Protokoll der Sitzung vom 20.03.2013

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich finde es gut, dass alle Fraktionen einiges

an unserem Gesetzentwurf gut gefunden haben. Ich sehe das zunächst einmal als Kompliment für uns PIRATEN. Ich bin der Meinung, wir sollten den Gesetzentwurf annehmen und die eben vorgetragenen Kritikpunkte, die doch eher gering waren, im Ausschuss beraten. Dort können wir Abänderungsanträge einfügen. Danach können wir das Gesetz in geänderter Form in Zweiter Lesung verabschieden. Wenn die Koalition dazu etwas mehr Zeit braucht, dann ist das meiner Ansicht nach kein großes Problem. Dann warten wir im Ausschuss, bis die Koalitionsfraktionen so weit sind.

(Abg. Ulrich (B 90/GRÜNE) : Dann musst Du aber lange warten.)

Ich hoffe, die geben noch ein bisschen Gas. Ich bin immer guter Dinge. - Herr Schmitt sagte eben noch zur Auszeit von einem Jahr für den studentischen Vizepräsidenten, dass dieses Amt an allen Universitäten nebenamtlich sein soll. Es ist jetzt der richtige Zeitpunkt, mit dem Gesetz in die Erste Lesung zu gehen und es anzunehmen, denn der Universitätsrat wird jetzt besetzt. Herr Dr. Magnus Jung hatte einige wichtige Dinge aufgeführt. Allerdings gingen die doch etwas am Thema vorbei; die ersten zehn Minuten wohl ganz.

(Unruhe und Sprechen.)

Herr Dr. Jung, Sie haben nahezu ausschließlich über die Finanzierung geredet. Auf den Gesetzentwurf sind Sie gar nicht eingegangen. Da Sie nicht auf den Gesetzentwurf eingegangen sind, gehe ich schlichtweg davon aus, dass Sie mit all den Punkten, zu denen Sie nichts gesagt haben, einverstanden sind.

(Lachen. - Beifall bei den PIRATEN und B 90/ GRÜNE.)

Aus den genannten Gründen bitte ich Sie, den Gesetzentwurf in Erster Lesung zu verabschieden und im Ausschuss zu beraten, damit wir mit ihm in geänderter Form in die Zweite Lesung gehen können. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von den PIRATEN und B 90/GRÜNE.)

Für die CDU-Fraktion hat Herr Abgeordneter Thomas Schmitt das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Kollege, wenn Sie nicht verstanden haben, was die ersten zehn Minuten, die Herr Jung vorgetragen hat, mit dem Thema zu tun haben, dann haben Sie auch nicht verstanden, in welchem Gesamtzusammenhang wir diesen Gesetzentwurf und die Entwicklung der Universität überhaupt diskutieren!

(Abg. Ulrich (B 90/GRÜNE) )

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

Ich muss doch wohl zur Kenntnis nehmen, dass wir im Moment über die strategische Ausrichtung und über die Neuordnung bis 2020 reden und dass wir dazu ein Gutachten des Wissenschaftsrates in Auftrag gegeben haben. Es geht nicht nur um die inhaltliche Ausrichtung der Universität und der Hochschulen, sondern auch um mögliche Kooperationen sowie um die strategische Steuerung und die Strukturen. Wenn ich die Strukturen der Universität und deren Steuerungsmechanismen vom Wissenschaftsrat begutachten lasse - es wird kein Gefälligkeitsgutachten; es wird vielmehr von einer seriösen Institution gemacht -, ist es überhaupt nicht sinnvoll, zum jetzigen Zeitpunkt Details im Universitätsgesetz zu ändern. Deswegen warten wir jetzt ab, was dieses Gutachten ergibt und wie die Verhandlungen mit der Universität weitergehen. Wir warten auch ab, wie der Finanzrahmen ist. Dann können wir uns erneut über gesetzliche Vorschriften unterhalten. Vorher ist das einfach nicht sinnvoll.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

