Protokoll der Sitzung vom 06.02.2013

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte kurz begründen, warum wir uns als GRÜNE bei dem Gesetzentwurf enthalten werden, obwohl wir, das sage ich ganz offen, die Zielrichtung im Prinzip auch richtig finden. Es ist in der Tat so, wie es eben gesagt wurde, dass die Zusammenlegung der Hauptpersonalräte der kaufmännischen und der technisch-gewerblichen und sozialpflegerischen Bereiche zusammengelegt werden müssen; das ist klar. Es gibt zwar noch getrennte Bildungszentren, aber die meisten Lehrerinnen und Lehrer sind bereits in zusammengelegten Zentren tätig. In der Vergangenheit war es in der Tat genauso und das wurde eben auch bereits ausgeführt.

Was wir aber nicht nachvollziehen können - das wurde in den Ausschusssitzungen von den entsprechenden Vertretern mit Blick auf die Hauptpersonalräte klar kritisiert - ist der Zeitdruck, unter dem das hier gemacht wird. Im Ausschuss wurde darum gebeten, ihnen noch eine Wahlperiode Zeit zu geben. Und das hätte man ohne Weiteres tun können. Das ist der Grund, warum wir sagen, wir halten das im Prinzip zwar für richtig, aber nicht unter diesem Druck. Es stehen ganz aktuell die Wahlen an, die jetzt von zwei Systemen begleitet werden. Das ist schon eine gewisse Unsicherheit, die Sie da hineinbringen, auch vor dem Hintergrund, dass geplant ist, die entsprechenden Landesseminare zusammenzulegen. Das ist aber bisher noch nicht geschehen. Das könnte man ja in einem ersten Schritt machen und dann in einem zweiten Schritt die Hauptpersonalräte zusammenlegen. Vor diesem Hintergrund sagen wir, es ist ein richtiger Schritt, aber mit dem falschen zeitlichen Timing.

(Beifall von B 90/GRÜNE.)

Vielen Dank. - Das Wort hat der Minister für Bildung und Kultur, Ulrich Commerçon.

Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich will nur noch etwas zu dem Sachverhalt sagen, was den angeblichen Zeitdruck angeht. Wenn wir das Gesetz heute in Zweiter Lesung verabschieden, dann haben die für Listenaufstellung und andere Dinge noch zwölf Wochen Zeit. Ich möchte Sie daran erinnern, dass wir im letzten Jahr eine Auflösung des saarländischen Landtags hatten,

bei der wir acht Wochen Zeit hatten. Wenn die Zeit an der Stelle zwölf Wochen beträgt, dann gehe ich davon aus, dass es möglich sein wird, eine Personalratswahl durchzuführen. Ich freue mich allerdings, dass es in der Sache offenkundig gar keinen Streit gibt, dass wir in der Sache alle hinter dieser Vorstellung stehen, denn das ist das Wichtigste. An dieser Stelle über die Frist zu streiten, halte ich für wenig effektiv. Wenn man zwölf Wochen für eine Personalratswahl Zeit hat, dann muss das einfach ausreichen angesichts der Tatsache, dass acht Wochen offenkundig ausgereicht haben, um einen Landtag im Saarland zu wählen. Wenn wir das jetzt nicht machen würden, würde das nur dafür sorgen, dass wir weitere Rechtsunsicherheiten hätten. Tatsache ist auch: Wenn wir die Personalratswahl nach dem alten Gesetz, nach den derzeitig gültigen Vorschriften durchführen würden, dann wäre gar nicht sicher, welcher Personalrat in den zusammengelegten Berufsbildungszentren wofür zuständig wäre. Insofern bin ich sehr froh, dass die Debatte heute sehr gelassen geführt wird, und darf deshalb um Zustimmung zu dem Gesetz bitten. - Herzlichen Dank.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

Vielen Dank, Herr Minister. Weitere Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache.

Der Ausschuss für Bildung, Kultur und Medien hat mit der Drucksache 15/326 einen Abänderungsantrag zu dem Gesetzentwurf eingebracht. Wir kommen zur Abstimmung über diesen Abänderungsantrag. Wer für die Annahme des Abänderungsantrages Drucksache 15/326 ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Abänderungsantrag Drucksache 15/326 mit Stimmenmehrheit angenommen ist. Zugestimmt haben die Fraktionen von CDU, SPD, DIE LINKE und die PIRATEN. Dagegen gestimmt haben die GRÜNEN.

Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf Drucksache 15/252. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfes Drucksache 15/252 in Zweiter und letzter Lesung unter Berücksichtigung des angenommenen Abänderungsantrages ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 15/252 in Zweiter und letzter Lesung unter Berücksichtigung des angenommenen Abänderungsantrages mit Stimmenmehrheit angenommen ist. Zugestimmt haben CDUund SPD-Landtagsfraktion. Dagegen gestimmt haben die Fraktionen DIE LINKE und die Fraktion der PIRATEN. Enthalten hat sich die Fraktion B 90/ GRÜNE.

(Abg. Rink (CDU) )

Wir kommen zu Punkt 7 der Tagesordnung:

Zweite Lesung des von der CDU-Landtagsfraktion und der SPD-Landtagsfraktion eingebrachten Gesetzes über die Sicherung von Sozialstandards, Tariftreue und Mindestlöhnen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge im Saarland (Saarländisches Tariftreuegesetz - STTG) (Drucksache 15/96 - neu) (Abände- rungsanträge Drucksachen 15/335, 15/336 und 15/337)

Zur Berichterstattung erteile ich dem Ausschussvorsitzenden, Herrn Bernd Wegner, das Wort.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Das Ihnen heute zur Zweiten und letzten Lesung vorliegende Gesetz über die Sicherung von Sozialstandards, Tariftreue und Mindestlöhnen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge im Saarland wurde vom Plenum des saarländischen Landtags in seiner Sitzung am 29.08.2012 in Erster Lesung einstimmig angenommen und bei Enthaltung der B 90/GRÜNE-Landtagsfraktion zur weiteren Beratung an den zuständigen Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit, Energie, Verkehr und Grubensicherheit überwiesen. Mit diesem Gesetz führt das Saarland für öffentliche Aufträge ab einem Auftragsvolumen von 25.000 Euro eine Lohnuntergrenze von 8,50 Euro pro Stunde ein. Von den Unternehmen wird bei der Angebotsabgabe eine verbindliche Tariftreueerklärung abverlangt, bei tariflosem Zustand sind die Unternehmen verpflichtet, ihren Beschäftigten mindestens 8,50 Euro brutto pro Stunde zu zahlen. Das gilt insbesondere auch bei Tarifverträgen, bei denen der Mindestlohn unter 8,50 Euro liegt. Der Wirkungskreis dieses Gesetzes wird zudem auf den Bereich der Leiharbeit sowie auf die Beschäftigten im ÖPNV ausgedehnt. Die Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen und ihre wirksame Kontrolle verbunden mit entsprechenden Sanktionen sind ebenfalls Inhalt dieses Gesetzes.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, ich darf berichten, dass sich der Wirtschaftsausschuss in insgesamt drei Sitzungen mit dieser Gesetzesvorlage befasst hat. In der Sitzung am 12. September 2012 hat der Ausschuss die Vorlage gelesen und für den 06. November 2012 eine ganztägige Anhörung von Institutionen und Verbänden beschlossen. In der Anhörung selbst kam ein breites Spektrum von Meinungen zum Tragen. Die dabei vorgetragenen Positionen reichten von zuversichtlicher Zustimmung bis zu gänzlicher Ablehnung des Gesetzesvorhabens.

Insbesondere die Arbeitgeberverbände und die ihnen nahestehenden Institutionen lehnen die im Gesetz enthaltenen Regelungen ab. So sieht die Vereinigung der Saarländischen Unternehmensverbände

VSU im vorliegenden Gesetzentwurf einen Angriff auf die Tarifautonomie. Sie qualifiziert den Entwurf als in Teilen verfassungswidrig. Der Entwurf bedrohe Arbeitsplätze, er erhöhe zudem die Kosten und den bürokratischen Aufwand für Unternehmen und die öffentliche Hand. Nach Auffassung der VSU gehören gesetzliche Vorgaben betreffend den Arbeitslohn zum Arbeitsrecht und fallen gemäß Art. 74 Abs. 1 Nr. 12 Grundgesetz in die Gesetzgebungskompetenz des Bundes. Ebenso verstießen die Landesregelungen, die die Zeitarbeitnehmer einbeziehen, gegen das Bundesrecht, nämlich das Entsendegesetz. Die Arbeitgeber befürchten als Folge dieses Gesetzes einen Arbeitsplatzabbau vor allem im Bereich der nicht beziehungsweise gering qualifizierten Arbeitnehmer.

