Protokoll der Sitzung vom 20.03.2013

die Kritik der Gewerkschaft Verdi und des MDK in Erinnerung rufen. Dort war nachzulesen, dass Alte nur „abgestaubt“ werden, gleichzeitig aber massenhaft Tätigkeiten dokumentiert werden, die nie erbracht wurden, weil Zeit und Personal fehlen. Reihenweise werde gegen das Arbeitszeitgesetz verstoßen, so der Pressebericht.

Auch die vom Pflegewissenschaftler Professor Brühl im November 2012 vorgelegte saarländische Pflegestudie PiSaar sollten wir alle noch vor unserem geistigen Auge haben. Dort wird festgestellt, dass die Personalausstattung in vielen Pflegeheimen nicht dem wirklichen Bedarf entspreche und der zeitliche Bedarf für die Pflegefälle erheblich von den Einstufungen abweiche.

In diesem Zusammenhang verweise ich auf das im September 2012 erschienene Buch der für die Weltgruppe des Axel-Springer-Verlags tätigen Journalistin Anette Dowideit mit dem Titel „Endstation Altenheim - Alltag und Missstände in der deutschen Pflege“. Auf der Grundlage einer zweijährigen Recherche wird von Missständen berichtet, die sich täglich in deutschen Pflegeheimen abspielen. 240.000 Demenzkranke, die mit Psychopharmaka ruhig gestellt werden. 40.000 Heimbewohner, die Hunger und Durst leiden, weil nicht genug Personal da ist, um Essen und Trinken zu reichen; von der Qualität des Essens ganz zu schweigen. 14.000 Menschen, die ohne Zustimmung an ein Bett oder einen Rollstuhl fixiert werden. Wundliegen wird quasi zur Volkskrankheit. Frau Dowideit kommt zum Ergebnis, dass wir zwar in Deutschland in einem reichen Land leben, aber von einer menschenwürdigen Pflege weit entfernt sind.

Wenn wir uns all diese Fakten vor Augen führen, dann ist für die Fraktion DIE LINKE nicht nachvollziehbar, auf welcher Grundlage die Schönfärberei mit dem gegenwärtigen Gesetzentwurf und dem Abänderungsantrag der Regierungsfraktionen erfolgt. Sie verhöhnen mit Ihrer Gesetzesbegründung Pflegekräfte, die unter unerträglichen Bedingungen arbeiten müssen, ebenso wie die pflegebedürftigen Menschen und deren Angehörige. Wir haben hier das hatte ich bereits an anderer Stelle angesprochen - einen politischen Skandal, da sich die Vertreter der großen Koalition noch immer weigern - dies zeigen die Formulierungen im Gesetzentwurf und im Abänderungsantrag sehr deutlich -, die skandalösen Verhältnisse in der Pflege anzuerkennen.

Bereits aus diesem Grunde können wir den Entwurf nicht mittragen. Die Einzelpunkte des Gesetzentwurfes unter Berücksichtigung des Abänderungsantrages sind für uns eher nachrangig. Der guten Ordnung halber möchte ich anmerken, dass Sie die vielfach in der Anhörung ausgesprochene Forderung in Bezug auf die Festschreibung der Qualifikationen und fachspezifischen Kenntnisse des Pflegebeauf

(Abg. Scharf (CDU) )

tragten nicht mittragen. Die Kritik an der fehlenden Unabhängigkeit der Stellvertretung des saarländischen Pflegebeauftragten in der Person des für die Heimaufsicht zuständigen Abteilungsleiters haben Sie zum Anlass genommen, mit dem Änderungsantrag die Stellvertretung komplett abzuschaffen. Dies überzeugt uns nicht wirklich.

