Protokoll der Sitzung vom 10.02.2010

Ich komme zur zweiten Frage. Wie weit soll die Aufgabe des Einheitlichen Ansprechpartners gefasst werden? In dieser Frage gehen die Bundesländer sehr unterschiedliche Wege. Die Bandbreite reicht von der 1:1-Umsetzung bis zur Ausdehnung auf Tarif-, Arbeits- und Sozialrecht, wie es von der Opposition angedacht ist. Da wir, wie schon erwähnt, einen schnellen Start des Einheitlichen Ansprechpartners gewährleisten wollen, haben wir uns auch hier für die 1:1-Umsetzung der Richtlinie entschieden. Ich möchte an dieser Stelle noch mal betonen, dass wir nicht generell gegen eine Ausweitung sind, aber momentan sehen wir die Zeit für eine Ausweitung nicht mehr gegeben.

Um dennoch zeitnah über diese Frage sprechen zu können, haben wir die Befristung so weit verkürzt, dass sich dieses Parlament wieder mit dieser Frage beschäftigen muss. Zudem hat diese Lösung zusätzlich den Charme, dass wir bis dahin auch Erfahrungswerte aus anderen Bundesländern in eine

mögliche Gesetzesänderung einfließen lassen können. Deshalb wollen wir zeitnah über die Erfahrungen bei den Kammern unterrichtet werden. Den Zyklus, in dem der Einheitliche Ansprechpartner dem Landtag berichten muss, haben wir deshalb ebenso wie die Laufzeit des Gesetzes von drei auf zwei Jahre verkürzt.

Insgesamt bin ich der Auffassung, dass mit diesem Gesetz der richtige Weg gegangen wird. Es wird dafür Sorge getragen, dass der Einheitliche Ansprechpartner seine Aufgaben schnell wahrnehmen kann, dem Land keine zusätzlichen Kosten entstehen, und nicht zuletzt sorgen wir für eine zeitnahe Evaluation des Gesetzes. Ich bitte Sie deshalb, unserem Gesetzentwurf zuzustimmen. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

Das Wort hat der Abgeordnete Markus Schmitt.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das Gesetz zum Einheitlichen Ansprechpartner ist eine direkte Auswirkung der europäischen Dienstleistungsrichtlinie. Das Saarland will diese Richtlinie möglichst exakt in Länderrecht übertragen. So viel zum formalen Hintergrund, den meine Vorredner schon beleuchtet haben. Einige haben es verstanden, bei anderen habe ich im Moment so meine Zweifel. Deshalb versuche ich einmal ganz praktisch zu erklären, was sich aus unserer Sicht dahinter verbirgt.

Der Einheitliche Ansprechpartner soll vorrangig ein Lotse sein, der ansiedlungswilligen Dienstleistern ihr Vorhaben erleichtern soll. Er ist nicht die Behörde, die die Ansiedlungen bewilligt. Er hilft nur, durch den Dschungel der lokalen Regelungen und Gesetze durchzukommen. So etwas wie ein Einheitlicher Ansprechpartner ist notwendig, wenn wir das Europa der Verträge und Richtlinien in gelebte Realität umsetzen wollen. Die erste Erfahrung mit dem Einheitlichen Ansprechpartner zeigt, dass wir hiervon noch sehr weit entfernt sind. In der ersten Phase gab es lediglich eine Handvoll Anfragen, und das in unserer Region, die doch mitten im Herzen von Europa liegt.

Es kann aber mehr werden, und wir wollen auch, dass es mehr wird. Wir wollen, dass diese Anfragen den europäischen Gedanken beleben und dass sie mit praktischen Inhalten gefüllt werden, dies im Sinne eines gelebten Europas und im Sinne der saarländischen Verbraucherinnen und Verbraucher. Um auf eine solche positive Entwicklung flexibel reagieren zu können, haben wir als Regierungskoalition zwei Änderungen in den ursprünglichen Gesetzentwurf eingearbeitet. Dahinter steht auch die Hoff

(Abg. Kühn (FDP) )

nung, dass der Prozess an Dynamik gewinnen und sich beschleunigen wird.

