Protokoll der Sitzung vom 06.02.2013

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Roth. - Das Wort hat nun der Abgeordnete Rolf Linsler von der Fraktion DIE LINKE.

Frau Präsidentin! Kolleginnen und Kollegen! Ich glaube, wir sind uns alle einig, dass dieses Land ein Tariftreuegesetz braucht. Das Land muss als öffentlicher Auftraggeber Vorbild sein, auch für die private Wirtschaft, und muss deshalb besonders entschieden gegen Hungerlöhne vorgehen, die im Saarland ja vorhanden sind. Das ist dringend notwendig, weil ein Drittel aller Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Saarland inzwischen in prekären Arbeitsverhältnissen beschäftigt ist. Ihr Anteil ist nirgendwo in Westdeutschland größer. Fast ein Fünftel aller Vollzeitbeschäftigten arbeitet hier zu Niedriglöhnen. Der Staat ist ein großer Arbeitgeber; 2010 wurden in Deutschland öffentliche Aufträge in Wert von fast 480 Milliarden Euro vergeben. Das ist fast ein Fünftel des gesamten Bruttoinlandsprodukts. Der Staat hat also eine deutliche Macht und kann deshalb mit der Art seiner Auftragsvergabe schon etwas bewegen.

Insofern ist das, was die Landesregierung vorgelegt hat, durchaus ein Fortschritt. Allerdings muss klar festgestellt werden: Ohne uns, die LINKE, und ohne die Gewerkschaften, ohne den Druck, den wir gemacht haben, wäre die Tariftreue heute kein Thema.

(Oh-Rufe und Lachen bei den Regierungsfraktio- nen. - Beifall von der LINKEN.)

Eugen Roth hat es im Grunde genommen, zumindest versteckt, so ähnlich gesagt.

(Heiterkeit und Sprechen.)

Dieser Entwurf ist ein Fortschritt, aber er reicht nicht aus. Kollege Eugen Roth, historisch ist der Entwurf auf keinen Fall: Der Auftragswert ist noch zu hoch und die LINKE und die Gewerkschaften hatten bereits vor zwölf Jahren 8,50 Euro die Stunde gefordert. Wenn ich die Inflationsrate hochrechne, sind 8,50 Euro alleine aus dem Grund schon viel zu wenig.

(Abg. Wegner (CDU) : Vor zwölf Jahren hatten wir den Euro noch nicht.)

Die Gewerkschaftler wissen, wovon ich rede, im Gegensatz zu Ihnen, Herr Wegner. Ich sehe ein, dass die Schuhmachergeschäfte mehr verdienen wollen, das kann ich nachvollziehen.

(Erneuter Zuruf des Abgeordneten Wegner (CDU).)

8,50 Euro vor zwölf Jahren war etwas anderes als heute. Wir sagen, 10 Euro die Stunde, obwohl es schon drei Jahre her ist, dass wir die gefordert ha

(Abg. Roth (SPD) )

ben. Man könnte sogar darüber streiten, ob das nicht immer noch zu niedrig ist. Im Bereich des Personenverkehrs, Eugen Roth hat es angesprochen, gibt es keine repräsentativen Tarifverträge. Das haben wir als Gewerkschaftler Seite an Seite immer verlangt, weil wir genau wissen, dass es in dem Bereich des privaten Personenverkehrs diese Fälle gibt, die wir alle kennen. Aus dem Grund hätte man nicht nachgeben dürfen.

Ich sage das etwas locker: Die Mehrheit hätten wir gehabt, Eugen Roth, für das, worüber wir früher geredet haben. LINKE und SPD haben die Mehrheit, wir hätten das repräsentativ erreichen können. Es ist aufgrund der Koalition, die nun mal besteht, nicht reingekommen. Wenn das Gesetz wirken soll, dann darf es nicht erst bei den großen öffentlichen Aufträgen ansetzen, sondern muss früher gelten. Wir begrüßen, dass die Regierung den Auftragswert von 50.000 Euro absenken will, halten 25.000 Euro aber immer noch für zu hoch. Das Gesetz sollte für alle Aufträge ab 10.000 Euro gelten, wie in Bremen und Berlin. Mein Gott, wir würden uns im Saarland gar nichts vergeben, wir brauchen es nur so zu machen wie die anderen Bundesländer. Die leben doch auch und sterben nicht daran!

(Beifall von der LINKEN. - Sprechen.)