Wie in der Vergangenheit möchte ich auch heute auf die eigentliche Problematik zu sprechen kommen, die uns vorrangig beschäftigen sollte. Noch mehr als einen Pflegebeauftragten brauchen wir zur Verbesserung der Qualität der Pflege eine solidarische Bürgerversicherung. Dies hat zwischenzeitlich auch die SPD erkannt. Die heutige Umwelt- und Justizministerin hat schon 2011 festgestellt, dass die Bürgerversicherung das Zauberwort ist, um eine Zwei-Klassen-Pflege zu verhindern. Sie sagte, Pflege gehe alle an. Gute Pflege dürfe nicht vom Geldbeutel abhängen. Die Menschen brauchten alle gleichen Zugang zu einer qualitativ hochwertigen pflegerischen und medizinischen Versorgung. So formulierte es die heutige Ministerin. Ich hätte mir gewünscht, dass die Große Koalition parallel zum Gesetz Alternativen entwickelt, um das Kernproblem des Pflegenotstandes, nämlich die unzureichende Finanzierung, anzugehen. Dies ist leider nicht geschehen. Zeit zum Abwarten bleibt uns nicht mehr. Es muss dringend gehandelt werden. - Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von der LINKEN.)

Vielen Dank. - Das Wort hat nun der Abgeordnete Hermann-Josef Scharf von der CDU-Landtagsfraktion.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Im Juni des letzten Jahres sind wir im Saarland in erheblichem Maße aufgeschreckt. Inzwischen wissen wir durch die öffentliche Berichterstattung und vor allem durch die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen, dass wir es mit einem unfassbaren und in seinen Ausmaßen unbegreiflichen Pflegeskandal zu tun haben. Stellen Sie sich vor, Sie geben einen Ihrer nahen Angehörigen in die Pflege einer Senioreneinrichtung in der Erwartung, dass ihm dort neben einer hochqualifizierten Pflege auch Liebe, Fürsorge und Geborgenheit entgegengebracht werden. Dafür zahlen Sie mehr als 3.000 Euro pro Monat, einen Betrag, für den Sie als Äquivalent eine hochwertige Leistung erwarten. Dann müssen Sie aber feststellen, dass statt fürsorglicher Zuwendung Ihre Liebsten so behandelt werden, wie Sie es sich nicht in Ihren schlimmsten Albträumen hätten vorstellen können. Ihre Angehörigen werden misshandelt, geschlagen, abwertend behandelt und ihnen

wird auch nicht im geringsten Maße Fürsorge und Zuwendung zuteil, Liebe schon gar nicht.

Leider sind diese unvorstellbaren Handlungsweisen in Spiesen-Elversberg Realität gewesen. Ich bin mir sicher, dass diese Vorkommnisse nach rechtsstaatlichen Prinzipien geahndet werden und es zu klaren Urteilen kommen wird. Wir müssen nicht auf das Jüngste Gericht warten. Diese Missstände, dieses menschliche Versagen und die gravierenden Fehlleistungen, die zutage getreten sind, dürfen uns aber nicht den Blick dafür versperren, dass grundsätzlich die Pflegekräfte in unserem Land und die entsprechenden Einrichtungen geprägt sind durch ein hohes Maß an Verantwortung und ein großes Engagement im Dienste der ihnen anvertrauten Menschen. Deswegen, Frau Schramm, weise ich Ihre Kritik mit aller Entschiedenheit zurück.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

