Der Antrag der Koalition dokumentiert, dass der Landtag des Saarlandes sich zur Tariftreue bekennt, dass die Regierungskoalition sich zur Tariftreue bekennt, dass öffentliche Auftraggeber keine Aufträge an Unternehmen vergeben dürfen, die zu Dumpinglöhnen anbieten und beschäftigen. Dazu stehen wir.
Ich möchte vortragen, was der Koalitionsvertrag dazu festlegt. Denn dieses Thema - und das ist ein offenes Geheimnis - stellt innerhalb der Koalition kein einfaches Thema dar. Die Vorstellungen gehen
durchaus etwas auseinander, wenn auch nicht im Grundsatz. Im Koalitionsvertrag ist festgeschrieben: „Zur Sicherung der einheimischen Arbeitsplätze erklären wir die grundsätzliche Offenheit zu einem Tariftreuegesetz, jedoch unter Berücksichtigung EUbeziehungsweise wettbewerbsrechtlicher Einschränkungen. Aufgrund der bestehenden Rechtslage ist ein Tariftreuegesetz derzeit nur im Bereich des Öffentlichen Personennahverkehrs möglich und wird dort von uns umgesetzt werden. Gemeinsam mit Rheinland-Pfalz, Hessen und Baden-Württemberg streben wir eine unverzügliche, länderübergreifende Lösung an. Wir werden überprüfen, ob eine Ausweitung des Tariftreuegesetzes auf andere Bereiche möglich ist und diese gegebenenfalls mit einbeziehen.“
Wie ich bereits sagte: Die Koalitionspartner haben da teilweise unterschiedliche Positionen. Wir GRÜNE konnten uns mit unseren Vorstellungen nicht überall durchsetzen.
Aber Koalition ist Geben und Nehmen. Wir hätten es lieber gesehen, an der einen oder anderen Stelle ein Stück weiter zu gehen. Das ist so, Herr Commerçon. Wir könnten uns zum Beispiel vorstellen, auch soziale und ökologische Standards in eine solche Regelung mit aufzunehmen. Wir setzen uns dafür ein, dass die Arbeit der länderübergreifenden Gruppe im Bereich ÖPNV und SPNV zeitnah zu tragfähigen Ergebnissen führt. Die Einbeziehung der anderen Bundesländer macht natürlich gerade in diesem Zusammenhang besonderen Sinn.
Der Entwurf, den wir heute diskutieren, wird aber so oder so ein richtiger Schritt zu fairen Wettbewerbsbedingungen für die Unternehmen bei der Auftragsvergabe sein. Vor diesem Hintergrund bitte ich um Zustimmung zu diesem Entwurf. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir diskutieren am heutigen Tage über einen Gesetzentwurf, über einen Verhandlungsgegenstand, der nicht zum ersten Mal im Mittelpunkt der Beratungen des saarländischen Landtages steht. Ich glaube, es sollte vom heutigen Tage nicht der Eindruck ausgehen, vor allem nicht künstlich erweckt werden - was ich auch gar nicht unterstellen will -, als ob die einen für ein Tariftreuegesetz, für eine entsprechende gesetzliche Regelung wären und die anderen dagegen.
Ich glaube, die Geschichte des Tariftreuegesetzes im saarländischen Landtag macht dies bereits deutlich. Sie wissen, dass wir schon 1997, damals durch die Entscheidungen des Kabinetts, entsprechende Regelungen und Verpflichtungen im Lande hatten, die durch Vergaberechtsgesetzesänderungen im Jahre 1998 und - darauf folgend im Jahr 2000 durch ein Tariftreuegesetz für den Baubereich aufgegriffen worden sind. Wir waren eines der ersten Bundesländer, die das in einem guten Zusammenwirken von damaliger Opposition und Regierung aufgegriffen haben. Die Opposition hat einen Antrag mit Blick auf den Hochbau eingebracht, basierend auf dem bayerischen Gesetz, die Regierung hat den Antrag ergänzt mit Blick auf den Tiefbau. Herausgekommen ist ein ganz vernünftiges Gesetz, über dessen Ausweitung wir schon in einem zweiten Schritt im Landtag debattiert haben, als das Rüffert-Urteil eine Zäsur mit sich gebracht hat. Im Ergebnis konnte das saarländische Tariftreuegesetz nicht mehr angewendet werden, es mussten auch entsprechende EU-rechtliche Konsequenzen gezogen werden.
