Rolf Linsler

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Frau Präsidentin! Kolleginnen und Kollegen! Ich glaube, wir sind uns alle einig, dass dieses Land ein Tariftreuegesetz braucht. Das Land muss als öffentlicher Auftraggeber Vorbild sein, auch für die private Wirtschaft, und muss deshalb besonders entschieden gegen Hungerlöhne vorgehen, die im Saarland ja vorhanden sind. Das ist dringend notwendig, weil ein Drittel aller Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Saarland inzwischen in prekären Arbeitsverhältnissen beschäftigt ist. Ihr Anteil ist nirgendwo in Westdeutschland größer. Fast ein Fünftel aller Vollzeitbeschäftigten arbeitet hier zu Niedriglöhnen. Der Staat ist ein großer Arbeitgeber; 2010 wurden in Deutschland öffentliche Aufträge in Wert von fast 480 Milliarden Euro vergeben. Das ist fast ein Fünftel des gesamten Bruttoinlandsprodukts. Der Staat hat also eine deutliche Macht und kann deshalb mit der Art seiner Auftragsvergabe schon etwas bewegen.
Insofern ist das, was die Landesregierung vorgelegt hat, durchaus ein Fortschritt. Allerdings muss klar festgestellt werden: Ohne uns, die LINKE, und ohne die Gewerkschaften, ohne den Druck, den wir gemacht haben, wäre die Tariftreue heute kein Thema.
Eugen Roth hat es im Grunde genommen, zumindest versteckt, so ähnlich gesagt.
Dieser Entwurf ist ein Fortschritt, aber er reicht nicht aus. Kollege Eugen Roth, historisch ist der Entwurf auf keinen Fall: Der Auftragswert ist noch zu hoch und die LINKE und die Gewerkschaften hatten bereits vor zwölf Jahren 8,50 Euro die Stunde gefordert. Wenn ich die Inflationsrate hochrechne, sind 8,50 Euro alleine aus dem Grund schon viel zu wenig.
Die Gewerkschaftler wissen, wovon ich rede, im Gegensatz zu Ihnen, Herr Wegner. Ich sehe ein, dass die Schuhmachergeschäfte mehr verdienen wollen, das kann ich nachvollziehen.
8,50 Euro vor zwölf Jahren war etwas anderes als heute. Wir sagen, 10 Euro die Stunde, obwohl es schon drei Jahre her ist, dass wir die gefordert ha
ben. Man könnte sogar darüber streiten, ob das nicht immer noch zu niedrig ist. Im Bereich des Personenverkehrs, Eugen Roth hat es angesprochen, gibt es keine repräsentativen Tarifverträge. Das haben wir als Gewerkschaftler Seite an Seite immer verlangt, weil wir genau wissen, dass es in dem Bereich des privaten Personenverkehrs diese Fälle gibt, die wir alle kennen. Aus dem Grund hätte man nicht nachgeben dürfen.
Ich sage das etwas locker: Die Mehrheit hätten wir gehabt, Eugen Roth, für das, worüber wir früher geredet haben. LINKE und SPD haben die Mehrheit, wir hätten das repräsentativ erreichen können. Es ist aufgrund der Koalition, die nun mal besteht, nicht reingekommen. Wenn das Gesetz wirken soll, dann darf es nicht erst bei den großen öffentlichen Aufträgen ansetzen, sondern muss früher gelten. Wir begrüßen, dass die Regierung den Auftragswert von 50.000 Euro absenken will, halten 25.000 Euro aber immer noch für zu hoch. Das Gesetz sollte für alle Aufträge ab 10.000 Euro gelten, wie in Bremen und Berlin. Mein Gott, wir würden uns im Saarland gar nichts vergeben, wir brauchen es nur so zu machen wie die anderen Bundesländer. Die leben doch auch und sterben nicht daran!
Wir halten es auch für falsch, dass im Bereich des Personenverkehrs wieder einmal kein repräsentativer Tarifvertrag als Maßstab genommen werden soll, sondern irgendein Tarifvertrag, im Zweifel der mit den niedrigsten Abschlüssen. Man will in meinen Augen doch nur den privaten Omnibusbetrieben entgegenkommen. Kolleginnen und Kollegen, das halte ich für falsch, das ist auch falsch! Ich will nicht daran erinnern, was schon passiert ist, welche Leute Busse gefahren sind, das erspare ich mir jetzt. Das muss man bei so etwas bedenken und muss etwas härter bleiben. Man darf nicht sagen, wir warten ein paar Jahre, bis sich das bewährt. Was soll sich denn bewähren? Das wäre der richtige Weg, aber die Mehrheit ist in dem Fall bei der sogenannten Großen Koalition. Die Gewerkschaft Verdi kritisiert zu Recht, dass Leichtlohntarifverträgen Tür und Tor geöffnet wird und es eben nicht zu einem wirksamen Schutz vor Wettbewerbsverzerrung führt, wenn kein repräsentativer Tarifvertrag zur Grundlage gemacht wird.
Lassen Sie mich bei dieser Gelegenheit daran erinnern, dass der Gewerkschaftssekretär Bernd Oleynik, der leider verstorben ist, sehr große Verdienste an diesem Gesetzentwurf hat. Wir beide zumindest, Eugen Roth, wissen es sehr genau. Leider konnte er nicht bis zum Schluss daran mitarbeiten. Ansonsten wäre der Entwurf sicher arbeitnehmerfreundlicher ausgefallen. In anderen Bundesländern ist ein repräsentativer Tarifvertrag als Maßstab vorgeschrieben, also ein Tarifvertrag, der für die meisten Arbeitneh
merinnen und Arbeitnehmer im Personenverkehr gilt. CDU und SPD haben vereinbart, sich genau anzuschauen, welche Erfahrungen in anderen Bundesländern gemacht worden sind. Frau Präsidentin, mit Ihrem Einverständnis darf ich aus dem Koalitionsvertrag zitieren: „Die Landesregierung wird im Laufe der Legislaturperiode die bisherigen Erfahrungen mit diesen Regelungen im Lichte der Entwicklungen auf EU-Ebene sowie anderer Bundesländer, insbesondere des Landes Rheinland-Pfalz evaluieren. Soweit die angestrebten Schutzrechte nicht erreicht werden, wird die Landesregierung weitere Veränderungen vornehmen.“
Wie sieht es nun in Rheinland-Pfalz aus? Dort ist natürlich ein repräsentativer Tarifvertrag vorgeschrieben. Dort läuft es ja auch, es passiert nichts Negatives nach dem Motto: Die Arbeitgeber werden geprügelt. Das ist vollständiger Quatsch! RheinlandPfalz und andere Länder machen es. Warum wird es nicht auch im Saarland so gemacht, warum noch Jahre warten? Eugen Roth hat vorhin gesagt, wir schauen uns das noch ein paar Jahre an. Warum wollt ihr noch lange warten, anstatt das zu übernehmen, was sich bewährt hat?
In Rheinland-Pfalz gilt der Tarifvertrag ab 20.000 Euro. Das ist immerhin besser als der vorliegende Entwurf. In Rheinland-Pfalz werden seit 2013 öffentliche Aufträge nur noch an solche Firmen vergeben, die ihren Beschäftigten mindestens 8,70 Euro pro Stunde bezahlen. Die LINKE steht für den Mindestlohn von 10 Euro die Stunde. Die Zahl ist nicht vom Himmel gefallen, sie ist das Ergebnis einer klaren Überlegung: Wer arbeitet, soll davon leben können, jetzt und auch im Alter. Es gibt das Beispiel von 8,70 Euro aus Rheinland-Pfalz, aber es gibt noch mehr Beispiele für die 10 Euro, schaut nach Luxemburg oder nach Frankreich, für die ist das auch kein Problem. Eine Lohnuntergrenze muss Beschäftigungsarmut und Altersarmut verhindern.
Die Bundesregierung hat auf eine Anfrage der LINKEN im Mai 2011 zugeben müssen, dass 10 Euro Stundenlohn nötig sind, um im Alter eine gesetzliche Rente zu bekommen, die oberhalb der Grundsicherung liegt, wenn 45 Jahre gearbeitet wird. Von daher sind diese 10 Euro mehr als nachvollziehbar und nicht irgendwoher gegriffen, sondern sie sind begründet und wären auch im Saarland machbar. Man muss also mindestens 10 Euro pro Stunde verdienen, um im Alter eine gesetzliche Rente oberhalb der Grundsicherung von 684 Euro zu bekommen. Das heißt, wer weniger verdient, ist im Alter arm. Klar ist auch, wer weniger verdient, der kann sich nicht noch privat versorgen. Wie soll er denn das machen, wenn er nicht genügend für die eigene Rente hat? Dann soll er sich noch zusätzlich privat versorgen? Das ist ein Kunststück. Das muss mir
zuerst einmal jemand vormachen. Das wissen alle, die hier sitzen. Der hat gar kein Geld für eine private Rentenversicherung. Deshalb sollten im Tariftreuegesetz diese 10 Euro Stundenlohn festgeschrieben sein, damit wir im Saarland wirklich gegen Altersarmut angehen.
