Protokoll der Sitzung vom 16.01.2013

Insofern bin ich doch etwas verwundert, dass Sie jetzt mit dieser Erkenntnis in jeder Sitzung noch mal neu aufschlagen. Wir sind der gleichen Auffassung wie Sie, dass hier Veränderungsbedarf besteht. Deshalb heißt es ja auch im Koalitionsvertrag der Großen Koalition: Wir wollen die Aufenthaltsdauer auf ein Jahr begrenzen und wir wollen in jedem Einzelfall nach einem Jahr mit dem Ziel der Beendigung der Wohnsitzverpflichtung in Lebach darüber entscheiden, ob die entsprechenden Bedingungen erfüllt sind. Damit sind wir auf dem Weg, den Sie in Ihrem Antrag vorschlagen.

Ich will heute auch noch mal ganz deutlich sagen, was ich schon in der letzten Sitzung gesagt habe: Wir begrüßen das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Anhebung der Leistungen für die Asylbewerber. Das ist eine deutliche Verbesserung. Eine entsprechende Zielsetzung haben wir ebenfalls im Koalitionsvertrag verabredet.

Wir stimmen auch darin überein - auch das hat der Kollege Becker gesagt -, dass man für die Altfälle eine stichtagsunabhängige Regelung braucht. Die alte stichtagsabhängige Regelung ist schon seit einigen Jahren ausgelaufen. Wir brauchen eine stichtagsunabhängige Nachfolgeregelung. Auch hier haben wir sicherlich Konsens im Haus. Und wir sind auch dabei, die Wohnumstände in Lebach zu verbessern. Im Haushalt 2013 steht hierfür eine erhebliche Summe bereit, die auf Antrag der beiden Regierungsparteien noch mal um 50.000 Euro erhöht worden ist.

Wir sind also dabei, etwas zu tun. Wir haben eine Kommission eingerichtet, die sich um die Umsetzung des Koalitionsvertrages kümmert. Seit Herbst wird in dieser Kommission zwischen Landesregie

(Abg. Kugler (DIE LINKE) )

rung, kommunalen Spitzenverbänden und den Wohlfahrtsorganisationen beraten. Wir haben verabredet, dass wir über Einzelheiten des dortigen Diskussionsstandes die Öffentlichkeit zwischenzeitlich nicht informieren. Sie werden sicherlich Verständnis haben, dass man zunächst einmal alle Fragen miteinander abklärt. Wir gehen davon aus, dass diese Kommission im Frühjahr zu Ergebnissen kommt und dass wir dann in die Umsetzung des Koalitionsvertrages gehen können. Insofern bin ich überzeugt, dass wir in weniger als einem Jahr als Große Koalition in dieser Frage schon deutlich mehr erreicht haben als Sie in den zweieinhalb Jahren Ihrer Regierungszeit.

(Beifall bei der SPD.)

Ich muss feststellen, dass zum Erreichen der Ziele, die Sie mit Ihrem Antrag anstreben, Ihr Antrag selbst keinen Beitrag leistet. Daher können wir Ihrem Antrag auch nicht zustimmen. - Ich danke für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

Das Wort hat Herr Fraktionsvorsitzender Michael Hilberer.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Bitte lassen Sie mich meine Rede damit beginnen, auf eine sprachliche Verwirrung hinzuweisen, die leider auch im Titel dieses Antrages steckt und die in unseren allgemeinen Sprachgebrauch übergegangen ist. Wir sprechen hier von Asylbewerbern und Asylbewerberinnen. Dies ist eine in sich unsinnige Wortkombination, denn das Recht auf Asyl ist ein Grundrecht. Menschen bewerben sich aber nicht auf Grundrechte, Sie haben bereits einen unwiderruflichen Anspruch. Wir würden uns ja auch nicht gerne als Meinungsfreiheitsbewerber bezeichnen lassen.

(Beifall bei den PIRATEN.)

