Protokoll der Sitzung vom 06.02.2013

Die Neufassung des § 91 Abs. 1 Satz 1 und 2 sieht die Schaffung zweier Dienststellen im personalvertretungsrechtlichen Sinne vor, in denen jeweils ein örtlicher Personalrat gebildet werden kann. Die Bediensteten des Präsidialstabes und der vier Direktionen wählen einen gemeinsamen Personalrat. Die wahlberechtigten Bediensteten der Polizeiinspektionen wählen einen zweiten Personalrat, der ihre speziellen Interessen vertritt. Dies gewährleistet eine Personalvertretung nah an den Bediensteten.

Der Ausschuss empfiehlt dem Plenum einstimmig, ohne Enthaltungen, die Annahme des Gesetzentwurfes zur Anpassung des saarländischen Personalvertretungsgesetzes an die Neuorganisation der Vollzugspolizei in Zweiter und letzter Lesung. - Ich danke.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Ich danke dem Berichterstatter und eröffne die Aussprache. - Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfes Drucksache 15/253 in Zweiter und letzter Lesung ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 15/253 in Zweiter und letzter Lesung einstimmig, mit den Stimmen aller im Parlament vertretenen Fraktionen angenommen ist.

Wir kommen zu Punkt 5 der Tagesordnung:

Zweite Lesung des von der Regierung eingebrachten Gesetzes zur Änderung des Saarländischen Ministergesetzes (Drucksache 15/254)

Zur Berichterstattung erteile ich wieder dem Ausschussvorsitzenden Herrn Abgeordneten Günter Waluga das Wort.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Gesetzentwurf der Landesregierung zur Änderung des Saarländischen Ministergesetzes, Drucksache 15/254, wurde vom Plenum in seiner 10. Sitzung in Erster Lesung einstimmig angenommen und zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Inneres und Sport überwiesen.

Die Kernpunkte des Gesetzentwurfes sehen in Anlehnung an das Bundesministergesetz eine Erhöhung der Mindestamtszeit für den Bezug von Ruhegehalt von zwei auf vier Jahre, die Anhebung des Bezugsalters für Ruhegehalt entsprechend der für Beamte geltenden Regelaltersgrenze sowie die Einführung von Versorgungsabschlägen bei vorzeitiger Inanspruchnahme des Ruhegehaltes vor. Die Versorgungsregelungen werden somit in Anlehnung an die Regelungen für Mitglieder der Bundesregierung im Ministergesetz angepasst.

Der Ausschuss empfiehlt dem Plenum einstimmig, ohne Enthaltungen, die Annahme des Gesetzentwurfes zur Änderung des Saarländischen Ministergesetzes in Zweiter und letzter Lesung. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Ich danke dem Berichterstatter und eröffne die Aussprache. - Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfes Drucksache 15/254 in Zweiter und letzter Lesung ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 15/254 in Zweiter und letzter Lesung einstimmig, mit den Stimmen aller hier im Parlament vertretenen Fraktionen angenommen wurde.

Wir kommen zu Punkt 6 der Tagesordnung:

Zweite Lesung des von der Regierung eingebrachten Gesetzes zur Änderung des Saarländischen Personalvertretungsgesetzes betreffend Hauptpersonalräte im Schulbereich

(Drucksache 15/252) (Abänderungsantrag Drucksache 15/326)

Zur Berichterstattung erteile ich der stellvertretenden Ausschussvorsitzenden Frau Barbara Spaniol das Wort.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Landtag des Saarlandes hat den von der Regierung eingebrachten und als Drucksache 15/252 vorliegenden Gesetzentwurf zur Änderung des Saarländischen Personalvertretungsgesetzes betreffend Hauptpersonalräte im Schulbereich in seiner 10. Sitzung am 11. Dezember letzten Jahres in Erster Lesung angenommen und zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Bildung, Kultur und Medien überwiesen.

Der Gesetzentwurf schlägt vor, die bisherigen beiden Hauptpersonalräte der beruflichen Schulen zu einem Hauptpersonalrat zusammenzufassen. Angesichts der Entstehung einheitlicher, alle Berufsbereiche umfassender Berufsbildungszentren werfe die bisherige personalvertretungsrechtliche Differenzierung in den kaufmännischen Bereich einerseits und den technisch-gewerblich-sozialpflegerischen Bereich andererseits in der Praxis zahlreiche Abgrenzungsprobleme auf. Der Gesetzentwurf zieht auch Konsequenzen aus der Einführung sogenannter Stufenlehrämter und der damit verbundenen Erhöhung der Lehrämterzahl. Es wird vorgeschlagen, die den einzelnen Hauptpersonalräten zugeordneten Studienseminare künftig anhand der Lehramtstypen zu kennzeichnen, für die das jeweilige Seminar ausbildet.

