gionen möglich sein. Wir als CDU wollen, dass die Erfolgsgeschichte der sozialen Marktwirtschaft fortgeschrieben wird.
Arbeitet jemand in Vollbeschäftigung, so muss er dafür einen Lohn erhalten, der ihn am Wohlstand unseres Landes teilhaben lässt und ihm ein eigenständiges Leben ermöglicht. Wir alle, die an politisch verantwortlicher Stelle tätig sind, dürfen nicht zulassen, dass Löhne ins Bodenlose fallen und Arbeitnehmer ausgenutzt werden, damit einige wenige daraus einen übergroßen Nutzen ziehen können. Wir brauchen in Deutschland allgemeinverbindliche Lohnuntergrenzen, um sowohl Wettbewerbsverzerrungen als auch menschenverachtende Entlohnung zu unterbinden. Dabei vertrauen wir auf die Tarifpartner: Diese können Regelungen treffen, die einen solchen Missstand verhindern. Eine Lohnuntergrenze, festgelegt durch Arbeitnehmer und Arbeitgeber, bietet eine Lösung im Sinne der Sozialen Marktwirtschaft Ludwig Erhards.
Mir ist durchaus bewusst, dass bei der Feststellung der Lohnuntergrenzen durch die Tarifpartner beachtet werden muss, dass es wenig zielführend ist, wenn zwar nicht länger polnische oder rumänische Arbeiter mit Werkverträgen bei uns tätig werden, dafür aber deutsche Firmen ihre Produktion nach Polen oder Rumänien auslagern. Allerdings möchte ich an dieser Stelle noch einmal unmissverständlich zum Ausdruck bringen: In den Fällen, in denen die Höhe des Lohnes und die Rahmenbedingungen der Arbeit in Schieflage geraten, in den Fällen, in denen es nicht gelingt, dies durch die Tarifpartner so zu regulieren, dass auch die unteren Lohngruppen am allgemeinen Wohlstand partizipieren, besteht zwingender politischer Handlungsbedarf.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, ich habe in meinen Ausführungen mehrfach betont: Wer Vollzeit arbeitet, muss von seinem Einkommen sein Leben angemessen gestalten können. Dieser Grundsatz gilt uneingeschränkt auch für die Leiharbeit.
Es hilft jedoch wenig, die Leiharbeit in Bausch und Bogen zu verurteilen. Sie erfüllt unter bestimmten Voraussetzungen eine wichtige arbeitsmarktpolitische Funktion. Allerdings müssen Auswüchse und Fehlentwicklungen, wie wir sie in den vergangenen Wochen leider erleben mussten, verhindert werden. In diesem Zusammenhang danke ich unserer Ministerpräsidentin Annegret Kramp-Karrenbauer ausdrücklich für ihre klare und konsequente Haltung zum Thema Leiharbeit. Ich begrüße, dass Betriebe, die vom Land gefördert werden wollen, auch in Bezug auf die Leiharbeit bestimmte Kriterien erfüllen müssen. Derjenige, der Leiharbeit nicht verantwortungsbewusst einsetzt, der seine Mitarbeiter in den
Niedriglohnsektor einstuft, der geringfügige Beschäftigungsverhältnisse über alle Maßen hinaus realisiert, der seine Mitarbeiter grundlos über Jahre in immer wieder neu auflebenden befristeten Arbeitsverhältnissen einstellt, der mit unterbezahlten Praktika primäre Arbeitsaufgaben im Betrieb abdeckt, derjenige, der so handelt, der handelt nicht verantwortungsvoll im Sinne der Sozialen Marktwirtschaft und darf nicht auch noch durch öffentliche Mittel für sein unsoziales Verhalten belohnt werden.
Ich möchte an dieser Stelle allerdings auch nicht versäumen, all jenen Betrieben unseres Landes zu danken, die in der Vergangenheit auch in schwierigen wirtschaftlichen Situationen ihre sozialen Pflichten sehr ernst genommen und sich vorbildlich und verantwortungsbewusst gegenüber ihren Mitarbeitern verhalten haben.
Vielleicht müssen wir alle, meine Damen und Herren, uns auch fragen, ob wir uns nicht allzu oft von den Werbemachern und ihren verführerischen Sprüchen manipulieren lassen. „Hauptsache, billig“, und dann soll Geiz auch noch „geil“ sein. Billig sind an dieser Werbelinie leider nur die Intention und die Assoziationen, die geweckt werden sollen. Wer dieser Werbestrategie folgt und sein Kaufverhalten durch sie nachhaltig manipulieren lässt, trägt originär und nachhaltig zu diesen Fehlentwicklungen bei. Menschliche Arbeit muss immer mehr sein als nur eine Ware, sie darf nicht nur der Logik von Warenmärkten unterliegen.
