Protokoll der Sitzung vom 20.03.2013

terstütze. Aber es kam, wie es kommen musste. Als die Diskussion aufblühte, wurde alles emotionalisiert und die Hardliner im Bundestag an das Rednerpult geschickt. Sie haben es in Kauf genommen, dass mit ihren Reden im Deutschen Bundestag Menschen verletzt wurden. Es wurden Fronten aufgemacht. Es waren keine sympathischen Debatten. Das war alles andere als produktiv. Es hat letzten Endes dazu geführt, dass Ihr Fraktionsvorsitzender, die Bundeskanzlerin und mehrheitlich der CDU-Parteivorstand beschlossen haben, die Debatte zu beenden. - Zack! Dieses „Debatte beendet“ kenne ich noch sehr gut. Dieses „Debatte beendet“ hat auch meine Partei nicht weitergebracht. Es wird auch Ihre Partei nicht weiterbringen.

Ich finde es sehr schade, dass unsere Ministerpräsidentin jetzt nicht mehr hier ist, denn ich hätte im saarländischen Parlament gerne eine Stellungnahme von ihr dazu gehört. Ich verstehe, dass sie andere Termine hat. Sie ist beim Bischof. Es hätte mich gefreut, wenn sie hier gewesen wäre und sich erklärt hätte. Ich denke, das darf ich auch kundtun. Mich hat es etwas überrascht, wie das Verhalten unserer Ministerpräsidentin war. Denn ich habe die CDU Saar immer als sehr fortschrittlichen Teil der Bundes-CDU gesehen. Gerade im gesellschaftspolitischen Bereich wurde viel getan. Es wurde angesprochen, dass unter Jamaika die Landesverfassung geändert wurde - mit der Zustimmung aller hier vertretenen Parteien. Es wurde das Beamtenrecht angepasst und es wurde sogar unter der CDU-Alleinregierung ganz viel dafür getan, die Ungleichheiten abzubauen. Umso weniger verständlich war dieser Rollback für mich. Umso weniger verständlich ist für mich die erneute Debatte um die steuerliche Gleichstellung. Diese Landesregierung, diese Große Koalition und die Vorgängerregierung haben im Bundesrat für die steuerliche Gleichstellung gestimmt. Was für einen Grund gibt es, heute davon abzuweichen? Ich finde es ausdrücklich schade, dass Sie davon abweichen.

Um auf den Antrag der GRÜNEN einzugehen, sage ich: Ja, ich befürworte eindeutig eine Öffnung der Ehe. Dies ist aber mit unserem Koalitionspartner, das hat der Kollege Hans eben geschildert, nicht zu machen. Ich glaube, dass es keiner Koalition gelingen würde. Auch der Jamaika-Koalition vorher wäre es nicht geglückt und allen zukünftigen Koalitionen würde es nicht gelingen. Ich hoffe trotzdem, dass sich in der CDU noch irgendwann etwas ändert, aber das braucht seine Zeit. Auch die SPD hat lange gebraucht, bis sich bestimmte Dinge geändert haben. Ich hoffe einfach, dass Sie es irgendwann einfach noch tun, aber, liebe Kollegin Peter, Sie werden auch zugeben, dass die Öffnung der Ehe durch die CDU zum jetzigen Zeitpunkt einfach utopisch wäre. Deswegen kann ich es durchaus verstehen - - Nein, inhaltlich kann ich es eigentlich nicht verstehen, aber

(Abg. Thul (SPD) )

natürlich war klar, dass sie es nicht mitmacht. Sie wird sich wie alle anderen großen Koalitionen im Bundesrat bei der Abstimmung enthalten. Selbst die Koalition in Berlin, die ebenso wie wir ganz klar im Koalitionsvertrag stehen hat, dass wir uns für die weitere Gleichstellung eingetragener Lebenspartnerschaften einsetzen werden, macht eine Öffnung der Ehe nicht mit. Wie ich übrigens eben erfahren habe, haben sich auch Teile der LSU, der Lesben und Schwulen in der Union, in Berlin gegen die Öffnung der Ehe ausgesprochen. Das finde ich ebenfalls sehr bedenklich. Genauso wie es mir schwerfällt, jetzt hier zu stehen, wird es auch einem Klaus Wowereit am Freitag schwerfallen, sich in der Debatte im Bundesrat zu enthalten. So sehr ich es bedauere, aber mehr war mit der CDU nicht zu machen.

