Was macht der Bundesgesetzgeber an dieser Stelle? Er erklärt die IP-Adresse per Gesetz zu den Bestandsdaten und erlaubt damit sogar Zugriff bei einfachen Ordnungswidrigkeiten. Die Folge ist, dass bereits ein minimaler Rechtsverstoß eine Inhaberabfrage durch einen beliebigen Polizeibeamten ermöglicht. Ich möchte das mit einem plakativen Beispiel erläutern: Wenn Sie falsch parken, ist bereits damit die Ermittlung Ihrer persönlichen Daten über Ihre IPAdresse möglich und damit gegebenenfalls die Offenlegung ihres Kommunikationsverhaltens über die letzten Monate. Das darf nicht sein!
Wir fordern weiterhin, dass die Auslieferung von Bestandsdaten ausdrücklich auf Einzelfälle beschränkt bleibt. Die Einrichtung einer verpflichtenden elektronischen Schnittstelle für die Auskunftspflicht halten wir für völlig überzogen. Eine solche elektronische Auskunftsschnittstelle bedeutet eine Automatisierung und kann in der Zukunft zu einer inflationären Nutzung der Bestandsdatenabfrage führen. Es wür
de keinerlei Verhältnismäßigkeit mehr bestehen. Das wäre eine Automatisierung der Überwachung und damit ein Grundrechtseingriff auf Knopfdruck. Das ist nicht akzeptabel!
Kommen wir zum nächsten Punkt, die erweiterte Bestandsdatenabfrage. Bei der erweiterten Bestandsdatenabfrage liegen die Hürden zum Glück ein wenig höher, aber nicht hoch genug. Die erweiterte Bestandsdatenabfrage erlaubt darüber hinaus, die Zugangsdaten der Abgefragten zu erfragen, das heißt die Zugangsdaten auf Endgeräte. Das sind PIN und PUK ihrer Handys, das heißt, dass die Ermittlungsbehörden Zugriff auf ihre elektronischen Endgeräte erlangen dürfen. Leider ist der Gesetzestext an der Stelle viel zu weitgehend. Er erlaubt damit auch Zugangsdaten zu Benutzerkonten von Internetdiensten. Wenn Sie einen digitalen Lebenswandel führen, gehören die digitalen Dienste, die das Internet anbietet, in den Kernbereich Ihres Privatlebens. Wir sprechen da von E-Mails, von Online-Tagebüchern, von vertraulichen Dokumenten, die Sie speichern, Ihren Steuerunterlagen, intimen Fotos, Kontaktdaten, die Liste lässt sich endlos fortsetzen.
An dieser Stelle hat sich Peter Schaar, der Bundesdatenschutzbeauftragte, im Interview mit netzpolitik.org sehr deutlich geäußert. Ich möchte das an dieser Stelle kurz wiedergeben: „Durch die offene Formulierung des Gesetzestextes werden aber neben den klassischen Zugangssicherungen bei Mobilfunkendgeräten wie PIN und PUK auch Passwörter erfasst, die den Zugang zu E-Mail-Konten oder Cloud-Speichern ermöglichen. Dies erlaubt unter Umständen den Zugriff der abfragenden Bedarfsträger auf Informationen, die eventuell sogar der Intimsphäre unterfallen könnten und somit besonders schützenswert sind."
Eine weitere technische Folge ergibt sich daraus. Wenn man den Anbieter verpflichtet, Passwörter vorzuhalten, dann muss er diese Passwörter bei sich in einer Datenbank speichern. Das widerspricht jeglicher technischer Sicherheitsempfehlung. Heute ist es nämlich so, dass nicht die Passwörter gespeichert werden, sondern lediglich ein rechnerischer Wert, über den überprüft werden kann, ob man das richtige Passwort eingibt. Würde man das ändern, würden beim erfolgreichen „Hack“ einer solchen Datenbank die kompletten Benutzerdaten offenliegen. Wir kennen das, Menschen sind faul, Menschen benutzen dieselben Anmeldedaten bei vielen Diensten. Es kann wirklich nicht in unserem Interesse sein, dass wir solche Sicherheitslücken per Gesetz forcieren.
einem expliziten Ausschluss von staatlichem Zugriff unterliegen. Zwar ist nach deutschem Recht - das ist uns auch bewusst - keine Doktrin der verbotenen Frucht vorgesehen, was bedeuten würde, dass aus illegalen Quellen Dritter erlangte Informationen in einem Strafverfahren nicht benutzt werden dürfen, allerdings liegt der Fall hier nach unserem Ermessen anders. Es ist gerade so, dass diese Auskunftspflicht, die wir dem Anbieter vorschreiben, staatlichen Druck erzeugt, Informationen zu liefern, und der Rückgriff auf widerrechtlich gesammelte Daten in diesem Fall viel wahrscheinlicher ist als bei der gewöhnlichen Strafverfolgung.
Dies würde zu einer Ausuferung der Nutzung illegal erlangter Infos durch den Staat führen. Das können wir nicht dulden. Das wollen wir nicht herausfordern und das wollen wir auch nicht begünstigen. Das schädigt das Vertrauensverhältnis zwischen Bürger und Staat. Der Bürger muss Vertrauen in die grundsätzliche Rechtsstaatlichkeit des hoheitlichen Handelns haben und dieses Vertrauensverhältnis muss geschützt werden. Das wiegt schwerer als die Strafverfolgung Einzelner.