So wird in unseren Pflegeheimen, Einrichtungen für behinderte Menschen und in häuslicher und ambulanter Pflege hervorragende Arbeit geleistet. Damit dies bei aller Kritik an den erwähnten Vorkommnissen nicht vergessen wird oder gar in eine Schieflage gerät, möchte ich mich an dieser Stelle bei allen bedanken, die in diesem sehr schwierigen Arbeitsfeld mit sehr viel persönlichem Einsatz und mit einem hohen Maß an individueller Zuwendung tätig sind. Das sind die wahren Helden. Ihnen gebührt der Dank dieser Koalition.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Ich möchte auch daran erinnern, dass unsere Bundeskanzlerin Angela Merkel in der vergangenen Woche die besondere Leistung unserer Pflegekräfte hervorgehoben und ihre Bedeutung unterstrichen hat. Dem möchte ich mich vollinhaltlich anschließen. Dennoch dürfen wir als die in diesem Land politisch Verantwortlichen nicht zur Tagesordnung übergehen, sondern wir müssen in dem Wissen, was geschehen ist, handeln. Meine Damen und Herren, ich kann feststellen, dass gerade in diesem Fall unverzüglich gehandelt und Lehren gezogen wurden. Als besonders positiv möchte ich herausstellen, dass alle Parteien des Landtages in dieser Angelegenheit sehr offen miteinander gesprochen und alle das Ziel haben, möglichst umgehend den Ist-Zustand zu analysieren und erkennbare Mängel unverzüglich abzustellen. Ich möchte daher allen in diesem Hause für Ihre konstruktiv-kritische Haltung danken. Die Diskussionen, die zu diesem Themenbereich geführt wurden, waren bestimmt durch das Bemühen, den Pflegebereich zu verbessern und alles zu tun, dass solche Vorkommnisse sich nicht wiederholen können und die Menschenwürde gerade im Pflegebereich in besonderer Weise geachtet wird.

Diese qualitativ sehr hochwertigen und von Respekt und Achtung getragenen Diskussionen waren sehr

(Abg. Schramm (DIE LINKE) )

erfreulich. Es freut mich besonders, feststellen zu können, dass nicht nur debattiert und um optimale Lösungen gerungen wurde, sondern dass die Diskussionen dazu führten, dass das Besprochene unverzüglich in praktische Politik umgesetzt wurde. So wurde unter anderem ein Pflegekongress durchgeführt, der mit über 300 Teilnehmern aus dem gesamten Pflegebereich unseres Landes nicht nur quantitativ hervorragend besetzt war, sondern auf dem viele prekäre Themen offen besprochen und Lösungsansätze diskutiert wurden. Des Weiteren haben wir zahlreiche Gespräche mit den in der Pflege Verantwortlichen geführt, wir haben Senioreneinrichtungen besucht und konnten uns vor Ort informieren. Wir haben uns sachkundig gemacht und mit allen Betroffenen gesprochen. Wir haben uns eine eigene Meinung gebildet und konnten sehen, wie gut wir aufgestellt sind.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, heute wollen wir im saarländischen Landtag ein Gesetz zur Bestellung eines oder einer saarländischen Pflegebeauftragten beschließen. Dieser Pflegebeauftragte wird Ansprechpartner für alle Belange der pflegebedürftigen Menschen, ihrer Angehörigen und auch der in der Pflege Tätigen sein. Diese Person soll sich weisungsungebunden um alle an sie herangetragenen Probleme kümmern können. Betroffene können sich an den Pflegebeauftragten wenden, um ihm ihre Anliegen und Hinweise zu übermitteln. Sie können dabei sicher sein, dass die absolute Vertraulichkeit ihrer Eingaben gewährleistet ist. Der Landespflegebeauftragte braucht ein Höchstmaß an Unabhängigkeit und Legitimität, um seine Aufgaben effizient wahrnehmen zu können. Daher wird er durch den Gesetzgeber bestimmt und steht somit außerhalb der ministeriellen Verwaltung. Deswegen kann ich auch diese Kritik nicht verstehen, Frau Schramm.

Damit der saarländische Landtag über Begebenheiten im Pflegebereich noch umfassender als bisher informiert ist, wird der Pflegebeauftragte alle zwei Jahre einen Pflegebericht vorlegen. Von der Absicht, einen jährlichen Pflegebericht einzufordern, sind wir wieder abgerückt, um den schon vorhandenen Bürokratismus nicht noch zu erhöhen. Wir sind der Auffassung, dass ein Zeitraum von zwei Jahren angemessen ist, um politisch zeitnah handeln zu können. Zu bedenken ist, dass ohnehin ein ständiger Informationsfluss gegeben ist, weil der Pflegebeauftragte bei der Feststellung von Mängeln unverzüglich die zuständigen Organe einschaltet und mit den in der Pflege tätigen Institutionen sehr eng zusammenarbeitet. Dadurch soll auch die besondere Zielsetzung der saarländischen Landesregierung unterstützt werden, nämlich die Qualität der Pflege in den saarländischen Heimen, Krankenhäusern und ambulanten Pflegediensten auszubauen und zu verbessern.