Diese EU-rechtlichen Konsequenzen haben dazu geführt, dass im Laufe des Jahres 2008 und 2009 auch im Landtag Gesetzentwürfe, Entschließungsanträge eingebracht worden sind, insbesondere für den durch EU-Rechtsgebung und Richtlinien geregelten Bereich, nämlich den Öffentlichen Personennahverkehr, den schienengebundenen und anderen Nahverkehr. Diese Gesetzentwürfe, diese Anträge sind sehr intensiv in drei Anhörungen in den entsprechenden Ausschüssen des Landtages beraten worden.
Ich glaube, diese Anhörungen haben gezeigt - das ist auch aus den Protokollen ersichtlich -, dass es eine große Gemeinsamkeit in den Grundsatzfragen gab. Deswegen hat der Kollege Commerçon zu Recht, wie auch im Protokoll nachzulesen, eine sehr große Übereinstimmung im saarländischen Landtag festgestellt, bis hin zum Ministerpräsidenten, in der Auffassung, dass ein Tariftreuegesetz gebraucht wird. Der Kollege Hubert Ulrich hat eben den Koalitionsvertrag zitiert. Da ist für den Bereich, für den es nach den EU-Richtlinien unstrittig ist, nämlich den Bereich des Öffentlichen Personennahverkehrs diese EU-Richtlinie ist seit dem 03. Dezember 2009 in Kraft -, eindeutig festgelegt: Wir wollen ein Tariftreuegesetz, wenn möglich grenzüberschreitend mit den anderen Bundesländern. Wir sind auch offen für Gespräche, wo wir in Einklang mit den rechtlichen Regelungen dieses Tariftreuegesetz auf andere Bereiche ausdehnen können.
Die Situation stellt sich, auch im Hinblick auf den Gesetzentwurf der Oppositionsfraktionen, im Moment wie folgt dar. Wir haben einen Regelungsbedarf im Bereich des Öffentlichen Personennahverkehrs. Wir haben darüber hinaus, was die anderen
Bereiche anbelangt, eine bundesgesetzliche Regelung über das Arbeitnehmerentsendegesetz. Es ist in der Anhörung im Ausschuss eindeutig festgestellt worden, dass ein Landesgesetz deklaratorischen Wert hat, dass es allenfalls mit Blick auf die Sanktionen das eine oder andere an Verschärfungen bringen kann. Damals wurde allerdings vom Gutachter das war ja auch ausschlaggebend dafür, dass die SPD ihr Gesetz in einem Punkt noch einmal revidiert hat - gesagt, es gibt eine Art von Sanktion, die aus seiner Sicht unproblematisch ist, bei anderen hingegen stellen sich rechtliche Fragen.
Es sind in der Anhörung auch Fragen der Auslegung unbestimmter Rechtsbegriffe angesprochen worden, Fragen von Kontrolle und Doppelstrukturen, auch die Frage der grenzüberschreitenden Wirkung. Deswegen habe ich im November über die Arbeitsebene, später über einen Briefwechsel mit Kollegen, insbesondere mit dem Kollegen Hering aus RheinlandPfalz, Kontakt aufgenommen mit Blick auf den Öffentlichen Personennahverkehr und eine unverzüglich anzugehende länderübergreifende Lösung.
In der Tat war es so, dass schon im Jahre 2009 von dem Kollegen Hering eine Arbeitsgruppe angeregt wurde und dass diese Arbeitsgruppe bestehend aus den Ländern Rheinland-Pfalz, Saarland, BadenWürttemberg, Hessen und Nordrhein-Westfalen im Dezember eine erste Sitzung hätte haben sollen; die ist aus Termingründen nicht zustande gekommen. Diese Sitzung ist jetzt für den 08. Februar vorgesehen. Wenn in der Debatte der Eindruck entstanden ist, wir stehen unter massivem Zeitdruck und die Regierungsfraktionen tendieren dazu, das Ganze auf den Sankt-Nimmerleins-Tag zu verschieben, dann darf ich feststellen: Wir reden über 20 Tage. Am 10. Februar haben wir wieder eine Plenarsitzung. Es wäre durchaus möglich, dass man dann mit Blick auf die Ergebnisse und im Lichte der Gespräche vom 08. Februar sich in der Plenarsitzung am 10. Februar noch einmal über das Thema unterhält, was vielleicht sachdienlicher wäre, als heute die Diskussion zu führen.
