Protokoll der Sitzung vom 15.02.2012

(Beifall bei der SPD.)

In der Anhörung wurde das Instrument der Verbandsklage von den tiernutzenden Verbänden mit

Sorge gesehen. Ich glaube, bei einer vernünftig ausgestalteten Verbandsklage muss kein Verband Ängste haben, weil die Verbandsklage ja kein neues Recht schafft. Sie ermöglicht lediglich die gerichtliche Überprüfung von Verwaltungshandeln, nicht mehr, aber auch nicht weniger. Dass wir gerade im Vollzug im Saarland Defizite haben, haben die letzten Fälle bewiesen, angefangen mit dem Fall der Rinderhaltung in Eft-Hellendorf über weitere Fälle von nicht ordnungsgemäßer Tierhaltung. Deswegen bitte ich Sie, unseren Antrag sowie den Antrag der GRÜNEN zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Umwelt zu überweisen. Ich glaube allerdings nicht mehr, dass wir es schaffen werden, ein Verbandsklagerecht im Saarland bis zum Ende der Legislaturperiode umzusetzen. Deswegen hoffe ich, dass die Abgeordneten der 15. Legislaturperiode ein Gesetz über das Verbandsklagerecht für anerkannte Tierschutzverbände zeitnah beraten und beschließen werden. - Danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von der SPD.)

Vielen Dank, Frau Abgeordnete. Ich eröffne die Aussprache. - Das Wort hat der Abgeordnete Günter Heinrich von der CDU-Landtagsfraktion.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Es gibt in unserer Gesellschaft ein klares verfassungsrechtliches Bekenntnis zum Tierschutz im Grundgesetz und in der Landesverfassung. Ich darf heute an dieser Stelle feststellen, dass die verfassungsrechtliche Stellung von Tieren sich auch im breiten gesellschaftlichen Leben widerspiegelt. Es ist aber wie bei allem im Leben, es gibt bei der artgerechten und tierschutzgerechten Tierhaltung ebenfalls Ausnahmen, die die Gesellschaft und damit den Gesetzgeber auffordern und gegebenenfalls herausfordern, die Grundlage für einen effektiven Rechtsschutz für eine artgerechte und tierschutzgerechte Tierhaltungsform zu schaffen. Das war ein politischer Auftrag, den sich die vormalige Koalition gegeben hat, der sich im Koalitionsvertrag wiederfindet, der in das Gesetzgebungsverfahren zur Beratung eingebracht worden ist und in Erster Lesung des Tierschutzverbandsbeschwerde- und -klagegesetzes in der Plenarsitzung des Landtages am 18. Mai 2011 vollzogen worden ist.

Ich darf heute feststellen, dass über den Inhalt des Gesetzes, insbesondere über die Einräumung einer Klagebefugnis von Tierschutzverbänden zur Geltendmachung von Tierschutzrecht, breites Einvernehmen bei allen Fraktionen des saarländischen Landtages bestanden hat. Lieber Kollege Ulrich, es gab dankenswerterweise ein Schreiben des Landtagspräsidenten, in dem darauf hingewiesen worden

(Abg. Kolb (SPD) )

ist, dass verfassungsrechtliche Bedenken bestanden hinsichtlich des im Gesetzentwurf gewählten Klageverfahrens beziehungsweise des Vorverfahrens. Diese Bedenken wurden bei der Anhörung der Vertreter der Deutschen Juristischen Gesellschaft für Tierschutzrecht detailliert vorgetragen. Die Bedenken wurden im Haus juristisch geprüft, nach den ersten Stellungnahmen besteht die fundierte Annahme, dass die angeführten Bedenken begründet waren.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, damit ist das im Gesetzentwurf des Ministeriums für Umwelt, Energie und Verkehr festgelegte Vorverfahren zur Feststellungsklage mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht vereinbar mit unserer Verfassung. Es gibt im laufenden Gesetzgebungsverfahren Änderungsanträge, die der Beratung und der einvernehmlichen Abklärung zugänglich sind und mit dafür Gewähr tragen, dass wir ein Tierschutzverbandsklagerecht im Saarland haben werden, das im Einklang mit den Bestimmungen der Verwaltungsgerichtsordnung steht.

Lieber Kollege Ulrich, ich komme nicht umhin an dieser Stelle zu sagen, wenn ein Gesetz aus dem vormalig zuständigen Hause vorgelegt worden wäre, bei dem diese verfassungsrechtlichen Bedenken nicht bestanden hätten, dann könnten wir getrost davon ausgehen, dass wir bereits ein Tierschutzverbandsklagerecht hätten, das seine Gültigkeit in diesem Land hätte. Von daher ist der Antrag, den Sie heute gestellt haben, sicherlich auf der einen oder anderen Seite zu hinterfragen. Deshalb hätte es des vorliegenden Antrags der GRÜNEN nicht bedurft. Ich glaube - es ist heute von Populismus die Rede gewesen -, das ist ein Stück weit dem Wahlkampf geschuldet.