Schließen möchte ich mit einem Bibelwort: Jeder Arbeiter ist seines Lohnes wert. - Der Lohn ist also ein Wert und darf nicht zu einem Almosen verkommen. Herzlichen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Lieber Kollege Eugen Roth! Ich bitte Sie wirklich an dieser Stelle ganz herzlich, sich noch einmal darüber Gedanken zu machen, ob man die Anträge wirklich in den Ausschuss überweisen sollte. Die SPD würde damit verhindern, dass hier und heute im saarländischen Landtag darüber abgestimmt wird, wie es mit dem gesetzlichen Mindestlohn weitergeht. Ich denke, die Debattenbeiträge ha
ben sehr genau gezeigt, dass Sie heute eine parlamentarische Mehrheit für Ihren Antrag haben. Diese Mehrheit sollten Sie nicht ohne Not verspielen.
Sie haben eine parlamentarische Mehrheit auch deshalb, weil Sie noch nicht mit der CDU in einer Koalition sind. Sie müssen sich darüber klar werden, was Ihnen die Einführung des gesetzlichen Mindestlohns tatsächlich bedeutet, was Ihnen die Einführung eines echten Tariftreuegesetzes bedeutet, was Ihnen „gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ und Equal pay wert sind, was Ihnen eine andere Wirtschaftsförderung bedeutet, was Ihnen ein dauerhaft öffentlich geförderter Beschäftigungssektor wert ist. Dafür haben Sie eine parlamentarische Mehrheit! Wir können heute darüber in Ihrem Sinne beschließen.
Ich glaube Ihnen nicht, ich glaube der SPD nicht, dass nach der Wahl in einer Großen Koalition in dieser Frage mehr Power an den Tag gelegt wird als heute. Was hindert Sie denn, hier und heute diese Entscheidung zu treffen? Wir brauchen darüber keine Diskussion mehr im Ausschuss.
Mit unserem Angebot, Ihrem Antrag zuzustimmen, sind wir insofern einen Kompromiss eingegangen, als wir Ihnen beim „Thüringer Modell, von dem Sie gesprochen haben, entgegenkommen. Wir sehen das sehr kritisch wegen der 30-Prozent-Quote an Leiharbeit; wir denken, dass sie hier nicht passt. Wir kommen Ihnen aber an diesem Punkt entgegen und stimmen trotzdem Ihrem Antrag zu. Ich bitte Sie: Versäumen Sie diese Chance nicht! Zeigen Sie, dass es der Saar-SPD ernster ist mit dem Mindestlohn als der Berliner SPD! Sie haben hier die Gelegenheit dazu. Der 01. Mai kommt ganz bestimmt auch nach der Wahl. Ich darf Sie daher dringend bitten, den Antrag auf Überweisung in den Ausschuss zurückzunehmen.
Wir kommen zur Abstimmung, zunächst über den weitergehenden Antrag, die Überweisung der Anträge an den Ausschuss für Arbeit, Familie, Prävention, Soziales und Sport. Wer für die Überweisung der Drucksachen 14/694 - neu -, 14/691, 14/697 und 14/699 an den Ausschuss für Arbeit, Familie, Prävention, Soziales und Sport ist, den bitte ich eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass alle Anträge mit der Mehrheit der Fraktionen von CDU und SPD gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE und der
FDP-Fraktion und bei Enthaltung von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN an den Ausschuss für Arbeit, Familie, Prävention, Soziales und Sport überwiesen sind.
Beschlussfassung über den von der BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN-Landtagsfraktion eingebrachten Antrag betreffend: Anerkannten Tierschutzvereinen endlich die Mitwirkung an tierschutzrelevanten Rechtssetzungsund Verwaltungsverfahren des Landes ermöglichen (Drucksache 14/696)
Beschlussfassung über den von der SPDLandtagsfraktion eingebrachten Antrag betreffend: Verbandsklagerecht für anerkannte Tierschutzverbände ermöglichen (Drucksache 14/700)
Zur Begründung des Antrages der BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN-Landtagsfraktion erteile ich Herrn Fraktionsvorsitzenden Hubert Ulrich das Wort.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir reden heute erneut in diesem Hause über ein Thema, das eigentlich ähnlich wie bei der Diskussion heute Morgen über Cattenom bei denen meisten Fraktionen auf Zustimmung trifft. Umso seltsamer ist es dann allerdings, dass es bisher nicht möglich war und leider Gottes offenbar auch heute nicht möglich sein wird, bei diesem Thema zu einem sinnvollen Abschluss der Beratungen des ja vorliegenden Gesetzentwurfs zu kommen.