Ganz im Gegensatz zu den Positionen der Arbeitgeberverbände begrüßen die Gewerkschaften und die ihnen nahestehenden Institutionen den vorliegenden Gesetzesvorstoß. Im vorliegenden Tariftreuegesetz sehen sie sowohl die Interessen der öffentlichen Auftraggeber als auch ökologische und soziale Interessen berücksichtigt. Insbesondere begrüßen der DGB und die ihm verbundenen Gewerkschaften die Aufnahme der Arbeitsbedingungen und des erweiterten Entgeltbegriffs in die Tariftreueerklärung. Des Weiteren begrüßen sie die Ausweitung des Anwendungsbereiches auf alle Beschäftigten des ÖPNV/ SPNV hinsichtlich der Mindestlohnvorgabe von 8,50 Euro, die auch als Vergabekriterium für übrige Branchen Geltung besitzt. Doch damit sind offenbar noch nicht alle Wünsche der Gewerkschaften erfüllt. So fordern sie die Einführung eines sogenannten repräsentativen Tarifvertrages in § 3 Abs. 2 des Entwurfes. In § 1 Abs. 5 soll der Schwellenwert von 25.000 auf 10.000 Euro herabgesetzt werden. Eine wesentliche Voraussetzung für die Effizienz dieses Gesetzes sehen die Gewerkschaften in der Durchsetzung kontinuierlicher und effektiver Kontrollmechanismen.

Entlang der von mir beschriebenen Positionen der Zustimmung und der Ablehnung bewegten sich im Wesentlichen auch die Stellungnahmen der übrigen angehörten Verbände und Institutionen, jeweils abhängig davon, ob sie zu dem Lager der Arbeitgeber oder dem der Arbeitnehmer zu zählen sind. Das zu den wesentlichen Inhalten der durchgeführten Anhörung.

In seiner Sitzung am 31. Januar 2013 hat der Ausschuss die Auswertung der Anhörung vorgenommen. Gleichsam als Resultat dieser Anhörung haben die PIRATEN-Landtagsfraktion, die DIE LINKELandtagsfraktion, die BÜNDNIS 90/DIE GRÜNENLandtagsfraktion und die Koalitionsfraktionen von CDU und SPD jeweils einen Abänderungsantrag vorgelegt. Die PIRATEN-Fraktion teilte jedoch mit, sie ziehe ihren Abänderungsantrag zurück und

(Vizepräsidentin Ries)

schließe sich dem Abänderungsantrag der BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN-Landtagsfraktion an.

Die DIE LINKE-Landtagsfraktion hat in ihrem Abänderungsantrag den Schwellenwert von 25.000 Euro auf 10.000 Euro abgesenkt. Nach ihren Vorstellungen sollte der Stundenlohn von 8,50 Euro brutto auf 10 Euro brutto angehoben werden. In einer Rechtsverordnung sollte das Wirtschaftsministerium repräsentative Tarifverträge auflisten, die dann allein Geltung besitzen sollten.

Die BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN-Landtagsfraktion hat in ihrem Abänderungsantrag mehrere Änderungen vorgeschlagen. So will sie erreichen, dass freigestellte Verkehre zum Anwendungsbereich des ÖPNV auf Straße und Schiene gehören und somit den Regelungen des § 1 Abs. 2 unterliegen. Auch die BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN-Landtagsfraktion plädiert für das Absenken des Schwellenwertes auf 10.000 Euro und die Einführung des repräsentativen Tarifvertrages per Verordnung des Wirtschaftsministers. An dem Stundenlohn von 8,50 Euro brutto wollen die GRÜNEN aber offenbar festhalten. Den § 12 - Umweltverträgliche Beschaffung - will die BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN-Landtagsfraktion durch insgesamt acht Absätze ergänzen, in denen im Detail geregelt ist, welche Voraussetzungen und Bestimmungen die Bieter bei öffentlichen Aufträgen zu erfüllen haben. Gemäß einem neu eingeführten § 13 - Frauenförderung - sollen nach den Vorstellungen der BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN-Landtagsfraktion öffentliche Aufträge nur an solche Unternehmen vergeben werden, die sich bei der Angebotsabgabe in einer Erklärung schriftlich verpflichten, bei der Durchführung des Auftrags Maßnahmen zur Frauenförderung und zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie im eigenen Unternehmen durchzuführen oder einzuleiten sowie das geltende Gleichbehandlungsrecht zu beachten. Die Beschränkung der Geltungsdauer dieses Gesetzes auf den 31.12.2020 möchte die GRÜNEN-Fraktion streichen. Im Gegenzug schlägt sie vor, die Landesregierung solle nach spätestens vier Jahren eine wissenschaftliche Evaluation einführen, insbesondere hinsichtlich Effizienz und Zielsetzungen.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, aufgrund der Anhörung haben auch die Koalitionsfraktionen von CDU und SPD mit ihrem Abänderungsantrag einige präzisierende und ergänzende Veränderungen am Gesetzentwurf vorgenommen. So werden mit dem in § 1 Abs. 2 eingeführten Satz von öffentlichen Auftraggebern vergebene Aufträge auch für die Auftragnehmer geöffnet, die gemäß § 1 Freistellungsverordnung betroffen sind. Damit werden vor allem der freigestellte Schülerverkehr sowie der Transport von körperlich, geistig und seelisch behinderten Personen einbezogen. Mit dem in § 2 ergänzten Absatz 6 wollen die Koalitionsfraktionen sicher