Im Übrigen hat das nichts damit zu tun, dass wir uns in der Diskussion inhaltlich, in der Sache verweigern würden. Wir haben im Ausschuss über den studentischen Vizepräsidenten diskutiert. Außerdem haben alle Fraktionen mit dem wissenschaftlichen Personal und dem dortigen Personalrat gesprochen und haben die Probleme der Doktoranden erörtert. Wir können das auch gerne wieder im Ausschuss beraten. Ich habe Ihnen aber an einzelnen Punkten dargelegt, dass die von Ihnen vorgeschlagenen Regelungen vom Landesgesetzgeber nicht durchgesetzt werden können und auch nicht in seinen Aufgabenbereich fallen. Diese Probleme können wir als Landesgesetzgeber auch nicht zufriedenstellend lösen. Ihr Gesetzentwurf ergibt daher an vielen Stellen überhaupt keinen Sinn.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

Ich sage Ihnen nochmals, wir können über jedes einzelne Problemthema, dass Sie in Ihrem Gesetzentwurf angesprochen haben, im Ausschuss gerne noch einmal diskutieren, auch über das Problem der Master-Studienplätze für Bachelor-Absolventen. Es ist jetzt aber sinnlos, punktuell Einzelfallregelungen zu ändern, bevor wir alle Fakten kennen und uns die entsprechenden Gutachten vorliegen. Wir lehnen deswegen zum jetzigen Zeitpunkt Ihren Gesetzentwurf zur weiteren Beratung ab. - Herzlichen Dank!

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

Das Wort hat für die SPD-Fraktion Herr Abgeordneter Dr. Magnus Jung.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Neyses, da Sie mich angesprochen haben, möchte ich Ihnen kurz eine Antwort geben. Habe ich Sie richtig verstanden, dass Sie meinen zehnminütigen Ausführungen zu den Rahmenbedingungen der Hochschulpolitik im Saarland zustimmen, da Sie nichts dagegen gesagt haben? Ist das richtig so?

(Zuruf.)

Das wollte ich zunächst einmal festhalten.

Ansonsten schließe ich mich den Ausführungen des Kollegen Schmitt an. Es ergibt überhaupt keinen Sinn, heute zur Unzeit Ihren Gesetzentwurf in den Ausschuss zu verweisen, wo er über ein Jahr ruhen wird, weil wir zunächst das Gutachten abwarten. Vielmehr ist es sinnvoll, heute diesen Gesetzentwurf abzulehnen. Wir werden zur rechten Zeit einen eigenen Gesetzentwurf einbringen. - Vielen Dank.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

Es liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Ich schließe die Aussprache.

Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf an den Ausschuss für Wissenschaft, Forschung und Technologie zu überweisen. Wir kommen zur Abstimmung. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfes Drucksache 15/391 in Erster Lesung unter gleichzeitiger Überweisung an den Ausschuss für Wissenschaft, Forschung und Technologie ist, bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Dann stelle ich fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 15/391 in Erster Lesung mit Stimmenmehrheit abgelehnt ist. Zugestimmt haben die Oppositionsfraktionen bei Ablehnung der Koalitionsfraktionen.

(Anhaltendes Sprechen.)

Wir kommen zu Punkt 3 der Tagesordnung:

Erste Lesung des von der PIRATEN-Landtagsfraktion eingebrachten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Sonn- und Feiertage (Drucksache 15/392)

Zur Begründung erteile ich Herrn Abgeordneten Andreas Augustin das Wort.

Danke, Herr Präsident. - Meine sehr geehrten Damen und Herren! Bereits gestern wurde im Aktuellen Bericht vonseiten der Koalition die Aussage getätigt, es bestünde die Notwendigkeit und das Verlangen der Menschen nach Ruhe- und Haltepunkten in ei

(Abg. Schmitt (CDU) )

ner eh schon hektischen Gesellschaft. Ich hatte dieses Thema zuvor schon öfter am Infostand behandelt und dort stellt sich das für mich durchaus anders dar. Ich bestreite nicht, dass es Bürger gibt, die weiterhin für das Tanzverbot sind. Die Mehrheit scheint aber nicht dieser Meinung zu sein.