Kolleginnen und Kollegen, ich habe es zu Beginn gesagt, der Antrag der Regierung ist ein kleiner Fortschritt. Deshalb werden wir ihn auch nicht ablehnen. Wir akzeptieren das, dass eine Anstrengung stattgefunden hat. Es reicht aber aufgrund dessen, was ich gesagt habe, bei Weitem nicht aus. Wir begrüßen ausdrücklich, dass der Bereich der Leiharbeit in das Gesetz aufgenommen worden ist. Ich halte es für sehr wichtig aus den Gründen, Eugen, die du auch genannt hast. Aber wir sehen noch deutlichen Verbesserungsbedarf. Deshalb haben wir einen entsprechenden Abänderungsantrag gestellt. Ich weiß, dass es schwierig sein wird, aber ich bitte trotzdem um Zustimmung für unseren Abänderungsantrag.
Frau Präsidentin! Kolleginnen und Kollegen! „125 Euro für eine rote Ampel sind für einen Normalverdiener eine Menge Holz. Einen gut verdienenden Manager kostet ein solcher Betrag höchstens ein müdes Lächeln.“ Dieser Satz stammt nicht von mir, sondern von Rainer Brüderle, dem Fraktionsvorsitzenden der FDP im Bundestag. Hat nix mit Sexismus zu tun.
Und ich denke, Herr Brüderle steht nicht im Verdacht, radikalsozialistische Verhältnisse einführen zu wollen. Aber wo er recht hat, hat er recht. Tatsächlich sollen Bußgelder ja für alle Verkehrssünder gleichermaßen gelten. Eine Strafe für ein und dasselbe Vergehen sollte auch jeden gleich treffen. Es darf nicht der eine härter bestraft werden als der andere, wenn beide in gleicher Weise zu schnell gefahren sind. Verdient jemand Millionen Euro im Jahr, sind 100 Euro Bußgeld ja tatsächlich „Peanuts“. Den Geringverdiener, der mit 800 Euro im Monat auskommen muss, treffen 100 Euro sehr viel mehr.
In Skandinavien hat man das erkannt. Dort richtet sich die Höhe des Bußgeldes nach der Höhe des Einkommens: Wer mehr hat, der muss auch mehr blechen. Und es ist doch gerecht, wenn einer der reichsten Männer in Finnland 170.000 Euro zahlen muss, weil er in Helsinki doppelt so schnell gefahren ist, wie erlaubt ist. Er musste 170.000 Euro zahlen, weil er im vergangenen Jahr fast sieben Millionen Euro an Einkommen hatte. Ich denke, das ist angesichts der 100 Euro, die der Geringverdiener zahlen muss, mehr als gerecht.
Der Präsident des Technik-Konzerns NOKIA musste 35.000 Euro zahlen, weil er eine rote Ampel ignoriert hat. In Finnland gibt es eben bei den Bußgeldern Tagessätze, die sich am Einkommen orientieren. In der Schweiz legt das Gericht die Strafe fest, wenn man mehr als 25 Stundenkilometer zu schnell gefahren ist, und dabei wird das gesamte Vermögen als Maßstab herangezogen. In Dänemark gilt bei Trunkenheit am Steuer als Maßstab für das Bußgeld die Formel „Nettoeinkommen mal Promillewert“. Es geht also, wenn man nur will.
Zum dagegen angeführten Argument des Verwaltungsaufwandes. Kolleginnen und Kollegen, wir haben im Saarland und in der Bundesrepublik Deutschland eine der besten Verwaltungen in Euro
pa, wenn nicht gar weltweit. Und wo ein Wille ist, ist auch ein Weg. Bei der Katastrophe in Burbach hat es ja am Anfang sehr schnell geheißen: Das ist ja gar nicht zu machen; wir wissen ja nicht, was die Leute da verdienen. - Siehe da, die Frau Rehlinger als Ministerin hat einen Runden Tisch einberufen, mit den Leuten gesprochen. So, wie ich das einschätze, ist das zu regeln, und es ist auch richtig, dass es geregelt wird. Also: Wo ein Wille ist, ist auch ein Weg. Entsprechendes gilt, wenn man nur will, auch bezüglich der Bußgelder. Das Argument, der Verwaltungsaufwand sei zu groß, zieht auf keinen Fall.
Bußgelder nach Einkommen, jeder zahlt, wie er kann - das wäre nicht nur gerecht, das würde auch viel Geld in die öffentlichen Kassen spülen. Womit ich natürlich Gutverdiener nicht auffordern möchte, zu schnell zu fahren.
Das kann man sehen, Kollege Ulrich, wie man will. Du sieht es so, und ich sehe es so. - Vor allem geht es ja um Gerechtigkeit. Das haben auch die GRÜNEN erkannt. Deren Bundesdelegiertenkonferenz hat sich 2008 ebenfalls für nach der Einkommenshöhe gestaffelte Bußgelder ausgesprochen. Auch Bußgelder müssen eben sozial gerecht sein.
Bei Strafverfahren gilt das bekanntlich schon lange: Es werden Tagessätze je nach Einkommenshöhe als Strafe gezahlt, und das zu Recht, denn nur so werden alle auch wirklich gleich behandelt. Alle Menschen sollen ja, wie wir wissen, vor dem Gesetz gleich sein. Das sagt ja auch das Grundgesetz. Warum sollte dieser Grundsatz im Straßenverkehr nicht gelten?
Es ist nicht zu erklären, weshalb ein Geringverdiener bei einem Vergehen, das heute mit einem Bußgeld von 100 Euro belegt ist, fast ein Drittel seines Regelsatzes zahlen muss, ein Durchschnittsverdiener mit einem Einkommen von 1.600 Euro beim gleichen Vergehen und bei der genannten Strafhöhe aber nur ein Sechzehntel seines Einkommens zahlt. Ganz zu schweigen beispielsweise vom VW-Chef, der, wie heute nachzulesen war, 17,5 Millionen Euro im Jahr erhält: Für ihn sind diese 100 Euro Bußgeld überhaupt nicht spürbar. Damit wirklich Gleichheit herrscht und der Topmanager ebenso behandelt wird wie ein Geringverdiener, müsste der Manager mehr als das Hundertfache zahlen, und das könnte er bei dem Einkommen ja auch.
Wir müssen also Gerechtigkeit auch bei den Bußgeldern herstellen. Eigentlich kann doch niemand etwas dagegen haben, auch die Landesregierung
nicht. Denn schaut man in den Koalitionsvertrag von CDU und SPD, kann man auf Seite 42 nachlesen ich darf, Frau Präsidentin, zitieren -: „Für die Landesregierung sind soziale Gerechtigkeit und soziale Teilhabe Grundgedanken ihrer gemeinsamen Arbeit.“ In diesem Sinne: Lassen Sie uns gemeinsam für diese Gerechtigkeit sorgen! Lassen Sie uns gemeinsam auf Bundesebene dafür streiten, dass, die Pauschalbeträge ersetzend, Bußgelder in Form von Tagessätzen eingeführt werden, wie es das im Strafrecht schon lange gibt. Ich bitte Sie deshalb, unserem Antrag zuzustimmen.
Frau Präsidentin! Kolleginnen und Kollegen! Es ist fast ein Jahr her, dass die Fraktion der LINKEN den Antrag gestellt hat, beim Gesetz zum Rauchverbot auf den Stand von 2008 zurückzukehren. Damals gab es die sogenannte Große Koalition noch nicht und trotzdem haben CDU und SPD gemeinsam dieses Thema von der Tagesordnung genommen. Ich darf davon ausgehen, dass es den Kolleginnen und Kollegen der genannten Fraktionen zu diesem Zeitpunkt vielleicht unangenehm war. Die SPD und ihr Landesvorsitzender Heiko Maas haben, wie wir LINKE, das absolute Rauchverbot immer abgelehnt. Herr Maas hat das Gesetz als - Frau Präsidentin, ich darf zitieren - „Realisierung des persönlichen Hobbys von Herrn Ulrich“ bezeichnet.
Herr Kollege Ulrich, nicht ich, sondern der Kollege Maas hat das damals gesagt.
