Protokoll der Sitzung vom 10.02.2010

Dafür sind Sie nicht zuständig? Sie können doch eine Bundesratsinitiative mitinitiieren!

(Zurufe von der LINKEN: Ja, genau!)

Sie haben viel zu tun, Sie haben viel vor sich. Sie könnten hier vom Land aus viele Impulse geben.

(Abg. Schmitt (CDU) : Ja, ja. Machen wir.)

Vielleicht hängt das aber auch einfach damit zusammen, dass Ihr Regierungschef nicht mehr die Schlagkraft hat, auf der Bundesebene nicht mehr die Durchsetzungsfähigkeit hat.

(Abg. Schmitt (CDU) : Wo ist denn eigentlich euer Chef? Wie sieht denn die Schlagkraft von eurem Chef aus?)

Vielleicht lassen sich deshalb Ihre Bundesratsinitiativen nicht mehr so leicht durchsetzen.

Wenn es heute nicht darum geht, Langzeitstudiengebühren wieder einzuführen, Gebühren für ein Zweitstudium zu erheben, wenn es heute darum nicht geht, dann sagen Sie das doch einfach ganz klar! Wir warten auf Ihr Bekenntnis! - Vielen Dank.

(Beifall von der LINKEN und bei der SPD.)

Das Wort hat der Abgeordnete Christoph Kühn von der FDP-Landtagsfraktion.

Hat hier einer gekniet?

(Heiterkeit. - Abg. Kühn (FDP) fährt das Rednerpult hoch.)

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit dem heutigen Tage werden die Studiengebühren für das Erststudium endgültig abgeschafft, mag sich die Opposition auch noch so ärgern. Ärgern wird sie sich vor allem, weil sie sich letztlich dieses Thema nicht auf die Fahnen schreiben kann. Aber Sie haben ja immer noch die Möglichkeit, unserem Gesetzentwurf zuzustimmen. Damit könnten Sie dann anschließend wieder an die Presse herantreten.

(Abg. Schmitt (CDU) : Richtig!)

Ich möchte an dieser Stelle ausdrücklich betonen: Wir von der FDP begrüßen, dass für die Studierenden zum Sommersemester die Rechtssicherheit besteht. Ich möchte mich aber auch kurz fassen, denn allein in der vergangenen Legislaturperiode fanden zu diesem Thema insgesamt sechs Debatten statt. Ich habe einmal nachgezählt: Ich bin der 36. Redner zu diesem Thema. Wir haben den Herrn Commerçon erlebt, wie er in seiner unnachahmlichen Art wieder ausgeholt hat, bis ins Jahr - - ich weiß es nicht. Frau Spaniol, die jetzt leider den Raum verlassen hat -

(Abg. Commerçon (SPD) : 2006.)

Nein, ich glaube, es war noch etwas weiter. Aber so in etwa.

(Abg. Commerçon (SPD) : Nein, 2006. - Sprechen.)

Frau Spaniol hat in ihrer ungewöhnlichen lautstarken Art ihre Argumente vorgetragen. Statt aber die in den vorangegangenen Debatten gebrauchten Argumente zu wiederholen, möchte ich mich auf einige Punkte beschränken, die in der Anhörung noch einmal ganz klar herausgearbeitet wurden.

Fast alle der im Ausschuss angehörten Verbände und Institutionen begrüßten die Abschaffung der Studiengebühren.

(Zuruf des Abgeordneten Commerçon (SPD).)

Die wegfallenden Mittel werden im kommenden Haushalt kompensiert. Ich denke, Minister Hartmann wird noch Näheres zu den Zahlen sagen. Aber ganz kurz zu dem, was dazu Kollege Commerçon gesagt hat: Bei der Ersten Lesung waren Sie bei 11 bis 12 Millionen,

(Abg. Commerçon (SPD) : Für die Universität!)

heute, bei der Zweiten Lesung, waren Sie bei 15 Millionen. Wenn Sie anschließend noch etwas weiter tricksen, werden wir wohl bei 25 Millionen sein. In Wirklichkeit wird es aber doch nicht mehr! Auch ich habe die Zahlen der Hochschulen. Man muss differenzieren: Es fängt bei 11,5 Millionen an und endet bei 12,5 Millionen, wenn man die Befreiung hinzuzieht. Aber dazu hat Professor Linneweber gesagt, damit rechne die Uni normal nicht, Herr Commerçon. Aber, wie gesagt, ich denke, Minister Hartmann wird anschließend noch genauer auf diese Zahlen eingehen.

Zu den Kompensationsmitteln. Sie werden, wie die Studiengebühren, in die Verbesserung der Qualität der Lehre gesteckt. Etwas anderes bleibt den saarländischen Hochschulen, die sich in einem sehr hart geführten internationalen Wettbewerb befinden, auch gar nicht übrig. Aber auch das wurde in der Anhörung deutlich herausgearbeitet, wenn auch nicht unbedingt von Ihnen gehört. Mit der Kompen

(Abg. Spaniol (LINKE) )

sation der Mittel im Landeshaushalt werden diese Gelder der Mitbestimmung der Studierenden entzogen. Das ist so richtig. Das ist korrekt. Über die Verwendung dieser Mittel kann deshalb die Universität in Zukunft allein entscheiden. Allerdings vertrauen wir auf die bisherige Praxis an den Hochschulen, bei der den Studierenden die Möglichkeit der Mitbestimmung eingeräumt wurde. Dafür werben wir auch.