Der Ausschuss für Bildung, Kultur und Medien hat sich in drei Sitzungen mit dem Gesetzentwurf befasst. An einer vom Ausschuss durchgeführten Anhörung haben sich sieben Interessenvertretungen aus dem Bereich der organisierten Lehrerschaft in schriftlicher oder mündlicher Form beteiligt. Die Anhörung hat deutlich gemacht, dass die geplanten Gesetzesänderungen bei den Betroffenen auf wenig Gegenliebe stoßen. Sowohl auf berufsständischer als auch auf personalvertretungsrechtlicher Ebene haben Philologen und die beiden Hauptgruppen der Berufsschullehrer ihre Bedenken deutlich gemacht. Man hat zum einen moniert, dass im aktuellen Umfeld anstehender Personalratswahlen die Neuregelung zu starken Verfahrensunsicherheiten führe. Zum Zweiten ist beklagt worden, dass die Neuregelung bewährte Strukturen der Interessenvertretung beseitige und dafür keinen gleichwertigen Ersatz schaffe. Die Interessenvertretungen der Gymnasiallehrer haben darüber hinaus auf die schulrechtliche Verankerung des Zwei-Säulen-Modells Gemeinschaftsschule-Gymnasium hingewiesen. Aus diesem Grund haben sie dafür geworben, in der gesetzlichen Definition des sie betreffenden Hauptpersonalrates ausdrücklich auf das „Lehramt für Gymnasien und Gemeinschaftsschulen“ Bezug zu nehmen. Der Ausschuss ist diesem Petitum gefolgt und hat einen entsprechenden Abänderungsantrag der beiden Fraktionen der Großen Koalition unter Zustimmung aller anwesenden Fraktionen angenommen.

(Vizepräsidentin Ries)

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, der Ausschuss für Bildung, Kultur und Medien empfiehlt dem Landtag mit Stimmenmehrheit, bei Zustimmung der Fraktionen von CDU und SPD und gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE, die Annahme des überwiesenen Gesetzentwurfs Drucksache 15/252 unter Berücksichtigung des angenommenen Abänderungsantrages in Zweiter und letzter Lesung. - Ich danke für die Aufmerksamkeit.

(Beifall.)

Ich eröffne die Aussprache. - Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe -

(Der Vizepräsidentin wird noch eine Wortmel- dung überreicht.)

Wir lassen das noch einmal durchgehen. - Das Wort hat die Abgeordnete Barbara Spaniol von der Fraktion DIE LINKE.

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau Präsidentin! Ich hatte die Rückmeldung erhalten, dass eine Aussprache stattfindet, und wollte nur ganz kurz begründen, warum wir ablehnen. Das berufliche Schulsystem ist in der Tat sehr differenziert, sehr vielfältig. Der kaufmännische Bereich unterscheidet sich sehr stark vom technisch-gewerblich-sozialpflegerischen Bereich. So wiesen Sie in der Ersten Lesung von Regierungsseite zu Recht darauf hin, dass das Zusammenwachsen zweier Schulen zu einem Berufsbildungszentrum ein langwieriger und schwieriger Prozess sein kann. Das sehen wir als LINKE genauso. Was wir aber nicht so sehen, ist, dass ausgerechnet - so wurde das auch in der Ersten Lesung dargestellt - die Hauptpersonalräte das Zusammenwachsen der beruflichen Schulen behindern sollen. So wurde das nämlich ausgeführt, aber das ist doch eine recht vermessene Interpretation und sollte so nicht erfolgen.

In der Anhörung wurde ja - dies war auch der Berichterstattung zu entnehmen - eine komplett andere Argumentation sehr deutlich: Es geht hier schon um einen riesengroßen Bereich innerhalb der beruflichen Bildung, der eine breite Personalvertretung erfordert anstatt einer reduzierten Personalvertretung. Genau Letzteres passiert aber mit der kurzfristig eingereichten Gesetzesvorlage. Bisher gab es 14 Personalvertreterinnen und Vertreter, künftig sollen es nur noch neun sein. Damit bedeutet die Zusammenlegung der HPRs definitiv eine Schwächung der Personalvertretung. So haben es alle gesehen, die zur Anhörung da waren. Das wurde zu Recht vonseiten der Hauptpersonalräte und Verbände kritisiert.

