nen Fraktionen enorme zeitliche Probleme. Ich will die Daten einmal nennen. Die Anhörung findet am 11. April statt und die Auswertung bereits am 15. April. Meine sehr verehrten Damen und Herren, für uns kleine Fraktion ist das ein unangemessener Zeitdruck, der durch nichts zu rechtfertigen ist. Das Verfahren wird hier, ohne dass es dafür eine tiefere Begründung gibt, zur Farce. Das ist ein Grund, warum wir diesem Gesetz nicht zustimmen werden.
Es gibt aber auch inhaltliche Gründe, warum wir unsere Probleme mit diesem Gesetz haben. Ziel dieses Gesetzes ist - da sind wir uns alle einig - die Resozialisierung. Allerdings wird mittlerweile in diesem Gesetz der geschlossene Vollzug zum Regelvollzug. Vorher war es der offene Vollzug, der der Regelvollzug war. Diese Verschärfung sollte man tiefer diskutieren können. Wenn man schon auf den geschlossenen Vollzug geht, wäre zumindest der Wohngruppenvollzug besser, der wiederum mehr Geld kostet. Aber es besteht kaum Zeit, um auch über diese Punkte wirklich zu diskutieren. Ich will, Kollege Becker, weil Sie immer harte Kritik anbringen, immer wieder betonen: Wenn wir an dieser Stelle als GRÜNE ein größeres Augenmerk auf die Belange der Gefangenen legen, dann tun wir dies vor allen Dingen deshalb, weil wir dem Gebot der Resozialisierung näherkommen und die Bevölkerung vor rückfälligen Straftäterinnen und Straftätern schützen wollen. Es ist mir wichtig, das an dieser Stelle zu betonen.
Ich glaube, es gibt viele in diesem Hause, die diese Ansicht teilen. Man muss sich immer wieder klarmachen, dass wir in Europa mit unserem Resozialisierungsstrafrecht weitaus erfolgreicher sind als zum Beispiel die Vereinigten Staaten mit ihrem reinen Repressionsstrafrecht. Wir haben deutlich geringere Rückfallquoten. Wir können unsere Bevölkerung deutlich besser vor Straftätern schützen, die bereits vorher im Gefängnis waren. Das schützt die Gesellschaft nicht nur mit Blick auf die Opfer, es schützt die Gesellschaft auch mit Blick auf die Finanzlage. In den Vereinigten Staaten beispielsweise laufen die Gefängnisse über. Die Zahl von Straftäterinnen und Straftätern geht immer weiter nach oben. In unserem System ist das Strafsystem bis heute einigermaßen zu finanzieren. Auch das darf nicht unerwähnt bleiben. Natürlich braucht man bei der Resozialisierung entsprechendes Personal. Das gehört heute zu dieser Diskussion dazu.
Da sind wir im Saarland mitten im Problem: Der Justizapparat hat insbesondere beim Strafvollzug - Sie wissen das alle - heute bereits zu wenig Personal, so wenig Personal, dass mittlerweile ein enormer Überstundenberg im Saarland vor sich hergeschoben wird. Allein im dritten Quartal 2012 - ich will die Zahl einmal nennen - sind rund 43.000 Überstunden
angefallen, 43.000 Überstunden, die gar nicht mehr abgebaut werden können, weil das Personal fehlt. Im Dezember 2012 kamen alleine noch einmal rund 4.000 Überstunden dazu. Diese große Zahl von Überstunden kann dann nicht mehr - das wird gerne von Ministeriumsseite so gemacht - durch Baumaßnahmen oder durch Krankenstand gerechtfertigt werden. Nein, wir haben hier einfach zu wenig Personal. Das hat Folgen bei der Resozialisierung. Im Petitionsausschuss kommen immer mehr Petitionen an, weil zu wenig Gefangene in bestimmte Maßnahmen gebracht werden. Hierauf muss ein Augenmerk gelegt werden, weil wir sonst mittelfristig und langfristig sehr viel mehr für den Justizapparat insgesamt ausgeben müssen als jetzt an dieser Stelle für mehr Bedienstete im Justizvollzug.
