstimmung. Wer für die Überweisung der Drucksache 14/692 in diesen Ausschuss ist, den bitte ich um ein Handzeichen. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Dann ist dies bei Enthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN einstimmig so beschlossen.
Beschlussfassung über den von der BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN-Landtagsfraktion eingebrachten Antrag betreffend: Bildungslandschaft zukunftsfähig machen Schulordnungsgesetz anpassen (Drucksache 14/695)
Beschlussfassung über den von der SPDLandtagsfraktion eingebrachten Antrag betreffend: Das Saarland braucht gerechte Bildungschancen für alle (Drucksache 14/698)
Zur Begründung des Antrags der BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN-Landtagsfraktion - Drucksache 14/695 erteile ich Frau Abgeordneter Claudia Willger das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sie haben bereits richtig zitiert: „Bildungslandschaft zukunftsfähig machen das Schulordnungsgesetz anpassen“. Dies ist das Anliegen unseres Antrags.
Wir haben mit der Verfassungsänderung bezüglich der Gemeinschaftsschule, mit zahlreichen weiteren gesetzlichen Regelungen und auch mit der Beratung des Landeshaushalts die Grundlagen dafür geschaffen, dass die Gemeinschaftsschule zum kommen
den Schuljahr an den Start gehen kann. Nach dem gestrigen Anmeldeschluss für diese Schulform wissen wir, dass sie durchaus angenommen wird und einen Erfolg darstellt. Und gerade die Standorte, über deren Entwicklung man vielleicht zunächst besorgt war, haben ihre Chance wahrgenommen. Sie haben mit einer engagierten Lehrerschaft und einer engagierten Elternvertretung Angebote gemacht, die wirklich zu guten Ergebnissen geführt haben.
Uns geht es mit unserem Antrag darum, die Gemeinschaftsschule demografiefest zu machen. Wir wollen einen geordneten Schulbetrieb garantieren. Wir wollen insbesondere, dass das Schulordnungsgesetz, das bereits in Erster Lesung hier im Landtag und darüber hinaus im Rahmen einer Anhörung im zuständigen Ausschuss behandelt worden ist, die insgesamt eine sehr breite Zustimmung zum Gesetzentwurf gezeigt hat, noch von diesem Landtag verabschiedet wird, sozusagen als letzter Baustein, der in dieses Gesamtgefüge passt. Wir brauchen dieses Gesetz insbesondere, um eine Schulentwicklungsplanung hinzubekommen, die die Träger in einer gleichberechtigten Partnerschaft sieht, so wie sie es sich wünschen. Wir brauchen das Gesetz, damit wir vom Kriterium der Zügigkeit weg- und zum Kriterium der Mindestschülerzahlen hinkommen, sodass sich eventuelle Schwankungen in einem Jahr nicht gleich negativ auf eine ganze Schule auswirken. Wir sind davon überzeugt, dass auf diese Art und Weise ein vielfältiges und hervorragendes regionales Bildungsangebot gemacht werden kann und dass wir Sicherheit und Berechenbarkeit für die jeweiligen Schulen und die Schulkinder haben. Wir möchten, dass dieses Schulordnungsgesetz hier noch verabschiedet wird, weil wir keinen Sinn darin sehen, Standorte über Erlasse zu öffnen. Es macht keinen Sinn, dass die Landesregierung im Grunde genommen nur das vollzieht, was das Parlament längst entscheiden könnte, wobei das Schulordnungsgesetz auch den Betrieb einer Schule und nicht nur ihre Eröffnung sichert.
Es macht uns Sorge, dass die SPD das Schulordnungsgesetz in der Ersten Lesung abgelehnt und Änderungsbedarf angemeldet hat, gleichzeitig jedoch gesagt hat, dass sie am Ziel der Gemeinschaftsschule festhalten möchte. Ich denke, dass wir in der nächsten Bildungsausschusssitzung - wir werden es beantragen - eine Auswertung der Anhörung und eine Abstimmung über das Schulordnungsgesetz vornehmen, damit wir das Gesetz in der nächsten Plenarsitzung in Zweiter und letzter Lesung verabschieden können. Wir müssen nämlich für langfristige Klarheit und Planungssicherheit sorgen.
Der Fraktionsvorsitzende der CDU in der Regionalverbandsversammlung hat in seiner Haushaltsrede am 09. Februar 2012 Folgendes gesagt, und ich zitiere mit der Erlaubnis des Herrn Präsidenten: „Aus
Sicht der CDU-Fraktion muss ein Schulentwicklungsplan die weiteren Planungen für unsere Schulen konzeptionell begleiten, denn der mit dem demografischen Wandel einhergehende Rückgang der Schülerzahlen ermöglicht einerseits das Einsparen von Kosten, zwingt uns andererseits aber auch dazu, den Erhalt von Schulstandorten kritisch zu hinterfragen.“ Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich denke, an diesem Punkt ist es einfach wichtig und notwendig, darauf hinzuweisen, dass es Möglichkeiten für Veränderungen gibt, insbesondere wenn wir von der Zügigkeit weg- und zu Mindestzahlen für Schülerinnen und Schüler hinkommen. Dann haben Schulen eine Chance, sich anders aufzustellen. Dann haben sie Entwicklungsmöglichkeiten. Wir wollen, dass das Schulordnungsgesetz verabschiedet wird, damit keine Schließungsdebatte Einzug halten kann und damit wir von dem strengen Kriterium der Zügigkeit wegkommen. Daher bitte ich um Ihre Zustimmung.
Zur Begründung des Antrags der SPD-Fraktion erteile ich Herrn Abgeordneten Ulrich Commerçon das Wort.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Bildung ist die Grundlage für gesellschaftliche Teilhabe junger Menschen. Wir müssen alles daransetzen, dass die soziale Herkunft nicht weiterhin dazu führt, dass Bildungschancen verschlechtert werden. Es ist leider immer noch so, dass in keinem Bundesland die soziale Herkunft so stark über die Bildungschancen und Abschlüsse, die Schülerinnen und Schüler machen können, entscheidet wie im Saarland. Es gibt kein Bundesland, in dem das so stark zusammenhängt wie bei uns. Es muss dringend etwas getan werden. Das ist die Kernfrage im Bildungssystem für die Zukunft. Das aktive Engagement aller Beteiligten ist dafür erforderlich. Es geht um Spaß und um den Willen zu guter Bildung. Wir brauchen motivierte Schülerinnen und Schüler. Wir brauchen engagierte Eltern und Lehrerinnen und Lehrer, die Freude und Erfüllung in ihrem Beruf finden, die selbstverantwortlich handeln und auch gestalten möchten.