Protokoll der Sitzung vom 24.04.2013

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

Das Wort hat der Minister für Bildung und Kultur, Ulrich Commerçon.

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir beraten heute in Zweiter Lesung das neue Gesetz über die Stiftung Saarländischer Kulturbesitz. Die wesentlichen Neuerungen habe ich Ihnen im Rahmen der Ersten Lesung am 06. Februar bereits vorgestellt, sie wurden eben noch mal erörtert. Diese Änderungen gegenüber dem geltenden Stiftungsgesetz sind in der Ausschussberatung ausnahmslos bestätigt worden. Die Opposition hätte sich lediglich - auch das wurde erwähnt - bei einem Punkt eine weitergehende Regelung vorstellen können, ich werde gleich noch darauf eingehen.

Ich möchte die Gelegenheit nutzen, Sie auch über die aktuelle Entwicklung der Stiftung und das, was neben dem Gesetz zurzeit ansteht, zu informieren. Nachdem sich die Stiftung in turbulenter See befand, ist es den Verantwortlichen im Kuratorium und natürlich auch im Beirat gemeinsam zunächst mit Stephan Toscani und dann auch mit mir gelungen, die Stiftung wieder in ruhiges Fahrwasser zu bringen. Im Koalitionsvertrag haben wir uns deswegen selbst zur Stiftung Saarländischer Kulturbesitz eine Reihe von Aufträgen erteilt.

Hierzu gehören exemplarisch unter anderem die zügige Vorlage einer Gesetzesnovelle, die Neuordnung der Strukturen der Stiftung, die Fertigstellung des Erweiterungsbaus des Saarland Museums in einer angemessenen Qualität unter Einhaltung eines zu definierenden Kostenrahmens, die Etablierung einer neuen Projektstruktur für den Bau unter Einbindung der Landeshochbauverwaltung, die Einbindung der baukulturellen Verbände, der Landeshauptstadt Saarbrücken und nicht zuletzt natürlich auch die Einbindung der Öffentlichkeit. Wir sind bei der Erfüllung dieser Aufträge selbstverständlich noch nicht am Ziel, aber die Stiftung hat den Neuanfang gemeistert und ist wieder auf dem richtigen Weg.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

Ich möchte Sie herzlich einladen, sich auch persönlich davon zu überzeugen. Am vergangenen Sonntag - einige von Ihnen waren ja schon da - haben wir unter anderem in der Modernen Galerie des Saarland Museums die Landeskunstausstellung eröffnet; ich lasse nachher die entsprechenden Programme, auch das Rahmenprogramm, verteilen.

(Zuruf des Abgeordneten Ulrich (B 90/GRÜNE).)

Auch der Kollege Ulrich war da. Das hat ihm sicherlich auch gut getan, das war eine sehr lehrreiche Veranstaltung. Alle sind herzlich eingeladen, deshalb bekommen Sie auch gleich alle das Programm. Ich kann Sie nur bitten, die Gelegenheit wahrzunehmen und sich das anzuschauen. Sie werden feststellen, dass die Stiftung wieder auf dem richtigen Weg ist.

Barbara Renno hat am Sonntag im Saarländischen Rundfunk sogar davon gesprochen, dass sich im Rahmen der Landeskunstausstellung das Saarland Museum als heimlicher Star der Landeskunstausstellung entpuppt habe. Ich kann sagen, das ist schön und gut so, aber ich kann Ihnen auch alle anderen Ausstellungsorte empfehlen. Gestern wurde die Ausstellung im Schloss Fellenberg in Merzig eröffnet, heute Abend sind wir im Museum Haus Ludwig in Saarlouis, morgen in Neunkirchen, übermorgen im Weltkulturerbe Völklinger Hütte und abends im Museum St. Wendel. An all diesen Stellen ist es insbesondere dem Kurator Dr. Bayer gelungen, dass wir mit dieser Landeskunstausstellung die Breite der saarländischen Kunstszene abbilden und deutlich machen, dass in dieser großen Breite auch enorm viel Spitze vorhanden ist. Das strahlt auch über die Landesgrenzen hinaus und wir können sehr stolz auf das sein, was wir an saarländischem Kunstbesitz haben. Dafür müssen wir in Zukunft auch werben.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

