Protokoll der Sitzung vom 16.01.2013

Wir haben in diesem Bereich einmal das Thema Asylbewerber und das Asylrecht. Wer wegen seiner Religion, seines Geschlechts oder seiner politischen Überzeugung verfolgt wird, hat bei uns ein Asylrecht.

(Abg. Ulrich (B 90/GRÜNE) : Sofern er es schafft, bis hierher zu kommen.)

Es gibt in unserem Grundgesetz die Institution des Asylrechts. Es gibt auf der anderen Seite das Thema Bürgerkriegsflüchtlinge. Drittens gibt es das demografische Problem, wo wir uns fragen, ob wir Zuwanderung wollen, in welchem Umfang wir sie wollen, wer sie steuert und welches die Kriterien für die Zuwanderung sind. Das sind drei völlig verschiedene Themen. Sie mischen alles miteinander und kommen zu dem Ergebnis, das Asylrecht habe etwas mit Zuwanderung zu tun. Ich sage es an dieser Stelle ganz klar: Das Asylrecht ist kein Mittel der Zuwanderung.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Wenn wir sauber und sachgerecht diskutieren wollen, haben wir die unterschiedlichen Rechtsgrundlagen zu beachten. Für das Asylrecht gelten das Grundgesetz, das Asylverfahrensgesetz und das Asylbewerberleistungsgesetz. Das ist die eine Seite. Für das Thema Bürgerkriegsflüchtlinge haben wir im Wesentlichen die Genfer Flüchtlingskonvention - eine völlig andere Rechtsgrundlage. Zum Dritten haben wir das Thema Zuwanderung. Dieses ist im Aufenthaltsgesetz geregelt. Es ist wiederum gesondert zu betrachten und zu diskutieren.

Beim Thema Asylrecht, einem sehr sensiblen Thema, gibt es die Anerkennung im Einzelfall. Das ist

sehr schwierig. Wir sollten aber nicht so tun, als hätte Deutschland nichts getan. Ich erinnere an die Neunzigerjahre. Deutschland hat Hunderttausende von Flüchtlingen aufgenommen und Hunderttausende von Asylbewerbern im Laufe der Jahrzehnte anerkannt. Wir sind eines der Länder in der Welt, das eines der großzügigsten Asylrechtssysteme hat. Wir brauchen nicht so tun, als ob wir alle Schotten dicht machen würden. Das Gegenteil ist der Fall. Wir haben ein Asylrecht, auf das wir alle stolz sind,

(Abg. Dr. Peter (B 90/GRÜNE) : Auf Lebach kann man nicht stolz sein!)

weil es ein Ergebnis der unsäglichen Nazidiktatur in unserem Land war. Wir sind stolz, dass wir dieses Recht und diese Institution haben. Hunderttausende haben im Wege des Asylverfahrens und des Asylrechts Anerkennung gefunden.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Dann gibt es die Fälle, die nicht anerkannt worden sind. Auch da haben wir klare Regelungen. Die normale Folge einer Nichtanerkennung ist, dass der nicht anerkannte Asylbewerber zurückmuss in das Land, aus dem er gekommen ist. Auch das ist mit unserem Rechtsstaat, mit unserem Grundgesetz vereinbar. Die Abschiebung als Folge eines nicht anerkannten Asylgesuchs ist nicht menschenunwürdig. Sie ist mit dem Grundgesetz vereinbar. Das sollten wir ganz klar sagen.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Die schwierigste Frage ist, was passiert, wenn Menschen hier einen Asylantrag stellen, der auch im Instanzenzug nicht anerkannt wird, dann aber sogenannte Duldungsgründe bestehen. Das Asylrecht kann also nicht gewährt werden, auf der anderen Seite gibt es Gründe, die Menschen nicht abzuschieben. Hier haben wir schwierige Fälle. Ich möchte auf diese Fallgestaltungen eingehen. Sie haben sehr breit das Thema Sachleistungsprinzip versus Geldleistungsprinzip angesprochen. Es gab kürzlich ein Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht. Es ging explizit um die Frage, inwieweit das Asylbewerberleistungsgesetz mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Das Bundesverfassungsgericht hat ein Urteil gesprochen, wonach die Sätze angepasst werden müssen. Das Bundesverfassungsgericht hat aber auch implizit eine Aussage darüber getroffen, ob das Sachleistungsprinzip verfassungsgemäß ist oder nicht. Sie von der Opposition tun ja in Ihren Redebeiträgen so, als ob die Gewährung von Sachleistungen und die Verweigerung von Geldleistungen eine Verletzung der allgemeinen Handlungsfreiheit sei, als ob das ein Verstoß gegen die Menschenwürde sei und damit ein Verstoß gegen das Grundgesetz. Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil dieses Sachleistungsprinzip gerade nicht beanstandet. Es hat das Sachleistungsprinzip nicht an