Die sprachliche Abgrenzung gegenüber einem zu gewährenden Grundrecht ist natürlich eine Widerspiegelung der Einstellung, die wir den Menschen gegenüber haben, die wir entsprechend bezeichnen. Dahinter versteckt sich - so leid mir das tut - noch immer aus den Neunzigerjahren das abartige Bild einer diffusen Bedrohung für den eigenen Wohlstand durch Flüchtlinge, als Unworte wie „Überfremdung“ oder „Asylmissbrauch“ die Debatte bestimmt haben. Wir sind glücklicherweise darüber hinaus. Trotzdem sollten wir darauf achten. Ich werde deshalb im Folgenden nur von Flüchtlingen sprechen, um eine bestimmte Gruppe von Menschen in unserer Mitte zu bezeichnen, denen noch immer eine gesellschaftliche Teilhabe stark erschwert wird.

Der vorliegende Antrag zur Verbesserung der Lebenssituation von Flüchtlingen kann - dabei bin ich mir sicher - prinzipiell von einer überwältigenden Mehrheit in diesem Parlament mitgetragen werden, denn wenn wir hier über Flüchtlinge sprechen, sprechen wir über Menschen, die mit uns leben und mit uns zusammen unsere lebendige, bunte und innovative Gesellschaft bilden. Da ist es selbstverständlich, dass wir uns dafür einsetzen, ihnen eine freie Wohnortwahl zu ermöglichen. Es kann gar keine Frage sein, dass wir ihnen die freie Gestaltung ihrer Lebensumstände ermöglichen, indem sie frei über Geld verfügen können und nicht auf Sachleistungen angewiesen sind.

Wir brauchen auch nicht lange darüber zu diskutieren, dass die Landesaufnahmestelle als erste Anlaufstelle eine Wohn- und Sachausstattung nach mitteleuropäischen Standards erhält. Natürlich wäre es widersinnig, weiterhin gut integrierte Menschen, die seit Jahren aktiv am gesellschaftlichen Leben teilnehmen, aus dem Land zu werfen, nur weil sie formal nicht den Status eines anerkannten Flüchtlings haben. Deshalb schließen wir uns gerne der rheinland-pfälzischen Initiative für ein dauerhaftes Bleiberecht an.

(Beifall bei den PIRATEN und B 90/GRÜNE.)

Wir sind gerade beim Thema Integration. Wir wollen die Integration ohnehin eine gesellschaftliche Mammutaufgabe - nicht noch unnötig erschweren. Deshalb setzen wir uns für eine Abschaffung des Arbeitsverbotes und des Vorrangprinzips ein, da dies in unseren erwerbsarbeitszentrierten Gesellschaften noch immer die höchsten Integrationshürden sind. Dass man Menschen nicht in den Wintermonaten in Länder mit harten klimatischen Bedingungen abschiebt, sollte nun wirklich jedem hier einleuchten.

Wir kennen in unserer Gesellschaft keine Menschen zweiter Klasse. Deshalb setzen wir uns für die Abschaffung des Asylbewerberleistungsgesetzes und der Residenzpflicht ein. Hilfsbedürftige Flüchtlinge haben damit wieder den gleichen Anspruch auf soziale Unterstützung wie wir alle und gewinnen auch ihre Freizügigkeit zurück. Alle diese im vorliegenden Antrag geforderten Punkte ergeben sich bereits aus der Erkenntnis, dass Flüchtlingen die gleichen Rechte zustehen wie allen Menschen in unserer Gesellschaft.

Die Diskussion hat noch eine ganz andere, grundsätzliche Seite. Deutschland und vor allem das Saarland schrumpft. Wir verlieren unsere Bevölkerung. Uns fehlen die Kinder und damit auch bald die jungen Erwachsenen in unserer Gesellschaft. Das ist gerade die Altersgruppe, die für Innovation und Fortschritt so wichtig ist. Wir müssen auch vor diesem Hintergrund endlich erkennen, dass wir diese Defizite kurzfristig nur durch Zuwanderung ausglei

(Abg. Dr. Jung (SPD) )

chen können. Dafür brauchen wir aber eine Willkommenskultur in unserer freien und offenen Gesellschaft. Es ist fahrlässig, hier nicht bei den Menschen anzufangen, die bereits zu uns gekommen sind. Wir können natürlich weiterhin die demografische Entwicklung hinnehmen und nichts dagegen tun. Die Kapitulation vor der demografischen Entwicklung hat schon etwas von der Fahrt auf der Titanic, wenn man mehr Zuwanderung für politisch nicht durchsetzbar und mehr Familienförderung für nicht bezahlbar hält.

