Es ist ein Verbot öffentlicher Tanzveranstaltungen. „Öffentlich“ bedeutet in diesem Falle eben nicht nur „draußen auf der Straße“, sondern unter öffentlich fällt auch schon die Diskothek. Dementsprechend hat man die Einschränkung.
Wir hatten am Beispiel von Hessen gesehen, dass der Tanzlokalbetreiber entgegen dem Verbot geöffnet hatte. Das war ein Privatunternehmer, und nicht der Staat draußen auf der Straße. In diesem Sinne ist das vielleicht öffentlich, aber es ist eine öffentliche Veranstaltung innerhalb geschlossener Räume. Das sollte erlaubt sein.
Ich wäre sogar bereit, Ihnen so weit entgegenzukommen, dass man sagt, bewusste Provokation sollte man vermeiden. Es ist für mich selbstverständlich, so etwas nicht direkt vor der Kirche zu veranstalten. Aber dass Diskotheken an solchen Tagen schließen
sollen, leuchtet mir nicht ein. Ich plädiere daher nach wie vor dafür, diesen Paragrafen zu streichen und das Verbot damit aufzuheben. - Danke schön.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Augustin, es fällt mir etwas schwer, auf Ihre Rede zu antworten. Ich glaube, dass die grenzenlose Welt des Internets Sie dazu verleitet, grundsätzliche Dinge im Leben zu verwechseln. Freiheit hat immer auch etwas mit Verantwortung zu tun und der Selbstverwirklichungsanspruch des Einzelnen auch immer etwas mit dem Respekt vor dem Nächsten.
Da Sie es offensichtlich nicht richtig verstanden haben, möchte ich Folgendes ausführen: Im aktuellen Sonn- und Feiertagsgesetz gibt es keine Regelungen, die allen das Tanzen an kirchlichen Feiertagen verbietet. Das Tanzverbot in § 10 des saarländischen Sonn- und Feiertagsgesetzes betrifft lediglich öffentliche Veranstaltungen, nicht die private Feier. Dadurch wird niemand in seiner individuellen Gestaltung des Tages unverhältnismäßig eingeschränkt. Das Gesetz sagt nur, dass es an einigen wenigen Tagen - und das auch überwiegend erst ab 4.00 Uhr morgens - keine öffentlichen Tanzveranstaltungen geben darf. Genau genommen reden wir von neun Tagen im Jahr.
An normalen Sonntagen und den gesetzlichen Feiertagen, beispielsweise am Ostersonntag, dem ersten und zweiten Weihnachtsfeiertag sind öffentliche Tanzveranstaltungen nach § 6 des Sonn- und Feiertagsgesetzes weitestgehend möglich. Da können Sie auch in Diskotheken tanzen. Es ist nur untersagt, im Freien und in der Nähe von Gottesdiensten und Kirchen öffentlich zu tanzen - aus Rücksichtnahme.
Wenn man die Regelungen insgesamt anschaut, kann man mit Fug und Recht behaupten, das saarländische Sonn- und Feiertagsgesetz ist ein liberales Schutzgesetz, das auch das Freizeitverhalten der Bürgerinnen und Bürger respektiert. Der Gesetzentwurf der PIRATEN spricht von Freiheit des Glaubens und negativer Glaubensfreiheit aus Art. 4 Abs. 1 Grundgesetz. Es ist die Rede von weltanschaulicher Neutralität unseres Staates, von Trennung von Staat und Kirche. Die PIRATEN-Fraktion beruft sich zur Abschaffung des Tanzverbotes auf Art. 4 Abs. 1 des Grundgesetzes, ignoriert aber Art. 4 Abs. 2 des Grundgesetzes. Dort steht neben
Sie ignorieren auch Art. 140 des Grundgesetzes, wonach Art. 139 der Weimarer Reichsverfassung ausdrücklich Bestandteil dieses Grundgesetzes ist. Dieser lautet: „Der Sonntag und die staatlich anerkannten Feiertage bleiben als Tage der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung gesetzlich geschützt.“ Auch das von der PIRATEN-Fraktion bemühte Bundesverfassungsgericht spricht in diesem Zusammenhang von einer Schutzverpflichtung des Gesetzgebers für die Sonn- und Feiertage. Danach ist ein „Mindestniveau des Schutzes der Sonntage und der gesetzlich anerkannten Feiertage durch den Gesetzgeber zu gewährleisten.“ Ebenso ignorieren die PIRATEN etwa Art. 41 der Verfassung des Saarlandes, der nicht nur von staatlich anerkannten Feiertagen spricht, sondern explizit von staatlich anerkannten kirchlichen Feiertagen.
Meine Damen und Herren, was die PIRATEN als „individuelle Spiritualität“ Einzelner bezeichnen, ist nicht mehr und nicht weniger als das religiöse Bekenntnis einer großen Mehrheit in Deutschland und speziell im Saarland. Herr Augustin, es kommt nicht auf die Infostände der PIRATEN an. Da haben Sie etwas verwechselt.