Gleichzeitig sollen auch die Eigenverantwortung und der Wille der pflegebedürftigen Menschen im pflegerischen Alltag gesichert und ihre Rechte und ihre Würde in besonderer Weise geschützt werden. Der Pflegebeauftragte soll mit dazu beitragen, dass alle in unserem Land von den Leistungserbringern in der Pflege und den Krankenhäusern, Kostenträgern und Behörden im Gesundheitswesen informiert und vorbehaltlos und objektiv beraten werden. Dies ist Voraussetzung dafür, dass die Bürger eine fundierte Informationsgrundlage haben, um persönliche Entscheidungen treffen zu können.

Hinzu kommt, dass der Landespflegebeauftragte jährlich Regionalkonferenzen im Einzugsbereich der acht saarländischen Pflegestützpunkte durchführen wird, bei denen auch die jeweiligen Heimbeiräte einzubeziehen sind. Dadurch wird allen an der Pflege beteiligten Organisationen und Verbänden ein zentrales institutionalisiertes Forum geboten, wo sie ihre Anliegen und Ideen einbringen können. Gleichzeitig soll durch die jährliche Regionalkonferenz auch die Kommunikation und Interaktion zwischen den Genannten und der saarländischen Landesregierung weiter verbessert werden. Die Optimierung und Weiterentwicklung der Pflege muss ein kontinuierlicher Prozess sein. Dazu soll auch der bereits erwähnte regelmäßige Gedankenaustausch der Beteiligten beitragen, denn dieser erhöht die Chance, dass Veränderungsprozesse schneller angeschoben und neue Ansätze auf einer breiteren Basis diskutiert und implementiert werden können.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, unser Bundesland ist das erste, welches einen Pflegebeauftragten gesetzlich verankert und mit weitreichenden Rechten und Befugnissen ausstattet. Damit wird eindrucksvoll untermauert, welche Bedeutung diese Koalition dem Bereich der Pflege beimisst. Ich glaube, das ist eine Sternstunde.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

Es muss gewährleistet sein, dass die Pflege des Menschen in jeder Phase seines Lebens gesichert ist. Dies gilt in besonderem Maße auch für die letzte Phase, wo der Einzelne oft auf die Hilfe, Zuwendung und Fürsorge anderer angewiesen ist. Die gesetzliche Verankerung des Pflegebeauftragten und seine ausdrückliche Berufung durch den saarländischen Landtag soll mit dazu beitragen, dass dieses Ziel in besonderem Maße, kontinuierlich und mit einem Höchstmaß an Verantwortung verfolgt wird. Alle, die diesem Hohen Haus angehören, müssen sich der hohen Verantwortung bewusst sein, welche uns gerade in diesem Politikfeld zukommt. Entscheidungen müssen überlegt, aber auch zeitnah getroffen werden.

Ich möchte meine Ausführungen abschließen mit einem Zitat von Albert Schweitzer: „Keine Zukunft ver

(Abg. Scharf (CDU) )

mag gutzumachen, was du in der Gegenwart versäumst.“ - Herzlichen Dank.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Das Wort hat nun die Abgeordnete Jasmin Maurer von der PIRATEN-Fraktion.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kollegen! In allen Bereichen der Pflege wird tagtäglich eine hervorragende Arbeit geleistet, sei es in der Altenpflege, in der Krankenpflege oder auch in der häuslichen Pflege. Ich glaube, da sind wir uns einig, darüber müssen wir nicht groß diskutieren.

Auch bin ich froh, dass wir in dieser wichtigen Angelegenheit hier in diesem Hohen Hause, auch wenn wir uns nicht gerade hundertprozentig einig waren es gab eine Enthaltung -, so aber doch sehr schnell auf einen gemeinsamen Nenner kommen konnten. Auch das zeigt, welch hohen Stellenwert wir der Pflege beimessen. Das ist meiner Meinung nach auch eine Anerkennung für die vielen Menschen, die jeden Tag eine super Arbeit leisten, auf die wir einfach nicht verzichten können.