Die Personalräte wollen selbst mitgestalten, sie wollen sich nicht von oben herab eine Zusammenle

gung aufoktroyieren lassen, so der O-Ton aus dieser Anhörung, der Tenor. Wir haben deshalb in der Ausschusssitzung dafür geworben - und tun dies jetzt noch einmal -, dem Petitum der Betroffenen zu folgen und für eine Übergangszeit, bis die Strukturen tatsächlich zusammengewachsen sind, eine Regelung dahingehend vorzusehen, dass die beiden großen berufsbildenden Bereiche weiterhin ihre eigenen HPRs haben können. Das wäre entsprechend zu regeln. Alles andere wirkt doch sehr überstürzt; das ist auch so gesagt worden. Die Betroffenen fühlen sich nicht ausreichend, angemessen repräsentiert.

Hinzu kommt, das hat auch der Beamtenbund festgestellt, die kaum nachvollziehbare Kurzfristigkeit des Verfahrens. Auch die Bedenken dagegen konnten im Rahmen der Anhörung nicht ausgeräumt werden. Bei wichtigen Bestandteilen des Personalvertretungsgesetzes wie der Zusammenlegung der Hauptpersonalräte - im beruflichen Bereich schon ein gravierender Schritt - soll schnell noch vor den anstehenden Personalratswahlen der Weg gegangen werden, diese Bestandteile zu ändern. Das ist ein ziemlich schwieriges Verfahren, das wurde auch von allen so bescheinigt. - Herr Minister, Sie lachen. Sie können es gerne widerlegen. Ich wäre ja froh, wenn es nicht so wäre, aber die Bedenken waren dahingehend. Es hieß, Vorbereitung und Durchführung der Wahlen seien damit unnötig erschwert, es sei schwierig und kaum zumutbar. Der Zeitpunkt der Gesetzesänderung galt als so schlecht geplant, dass befürchtet wurde, die Wahlen könnten eventuell anfechtbar sein.

Das sind ernst zu nehmende Bedenken, und man hätte sie aufgreifen und ihnen Rechnung tragen können, Kolleginnen und Kollegen, indem man wenigstens den Weg gegangen wäre, eine Übergangsregelung zu formulieren. Die Formulierung des Philologenverbandes haben Sie zu Recht im Rahmen eines Abänderungsantrages aufgenommen. Das begrüßen wir. Aber wie gesagt: Mit einem geordneten Übergang wäre wirklich ein Zusammenwachsen zweier Schulen möglich gewesen und eine gleichberechtigte Mitbestimmung wäre sinnvoll gewesen. Deshalb an dieser Stelle noch einmal der Appell. Wenn das heute im Rahmen des Verfahrens nicht erfolgt, ist damit unsere Ablehnung des Entwurfs klargemacht. - Danke schön.

(Beifall von der LINKEN und bei den PIRATEN.)

Vielen Dank, Frau Abgeordnete. - Das Wort hat nun die Abgeordnete Gisela Rink von der CDU-Landtagsfraktion.

(Abg. Spaniol (DIE LINKE) )

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Kollegin Spaniol, wenn Sie jetzt so vehement für eine Übergangsregelung plädieren, frage ich mich natürlich: Warum haben Sie in der Ausschusssitzung keinen Abänderungsantrag vorgelegt?

(Abg. Spaniol (DIE LINKE) : Wir wollten nicht für den Papierkorb produzieren, Frau Kollegin.)

Ja gut, aber es ist an und für sich das normale Verfahren, dass man einen Abänderungsantrag vorlegt. - Aber lassen Sie mich ein paar Worte zu der Situation an den beruflichen Schulen sagen. Sie sprechen von Zeitdruck. Fakt ist eines und das ist auch in der Stellungnahme des DBB ausdrücklich gesagt worden: Es ist wichtig, dass dieses Gesetz zum 01. März in Kraft tritt. Durch die heutige Verabschiedung des Gesetzes in Zweiter Lesung ist dies gewährleistet, sodass auch die Personalratswahlen in einem ganz geordneten Verfahren stattfinden können. Wir werden heute das Gesetz in Zweiter Lesung verabschieden. Bis zum 01. März wird es auf jeden Fall veröffentlicht sein und in Kraft treten, sodass auch bei der Abwicklung der Wahlen keine Probleme entstehen.