Die Stiftung selbst hat wunderbare Museen, eine einzigartige Sammlung, hochqualifizierte und hochmotivierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die nur darauf warten, das volle Potenzial dieser Stiftung wieder zur Entfaltung zu bringen. Deswegen auch an dieser Stelle noch mal ein herzliches Dankeschön diesen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Stiftung, die für die unerfreulichen Vorkommnisse der Vergangenheit nichts können, die in den letzten Jahren und auch in den letzten schwierigen Monaten intensiv die Fahne der Stiftung hochgehalten und in ihrer alltäglichen Arbeit Enormes geleistet haben. Ich denke, sie haben den Dank des gesamten Parlamentes und der gesamten saarländischen Landesregierung verdient.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

(Abg. Schmitt (CDU) )

Dass die Stiftung Saarländischer Kulturbesitz diesen Stimmungsumschwung und Neuanfang geschafft hat, wird auch überregional wahrgenommen. Lassen Sie mich dies an zwei Beispielen belegen, zum einen an der Resonanz auf die Ausschreibung der Stelle des Künstlerischen Vorstands der Stiftung und zum Zweiten auf die Ausschreibung der Architektenleistung für die Fertigstellung des Neubaus. Was den Vorstand der Stiftung Saarländischer Kulturbesitz betrifft, blicken wir auf eine Interimsphase zurück, die notwendig wurde, weil der frühere Amtsinhaber über die Grenzen des Strafrechts hinaus seinem Amt nicht gerecht wurde und der Stiftung und dem Land erheblichen Schaden zugefügt hat.

Ich bin deshalb Herrn Professor Dr. Meinrad Maria Grewenig und Herrn Bernd Therre sehr dankbar, dass sie sich in Verantwortung haben nehmen lassen und mitgeholfen haben, die Stiftung wieder in ruhigeres Fahrwasser zu bringen. Herr Grewenig wird sich in Zukunft wieder seiner Hauptaufgabe in Völklingen widmen. Wir haben deshalb die Stelle des Künstlerischen Vorstands überregional ausgeschrieben. Ein herzliches Dankeschön beiden, Herrn Professor Grewenig und Herrn Therre, von dieser Stelle aus.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

Es ist uns gelungen, für die Findungskommission hervorragende Fachleute aus ganz Deutschland und aus der Großregion zu gewinnen. Die bisher vorliegenden Bewerbungen zeigen, dass die Stiftung und ihre Museen den bundesweiten Vergleich nicht scheuen müssen. Es sind noch zahlreiche Gespräche zu führen. Aber schon heute können wir sagen, dass die Neubesetzung des Vorstandes der Stiftung auf einem sehr guten Weg ist und das gewählte Verfahren, nämlich eine bundesweite und grenzüberschreitende Ausschreibung, die Einrichtung einer Findungskommission mit Mitgliedern aus ganz Deutschland, der Großregion und dem Saarland, auf eine sehr positive Resonanz gestoßen ist.