(Beifall.)

Wir alle hoffen natürlich, dass durch diesen Pflegebeauftragten solche schrecklichen Dinge, wie sie letztes Jahr in Spiesen-Elversberg passiert sind, nicht wieder vorkommen werden. Wir begrüßen, dass der Pflegebeauftragte seinen Wirkungskreis aber nicht nur im Bereich der Altenpflege hat, sondern auch in den Krankenhäusern, in den Heimen für Behinderte und vor allem auch in der ambulanten Pflege. Auch da hat man es mit hilfsbedürftigen Menschen zu tun, auch da kann es zu Missständen kommen, auch da muss es jemanden geben, der für die Betroffenen, nämlich für die Pflegebedürftigen da ist, der ein Ohr für sie hat und für sie auch ein Sprachrohr ist, wenn etwas passiert.

(Beifall bei den PIRATEN und der LINKEN.)

Wir begrüßen, dass die Berichtspflicht jetzt alle zwei Jahre greifen soll, denn auch wir meinen, dass mit einem jährlichen Pflegebericht zu viel Bürokratie hineingekommen wäre. Der Pflegebeauftragte wäre in erster Linie damit beschäftigt gewesen, Pflegeberichte zu schreiben, die ja die Pflege nicht verbessern, aber seiner eigentlichen Aufgabe hätte er kaum nachkommen können. Deshalb finden wir diese Änderung gut, deshalb haben wir dem Änderungsantrag im Ausschuss zugestimmt.

Allerdings ist der Pflegebeauftragte nur ein Schritt, der nötig ist, um die Pflege nachhaltig zu verbessern. Meine Kollegen von der Linksfraktion haben

eben schon weitere Dinge genannt, die nötig sind, um die Pflege im Saarland nachhaltig voranzubringen und zu verbessern. So brauchen wir verbesserte Arbeitsbedingungen der Pfleger, und zwar nicht nur in der Altenpflege, sondern auch in der Krankenpflege. Ein Familienmitglied von mir war kürzlich im Krankenhaus, und ich war ziemlich entsetzt, als mir gesagt wurde, dass dort nicht die Pfleger die Betten neu machen, sondern dass das die Patienten machen müssen. Das war nicht nur in diesem einen Zimmer so, das war auf der ganzen Station so. So wenig Pflegekräfte gab es in diesem einen Krankenhaus!

Das ist ein Zeichen, dass wir nicht nur mehr Pflegekräfte brauchen - und zwar nicht nur in Krankenhäusern, sondern überall -, sondern dass auch die Arbeitsbedingungen verbessert werden müssen. Die Gehälter müssen angehoben werden, um den Beruf wieder attraktiver zu machen, damit sich mehr Leute bewerben. Vor allem muss die viele Dokumentationsarbeit, die geleistet werden muss, zurückgeschraubt werden. Es kann ja nicht sein, dass ungefähr ein Drittel der Arbeitszeit reinweg für die Dokumentation draufgeht und nur zwei Drittel der Zeit für den Patienten übrig bleiben! Worum soll es uns eigentlich gehen? Soll es um die Bürokratie gehen oder um den Menschen?

(Beifall bei den PIRATEN und der LINKEN.)

Wenn man das noch angeht, dann hat man neben der Einrichtung eines Pflegebeauftragten wirklich nachhaltig etwas in der Pflege getan. Das wäre einmal eine richtig gute Imagekampagne für das Saarland. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei den PIRATEN und der LINKEN.)