Aber lassen Sie mich ganz kurz einen Blick auf die Situation der beruflichen Schulen werfen. Wir haben derzeit 20 öffentliche berufliche Schulen, davon acht BBZs, die schon zusammengelegt wurden. Wir haben noch sechs kaufmännische berufliche Schulen, wir haben noch fünf technisch-gewerbliche und ein sozialpflegerisches Bildungszentrum. Dies zeigt doch, wenn man sich es genau anschaut, dass zwei Bereiche der beruflichen Schulen, nämlich der sozialpflegerische und der technisch-gewerbliche Bereich schon seit Langem in gemeinsamen Schulen, in einem gemeinsamen Landesseminar und natürlich in einem gemeinsamen HPR zusammengefasst sind. Obwohl Schüler- und Lehrerschaft - das betone ich ausdrücklich - gerade in dem technisch-gewerblichen und sozialpflegerischen Bereich, der von der Erzieherin bis zum Auszubildenden im Baubereich reicht, sehr, sehr unterschiedlich sind.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, dort haben wir seit Langem die Zusammenlegung und ich glaube, sie hat sich bewährt. Dann frage ich mich, warum das im kaufmännischen Bereich und im technisch-gewerblichen Bereich nicht gelingen sollte. Vor über zehn Jahren, genau am 01. August 2001, erfolgte die erste Zusammenlegung des kaufmännischen BBZs und des technisch-gewerblichen und sozialpflegerischen BBZs im Hochwald. Zuletzt erfolgte 2011, also nach zehn Jahren, eine Zusammenlegung am BBZ Völklingen. Und es wird ein weiteres Zusammenwachsen geben. Insofern ist es folgerichtig und auch völlig vertretbar, dass wir auf

Landesebene den Hauptpersonalrat zusammenlegen.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

Wenn Sie jetzt sagen, wir brauchen eine Übergangszeit, dann erwähne ich noch einmal die beiden Zeitdaten: 2001, heute sind wir im Jahr 2012, Entschuldigung, 2013 -

(Abg. Ulrich (B 90/GRÜNE) : Sie laufen Ihrer Zeit hinterher.)

Ich laufe nicht hinterher, Herr Kollege, aber so einen Versprecher kann man sich auch mal leisten. - Wir sind jetzt im Jahr 2013. Wenn jetzt gesagt wird, wir brauchen eine Übergangszeit, dann werden wir, wenn wir es in einem Jahr angehen, das Gleiche hören. Wir werden dann auch hören, dass wir eine Übergangszeit brauchen. Ich denke, zehn Jahre lang ist es langsam zusammengewachsen und deshalb sollten wir jetzt den Punkt setzen und sagen, es wird zusammengeführt. Ansonsten warten wir noch zehn Jahre, bis es dann endlich Schritt für Schritt umgesetzt wird.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, es besteht doch Handlungsbedarf. Wir wissen doch, wie sich die Schülerzahlen vor Ort auch an den beruflichen Schulen entwickeln. Von daher kann man doch nicht die Augen schließen und jetzt noch eine Übergangszeit fordern. Lassen Sie mich die Situation verdeutlichen. Der Hauptpersonalrat vertritt die Interessen der Lehrerinnen und Lehrer und er ist zuständig für einen Haushaltstitel im Bildungshaushalt. In allen anderen Bereichen des Bildungssystems haben wir jeweils nur einen Hauptpersonalrat. Die Ausnahme haben wir nur im beruflichen Bereich. Dort ist es anders. Wir haben an den beruflichen Schulen zwei Berufsverbände - das muss man auch einmal deutlich ansprechen -, den VLW und den VLBS. Auch diese beiden Verbände sehen das zukünftige Zusammenwachsen. Natürlich sagen sie im Moment noch, es ist zu früh, wir brauchen noch Zeit. Aber ich glaube, wir haben ihnen die Zeit gegeben und von daher sollten wir jetzt wirklich handeln.

Lassen Sie mich noch kurz etwas zu den Lehrern sagen. Mittlerweile arbeiten 45 Prozent der Lehrkräfte an zusammengelegten BBZs. Im kaufmännischen Bereich haben wir noch 23 Prozent, im technischgewerblichen und sozialpflegerischen Bereich noch 31,61 Prozent. Die Mehrzahl der Lehrerinnen und Lehrer an beruflichen Schulen arbeitet schon an zusammengelegten Systemen. Es wird sich weiter in dieser Richtung fortentwickeln. Deshalb sage ich, es ist der richtige Schritt, heute dieses Gesetz zu verabschieden und die Hauptpersonalräte an den beruflichen Schulen zusammenzulegen. - Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit und bitte um Zustimmung.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

Vielen Dank Frau Abgeordnete. - Das Wort hat nun der Fraktionsvorsitzende von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Hubert Ulrich.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte kurz begründen, warum wir uns als GRÜNE bei dem Gesetzentwurf enthalten werden, obwohl wir, das sage ich ganz offen, die Zielrichtung im Prinzip auch richtig finden. Es ist in der Tat so, wie es eben gesagt wurde, dass die Zusammenlegung der Hauptpersonalräte der kaufmännischen und der technisch-gewerblichen und sozialpflegerischen Bereiche zusammengelegt werden müssen; das ist klar. Es gibt zwar noch getrennte Bildungszentren, aber die meisten Lehrerinnen und Lehrer sind bereits in zusammengelegten Zentren tätig. In der Vergangenheit war es in der Tat genauso und das wurde eben auch bereits ausgeführt.