Erstens haben wir die Berichtspflicht verkürzt. Nach 24 Monaten lassen wir uns einen Bericht erstatten. Wir hoffen, dass dann eine Datenbasis gegeben ist, die eine sinnvolle Evaluierung möglich macht. Die Praxis wird zeigen, wo noch Handlungsbedarf beim Einheitlichen Ansprechpartner besteht. Damit sind wir auch schon beim zweiten Punkt. Wir haben die Befristung des Gesetzes bewusst auf Ende 2012 gelegt. Somit wird es dieser Landtag sein, der sich nochmals mit dem Einheitlichen Ansprechpartner befassen wird. Wir können dann ohne Zeitdruck eine Regelung treffen, die die spezifischen saarländischen Erfahrungen noch besser berücksichtigen wird. - Vielen Dank.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

Das Wort hat nun der Minister für Wirtschaft, Wissenschaft und Grubensicherheit, Dr. Christoph Hartmann.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Am 28.12.2009 trat die Richtlinie 2006/123/EG des Europäischen Parlamentes und Rates über Dienstleistungen im Binnenmarkt - auch Dienstleistungsrichtlinie genannt - in Kraft. In Umsetzung des Ziels der Europäischen Gemeinschaft, eine immer engere Zusammengehörigkeit der Staaten und Völker zu erreichen und den wirtschaftlichen und sozialen Fortschritt zu sichern, soll die Dienstleistungsrichtlinie den freien Dienstleistungsverkehr innerhalb der Gemeinschaft vorwärts bringen und Beschränkungen für die Entwicklung von Dienstleistungstätigkeiten abbauen. Konkret betrifft dies die Fälle, in denen sich ein Dienstleister in einem anderen Mitgliedsstaat niederlassen will, sowie solche Fälle, in denen er nur vorübergehend Dienstleistungen in anderen Mitgliedsstaaten erbringen will.

Ein Regelungsschwerpunkt der Dienstleistungsrichtlinie ist der, dass Dienstleistungserbringer alle Verfahren und Formalitäten, die für die Aufnahme und Ausübung ihrer Dienstleistungstätigkeiten notwendig sind, über sogenannte Einheitliche Ansprechpartner abwickeln können. Nach dem Zweck der Dienstleistungsrichtlinie erstreckt sich der Zuständigkeitsbereich des Einheitlichen Ansprechpartners in erster Linie auf Verfahren im Zusammenhang mit der Aufnahme oder der Ausübung einer Dienstleistungstätigkeit. Dies schließt aus, dass der Einheitliche Ansprechpartner generell als Mittler - ich wiederhole: als Mittler - zwischen Bürger und Verwaltung fungieren solle. Der Gesetzentwurf der Regierung des Saarlandes setzt die Schwerpunkte der Dienstlei

stungsrichtlinie im Sinne einer sogenannten 1:1-Regelung um.

Bei der Frage, wo der Einheitliche Ansprechpartner angesiedelt wird, sind dabei mehrere Lösungen denkbar. Die Landesregierung hat sich für das Modell entschieden, in dem die Mehrheit der Kammern Träger des Einheitlichen Ansprechpartners sind, wobei sich dessen Befugnisse auf das gesamte Saarland erstrecken. Das entspricht den Möglichkeiten, die die Dienstleistungsrichtlinie eröffnet, denn nach der Dienstleistungsrichtlinie können „die Einheitlichen Ansprechpartner nicht nur bei Verwaltungsbehörden angesiedelt werden, sondern auch bei Handels- oder Handwerkskammern, Berufsorganisationen oder privaten Einrichtungen, die die Mitgliedsstaaten mit dieser Aufgabe betrauen.“ Neben der Trägerschaft durch die Kammern ist auch die fakultative Trägerschaft durch eine juristische Person des Privatrechts vorgesehen. Auch diese Lösung wird durch die Dienstleistungsrichtlinie ermöglicht.

Die SPD-Landtagsfraktion will die Arbeitskammer in den Kreis der Träger einbeziehen. Die Dienstleistungsrichtlinie benennt jedoch als mögliche Träger des Einheitlichen Ansprechpartners unter anderem Wirtschaftskammern. Wirtschaftskammern! Die Arbeitskammer, die von ihrer Zielrichtung her die Arbeitnehmerinteressen wahrnimmt und diese vertritt und die also genau keine Wirtschaftskammer ist, fällt deshalb nicht unter den Katalog der Träger, die von der Dienstleistungsrichtlinie vorgesehen sind.

(Unruhe.)

Zwar ist es grundsätzlich zulässig, über die Dienstleistungsrichtlinie hinausgehend weitere Träger für den Einheitlichen Ansprechpartner zu bestimmen und weitere Leistungen als in der Dienstleistungsrichtlinie vorgesehen durch den Einheitlichen Ansprechpartner erbringen zu lassen. Es stellt sich aber die Frage, wie sinnvoll das ist, denn es führt in der Konsequenz zu einer Superbehörde mit unbegrenztem Informations- und Hilfekatalog für Verfahren aller Art bei einem letztlich nicht abgrenzbaren Adressatenkreis. Eine solche Behörde aufzubauen, ist weder erforderlich noch angesichts der begrenzten Ressourcen des Saarlandes in irgendeiner Weise sinnvoll.

