Protokoll der Sitzung vom 10.02.2010

(Abg. Ries (SPD) : Mit welchem Zeitplan?)

Das ist das Ende der Beantwortung dieser Anfrage.

(Abg. Ries (SPD) : Nicht beantwortet.)

Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen. - Sprechen bei der SPD.)

Wir kommen zu den Punkten 2 und 19 der Tagesordnung:

Erste Lesung des von der DIE LINKE-Landtagsfraktion eingebrachten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Landtag des Saarlandes (Drucksache 14/86)

Beschlussfassung über den von der SPDLandtagsfraktion eingebrachten Antrag betreffend: Einsetzung einer Arbeitsgruppe zur Überarbeitung der Rechtsgrundlage der Arbeit des Landtages (Drucksache 14/100)

Zur Begründung des Gesetzentwurfes der Fraktion DIE LINKE erteile ich Herrn Abgeordneten Prof. Dr. Heinz Bierbaum das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Sinn und Zweck des von uns eingebrachten Antrags zur Änderung des Gesetzes über den Landtag des Saarlandes ist die Veränderung der Regelung des Vorsitzes von Untersuchungsausschüssen. Nach der bisherigen Regelung sieht es so aus, dass der Landtag über den Vorsitz der Untersuchungsausschüsse beschließt. Das wollen wir im Prinzip aufrechterhalten. Wir wollen das dadurch konkretisieren, dass wir die Stärke der jeweiligen Fraktionen und die Fraktionen insgesamt berücksichtigen. Deswegen schlagen wir vor, folgenden Satz in § 40 Abs.

2 einzufügen: Bei der Einsetzung eines jeden neuen Untersuchungsausschusses wechselt der Vorsitz unter den Fraktionen in der Reihenfolge ihrer Stärke.

Wir haben ähnliche Regelungen auch bei anderen Landtagen. Ich verweise auf die Regelungen in Schleswig-Holstein und in Brandenburg. Auch in Baden-Württemberg ist das sinngemäß ähnlich geregelt. Durch eine derartige Präzisierung, wonach die einzelnen Fraktionen berücksichtigt werden, tragen wir dazu bei, die Demokratie zu stärken. Wir glauben, dass dies im Interesse insbesondere der kleineren Parteien ist. Wir sind der Auffassung, dass dadurch auch die Minderheitenrechte gestärkt werden. Eine solche Gesetzesänderung müsste deshalb im Interesse der B 90/GRÜNE und der FDP liegen. Von daher bin ich ganz zuversichtlich, dass dieser Gesetzesänderung auch von Ihnen zugestimmt werden kann.

Ich fasse zusammen. Wir möchten, dass dies präzisiert wird, weil wir der Auffassung sind, dass dies die demokratischen Spielregeln in diesem Landtag stärkt. Wir möchten, dass bei der Reihenfolge der Besetzung der Untersuchungsausschüsse auch jeweils die Fraktionen berücksichtigt werden, sodass auch kleinere Parteien die Chance haben, den Vorsitz eines solchen Untersuchungsausschusses zu übernehmen. Auch der Hinweis, dass dies möglicherweise gängige Praxis in diesem Landtag sei, macht unseren Antrag nicht obsolet, weil wir spätestens seit den Vorgängen um die Besetzung des Postens des Vizepräsidenten wissen, dass demokratische Regeln nicht unbedingt immer beachtet werden. Deswegen hätten wir gerne eine Präzisierung im Rahmen einer Gesetzesänderung.

Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich bin zuversichtlich, dass Sie dieser Gesetzesänderung zustimmen und möchte deswegen in diesem Sinne an Sie appellieren. - Vielen Dank.

(Beifall bei der LINKEN.)

Zur Begründung des Antrages der SPD-Landtagsfraktion erteile ich Herrn Abgeordneten Stefan Pauluhn das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben die Gesetzesinitiative der Fraktion DIE LINKE zum Anlass genommen, einen Antrag zur umfassenden Überarbeitung des Landtagsgesetzes und der Geschäftsordnung dieses Hauses zu stellen, denn das Gesetz und die Geschäftsordnung erfüllen in mehreren Punkten nicht mehr die Anforderungen mittlerweile erfolgter Rechtsprechung und von Umsetzungsbeschlüssen, die im Erweiterten Präsidium im Laufe der Jahre gefasst

(Minister Kessler)

wurden. Alleine aus diesen Gründen ist es unumgänglich, dass wir zu einer umfassenden Überarbeitung kommen.