Was den Erweiterungsbau in der Bismarckstraße in Saarbrücken, den sogenannten Vierten Pavillon, betrifft, ist die Stiftung ebenfalls auf einem sehr guten Weg. Vorgefunden habe ich vor einem Jahr eine immer noch sehr schwierige Situation, eine unzureichende Planung und Projektsteuerung, zu hohe Honorare. Die Hauptprotagonisten waren gekündigt oder hatten gekündigt, waren teilweise bereits rechtskräftig strafrechtlich verurteilt und noch weiteren strafrechtlichen Ermittlungen ausgesetzt. Der Architekt hatte gekündigt.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir haben jetzt den Bau neu aufgesetzt. In der vom Kuratorium eingesetzten Lenkungsgruppe arbeiten unter anderem Vertreter der Bauverwaltung, der Bauverbände und der Landeshauptstadt Saarbrücken mit. Die Verga

ben und die Baubegleitung werden jetzt von den Profis gemacht, die wir für diese Aufgaben haben und die das schon bei etlichen Bauvorhaben unter Beweis gestellt haben. Richtig ist, dass man der Baustelle die Fortschritte noch nicht ansieht. Das ist allerdings auch die unvermeidbare Konsequenz der vorangegangenen Fehlentwicklungen bis hin zur Kündigung durch die Architekten, die ursprünglich den Neubau geplant hatten.

Wenn man das Vergaberecht einhält und die Vergabe sauber und sorgfältig vorbereitet - das haben wir selbstverständlich getan -, dann dauert das eine gewisse Zeit. Die Stiftung hat sich für ein zweistufiges VOF-Verfahren entschieden, das sich vor allem an museumserfahrene und umsetzungsstarke Architekturbüros wendet. Während auf der ersten Stufe vor allem die Erfahrung und Leistungsstärke der Büros nachzuweisen war, wird es jetzt auf der zweiten Stufe um die Ideen gehen, wie man das neue Museum und vor allem aber auch seine Fassade gestalten kann.

Fünf Büros haben sich für diese zweite Stufe qualifiziert. Wir haben eine ausgezeichnete Resonanz auf die Ausschreibung erhalten. Ursprünglich haben sich zwölf Büros beworben, darunter mehrere Büros, die zum Who is Who im Museumsbau in Deutschland und darüber hinaus gehören. Wenn jemand befürchtet haben sollte, dass wir für die Fertigstellung des Vierten Pavillons kein Architekturbüro aus der ersten Liga würden gewinnen können, dann hat sich diese Befürchtung schon jetzt als falsch herausgestellt.

Ende Juli werden wir Ihnen mitteilen können, welches Architekturbüro sich am Ende mit seinen Ideen durchgesetzt hat und fortan mit voller Kraft in die weitere Planung gehen kann. Liebe Kolleginnen und Kollegen, diese Wartezeit ist für uns alle schmerzhaft, aber in einem sorgfältigen Verfahren im Einklang mit dem Vergaberecht unvermeidlich. Ich weiß das selbst aus der alltäglichen Erfahrung. An dieser Stelle bin ich ganz sicher, dass wir den richtigen Weg sehr sorgfältig gehen müssen.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

Persönlich freue ich mich ganz besonders über die außerordentlich positive Resonanz in Sachen künstlerischer Vorstand und Architekt. Das heute vorliegende Stiftungsgesetz ist ein zentraler Baustein bei dem Unterfangen, die Stiftung wieder auf eine solide Grundlage zu stellen und ihre Hauptaufgaben wieder in den Vordergrund treten zu lassen, nämlich die Sammlung zu bewahren und anspruchsvolle Ausstellungen mit durchaus auch überregionaler Strahlkraft anzubieten.

Dieses Stiftungsgesetz erfüllt die Vorgaben, die insbesondere der Rechnungshof und der Landtag in der vergangenen Legislaturperiode definiert hatten.

(Minister Commerçon)

Dieses haben sowohl der bisherige Rechnungshofpräsident bei seiner Verabschiedung als auch der neue Rechnungshofpräsident in der vergangenen Woche bei der Anhörung im Ausschuss deutlich gemacht.