Dabei verkennt die CDU die gesellschaftliche Akzeptanz. Kollegin Peter, Sie haben es gesagt, 74 Prozent der Deutschen sind laut Forsa für die komplette Gleichstellung, 64 Prozent der Unionswähler sind für die Gleichstellung. Herr Dobrindt zitiert immer gerne die „schrille Minderheit“. An dieser Stelle möchte ich sagen: Ja, es gibt auch schrille Menschen unter Homosexuellen, Lesben, Bisexuellen und unter Heterosexuellen. Liebe Kollegin Maurer, Sie haben eben die Normalität angeführt. Manchmal will ich aber einfach nicht normal sein. Ich will das Recht haben, manchmal einfach nicht normal zu sein. Normalität ist für mich nicht unbedingt sehr erstrebenswert. Ich bin froh, wenn Menschen sagen, sie wollen gerade nicht irgendwelchen Normen entsprechen, sondern ihren eigenen Weg gehen.

(Vereinzelt Beifall bei der SPD.)

Ich habe gehofft, dass die CDU diesen ZickzackKurs beendet. Sie hat es nicht getan. Sie lässt sich vom Bundesverfassungsgericht treiben. Ich will an dieser Stelle ganz deutlich sagen, dass ich dies als Armutszeugnis empfinde. Eben wurde das Primat der Politik angesprochen. Mein Anspruch an Politik ist es, zu gestalten. Mein Anspruch ist es, nicht abzuwarten, bis die Gerichte uns sagen, was wir in Gesetze zu schreiben haben. Das ist im Übrigen bei der Gewaltenteilung auch überhaupt nicht die Funktion der Judikative. Das will ich erwähnen. Die Bundesverfassungsrichter, darunter auch Ihr ehemaliger Ministerpräsident Peter Müller, beschweren sich zu Recht, wenn sie sagen, sie müssten Politik machen. Ich würde mir wünschen, die Politik würde hier stehen und sagen, wir wollen dieses Land auch gesellschaftspolitisch aktiv gestalten. Das kann man erwarten. Das erwarten die Wählerinnen und Wähler von uns. Das erwartet auch Interessenvertretungen wie der LSVD von uns, liebe Kolleginnen und Kollegen.

Ich hoffe inständig, dass unser Koalitionspartner die Diskussion weiterführt und zu weisen Beschlüssen

kommt. Denn, liebe Kolleginnen und Kollegen, Liebe verdient nicht nur Respekt, sondern endlich auch Gleichstellung. Wer die Ehe für alle möchte, kann sie am 22. September wählen.

(Beifall von der SPD und vereinzelt bei den Op- positionsfraktionen.)

Vielen Dank, Sebastian Thul. - Das Wort hat nun Dr. Simone Peter von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrte Damen und Herren! Herr Hans, lassen Sie mich bitte noch zwei oder drei Sätze zu Ihren Äußerungen sagen. Sie sagten eben, die Gesellschaft benötige bei dieser Entscheidung Zeit. Ich meine, das stimmt nicht. Wir haben die Zahlen und die Diskussionen verfolgt. Sie benötigen mehr Zeit, nicht die Gesellschaft. Die Gesellschaft ist längst weiter und überreif. Wir müssen diese Ungerechtigkeit, Herr Thul hat es eben zu Recht Irrwitz genannt, endlich beseitigen. Hören Sie auf die Betroffenen.

Als Frau möchte ich den heutigen Equal Pay Day erwähnen. Wir streiten im 21. Jahrhundert für gleiche Löhne für gleiche Arbeit. Auf allen Ebenen sind Frauen faktisch benachteiligt. Den Respekt, der uns formal zwischen Mann und Frau zugesichert ist, verlangen wir auch zwischen Homosexuellen und Heterosexuellen. Da ist es für mich nach wie vor ein Affront zu sagen, man habe Respekt vor gleichgeschlechtlicher Partnerschaft, es gebe aber die Differenz zur Ehe. Das ist eine Diskriminierung nach der sexuellen Identität. Denn nur die sexuelle Identität differenziert zwischen gleichgeschlechtlicher Partnerschaft und der Ehe. Die CDU muss sich der gesellschaftlichen Dynamik anschließen, diese aufnehmen und zu einem Entscheidungsprozess kommen, damit wir einen Weg finden. Wenn er steinig und schwierig für Sie sein mag, würde ich Sie bitten, den im Sinne gleichgeschlechtlicher Paare leichteren Weg zu nehmen, damit wir endlich eine gleichberechtigte Situation bekommen können. - Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei den Oppositionsfraktionen.)