Frau Präsidentin, mit Ihrer Erlaubnis zitiere ich aus einer Pressemitteilung der SPD vom 21. Juni 2010: „Die Jamaika-Regierung hat ein handwerklich unsauberes Gesetz durchgedrückt, um der grünen Parteibasis eine Rechtfertigung für eine Koalition aus CDU, FDP und GRÜNEN vorzugaukeln.“
Die Kollegin Hoffmann-Bethscheider, damals Abgeordnete der SPD, hat am 10. Februar 2010 im Landtag ganz ähnliche Kritik am totalen Rauchverbot geäußert. Mit Ihrer Erlaubnis, Frau Präsidentin, zitiere ich: „Die SPD ist weiterhin gegen ein absolutes Rauchverbot im Saarland.“ - Wir sind auch dagegen. Wir sind ja nicht gegen ein Nichtraucherschutzgesetz, sondern wir sind gegen das, was die GRÜNEN bei Jamaika durchgedrückt haben, mit Verlaub, als kleinste Fraktion, und was sie sich gebacken haben. Es ist ihnen leider gelungen.
Weil es in keinem anderen Bundesland ein absolutes Rauchverbot gibt, sollten auch wir im Saarland auf einen Kompromiss hinarbeiten. Man sollte den Zustand von 2008 wiederherstellen. Ich könnte noch mehr Zitate von SPD-Politikern bringen, denn die SPD war, wie die LINKE, für einen vernünftigen Nichtraucherschutz und gegen ein totales Rauchverbot. Die CDU hat vor der Landtagswahl 2009 ein Rauchverbot mit Augenmaß versprochen. Das haben wir auch, genauso wie die Kolleginnen und Kollegen der SPD.
Es will ja niemand, dass in allen Gaststätten geraucht wird, Herr Kollege Ulrich, sondern man muss das machen, wie es die CDU damals gesagt hat, mit Augenmaß. Man muss kleineren Gruppen zu ihrem Recht verhelfen, soweit das möglich ist.
Bitte schön, Herr Kollege.
Abg. Ulrich (B 90/GRÜNE) mit einer Zwischenfrage: Herr Linsler, jetzt provozieren Sie mich doch zu einer Zwischenfrage. Wir beide saßen doch vor drei Jahren zusammen mit Herrn Lafontaine und Herrn Bierbaum zu Sondierungsgesprächen an einem Tisch, erinnern Sie sich daran? Es ging um Rot-RotGrün. Unsere Forderung war: Wenn diese Koalition zustande kommt, dann wird es im Saarland ein absolutes Rauchverbot geben. Sie saßen auf der an
deren Seite mit Herrn Lafontaine und Herrn Bierbaum, da hieß es: Kein Problem, das machen wir mit! - Das passt jetzt nicht ganz zu dem, was Sie uns hier erzählen! Sie müssen mir diese Diskrepanz schon erklären.
Langsam, Herr Kollege Theis, Sie kennen doch den Kollegen Ulrich. Sie wissen doch, wie der Kollege Ulrich diskutiert, wenn es darauf ankommt. Er behauptet jetzt etwas, stellt es in den Raum und es stimmt nicht.
Die SPD war auch dabei. Soweit ich mich erinnern kann, haben wir bei den Sondierungsgesprächen gesagt, nach Augenmaß. Was das heißt, wäre ja dann gegebenenfalls in weiteren Gesprächen klar geworden.
Ich auch! Wir LINKE stehen zu unserem Versprechen und fordern weiterhin Ausnahmen für kleine, inhabergeführte Kneipen und die Möglichkeit, in separaten und gut gelüfteten Nebenräumen zu rauchen. Unsere Argumente sind dieselben wie vor vier Monaten. Inzwischen haben wir die merkwürdige Situation, dass die Regierungsparteien CDU und SPD an einem Gesetz festhalten, dass sie gar nicht haben wollten. Ich kann viel verstehen, aber das verstehe ich wirklich nicht. Wir waren uns immer einig gewesen, bis dieser Kleinstkoalitionspartner in die Jamaika-Regierung gekommen ist. Da hat sich die CDU umstimmen lassen.
Jetzt hätten wir wirklich die Möglichkeit, das zu machen, was wir - die Fraktionen der CDU, der SPD und der LINKEN - damals gemeinsam tun wollten, ohne jemandem wehzutun. Die PIRATEN nenne ich deshalb nicht, weil sie damals noch nicht im Parlament waren. Ich bin davon überzeugt, dass dieses Rauchverbot eine total überzogene Forderung ist. Es ist ein Kneipenvernichtungsgesetz. Natürlich müssen Nichtraucher geschützt werden, ich habe das vorhin schon gesagt, aber ein Schutz wäre auch gegeben, wenn es eigene Raucherräume geben würde und bei kleinen Kneipen der Wirt selbst entscheiden könnte, ob bei ihm geraucht werden darf oder nicht. Das hat früher funktioniert, warum soll es jetzt nicht funktionieren? Die Leute waren damals in der Mehrzahl mit dem Gesetz 2008 und mit der Nachbesserung 2009 einverstanden. Sie waren zu
frieden, bis zu dem Zeitpunkt, den ich jetzt nicht mehr zu zitieren brauche, als Jamaika sich darüber unterhalten hat.
Wir wollen ein vernünftiges Nebeneinander von Rauchern und Nichtrauchern. Ich selbst bin seit 30 Jahren Nichtraucher. Ich habe mich wirklich nicht daran gestört, wenn in meinem Bistro in der Talstraße geraucht wurde. Ich wusste genau, von den zwölf Leuten an der Theke rauchen etwa sieben. Ich bin hingegangen, genauso wie der Kollege Ulrich in seinen „Humpen“. Das macht er heute noch.
Die Interessenlage war damals genau die Gleiche. Sie sind in Ihre Kneipe gegangen, ich in meine, weil ich das wollte. Warum sollte man das bei einer reinen Raucherkneipe nicht weiterhin zulassen? Man kann darüber diskutieren, das machen wir gerade. Die Interessen von Nichtrauchern, Gaststätten zu besuchen und Gaststätten zu betreiben, müssen ausgewogen berücksichtigt werden. Nach unserer Auffassung soll wieder geraucht werden dürfen in Kneipen mit separatem und belüftetem Nebenraum, in Kneipen, die kleiner als 75 Quadratmeter sind das Verfassungsgericht im Saarland hat das betont und in Kneipen, die vom Inhaber selbst geführt werden. Alles andere, Kollege Ulrich, ist reine Ideologie und reiner Antiraucherwahn, da führt kein Weg daran vorbei. Die Zeche dafür bezahlen unter anderem die Wirte selbst. Ich habe es vorhin schon angedeutet. Das Landesverfassungsgericht hat ja zu bedenken gegeben, dass das totale Rauchverbot - Frau Präsidentin, ich zitiere - einen „schwerwiegenden Eingriff in die Gewerbefreiheit der Gastwirte“ darstellt. Das hat das Landesverfassungsgericht vor nicht allzu langer Zeit betont. Daran sollten sich die Fraktionen, die früher anderer Auffassung waren, erinnern.
Wir können es nicht hinnehmen, dass Existenzen vernichtet werden, weil eine Kleinstpartei verbissen ihren Willen durchgesetzt hat und bei dem Willen bleiben wird. Die Demokratie funktioniert in meinen Augen anders. Sie funktioniert so, wo die Mehrheit ist. Das war bei Jamaika so, jetzt sind die Mehrheiten anders. Sie müssen nur ein bisschen über die Hürde springen und dann würden wir das Gesetz ändern. So einfach ist das.
Zu der Volksabstimmung ist heute schon viel gesagt worden. Wenn die zuständigen Fraktionen da schneller gearbeitet hätten - die hatten ja einmal angedeutet, dass man das mit einer Volksabstimmung machen will, Raucher und Nichtraucher -, dann hätten wir uns anschließen können. Trotzdem, man muss nicht unbedingt, wenn es so wäre, die erste
Volksabstimmung im Saarland für Raucher oder Nichtraucher machen. Aber wenn es sein soll! Es kann aber nicht so lange dauern, dass wir immer wieder warten und noch einmal warten. Das dauert uns, zumindest was die LINKEN angeht, zu lange.
Saarländische Gastwirte haben jetzt einen deutlichen Wettbewerbsnachteil, weil es etwa in Rheinland-Pfalz kein derartiges strenges Rauchverbot gibt. Kollege Ulrich, Rheinland-Pfalz grenzt an das Saarland. Bayern ist ein bisschen weiter weg. Auch in Baden-Württemberg gibt es Ausnahmen für Raucher. Dort gibt es eigene Raucherräume, die wir auch verlangen. Weder Schwarz-Gelb noch RotGrün haben das geändert.
Inzwischen haben wir durch diese überzogene Regelung noch ganz andere Probleme. Immer mehr Anwohner beschweren sich über Lärm, weil Raucher nicht mehr in den Kneipen rauchen dürfen, sondern nur noch vor den Kneipen. Das Bild kennt jeder, hat jeder vor Augen. Das ist in Saarlouis so, Herr Kollege Ulrich, wie in Saarbrücken. Das mit dem Lärm ist für die Anwohner fast nicht mehr zu ertragen. Für dieses Problem habe ich Verständnis. Die, die rauchen, sind außerdem in der Gefahr, dass sie sich noch andere Krankheiten zuziehen, wenn sie in der Kälte herumstehen müssen. Das ist überzogen.