Außerdem will die SPD den eGo-Saar zu einem Mitträger des Einheitlichen Ansprechpartners machen. Dagegen sprechen jedoch zwei Gründe. Mit Schreiben vom 20.03.2009 hat der eGo-Saar seine ein Jahr zuvor erfolgte Bewerbung um die Mitträgerschaft des Einheitlichen Ansprechpartners zurückgezogen und zugleich vorgeschlagen, für einen befristeten Zeitraum den Einheitlichen Ansprechpartner im Bereich der Landesbehörden anzusiedeln. Ob die Kammern unter diesen Voraussetzungen überhaupt noch zu einer Mitarbeit als Einheitliche Ansprech

(Abg. Schmitt (B 90/GRÜNE) )

partner bereit gewesen wären, halte ich für sehr fraglich. Im Übrigen hat der eGo-Saar anlässlich einer Besprechung im Wirtschaftsministerium am 09.06.2008 durch seinen Geschäftsführer verlauten lassen, dass bereits zum Zeitpunkt der Aufnahme der Arbeit des Einheitlichen Ansprechpartners ein Personalbedarf - das ist eben schon einmal genannt worden - von sieben bis acht Personen bestünde und darüber hinaus die Anmietung von acht bis zehn Büroräumen erforderlich sei. Noch einmal: sieben bis acht Personen und die Anmietung von acht bis zehn Büroräumen!

Jetzt hat es - auch das ist schon gesagt worden genau zwei Anfragen in den vergangenen fünf Wochen gegeben. Ich freue mich jetzt schon auf die Haushaltsdebatte, in der der Landesregierung vorgeworfen werden wird, dass wir das Geld mit beiden Händen zum Fenster rausschmeißen und dass wir zu wenig sparen. Ich bin gespannt, wenn wir sagen, für zwei Anfragen, die es innerhalb von fünf Wochen gegeben hat, sollen wir acht zusätzliche Arbeitsplätze schaffen, was dann die Opposition verlauten lassen wird: Postenschacherei, Abzocke und Versorgungsmentalität dieser Landesregierung.

Was wir hier tun, ist, dass wir sparsam mit den Ressourcen dieses Landes umgehen. Deswegen ist es genau richtig, dass wir alleine schon aus Kostengründen die Mitträgerschaft des eGo-Saar nicht einbezogen haben.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

Wenn die kommunale Seite nun einwendet, dass eine Vielzahl von Verwaltungsverfahren bei kommunalen Behörden durchgeführt werden und dies für die Einbeziehung von Kommunen und Gemeindeverbänden beim Einheitlichen Ansprechpartner spreche, so greift dieses Argument nicht, denn - auch das ist schon gesagt worden - der Einheitliche Ansprechpartner ist keine Genehmigungsbehörde, sondern ein Verfahrensvermittler. Die Funktionen der Genehmigungsbehörde und des Einheitlichen Ansprechpartners sind unterschiedlich.

Schließlich favorisieren SPD und LINKE die Ausweitung der durch die Dienstleistungsrichtlinie als förderungswürdig begünstigten Zielgruppen von Dienstleistungserbringern und Dienstleistungsempfängern auf Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Wenn die Dienstleistungsrichtlinie diese Zielgruppen in den Normenkontext hätte aufnehmen wollen, dann hätte sie dies getan. Die vorgeschlagene Erweiterung des Adressatenkreises des Einheitlichen-Ansprechpartner-Gesetzes hätte nicht nur eine erhebliche Aufgabenvermehrung, sondern auch eine entsprechende personelle Verstärkung des Einheitlichen Ansprechpartners zur Folge. In Zeiten der Entbürokratisierung ist genau das nicht vermittelbar.

Der Abänderungsantrag des Ausschusses macht bei der Erhebung von Gebühren aus einer Muss-Vorschrift eine Kann-Vorschrift. Das war der Wunsch der Kammern selbst und ist sicher auch im Sinne aller, die den Einheitlichen Ansprechpartner in Anspruch nehmen werden. Außerdem verkürzt der Abänderungsantrag die Laufzeit des Gesetzes, die ursprünglich bis zum 31. Dezember 2015 terminiert war, auf den 31. Dezember 2012 und zieht die Evaluierung entsprechend um ein Jahr vor. Damit wird sichergestellt, dass das Gesetz noch in dieser Legislaturperiode wieder aufgerufen wird. - Übrigens habe ich eben vom Kollegen Roth nicht gehört, dass es ein Skandal ist, dass dieses Gesetz befristet ist. Das aber nur als Aperçu am Rande.