Vielen Dank, Frau Dr. Peter. - Weitere Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung, zunächst über den Antrag der PIRATEN-Landtagsfraktion. Für den Antrag der PIRATEN-Landtagsfraktion Drucksache 15/389 ist die Überweisung an den zuständigen Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie zur weiteren Beratung vorgeschlagen. Wer

(Abg. Thul (SPD) )

für die Überweisung des Antrages Drucksache 15/ 389 an den Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Antrag mehrheitlich in den Ausschuss überwiesen worden ist. Zugestimmt haben alle Fraktionen im Hause. Ein Abgeordneter, Günter Heinrich von der CDU-Landtagsfraktion, hat dagegen gestimmt.

Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der B 90/GRÜNE-Landtagsfraktion Drucksache 15/395. Wer für die Annahme des Antrages Drucksache 15/395 ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? Ich stelle fest, dass der Antrag Drucksache 15/395 mit Stimmenmehrheit abgelehnt ist. Dagegen gestimmt haben CDU- und SPD-Fraktion. Zugestimmt haben die Fraktionen die LINKE, die PIRATEN und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Wir kommen zu Punkt 18 der Tagesordnung:

Beschlussfassung über den von der DIE LINKE-Landtagsfraktion eingebrachten Antrag betreffend: Prozesskostenhilfe - Grundrecht auf Zugang zu den Gerichten sichern (Druck- sache 15/394)

Zur Begründung des Antrages erteile ich das Wort der Abgeordneten Heike Kugler.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! „Prozesskostenhilfe - Grundrecht auf Zugang zu den Gerichten sichern“, so haben wir unseren Antrag überschrieben. Er benennt ein Problem, das bereits seit einigen Jahren ansteht. Eine Initiative zur Änderung der Prozesskostenhilfe ist bereits seit Jahren in Planung. Geregelt ist die Prozesskostenhilfe in der Zivilprozessordnung, und zwar in den §§ 114 ff. Nachdem die Anzahl der Anträge zur Prozesskostenhilfe in den letzten Jahren zusehends angestiegen sind, will die Koalition jetzt den Zugang zur Prozesskostenhilfe erschweren und die Rechtsuchenden verstärkt an den Kosten beteiligen.

Gegenüber der Kritik von Anwaltsverbänden und Gewerkschaften zeigte sich die Koalition beratungsresistent. Dies ist schade. Dabei hat der Deutsche JuristInnenbund bezweifelt, dass die gestiegenen Ausgaben an der Zunahme missbräuchlicher Anträge liege. Die Süddeutsche Zeitung bemerkt dazu in ihrer Ausgabe vom 13. März 2013 - ich zitiere mit Ihrer Erlaubnis, Frau Präsidentin -: „Auch bei der Zahl der Anträge und den Kosten hakten die Linken nach. Das Ergebnis: Die Ausgaben für die Prozesskostenhilfe sind von 2007 bis 2010 nur minimal um 1,3 Prozent auf 509 Millionen Euro gestiegen. Die Zahl der bewilligten Anträge sprang dagegen von 2007 bis

2011 um 14,2 Prozent auf 715.000 Euro - vor allem bei den Arbeits- und Sozialgerichten. 2007 entfiel noch jeder zehnte Fall auf diese beiden Bereiche, 2011 schon jeder fünfte bis sechste. Allein bei den Sozialgerichten stieg die Zahl der bewilligten Anträge in diesem Zeitraum um 165 Prozent auf knapp 68.000. Trotzdem wird die Hilfe am häufigsten vor dem Familiengericht benötigt. 2011 wurde dafür in mehr als 483.000 Fällen - das ist fast eine halbe Million - Prozesskostenhilfe gewährt. Knapp die Hälfte von ihnen dürften Scheidungsverfahren sein.“ Daher wird auch davon ausgegangen, dass eine Beschneidung der Prozesskostenhilfe vor allem auf Kosten der Frauen gehen würde; denn diese waren in der Regel wegen ihrer Kinder nicht oder nur eingeschränkt erwerbstätig.

Die steigenden Zahlen im Bereich der Anträge im Arbeits- und Sozialrecht belegen, dass Menschen mit niedrigem Einkommen wesentlich häufiger auf die Hilfe angewiesen sind. Ob sie das ihnen zugesprochene Recht bekommen, könnte in Zukunft von der eigenen Zahlungsfähigkeit abhängen.