Der Kollege Schmidt ist Raucher, er hat mehr als recht.
Das überzogene Totalverbot muss jetzt geändert werden und nicht irgendwann, vielleicht. Wir beantragen, dass das an den Ausschuss für Soziales und Gesundheit überwiesen wird.
Es ist fast keiner mehr von der Presse da, dann könnte man ja auch deutlicher werden: Das wäre doch der richtige Weg! Jetzt einmal an die Regierungsfraktionen: Das habt Ihr doch vorher auch gesagt. Wir geben es in den Ausschuss. Dann kann sich der Ulrich einbringen, er kann dann reden und diskutieren. Wir können alle gemeinsam diskutieren. Dann bekommen wir auch als Parlament etwas hin. Wir wollen - das wissen Sie genauso gut wie wir - ja nicht, dass die Nichtraucher nicht zu ihrem Recht kommen, im Gegenteil.
Wir wollen allerdings, dass auch die Rechte der Minderheiten - Raucher sind momentan in der Minderheit, wie ich das einschätze - einigermaßen gewahrt bleiben. Ich bitte Sie deshalb, machen Sie dem Wahnsinn ein Ende! Lassen Sie uns gemeinsam zur
alten Regelung der CDU zurückkehren für eine saarländische Lösung ohne missionarischen Übereifer, im Sinne der Gastwirte und im Sinne der Lebensfreude im Saarland. - Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Kolleginnen und Kollegen! Wir reden heute über das Schicksal von über 1.000 Menschen, die in der Landesaufnahmestelle Lebach untergebracht sind, Menschen, die aus ihrer Heimat fliehen mussten und nun in der Landesaufnahmestelle in Lebach leben müssen. Es gibt Fälle, in denen Menschen seit 10 Jahren, ja sogar seit über 15 Jahren in dieser Aufnahmestelle leben müssen. Das muss man sich einmal vor Augen halten, dass Leute 10, 15 Jahre und länger dort untergebracht sind.
Das sind keine Einzelfälle. Ich hatte angedeutet, dass es mehrere sind. Man muss sich einmal klarmachen, was das heißt, jahrelang in einer solchen Aufnahmestelle auf engstem Raum ohne echte Privatsphäre leben zu müssen, ohne zu wissen, wann man endlich herauskommt, ohne echte Perspektive. Das ist in meinen Augen unwürdig, Kolleginnen und Kollegen.
Die Kollegen Heiko Maas und Ulrich Commerçon von der SPD haben deshalb im Jahr 2009 völlig zu Recht von einer menschenunwürdigen Situation gesprochen. Sie haben damals völlig zu Recht gefordert, den Aufenthalt in der Aufnahmestelle auf drei Monate zu begrenzen. Anschließend sollten sie auf die Kommunen verteilt werden, wie das in anderen Bundesländern längst üblich ist. Vor rund zwei Jahren hat die Fraktion DIE LINKE, damals gemeinsam mit der SPD-Fraktion, schon einmal den Antrag gestellt, die Aufenthaltsdauer im Sinne der betroffenen Menschen zu begrenzen.
Mit Erlaubnis der Frau Präsidentin zitiere ich aus einer Pressemitteilung der SPD vom 30. September 2010. Da hat der Abgeordnete Magnus Jung erklärt: „Die Aufenthaltsbedingungen müssten aus humanitären Gründen dringend verändert werden. (...) Die SPD erwartet von der Landesregierung, dass sie die drängenden Probleme in Angriff nimmt.“ So haben Sie das damals mit Recht geschrieben. Ich erwarte die Linksfraktion erwartet - von einer Landesregierung, an der diese SPD jetzt beteiligt ist, dass sie genau das endlich umsetzt und tut, was sie damals verlangt hat, in dem Fall mit einem gemeinsamen
Antrag von LINKE und damals SPD. Es ist noch nicht so lange her, zwei Jahre.
Wir fordern heute als Linksfraktion: Lasst uns die Aufnahmestelle schließen und die Flüchtlinge auf die verschiedenen Kommunen verteilen, so wie das damals in der Zeit, die ich vorhin genannt hatte, gefordert worden ist! Die Landesaufnahmestelle sollte nur noch für die ersten Monate zur Erstorientierung dienen. Das hatten wir damals gemeinsam gesagt, die Linksfraktion und die SPD-Fraktion. Die Mittel, die dadurch eingespart würden, sollen die Kommunen zur Unterstützung der Integration der Flüchtlinge bekommen. Davon würden nicht nur die Flüchtlinge selbst profitieren, sondern auch über kurz oder lang der Landeshaushalt, denn viele Flüchtlinge könnten dann endlich eine Arbeit annehmen und selbst für ihren Lebensunterhalt sorgen. Das wäre gerecht, das wäre menschlich, das wäre auch wirtschaftlich sinnvoll. - Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Kolleginnen und Kollegen! Vor anderthalb Jahren, am 13. April 2011, hat die LINKE schon einmal einen Antrag für mehr Transparenz in öffentlichen Unternehmen in den Landtag eingebracht. Unser Vorschlag hat sich seinerzeit am Vorbild Nordrhein-Westfalens orientiert. Leider hat sich
die damalige Mehrheit aus CDU, FDP und GRÜNEN gegen ein Transparenzgesetz entschieden. Der Kollege Bernd Wegner von der CDU hat in der Landtagssitzung im April 2011 noch Folgendes versprochen, sage ich einmal, das ich mit Ihrer Erlaubnis, Frau Präsidentin, zitieren darf: „Die Landesregierung ist dabei, ein solches Transparenzgesetz vorzubereiten und auf den Weg zu bringen.“
Wo ist der versprochene Entwurf der Regierung geblieben? Was ist passiert? Kolleginnen und Kollegen, es ist nichts passiert.
Deshalb versuchen wir es heute wieder - vielleicht mit ein bisschen mehr Erfolg. Inzwischen ist schließlich in Hamburg ebenfalls ein Transparenzgesetz verabschiedet worden, das als richtungsweisend und vorbildlich gilt. In Hamburg haben LINKE, FDP, GAL, CDU und SPD gemeinsam das Gesetz beschlossen. Sicher sind die Kollegen in Hamburg etwas angestachelt und motiviert worden durch die Volksinitiative „Transparenz schafft Vertrauen“, die mehr als 15.000 Unterschriften für Transparenz in öffentlichen Unternehmen gesammelt hat. Sie sehen, dieses Thema ist der Bevölkerung sehr wichtig - wohl nicht nur in Hamburg, sondern auch hier im Saarland.
Der Bürgermeister von St. Wendel, Herr Bouillon von der CDU, hat sich zu diesem Thema auch schon öfter zu Wort gemeldet. Leider hat er wohl mehr mit der Zeitung gesprochen und weniger mit seinen Parteifreunden im Landtag, sonst hätten wir bestimmt schon längst einen Gesetzentwurf der CDU vorliegen. Es war also viel Lärm um nichts. In der Sache hat Herr Bouillon trotzdem recht. Die Menschen sollten Bescheid wissen, wenn Vorstandsmitglieder in öffentlichen Einrichtungen Hunderttausende im Jahr verdienen. - Warum denn nicht? Man muss dazu stehen, wenn man etwas zu Recht oder zu Unrecht bekommt. Was für ein sensibles Thema die Frage der Einkünfte ist, sehen wir bei der aktuellen Debatte um Herrn Steinbrück. Auch die Höhe der Pensionen darf den Bürgerinnen und Bürgern nicht länger verschwiegen werden. In Hamburg müssen nun alle Dokumente, die von öffentlichem Interesse sind, den Bürgerinnen und Bürgern unaufgefordert und kostenlos im Internet zugänglich gemacht werden. In Hamburg müssen Verträge einen Monat, bevor sie wirksam werden, veröffentlicht werden, damit die Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit haben, Bedenken zu äußern.
Das Amtsgeheimnis hat ausgedient und aus dem Informationsrecht der Bürgerinnen und Bürger wird eine Informationspflicht der Behörden. Das ist auch gut so. Was in Hamburg geht, kann im Saarland
doch nicht unmöglich sein. Wir haben doch nichts zu verbergen! Das ist meine Meinung. Ich gehe davon aus, Sie alle teilen, dass wir nichts zu verstecken haben. Gerade weil wir von den Geberländern im Finanzausgleich besonders stark unter die Lupe genommen werden, sollten wir Offenheit beweisen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir sollten nicht vergessen, dass unser Arbeitgeber arbeitsrechtlich gesehen die Bürgerinnen und Bürger sind. Das muss man mal in Erinnerung rufen. Wir sind den Bürgerinnen und Bürgern verpflichtet, ihnen sind wir Rechenschaft schuldig und vor ihnen sollten wir nichts verbergen. Deshalb sollte sich die Landesregierung ein Beispiel an Hamburg nehmen und bald einen Entwurf für ein ähnliches Gesetz vorlegen. Und mit „bald“ meine ich nicht in ein paar Jahren.
