Zum anderen ist die Tatsache zu bedenken - und darüber kann man dann schon wieder ein wenig schmunzeln -, dass Ihnen das eigentlich auch nicht fremd sein sollte. Die Kollegin Rehlinger ist jetzt leider gerade nicht anwesend; es ist eigentlich ihr Verdienst, darauf aufmerksam gemacht zu haben: In § 10 Abs. 1 der Satzung der PIRATEN-Fraktion steht, die PIRATEN-Fraktion sei erst dann beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte der Mitglieder der PIRATEN-Fraktion an einer Sitzung der PIRATEN-Fraktion teilnehme. Ja nun, meine sehr verehrte Dame, meine sehr verehrten Herren von den PIRATEN, das ist doch nichts anderes als ein Mindestteilnahmequorum!
Das steht in Ihrer Satzung. Herr Augustin, als parlamentarischer Geschäftsführer, so nennen Sie sich ja, sollten Sie zumindest mal Ihre eigene Satzung kennen, wenn Sie schon nicht die Verfassung des Saarlandes kennen. Das gehört doch einfach dazu, wenn wir heute darüber sprechen.
Lassen Sie mich nun zum Ende meines Beitrages zusammenfassen: Die einfachgesetzliche Umsetzung, die wir heute angehen, entspricht dem Geist der Verfassungsänderung, die wir in diesem Jahr umsetzen werden. Wir wollen die erfolgreiche repräsentative Demokratie im Saarland ergänzen um plebiszitäre Elemente. Wir sehen darin keinen Widerspruch. Wir sind sicher, dass es künftig gerade auch in unserem Land die großen Volksparteien sein werden, die am Ursprung derartiger Gesetzentwürfe stehen. Sie werden auch mit den Mitteln plebiszitärer Gesetzgebung arbeiten, die Bürger noch stärker einbinden. Darauf, meine sehr verehrten Damen und Herren, freuen wir uns. In diesem Sinne werden wir die Verfassung des Saarlandes und das Volksabstimmungsgesetz ändern und auch über Änderungen am KSVG noch in diesem Jahr sprechen. Diesbezüglich können Sie sich sicher sein. - Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Theis. - Das Wort hat nun der Abgeordnete Reinhold Jost von der SPD-Landtagfraktion.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir warten noch immer auf eine Entschuldigung. Ich sage das ganz bewusst, Herr Augustin: Das, was wir hier abhalten, ist getragen von einem parlamentarischen, vor allem auch von einem demokratischen Grundverständnis. Es ist für mich, der ich seit 1999 im Parlament tätig bin und hier schon die eine oder andere Schlacht geschlagen habe, unerträglich, von einer Partei, von Ihnen, undemokratisches Gedankengut unterstellt zu bekommen. Das ist unanständig! Das weise ich mit Abscheu und Empörung zurück, und ich verlange von Ihnen, dass Sie sich dafür entschuldigen!
Demokratisches und parlamentarisches Grundverständnis setzt den Respekt voreinander voraus. Das bedeutet auch ein Mindestmaß an Anständigkeit im Umgang miteinander, und damit verbietet sich das Herabsetzen und das Herabwürdigen des politischen Gegners. Und ich sage es noch einmal: Ich lasse mich von Ihnen nicht als Undemokrat oder als
jemand mit undemokratischem Gedankengut verunglimpfen. Wenn Sie das in Ihrer Partei als Umgangsform haben, dann behalten Sie es dort meinetwegen bei, aber tragen Sie es nicht in dieses Parlament!
Vielleicht ist das für Sie alles ein Spiel, vielleicht ist das alles auch aufgrund der Tatsache, dass Sie parlamentarische Neulinge sind, ein Austesten, wie weit man gehen kann. Aber ich kann Ihnen eines sagen: Mit dieser Nummer sind sie einen ganz großen Schritt zu weit gegangen!
Wir haben in diesem Parlament, seit Sie da sind, auf viele Initiativen ihrerseits reagiert, haben unser demokratisches Grundverständnis - da können Sie jetzt grinsen, wie Sie wollen - immer unter Beweis gestellt. Sie waren es, die gesagt haben, Sie wollen einen Ausschuss für Datenschutz. Den haben wir Ihnen zugestanden. Wir haben sichergestellt, dass entgegen den Regelungen in anderen Parlamenten auch den kleineren Parteien als Zeichen unseres demokratischen Selbstverständnisses überall ein entsprechender Status gegeben wird. Wir haben auch dafür gesorgt, dass auch die kleineren Parteien im Erweiterten Präsidium vertreten sind.