Das Ziel der Gewährleistung von Tierschutzrechten hat bei der CDU im Lande unabhängig von Koalitionskonstellationen einen hohen Stellenwert. Von daher bleibt es bei unserem Verfahren, bei dem Vorhaben der CDU-Fraktion, zukünftig Tierschutzrechte durch einen effektiven Rechtsschutz zu gewährleisten. Hierbei sind wir auf einem ausgesprochen guten Weg. Ich kann nur an alle Fraktionen appellieren, diesen Weg mitzugehen. Die Anträge, die heute gestellt worden sind, von den GRÜNEN und auch von der SPD-Fraktion, werden dem zuständigen Ausschuss zugeführt. Ich gehe davon aus - das entspricht dem parlamentarischen Selbstverständnis -, dass wir uns mit den Abänderungsanträgen intensiv befassen und feststellen werden, welche Belange bei den Tierhaltern, bei den Tierschützern und beim Land im Rahmen dieses Gesetzes gegeben sind. Von daher glaube ich, dass wir zu einem Tierschutzverbandsklagerecht - wenn nicht in dieser Legislaturperiode, dann doch in der nächsten Legislaturperiode - kommen werden, das seine Aufgaben in diesem Land erfüllen und sicherstellen wird, dass die

Rechte des Tierschutzes im Verwaltungsrechtswege gewahrt bleiben. - Vielen Dank.

(Beifall von der CDU.)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Heinrich. - Das Wort hat nun die Abgeordnete Dagmar Ensch-Engel von der Fraktion DIE LINKE.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der vorliegende Gesetzentwurf über ein Verbandsklagerecht für anerkannte Tierschutzverbände beschäftigt uns in der Tat schon länger im Parlament und im Ausschuss für Umwelt, Energie und Verkehr. Getan hat sich jedoch leider nicht viel. Wir von der Partei DIE LINKE im Saarland sind grundsätzlich für ein solches Verbandsklagerecht für Tierschutzverbände. Es ist nämlich nicht hinnehmbar, dass auf der einen Seite ein Tierhalter gegen zu viel Tierschutz klagen kann, den Tierschützern der Rechtsweg jedoch nicht offen steht. Es ist aber auch bezeichnend, dass die GRÜNEN in ihrem Antrag den im letzten Jahr vorgestellten Entwurf mit keinem Wort erwähnen. Was vom damaligen Umweltministerium in dem Entwurf für ein Murks gemacht worden ist, ist nämlich abenteuerlich.

Ich will dazu nur ein paar Punkte nennen. Es fängt damit an, dass eine viel zu lange Frist von drei Monaten eingeführt werden sollte. Es ist jedoch wirklich nicht zu viel verlangt, dass es einer ordentlich geführten Behörde möglich sein muss, eine Beschwerde innerhalb von einem Monat zu bearbeiten. Nach dem Entwurf des Ministeriums könnte es bis zu einer Entscheidung sogar bis zu sechs Monate dauern. Das ist uns definitiv zu lang. Weiter geht es mit der Frage nach der richtigen Klageart. Da setzt sich das Ministerium mal eben so über die Grundzüge des Verwaltungsrechtes hinweg, nämlich über die Subsidiarität der Feststellungsklage, und zieht diese der Anfechtungs- und Verpflichtungsklage vor. Und das nur, damit die aufschiebende Wirkung entfällt, also zum Beispiel, dass eine Genehmigung, die ein Umweltverband für rechtswidrig hält, trotzdem sofort umgesetzt werden kann. Ganz nebenbei hat schon die Deutsche Juristische Gesellschaft für Tierschutzrecht darauf hingewiesen, dass Verzögerungen über den Sofortvollzug verhindert werden können. - Es drängt sich jedenfalls der Eindruck auf, dass das Verwaltungsrecht nicht zu den Leidenschaften im Umweltministerium gehört.

Am wichtigsten ist jedoch die Verfassungswidrigkeit des Entwurfs im Hinblick auf das Beschwerdeverfahren. Der Gesetzentwurf wollte, wie Sie wissen, neue Prozessvoraussetzungen einführen, die von den Bundesvorschriften abweichen. Das ist nun einmal verfassungswidrig. Das sind jetzt nur die wichtigsten

(Abg. Heinrich (CDU) )

Punkte. Da fragt man sich schon, wie ernst es Ihnen mit diesem Gesetzentwurf überhaupt war.