In Deutschland gehören über 60 Prozent einer christlichen Kirche an. Im Saarland waren Ende 2010 von 1.017.000 Saarländerinnen und Saarländern 836.000 Mitglied der Katholischen Kirche oder der Evangelischen Landeskirchen. Das sind rund 82 Prozent. Das heißt, unser Bundesland ist weit mehr als andere Bundesländer christlich geprägt. Es geht also nicht um den Schutz einzelner religiöse Gefühle, sondern es geht um den Schutz eines wichtigen Kulturgutes einer Mehrheit von über vier Fünfteln unserer Bürgerinnen und Bürger.
Das Tanzverbot hat unmittelbar mit den Traditionen unserer christlichen Prägung und Kultur zu tun. Wer mit dieser christlichen Prägung bricht, muss konsequenterweise aber auch auf die Vorzüge und Annehmlichkeiten dieser christlichen Feiertage verzichten. Es ist vollkommen widersprüchlich zu sagen, der christliche Glaube darf nicht das Leben aller bestimmen, aber die christlichen Feiertage beibehalten zu wollen. Also die Annehmlichkeiten der arbeitsfreien christlichen Feiertage ja, der religiöse Gehalt christlicher Feiertagen nein? - Ich habe den Eindruck, der Schwerpunkt des Gesetzentwurfes der PIRATEN liegt auf dem Selbstverwirklichungsrecht Einzelner, für die Jubel, Trubel, Heiterkeit ohne Schranken im Vordergrund stehen. Ist denn wirklich der säkulare Staat gefährdet, wenn es um das Innehalten vom Alltag an nur neun von 365 Tagen geht? Reicht es nicht, wenn an 356 Tagen im Jahr öffent
lich getanzt werden kann? Gehört es nicht auch zur Realität unserer Zeit, dass Menschen auch Auszeiten, Ruhephasen und Momente des Innehaltens und der Stille brauchen? Es tut uns allen gut, wenn wir Tage haben fern der Hektik und des Lärms unseres Alltags, Tage, an denen wir zur Ruhe kommen können und auch einmal über grundlegende menschliche Fragen wie Tod und Trauer, Schuld und Vergebung nachdenken können. Dazu lädt uns nach christlichem Verständnis der Karfreitag ein.
Es ist natürlich, dass der moderne Mensch in einer beschleunigten Welt ein Bedürfnis nach Verlangsamung, nach Ruhe und Reflektion verspürt. Es ist deshalb zeitgemäß, wenn wir Innehalten und eine Verlangsamung des Alltages geschützt werden. Der Karfreitag bietet dem modernen Menschen einen Haltepunkt, der zur Besinnung einlädt. Der Karfreitag ist zu Recht „Schweigeminute der Gesellschaft“.
Die Feiertagskultur unseres Landes verlangt Respekt auch von denen, die mit den Inhalten nichts anfangen können.
Ich möchte schließen mit einem Zitat des Kirchenpräsidenten der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau, Volker Jung, zum Karfreitag: „Wir haben viele Tage zum Arbeiten, auch viele zum Feiern. Wir haben nur wenige Tage, die uns an den Ernst des Lebens heranführen. Wenn wir sie nicht hüten und gestalten, dann werden wir nicht reicher an Spaß, sondern ärmer an Tiefgang. Wer diesen Tag inhaltlich entkernen will, wird ihn nicht als freien Tag gewinnen, sondern als Feiertag verlieren.“ - Meine Damen und Herren, den Gesetzentwurf der PIRATEN-Fraktion lehnen wir als überzeugte Christdemokraten ab.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Im vorliegenden Gesetzentwurf der PIRATEN-Landtagsfraktion geht es darum, eine Änderung des Gesetzes über die Sonn- und Feiertage zu erwirken. Das betrifft insbesondere das Verbot von Tanzveranstaltungen an sogenannten stillen Feiertagen. Meine Fraktion hat mich als kirchenpolitische Sprecherin für dieses Thema erwählt, weil es für mich in dieser Funktion aus zwei Gründen nicht hinnehmbar ist, gewachsene Kulturen und Prägungen gerade im Saarland als dem katholischsten aller Bundesländer aufweichen zu lassen. Erstens. Im christlichen Kulturkreis, in dem wir uns nun einmal
befinden, schützt das Gesetz bestimmte Zeitabschnitte mit religiösen, kulturellen und traditionellen Hintergründen, gerade auch indem es öffentliche Tanzveranstaltungen untersagt. Die Karwoche, insbesondere der Karfreitag ist in seiner christlichen Tradition als der schutzwürdigste Tag aller Feiertage zu verstehen.
Aus diesem Grunde ist er nicht nur durch das Saarländische Feiertagsgesetz, sondern auch durch die Verfassung besonders geschützt.
Andere Anlässe bilden die mit dem Tod verbundenen Feiertage wie Allerheiligen, Totensonntag und der staatliche Volkstrauertag. Diese Tage regen zur Besinnung über Tod, Leid und Vergänglichkeit an, aber auch dazu, dass Menschen Opfer von Hass und Gewalt werden können. Verwaltungsgerichte bestätigen, dass sich der Gesetzgeber zum Schutz der Feiertage verpflichten muss, eine angemessene Zahl kirchlicher Feiertage anzuerkennen und durch gesetzliche Regelungen zu gewährleisten, dass sie als Tage der Arbeitsruhe und seelischen Erhebung dienen können. Bei der Auswahl hat der Gesetzgeber eine gesetzgeberische Gestaltungsfreiheit, wobei das Gebot der religiös-weltanschaulichen Neutralität des Staates zu beachten ist. Es ist aber zulässig und naheliegend, sich von den religiösen Empfindungen und über Jahrhunderte gewachsenen Traditionen leiten zu lassen.