Ich sage es noch einmal: Wenn Sie sich hier in dieser Frage als Clown gerieren wollen, um Ihren Namen alle Ehre zu machen, ist das Ihre Sache. Aber ich lasse mich von Ihnen gemeinsam mit den Kolleginnen und Kollegen meiner Fraktion und der der CDU nicht herabwürdigen, verunglimpfen oder als undemokratisch hinstellen. Ich verlange von Ihnen, dass Sie sich an dieser Stelle für diese Entgleisung im Namen Ihrer Partei uns gegenüber entschuldigen.
Alles andere wird dann auch im Umgang miteinander seine Spuren hinterlassen. Sie können uns nicht beschimpfen, uns herabwürdigen, dann hier so tun, als wäre nichts geschehen, aber von uns den gleichen Umgang wie bisher erwarten, nach dem Motto: Ich kann die mit Dreck bewerfen, die wehren sich ja nicht. - So geht das nicht, meine sehr geehrten Damen und Herren!
Weitere Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache. Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf an den Ausschuss für Inneres und Sport zu überweisen.
Lesung unter gleichzeitiger Überweisung an den zuständigen Ausschuss ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf in Erster Lesung einstimmig angenommen wurde und zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Inneres und Sport überwiesen ist. Zugestimmt haben die Koalitionsfraktionen, bestehend aus CDU und SPD, von den Oppositionsfraktionen DIE LINKE und B 90/GRÜNE, enthalten hat sich die Fraktion der PIRATEN.
Erste Lesung des von der Regierung eingebrachten Gesetzes über die Zustimmung zum Zweiten Abkommen zur Änderung des Abkommens über die Zentralstelle der Länder für Gesundheitsschutz bei Arzneimitteln und Medizinprodukten (Drucksache 15/290)
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Es handelt sich hier auf den ersten Blick um einen rein verwaltungstechnischen Vorgang, der aber wichtig ist für die Versorgungsqualität und vor allen Dingen für die Versorgungssicherheit im Gesundheitsbereich zum Wohle der Patientinnen und Patienten. Deswegen will ich hier kurz erläutern, worum es geht.
Seit 1994 besteht in Bonn eine Zentralstelle der Länder für Gesundheitsschutz bei Arzneimitteln und Medizinprodukten, die von den 16 Ländern gemeinsam errichtet worden ist. Das hat den Hintergrund, dass die Länder im Gesundheitsbereich für den Vollzug der Gesetze zuständig sind, aber wir insbesondere im Hinblick auf die internationale Harmonisierung zunehmend darauf angewiesen sind, einheitlich vorzugehen, zumal bei einem einheitlichen Vorgehen auch eine größere Wirtschaftlichkeit sichergestellt werden kann.
Um also das erforderliche Know-how nicht in jedem Bundesland einzeln aufbauen zu müssen, haben die Ministerpräsidenten am 30. Juni 1994 den Staatsvertrag über diese Zentralstelle unterzeichnet, mit dem die Kompetenzen im Medizinproduktebereich und die Koordinierungsaufgaben für Arzneimittel an diese Zentralstelle übertragen worden sind.
Wir haben dort zunächst die Abteilung Arzneimittel, bei der die länderübergreifende Koordinierung der Überwachungs- und Untersuchungstätigkeiten sowohl im human- als auch im Tierarzneimittelbereich stattfindet mit dem Ziel, ein Qualitätssystem zur Harmonisierung der Arzneimittelüberwachung nach den
nationalen und internationalen Standards zum Schutz von Mensch und Tier im Interesse des Pharmastandorts Deutschland zur Verfügung zu stellen. Das Qualitätssystem der deutschen Arzneimittelüberwachung wird von dieser Zentralstelle gegenüber der EU, den EU-Mitgliedsstaaten sowie Drittstaaten transparent und vertrauensbildend dargestellt. Es trägt ganz wesentlich zum Geschehen im Import- und Exportbereich bei der Pharmazie bei.
Die Abteilung Medizinprodukte hat die Aufgabe, dass der in unserem Land erreichte Stand an Qualität und Sicherheit von Medizinprodukten, der im Rahmen und auf der Grundlage der EU-Richtlinien erzielt wurde, weiter verbessert werden soll. Die Zentralstelle vollzieht dabei die Aufgaben hinsichtlich der Anerkennung, Benennung und Überwachung von Laboratorien und Zertifizierungsstellen wie etwa die technische Überwachung.