stellen, dass die im Wege einer Vergabe durch einen öffentlichen Auftraggeber beauftragten Unternehmen beziehungsweise die von diesen wiederum beauftragten Nachunternehmen in die Lage versetzt werden, die tariftreuegesetzlichen Vorschriften zu erfüllen, ohne ihre eigene Existenz zu gefährden. In § 3 Abs. 4 wird der Passus „die nicht den Vorgaben der Absätze 1 und 3 unterliegen“ gestrichen und ein Absatz 7 angefügt. Mit der Streichung des genannten Passus soll verhindert werden, dass an Beschäftigte in bestimmten Branchen, etwa im Wach- und Sicherheitsgewerbe, weiterhin Löhne unterhalb der im Saarland vorgesehenen vergabespezifischen Lohnuntergrenze von 8,50 Euro gezahlt werden. Durch die Aufnahme des Absatzes 7 wird auch klargestellt, dass in den vorangegangenen Absätzen vorgenommene Mindestentgeltregelungen für Werkstätten für Menschen mit Behinderung und Blindenwerkstätten aufgrund deren Sonderstellung nicht gelten. Mit den ergänzenden Sätzen in § 4 Abs. 1 wird das Verfahren der Nachweispflicht von Nachunternehmen und Verleihern vereinfacht. Die Änderung in § 10 betrifft die Vertragsstrafen bei schuldhaften Verstößen. Diese Strafen können „bis zu“ fünf Prozent des Auftragswertes betragen, es kann von der Teilnahme an einem öffentlichen Wettbewerb „bis zu“ fünf Jahre ausgeschlossen werden. Im neuen § 13 ist geregelt, dass das zuständige Ministerium zur Ausführung dieses Gesetzes Verwaltungsvorschriften erlassen kann. In § 14 wird auf vielfachen Wunsch der Angehörten die vorgesehene Außerkraftsetzung, der Passus „und am 31. Dezember 2020 außer Kraft“, gestrichen.

Dies in aller Kürze zu den von den Fraktionen vorgelegten Abänderungsanträgen. Die von den Oppositionsfraktionen vorgelegten Abänderungsanträge wurden mit Mehrheit im Ausschuss abgelehnt. Der von der CDU-Landtagsfraktion und der SPD-Landtagsfraktion gemeinsam vorgelegte Abänderungsantrag wurde bei Enthaltung der Opposition einstimmig angenommen. Dieser Abänderungsantrag liegt Ihnen als Drucksache 15/335 vor. Unter Berücksichtigung dieses angenommenen Abänderungsantrages wurde dem Gesetzentwurf bei Enthaltung der DIE LINKE-Landtagsfraktion und der BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN-Landtagsfraktion mit den Stimmen der PIRATEN-Landtagsfraktion, der CDU-Landtagsfraktion und der SPD-Landtagsfraktion einstimmig die Zustimmung erteilt.

Ich bitte nun das Plenum, sowohl dem angenommenen Abänderungsantrag der Koalition Drucksache 15/335 als auch dem Gesetzesentwurf Drucksache 15/96 - neu - die Zustimmung in Zweiter und letzter Lesung zu erteilen. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von den Koalitionsfraktionen.)