Zum Hintergrund der Thematik. Wir haben ein Ungleichgewicht zwischen den Tiernutzern und den Tierschützern, besser gesagt den Tieren, bei der Gesetzgebung. Das Problem liegt darin, um es noch mal mit kurzen Worten zu erläutern, dass ein Tiernutzer jederzeit seine gesetzlichen Rechte vor Gericht nutzen kann, wenn ihm eine Genehmigung verweigert wird oder ihm ein anderes Problem in den Weg gelegt wird. Er kann klagen, er kann alle Möglichkeiten des Rechtsstaats ausnutzen. Tiere auf der anderen Seite können das natürlich nicht. Naturgemäß muss das auch so sein, denn Tiere sind eben nicht klageberechtigt. Deshalb hat man das Hilfsmittel des Tierschutzverbandsklagerechts ersonnen, und darüber reden wir heute. Das saarländische Tierschutzverbandsklagerecht ist ja bereits vor acht Monaten in diesem Hause in Erster Lesung eingebracht worden, scheiterte aber an kleinen Details innerhalb der Koalition.
Die Sozialdemokraten haben hierzu eigene Anträge eingebracht. Wir GRÜNE haben bei der Ausschusssitzung am letzten Freitag, wo es ja noch einmal um die strittigen Punkte ging, den sozialdemokratischen Antrag eigentlich 1 : 1 übernommen. Es gäbe also heute keinen Grund für die SPD, unseren Antrag abzulehnen. Für die CDU eigentlich auch nicht, mit denen waren wir uns ja innerhalb der Koalition einig, Probleme gab es mit dem damaligen Wirtschaftsminister, der hat immer wieder da und dort ein Problem gesehen.
Am heutigen Tage, wo im Prinzip alle Fraktionen in ihren Entscheidungen frei sind, wo jede Fraktion so entscheiden kann, wie sie es für richtig hält - ein wunderbarer demokratischer Urzustand - könnten wir uns ja wirklich einig werden in einer Sache, in der wir uns eigentlich einig sind, nämlich das Tierschutzverbandsklagerecht auf den Weg zu bringen, und zwar noch vor der Wahl. Wir könnten es vor dem 25. März dieses Jahres in Zweiter und Dritter Lesung verabschieden. Es spricht nichts dagegen. Da gibt es keine Verfahrensprobleme mehr, wir könnten einfach so verfahren.
Ich frage mich, warum tun wir das nicht? Es wäre ja noch nicht mal ein Wahlkampfthema, weil wir uns alle einig sind - oder fast alle. Mir schwant allerdings Böses dabei; wenn wir heute nicht zu einer Einigung kommen, befürchte ich, dass das Thema nach der Wahl wie so manches andere zerredet wird und wir am Ende hier im Saarland dastehen wie die meisten anderen Bundesländer, nämlich ohne Tierschutzverbandsklagerecht. Dann haben wir nicht dafür gesorgt, dass Tiere nicht mehr maßlos geschändet und gequält werden können in diesem Land. Die Tierschutzverbände sind da sehr eindeutig, Sie kennen ja die Presseerklärung der Tierschutzverbände, die dieses Parlament geradezu auffordern, jetzt endlich die Gelegenheit zu ergreifen und dieses Verbandsklagerecht auf den Weg zu bringen.
Vor diesem Hintergrund haben wir diesen Beschlussantrag eingebracht und bitten um Zustimmung zu unserem Antrag in der Hoffnung, dass wir bis zur Wahl dieses Gesetz doch noch auf den Weg bringen können. - Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter. - Zur Begründung des Antrags der SPD-Landtagsfraktion, Drucksache 14/700, erteile ich der Abgeordneten Gisela Kolb das Wort.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich glaube, wir unterscheiden uns beim Gesetzentwurf über ein Verbandsklage- und Verbandsbeschwerderecht nicht nur in kleinen Details. Deshalb möchte ich meinen Ausführungen den Werdegang dieses Gesetzentwurfs voranstellen. Der Gesetzentwurf der Landesregierung über das Verbandsbeschwerdeund Verbandsklagerecht für anerkannte Tierschutzverbände wurde im Mai 2011 ins Plenum eingebracht und einstimmig zur weiteren Beratung in den zuständigen Ausschuss überwiesen. Die Zustimmung war für die SPD-Fraktion folgerichtig, weil wir uns schon seit Langem für ein Verbandsklagerecht ausgesprochen haben. Wir haben dann in einer Sitzung des Umweltausschusses Tierschutzorganisationen sowie Nutzerorganisationen zur Anhörung eingeladen, die auch von ihrem Recht auf Stellungnahme Gebrauch gemacht haben.