(Präsident Ley übernimmt die Sitzungsleitung.)

Meine Damen und Herren, ich möchte es dabei bewenden lassen. Ich darf Sie aufseiten der Opposition bitten, den Gesetzentwurf der Regierungsfraktionen zu unterstützen, da ja auch Sie für die Abschaffung der Studiengebühren sind. - Vielen Dank.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Das Wort hat Herr Minister Dr. Christoph Hartmann.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Koalitionsvertrag wird umgesetzt. Und das schnell,

(Vereinzelt Beifall bei den Regierungsfraktionen)

und das handwerklich sauber.

(Lachen bei der LINKEN. - Abg. Schmitt (CDU) : So ist es.)

Es handelt sich um ein zweistufiges Verfahren. Ich habe das hier schon wiederholt gesagt. Im ersten Teil gibt es ein Gesetz, mit dem zunächst einmal nur die Studiengebühren selbst abgeschafft werden. Natürlich sind darin nicht die Regelungen enthalten, die hier besprochen worden sind, nicht die Fragestellung, wie hoch die Kompensation sein wird, nicht die Fragestellung, wer das Geld anschließend verteilen wird, nicht die Fragestellung der Langzeitstudiengebühren, nicht die Frage, wofür das Geld eingesetzt werden kann etc..

Woran liegt es, dass sich diese ach so furchtbare Landesregierung darauf geeinigt hat, in zwei Stufen vorzugehen? Weil diese Landesregierung das Thema „lebenslanges Lernen“ gewissermaßen internalisiert hat. Weil diese Landesregierung nach Hessen geschaut und sich angesehen hat, wie die SPD in Hessen das verbockt hat.

(Abg. Commerçon (SPD) : Ja, ja.)

Die SPD hat nämlich in Hessen einen Gesetzentwurf zur Abschaffung der Studiengebühren vorgelegt.

(Abg. Commerçon (SPD) : Ja, ja.)

Der hat, Herr Kollege Commerçon, dazu geführt Sie können gerne einmal in Hessen anrufen! -, dass

Studierende in einem Semester zunächst die Studiengebühren zahlen mussten, um sie anschließend, im gleichen Semester, zurücküberwiesen zu bekommen. Das wollten wir nicht. Das wollten übrigens auch die Studierendenvertreter nicht. Und die Hochschulen wollten es erst recht nicht. Deshalb haben wir uns auf dieses zweistufige Verfahren geeinigt.

„Geeinigt“ heißt auch, dass wir das nicht allein entschieden haben. Vielmehr haben wir das gemeinsam mit den vier Hochschulen besprochen. Ich darf Ihnen in dem Zusammenhang noch einmal die Presseerklärung, die gemeinsame Presseerklärung des Ministeriums für Wirtschaft und Wissenschaft, der Universität des Saarlandes, der Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes, der Hochschule der Bildenden Künste Saar und der Hochschule für Musik Saar vorlesen.

(Zuruf.)

Ja nun, manchmal muss man das Ganze wohl etwas breiter anlegen, da anscheinend gewisse grundlegende Fragestellungen einfach nicht bedacht werden. Wir können uns gerne über die Frage unterhalten, wie man die Fakten bewertet; man sollte aber zunächst einmal die Fakten zur Kenntnis nehmen!

„Abschaffung der Studiengebühren in zwei Stufen. (...) Saarbrücken, 08.12.2009. Dr. Christoph Hartmann, Minister für Wirtschaft und Wissenschaft, und die Leiter der saarländischen Hochschulen haben sich auf ein gemeinsames Verfahren geeinigt, um die Studiengebühren zum Sommersemester 2010 abzuschaffen. Die Leiter der vier staatlichen Hochschulen im Saarland, die Professoren Volker Linneweber (UdS), Wolfgang Cornetz (HTW), Ivica Maksimovic (HBK) und Thomas Duis (HFM) und Minister Hartmann wollen in zwei Stufen vorgehen.

In einem ersten Schritt wird das Verfahren zur Beendigung der Gebührenzahlungspflicht eingeleitet. ‚Wir garantieren saarländischen Studierenden ein gebührenfreies Studium ab dem kommenden Sommersemester. Bei der Umsetzung gilt es, gemeinsam zu handeln und bürokratischen Unsinn zu vermeiden’, so Hartmann.

In einem zweiten Schritt werden komplexe Fragen zur finanziellen Kompensation und zur Kapazitätsrelevanz von qualitätsverbessernden Maßnahmen untereinander abgestimmt. Dazu erklärte der Vorsitzende der Landesrektorenkonferenz, Linneweber: ‚Ich stimme dem Vorschlag des Ministers zu, in zwei Stufen vorzugehen. So gewinnen wir für die zweite Stufe Zeit, eine tragfähige Lösung zu finden.’

Die Gesetzesvorlage zur Beendigung der Gebührenzahlungspflicht geht heute in den Ministerrat. Anfang

(Abg. Kühn (FDP) )

des Jahres soll sie im Landtag des Saarlandes behandelt werden.“