(Beifall bei den PIRATEN.)

Wie dem auch sei, möchte ich Sie bitten, nicht weiterhin der Musikkapelle auf der Titanic zu lauschen und weiterzufahren, sondern diesem Antrag zuzustimmen und damit ein Zeichen für eine freie und offene Gesellschaft zu setzen, die Flüchtlinge willkommen heißt und in die Gesellschaft integrieren will. Vielen Dank.

(Beifall bei den PIRATEN und der LINKEN.)

Das Wort hat Frau Abgeordnete Ruth Meyer.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wer seine Heimat verlässt, in der vagen Hoffnung, irgendwo in der Fremde Asyl zu finden, der hat in der Regel unvorstellbares Leid erfahren und sieht keinerlei Perspektive, nicht für sich und nicht für seine Familie. Niemand hier zweifelt daran. Unsere Gesellschaft hat sich der Verantwortung zu stellen, nach besten Kräften auf der Basis der Menschenrechts- und Flüchtlingskonventionen und den einschlägigen Gesetzen der Humanität Geltung zu verschaffen und denjenigen Integration anzubieten, die andernorts systematisch in ihren Menschenrechten beschnitten und gequält werden. Hinter diesem Tagesordnungspunkt stecken menschliche Schicksale, die keinen von uns kalt lassen. In Lebach erhält das Leid der Welt ein Gesicht. Vielleicht ist es das, was es uns schwer macht, auf dem Boden des Rechts getroffene Entscheidungen in der Sache mitzutragen. Mir geht es jedenfalls manchmal so.

Im Ergebnis führt das Asylverfahren dazu, dass wir über 90 Prozent der Flüchtlinge nach etwa einem Jahr leider sagen müssen: Du musst Deutschland wieder verlassen und in das Land zurückkehren, aus dem du geflüchtet bist, beziehungsweise du müsstest dorthin zurückkehren, wenn deine Identität hätte festgestellt werden können. Das letztere betrifft viele der Duldungsinhaber. Nur die Größe - oder besser die Kleinheit - unseres Landes sowie die im Vergleich zu anderen Bundesländern insgesamt geringe Zahl der Asylbewerber, deren Aufenthaltsrecht hier einer Prüfung unterzogen wird, versetzt uns dabei in

die Lage, eine zentrale Landesaufnahmestelle vorzuhalten und dort sowohl den sich im laufenden Verfahren Befindlichen als auch den Geduldeten Unterkunft, Betreuung und Verpflegung zu bieten.

Ich will die Frage, was es bedeutet, dass wir diese zentrale Lösung anbieten können, aus zwei Perspektiven vertiefen - einmal aus der der Kommunen und aus der der Asylbewerber selbst. Wenn wir diejenigen in den Blick nehmen, die bereits seit über einem Jahr in Lebach leben - um die geht es hier ja in erster Linie -, dann reden wir zunächst von derzeit 430 Personen. Dazu zählen insbesondere die Personen mit Anerkennung, mit dauerhaftem oder befristetem Aufenthaltsrecht und Duldungsinhaber. Auszunehmen sind hiervon - das wird jeder einsehen; so ist es auch im Koalitionsvertrag festgeschrieben diejenigen, die eine Straftat begangen haben oder ihre Identitätsfeststellung behindert haben. In diesen Gruppen dürften am ehesten diejenigen zu finden sein, über deren Unterbringung in den saarländischen Kommunen wir uns Gedanken machen.

Weitere Kriterien für eine Verteilung in die Kommunen nennt ein Beschluss des Saarländischen Städte- und Gemeindetags vom Oktober 2012. Darin heißt es, dass es erforderlich sei, dass sich die Personen möglichst vollständig ihren Lebensunterhalt selbst sichern können, also einem Beruf nachgehen beziehungsweise keine ergänzenden Sozialleistungen nach dem SGB II beziehen. Andernfalls erwarte man eine Kostenerstattung vom Land. Dass wir eine solche nur im Rahmen unseres Haushalts gewähren könnten, brauche ich hier niemandem zu erklären, ebenso wenig die allgemeine Finanzsituation des Landes und seiner Kommunen.