In diesem Zusammenhang können wir dann überprüfen, ob etwa auch arbeits- und sozialrechtliche Fragen zum Aufgabenbereich des Einheitlichen Ansprechpartners gehören sollen, wie es der Abänderungsantrag der Oppositionsfraktionen im Ausschuss befürwortet hat. Bis dahin können wir Erfahrungen aus Rheinland-Pfalz mit der dortigen Regelung abwarten. Für die Einführung des Einheitlichen Ansprechpartners wäre es jedenfalls nicht sinnvoll gewesen, noch kurzfristig deutliche Änderungen in das Gesetz einzubauen, die die baldige Umsetzung des Einheitlichen Ansprechpartners gefährdet hätten. Dies sage ich gerade vor dem Hintergrund möglicher Strafzahlungen an die EU.

Ich möchte noch auf weitere Punkte des Abänderungsantrages, der uns hier vonseiten der SPDLandtagsfraktion vorliegt, eingehen. Zu Ziffer 2a ist zu sagen, Sie schreiben in Ihrer Begründung, dass diese Änderungen der Klarstellung dienen. Dies ist nicht korrekt. Sie haben nämlich bei der Ziffer 2a wortwörtlich den Text des Art. 2 Abs. 2 der Dienstleistungsrichtlinie kopiert, um das, was in der Dienstleistungsrichtlinie drinsteht, in ein Landesgesetz zu übertragen. Dies ist rechtsdogmatisch schlicht und einfach falsch.

Zu Ziffer 4. Sie schreiben dort, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sachgerechte und kostenfreie Informationen erhalten müssten. Das hieße: Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erhielten diese Informationen kostenfrei. Alle anderen erhielten sie nicht kostenfrei, weil es ja eine Kann-Regelung für Gebühren gibt. Dies wäre ein klarer Verstoß gegen das Gleichbehandlungsgesetz.

Schließlich und endlich fordern Sie in der Ziffer 6 das ist von Ihnen, Herr Kollege Roth, angesprochen worden -, dass nicht nur auf Englisch berichtet wird, sondern auch auf Französisch. Wir halten es für falsch, gesetzlich vorzuschreiben, in welchen Arbeitssprachen berichtet wird. Es kann ja beispielsweise sein, dass es einen Bedarf nach Italienisch gibt. Dann wird es selbstverständlich auch einen entsprechenden Bericht auf Italienisch geben. Um

(Minister Dr. Hartmann)

gekehrt kann es vielleicht sein, dass es keinen Bedarf nach Französisch gibt. Wer will das an dieser Stelle sagen? Das heißt, wir brauchen die notwendige Flexibilität, um dann in der Lage zu sein, den Bedürfnissen, die von dritter Seite an den Einheitlichen Ansprechpartner herangetragen werden, gerecht zu werden.

Ich möchte schließlich ganz herzlich dem Landtag des Saarlandes für den zügigen Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens danken, der es ermöglicht, die Vorgaben der Dienstleistungsrichtlinie im Saarland umzusetzen und im Raum stehende Strafzahlungen zu vermeiden. - Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

Weitere Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache.

Der Ausschuss für Wirtschaft und Wissenschaft sowie Grubensicherheit hat mit der Drucksache 14/87 einen Abänderungsantrag zum vorliegenden Gesetzentwurf eingebracht. Wir kommen zur Abstimmung über diesen Abänderungsantrag. Wer für die Annahme des Abänderungsantrags Drucksache 14/87 ist, den bitte ich eine Hand zu heben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Dann stelle ich fest, dass der Abänderungsantrag Drucksache 14/87 mit den Stimmen aller Fraktionen und somit einstimmig angenommen ist.

Die SPD-Landtagsfraktion hat mit der Drucksache 14/91 ebenfalls einen Abänderungsantrag zum vorliegenden Gesetzentwurf eingebracht. Wir kommen zur Abstimmung über diesen Abänderungsantrag. Wer für die Annahme des Abänderungsantrags Drucksache 14/91 ist, den bitte ich eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Dann stelle ich fest, dass der Abänderungsantrag Drucksache 14/91 mit Stimmenmehrheit abgelehnt ist. Zugestimmt haben SPD und LINKE, dagegen gestimmt haben CDU, FDP und GRÜNE.

Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf Drucksache 14/9. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfs Drucksache 14/9 in Zweiter und letzter Lesung unter Berücksichtigung des angenommenen Abänderungsantrags ist, den bitte ich eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Dann stelle ich fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 14/9 in Zweiter und letzter Lesung unter Berücksichtigung des angenommenen Abänderungsantrags mit Stimmenmehrheit angenommen ist. Zugestimmt haben CDU, FDP und GRÜNE, dagegen gestimmt haben SPD und LINKE.

Wir kommen zu Punkt 11 der Tagesordnung:

Zweite Lesung des Gesetzes zur Beendigung der Erhebung allgemeiner Studiengebühren an saarländischen Hochschulen (Drucksache 14/32) (Abänderungsantrag: Drucksache 14/ 101)

Zur Berichterstattung erteile ich Herrn Abgeordneten Wolfgang Schumacher das Wort.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der heute zur Zweiten und letzten Lesung anstehende Gesetzentwurf der Fraktionen von CDU, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wurde vom Landtagsplenum in seiner Sitzung am 17. Dezember 2009 in Erster Lesung gegen die Stimmen von SPD und LINKEN mehrheitlich angenommen und zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Wirtschaft und Wissenschaft sowie Grubensicherheit überwiesen. Mit diesem Artikelgesetz werden die einschlägigen Paragrafen des Saarländischen Universitätsgesetzes und des Hochschulgesetzes dahingehend geändert, dass die Pflicht zur Zahlung allgemeiner Studiengebühren an der Universität des Saarlandes und an den saarländischen Hochschulen zum Sommersemester 2010 beendet wird. Ein Problem liegt jedoch in der Tatsache, dass die Rückmeldungsfristen an den saarländischen Hochschulen bereits seit Januar 2010 laufen und hierdurch ein akuter Handlungsbedarf entstanden ist. Ausweislich der Gesetzesbegründung soll vor diesem Hintergrund die Beendigung der Gebührenzahlungspflicht zeitlich vorgezogen und in einem eigenen Gesetz geregelt werden. Auch die Frage nach der Bereitstellung der Kompensationsmittel für ausgefallene Studiengebühren soll einer gesonderten Regelung vorbehalten bleiben. Gleiches gilt für die Fragen hinsichtlich der Gebühren für Langzeitstudierende sowie Studierende im Zweitstudium. Kurz gesagt: Mit dem vorliegenden Gesetz wird zwar eine Grundsatzentscheidung zur Abschaffung der Studiengebühren getroffen. Wichtige damit im Zusammenhang stehende Fragestellungen sollen hingegen erst später eine entsprechende Regelung finden.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, ich darf berichten, dass sich der Wirtschaftsausschuss unter Hinzuziehung des Bildungsausschusses mit dieser Gesetzesvorlage in insgesamt zwei Sitzungen befasst hat. In der Sitzung am 21. Januar 2010 wurde der Gesetzentwurf gelesen; für den 04. Februar 2010 wurde eine Anhörung anberaumt. Die Anhörung selbst ergab folgendes Bild: Während die Vertreter der ASten, der Arbeitskammer und des Studentenwerks insbesondere aus sozialen Erwägungen die Abschaffung der Studiengebühren begrüßten, sprachen sich die Vertreter der Universität, der HTW und der Hochschule für Musik sowie die Handwerkskammer und die IHK strikt gegen die Strei

(Minister Dr. Hartmann)

chung der Studiengebühren aus. Die IHK hegt Zweifel daran, dass die Kompensationsmittel in Höhe von 14 Millionen Euro angesichts der hohen Verschuldung des Landes aus dem Haushalt zu finanzieren seien. Diese Mittel dürften dann - so die Kammer bei der Förderung und Belebung der Wirtschaft fehlen.

Nach Aussagen der Hochschulen und der Universität haben die Studiengebühren zu einer Intensivierung des Studiums und des Lehrangebots geführt. Allein an der Universität des Saarlandes sei beim Abschluss der Examina ein Anstieg von rund 17 Prozent zu verzeichnen. Im Hinblick auf die Kompensationsmittel stelle sich die Frage, in welcher Höhe und mit welcher Schnelligkeit sie zur Verfügung gestellt würden. Von diesen Mitteln seien viele zusätzliche Angebote sowie Tutorenstellen abhängig. So viel zu den in der Anhörung abgegebenen Stellungnahmen.

Bei der sich anschließenden Auswertung erklärte die Opposition, dass sie die Abschaffung der Studiengebühren grundsätzlich begrüße, das Gesetz in der vorliegenden Form jedoch ablehne. Insbesondere geschehe dies vor dem Hintergrund, dass keine Kompensationsregelung für die ausfallenden Gelder vorliege und keine klare Regelung zur studentischen Mitbestimmung über die Verwendung der Kompensationsmittel erkennbar sei.