Meine Damen und Herren, ich habe es eben bereits gesagt, das Saarland ist das katholischste Bundesland und die Mehrheit der Saarländerinnen und Saarländer ist christlich geprägt. Gerade im Nordsaarland gibt es Regionen, in denen bis zu 90 Prozent dem katholischen Glauben angehören. Aus diesem Grunde wurde mit § 10 im Gesetz Nr. 1040 über die Sonn- und Feiertage, welches seit dem 24.12.2010 gilt, mit Recht Rücksicht auf das Wesen dieser Feiertage, aber auch auf unsere gewachsene Kultur und unsere christliche Prägung im Saarland genommen.
Zweitens. Insbesondere die Gewerkschaften haben immer wieder Sonn- und Feiertagsarbeit kritisiert und bekämpft, und dies zu Recht.
Wenn an sogenannten stillen Feiertagen Menschen tanzen wollen, müssen zwangsläufig andere Menschen dafür arbeiten.
Ich möchte allein schon aus Rücksicht auf die betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer das Sonn- und Feiertagsarbeitsverbot wegen den an einer Hand abzählbaren stillen Feiertage im Saarland nicht in Frage stellen.
Drittens. Der Landtag des Saarlandes befasste sich im vergangenen Jahr, am 20. Juli, im Rahmen eines Antrages betreffend Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht mit einer Verfassungsbeschwerde des Vereins für Geistesfreiheit e. V. Dieser Verein sieht sich durch eine auf dem bayerischen Feiertagsgesetz basierende Unterlassungsverfügung für eine Veranstaltung am Karfreitag in ihren Grundsätzen verletzt. Der Antragsteller plante eine Veranstaltung das Verbot von Tanzveranstaltungen betreffend. Das Bundesverfassungsgericht hat mit Schreiben vom 19.04.2012 alle Länderparlamente aufgefordert, zur Verfassungsbeschwerde Stellung zu nehmen. Die Vorsitzende des Ausschusses für Justiz, Verfassungs- und Rechtsfragen, Frau Petra Berg, teilte im Plenum den Anwesenden mit, dass sich der Ausschuss in seiner Sitzung vom 31. Mai 2012 mit der Streitsache befasst habe und einstimmig, ohne Enthaltung, beschlossen hat, dem Plenum zu empfehlen, eine Stellungnahme nicht abzugeben. In der Debatte wurde der vorliegende Beschlussantrag auch hier im Plenum einstimmig, ohne Enthaltungen, angenommen.
Wenn genau dieses Thema für die PIRATEN-Landtagsfraktion so wichtig ist, dass sie heute diese Gesetzesänderung in den Ausschuss für Inneres und Sport überweisen möchte, frage ich mich, warum sie sich damals dieses Themas nicht angenommen hat und sich sowohl im Ausschuss als auch im Plenum dagegen ausgesprochen hat, zu diesem, wie es scheint, so wichtigen Thema eine Stellungnahme abzugeben.
In diesem Zusammenhang möchte ich darauf hinweisen, dass zurzeit in einem Verfahren des Bundesverfassungsgerichtes die noch schwierigen Rechtsfragen bezüglich der Sonn- und Feiertagsgesetze der einzelnen Länder geprüft werden. Eine Entscheidung diesbezüglich steht noch aus. Deshalb ist es nicht zielführend, zum jetzigen Zeitpunkt etwas landesrechtlich regeln zu wollen, wenn im Nachhinein das Gesetz der Rechtsprechung angepasst werden muss. Aus den genannten Gründen wird die SPD-Fraktion dem Gesetzentwurf nicht zustimmen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir schließen uns der Initiative der PIRATEN zur Aufhebung des Tanzverbotes gerne an. Schließlich kommt diese Forderung auch unseren Jugendverbänden entgegen, die zuletzt erfolgreich im rot-grünen Bremen dafür gestritten haben. Die stillen Feiertage Karfreitag, Totensonntag, Volkstrauertag sind dort künftig nicht mehr mit einem Tanzverbot belegt, beziehungsweise die Zeiten wurden ausgedehnt. Das beschloss vor genau einem Monat die Bremische Bürgerschaft. Ich meine, wir sollten uns in diese Richtung bewegen, dass Diskotheken auch an stillen Feiertagen, vor stillen Feiertagen geöffnet werden müssen. Diese Prinzipien müssen gelockert werden. Es entspricht längst nicht mehr den heutigen Bedürfnissen weder der Jugendlichen noch der älter werdenden Jugendlichen, die sich gerne beim Tanzen entspannen und dabei ihre Ruhe suchen. Das ist einfach nur ein Festhalten an überkommenen Vorschriften, meine Damen und Herren.