Die SPD hat im Wahlkampf noch vollmundig Transparenz versprochen. Im Wahlprogramm der Sozialdemokraten heißt es: „Wir setzen uns dafür ein, den freien Zugang zu Informationen und Daten der öffentlichen Verwaltung des Saarlandes auszubauen und damit Partizipation und Transparenz in kommunalen und landesweiten politischen Entscheidungen und Prozessen zu stärken.“ - Das sollte man umsetzen. „Hamburg öffnet den Aktenschrank“, so hat der SPIEGEL getitelt. Lassen Sie uns auch hier im Saarland den Aktenschrank weit öffnen. Die SPD hat es versprochen, Herr Bouillon von der CDU hat es gefordert, geben Sie sich also einfach einen Ruck und stimmen Sie unserem Antrag zu. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Kolleginnen und Kollegen! Die Brandtragödie in Saarbrücken-Burbach ist uns allen noch gut in Erinnerung. Die Energiepreise steigen und steigen, immer mehr Familien kommen in Zahlungsverzug. Eine Energiesperre für Familien mit Kindern oder in anderen Härtefällen darf es nach unserer Auffassung, liebe Kolleginnen und Kollegen, nicht geben!
In Deutschland wird jährlich mehreren hunderttausend Haushalten der Strom gesperrt. Der Bund der Energieverbraucher schätzt, dass es 800.000 Haushalte sind. Betroffen sind natürlich ärmere Menschen, Arbeitslose, Geringverdiener, Ältere mit kleiner Rente.
Und es ist längst erwiesen, dass die staatlichen Zuwendungen die Stromkosten nicht abdecken können. Kein Wunder, dass im vergangenen Jahr nach Schätzungen des Paritätischen Gesamtverbandes rund 200.000 Hartz-4-Empfängern der Strom zeitweise abgestellt worden ist. 200.000 solcher Fälle, ich denke, das sind 200.000 Fälle zu viel. Der Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes, Dr. Ulrich Schneider, sagt zu Recht; ich zitiere mit Ihrer Erlaubnis, Herr Präsident: „Die Menschen werden in die Energiearmut getrieben.“
Kolleginnen und Kollegen, gehen Sie einmal in die Schuldnerberatungsstelle von Caritas und Diakonie oder in die Gemeinwesenprojekte. Dort werden Sie hören, dass immer mehr Menschen, die auf Hartz 4 angewiesen sind, die Jahresabrechnung nicht fristgerecht zahlen können. Ich habe von einem Fall gehört - die Frau hat sich persönlich an mich gewandt -, in dem eine Frau mit ihrer Tochter ein Jahr lang ohne Strom gelebt hat, und das hier im Saarland! Der Hartz-4-Regelsatz reicht einfach nicht aus, um die ständig steigenden Stromkosten zu decken. Das sagt keineswegs nur DIE LINKE, das sagen auch die Sozialverbände, und das bestätigt sich in unserem Lande Tag für Tag. Deshalb fordern wir, dass die Stromkosten bei Hartz-4-Empfängern getrennt abgerechnet werden sollen, dass sie nicht aus dem mickrigen Regelsatz bezahlt werden müssen. Eine helle und warme Wohnung ist in dem reichen Land, in dem wir glücklicherweise leben, kein Luxus. Kolleginnen und Kollegen, Strom ist ein wesentlicher Teil der Daseinsvorsorge und muss deshalb grundsätzlich für alle bereitstehen.
Bei einer Energiesperre stellt sich die Frage nach dem Schutz der Schwachen und Benachteiligten. Für viele stellen nicht nur die Stromkosten selbst ein Problem dar, sondern auch die Gebühren, die bei einer Stromsperre anfallen. Ich wusste gar nicht, dass
man auch noch Gebühren zahlen muss, wenn man sich erneut an das Netz anschließen lassen will. Wer aber keine 120 Euro hat, um die Stromrechnung zu bezahlen, der wird schwerlich noch zusätzlich 180 Euro auftreiben können, um die Sperre wieder aufheben zu lassen. Wie soll es denn funktionieren, dass jemand, wenn er in Armut, wenn er mit Hartz 4 leben muss, schließlich noch mehr als seinen Kostenbeitrag bezahlt?
Die Landesregierung sollte daher im Bundesrat die Initiative ergreifen. Wir brauchen eine staatliche Strompreisaufsicht in der Zuständigkeit der Länder. Diese Strompreisaufsicht könnte wirksam Einfluss auf die Entwicklung der Strompreise nehmen. Stromsperren privater Haushalte wegen Zahlungsunfähigkeit sollen verboten werden. Für Härtefälle und zu schützende Personen, also beispielsweise Alte, Kranke und Kinder, sollen neue Regelungen entwickelt werden, damit ihr Zugang zur Energie künftig gewährleistet ist.
Kolleginnen und Kollegen, ich halte es für ein grundlegendes Recht jedes Einzelnen, der in unserem Land lebt, auch Strom und Wärme zu haben. Ich bin aber auch keineswegs der Einzige, der das fordert. Ich darf aus einer Pressemitteilung der Verbraucherschutzministerin, von Frau Rehlinger, vom 28. August zitieren; Herr Präsident, Sie erlauben: „Gerade in Zeiten, in denen die Verbraucherinnen und Verbraucher wegen steigender Energiepreise schnell in Zahlungsverzug kommen können, müssen wir nach Wegen suchen, die Bereitstellung von Strom als Teil der Grundversorgung sicherzustellen.“ Jawohl, Frau Ministerin Rehlinger, Strom ist Teil der Grundversorgung, da haben Sie vollkommen recht! Hoffentlich stimmen Sie und das Parlament auch unserem Antrag zu. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es wird zurzeit ja viel über Transparenz und Offenheit geredet. Bei dieser Gelegenheit erinnere ich noch einmal an den Antrag, den wir vor einem Jahr ein Transparenzgesetz betreffend gestellt haben. Seinerzeit wurde uns vom damaligen Minister zugesagt, es käme bald eine Gesetzesvorlage. Ich möchte nur noch einmal daran erinnern, da es nun ja auch um Transparenz geht.
Die Ministerpräsidentin hat sich bezüglich der Benzinpreise für mehr Transparenz und weniger Preisschwankungen ausgesprochen. Minister Maas hat in seiner Oppositionszeit beim Vierten Pavillon - zu Recht! - mehr Transparenz gefordert. Aber man kann ja nicht immer nur bei anderen fordern, bei sich selbst aber untätig bleiben.
Viele Bürgerinnen und Bürger wollen wissen, wie in Landtagsausschüssen diskutiert wird und wie und auf welcher Grundlage Entscheidungen getroffen werden. Das sind Entscheidungen, die die Bürger ja schließlich teilweise stark betreffen. Und wir alle hier wissen doch, dass gerade in den Ausschüssen besonders lebhaft diskutiert wird. Schließlich sind die Ausschüsse laut Geschäftsordnung des Landtages vorbereitende Beschlussorgane und haben die Pflicht, dem Landtag bestimmte Beschlüsse zu empfehlen. Das heißt, in den Ausschüssen spielt die Musik. Deshalb sollten die Sitzungen der Ausschüsse auch grundsätzlich öffentlich stattfinden. Ich denke, das würde unserer Demokratie sehr gut tun.
Wir haben im Landtag und in den Ausschüssen nach unserer Auffassung doch nichts zu verbergen! Wir sind hier schließlich alle Volksvertreterinnen und Volksvertreter und können doch deshalb nicht das Volk ausschließen. Bei besonderen Fällen kann ein Ausschuss immer noch beschließen, dass die Öffentlichkeit ausnahmsweise ausgeschlossen wird, wenn es etwa um Sicherheitsbelange geht oder um sensible Daten von Einzelpersonen. In Nordrhein
Westfalen geht das ja auch! Da sind die Ausschusssitzungen des Landtages grundsätzlich, genau wie wir und die PIRATEN das verlangen, öffentlich.
Kolleginnen und Kollegen, ich denke, das wäre eine vernünftige Lösung. Wenn Bürgerinnen und Bürger wissen wollen, was ihre Volksvertreterinnen und Volksvertreter tun und wie welche Entscheidungen zustande gekommen sind, sollte man ihnen nicht die Tür vor der Nase zuschlagen. Wenn man zum Beispiel das Trauerspiel um den Vierten Pavillon sieht, kann man gut verstehen, dass viele Saarländerinnen und Saarländer mehr wissen möchten und sehen möchten, wie in den Ausschüssen darüber diskutiert wird.