Ein weiteres Diskussionsthema ist für uns die Arbeitspflicht. Selbstverständlich will die große Mehrheit der Gefangenen arbeiten. Aber wir befürchten, dass, wenn man die Arbeitspflicht einfach mal so aus dem Gesetz herausstreicht, ohne auf der anderen Seite klare und feste Regelungen reinzuschreiben, wie mehr Arbeitsplätze geschaffen werden können für die Gefangenen in Betrieben als die 50 Prozent, die wir jetzt haben, dies über kurz oder lang einen Abbau von Möglichkeiten zur Arbeitsaufnahme für Strafgefangene bedeutet, weil man damit zunächst einmal Geld sparen kann. Das heißt, auch hier begeben wir uns auf einen ganz gefährlichen Pfad. Kurzfristiges Sparen - langfristiges Zusetzen, auch darüber muss nachgedacht werden. Was wir als GRÜNE nicht wollen, ist ein Strafvollzug nach Kassenlage, aber danach sieht es mittlerweile bei diesem Gesetz aus.
Das Gesetz zum Vollzug der Sicherungsverwahrung - ich sagte es eben schon - ist ein anderer Diskussionspunkt. Hier werden wir uns enthalten. Wir halten es zwar im Prinzip für richtig, das jetzt schnell anzugehen. Aber für uns stellt die ungleiche Behandlung von zu Betreuenden aus Rheinland-Pfalz und aus dem Saarland ein Problem dar, die in der gleichen Einrichtung, nämlich in Diez, untergebracht werden. Bei den rheinland-pfälzischen Personen, die dorthin zur Sicherungsverwahrung von den Gerichten überstellt wurden, gibt es keine Disziplinarmaßnahmen, bei den saarländischen gibt es die.
Sie können sich alle vorstellen, was das in der Praxis unter den Gefangenen bedeuten würde. Die einen können auf die anderen Druck ausüben. Die einen werden diszipliniert, die anderen nicht. Über solche Dinge muss man sicherlich noch mal nachdenken. Deshalb werden wir uns bei diesem Gesetz der Stimme enthalten. - Vielen Dank.
Weitere Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache. - Es wird vorgeschlagen, die Gesetzentwürfe an den Ausschuss für Justiz, Verfassungs- und Rechtsfragen sowie Wahlprüfung zu überweisen.
Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf Drucksache 15/386. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfes Drucksache 15/386 in Erster Lesung unter gleichzeitiger Überweisung an den Ausschuss für Justiz, Verfassungs- und Rechtsfragen sowie Wahlprüfung ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 15/386 in Erster Lesung mit Stimmenmehrheit angenommen und zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Justiz, Verfassungs- und Rechtsfragen sowie Wahlprüfung überwiesen ist. Zugestimmt haben die Koalitionsfraktionen, dagegen gestimmt haben die Oppositionsfraktionen.
Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf Drucksache 15/387. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfes Drucksache 15/387 in Erster Lesung unter gleichzeitiger Überweisung an den Ausschuss für Justiz, Verfassungs- und Rechtsfragen sowie Wahlprüfung ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 15/387 in Erster Lesung mit Stimmenmehrheit angenommen und zur weiteren Beratung an den zuständigen Ausschuss überwiesen ist. Zugestimmt haben die Koalitionsfraktionen, dagegen gestimmt haben die Fraktionen der LINKEN und der PIRATEN bei Enthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
Zweite Lesung des von der Regierung eingebrachten Gesetzes zur Bestellung einer oder eines Saarländischen Pflegebeauftragten
Zur Berichterstattung erteile ich dem Ausschussvorsitzenden, Herrn Abgeordneten Hermann-Josef Scharf, das Wort.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Gesetzentwurf der Landesregierung betreffend Gesetz zur Bestellung einer oder eines Saarländischen Pflegebeauftragten, Drucksache 15/162, wurde vom Plenum des saarländischen
Landtages in seiner Sitzung am 16. Oktober 2012 in Erster Lesung einstimmig angenommen und zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie überwiesen.