Weiterhin mahnen die Städte und Gemeinden an, Ballungszentren und insbesondere die Stadt Völklingen nicht weiter mit Migranten zu belasten. Das heißt, gesucht werden überwiegend ländliche Gemeinden, die offensiv Wohnraum für die Zielgruppe anbieten. Jeder konkrete Vorschlag, der hierzu aus den Gemeinden kommt, findet unsere absolute Unterstützung. Aber - das sage ich auch - wir setzen in dieser Frage absolut auf die Freiwilligkeit der Kommunen, dies nicht zuletzt im Sinne der zu Integrierenden.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

Ich nenne Ihnen auch die Gründe, aus denen meines Erachtens eine zentrale Betreuung einer dezentralen prinzipiell vorzuziehen ist. Die Bewohner finden in Lebach spezialisierte Einrichtungen, Ansprechpartner und Berater vor, die auf die besondere menschliche Situation wie auf die kulturelle und sprachliche Vielfalt eingestellt sind. Insbesondere weil Sie in Ihrem Antrag die Kinder und Jugendlichen erwähnt haben, sage ich, dass es für diese vor Ort eine qualifizierte Kindertagesstätte, einen Hort,

(Abg. Hilberer (PIRATEN) )

Freizeitund Hausaufgabenbetreuung gibt. Dort werden die Kinder deutlich personalintensiver betreut, als es in der Fläche gegeben ist und möglich wäre. Es gibt kurze Wege zwischen Betreuungspersonal und Elternhaus. Die Kinder sind in diesen Einrichtungen keinesfalls isoliert oder gettoisiert, wie sich Frau Dr. Peter eben ausgedrückt hat. Diese Einrichtungen werden auch von Lebacher Kindern genutzt.

Wie Sie das auch nur ansatzweise adäquat und bezahlbar in den Gemeinden umsetzen wollen, erschließt sich mir nicht. Deshalb müssen wir schon der Kinder wegen die prinzipiell zentrale Unterbringung unbedingt erhalten. Auch sonstige Beratungsund Betreuungsprojekte, kulturelle oder sprachenbezogene Angebote wären doch - seien Sie einmal ehrlich - in der Fläche gar nicht darstellbar.

Zudem ist eine dezentrale Unterbringung selbstverständlich deutlich kostenintensiver als eine Gemeinschaftsunterkunft. Die Erstausstattung und die Ersatzbeschaffung sind teurer, die Nebenkosten sind weitaus weniger beeinflussbar, die Wege sind länger, sowohl für die Flüchtlinge als auch für die Betreuenden. Auch das Sachleistungsprinzip halte ich nicht für so schlecht, wie es hier immer geredet wird. Man bemüht sich dort sehr - so wurde es mir vermittelt -, den individuellen Bedürfnissen entgegenzukommen. Auch nicht zuletzt den Kindern dürfte das Sachleistungsprinzip in dem einen oder anderen Fall zugutekommen.

Vor allem aber halte ich es unter dem Strich für humaner, zumindest aber ehrlicher, wenn ich den Asylbewerbern mit einer zentralen Gemeinschaftsunterkunft signalisiere: Ihr seid in einem Übergangsstadium, was das Aufenthaltsrecht in diesem Land angeht, statt zu suggerieren: Ihr seid prinzipiell integriert, ihr habt die gleichen Rechte und ihr könnt die gleiche Leistung erwarten wie alle Bürgerinnen und Bürger dieses Landes. Und dann heißt es nach 12 Monaten: Jetzt müsst ihr leider zurück.

Meine Damen und Herren, es ist erklärter Wille der Regierung und der Koalitionsfraktionen, die Situation in der Landesaufnahmestelle Lebach permanent zu optimieren hinsichtlich der Verkürzung der Aufenthaltsdauer und der Verbesserung der Wohnverhältnisse vor Ort. Die Arbeitsgemeinschaft wurde genannt, die Investitionen, die wir für 2013 geplant haben, ebenfalls. Werte Kolleginnen und Kollegen, allein die Größe unseres Landes versetzt uns in die Lage, Asylbewerber zentral und spezialisiert zu betreuen. Kooperation, Synergie und Kompetenzbündelung sind doch die Schlagwörter der Verwaltungsmodernisierung. In der Landesaufnahmestelle Lebach haben wir dies prinzipiell realisiert. Lassen Sie uns deshalb die Situation vor Ort weiter optimieren, lassen Sie die Arbeitsgemeinschaft ihre Arbeit tun und nach Wegen suchen, jene Personen, die abseh