Wenn die Regierung ihren geplanten - ich nenne es mal - Massen-Stellenabbau beschließen lassen will, werden auch viele Saarländerinnen und Saarländer mehr wissen wollen und den Debatten und Argumenten in den Ausschusssitzungen zuhören wollen. Die Plenarsitzungen des Landtages werden ja auch zu Recht und Gott sei Dank öffentlich im Internet übertragen, mit Zuschauern und Pressevertretern. Deshalb bitte ich, Kolleginnen und Kollegen, für mehr Offenheit und Transparenz um Zustimmung zu dem Antrag der LINKEN und PIRATEN. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Kolleginnen und Kollegen! Wir reden heute über ein Gesetz, das es so nur noch im Saarland gibt. Ich habe schon in der Sitzung im Mai vorgeschlagen, dass das Land den Kommunen die Freiheit gibt, selbst darüber zu entscheiden, wie hoch der Steuersatz sein soll. Zum Vergleich in der Bundesrepublik: Circa die Hälfte der Bundesländer hat das auch so in Gesetzen festgehalten.
Der Saarländische Städte- und Gemeindetag hat sich bekanntlich ebenfalls dafür ausgesprochen, dass das Land ganz auf ein Vergnügungssteuergesetz verzichten könnte. Wenn Sie schon nicht auf uns hören, Kolleginnen und Kollegen der Großen Koalition, dann hören Sie doch einfach auf Ihre Parteifreunde, auf Herrn Lorig, Oberbürgermeister der Stadt Völklingen, Herrn Rödle, Bürgermeister der Stadt Ottweiler, beide Mitglieder des Präsidiums
er ist es immer noch - des Städte- und Gemeindetages; denn die haben recht. Die Städte und Gemeinden sollen die Freiheit bekommen, selbst zu regeln, was wie hoch besteuert werden soll. In allen anderen Bundesländern geht das grundsätzlich auch.
Die Städte wissen selbst am besten, wo der Schuh drückt, wo ein Problem liegt und welcher Steuersatz angemessen ist. In der Stadt Saarbrücken wollten wir den Vergnügungssteuersatz schon vor eineinhalb Jahren deutlich anheben. Denn wir haben hier in anderen Städten auch, aber in Saarbrücken ballt es sich in meinen Augen noch mehr - ein großes Problem mit immer mehr Spielautomaten, mehr Spielhallen, immer mehr Spielsüchtigen. Aber ohne das Land können die Städte und Gemeinden, so auch Saarbrücken, da nichts machen. Es muss ein Gesetz her, worüber wir jetzt auch diskutieren.
Die CDU-Fraktion hat uns damals - auch das habe ich beim letzten Mal gesagt - mit dem Steuersatz nach vorne getrieben. Wir hatten im Stadtrat Saarbrücken 15 Prozent gefordert. Die CDU hat uns überholt mit 18 Prozent. Wir haben dem nachgegeben. Ich sage noch einmal, dass man das in den Parteien auch demokratisch unterschiedlich sehen kann.
Wie ich bereits in der Sitzung im Mai gesagt habe, ist es durchaus zu begrüßen, dass die Vergnügungssteuer nicht mehr pauschal, sondern auf Glücksspielautomaten erhoben werden soll, ganz egal, wie viel ein Automat genutzt wird oder ob er überhaupt genutzt wird, sondern nach einem gewissen Prozentsatz des Umsatzes. Das ist gerechter. Wir streiten ja darum. Das ist auch der Knackpunkt, der Steuerhöchstsatz, der laut Gesetzentwurf - es wurde vorhin gesagt - zwischen 10 und 12 Prozent liegen soll. Ich füge einmal hinzu: Ob sich da die Spendenfreudigkeit der Automatenlobby zeigt? Das muss man auch sehen. Es wird über die „Erdrosselung“ dieses Industriezweiges geredet. Mein Gott, solange die in der Bundesrepublik noch Millionen spenden können, kann man in meinen Augen nicht von Erdrosselung der Automatenlobby sprechen!
Der Steuersatz ist viel zu niedrig angesetzt. Das Saarland soll ja keine Steueroase für Glücksspielbetreiber werden. Also sollte der Gesetzgeber entweder ganz auf diese Höchstsätze verzichten und den Kommunen die Freiheit geben, selbstständig zu entscheiden, wie viele Steuern sie verlangen, oder aber der Höchstsatz sollte deutlich angehoben werden wie in anderen Regionen Deutschlands üblich.
Wir haben in unserem Änderungsantrag mit den PIRATEN zusammen 15 Prozent vorgeschlagen. Es ist vorhin schon gesagt worden. Mengen will ich gar nicht nennen, Frau Kollegin, sondern ich nenne die Stadt Stuttgart. Die hat einen Steuersatz von 22 Pro
zent und Reutlingen einen Satz von 20 Prozent. Es gibt in meinen Augen keinen nachvollziehbaren Grund, die Steuer nicht höher als 12 Prozent anzusetzen. Wir als Volksvertreter sind das in meinen Augen den Bürgerinnen und Bürgern schuldig. Gehen Sie nur einmal - ich nenne Saarbrücken - durch die Eisenbahnstraße. Ich könnte andere Straßen nennen. Da kann man noch nicht einmal über die Straße gehen, ohne dass man eine Spielhalle im Auge hat. Damit muss endlich Schluss sein. Das kann man auch mit Steuersätzen regeln.
Wir kommen den Spielsüchtigen, den kranken Menschen, damit in meinen Augen auch entgegen. Wenn der Kollege Waluga und der Kollege Pauluhn hauptsächlich darauf zielen und sagen, in der Zielrichtung sind wir uns doch einig
so Kollege Pauluhn -, es geht nur um Nuancen, dann stimme ich Ihnen ja zu. Nur, der Unterschied ist, dass man mit fast Zweidrittelmehrheit der Macht in einem Parlament unbedingt alles durchsetzen muss, dabei hätte man doch das eine oder andere, wo die Kollegin gesagt hat, wir werden das noch nachbessern, gleich mit uns im Ausschuss machen können. Ihr habt alles abgelehnt, mit Macht und Demonstration, sonst nichts.
Das war so gewesen. Das sollen die Gemeinden selbst entscheiden, welchen Steuersatz sie erheben ganz im Sinne des Saarländischen Städte- und Gemeindetages. Deshalb bitten wir Sie, unserem Antrag zuzustimmen und in Nuancen nachzugeben. Dann sind wir uns schon einig. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Kolleginnen und Kollegen! Eigentlich sollte es eine Selbstverständlichkeit sein, dass ausgehandelte Tariferhöhungen an alle Beschäftigten weitergegeben werden und nicht differenziert wird. Sie sollten an die Angestellten im öffentlichen Dienst genauso weitergegeben werden wie an die Beamten. Wir reden von einer sehr bescheidenen Erhöhung um 1,9 Prozent, also unterhalb der Teuerungsrate. Deshalb ist eine Erhöhung um diesen Betrag für alle Beschäftigten nur recht und billig. Es ist absolut unverständlich, warum diese kleine Erhöhung für die Beamten erst ab Juli gelten soll, während die Angestellten aufgrund des Tarifvertrages bereits seit Januar mehr Geld bekommen.
Es ist auch nicht nachvollziehbar, dass für die Beamtinnen und Beamten der Sockelbetrag nicht um 17 Euro im Monat erhöht werden soll. Gerade für den einfachen, mittleren und grundsätzlich auch für den gehobenen Dienst, wo ja die Mehrzahl der Beamtinnen und Beamten beschäftigt ist, wäre dies angebracht. Es sind ja nicht alle Hauptabteilungsleiter oder Ministerialdirektor, sondern sie sind zum größten Teil beispielsweise bei der Berufsfeuerwehr, arbeiten in der JVA, sind bei der Polizei und natürlich im mittleren oder einfachen Dienst der Verwaltungen.
Richtig ärgerlich ist auch, dass diese Große Koalition die Absenkung der Eingangsbesoldung nur für Lehrer an Berufsschulen rückgängig machen will. Die anderen Lehrer gucken in die Röhre. Der Kollege Ulrich hat es bereits gesagt und es ist auch richtig so, nicht nur weil wir gemeinsam in der Opposition sind, sondern ich erinnere mich ebenfalls daran: Der ehemalige Minister Kessler hat gesagt, jeder solle gleich behandelt werden. Jetzt werden die Beschäftigten des Landes in meinen Augen gegeneinander ausgespielt - Angestellte gegen Beamte, Lehrer an Gymnasien gegen Lehrer an Berufsschulen.