(Abg. Wegner (CDU) )

Vielen Dank, Herr Berichterstatter. Ich eröffne die Aussprache. - Das Wort hat der Abgeordnete Eugen Roth von der SPD-Landtagsfraktion.

Sehr verehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich glaube, heute ist ein guter Tag für alle, die sich um fairen Wettbewerb und faire Bedingungen im Vergaberecht bemühen, seien es nun die Beschäftigten oder die Unternehmen. Wir werden heute ein gutes Stück auf diesem Weg der fairen Wettbewerbsbedingungen und fairen Umstände vorankommen.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Der Vorsitzende des Ausschusses für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Grubensicherheit, der Kollege Bernd Wegner, hat den gesamten Werdegang des Gesetzes ausführlich beleuchtet. Daraus geht hervor, dass wir uns in den Beratungen durchaus große Mühe gegeben haben. Wir haben eine sehr umfassende Anhörung durchgeführt, an der insgesamt 28 Verbände und Institutionen teilgenommen haben. In dieser Anhörung sind durchaus unterschiedliche Standpunkte ausgetauscht worden. Das hat letztendlich dazu geführt, dass SPD und CDU den nun als Abänderungsantrag Drucksache 15/335 vorgelegten Antrag eingebracht haben.

Ich will einige wesentliche Punkte noch einmal kurz beleuchten und bewerten. Wir beziehen sämtliche freigestellten Verkehre ein, also auch die Schülerund die Behindertenverkehre. Wir machen später eine Ausnahme, die die Behinderten betrifft, weil das im Sozialgesetzbuch so vorgesehen ist. Aber wir sorgen dafür, dass es zum Beispiel nicht zwei verschiedene Sorten von Busfahrern gibt - das war ja früher immer ein Kritikpunkt unserer Gewerkschaft Verdi -, sondern dass das gesamte Personal einbezogen ist.

Ich erwähne die sogenannte Preisgleitklausel für Aufträge, die eine längere Laufzeit haben, bei denen es Lohn- und Preisentwicklungen gibt. Das war eine Forderung der Arbeitgeberseite, die wir aufgenommen haben. Das kann bei der Auftragsvergabe berücksichtigt werden, sodass dort nicht unbillige Härten entstehen.

Der Mindestlohn taucht erstmals hier in einem saarländischen Gesetz auf - in § 3 Abs. 4. Das habe ich, liebe Kolleginnen und Kollegen, lieber Kollege Linsler, als historisch bezeichnet. Wir haben das ausgeweitet, indem das auf alle öffentlichen Auftragsvergaben oberhalb des Schwellenwertes bezogen wird, also auch, um ein paar Gewerbe zu nennen, auf das Wachund Sicherheitsgewerbe, auf Wäschereidienstleistungen, auf die Abfallwirtschaft und so wei

ter. Das ist insbesondere aufgrund einer Stellungnahme der Hans-Böckler-Stiftung in unseren Abänderungsantrag eingeflossen.

Wir haben auch das Thema Leiharbeitnehmerinnen und -arbeitnehmer bei öffentlichen Auftragsvergaben gewürdigt, das heißt, Equal Pay - gleicher Lohn für gleiche Arbeit - muss berücksichtigt werden, wenn man einen öffentlichen Auftrag haben will. Wir haben zusätzlich eine Möglichkeit geschaffen, was die Tariftreue-Kontrolle von Nachunternehmern betrifft. Normalerweise ist der Subunternehmer dem Generalunternehmer verantwortlich, der den öffentlichen Auftrag gekriegt hat. Wir haben aber auch - das war auch ein Wunsch der Arbeitgeberseite - dafür gesorgt, dass zusätzlich der öffentliche Auftraggeber das auch direkt kontrollieren kann, falls das im Einzelfall zwischen Generalunternehmer und Nachunternehmer schwierig ist.

Wir haben bei den Sanktionen analog zu Tariftreuegesetzen anderer Länder - beispielsweise Nordrhein-Westfalen, um ein Land beispielhaft zu nennen - dafür gesorgt, dass Sanktionen in „bis... zu“-Größen ausgesprochen werden können. Wir sehen ziemlich drastische Grenzen vor in diesem Saarländischen Tariftreue- und Vergabegesetz, haben aber einen Ermessensspielraum eingebaut, sodass die Vergabestellen mit Ermessen darangehen können. Sie können jemandem bis zu 5 Prozent Vertragsstrafe auferlegen bei Zuwiderhandlungen beziehungsweise jemanden bis zu fünf Jahren ausschließen. Dieses Ermessen ist hier sicherlich angebracht wie auch bei anderen Gesetzen in der Bundesrepublik, weil man die Fälle nicht einfach über einen Kamm scheren kann. Wir haben - was noch einer besonderen Erwähnung bedarf - die Befristung des Gesetzes gestrichen, weil wir zum Teil Auftragsvergaben von bis zu zehn Jahren haben. Eine Befristung des Gesetzes würde dem nicht gerecht werden.