Ich möchte an dieser Stelle auf drei problematische neue Regelungen eingehen. Erstens. Es wird eine Definition der Mutwilligkeit ins Gesetz geschrieben. Nach § 114 gibt es keine Prozesskostenhilfe, wenn die Rechtsverfolgung mutwillig geschieht. Die Definition der Mutwilligkeit war bis jetzt durch die Gerichte entwickelt worden. „Mutwillig“ ist nach dem Entwurf die Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung, wenn eine Partei, die keine Prozesskostenhilfe beansprucht, bei verständiger Würdigung aller Umstände von der Rechtsverfolgung oder der Rechtsverteidigung absehen würde, obwohl eine hinreichende Aussicht auf Erfolg besteht. Problematisch ist hier insbesondere der letzte Teil: obwohl eine hinreichende Aussicht auf Erfolg besteht. Denn das hieße, dass ein Kläger allein schon deshalb keine Prozesskostenhilfe bekommt, weil der Beklagte glaubhaft machen kann, dass er kein Geld hat. Und das darf eigentlich kein Grund sein, vor Gericht zu ziehen. Damit wird dem Kläger von vornherein das Recht beschnitten, sich einen Titel gegen den Beklagten zu besorgen. Er hat nichts mehr in der Hand, auch wenn der Beklagte später zu Geld kommt. Außerdem wird dadurch ein falsches Signal gesetzt, nämlich dass der Schuldner sich nur arm genug rechnen muss, wenn er eine Klage gegen sich verhindern will. Das wird besonders in Familiensachen, Scheidungen und so weiter äußerst problematisch werden.

Zweitens. Hochproblematisch ist eine zweite wichtige Änderung, die Senkung der Freibeträge, § 115 ZPO. Die Freibeträge sind der Teil des Einkommens, aus dem ein Prozessführender sich an den Kosten nicht beteiligen muss. Dazu werden vom Einkommen die Steuern und Ähnliches sowie das

(Vizepräsidentin Ries)

zum Leben Notwendige abgezogen. Vom Rest wird die Höhe der Raten berechnet, die der Prozessführende zahlen muss. Bis jetzt war das Lebensnotwendige angegeben mit 50 Prozent des Regelbedarfs von ALG II. Dies soll nun aber auf 25 Prozent gesenkt werden. Bestraft werden damit diejenigen, die zwar arbeiten, aber im Niedriglohnbereich tätig sind.

Drittens. Auch die Ratenzahlungen werden angepasst. Dabei soll die Rate 50 Prozent des einzusetzenden Einkommens betragen. Durch diese Ratenzahlung haben Geringverdiener am Rande des Existenzminimums ihre Probleme.

All dies führt für die Betroffenen zu einer himmelschreienden Ungerechtigkeit. Faire Prozesse können in Zukunft nur noch durch entsprechend zahlungskräftige Klienten geltend gemacht werden. Dies widerspricht nach unserer Auffassung vollkommen dem Gedanken des Rechtsstaats, wonach alle Bürger unabhängig von ihrem Einkommen vor Gericht gleich behandelt werden müssen.

Unsere Bitte geht daher an die Landesregierung: Helfen Sie diesen Gesetzentwurf auf Bundesebene zu verhindern oder zumindest zu überarbeiten, damit er in dieser Form nicht zustande kommt. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der LINKEN.)

Vielen Dank. Ich eröffne die Aussprache. - Das Wort hat nun die Abgeordnete Dagmar Heib von der CDU-Landtagsfraktion.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Nach der bewegenden Debatte von vorhin kommen wir jetzt wieder in die Realität zurück.

(Zurufe und Sprechen.)

Es fällt mir auch nicht ganz leicht, nach diesem bewegenden Thema vorhin diese Debatte zu führen. Nichtsdestotrotz ist es ein berechtigtes Anliegen, das heute auf der Tagesordnung steht, auch wenn es an den Schluss der Tagesordnung gerückt ist.

Sehr geehrte Kollegin Kugler, Sie haben Ihren Antrag vorgestellt. Er ist überschrieben mit dem Titel „Prozesskostenhilfe - Grundrecht auf Zugang zu den Gerichten sichern“. Das suggeriert schon manches. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung, den Sie thematisieren, wurde genauso beraten wie ein Gesetzentwurf des Bundesrates, der diese Thematik schon seit der letzten Legislatur -

(Zuruf.)