So hatte beispielsweise die ehemalige Alterspräsidentin Heidrun Möller bereits in ihrer Eröffnungsrede zur konstituierenden Sitzung der letzten Legislaturperiode vor mehr als fünf Jahren am 29. September 2004 darauf hingewiesen, dass bei Ausfertigung der Geschäftsordnung dieses Hauses wohl kaum davon ausgegangen wurde, dass beispielsweise auch eine weibliche Abgeordnete einmal die Präsidentschaft dieses Hauses übernehmen könnte. So heißt es beispielsweise in § 11 Abs. 1 der Geschäftsordnung, dass der an Jahren älteste Abgeordnete beim ersten Zusammentreten des Landtages nach einer Neuwahl so lange den Vorsitz übernimmt, bis der neu gewählte Präsident das Amt übernimmt. Sie interpretierte damals diesen Wortlaut unter belustigter Zustimmung des ganzen Hauses, sie gehe davon aus, dass diese Bestimmung auch für den wohl unwahrscheinlich gehaltenen Fall gelte, dass eine Frau einmal auf dieses Amt zugreift. Dem wurde nicht widersprochen.

Die Tatsache also, dass unsere Geschäftsordnung in der Formulierung einzig und allein auf Männer ausgerichtet ist, nahm sie zum Anlass, um darauf hinzuweisen, dass dies nicht mehr zeitgemäß sei. Sie bat schon damals um eine entsprechende Überarbeitung. Diese doch eher kosmetischen Formulierungsdefizite sind allerdings nicht die einzigen Punkte für eine dringend notwendige Überarbeitung.

Ein weiteres Beispiel. Wir setzen im späteren Verlauf dieses Debattentages zwei Untersuchungsausschüsse ein. Im Landtagsgesetz stehen in § 54 zur Rechtsstellung der Betroffenen in Untersuchungsausschüssen Regelungen, die bereits durch Beschluss des saarländischen Verfassungsgerichtshofes einer Konkretisierung bedürfen. Wir handeln zwar mittlerweile schon rechtsprechungskonform; die Grundlage unserer Arbeit wurde aber nie angepasst.

Ein weiteres Beispiel, das uns gerade eben beschäftigte. Die Beantwortung von Anfragen ist auf eine Zeit von zwei Wochen begrenzt. Das ist eine Regel, die so gut wie nie eingehalten wird. Die Ausnahme der Beantwortungsverlängerungsfrist ist bei uns hier im Haus die Regel. Noch gravierender ist das Zeitfenster zur Beantwortung von Großen Anfragen. Hier beträgt die Frist laut Satzung lediglich drei Wochen. Das ist ein doch eher ambitioniertes und unrealistisches Ziel, wie ich finde.

An diesen wenigen Beispielen will ich klarmachen, dass es bei der gebotenen Neuordnung der Geschäftsordnung und unserer Arbeitsorganisation nicht darum geht, oppositionelle Maximalforderungen durchzusetzen, und dass es sicher auch nicht

darum gehen kann, die Arbeit einer Mehrheitsfraktion noch stärker als ohnehin schon beschrieben abzufedern. Nein, es geht im Wesentlichen darum, dringend notwendige und längst überfällige Regelungen auf den Stand der Zeit zu bringen, Gesetzesklarheit und -wahrheit in Einklang zu bringen. Daneben sehe ich ein zweites Handlungsfeld: Die Diskussion über die Debattenkultur, die Möglichkeit von Kurzinterventionen, um Debattenverläufe attraktiver werden zu lassen, die Möglichkeit von Minderheitsmitbestimmungsrechten oder auch die Frage, wie eine Landtagssitzung generell zeitlich einzubinden ist, und ob man zukünftig nicht doch mehr politische Diskussion braucht, eventuell auch an zwei aufeinanderfolgenden Debattentagen. Das sind Ansätze und Forderungen, die zumindest in den beiden zurückliegenden Legislaturen ich vermute, auch schon in der Zeit davor - immer wieder wie Nessie im Loch Ness auftauchten und ohne nachhaltige Debatte wieder verschwanden.

Im Verlauf der letzten fünf Jahre konkretisierte sich der Versuch, die Rechtsgrundlage des Landtags umfassend zu überarbeiten und zeitgemäß zu fassen. Leider blieb es bei diesen ersten Ansätzen. So hatten die FDP und die SPD - in Absprache mit allen Fraktionen, Herr Kollege Schmitt; das stimmt - bereits umfassende Papiere erarbeitet. Die GRÜNEN haben ihre Hauptforderungen nach nachhaltiger Debattenkultur vielfach formuliert. In dieser Legislatur darf es bei diesen puren Willensbekundungen, wie ich finde, nicht bleiben. Neben unabweisbaren Änderungen müssen auch die zuletzt genannten Ansätze in eine Diskussion geführt werden, an deren Abschluss auch eine Abstimmung steht. Wir beantragen deshalb die Einsetzung einer aus Mitgliedern aller im Landtag vertretenen Fraktionen und der Landtagsverwaltung zusammengesetzten Arbeitsgruppe, die eine grundlegende und umfassende Novellierung der Rechtsgrundlagen des saarländischen Landtags - basierend auf den von mir genannten Fraktionsempfehlungen - zusammenstellt. So erarbeitete Vorschläge wären dann in einem zweiten Schritt im Erweiterten Präsidium abzustimmen, bevor sie als Gesetzentwurf beziehungsweise als Änderungsanträge zur Geschäftsordnung - möglicherweise getragen von allen Fraktionen - zur weiteren Beratung in das Parlament beziehungsweise den Ausschuss für Verfassung und Recht und damit in ihre Umsetzung gelangten.