Wir halten es auch für falsch, dass im Bereich des Personenverkehrs wieder einmal kein repräsentativer Tarifvertrag als Maßstab genommen werden soll, sondern irgendein Tarifvertrag, im Zweifel der mit den niedrigsten Abschlüssen. Man will in meinen Augen doch nur den privaten Omnibusbetrieben entgegenkommen. Kolleginnen und Kollegen, das halte ich für falsch, das ist auch falsch! Ich will nicht daran erinnern, was schon passiert ist, welche Leute Busse gefahren sind, das erspare ich mir jetzt. Das muss man bei so etwas bedenken und muss etwas härter bleiben. Man darf nicht sagen, wir warten ein paar Jahre, bis sich das bewährt. Was soll sich denn bewähren? Das wäre der richtige Weg, aber die Mehrheit ist in dem Fall bei der sogenannten Großen Koalition. Die Gewerkschaft Verdi kritisiert zu Recht, dass Leichtlohntarifverträgen Tür und Tor geöffnet wird und es eben nicht zu einem wirksamen Schutz vor Wettbewerbsverzerrung führt, wenn kein repräsentativer Tarifvertrag zur Grundlage gemacht wird.

Lassen Sie mich bei dieser Gelegenheit daran erinnern, dass der Gewerkschaftssekretär Bernd Oleynik, der leider verstorben ist, sehr große Verdienste an diesem Gesetzentwurf hat. Wir beide zumindest, Eugen Roth, wissen es sehr genau. Leider konnte er nicht bis zum Schluss daran mitarbeiten. Ansonsten wäre der Entwurf sicher arbeitnehmerfreundlicher ausgefallen. In anderen Bundesländern ist ein repräsentativer Tarifvertrag als Maßstab vorgeschrieben, also ein Tarifvertrag, der für die meisten Arbeitneh

merinnen und Arbeitnehmer im Personenverkehr gilt. CDU und SPD haben vereinbart, sich genau anzuschauen, welche Erfahrungen in anderen Bundesländern gemacht worden sind. Frau Präsidentin, mit Ihrem Einverständnis darf ich aus dem Koalitionsvertrag zitieren: „Die Landesregierung wird im Laufe der Legislaturperiode die bisherigen Erfahrungen mit diesen Regelungen im Lichte der Entwicklungen auf EU-Ebene sowie anderer Bundesländer, insbesondere des Landes Rheinland-Pfalz evaluieren. Soweit die angestrebten Schutzrechte nicht erreicht werden, wird die Landesregierung weitere Veränderungen vornehmen.“

Wie sieht es nun in Rheinland-Pfalz aus? Dort ist natürlich ein repräsentativer Tarifvertrag vorgeschrieben. Dort läuft es ja auch, es passiert nichts Negatives nach dem Motto: Die Arbeitgeber werden geprügelt. Das ist vollständiger Quatsch! RheinlandPfalz und andere Länder machen es. Warum wird es nicht auch im Saarland so gemacht, warum noch Jahre warten? Eugen Roth hat vorhin gesagt, wir schauen uns das noch ein paar Jahre an. Warum wollt ihr noch lange warten, anstatt das zu übernehmen, was sich bewährt hat?

(Beifall bei der LINKEN.)

In Rheinland-Pfalz gilt der Tarifvertrag ab 20.000 Euro. Das ist immerhin besser als der vorliegende Entwurf. In Rheinland-Pfalz werden seit 2013 öffentliche Aufträge nur noch an solche Firmen vergeben, die ihren Beschäftigten mindestens 8,70 Euro pro Stunde bezahlen. Die LINKE steht für den Mindestlohn von 10 Euro die Stunde. Die Zahl ist nicht vom Himmel gefallen, sie ist das Ergebnis einer klaren Überlegung: Wer arbeitet, soll davon leben können, jetzt und auch im Alter. Es gibt das Beispiel von 8,70 Euro aus Rheinland-Pfalz, aber es gibt noch mehr Beispiele für die 10 Euro, schaut nach Luxemburg oder nach Frankreich, für die ist das auch kein Problem. Eine Lohnuntergrenze muss Beschäftigungsarmut und Altersarmut verhindern.