Ich kann nur sagen, dass wir offen an die Gespräche herangehen, im Hinblick auf den Öffentlichen Personennahverkehr sowieso, aber auch mit Blick auf die Frage, ob wir den Anwendungsbereich ausweiten können, wie es im Koalitionsvertrag festgelegt worden ist. Ich glaube, dass es Sinn macht zu versuchen grenzüberschreitend etwas hinzubekommen. Das entspricht im Übrigen auch der Haltung der rheinland-pfälzischen Landesregierung. Diese hatte 2007 ein eigenes, dem Vernehmen nach das modernste bundesdeutsche Tariftreuegesetz geplant. Durch das Rüffert-Urteil sind die Planungen ins Stocken geraten. Rheinland-Pfalz hat aber uns gegenüber, auch in der Öffentlichkeit immer erklärt, uns wäre es am liebsten, es gäbe eine bundesein
heitliche Regelung dieses Gegenstandes. Wenn dies nicht möglich ist, sollte man zumindest mit den Nachbarländern eine grenzüberschreitende Lösung hinbekommen. Wir haben jetzt einige Länder im Boot, die das für einen Großteil der Bundesrepublik Deutschland miteinander besprechen wollen. Ich halte das für sehr sinnvoll.
Aber aus der Sicht der saarländischen Landesregierung ist es natürlich nicht ganz einfach, den Kollegen zuerst anzugehen mit der Bitte, wir sollten grenzüberschreitend und gemeinsam etwas machen, und dann genau 20 Tage vor den entscheidenden Gesprächen zu sagen, aber wir machen im Saarland ein eigenes Gesetz. Ich halte das von der Verhandlungstaktik her für nicht sehr zielführend. Deswegen sage ich noch einmal ganz deutlich: Die saarländische Landesregierung wird das Thema Tariftreuegesetz nicht auf die lange Bank schieben. Wir werden am 08. Februar die Gespräche führen und uns einen ersten Eindruck davon verschaffen, ob, in welchen Gegenständen und in welchem Umfang es zu gemeinsamen Dingen kommt. Es gilt das, was auch in einem Zeitungsinterview vom Staatssekretär zu dieser Frage gesagt wurde. Wenn wir feststellen, dass es länderübergreifend zu keinen vernünftigen Regelungen kommt, dann gilt selbstverständlich das, was im Koalitionsvertrag steht. Dann müssen wir eine eigene Landesregelung entwickeln. Das wird dann auch so geschehen.
Insofern glaube ich nicht, dass wir heute diesen Zeitdruck haben, wie Sie es hier dargestellt haben. Ich glaube, dass wir auf einem guten Weg sind. Ich möchte auch die Kollegen von der Opposition, die auf diesem Gebiet, etwa im gewerkschaftlichen Bereich, engagiert sind, bitten - wir haben ja einen gemeinsamen Bezirk Rheinland-Pfalz/Saarland -, auf die Kollegen in Rheinland-Pfalz und in anderen Bundesländern einzuwirken, dass wir in der Angelegenheit zu gemeinsamen Entscheidungen kommen. Ich glaube, das wäre mit Blick auf die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer die beste Lösung. In diesem Sinne biete ich konstruktive Gespräche nach dem 08. Februar an. Dann werden wir wissen, inwieweit gemeinsame Lösungen tragfähig und machbar sind. - Vielen Dank!
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Lassen Sie mich mit Ihren Ausführungen, Frau Ministerin, beginnen. Es ist in der Tat wahr. Es gab in diesem Hause eine gute Tradition in den vergangenen Jahren - zumindest in den vergangenen 10 Jahren -, gemeinsam alle Anstrengungen dafür
zu unternehmen, dass öffentliche Aufträge so vergeben werden, dass soziale Mindeststandards eingehalten werden. Auch die CDU-Mehrheit - ich erkenne das ausdrücklich an - hat in den beiden letzten Legislaturperioden an dieser Stelle weitestgehend verantwortungsvoll gehandelt. Ich lasse jetzt einmal das letzte Stück außen vor, aber komme darauf noch einmal zurück. Selbst dann, wenn von der Opposition - in dem Fall von uns - Gesetzentwürfe eingebracht wurden, wurden diese an den zuständigen Ausschuss überwiesen, damit wir dort in einer konstruktiven Diskussion weiterreden konnten. Insofern: Wenn das alles so weitergehen soll, dann wären wir schnell fertig. Erklären Sie einfach, dass Sie den Gesetzentwurf heute auch in Erster Lesung in den Ausschuss überweisen! Sie könnten dann weitere Gespräche führen und dann hätten wir den Konsens an dieser Stelle wirklich wiederhergestellt.