Liebe Kollegin Schramm, ich bin im Übrigen der Opposition sehr dankbar, dass das Zeichen gesetzt wird, sich durch Enthaltung nicht gegen den Gesetzentwurf zu stellen. An einer Stelle werbe ich ganz gerne dafür, Frau Kollegin Schramm, weil ich Ihnen schon in der Ersten Lesung sehr genau zugehört habe. Dass die saarländische Landesregierung Verantwortung für die Landeskulturstiftung übernimmt und sich dort eben nicht aus der Verantwortung herausstiehlt und natürlich auch die Steuerung der Stiftung in der Hand hat, halte ich nicht nur für legitim, sondern für die Pflicht einer saarländischen Landesregierung, denn es handelt sich hier um d i e Landeskulturstiftung.

Wer sonst, wenn nicht die saarländische Landesregierung - kontrolliert durch das Parlament -, sollte in dieser Verantwortung sein? Nur wir gemeinsam haben die demokratische Legitimation, diese Stiftung zu führen. Deswegen bin ich ausdrücklich der Auffassung, dass das der einzig vernünftige und kluge Schritt in diese Richtung ist. Alles andere wäre in meinen Augen ein Sich-aus-der-Verantwortungstehlen. Deswegen bin ich den Koalitionsfraktionen sehr dankbar, dass sie diesen Weg gemeinsam mit der saarländischen Landesregierung gehen.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

Auch der Rechnungshof - das wurde bereits mehrfach betont - ist mit dem Gesetzentwurf insgesamt sehr zufrieden. Der Gesetzentwurf führt das Vieraugenprinzip im Vorstand ein. Mitglieder des Vorstands und des Kuratoriums werden nicht rein nach kunstwissenschaftlichen Gesichtspunkten ausgesucht; auch das kaufmännische Know-how findet endlich die gebührende Beachtung. Die Rechtsaufsicht erfolgt in einem separaten Ministerium - dem Innenministerium. Vertreter des Finanz- und Innenministeriums dürfen deswegen dem Kuratorium nicht angehören, sind aber bei den Sitzungen des Kuratoriums dabei und können jederzeit ihre Kontrollfunktion wahrnehmen. Es gibt etliche Sicherungen, damit sich die Fehler der Vergangenheit nicht wiederholen.

Richtig ist, dass sich der Rechnungshof auch hätte vorstellen können - das wurde bereits angesprochen -, die Zuwendungsgewährung und -kontrolle komplett dem Ministerium für Bildung und Kultur zu entziehen. Der Rechnungshof hat uns aber attestiert, dass der Gesetzentwurf seine wesentlichen Kritikpunkte aufgreift. Es sind etliche Sicherungen eingezogen worden. Das ist in meinen Augen der entscheidende Punkt. Wie viel Geld die Stiftung zur Erledigung ihrer Aufgaben erhält, entscheidet ohne

hin nicht irgendein Ministerium, sondern der saarländische Landtag als Haushaltssouverän. So gehört sich das; so muss das auch in Zukunft bleiben.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, in Zukunft können wir das auf Basis des neuen Gesetzes in der Gewissheit gemeinsam tun, dass die Stiftung strukturell wieder gut aufgestellt ist und das Gesetz die notwendigen Kontrollmechanismen enthält, um den verantwortungsvollen Umgang mit Steuergeldern zu gewährleisten. Ich bitte Sie daher sehr herzlich um die Unterstützung für unsere Landeskulturstiftung, die wieder auf einem sehr guten Weg ist, und - als ein ganz wichtiger Schritt auf diesem Weg - um die Zustimmung zum Gesetzentwurf.

Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit und freue mich, wenn mir viele von Ihnen in dieser oder in den nächsten Wochen bis zum 16. Juni bei der Landeskunstausstellung begegnen. Ich kann Ihnen sagen, dass es nicht nur eine große Freude ist. Es lohnt sich auch. Wie der Kollege Lafontaine gesagt hat, kann jeder etwas dabei lernen. Ich habe dort auch schon eine Menge gelernt. Es ist eine wunderbare Sache. Wer noch mitlernen will, ist herzlich auf diesem Weg eingeladen. - Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

Herzlichen Dank, Herr Minister. - Weitere Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache.