Dieses Gesetz regelt die Bestellung eines oder einer Pflegebeauftragten im Saarland, der oder die vom Landtag zu berufen ist. Der oder die Pflegebeauftragte ist an Weisungen nicht gebunden und ist Ansprechpartner oder Ansprechpartnerin für die Belange der pflegebedürftigen Menschen sowie deren Angehörigen und den Pflegekräften. Um hier etwas flüssiger vortragen zu können, gestatten Sie mir, in meinem weiteren Bericht die männliche Form des Pflegebeauftragten zu nennen; sie gilt somit für beide Geschlechter.
Bei dem Pflegebeauftragten handelt es sich um ein Ehrenamt, das lediglich eine Aufwandsentschädigung vorsieht. Der Pflegebeauftragte ist nach diesem Gesetz mit weitreichenden Rechten und Pflichten ausgestattet, die ihm unter anderem erlauben, jederzeit und unangemeldet Pflegeeinrichtungen aufzusuchen. Insbesondere soll der Pflegebeauftragte darauf hinwirken, dass eventuelle Missstände in der Pflege verhindert beziehungsweise beseitigt werden und hierüber die zuständigen Organe informiert werden. Ein Mal im Jahr beruft der Pflegebeauftragte eine noch zu schaffende Saarländische Pflegekonferenz als Organ der politischen Kommunikation ein und legt dem Landtag einen Pflegebericht vor. So weit zu den wesentlichen Inhalten und Regelungen dieses Gesetzentwurfes.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, lassen Sie mich an dieser Stelle auch erwähnen, dass sich der Sozialausschuss in Erwartung des nun abschließend zu behandelnden Gesetzes bereits in seiner Sitzung am 05. September des vergangenen Jahres in einer ganztägigen Anhörung mit dem Thema „Pflege" eingehend auseinandergesetzt hat. Durch diese Anhörung motiviert und sensibilisiert, haben sich die Fraktionen schon im Vorfeld der Beratungen dieses Gesetzes im Ausschuss auf eine Anhörung zum vorliegenden Gesetzentwurf verständigt. Entsprechende Einladungen an die Anzuhörenden sind gleich nach der Beschlussfassung des Gesetzes in Erster Lesung im Plenum erfolgt.
In seiner Sitzung am 07. November 2012 hat der Ausschuss das Gesetz gelesen und dann formell die Anhörung beschlossen. Sie fand in der Sitzung am 27. November 2012 statt. Ich darf feststellen, dass sich niemand von den angehörten Verbänden, Vereinigungen und Sachverständigen explizit gegen den vorliegenden Gesetzentwurf ausgesprochen hat. Aber aufgrund ihrer Nähe und Praxisbezogenheit zu der zu gestaltenden Gesetzesmaterie gab es
So befürchtet die Saarländische Pflegegesellschaft, dass es bei der Wahrnehmung der Aufgaben und Pflichten durch den Pflegebeauftragten zwangsläufig zu Kompetenzüberschneidungen mit den Zuständigkeiten des Medizinischen Dienstes, der Pflegekassen, der Pflegestützpunkte sowie der Heimaufsicht kommen werde. Der Landespflegerat möchte die Aufgabenstellung und Zuständigkeit eines Pflegebeauftragten auf alle Altersgruppen und auf die in der Pflege tätigen Personen ausgedehnt wissen. Ebenso sollte der stellvertretende Pflegebeauftragte wie der eigentliche Beauftragte auch unabhängig vom Arbeitgeber und von den Aufsichtsbehörden agieren können.
Die Landesarbeitsgemeinschaft Hospiz Saarland e. V. fordert in ihrer Stellungnahme, dass ein Pflegebeauftragter auch über Kenntnisse der Hospizarbeit und über hospizliche Kompetenzen verfügen sollte. Der Medizinische Dienst der Krankenversicherung Saarland (MDK) sieht hinsichtlich der Dateneinsichtnahme durch den Pflegebeauftragten gewisse Widersprüche und Konflikte gegeben, weil die Einsichtnahme als Zuständigkeit in bundesgesetzlichen Vorschriften geregelt ist.