Aber zwei Dinge sind unglaubwürdig in Ihrer Argumentation. Erstens ist es unglaubwürdig, uns heute hier erstmals damit zu konfrontieren, dass Sie andernorts Gespräche führen und uns jetzt vorwerfen, dass wir das nicht abgewartet haben. Wenn Sie es ernst gemeint hätten, dann hätten Sie uns zu diesen Gesprächen von Anfang an hinzugeladen. Genau das ist nicht geschehen. Also schließe ich daraus, es war Ihnen überhaupt nicht daran gelegen, konstruktive Gespräche zu führen. Das ist der erste Punkt.
Sie rufen dazwischen: „Rheinland-Pfalz“. - Auch dafür gibt es eine klare Antwort. Es gab eine Bundesratsinitiative des Landes Rheinland-Pfalz, und zwar nach dem Rüffert-Urteil. In dieser Bundesratsinitiative wurde genau das vorgeschlagen, nämlich eine bundeseinheitliche Regelung zu finden. Und man höre und staune: Die saarländische Landesregierung - damals noch CDU - hat diese Initiative abgelehnt. Auch an dieser Stelle, Frau Ministerin, ist Ihre Argumentation nicht ganz schlüssig.
Immerhin billige ich Ihnen eines zu, was ich den anderen Rednern der Koalitionsfraktionen so nicht zubilligen würde. Sie haben sich offenbar noch einmal mit der Anhörung beschäftigt und Sie haben auch unseren Gesetzentwurf gelesen. Das ist schon eine ganze Menge. Ich werde Ihnen jetzt im Einzelnen nachweisen, wo das seitens der Mehrheitsfraktionen an dieser Stelle nicht geschehen ist. Herr Kollege Wegner, ich möchte mit Ihnen beginnen. Ich weiß nicht, ob die Aussage von Ihnen ernst gemeint ist, dass Sie eine wirksame Regelung finden wollen. Erlauben Sie mir Ihnen ganz persönlich zu sagen - ich sehe ihn jetzt im Moment nicht, da hinten sitzt er und versteckt sich -, Ihnen glaube ich das leider nach
den Auftritten, die Sie im Wirtschaftsausschuss hatten, am wenigsten. Sie wissen auch selbst, dass Sie eigentlich im Kern überhaupt kein Befürworter eines Tariftreuegesetzes sind. Das haben Sie selbst schon öfter auch öffentlich erklärt. Insofern ist das nicht ganz glaubwürdig.
Aber ich nehme Sie jetzt einmal beim Wort. Man kann ja dazulernen. Wenn Sie das getan haben, fordere ich Sie auf: Stimmen Sie heute in Erster Lesung zu! Wir können dann ja im Ausschuss über konkrete Änderungsvorschläge diskutieren. Wir haben in der letzten Legislaturperiode unter Beweis gestellt, dass wir durchaus bereit sind Kritik anzunehmen und Verbesserungen vorzunehmen. Warum denn nicht? Sie haben Herrn Hanau zitiert und Kollege Bierbaum hat das noch einmal ergänzt. Was uns Herr Hanau in der Anhörung gesagt hat, der übrigens von Ihnen - was gut war - als Sachverständiger vorgeschlagen wurde, ging eben weiter. Er hat gesagt, mit dem Rüffert-Urteil darf das Denken nicht aufhören. Und da appelliere ich an Sie: Fangen Sie an zu denken! Wir haben das getan.
Es gibt drei Punkte, wo es materiell - und unter Berücksichtigung des Rüffert-Urteils - ganz große Veränderungen in diesem Gesetzentwurf gegenüber dem ursprünglichen Gesetzentwurf gibt. Punkt 1: Wir regeln drei verschiedene Dinge sehr differenziert. Wir regeln auf der einen Seite, dass für allgemeinverbindlich erklärte Tarifverträge beachtet werden müssen. Das ist ohnehin eine gesetzliche Vorschrift. Wir haben nur den Vorteil, wenn wir das in einem Landesgesetz regeln, dass wir dann auch Kontroll- und Sanktionsmöglichkeiten hier im Land wahrnehmen können.
Wir haben zweitens die Vorgabe, dass man sich an das Arbeitnehmerentsendegesetz halten muss. Genau das ist in diesem Gesetzentwurf berücksichtigt. Deswegen stimmt die Argumentation, das müsste geschehen, nicht. Das ist genau in diesem Gesetzentwurf geschehen. Man muss nur erst einmal einen Blick in den Gesetzentwurf werfen. Ich habe den Eindruck, dass Sie vielleicht in irgendeinen Gesetzentwurf geschaut haben, jedenfalls aber nicht in den, der jetzt vorliegt.