Die Bundesregierung hat auf eine Anfrage der LINKEN im Mai 2011 zugeben müssen, dass 10 Euro Stundenlohn nötig sind, um im Alter eine gesetzliche Rente zu bekommen, die oberhalb der Grundsicherung liegt, wenn 45 Jahre gearbeitet wird. Von daher sind diese 10 Euro mehr als nachvollziehbar und nicht irgendwoher gegriffen, sondern sie sind begründet und wären auch im Saarland machbar. Man muss also mindestens 10 Euro pro Stunde verdienen, um im Alter eine gesetzliche Rente oberhalb der Grundsicherung von 684 Euro zu bekommen. Das heißt, wer weniger verdient, ist im Alter arm. Klar ist auch, wer weniger verdient, der kann sich nicht noch privat versorgen. Wie soll er denn das machen, wenn er nicht genügend für die eigene Rente hat? Dann soll er sich noch zusätzlich privat versorgen? Das ist ein Kunststück. Das muss mir

(Abg. Linsler (DIE LINKE) )

zuerst einmal jemand vormachen. Das wissen alle, die hier sitzen. Der hat gar kein Geld für eine private Rentenversicherung. Deshalb sollten im Tariftreuegesetz diese 10 Euro Stundenlohn festgeschrieben sein, damit wir im Saarland wirklich gegen Altersarmut angehen.

Kolleginnen und Kollegen, ich habe es zu Beginn gesagt, der Antrag der Regierung ist ein kleiner Fortschritt. Deshalb werden wir ihn auch nicht ablehnen. Wir akzeptieren das, dass eine Anstrengung stattgefunden hat. Es reicht aber aufgrund dessen, was ich gesagt habe, bei Weitem nicht aus. Wir begrüßen ausdrücklich, dass der Bereich der Leiharbeit in das Gesetz aufgenommen worden ist. Ich halte es für sehr wichtig aus den Gründen, Eugen, die du auch genannt hast. Aber wir sehen noch deutlichen Verbesserungsbedarf. Deshalb haben wir einen entsprechenden Abänderungsantrag gestellt. Ich weiß, dass es schwierig sein wird, aber ich bitte trotzdem um Zustimmung für unseren Abänderungsantrag.

(Beifall bei den Oppositionsfraktionen.)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. - Das Wort hat nun der Abgeordnete Bernd Wegner von der CDU-Landtagsfraktion.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich glaube, der Kollege Roth hat es eben deutlich gemacht: Wir haben mit der Vorlage dieses Gesetzentwurfs zur Tariftreue einen deutlichen Schritt in Richtung mehr Gerechtigkeit bei den Vergaben im Land gemacht. Das war das Ziel, das wir uns im August gesetzt haben. Nach langen Beratungen, nach intensiven Anhörungen und Wertung aller Argumente sind wir zu einer guten Lösung gekommen. Wir haben auf der einen Seite eine Verpflichtung, mit den öffentlichen Geldern so umzugehen, dass wir sie zwar sparsam, aber effektiv einsetzen, auf der anderen Seite muss dies gegenüber den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern so geschehen, dass es nicht unsozial ist.

Ich habe eben als Ausschussvorsitzender vorgetragen, wie die Anhörung verlaufen ist. Wenn man das wertet, dann haben wir, glaube ich, eine gute Zwischenlösung gefunden. Mit Sicherheit werden die Arbeitgeber mit dem, was wir vorgelegt haben, nicht zufrieden sein, und die Gewerkschaften werden in vielen Bereichen auch nicht zufrieden sein. Aber es spricht für dieses Gesetz, dass wir versucht haben, einen Mittelweg zu gehen, der letztendlich dieses Gesetz praktikabel und durchsetzungsfähig macht.

Herr Kollege Linsler, ich mag es sehr, wenn Sie hier reden, und höre Ihnen sehr gerne zu. Ich habe vorhin einen Zwischenruf gemacht, worauf Sie sagten:

Vor 12 Jahren haben wir schon 8,50 Euro gefordert. Dazu habe ich klargestellt - und sage es hier noch einmal, weil Sie es eben wahrscheinlich nicht richtig verstanden haben -, der Euro ist erst 2002 eingeführt worden. Wenn Sie das vor 12 Jahren schon gefordert haben, waren Sie ihrer Zeit ein gutes Stück voraus, ich sage einmal, vielleicht waren Sie ein bisschen zu sehr vorauseilend.