(Abg. Dr. Peter (B 90/GRÜNE) )

getastet, was im Umkehrschluss heißt, das Sachleistungsprinzip ist verfassungsgemäß und mit dem Grundgesetz vereinbar.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, deshalb sagen wir auch klar: Wir stehen auf dem Boden des Grundgesetzes, wenn wir uns auf das Sachleistungsprinzip berufen, was wir im Koalitionsvertrag getan haben. Ich will aber nicht nur rechtlich argumentieren. Wir haben ja im Saarland beide Fälle erlebt. Wir haben vor 1994 die Situation gehabt, dass die Menschen in der Landesaufnahmestelle in Lebach Geldleistungen bezogen haben. Aber 1994 gab es eine Veränderung, eine Umstellung auf Sachleistungen. Was war damals das Problem? Das Problem war, dass ein Teil der Menschen, die Geldleistungen bezogen haben, unter Druck gesetzt und gezwungen wurden, dieses Geld abzugeben. Es kam zu bandenmäßigen Erpressungen, und was war die Folge? Die Folge war, dass Frauen und Kinder real keine Leistungen mehr bekommen haben. Das heißt, die Ärmsten der Armen, die Schwächsten der Schwachen haben unter diesem System, das Sie so vehement verlangen, nämlich Geldleistungen, gelitten. Wer Geldleistungen fordert, muss auch sagen, dass dies die Gefahr mit sich bringt, dass Frauen und Kinder nicht versorgt werden, dass die Schwächsten der Schwachen leiden. Genau das wollen wir nicht, ein wichtiger, ein guter Grund, warum wir es beim Sachleistungsprinzip belassen, meine sehr verehrten Damen und Herren.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen. - Zuruf der Abgeordneten Kugler (DIE LINKE).)

Mit der Forderung, das Asylbewerberleistungsgesetz abzuschaffen, würden Sie aber genau diese Möglichkeit preisgeben, denn im Asylbewerberleistungsgesetz ist der Vorrang der Sachleistung vor Geldleistungen niedergelegt. Wer wie Sie pauschal fordert, das Asylbewerberleistungsgesetz abzuschaffen, der öffnet Tür und Tor dafür, dass es keine Sachleistungen mehr geben kann. Aus den eben dargestellten Gründen ist das für uns kein gangbarer Weg.

(Zuruf der Abgeordneten Dr. Peter (B 90/GRÜ- NE).)

Das Bundesverfassungsgericht hat, das ist richtig, eine Novellierung des Asylbewerberleistungsrechts gefordert, es hat eine Übergangsregelung getroffen, der sind wir im Saarland selbstverständlich nachkommen. Der Bundesgesetzgeber hat angekündigt, dass wahrscheinlich bis zum Sommer dieses Jahres eine Novelle des Asylbewerberleistungsgesetzes verabschiedet wird. Das heißt, wie es im Moment aussieht, kommt es auf Bundesebene noch vor den Bundestagswahlen zu einer verfassungskonformen Neuregelung des Asylbewerberleistungsgesetzes. Dem stimmen wir zu, dem tragen wir als Saarland

auch über den Bundesrat Rechnung. Wenn das Bundesverfassungsgericht diese Vorgabe macht, ist das selbstverständlich anzupassen.

Man muss bei der Diskussion zwei Dinge auseinanderhalten. Das eine ist die Anpassung der Sätze. Die sind anpassungsbedürftig, dem kommt der Bundesgesetzgeber, auch der Bundesrat sicherlich nach. Das andere ist das, was Sie tun, sozusagen das Kind mit dem Bade auszuschütten, aus einer einzelnen Regelung, die im Asylbewerberleistungsgesetz beanstandet wurde, die Konsequenz zu ziehen, dass das gesamte Asylbewerberleistungsgesetz abgeschafft werden muss. Das ist nicht der richtige Weg. Dem können wir als Koalition nicht folgen.

Ich bin dankbar dafür, dass die Redner der Koalition angekündigt haben, dass - - Die Kollegin hat eine Zwischenfrage, bitte schön.