Punkt 3: Wir haben genau den Tatbestand berücksichtigt - und das sage ich auch Herrn Kühn -, dass es für die Verkehrsdienste andere rechtliche Vorgaben gibt. Deswegen gibt es da eine ausdrückliche Unterteilung in diese Bereiche, die ich genannt habe. Insofern ist all das, was inhaltlich an dünnen Argumenten gekommen ist, allein mit dieser Aussage von mir schon widerlegt.
Ich muss am Schluss doch zum Kollegen Ulrich noch etwas sagen. Er ist jetzt nicht mehr da, ich weiß auch warum. Der Kollege Ulrich hat nämlich
und die Grünen insgesamt - noch wenige Wochen vor der Landtagswahl eine Pressemitteilung herausgegeben, aus der ich, mit Ihrer Erlaubnis, Herr Präsident, kurz zitieren möchte. Überschrift: Wahltaktik bei der Tariftreue nicht angebracht - Grüne fordern CDU zum Einlenken auf. Und da heißt es: Die Grünen haben die Landesregierung aufgefordert, den Weg für ein Tariftreuegesetz für das Saarland noch vor der Landtagswahl freizumachen. Es sei mehr als überfällig eine Regelung zu treffen, die verhindert, dass sich die öffentliche Hand an einer regelrechten Ausbeutung von Menschen beteiligt.
Die GRÜNEN-Fraktion hat es heute in der Hand. Sie brauchen nur mit uns zu stimmen. Es gibt eine klare parlamentarische Mehrheit auch an dieser Stelle. Der Kollege Ulrich hat öffentlich immer wieder behauptet, es hätte ja eigentlich eine absolute Vergleichbarkeit der Angebote bei den Koalitionsverhandlungen gegeben. Die Grünen haben vorher argumentiert: Auf den Inhalt kommt es an. Wir wissen heute, Inhalt und Arbeitnehmerrechte scheinen bei den Grünen nicht das Gleiche zu sein. Auf Arbeitnehmerrechte scheint es den Grünen nicht anzukommen. Deswegen sage ich an dieser Stelle: Das ist ein klarer Bruch von Wahlversprechen, die Sie vor der Wahl gemacht haben. Ich denke, Sie sollten noch einmal in sich gehen. Sie haben jetzt noch kurz die Chance. Stimmen Sie unserem Gesetzentwurf zu! Dann können wir anschließend vernünftig im Ausschuss darüber diskutieren. - Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Verehrte Damen und Herren! Viele Gesichtspunkte zum Tariftreuegesetz wurden heute Morgen dargestellt. Ich möchte aus persönlicher Sicht, aus der Sicht von Betriebsräten des FORD Industrieparks Saarlouis, Folgendes hinzufügen. Seitdem in allen ansässigen Betrieben des dortigen Industrieparks Tarifverträge ausgehandelt beziehungsweise abgeschlossen wurden, ist Lohndumping kein Thema mehr. Dies kann als Beispiel dafür dienen, dass Tarifverträge nicht nur den Beschäftigten helfen, sondern - wie jetzt beim Tariftreuegesetz - auch den Unternehmen, die dann die gleichen Rahmenbedingungen bei Ausschreibungen von öffentlichen Aufträgen vorfinden. In demselben Industriepark gibt es aber auch Beschäftigte, die im Auftrag des Landes tätig sind. Die erhalten Stundenlöhne von 5 bis 6 Euro.
dig vom Aufsteigerland. Die Sozialstudie spricht allerdings eine andere Sprache: Prekäre Beschäftigungsverhältnisse sind weiterhin auf dem Vormarsch. - Mit diesem Tariftreuegesetz könnte man einen Beitrag zur aktiven Bekämpfung prekärer Arbeitsverhältnisse leisten. Dies käme den Beschäftigten zugute, die jeden Tag gute Arbeit leisten. Meine sehr verehrten Damen und Herren, gute Arbeit soll auch guten Lohn einbringen!
Öffentliche Aufträge dürfen daher nur noch an Unternehmen vergeben werden, die ihre Beschäftigten anständig bezahlen. Es muss auch sichergestellt werden, dass solch ein Gesetz wirksam kontrolliert wird und Verstöße gegen dieses Gesetz angemessen sanktioniert werden. Dann wäre das Saarland wenigstens unter diesem Blickwinkel ein Aufsteigerland! Mit diesem Gesetz könnten wir sicherstellen, dass bei der Vergabe öffentlicher Leistungen in unserem Saarland das Prinzip gilt: Gleicher Lohn für gleiche Arbeit am selben Ort - egal, ob in Lebach, Landsweiler oder Losheim.