Zwei der eingeladenen Organisationen, namentlich die „Deutsche Juristische Gesellschaft für Tierschutzrechte“ und die „Menschen für Tierrechte Bundesverband der Tierversuchsgegner“ haben erhebliche rechtliche und inhaltliche Bedenken gegen den vorgelegten Gesetzentwurf vorgebracht. Damit war für uns als SPD-Fraktion klar: Verfassungsrechtlich ist dieser Entwurf, der damals von der Landesregierung vorgelegt wurde, nicht zu halten. Ich möchte mit Ihrer Erlaubnis, Frau Präsidentin, aus einem Schreiben von Herrn Präsident Hans Ley an den Vorsitzenden des Umweltausschusses des Landtages zitieren, der in kurzer und prägnanter Form die verfassungsrechtlichen Bedenken gegen diesen Entwurf wiedergibt.
Ich zitiere: „Die Landtagsverwaltung hat mich darauf aufmerksam gemacht, dass es gegen dieses Vorhaben erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken gibt. Diese Bedenken gründen sich auf folgenden Erwägungen: Erstens. Für das in der Klage vorgeschaltete Beschwerdeverfahren dürfte dem Saarland keine Gesetzgebungskompetenz zustehen: Die bundesrechtliche Verwaltungsgerichtsordnung regelt das einer Klage vorgeschaltete Vorverfahren als Prozessvoraussetzung abschließend. Also kann nur das in der Verwaltungsgerichtsordnung geregelte Widerspruchsverfahren als Prozessvoraussetzung einer Klage gewählt werden. Hiervon geht auch die Rechtsprechung aus (...). Das im Tierschutzverbandsbeschwerde- und -klagegesetz vorgesehene Beschwerdeverfahren kann nicht als Widerspruchsverfahren im Sinne der Verwaltungsgerichtsordnung ausgelegt werden. Eine Heilung des Gesetzentwurfs ist also auch auf diese Weise nicht möglich. Zweitens. Für die Festlegung einer Feststellungsklage als zulässige Klageart dürfte dem Saarland keine Gesetzgebungskompetenz zustehen.“
Das heißt also, es gibt erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken gegen den Entwurf und aus diesem Grunde konnte die SPD diesem Entwurf nicht zustimmen. Sie wird diesem Gesetzentwurf, wenn er so bleibt, wie er ist, auch weiter nicht zustimmen können.
Zu den formalen Bedenken kommen für uns noch erhebliche inhaltliche Bedenken hinzu. Aus diesem Grund haben wir uns dafür entschieden, einen Änderungsantrag vorzulegen, der Kollege Hubert Ulrich hat ja darauf hingewiesen. Der Änderungsantrag wurde von uns Anfang November vorgelegt. Und von November bis zum Ende der Jamaika-Koalition sahen Sie, Herr Ulrich, keine Notwendigkeit, sich mit unserem Änderungsantrag zu befassen - genauso wie die anderen Koalitionäre. Das stelle ich auch fest, wenn es hier um Wahrhaftigkeit und Klarheit geht.
Ich möchte Ihnen kurz die Eckpunkte unseres Antrags vorstellen. Unser Änderungsantrag macht aus dem Gesetz ein inhaltlich anderes Gesetz, weil die Klagemöglichkeiten erweitert werden. Nicht nur die Feststellungsklage wäre nach unserem Antrag zulässig, auch Anfechtungs- und Verpflichtungsklage wären Möglichkeiten, die ein Verband hätte. Das sind Klagearten, die weit effektiver sind als die Feststellungsklage, weil durch die Anfechtungsklage Dinge verhindert werden können. Bei einer Feststellungsklage wird nur festgestellt, dass eventuell Recht nicht richtig angewandt wurde. Deshalb war es uns wichtig, diese beiden Klagearten in unseren Änderungsentwurf einzuarbeiten. Für uns ist es ebenso wichtig, dass es die klare Ansage gibt: Wir haben damit die Mitwirkungsrechte umfassend gestaltet; wir wollten mit unserem Abänderungsantrag den Geltungsbereich dieses Gesetzes auf alle tierschutzrelevanten Bereiche erweitern.
Deshalb tut es mir auch leid, dass es uns in dieser 14. Legislaturperiode nicht gelungen ist, einen Gesetzentwurf gemeinsam zu beschließen. Tierschutz ist nicht nur ein emotionales, sondern ein für uns alle wichtiges Thema. Ein verfassungskonformes und wirksames Gesetz hätte den Tierschutz in diesem Land weitergebracht und damit die Arbeit der ehrenamtlichen Tierschützerinnen und Tierschützer unterstützt.