Das Gesundheitsforum bemängelt, dass Art und Umfang der Beteiligung des Pflegebeauftragten bei Gesetzesvorhaben nicht näher beschrieben ist und demzufolge leerzulaufen droht. Bei Pflichtverstößen sollte ihm die Befugnis eingeräumt werden, unverzüglich die Heimaufsicht einzuschalten. Das ausdrücklich persönlich zugeschnittene Besuchsrecht des Pflegebeauftragten sollte auch auf von ihm auszuwählende Personen ausgedehnt werden.
Nach Auffassung des Gesundheitsforums sollte aus Gründen der Beweissicherung im Rahmen eines Besuchs der jeweiligen Einrichtung ein umfassendes Protokoll angefertigt und vom Pflegebeauftragten und den Verantwortlichen der Einrichtung unterzeichnet werden.
Der Sozialverband VdK regt aufgrund der Tatsache, dass pflegebedürftige Menschen in der Regel auch mehrfach krank sind und kranke Menschen sich als „pflegebedürftig empfinden“, an, den Pflegebeauftragten als unabhängigen Patientenbeauftragten zu installieren. Der Patienten- und Pflegebeauftragte sollte dann unter anderem ein unmittelbares Zugangs- und Beratungsrecht bezüglich der politischen Instanzen einerseits und den Entscheidungsgremien der gesundheits- und pflegerelevanten Selbstverwaltung andererseits haben.
Die Sachverständige der Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes, Frau Professor Dr. Martha Meyer, fordert hinsichtlich der Erstellung eines jährlichen Pflegeberichts die Saarländische
Pflegekonferenz auf, Fachpersonen zu berufen, die einen entsprechenden Kriterienkatalog für den Pflegebericht entwickeln. Dieser Bericht müsste dann qualitativ hochstehend verbindliche Aussagen enthalten, um nicht „zur Makulatur zu werden“. - So weit einige Einblicke meinerseits zur durchgeführten Anhörung.
In der Sitzung am 20. Februar 2013 hat der Sozialausschuss die Anhörung ausgewertet. Angeregt durch diese Anhörung legten die Koalitionsfraktionen von CDU und SPD einen gemeinsamen Abänderungsantrag vor. Mit diesem Abänderungsantrag wird die Berichtspflicht des Pflegebeauftragten für einen Zeitraum von zwei Jahren zwingend vorgeschrieben, die mit der Vorlage eines Pflegeberichts als erfüllt gilt.
Der Begriff „Pflegekräfte“ wird durch die Umschreibung „in der Pflege Tätige“ ersetzt. Auf einen Stellvertreter des Pflegebeauftragten wird verzichtet. In § 3 Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 2 wird der Landespflegerat als Institution, die die Pflegetätigkeit im Saarland weiterentwickelt, aufgenommen. In § 4 wird der Absatz 1 insoweit erweitert und ergänzt, als der Pflegebeauftragte zur Erfüllung seiner Aufgaben berechtigt ist, sachverständige Interessenvertreter der pflegebedürftigen Menschen, ihrer Angehörigen und der Pflegekräfte hinzuzuziehen. - So weit die wesentlichen Änderungsvorschläge der Koalition.
In seiner Sitzung am 06. März 2013 hat der Ausschuss den Änderungsantrag der Koalition einstimmig bei Enthaltung der Fraktion DIE LINKE angenommen und unter Berücksichtigung dieser Annahme mit dem gleichen Abstimmungsergebnis auch das Gesetz Drucksache 15/162 angenommen. Weil aber aus rein formalen Erwägungen heraus der Abänderungsantrag in der Form überarbeitet werden musste - am Inhalt wurde dabei nichts verändert -, hat der Ausschuss in seiner Sitzung am 18. März 2013 aus rechtlichen Erwägungen heraus über den nun überarbeiteten Abänderungsantrag und den Gesetzentwurf Drucksache 15/162 erneut abgestimmt. Der überarbeitete Abänderungsantrag liegt Ihnen als Drucksache 15/402 vor. Auch in dieser Sitzung war die Abstimmung einstimmig bei Enthaltung der Fraktion DIE LINKE.