Die B 90/GRÜNE-Landtagsfraktion hat mit Drucksache 15/446 einen Abänderungsantrag zum Gesetzentwurf eingebracht. Wir kommen zur Abstimmung über diesen Abänderungsantrag. Wer für die Annahme des Abänderungsantrages Drucksache 15/446 ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Abänderungsantrag Drucksache 15/ 446 mit Stimmenmehrheit abgelehnt ist. Zugestimmt haben die Oppositionsfraktionen. Dagegen gestimmt haben die Koalitionsfraktionen.

Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfes Drucksache 15/317 in Zweiter und letzter Lesung ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 15/317 in Zweiter und letzter Lesung einstimmig angenommen wurde. Zugestimmt haben die Koalitionsfraktionen bei Enthaltung der Oppositionsfraktionen.

Wir kommen zu Punkt 5 der Tagesordnung:

(Minister Commerçon)

Zweite Lesung des von der Regierung eingebrachten Gesetzes zur Neuregelung des Vollzuges der Freiheitsstrafe im Saarland (Druck- sache 15/386) (Abänderungsanträge Drucksa- chen 15/439 und 15/441)

Zur Berichterstattung erteile ich der Ausschussvorsitzenden, Frau Abgeordneter Petra Berg, das Wort.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Gesetzentwurf wurde vom Plenum in seiner 13. Sitzung am 20. März 2013 mehrheitlich angenommen und zur weiteren Beratung an den zuständigen Ausschuss für Justiz, Verfassungs- und Rechtsfragen sowie Wahlprüfung überwiesen. Der Gesetzentwurf legt in Artikel 1 ein Landesstrafvollzugsgesetz vor, welches auf dem Musterentwurf der 10er-Arbeitsgruppe basiert und sich noch konsequenter als bisher am Gedanken der Resozialisierung und Eingliederung Gefangener orientiert. Mit der Einführung eines Diagnoseverfahrens im Rahmen der Vollzugsund Eingliederungsplanung sollen die Ursachen der Straffälligkeit analysiert, aber auch diejenigen Fähigkeiten des Gefangenen gestärkt werden, die einer erneuten Straffälligkeit entgegenwirken.

Ein weiterer Gesetzesschwerpunkt liegt darin, die Eingliederung des Gefangenen nach seiner Entlassung bereits ab Haftbeginn bestmöglich vorzubereiten und zu fördern, zum Beispiel durch frühzeitige Festlegung von Maßnahmen im Vollzugs- und Eingliederungsplan, durch Aufbau eines Netzwerks sowie durch kontinuierliche Betreuung der Entlassenen. Der Gesetzentwurf trägt der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 04. Mai 2011 Rechnung: „Bereits während des Vollzuges sind alle Möglichkeiten auszuschöpfen, um die Gefährlichkeit der Gefangenen mit angeordneter oder vorbehaltener Sicherungsverwahrung zu reduzieren und damit deren Unterbringung in der Sicherungsverwahrung durch individuelle Maßnahmen möglichst entbehrlich zu machen.“

Die Sozialtherapie erfährt eine Neuausrichtung, indem die verpflichtende Unterbringung in einer sozialtherapeutischen Einrichtung mit dem Ziel der Verringerung einer erheblichen Gefährlichkeit des Täters nicht auf die der Verurteilung zugrunde liegenden Straftat abstellt, sondern auf die zu erwartenden Straftaten.

Das Gesetz will dem Bedürfnis der Gefangenen nach sozialen Kontakten durch die Aufnahme von Langzeitbesuchen Rechnung tragen. Diese sollen wegen der dazu erforderlichen Umbaumaßnahmen zum 01. Juni 2018 ermöglicht werden.

Das Gesetz geht unter Wegfall der bisherigen Arbeitspflicht von Arbeit als freiwilliger Erwerbsarbeit