Vielen Dank, Frau Abgeordnete Maurer. - Das Wort hat nun Dr. Simone Peter von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit dem Gesetz zur Bestellung eines Pflegebeauftragten, das wir heute beschließen wollen, wird der Notwendigkeit Rechnung getragen, einen Ansprechpartner für die Belange der pflegebedürftigen Menschen, Angehörigen und Pflegekräfte einzurichten. Es ist sicher richtig, eine Anlaufstelle zu schaffen, an die sich die Menschen mit ihren Anliegen vertraulich und unbürokratisch wenden können. Ich habe das in der Ersten Lesung beziehungsweise in der ersten Aussprache hier auch schon gesagt. Die Bestellung eines bayerischen Pflegebeauftragten im Januar 2011 zeigt den Bedarf. In Bayern sind in den ersten anderthalb Jahren 1.400mal Menschen auf diese Stelle zugekommen und haben das

(Abg. Scharf (CDU) )

Angebot 1.400mal genutzt. Es ist also ein Schritt in die richtige Richtung, vor allem ausgelöst durch die Debatte über den Skandal in Elversberg.

Ich möchte aber auch an das anknüpfen, was in den Redebeiträgen der beiden anderen Oppositionsparteien zur Sprache kam. Wir müssen weit darüber hinaus denken, sehen und handeln. Der Gesetzentwurf hat zum Ziel, Missstände in der Pflege zu verhindern. Aber natürlich reicht hier ein Pflegebeauftragter und das, was bisher initiiert und angestoßen wurde, bei Weitem nicht aus. Deswegen möchte ich dafür plädieren, dass wir das tun, was in der Anhörung von den einzelnen Verbänden angesprochen wurde, praxisbezogene Anregungen und Verbesserungen noch einmal zu prüfen und in den kommenden Monaten und Jahren genauer hinzusehen, welche weiteren Maßnahmen wichtig sind. Hinzu kommen offene Fragen bezüglich der Kompetenzüberschreitung, bezüglich der Ausdehnung auf die anderen Altersgruppen, in Unabhängigkeit vom Arbeitgeber bei stellvertretendem und eigentlichem Beauftragten, wobei der Stellvertreter jetzt noch weggefallen ist. Auch das sehen wir als Manko an. Hinzu kommt die Auskunftspflicht, die von den LINKEN angesprochen wurde. All das sind Punkte, die noch einmal kritisch reflektiert werden müssen. Und dies muss auch zu Nachbesserungen führen, wenn man sieht, dass man hier auf Defizite stößt.

Wir müssen den bestehenden Pflegenotstand im Saarland beheben. Ich spreche bewusst von Pflegenotstand. Das haben die Vorwürfe, die Verdi erhoben hat, klargemacht. Hier geht es nicht darum, Vorwürfe zu erheben, dass die Pflegerinnen und Pfleger zu wenig arbeiten, das Gegenteil ist ja der Fall. Es wird darauf abgehoben, dass wir einen akuten und sich verschärfenden Pflegenotstand haben, der sowohl die Pflegebedürftigen als auch die Pflegerinnen und Pfleger betrifft. Wenn man keine Zeit hat, auf die zu Pflegenden in einem ordentlichen Zeitbudget einzugehen, dann kommt das beiden nicht zupass. Wir kriegen Arbeitsausfälle aufgrund von Krankheit und Überlastung. Arbeitsverdichtung und wachsender Druck sind nicht im Sinne der Pflegerinnen und Pfleger und sind auch nicht im Sinne der Pflegebedürftigen. Wir müssen mehr als die bisherigen Maßnahmen einleiten und eine echte Verbesserung der Pflege auf den Weg bringen. Darauf wurde auch in der Anhörung zur Pflege umfassend hingewiesen.

Die Experten sind der Ansicht, dass es nicht sein darf, dass mehr als 50 Prozent des Pflegepersonals im Saarland keine spezifische Ausbildung für den Pflegebereich hat und die Ausbildungsqualität nicht an die veränderten Pflegebedürfnisse angepasst wird. Das ist jetzt kein saarlandspezifisches Moment, sondern das betrifft die Pflegeausbildung auch in anderen Bundesländern. Jetzt müssen wir verstärkt die Ausbildungsausrichtung verändern und dif