Ich will auch zum Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE einige Anmerkungen machen. Ich habe überhaupt keine gravierenden Bedenken gegen ihn. Man kann der dort vorgesehenen Regelung der Vorsitzzuteilung bei Untersuchungsausschüssen durchaus zustimmen. Diese Regelung gibt es im Übrigen in einigen Bundesländern explizit so. Mir erschließt sich allerdings - gerade vor dem Hintergrund der Begründung Ihres Gesetzentwurfs - der Mehrwert nicht um

(Abg. Pauluhn (SPD) )

fänglich. Sie begründen die vorgeschlagene Regelung damit, dass mit der vorliegenden Gesetzesänderung die Rechte parlamentarischer Minderheiten und hier insbesondere kleinerer Fraktionen gestärkt werden sollen. Das heißt für uns konkret, dass es in einem Fünfparteienparlament während einer Legislatur mindestens fünf Untersuchungsausschüsse geben müsste, bis auch die kleinste Fraktion im Haus die Möglichkeit zur Übernahme eines Vorsitzes erhalten kann. Ein eher ungewisser Fall,

(Sprechen und Zurufe)

wenngleich man in Anbetracht der heutigen Tagesordnung sagen könnte, dass die Landesregierung auf dem besten Weg dahin ist, dies erstmals in der Parlamentsgeschichte dieses Landes zu erreichen.

(Beifall bei den Oppositionsfraktionen.)

Aber Scherz beiseite. Realistisch betrachtet - liebe Kollegin Willger-Lambert, da braucht man sich ja nur die bisherigen Legislaturen seit Bestehen dieses Landtags anzusehen - ist doch eher anzunehmen, dass es in den wenigsten Fällen dazu kommt. Im Übrigen: Nach der jetzigen Regelung hätten bei Anwendung des Höchstzahlverfahrens auch auf die Verteilung der Ausschussvorsitze die kleineren Gruppierungen die Möglichkeit, Ausschussvorsitze zu übernehmen.

Wir werden uns beim Gesetzentwurf der LINKEN enthalten. Ich sagte ja, dass wir grundsätzlich kein großes Problem mit ihm haben. Aber ich plädiere schon dafür, ihn in eine Gesamtdebatte über eine Novellierung der Geschäftsgrundlagen dieses Hauses einzubinden. Deshalb bitte ich vorrangig darum, unserem Antrag zuzustimmen. - Herzlichen Dank.

(Beifall bei der SPD.)

Ich eröffne die Aussprache. - Das Wort hat Herr Abgeordneter Thomas Schmitt.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte zunächst auf den Gesetzentwurf der LINKEN eingehen. Ich denke, im Grunde genommen hat keine Fraktion in diesem Haus ein Problem damit, gesetzlich zu regeln, dass die Vorsitze der Untersuchungsausschüsse wechseln und die Fraktionen entsprechend ihrer Stärke berücksichtigt werden. Aber genau das wird im Gesetzentwurf der LINKEN, so wie er uns vorliegt, nicht geregelt. Und eines sei noch hinzugefügt: In diesem Gesetzentwurf steht, die jetzige Regelung habe zur Folge, dass der Vorsitzende eines jeden Untersuchungsausschusses in der Praxis von der größten Fraktion beziehungsweise der Mehrheitskoalition bestimmt

werde. Das hat es in diesem Haus noch nicht gegeben und wird es auch künftig nicht geben. Seit Bestehen dieses Landtags ist es üblich, dass man sich bei Untersuchungsausschüssen abwechselt und dass die Fraktionen nach ihrer Stärke berücksichtigt werden. Das ist parlamentarische Praxis und noch nie von einer Fraktion in diesem Haus - egal unter welcher Regierung - infrage gestellt worden. Und wir sollten auch nicht so tun, als sei das irgendwann einmal der Fall gewesen. Die heutige Tagesordnung wird belegen, dass wir uns selbstverständlich an diese Tradition halten: Ein Untersuchungsausschuss wird von der CDU geleitet, einer von der SPD, entsprechend der Fraktionsstärke nach Hare-Niemeyer.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen. - Zuruf der Abgeordneten Spaniol (LINKE).)