Trotzdem kann ich Ihren Äußerungen folgen und kann auch verstehen, dass Sie aus Ihrer Sicht in dem Bereich mehr fordern. Allerdings sollten Sie die Tatsachen doch ein bisschen werten. Sie reden von Ländern wie Berlin oder Brandenburg. Wir haben dort Tariftreuegesetze mit einer festgelegten Lohnuntergrenze von 8 Euro, also deutlich weniger, als wir in diesem Gesetz hier festschreiben. Das sollte man doch auch einmal beachten.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

Sie reden davon, dass wir eine Evaluierung in das Gesetz geschrieben haben. Nachdem wir hinten das Enddatum herausgeholt haben, haben wir natürlich gesagt, wir müssen nach einer gewissen Zeit, nach vier bis fünf Jahren, eine Evaluierung machen. Sie fragen, warum wir das nicht schon gleich machen, in Rheinland-Pfalz funktioniere das. Schauen Sie bitte einmal, wann das Gesetz in Rheinland-Pfalz, in Baden-Württemberg, in Nordrhein-Westfalen verabschiedet worden ist. Das kann doch gar keine Praxisreife haben! Auch dort wird man nach vier, fünf Jahren evaluieren. Das ist dann, sage ich einmal, nur kurz vor uns, weil wir von den zeitlichen Abständen her nicht weit davon entfernt sind. Wir haben festgeschrieben, dass wir eine Evaluierung machen. Wir werden uns das ganz genau ansehen und werden das Gesetz entsprechend den Rahmenbedingungen der Wirtschaft, den Rahmenbedingungen der Entwicklung am Arbeitsmarkt anpassen. Ich möchte das ganz deutlich betonen. Ich glaube, dass wir uns in diesen drei Monaten wirklich sehr intensiv mit den Dingen beschäftigt haben.

Der Kollege Roth ist eben schon auf die sogenannte Gleitklausel eingegangen. Wir haben gesagt, wenn wir im Bereich des ÖPNV Konzessionsvergaben von 10 Jahren haben, dann ist einfach nicht abzuschätzen, wie sich der Lohn in dieser Zeit entwickeln wird. Wird es da große Lohnsprünge geben? Das, was 10 Jahre Bestand haben muss, könnte dann für die Unternehmen ruinös werden, weil sie ja an die Tarifverträge gebunden sind und sich das entsprechend weiterentwickelt. Deshalb muss nach einer gewissen Zeit die Möglichkeit bestehen, hier nachzuverhandeln und die Dinge aufzubessern.

Ich glaube, dass es ein wichtiger Schritt war, dass wir - wir haben vor circa zweieinhalb Jahren im Parlament unter einer anderen Konstellation schon einmal ein Tariftreuegesetz auf den Weg gebracht; Ja

(Abg. Linsler (DIE LINKE) )

maika-Koalition, Herr Ulrich, ich kann mich noch erinnern - einen Passus hineingebracht haben, in dem wir gesagt haben, der Hauptunternehmer muss seinem Nachunternehmer, seinem Subunternehmer, in die Bücher sehen und dafür garantieren, dass er sich letztendlich an die Tariftreue hält und alle diese Bedingungen einhält. Wenn man sich mit den Dingen auseinandersetzt, weiß man, dass wir in dem Fall zwar teilweise eine Partnerschaft haben, aber in vielen anderen Fällen eine konkurrierende Situation, dass sogar ausländische Unternehmen sich bewerben können und vielleicht der Hauptunternehmer sind und man nachher in anderen Wettbewerben gegenseitig die Kalkulationsgrundlagen sieht. Deshalb haben wir gesagt, wir müssen hier einen anderen Passus, eine andere Möglichkeit hineinbringen, indem wir den Durchgriff des Auftraggebers, der Kommune, des Landkreises, des Landes, vorsehen und vereinbaren, dass der Auftraggeber direkt beim Subunternehmer nachprüfen kann, ob die Dinge eingehalten werden oder nicht. Ich halte das für einen richtigen und einen wichtigen Schritt, den wir gegangen sind.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

Ich glaube, dass das wichtig und richtig war. Ich habe in der Ersten Lesung gesagt, wenn Unternehmen sich nicht an die Vorschriften halten, dann haben sie halt mit einer Strafe von 5 Prozent oder 5 Jahren Sperre zu rechnen. Trotzdem bin ich froh, dass es uns in der Auseinandersetzung mit den einzelnen Fällen gelungen ist, für Fahrlässigkeiten oder für Verfehlungen, die in der Wirkung nicht so waren, dass sie die volle Strafe benötigen, eine Skala vorzusehen und zu sagen, bis zu 5 Prozent, bis zu 5 Jahren. Das ist, glaube ich, eine ganz wichtige Geschichte, weil wir dem Auftraggeber die Beurteilungsmöglichkeit und damit auch die Sanktionsmöglichkeit staffeln und von daher passgenauer in diesem Bereich das Gesetz handhaben.