bar länger bei uns bleiben werden und gute Integrationsprognosen haben, in den Gemeinden unterzubringen. Für alle übrigen sollte Lebach nicht nur aus finanzieller Sicht, sondern auch aus Sicht der Betroffenen eine gut akzeptable Lösung darstellen. - Vielen Dank.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Das Wort hat Frau Abgeordnete Dr. Simone Peter.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich komme doch zur Schlussfolgerung, dass der Antrag mehr als nichts ist, wenn ich mir die Äußerungen von Frau Kollegin Meyer und Herrn Becker anhöre. Es wird gepriesen, welche Vorteile die zentrale Unterbringung gegenüber der dezentralen hat, dass die Kinder dort besonders betreut sind und so weiter. Keine Frage, die Kindertagesstätte arbeitet unheimlich gut, aber wir reden seit Monaten und Jahren über verstärkte Integration, über Inklusion auch in den Gemeinden in den unterschiedlichsten Einrichtungen. Da muss es uns doch gelingen, in diesem Zuge Flüchtlinge dezentral zu betreuen. Ich bin der festen Überzeugung, dass es ihnen dezentral in den Kommunen besser geht als in der Landesaufnahmestelle. Fragen Sie sie am besten selbst. Sie sind die besten Zeugen dafür, dass man dem zentralen Aufnahmelager nicht das Wort reden sollte.

Vielen Dank, Herr Becker, für die Aktualisierung der Zahlen. Wenn ich mich recht erinnere, waren unsere Zahlen vom November, aus der Abfrage im Ausschuss. Wenn wir nun aktuelle Zahlen haben, verändert das ein wenig die Verhältnisse, aber nicht die Verhältnisse der Flüchtlinge. Ich muss sagen, es ist Hohn, wenn Sie behaupten, dass individuelle Wünsche geäußert und durch das Sachleistungsprinzip abgedeckt werden. Wenn wir mit den Leuten sprechen, erfahren wir etwas komplett anderes. Es ist eine Unterstellung zu sagen, dass Geldleistung zu Missbrauch führt. Das kann in dem einen oder anderen Fall natürlich geschehen, aber es ist eine Stigmatisierung zu sagen, es betreffe alle. Genauso wie es eine Stigmatisierung ist zu sagen, der Wintererlass führe dazu, dass vorher mehr Leute kommen. Andere Bundesländer tun dies auch. Wir werden noch einmal abfragen, wie der Vergleich ist und ob wirklich mehr kommen. Wenn es so ist, sollte es auch kein Problem sein, Hauptsache, wir haben die unwürdigen Verhältnisse der Abschiebung im Winter nicht mehr.

Ich habe nur noch kurz Redezeit. Wir bitten darum, in diesen Gesprächen genau zu reflektieren und die Abwägung zwischen dezentraler und zentraler Unterbringung vorzunehmen. Was Sie als Vorteile an

(Abg. Meyer (CDU) )

preisen, sind mit Sicherheit riesige Nachteile. Gehen Sie dorthin. Besuchen Sie die Flüchtlinge. Sie werden Ihnen das Gegenteil erzählen. - Vielen Dank.

(Beifall von den Oppositionsfraktionen.)

Das Wort hat Herr Minister Toscani.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich darf für die erkrankte Innenministerin Monika Bachmann seitens der Landesregierung Stellung nehmen und einige Punkte in der Debatte aufgreifen. Bevor ich zu einzelnen Punkten komme, ist es notwendig, dass wir bestimmte Sachverhalte und Themen klar voneinander trennen. Die Debatte insbesondere vonseiten der Opposition krankt daran, dass Sie alles, was mit dem Thema Flüchtlinge, Bürgerkriegsflüchtlinge, Asylbewerber und Zuwanderung zu tun hat, in einen Topf werfen und dadurch alles durcheinanderbringen.

Wir haben in diesem Bereich einmal das Thema Asylbewerber und das Asylrecht. Wer wegen seiner Religion, seines Geschlechts oder seiner politischen Überzeugung verfolgt wird, hat bei uns ein Asylrecht.