Kurzum, die GRÜNEN haben im Umweltministerium wirklich Fehler gemacht. Das wissen sie auch ganz genau. Der Entwurf zu diesem Gesetz war handwerklich so schlecht gemacht, dass man ihn so nicht umsetzen kann. Dass Sie den heutigen Antrag jetzt noch in den Landtag einbringen, lässt sich wirklich nur noch mit Wahlkampftaktik erklären, denn der alte Entwurf wird definitiv nicht umgesetzt werden und einen neuen haben Sie nicht eingebracht. Wann also soll solch ein Gesetz eingeführt werden?

Ich fasse zusammen. Die LINKE im Saarland ist für ein handwerklich gut gemachtes Verbandsklagerecht für Tierschutzvereine. Ein solches Gesetz müsste aber dem Tierschutz und der Verfassung gerecht werden. Wir werden uns stark dafür machen, dass ein Entwurf eingebracht wird, der der Verpflichtung zum Tierschutz aus Artikel 59 a der saarländischen Verfassung gerecht wird. Dann können Sie jederzeit mit unserer Unterstützung rechnen. - Vielen Dank.

(Beifall bei der LINKEN.)

Vielen Dank, Frau Ensch-Engel. - Das Wort hat nun der Abgeordnete Karl-Josef Jochem von der FDPLandtagsfraktion.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Kolleginnen und Kollegen! Uns Liberalen liegt der Schutz von Haus- und Nutztieren sehr am Herzen. In Konkurrenz mit dem Menschen sind die Tiere meistens die Schwächeren. Von daher alleine bedürfen sie des besonderen Schutzes. Die vorhandenen gesetzlichen Regelungen zum Tierschutz decken bereits ein weites Spektrum an Schutzfunktionen ab. Dennoch gibt es Situationen, wo die bisher bestehenden Regelungen einfach nicht ausreichen. Tierschutzverbände vertreten die Interessen der Tiere. Ihnen stehen vielerlei Möglichkeiten offen, sich für deren Schutz einzusetzen.

Ein Thema ist natürlich auch die Tierschutzverbandsklage. Auch dies kann ein Mittel sein, um den Tieren zu mehr Schutz zu verhelfen. Bisher gibt es eigentlich nur in Bremen die Verbandsklage, dass die Verbände als Anwälte für die Tiere Klage erheben können. Dieses Gesetz und auch der saarländische Entwurf über ein Klagerecht für anerkannte Tierschutzverbände weisen aber verfassungsrechtliche Mängel auf. Das wissen wir auch von Bremen. Man ist dort das Risiko eingegangen. Es ist noch zu keiner Klage gekommen. Darauf hat die Kollegin Kolb am Anfang verwiesen, der Kollege Heinrich ebenfalls und auch die Kollegin Ensch-Engel. Wir

haben diese Sache im zuständigen Ausschuss besprochen und waren an und für sich der Meinung, bis auf BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, dass wir dieses Tierschutzverbandsklagerecht nicht verabschieden können, weil diese Mängel leider noch nicht ausgeräumt sind.

Konsens war, dass alle Fraktionen im saarländischen Landtag ein Tierschutzverbandsklagerecht wollen. Grundsätzlich befürworten wir die gesetzlichen Möglichkeiten zur Wahrung der Interessen von Haus- und Nutztieren. Ein Tierschutzverbandsklagerecht in der Form, wie es im Moment im parlamentarischen Verfahren ist, ist aber unzureichend. Von daher können wir heute dem Antrag der GRÜNEN nicht zustimmen. Das heißt, das Tierschutzverbandsklagerecht können wir heute nicht verabschieden. Der Antrag der SPD weist in die richtige Richtung. Sie will in der nächsten Legislaturperiode dies noch einmal aufgreifen, endgültig die rechtlichen Dinge klären und dann ein Gesetz verabschieden, das wirklich rechtlichen Anforderungen standhält.

Sollte es zu einer Klage kommen, muss auch den Tierschutzverbänden Genüge getan werden, damit eine solche Klage Aussicht auf Erfolg hat. Denn was nützt uns ein Tierschutzverbandsklagerecht, das rechtlich letztendlich nicht haltbar ist? Und rechtliche Sicherheit gibt im Moment die vorliegende Gesetzesform leider noch nicht her. Wir werden also der Überweisung in den zuständigen Ausschuss für Umwelt, Energie und Verkehr zustimmen. - Vielen Dank.

(Beifall bei der FDP.)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Jochem. - Das Wort hat nun der Fraktionsvorsitzende von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Hubert Ulrich.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Kollege Jochem war so nett, mir das Stichwort für das zu geben, was ich sowieso aufgenommen hätte, nämlich die Bremische Lösung. Die Bremische Lösung gibt uns eigentlich das vor, was wir heute hier verabschieden könnten; sie ist dort auch von der Sozialdemokratie mit vertreten worden. Dass wir dieser Lösung nicht folgen, ist schade, macht aber deutlich, worum es geht. Man versucht, dieses Thema einfach auf den Zeitraum nach der Landtagswahl zu verschieben. Ob es dann noch einmal hier wirklich die Relevanz in der Diskussion bekommt, die es heute hat - ich hoffe, dass das so ist -, da habe ich, das sage ich ganz offen, meine Zweifel.