Der Kollege Roth hat hier schon einmal gesagt, dass es wichtig ist, dass wir, wenn ab 2014 über eine neue Lohnuntergrenze, einen neuen Mindestlohn für diesen Bereich, gesprochen wird, die Tarifpartner wieder an Bord haben, dass wir sagen - das wird in den Ausführungsbestimmungen des Ministeriums sein -, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer zusammensitzen werden, um die Lücke dort zu schließen, wo wir keine Tarifautonomie haben, wo wir ungeregelte Bereiche haben, damit wir das dort sauber geregelt haben.

Sie sagen, wir brauchen überall einen repräsentativen Tarifvertrag oder 10.000 Euro. Darauf entgegne ich Ihnen, dass wir keinen Wettbewerb unter Gewerkschaften veranstalten. Wir sind auch nicht der Schiedsrichter. Von daher fordert unsere Fraktion keinen repräsentativen, sondern einen allgemein gültigen Tarifvertrag. Wenn wir uns über den ÖPNV

und die privaten Busunternehmern unterhalten, dann wissen Sie, dass man bezüglich der Tarifverträge dabei ist, sich dem Verdi-Vertrag anzuschließen. Wenn man weiß, dass auch dort schon über 10 Euro bezahlt werden, also nicht 8,50 Euro, dann haben wir die richtige Entscheidung getroffen, indem wir ihn im Moment noch nicht repräsentativ machen. Wir überlassen das vielmehr dem Markt und den Gewerkschaften, so, wie sich das am Markt anbietet. Das halten wir für richtig. Dazu stehen wir.

Ich glaube, dass im Antrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ein bisschen zu viel geregelt werden soll. Sie regeln eine Frauenquote. Sie versuchen, in einem Vergabegesetz Dinge aus anderen Gesetzen zu regeln. Anstatt es in der Umwelt- oder Sozialgesetzgebung zu tun, versuchen Sie, es über die Vergabeordnung zu regeln. Das halte ich bis zu einem gewissen Grad für richtig, aber nicht in der Art und Weise, wie Sie das im Antrag gefordert haben. Von daher glaube ich, dass es richtig ist, Ihren Antrag abzulehnen.

Insgesamt haben wir es geschafft, eine gute Regelung auf den Weg zu bringen. Es ist uns gelungen, den Spagat zu schaffen, der auch die Bürokratiekosten, die für die Unternehmen entstehen, in einem gewissen Maß lässt. Von daher war es richtig, den Wert 25.000 Euro zu wählen. Das ist schon 50 Prozent weniger als die ursprünglichen 50.000 Euro. So kann das Gesetz greifen, damit wir bei den Vergaben wirklich die Handhabe zur Einhaltung der Tariftreue haben.

Meine Damen und Herren, lassen Sie mich noch folgenden Gedanken äußern. Wenn wir über öffentliche Vergaben reden, dann sagen wir immer, wir müssen Lohndumping verhindern. Genau das ist der Punkt! Aber wir haben eine Vergabeordnung, die uns - den Gemeinderäten, den Kreisräten und dem Land - immer den billigsten Bieter als den zu nehmenden aufoktroyiert. Von daher ist es ein Schutz für die Unternehmen, wenn wir in dem Bereich eine Lohnuntergrenze einführen wollen, damit die Arbeitnehmer diesen Preiskampf nicht auszuhalten haben.

Ich persönlich plädiere immer für das Schweizer Verfahren. Da wir das aber nicht im saarländischen Landtag beschließen können, weil es auf einer anderen Ebene entschieden wird, haben wir uns an die Vorgaben gehalten, die wir hier zu regeln haben. Das haben wir auf den Weg gebracht. Ich glaube, dass sich das in den nächsten Jahren bewähren wird. Wir werden es evaluieren. Wir werden schauen, ob es sich in den nächsten Jahren bewährt. Darauf vertraue ich und bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

(Abg. Wegner (CDU) )

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Wegner. - Das Wort hat nun Michael Neyses von der PIRATEN-Fraktion.