Zum Gesetz selbst. Dieses Tanzverbot ist im Sonnund Feiertagsgesetz geregelt. Wir möchten den betreffenden Paragrafen streichen und das Tanzverbot damit aufheben. Ich sage auch gleich noch, wo es meiner Meinung nach hingehört. Aber vorab möchte ich als Reaktion auf die Aussage im Aktuellen Bericht anmerken: Wir gehen jetzt in den Bundestagswahlkampf, da werden auch CDU und SPD wieder Infostände aufbauen. Sprechen Sie die Leute doch einfach mal darauf an, nicht nur parteiintern, sondern auch die Bürger auf der Straße. Danach können wir erneut darüber reden, ob Sie immer noch die gleiche Meinung vertreten, dass eine Mehrheit für ein Tanzverbot wäre.

(Beifall bei den PIRATEN. - Zuruf des Abgeord- neten Jost (SPD).)

Das ist das Thema an allen Infoständen, genau. Wir hatten sehr konstruktive Gespräche an den Infoständen. Dort trafen wir teilweise auf völliges Unverständnis bei den Menschen. Es gab Dialoge in der Art:

„Wie stehen Sie eigentlich zum Tanzverbot?“

„Wie, ihr wollt ein Tanzverbot?“

„Nein, wir wollen es nicht, wir möchten das bestehende Tanzverbot abschaffen.“

„Ja wie, es gibt ein Tanzverbot?“

„Ja, das gibt’s.“

„So ein Schwachsinn!“

(Teilweise Heiterkeit.)

Das ist ein durchaus üblicher Dialog gewesen. Ich habe aber auch die andere Seite gesehen, leider nur in Hessen. Es gibt sicherlich auch Beispiele für das Saarland, aber aus erster Hand kenne ich es nur aus Hessen. Dort war ich an einem stillen Tag in einer Lokalität, die ich nicht als Diskothek, sondern eher als Tanzlokal bezeichnen möchte. Das hatte den Vorteil, dass ich mit dem Besitzer reden konnte. Der hatte am stillen Tag geöffnet, es lief auch Musik und es wurde getanzt. Dementsprechend kamen wir darüber ins Gespräch. Er sagte, er müsse die Miete für die Räumlichkeiten und das Gehalt für seine Angestellten weiterbezahlen und solange der Staat nicht in Regress trete, werde er auch weiterhin öffnen. Das ist natürlich eine sehr wirtschaftliche Sicht der Dinge, aber das ist eben die andere Seite - nicht die der Nutzer, sondern die der Anbieter entsprechender Geschäfte, Diskotheken und Tanzlokale.

Während ich auf der Straße eher die Erfahrung gemacht habe, dass die meisten Leute das Gesetz gar nicht kennen und wenig Verständnis dafür aufbringen, habe ich bei den Anbietern die Erfahrung gemacht, dass diejenigen, die es definitiv kennen, es bewusst missachten, weil es nicht wirtschaftlich für sie ist.

Letztlich möchte ich aber in eine ganz andere Richtung argumentieren. Ich spreche mich nicht generell gegen ein Tanzverbot aus, aber gegen ein staatliches Tanzverbot. Es gehört dort meiner Meinung nach einfach nicht hin. Es wird vor allem über den kirchlich-christlichen Hintergrund argumentiert. Da ist es für mich vollkommen in Ordnung, wenn die Kirchen von ihren Mitgliedern verlangen, dass an entsprechenden kirchlichen Feiertagen nicht getanzt wird. Wenn der Staat es aber für alle vorschreibt, dann habe ich ein Problem damit.

(Beifall bei den PIRATEN.)

Aus dem einfachen Grund: Wenn ich als in Deutschland lebender Christ an einem entsprechenden Tag nicht tanze, kann es mir egal sein, ob es von staatlicher oder kirchlicher Seite her begründet wird. Aber warum - überspitzt gesagt - ein Jude am Karfreitag nicht tanzen darf, das leuchtet mir nicht ein. Das sollte erlaubt sein. - Ja, bitte?

Abg. Kolb (SPD) mit einer Zwischenfrage: Herr Kollege, sind Sie bereit, zur Kenntnis zu nehmen, dass es kein Tanzverbot gibt, sondern ein Verbot öffentlicher Tanzveranstaltungen?

(Abg. Rink (CDU) : Tanzen kann man schon.)