Kurz und knapp zusammengefasst möchte ich Folgendes sagen: Wir setzen mit diesem Gesetzentwurf eine wesentliche wettbewerbsrechtliche, aber auch sozialrechtliche Vereinbarung unseres Koalitionsvertrages konsequent um. Wir haben das - ich kucke bewusst meinen Freund Bernd Wegner an nicht leichtfertig gemacht. Wir haben uns viel Arbeit gemacht, aber wir tun es in aller Konsequenz. Dafür bin ich, ehrlich gesagt, auch dankbar.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Wir haben den Schwellenwert halbiert. Im JamaikaGesetz stand ein Schwellenwert von 50.000 Euro, wir sind auf 25.000 Euro runtergegangen. Wir haben, wie schon gesagt, die Geschichte Generalunternehmer-Subunternehmer präzisiert. Wir haben, was ich persönlich als historisch bezeichne, beim Mindestlohn eine Fortschreibung vorgesehen, um

auf einen Antrag der LINKEN und der Gewerkschaften einzugehen. Wir sehen vor, dass einmal jährlich beginnend ab August 2014 die Höhe dieses Mindestlohns von einer paritätisch besetzten Kommission begutachtet wird. 8,50 Euro sind ja immer noch das, was der DGB in Gänze fordert mit all dem, was da dran hängt. Wir wissen zum Beispiel, dass Rheinland-Pfalz ebenso eine Kommission eingerichtet hat, die sind nach Begutachtung jetzt bei 8,70 Euro. Da ist also Entwicklung drin, das ist der Anfang. Wir bringen damit, liebe Kolleginnen und Kollegen, den Mindestlohn ins Saarland! Ich sage das so deutlich, das ist etwas, was einen wirklich berührt, wenn man an so einem Gesetz mitwirken kann. Das soll man sich auch von keiner Stelle kleinreden lassen.

(Beifall von der SPD.)

Ich bin auf Equal Pay für Leiharbeitnehmer und -arbeitnehmerinnen eingegangen. Ich möchte kurz noch etwas sagen zum Thema repräsentativer Tarifvertrag. Wir haben darüber diskutiert. Es gab auch fundierte kritische Bemerkungen aus der saarländischen Wirtschaft, konkret aus dem privaten Omnibus-Gewerbe, die man nicht einfach vom Tisch wischen kann - das macht niemand hier, das können wir uns nicht leisten. Wir haben aber gesagt, wir werden das Gesetz evaluieren, orientiert an Rheinland-Pfalz. Rheinland-Pfalz hat den repräsentativen Tarifvertrag im Gesetz. Wir werden uns nach einer gewissen Zeit anschauen, wie ist es dort gelaufen und wie bei uns. Die ganze Geschichte ist natürlich jetzt nicht mit einem Schlag für alle Zeiten erledigt, sondern sie muss sich in sich weiterentwickeln, auch hinsichtlich der Verfahrenspraktikabilität. Da wird diese Frage "repräsentativer Tarifvertrag" jetzt schon absehbar noch mal eine Rolle spielen.

Ich bin darauf eingegangen, dass wir scharfe Sanktionen vorsehen, weil wir mit guter Arbeit bei der Vergabe öffentlicher Aufträge mit dem Geld von Steuerzahlern und Steuerzahlerinnen im Saarland ernst machen. Wir wollen, dass der Wettbewerb im Saarland und das Image des Saarlandes unter das Motto gestellt werden: „Unser Saarland - besser statt billig.“

(Anhaltender Beifall von der SPD.)

Vielen Dank. Ich bitte um Zustimmung für den Abänderungsantrag des Wirtschaftsausschusses. Wir werden den Abänderungsanträgen der anderen Fraktionen vor dem Hintergrund, den ich jetzt dargelegt habe, natürlich nicht zustimmen können. - Vielen Dank.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)