Das ist in unseren Augen unwürdig und ungerecht, meine Damen und Herren.
Natürlich muss das Land sparen, aber doch nicht immer nur einseitig auf Kosten der Landesbeschäftigten! Ein starkes Land braucht starke, motivierte Beschäftigte. Aber wer ist schon motiviert, wenn bei ihm immer wieder gekürzt und gestrichen wird und Lohn- und Gehaltserhöhungen verschoben werden? Auch wenn es nur 17 Euro im Monat sind, die Leute brauchen das Geld. Auch wir erhalten ja für unsere Ausschüsse eine kleine Zahlung. Dann steht den Beamten im einfachen, mittleren und gehobenen Dienst auf jeden Fall eine Erhöhung von 17 Euro zu. Als ob dieses Land aus der Schuldenfalle käme, wenn man bei den verbeamteten Lehrern knausert! Deshalb haben wir mit den PIRATEN einen Änderungsantrag gestellt, denn natürlich wollen wir höhere Löhne für die Beamtinnen und Beamten. Das haben sie verdient. Wir wollen eine Gleichbehandlung der Beschäftigten des Landes. Deshalb bitte ich um Unterstützung für unseren Antrag.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Entwurf, den die Regierung heute vorgelegt hat, hat durchaus einen positiven Aspekt. Immerhin soll die Vergnügungssteuer nicht mehr pauschal - die Ministerin hat es schon erwähnt - pro Glücksspielautomat erhoben werden, ganz egal, wie viel ein Automat genutzt wird, sondern nach einem gewissen Prozentsatz des Umsatzes. Das halten wir - das habe ich schon vor über einem Jahr hier gesagt - auch für angebracht. Das ist gerechter, denn Automaten, die irgendwo in der Ecke herumstehen und nicht benutzt werden, sollten nicht besteuert werden.
Insofern ist der Gesetzentwurf ein Fortschritt, allerdings kein schwarz-roter Fortschritt. Damit wird
schließlich nur ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts umgesetzt. Das hat aber trotzdem, Frau Ministerin - damals nicht in Ihrer Verantwortung -, recht lange gedauert. Immerhin über ein Jahr. Bei der Landtagssitzung am 17. Februar letzten Jahres hat der damalige Innenminister Toscani erklärt: „Die Landesregierung wird vermutlich noch im Laufe des Frühjahrs eine Novelle des jetzigen Vergnügungssteuergesetzes hier im Landtag einbringen.“
Das ist schon ein bisschen länger her. Das hat wohl nicht so geklappt. Da könnte ich die Frage stellen, warum es so lange gedauert hat.
Da ist die Neuwahl kein Argument. Die war erst nach dem Koalitionsbruch im Januar dieses Jahres, Frau Ministerin. Vorher war Zeit genug gewesen, um es in das Parlament einzubringen.
Uns allen im Parlament war klar, dass der bisherige Stückzahl-Maßstab, den wir in unserem Landesrecht haben, verfassungswidrig ist. Herr Toscani hat das im Februar 2011 ja auch ausgedrückt. Sogar das Bundesverfassungsgericht hat es vorgegeben. Wir hätten das schneller machen können. Ein Schelm, der Böses dabei denkt. Deshalb verkneife ich mir an dieser Stelle, über die großzügigen Spenden zu reden, die der Glücksspielunternehmer Gauselmann an die Politik verteilt hat, außer an die LINKEN und in dem Fall nach meinem Kenntnisstand auch außer an die PIRATEN. Das ist nachzulesen. In der Presse hat gestanden, dass es so ist, wie ich gesagt habe.
Zu diesem Konzern gehören auch die Spielhallen in Saarbrücken, Homburg, Neunkirchen und Saarlouis. Da schreibt heute die SZ unter anderem zur Neuregelung des Glücksspielwesens im Saarland und sagt mit Recht, die Anzahl der Geldspielgeräte in saarländischen Spielhallen sei von 2010 auf 2011 um mehr als 56 Prozent gestiegen. Also innerhalb eines Jahres ist die Anzahl in den Spielhallen im Saarland um 56 Prozent gestiegen. Dann schreibt sie weiter: „Im gesamten Land gibt es somit knapp 5.200.“ Im Jahr 2009 hätten Spieler abzüglich der Gewinne insgesamt 50 Millionen Euro an Glücksspielautomaten im Land verloren.
Da sieht man erst die Bedeutung, was dahintersteht. Es wurde vorhin schon ausgedrückt, dass das auch krankhaft ist oder sein kann. Es sind so viele Menschen davon betroffen. Alleine an Spielautomaten wird ein Umsatz von 50 Millionen Euro in diesem Lande gemacht. Das ist schon viel Holz. Der Knackpunkt ist aber, dass der Steuerhöchstsatz im Gesetzentwurf mit 10 bis 12 Prozent angegeben wird. Wenn wir die Prozentzahlen anheben, zum Beispiel auf 18 Prozent, sind das einige Millionen mehr, die das Land einnehmen könnte; wir sind ja knapp bei
Kasse. Deshalb ist er jetzt viel zu niedrig angesetzt. Das Saarland darf keine Steueroase für Glücksspielbetreiber werden; das wäre sicherlich das falsche Signal. Der Gesetzgeber sollte komplett auf Höchstsätze verzichten und den Kommunen die Freiheit geben, selbstständig zu entscheiden, wie viel Steuern sie verlangen. Demnach könnte eine Kommune wie Saarbrücken selbst entscheiden, ob sie 12, 15 oder 18 Prozent nimmt. Diese Entscheidung sollte also bei den Kommunen liegen.
In den anderen Bundesländern gilt dies auch, zum Beispiel in Baden-Württemberg. In Stuttgart müssen die Aufsteller pro Automat 18 Prozent des Nettoumsatzes zahlen, in Reutlingen 20 Prozent, in Mengen - ebenfalls Baden-Württemberg - sogar 25 Prozent. Und auch in Nordrhein-Westfalen sind die Steuersätze ordentlich angehoben worden. Wir fordern deshalb, keine Höchstsätze festzuschreiben, allenfalls solche von mindestens 18 bis 20 Prozent.
Im Saarbrücker Stadtrat hat DIE LINKE schon im Herbst 2010 die Verwaltung aufgefordert, die Erhöhung der Vergnügungssteuer auf Glücksspielautomaten zu prüfen. Der Stadtrat wiederum hat damals fast einstimmig den Landtag aufgefordert - ich habe das seinerzeit hier vorgetragen -, das Vergnügungssteuergesetz zu ändern. Nur die FDP - das könnte sie selbst erklären, wenn sie noch da wäre - war dagegen. Alle Parteien des Saarbrücker Stadtrates außer der FDP waren also dafür, das Vergnügungssteuergesetz so zu ändern, wie ich es vorhin dargelegt habe. Der Kollege Strobel - er sitzt hier -, Fraktionsvorsitzender der CDU im Saarbrücker Stadtrat, wird sich daran erinnern. Wir waren nicht immer einer Meinung, aber in dem Punkt waren wir uns einig. Die CDU hat auch den Antrag im Stadtrat eingebracht, das ist nachprüfbar.
Die Saarbrücker CDU hat erklärt, es sei nur gerecht, dass diejenigen, die für die Spielsucht mit verantwortlich sind, auch finanziell dafür zur Verantwortung gezogen werden. Das ist nachvollziehbar, das hat der Kollege Conradt gesagt. Er wird nach meinem Kenntnisstand sehr wahrscheinlich bald Abgeordneter im Landtag sein. Sie, Kollege Strobel, wissen das ganz genau, weil Sie dabei waren und mit darüber diskutiert haben. In diesem Sinne sollten wir den Kommunen jetzt nicht niedrige Steuersätze vorschreiben. Wir brauchen den Glücksspielunternehmern nichts zu schenken, sondern sollten unserer Verantwortung gerecht werden. Deshalb muss der Höchststeuersatz entweder komplett gestrichen oder auf das Niveau anderer Bundesländer gehoben werden. Zwischen 18 und 20 Prozent des Umsatzes sind wahrlich nicht zu viel. Ich habe vorhin die Zahlen genannt.
Jeder, der ernsthaft versucht, mal über Parteigrenzen hinwegzudenken - ich versuche das auch nicht immer, aber manchmal -, muss doch logischerweise fordern, dass diejenigen, die Spielhallen betreiben und Automaten aufstellen, im Saarland zumindest einen Steuersatz zahlen, wie andere Städte der Republik dies vorgemacht haben. Und das waren doch nicht nur „rote Städte“, dabei waren auch viele „schwarze Städte“ wie etwa in Baden-Württemberg. Warum sollten wir das nicht tun? Treten wir da irgendjemandem auf den Schlips? Ist irgendjemand gekränkt, wenn man den Steuersatz anhebt? Nach meiner Ansicht müsste das gemacht werden.