Abg. Dr. Peter (B 90/GRÜNE) mit einer Zwischenfrage: Sie hätten gerne Ihren Satz noch zu Ende führen können, aber danke schön. Das Bundesverfassungsgericht hat ja in aller Deutlichkeit erklärt: Die im Grundgesetz garantierte Menschenwürde ist migrationspolitisch nicht zu relativieren. Warum schließen Sie aus, dass durch die Abschaffung des Asylbewerberleistungsgesetzes, was ja eine Leistung nach SGB ermöglichen würde, hier ein Unterschied zwischen Migrantinnen und Migranten beziehungsweise Asylbewerberinnen und Asylbewerbern einerseits und der normalen Bevölkerung andererseits aufgehoben wird? Genauso ist bei der Regelung nach Sach- oder Geldleistungsprinzip für uns nicht einsehbar, dass man da migrationspolitisch unterscheidet. Ich verstehe die Argumentation nicht, deswegen wollte ich nachfragen.

Sehr gerne. Das Bundesverfassungsgericht hat sich zur Höhe der Leistungen im Asylbewerberleistungsgesetz geäußert und hat dazu Aussagen getroffen. Es hat aber nicht gesagt, dass die Systematik Sachleistungen verfassungswidrig wäre. Es hat sich zur Höhe bestimmter Leistungen geäußert und hat Anpassungen gefordert, hat aber auf der anderen Seite nichts, aber auch gar nichts gegen das Prinzip der Sachleistungen einzuwenden gehabt, im Gegenteil, es hat das Sachleistungsprinzip als Möglichkeit bestätigt. Es gibt also keine Folgerung, die daraus zu ziehen wäre - das hat das Bundesverfassungsgericht auch nicht getan -, wonach sozusagen das Asylbewerberleistungsgesetz abgeschafft werden muss. Das Gericht hat eine Novelle gefordert, dem kommen wir nach. Aus der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes abzuleiten, dass das gesamte Asylbewerberleistungsgesetz damit hinfällig,

(Minister Toscani)

nichtig sei, ist eine politische Folgerung Ihrerseits, die verfassungsrechtlich keine Grundlage hat.

Meine Damen und Herren, ich komme zurück auf das, was ich eben ausführen wollte. Ich wollte den Kolleginnen und Kollegen der Koalition danken dafür, dass sie sich intensiv mit den Wohnverhältnissen in der Landesaufnahmestelle Lebach auseinandergesetzt haben. Hier so zu tun, als sei die Landesaufnahmestelle eine Einrichtung, wo es völlig menschenunwürdig zugehen würde, trägt der Realität nicht Rechnung, im Gegenteil. Die Landesregierung ist seit Jahren dabei, die Wohnverhältnisse dort zu verbessern. Wir sind gerade dabei, Aufenthaltsräume für die Freizeitgestaltung zu schaffen. Die Neueinrichtung eines Raumes für Familienfeiern ist angesprochen worden. Seit Jahren ist das Landesverwaltungsamt, das dafür zuständig ist, dabei, die Gebäude sukzessive zu sanieren, insbesondere auch Duschmöglichkeiten zu verbessern. All das ist eine ständige Aufgabe, der die Landesregierung nachkommt. So zu tun, als ob die Zustände dort völlig menschenunwürdig seien, wird der Situation nicht gerecht, das zeichnet ein falsches Bild. Das sollten wir auch im Landesparlament nicht tun, weil es nicht der Realität entspricht.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

Die segensreiche Arbeit der Wohlfahrtsverbände DRK, Caritas und Diakonie ist angesprochen worden. Auch die nutzen ja gerade ihre besondere Kompetenz in Lebach, um den Kindern von Asylbewerbern in besonderer Weise Rechnung zu tragen. Der Kultusminister hat mich eben noch einmal darauf hingewiesen, dass bei steigenden Zahlen dort, damit auch bei steigenden Zahlen von Kindern von Asylbewerbern oder geduldeten Asylbewerbern, das Kultusministerium flexibel reagiert. So hat das Kultusministerium kürzlich die Entscheidung getroffen, an der Gemeinschaftsschule eine zusätzliche Lehrerstelle zur Verfügung zu stellen. Immer dann, wenn Zahlen sich verändern, wenn mehr Kinder in die Schulen gehen, reagiert die Landesregierung auch an den Lebacher Schulen. Auch das zeigt, dass wir alles Erforderliche tun, um der Situation der Menschen dort, insbesondere der Kinder, gerecht zu werden.