Ich bitte nun das Plenum, der Empfehlung des Sozialausschusses zu folgen und dem Abänderungsantrag Drucksache 15/402 und dem Gesetzentwurf Drucksache 15/162 in Zweiter und letzter Lesung die Zustimmung zu erteilen.
Zum Schluss meiner Berichterstattung möchte ich es nicht versäumen, allen Mitgliedern des Sozialausschusses, den Vertretern des Sozialministeriums, den Vertretern der angehörten Institutionen und Verbände sowie den Mitarbeitern des Landtages und der Fraktionen für ihre engagierte und vor allem kon
struktive Mitarbeit an diesem Gesetz ein herzliches Dankeschön auszusprechen. - Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Berichterstatter. Ich eröffne die Aussprache. - Das Wort hat die Abgeordnete Astrid Schramm von der Fraktion DIE LINKE.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Bereits in der Ersten Lesung des Gesetzentwurfes haben wir ausgeführt, dass unsere Fraktion grundsätzlich die Einführung eines saarländischen Pflegebeauftragten unterstützt und somit alle Initiativen, die geeignet sind, die Situation von pflegebedürftigen Menschen im Saarland zu verbessern. Trotz des Abänderungsantrags der Großen Koalition, der wegen der in der Anhörung geäußerten Kritik einige Änderungswünsche berücksichtigt, werden wir uns bei der Abstimmung enthalten.
Wichtige Fakten und Argumentationen der Angehörten wurden nicht berücksichtigt und sind somit auch nicht geregelt. Hier nenne ich beispielsweise die in § 4 Abs. 2 erwähnte Auskunftspflicht, bei der überhaupt nicht geregelt ist, was passiert, wenn die Auskunft beziehungsweise die Akteneinsicht verweigert wird. Die vorliegende Regelung führt dazu, dass kein Pflichtverstoß Sanktionen zur Folge hat und dass die Befugnisse des Pflegebeauftragten Gefahr laufen, ohne Wirkung zu bleiben.
Ganz maßgeblich stört uns der Tenor der Begründung und des Gesetzentwurfes, was durch den Abänderungsantrag der Regierungsfraktionen erneut bekräftigt wird. Die Landesregierung wie auch die Koalitionsfraktionen von CDU und SPD verschließen nach wie vor die Augen vor der Realität in der Pflege und betreiben eine unerträgliche, wahrheitswidrige Schönmalerei getreu der Devise: Was nicht sein kann, das nicht sein darf.
Meine Damen und Herren, wir sind bei der Pflege alles andere als gut aufgestellt. Leider gibt es nicht nur in wenigen Einzelfällen Defizite. Vielmehr haben wir hier und jetzt einen uns allen bekannten Pflegenotstand. Dies wurde durch mehrere Studien belegt, die Ende des vergangenen Jahres veröffentlicht wurden. Ich appelliere insbesondere an die Oppositionsfraktionen, darüber nachzudenken, ob sie einen Gesetzentwurf mit derart falschen Grundannahmen wirklich mittragen wollen.
Nur beispielhaft möchte ich die uns allen bekannte Berichterstattung in der Saarbrücker Zeitung vom Dezember letzten Jahres über die skandalösen Arbeitsbedingungen in der Pflege und insbesondere
die Kritik der Gewerkschaft Verdi und des MDK in Erinnerung rufen. Dort war nachzulesen, dass Alte nur „abgestaubt“ werden, gleichzeitig aber massenhaft Tätigkeiten dokumentiert werden, die nie erbracht wurden, weil Zeit und Personal fehlen. Reihenweise werde gegen das Arbeitszeitgesetz verstoßen, so der Pressebericht.