Das zugrunde liegende Abkommen ist zuletzt vor 15 Jahren geändert worden, im Jahr 1998. Deshalb soll nun eine Reihe von wichtigen Neuerungen durchgeführt werden. So soll in Anlehnung an das bereits bestehende Qualitätssicherungssystem in der deutschen Arzneimittelüberwachung die ZLG die koordinierende Stelle für den Aufbau eines Qualitätssicherungssystems in der Medizinprodukteüberwachung werden. Diese zentrale Koordinierung bietet die Chance zu einer deutlichen Erhöhung der Transparenz und der Professionalität hinsichtlich der Marktüberwachungsaufgaben nach dem Medizinproduktegesetz. Durch die zentrale Koordinierung besteht zudem die Möglichkeit, dass die finanziellen Belastungen der Länder durch die Anwendung des Königsteiner Schlüssels in der üblichen Weise gerecht auf die Schultern verteilt werden können und die Gesamtkosten für die Marktüberwachung durch die Vermeidung von Doppelarbeit und die Nutzung von Synergien reduziert werden können.
Ganz wichtig ist auch, dass das Änderungsabkommen dazu genutzt wird, um die in Deutschland bestehenden Strukturen teilweise aufzulösen und den Medizinproduktebereich in einer zentralen Behörde bei der ZLG zusammenzufassen. Bisher gab es eine Splittung des Medizinproduktebereichs auf zwei Behörden. Es gab eine Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik und die ZLG. In Zukunft soll das alles bei der Zentralstelle für Arzneimittel und Medizinprodukte gebündelt werden.
Darüber hinaus werden noch weitere Koordinierungsaufgaben an die Entwicklung der letzten Jahre angepasst. Das betrifft insbesondere die Koordinierung der Bekämpfung von Arzneimittelfälschungen und darüber hinaus die Prüfung von Arzneimittelangeboten und von Arzneimittelwerbung im Internet sowie die Bereitstellung der entsprechenden Expertise.
Sie sehen, hinter diesem sehr technokratisch klingenden Titel verbirgt sich eine Fülle von Dingen, die am Ende zur Sicherstellung von Versorgungsqualität im Gesundheitswesen von Bedeutung sind. Ich darf Sie bitten, dass der saarländische Landtag dieses zunächst im Ausschuss berät und dann beschließt.
Vielen Dank, Herr Minister. Ich eröffne die Aussprache. - Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache. Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf an den Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie zu überweisen.
Wir kommen zur Abstimmung. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfes Drucksache 15/290 in Erster Lesung unter gleichzeitiger Überweisung an den zuständigen Ausschuss ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf in Erster Lesung einstimmig angenommen und zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie überwiesen ist. Zugestimmt haben alle Fraktionen des Hauses.
Erste Lesung des von der DIE LINKE-Landtagsfraktion eingebrachten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens (Nichtraucher- schutzgesetz) (Drucksache 15/297)
Frau Präsidentin! Kolleginnen und Kollegen! Es ist fast ein Jahr her, dass die Fraktion der LINKEN den Antrag gestellt hat, beim Gesetz zum Rauchverbot auf den Stand von 2008 zurückzukehren. Damals gab es die sogenannte Große Koalition noch nicht und trotzdem haben CDU und SPD gemeinsam dieses Thema von der Tagesordnung genommen. Ich darf davon ausgehen, dass es den Kolleginnen und Kollegen der genannten Fraktionen zu diesem Zeitpunkt vielleicht unangenehm war. Die SPD und ihr Landesvorsitzender Heiko Maas haben, wie wir LINKE, das absolute Rauchverbot immer abgelehnt. Herr Maas hat das Gesetz als - Frau Präsidentin, ich darf zitieren - „Realisierung des persönlichen Hobbys von Herrn Ulrich“ bezeichnet.
Frau Präsidentin, mit Ihrer Erlaubnis zitiere ich aus einer Pressemitteilung der SPD vom 21. Juni 2010: „Die Jamaika-Regierung hat ein handwerklich unsauberes Gesetz durchgedrückt, um der grünen Parteibasis eine Rechtfertigung für eine Koalition aus CDU, FDP und GRÜNEN vorzugaukeln.“
Die Kollegin Hoffmann-Bethscheider, damals Abgeordnete der SPD, hat am 10. Februar 2010 im Landtag ganz ähnliche Kritik am totalen Rauchverbot geäußert. Mit Ihrer Erlaubnis, Frau Präsidentin, zitiere ich: „Die SPD ist weiterhin gegen ein absolutes Rauchverbot im Saarland.“ - Wir sind auch dagegen. Wir sind ja nicht gegen ein Nichtraucherschutzgesetz, sondern wir sind gegen das, was die GRÜNEN bei Jamaika durchgedrückt haben, mit Verlaub, als kleinste Fraktion, und was sie sich gebacken haben. Es ist ihnen leider gelungen.