Was das Thema Wohnsitzverpflichtung versus freie Wohnortwahl angeht, haben wir uns in den Koalitionsverhandlungen auf eine sehr vernünftige Regelung verständigt. Bei Fällen, die nur kurz in Lebach sind, haben wir die besondere Problematik nicht. Wir haben aber auch Fälle, die deutlich über ein Jahr hinausgehen, Personen, die sich mehrere Jahre dort aufhalten. Wir haben uns darauf verständigt, dass wir uns die im Einzelfall ansehen. Wir haben aber auch verabredet, dass bestimmte Personengruppen davon ausgenommen sind. So kommen beispielsweise Personen nicht in Betracht, von ihrer Wohn

sitzverpflichtung entbunden zu werden, die über ihre Identität getäuscht haben, die nicht an der Klärung ihrer Identität mitwirken oder die sogar Straftäter sind. In diesen Fällen besteht von vornherein keine Möglichkeit, die Wohnsitzverpflichtung entfallen zu lassen. Wir haben aber umgekehrt gesagt, für alle anderen, die, aus welchen Gründen auch immer, bereits über ein Jahr in Lebach sind, wollen wir eine Kommission einrichten, die dann darüber entscheiden kann, ob eine Entbindung von der Wohnsitzverpflichtung möglich ist.

Die Kolleginnen und Kollegen haben bereits darauf hingewiesen, dass zurzeit unter Federführung des Innenministeriums ein Gremium tagt, das dieser Verabredung im Koalitionsvertrag Rechnung tragen soll. Für uns gilt aber der Grundsatz „Gründlichkeit geht vor Schnelligkeit“. Es gab bereits zwei Sitzungen dieses Gremiums, wo neben dem Innenministerium die Wohlfahrtsverbände, die in Lebach tätig sind, mit dabei sind. Ich halte es für klug, diejenigen, die sehr nahe in Lebach dran sind, die unabhängig sind, mit einzubinden. Und selbstverständlich haben wir in diese Beratungen auch die kommunalen Spitzenverbände eingebunden. Diese Beratungen finden zurzeit statt. Es wurde gesagt, dass damit zu rechnen ist, dass die Beratungen im Frühsommer dieses Jahres zu einem Abschluss kommen. Dann werden wir die Öffentlichkeit informieren.

Aber das ist ein schwieriges und sensibles Thema. Gerade die Situation der nicht anerkannten, aber geduldeten Asylbewerber ist eines der schwierigsten Themen in unserer Rechtsordnung, aber natürlich auch menschlich eines der schwierigsten Themen, die wir haben. Es tut einfach gut, wenn wir uns in diesen Beratungen gemeinsam bemühen, Regelungen zu treffen, die möglichst dazu führen, dass wir den Einzelfällen gerecht werden. Und da haben wir auch in den Fällen der geduldeten nicht anerkannten Asylbewerber ganz große Unterschiede. Deshalb ist es wichtig, den Einzelfällen gerecht zu werden. Genau das wollen wir tun.

Ich will aber auch deutlich sagen, dass wir uns, was die finanziellen Regelungen angeht, in einem Gesamtsystem befinden. Dieses System bedeutet, dass es im Bereich des Aufenthaltsrechts Regelungen zwischen Bund, den Ländern und den Kommunen gibt. Wir haben dort einen rechtlichen Rahmen, bundesgesetzlich wie landesgesetzlich. Der gilt und den haben wir zu beachten. Dieser Rahmen bildet einen Rechtsrahmen, in dem wir uns bewegen müssen. Von daher ist das alles eine sehr schwierige und sensible Materie. Die Beratungen haben bereits begonnen und werden im Frühjahr weitergehen. Ich bin zuversichtlich, dass wir im Frühsommer zu einem Ergebnis kommen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich will auf einen letzten Punkt eingehen. Es geht dabei um

(Minister Toscani)

das Thema Bleiberechtsregelung. Auch das betrifft diesen sensiblen Bereich nicht anerkannter aber geduldeter Asylbewerber. Da haben wir seit Jahren in Deutschland schwierige Fallkonstellationen. Es gab unter Federführung der damaligen Innenministerin Kramp-Karrenbauer eine sehr kluge Lösung auf Bundesebene, die wir als Saarland mit angestoßen haben. Wir haben uns nämlich stark gemacht für eine stichtagsbezogene Altfallregelung. Dass es damals Altfallregelungen in Deutschland erstmals überhaupt gegeben hat, ist unter anderem einer Initiative des Saarlandes zu verdanken. Dadurch konnten schwierige menschliche und rechtliche Problemlagen im Sinne eines dauerhaften Bleiberechts in Deutschland gelöst werden.