Frau Kolb, Sie wissen: drei Juristen, fünf Meinungen. Das gilt auch für die Expertisen im Zusammen

(Abg. Ensch-Engel (DIE LINKE) )

hang mit diesem Gesetz in diesem Hause. Die Sozialdemokraten und die GRÜNEN in Bremen haben es uns vorexerziert, wie man es machen kann. Die haben es einfach durchgesetzt. Bis heute hat es dort kein Problem gegeben. Diesen Mut zur Lücke an der Stelle sollten wir auch haben. Sollte es nachher wirklich zu Problemen kommen, hätte das Parlament in der nächsten Wahlperiode durchaus die Möglichkeit, entsprechend nachzubessern. Auch dem würde nichts widersprechen. Man könnte das Gesetz jetzt genau so auf den Weg bringen. Sollte es real zu Problemen kommen, zu denen es in Bremen bisher nicht gekommen ist, könnte man an dieser Stelle nachbessern.

Fakt ist, die Sozialdemokratie in diesem Hause, Frau Kolb, da können Sie das Ganze drehen und wenden, wie Sie wollen, lehnt heute ihren eigenen Antrag ab, den wir ganz bewusst an dieser Stelle eingebracht haben, um hier zu einem Ergebnis zu kommen. Das finde ich in der Sache sehr traurig und das steht für sich. - Vielen Dank.

(Beifall bei B 90/GRÜNE.)

Vielen Dank. - Das Wort hat nun die Abgeordnete Gisela Kolb. Ich bitte nur um eine etwas bessere Schrift. Wenn man nicht gesehen hätte, wo das herkommt, müsste man raten.

(Abg. Rehlinger (SPD) : Mut zur Lücke! - Heiterkeit.)

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich möchte nur noch einige kurze Bemerkungen zum Bremer Gesetz machen. Herr Kollege Hubert Ulrich hat es angesprochen. Auch hier bin ich wieder in der glücklichen Lage, den Präsidenten dieses Landtages aus besagtem Schreiben zitieren zu können.

Mit Ihrer Erlaubnis, Frau Präsidentin, zitiere ich aus dem Schreiben von Hans Ley: „Dass in Bremen eine entsprechende Feststellungsklage eingerichtet wurde, besagt für sich genommen nichts. Die Gesetzesbegründung ist in diesem Fall wenig aussagekräftig und vermag kein Argument für die kompetenzrechtli

che Zulässigkeit der landesrechtlich festgelegten altruistischen Feststellungsklage zu liefern“.

Das ist die formal-rechtliche Begründung. Man kann sich natürlich auf den Standpunkt stellen, wo kein Kläger, da kein Richter. Wenn niemand das Gesetz beklagt, wird es auch Bestand haben. Aber gerade das Bremer Gesetz bringt mich dazu anzunehmen, dass dieser Gesetzentwurf auch inhaltlich nicht ausreichend ist. Seit dem Jahre 2007 gibt es das Bremer Gesetz. In dieser Zeit wurde in Bremen keine einzige Klage eingereicht.

Jetzt kann man sich auf den Standpunkt stellen, die Furcht hütet den Wald, das Gesetz wirkt bereits präventiv. Aber man kann auch sagen, vielleicht ist das Bremer Gesetz nicht nur formal-verfassungsrechtlich bedenklich, sondern vielleicht bietet es auch inhaltlich nicht das, was wir uns eigentlich an Schlagkraft für ein solches Gesetz wünschen. Deshalb, Herr Kollege Ulrich, ist ein Verweis auf das, was Bremen gemacht hat, für mich kein Argument an sich.

(Beifall bei der SPD und der LINKEN.)

Vielen Dank. Weitere Wortmeldungen sind nicht eingegangen.

Wir kommen zur Abstimmung. Da Überweisung beantragt wurde, ist das der weitergehende Antrag. Wir kommen also zur Abstimmung über die Überweisung der Drucksachen 14/696 von der BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN-Landtagsfraktion und zur Überweisung des Antrages der SPD-Landtagsfraktion Drucksache 14/700 an den Ausschuss für Umwelt, Energie und Verkehr.

Wer dafür ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? Das ist wunderbar, dass zum Schluss der Debatte einstimmig der Antrag auf Überweisung angenommen wurde.

Wir sind damit am Ende der heutigen Sitzung angelangt. Ich schließe die Sitzung.

(Abg. Ulrich (B 90/GRÜNE) )