Deshalb lehnen wir den Gesetzentwurf in der jetzigen Form ab und hoffen, dass er im Ausschuss nachgebessert wird. Vielleicht besteht dort die Möglichkeit, darüber nachzudenken, dass es unfair wäre, das auf 12 Prozent festzuschreiben. Das hielte ich für ungerecht für die, die spielen, und für die saarländische Bevölkerung. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben noch nicht gesagt, dass keine Aussprache ist.
Aber um es gleich am Anfang zu sagen, Kollege Meiser: Es gibt keinen Grund zur Aufregung.
Im Gesetzentwurf sind viele Punkte enthalten, denen wir zustimmen können - ob es das Trennungsgeld, die Umzugskosten oder andere Dinge sind. Allerdings soll das Beamtenversorgungsgesetz punktuell geändert werden, um eine gegebenenfalls durch die Anhebung der Altersgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung entstehende Versorgungslücke zu vermeiden. Das hat die Ministerin gesagt. Jetzt kommt es aber: Hier wird also schon auf eine Altersgrenze von 67 für die Beamten hingearbeitet, obwohl der Landtag für die saarländischen Beamtinnen und Beamten nach meinem Kenntnisstand noch gar keine längere Lebensarbeitszeit be
schlossen hat. Es ist kein Geheimnis, dass DIE LINKE die Rente mit 67, was die Angestellten und Arbeiter angeht, ablehnt. Denn dabei handelt es sich lediglich um eine versteckte Rentenkürzung. Jeder weiß, dass viele Berufstätige gar nicht bis 67 Jahre arbeiten. Wir lehnen deshalb auch eine Erhöhung der Altersgrenze für die saarländischen Beamten ab. Das ist logisch. Wenn wir dafür sind, dass nicht länger gearbeitet werden soll, dann machen wir auch hier keine Ausnahme.
Es hat etwas damit zu tun. Der Hinweis ist vorhanden. Sie können den Artikel doch vorlesen.
Lassen Sie mich ausreden. Dann kommen wir nachher zur Diskussion. Wir wollen jetzt keine Vorschriften durch die Hintertür beschließen. Im Koalitionsvertrag zwischen SPD und CDU steht übrigens auch kein klares Ja oder Nein zur Erhöhung der Lebensarbeit, sondern ganz schwammig: „Gegenstand der Gespräche mit Personalvertretungen und Gewerkschaften sollen weitere Maßnahmen für die Übernahme der Regelaltersgrenze im Beamtenbereich analog der Bundesregelung (‚Rente mit 67’) sein.“ Ich frage deshalb einmal, ob schon Gespräche mit den Gewerkschaften geführt worden sind. Man nimmt ja die Rente mit 67 hier auf. Dann ist es festgeschrieben und beschlossen, wenn das Gesetz durchgeht. Das brauchen wir niemandem zu erklären. Das ist unser Punkt. Dies ist logisch nachvollziehbar. Man hat im Koalitionsvertrag versprochen, mit den Gewerkschaften über die Altersgrenze zu reden. Dies ist nach meinem Kenntnisstand noch nicht passiert. Ich kann mich natürlich auch falsch informiert haben. Das schließe ich zwar fast aus, kann es aber nicht völlig tun. Die Frage lautet also: Haben die Gewerkschaften eine längere Lebensarbeitszeit empfohlen, so denn diese Gespräche stattgefunden haben?
Ich muss den Kollegen Maas hoffentlich nicht daran erinnern, dass er im Wahlkampf richtig erkannt hat, dass die Rente mit 67 nichts anderes als eine Rentenkürzung ist. Deshalb muss die Rente mit 67 ausgesetzt werden. Das muss dann aber auch - nach unserer Auffassung - für die saarländischen Beamtinnen und Beamten gelten. Wir waren uns also schon in vielen Punkten einig. So ist es nicht. Man kann auch noch sagen, man hat nicht genau gesehen, was dort drin steht. Ich glaube, auf Seite 16, Frau Ministerin, steht klar, was ich vorhin zitiert habe. Hier sehen wir eine Vorab-Zustimmung zur Lebensarbeitszeit bis 67 Jahre bei Beamtinnen und Beamten. Wir haben deutlich genug gesagt, dass wir das nicht mitmachen werden.
Die Beamten haben schon viele Lasten getragen. In den Jahren 2005, 2006 und 2007 gab es für sie Nullrunden. Das ist bekannt. Das habe ich alles schon in der Sitzung gesagt, in der wir das Thema diskutiert haben. Insgesamt hat das Land in den letzten Jahren mehr als 80 Millionen Euro bei den Beschäftigen des öffentlichen Dienstes gespart. Wer immer wieder betont, dass er die Eigenständigkeit des Landes sichern will - und das wollen wir ja alle, in Sachen Eigenständigkeit sind wir uns einig -, der muss aber auch wissen, dass die Beschäftigten des Landes für die Eigenständigkeit unverzichtbar sind. Wir müssen die Beamten und Beamtinnen mitnehmen und dürfen sie nicht schlechter stellen als die Angestellten. Ich hoffe, dass im Innenausschuss darüber ausgiebig diskutiert werden wird. Ich bin dort Mitglied. Wir werden die Gelegenheit dazu haben. Wir werden uns deshalb der Stimme enthalten und gehen davon aus, dass im Ausschuss ein Kompromiss in Sachen Lebensarbeitszeit bis 67 gefunden werden kann. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vor gut einem Jahr - ich glaube, es war im März 2011 - haben wir hier auch über die Beamtenbesoldung diskutiert. DIE LINKE ist damals schon dafür eingetreten, dass die Tariferhöhung für Angestellte im öffentlichen Dienst auch für die Beamtinnen und Beamten übernommen wird. Die damalige Jamaika-Regierung hat das abgelehnt.
Jetzt liegt uns ein Entwurf vor - und das ist schon zu begrüßen -, der vorsieht, die Bezüge der Beamtinnen und Beamten zu erhöhen. Wir reden tatsächlich von einer sehr bescheidenen Erhöhung von 1,9 Prozent, also unterhalb der Teuerungsrate. Ich bringe einmal einen Vergleich: Die IG Metall hat jetzt abgeschlossen mit 4,3 Prozent - für 13 Monate allerdings, also einen Monat länger. Diese kleine Erhöhung von 1,9 Prozent soll für die Beamtinnen und Beamten auch erst ab Juli gelten, während die Angestellten die Tariferhöhung schon ab Januar bekommen. Von Großzügigkeit kann man also nicht reden. Wenn man die Rechnung aufmacht, dass das so und so viel kostet, kann ich nur sagen: Das ist bei jeder Tariferhöhung so, es ist überall so. Es ist mir 20 Jahre jedes Mal um die Ohren gehauen worden, dass das so und so viel kostet.
Wenn man so redet und diskutiert, dann dürfte man ihnen im Grunde gar nichts geben und das wäre mit Sicherheit ganz falsch. Ich möchte noch einen Vergleich anstellen. Der Sockelbetrag, den die Angestellten und Arbeiter aufgrund des Tarifabschlusses bekommen, soll für Beamtinnen und Beamte nach diesem Gesetzentwurf nicht gelten. Die Beamtinnen und Beamten bestehen in der Masse ja nicht aus Ministern, Staatssekretären und Führungsleuten, sondern da ist beispielsweise die Polizei, Feuerwehr, mittlerer Dienst und gehobener Dienst. Und die
brauchen das Geld genauso wie es alle anderen auch brauchen. Nun könnte man sagen, das Land muss sparen und die Schuldenbremse einhalten, aber warum denn - ich habe es eben schon erwähnt - auf Kosten der Beamtinnen und Beamten? Die Lohnerhöhung hätte für alle Angestellte wie auch für Beamte ab Januar gelten sollen. Das wäre im Sinne der Gleichbehandlung richtig gewesen.
Ich weiß, dass wir keine Chance haben werden, dies zu ändern, aber ich halte es für zwingend notwendig, dass das hier im Parlament gesagt wird und dass die Beamtinnen und Beamten wissen, dass es auch eine Fraktion gibt, die zu diesen relativ geringen Beträgen von 1,9 Prozent steht. Wir werden dem Gesetz trotzdem zustimmen, weil wir verhindern wollen, dass die Beamtinnen und Beamten noch weniger oder gar nichts bekommen. Aber ich sage es noch einmal: Im Grunde genommen ist das kein gutes Zeichen für das Parlament. Das halbe Jahr bringt es nicht und die Summe auch nicht. Man ärgert damit nur die Beamtinnen und Beamten, müsste sie aber bei den Aufgaben, die jetzt im Zusammenhang mit der Föderalismusdiskussion auf sie zukommen, eher motivieren. - Vielen Dank.
Ja. Ich bedanke mich für das Vertrauen.