Beide Gesetzentwürfe stellen sicher, dass der Zugang zum Recht - gerichtlich wie außergerichtlich

weiterhin allen Bürgerinnen und Bürgern, unabhängig von Einkünften und Vermögen, eröffnet ist und bleibt. Ich denke, dazu wird nachher die Justizministerin noch etwas sagen. Nein? - Okay, dann mache ich das an der Stelle. Sie hat natürlich auch Schwierigkeiten, dazu zu sprechen - nicht böse gemeint -, denn es gibt ja auch die Interessen der Länder. Sie haben selbst die Kostenentwicklung angesprochen. Die Kosten der Beratungshilfe betrugen im Jahr 2002 20 Millionen Euro und wir sind jetzt bei über 80 Millionen in der Beratungshilfe. In der Prozesskostenhilfe sieht das genauso aus. Von daher muss man verstehen, dass es auch berechtigte Interessen der Länder gibt, die weiter steigenden Kosten für Prozesskostenhilfe und Beratungshilfe in den Griff zu bekommen oder zu begrenzen - wie auch immer. Jedes Wort, das ich wähle, ist eigentlich falsch.

(Abg. Kugler (DIE LINKE) : Zumal es nicht stimmt.)

Aber der von Ihnen in die Diskussion gebrachte Gesetzentwurf der Bundesregierung schafft meines Erachtens diese Balance. Die eingebrachten Regelungen führen dazu, dass die Prozess- wie auch die Verfahrenskostenhilfe und die Beratungshilfe effizienter gestaltet werden können. Und das, meine Damen und Herren, ist unseres Erachtens der richtige Weg. Die Prozesskostenhilfe kann beanspruchen, wer nach seinen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen die Kosten der Prozessführung nicht, nur zum Teil oder nur in Raten aufbringen kann, vorausgesetzt die Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung bietet hinreichend Aussicht auf Erfolg. Eine große Bedeutung hat hier die umfassende Prüfung der Bedürftigkeit. Die vorgesehenen Änderungen im Prozesskostenhilfeverfahren sollen sicherstellen, dass die Gerichte die persönlichen und wirtschaftlichen Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe umfassend klären. Und das, meine Damen und Herren, gerade auch im Interesse der Bedürftigen. Es soll wirksam vermieden werden, ungerechtfertigte Prozesskostenhilfe zu bewilligen. Damit soll dem Missbrauch von Prozesskostenhilfe entgegengewirkt werden. Unzutreffende Angaben über persönliche und wirtschaftliche Verhältnisse müssen erkannt werden. Der Gesetzentwurf sieht auch vor, die Freibeträge abzusenken, Sie haben es angesprochen. Es ist hier von einem Abstand von 10 Prozent gegenüber den Hartz-4-Regelsätzen die Rede. Der Gesetzentwurf des Bundesrates sieht hier eine noch geringere Abstandsregelung vor.

Sie haben auch die Verlängerung der Höchstdauer der Ratenzahlung angesprochen, die jetzt um zwei Jahre verlängert wird. Genauso ist die Neuberechnung der Prozesskostenhilfe vorgesehen, die die Prozesskostenhilfeempfänger in stärkerem Maße als bisher an der Finanzierung der Prozesskosten beteiligt. Auch das ist eine Maßnahme, um Missbrauch

(Abg. Kugler (DIE LINKE) )

zu verhindern. Ziel ist, Gerechtigkeit zu erreichen und dafür zu sorgen, dass gerade diejenigen die Prozesskostenhilfe erhalten, die sie auch wirklich brauchen. Das ist doch das, was wir sicherstellen wollen. Wenn Personen Prozesse selbst finanzieren können, aber Prozesskostenhilfe erhalten, schadet das doch letztlich denjenigen, die sich das Verfahren nicht leisten können. Was wäre denn die Alternative dazu, den Missbrauch einzudämmen? Wäre das womöglich, die Hilfe nach dem Rasenmäherprinzip für alle zurückzufahren? Ich glaube, das will niemand hier im Raum. Von daher muss ich sagen, dass dieser Gesetzentwurf der Bundesregierung den Weg vorzeichnet, der meines Erachtens gangbar sein wird.

Frau Abgeordnete Heib, lassen Sie eine Zwischenfrage zu?

Abg. Kugler (DIE LINKE) mit einer Zwischenfrage: Frau Kollegin, ich habe eben Zahlen genannt. Nach diesen Zahlen sind die Ausgaben für Prozesskostenhilfe von 2007 bis 2010 nur um 1,3 Prozent gestiegen. Da kann man doch nicht ernsthaft von Missbrauch sprechen! Auch Juristenverbände sagen, es findet nach unserer Meinung nicht mehr Missbrauch statt als die ganze Zeit auch. Und einen gewissen Prozentsatz wird es immer geben; den kann man nicht vermeiden. Aber deshalb anderen rigoros so etwas zu versagen, das finde ich dramatisch. Das ist schlimm!