Was die LINKE mit ihrem Gesetzentwurf für sich erreichen will ist mir ohnehin ein Rätsel. Würden wir ihn als Gesetz so in Kraft setzen, würde, weil das Gesetz erst nach heute gilt, ein potenzieller nächster Untersuchungsausschuss wieder von der CDU geleitet.

(Widerspruch der Abgeordneten Spaniol (LIN- KE).)

Aber natürlich. - Dann wäre Ihr Gesetz in Kraft; dann würde der Vorsitz nach der Größe der Fraktionen wechseln. Das heißt, der erste Untersuchungsausschuss würde von der CDU geleitet, der zweite von der SPD. Die LINKE käme als dritte Fraktion an die Reihe.

(Zuruf der Abgeordneten Spaniol (LINKE).)

Wir bräuchten in der laufenden Legislatur fünf Untersuchungsausschüsse. Das ist ja fast abenteuerlich.

(Beifall bei der CDU.)

Sie fordern in der Begründung Ihres Gesetzentwurfs, dass sich die Kräfteverteilung im Parlament widerspiegeln soll. Sie fordern eine dem Gewicht der jeweiligen Fraktion entsprechende Berücksichtigung bei den Untersuchungsausschüssen. Aber genau das erreichen Sie mit Ihrem Gesetzentwurf nicht. Sie wollen eine Rotation nach der Größe der Fraktionen hier im Hause, aber das entspricht eben nicht der Größe und Bedeutung der einzelnen Fraktionen, wie Sie es in Ihrer Begründung ausführen. Sie stärken damit übrigens auch nicht die Minderheitenrechte oder die Rechte der Opposition, denn es ist ja nicht gottgegeben, dass eine kleine Fraktion nicht an der Regierung beteiligt ist, und es ist auch nicht automatisch so, dass eine große Fraktion an ihr beteiligt ist. Nach Ihrem Modell wäre die Opposition in diesem Hause in der laufenden Legislatur benachteiligt, denn von fünf potenziellen Untersuchungsausschüssen würde die Regierungskoalition schon einmal drei besetzen. Würden wir es nach einem anderen Modell machen, wäre die Opposition eher gestärkt.

(Abg. Pauluhn (SPD) )

Also hätten Sie sich vielleicht vorher besser überlegt, was Sie in Ihren Gesetzentwurf schreiben.

Grundsätzlich: Wir sind bereit, über die Rechtsgrundlagen dieses Parlaments zu sprechen und die parlamentarische Praxis, die in diesem Haus eigentlich seit über 50 Jahren gilt, gesetzlich festzuschreiben. Dann sollen die Fraktionen aber wirklich nach ihrer Stärke und ihrer Bedeutung berücksichtigt werden. Deswegen haben wir grundsätzlich Sympathie für den Antrag, den die sozialdemokratische Partei gestellt hat, zumal wir in der letzten Legislatur auch gesagt haben, dass wir uns über die Grundlagen der Parlamentsarbeit noch einmal verständigen müssen. Ein aktueller Fall, bei dem wir übrigens ebenfalls eine Regelungslücke haben, ist zum Beispiel, dass wir kein Wahlprüfungsgesetz haben, weil sich die Frage der Wahlprüfung noch nie gestellt hat. Also: Wir sind bereit, über diese Dinge zu sprechen. Wir waren auch schon in der vergangenen Legislatur dazu bereit, Herr Kollege Pauluhn. Dann haben sich allerdings alle Fraktionen einvernehmlich darauf verständigt, keine Enquetekommission einzusetzen, weil die Gefahr der Diskontinuität bestand, und die Angelegenheit auf den Beginn der nächsten Legislatur zu verschieben.

Jetzt haben wir folgendes Problem: Würden wir jetzt eine Enquetekommission einsetzen, wo wir heute bereits zwei Untersuchungsausschüsse einsetzen wollen, würden wir unsere Arbeitskraft von 51 Parlamentariern irgendwann schlichtweg überfordern. Ich weiß nicht, wie wir das noch leisten sollen.

Deshalb schlagen wir vor, keine eigene Arbeitsgruppe einzurichten, sondern diesen Antrag ins Präsidium zu verweisen. Wir wollen nämlich nicht, dass diese Fragen am Präsidium, dem Präsidenten und der Verwaltung vorbei geregelt werden. In der Sache sind wir aber einer Meinung, dass wir einige Dinge überarbeiten und ergänzen müssen. Deswegen beantragen wir, den Antrag der SPD zu diesem Thema ins Präsidium zu verweisen. - Vielen Dank.