Es gibt jetzt im Bundesrat - angestoßen von Hamburg - einen Antrag zu einer stichtagsunabhängigen Bleiberechtsregelung. Diese Beratungen laufen zurzeit und ich will diesen Beratungen nicht vorgreifen. Wir müssen sehen, dass wir zu einer Lösung kommen, denn die stichtagsbezogene Altfallregelung ist zeitlich begrenzt. Sie hat einige Probleme gelöst, aber nicht alle. Von daher glaube ich, dass wir bei dieser Thematik der geduldeten, aber nicht anerkannten Asylbewerber in Deutschland längerfristig eine Regelung finden. Das ist schwierig und würde den Rahmen dieser Debatte sprengen. Wir bleiben da als Saarland eng an den Beratungen im Bundesrat dran und wollen unser Möglichstes dafür tun, dass wir bei dieser insgesamt schwierigen und - ich betone es noch einmal - vor allem menschlich sehr, sehr sensiblen Materie angemessene Lösungen finden. Für uns gilt aber: Es gibt einen rechtlichen und politischen Rahmen und innerhalb dieses Rahmens muss die Debatte geführt werden. Es bringt nichts, alles wie Kraut und Rüben durcheinanderzuwerfen, alles miteinander zu vermengen. Das erschwert eher Lösungen, als dass es sie vereinfacht. - In diesem Sinne herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

Wortmeldungen liegen keine mehr vor. Ich schließe die Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung. Wer für die Annahme des Antrags Drucksache 15/300 - neu 2 - ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Antrag Drucksache 15/300 - neu 2 - mit Stimmenmehrheit abgelehnt ist. Zugestimmt haben die Oppositionsfraktionen DIE LINKE, PIRATEN und B 90/GRÜNE. Dagegen gestimmt haben die Koalitionsfraktionen CDU und SPD.

Wir kommen zu den Punkten 8 und 13 der Tagesordnung:

Beschlussfassung über den von der DIE LINKE-Landtagsfraktion, der BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN-Landtagsfraktion und der PIRATENLandtagsfraktion eingebrachten Antrag betreffend: Unterrichtsausfall an beruflichen Schulen im Saarland wirksam bekämpfen „Lehrerfeuerwehr“ aufbauen - alle Referendarinnen und Referendare im beruflichen Bereich einstellen (Drucksache 15/298 - neu 2)

Beschlussfassung über den von der CDULandtagsfraktion und der SPD-Landtagsfraktion eingebrachten Antrag betreffend: Qualitative Schulentwicklung an beruflichen Schulen weiter vorantreiben (Drucksache 15/307)

Zur Begründung des Antrags der Oppositionsfraktionen, Drucksache 15/298 - neu 2 -, erteile ich der Abgeordneten Barbara Spaniol das Wort.

(Vizepräsidentin Ries übernimmt den Vorsitz.)

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir sind nicht damit einverstanden, wie man mit Referendaren im beruflichen Bereich hier im Land umgeht. Deswegen haben wir den Beschlussantrag heute auf die Tagesordnung dieser Plenarsitzung gesetzt. Wir freuen uns, dass die beiden anderen Oppositionsfraktionen sich dem angeschlossen haben. Ich freue mich auch, dass einige Referendare noch hier sind und die Debatte verfolgen. Sie haben lange ausgeharrt, haben in der Kälte eindrucksvoll demonstriert. Das war, denke ich, ein wichtiger Aufschlag, um einmal deutlich zu machen, wie es um diese Sache bestellt ist und wie stark das doch viele persönlich betrifft.

(Beifall bei der LINKEN.)

Heute Mittag, Kolleginnen und Kollegen, standen also gut ausgebildete, hoch motivierte, kluge Köpfe vor der Tür. Sie sind das beste Aushängeschild für ein Land. Diese Köpfe brauchen natürlich berufliche Perspektiven in einem Land. Das ist unserer Meinung nach per se die beste Dachmarke, die man sich denken kann. Dann braucht man keine millionenschwere Imagekampagne mehr, meine Damen und Herren, denn man hat die jungen Leute, die vor der Tür stehen und darauf warten, eingesetzt zu werden.

(Beifall bei den Oppositionsfraktionen.)