Deshalb fordern wir hier noch einmal ausdrücklich, widerrechtlich gespeicherte Kommunikationsdaten müssen vom staatlichen Zugriff ausgeschlossen sein und dürfen bei trotzdem erfolgter Übermittlung nicht verwendet werden. Die Nutzung solcher Daten würde zu einer schleichenden Erhöhung der Überwachungsintensität führen und die Angst der Bürger wegen ungerechtfertigter Überwachung schüren. Das können wir nicht wirklich wollen. Das darf nicht sein. Deshalb dürfen wir diese Daten nicht nutzen. Wir bauen im Rechtsstaat auf ein Vertrauensverhältnis zwischen Bürger und Staat.
Der vorliegende Entwurf lässt auch Fragen im Bereich der Subsidiarität offen. Ohne Not werden im vorliegenden Gesetzestext Kompetenzen an das Bundeskriminalamt beziehungsweise das Zollkriminalamt abgegeben, Kompetenzen, die im Gesetzgebungsbereich der Bundesländer liegen. Die Abrufbefugnis, die das Bundeskriminalamt und das Zollkriminalamt mit diesem Gesetz erhalten, ist aber nicht erforderlich für deren Funktion als Zentralstelle bei den Ländern und ist deshalb auch nicht verhältnismäßig. Deshalb fordern wir, diese Regelung ebenfalls aus dem Gesetz zu streichen.
Wir brauchen eine klare Regelung, wann der Anbieter den Kunden darüber informieren darf, wann ein Datenzugriff erfolgt ist, denn sobald der Verfahrenszweck nicht mehr gefährdet ist, muss auch der Betroffene informiert werden. Hintergrund dafür ist ganz einfach, nur wenn bekannt ist, dass eine unrechtmäßige Überwachung erfolgt ist, kann man sich
auch gegen die unrechtmäßige Überwachung wehren. Aus diesem Grund fordern wir weiterhin eine Statistik über Zahl und Art staatlicher Bestandsdatenauskünfte, die jährlich veröffentlicht werden muss. Das Bundesverfassungsgericht hat dem Gesetzgeber hierbei eine Beobachtungspflicht auferlegt, wie die Bestandsdatenauskunft durchgeführt wird. Wie sollen wir die Beobachtungspflicht erfüllen, ohne eine tragfähige Datenbasis darüber, wie viele Überwachungsvorgänge es gibt?
An dieser Stelle schlagen wir vor, diese Pflicht für eine Statistik im Gesetzentwurf zu ergänzen und damit die Transparenz des Verfahrens gegenüber den Grundrechtsbetroffenen zu erhöhen. Schließlich fordern wir das Einführen einer Informationspflicht für staatliche Stellen bei unrechtmäßiger Kenntniserlangung von Telekommunikationsdaten. Der Grund ist wieder ganz einfach. Es handelt sich um einen hochsensiblen Bereich und ein transparentes Handeln an dieser Stelle mindert gerade die Furcht des Bürgers vor ständiger Beobachtung, dieses Gefühl der diffusen Bedrohlichkeit, die ein solches Gesetz immer in sich trägt, bei Speicherung und Beauskunftung von Daten im privaten Lebensbereich. Wenn wir dieses Verfahren transparent gestalten, weiß der Bürger eben, dass Fehler auch korrigiert werden.
Ich fasse noch einmal kurz die Highlights - wenn ich das so nennen darf - des Gesetzentwurfs zusammen. Auskunftsberechtigte Behörden sind nicht klar genannt. IP-Adressen, die zu den besonders schutzwürdigen Verkehrsdaten zählen sollten, werden als Bestandsdaten behandelt. Schon geringste Ordnungswidrigkeiten können auf Knopfdruck persönliche Datenabfragen auslösen und somit das Kommunikationsverhalten von Monaten offenlegen. In der erweiterten Bestandsdatenabfrage ergeben sich Zugriffsmöglichkeiten auf die intimsten Daten der Betroffenen, ohne dies mit entsprechenden verfahrensrechtlichen Hürden zu würdigen.
Wir haben einen schleichenden Ausbau des BKA zu einer Art deutschem FBI mit besonderen Internetbefugnissen. Wir haben keine klare Definition, wann und ob der Betroffene über eine Datenabfrage informiert werden soll. Es gibt keine zentrale, umfassende öffentliche Statistik über erfolgte Datenabfragen und keine festgeschriebene Informationspflicht durch staatliche Stellen bei unrechtmäßiger Kenntniserlangung von Telekommunikationsdaten. Hier besteht starker Nachbesserungsbedarf.
Wir sind der Überzeugung, dass der sensible Bereich der informationellen Selbstbestimmung verfassungsgesetzlich einen möglichst engen Rahmen erhalten muss. Wir müssen nicht als Gesetzgeber ausschöpfen, welcher Rahmen die Verfassung zur Verfügung stellt. Mit dem jetzigen Gesetzentwurf
des Bundesgesetzgebers ist dieser Rahmen weit ausgeschöpft und nach Überzeugung von uns und von Experten an einigen Stellen auch überschritten. Unser Ziel muss es daher sein, diesen Rahmen möglichst eng zu setzen, denn seien Sie gewiss: Die Sicherheitsbehörden werden den Rahmen, den wir ihnen setzen, in dem am stärksten möglichen Rahmen ausnutzen, denn das ist ihre Aufgabe. Deshalb bitte ich Sie, dem Antrag zuzustimmen und die Verhältnismäßigkeit der Mittel damit zu wahren. Im Bundesrat ist die letzte Chance. - Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Ich eröffne die Aussprache. - Das Wort hat Christian Gläser von der CDU-Landtagsfraktion.
Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! „Bestandsdatenauskunft im Bundesrat ablehnen“, um was geht es im saarländischen Landtag eigentlich? Unter Bestandsdaten verstehen wir Kundendaten wie zum Beispiel eine Telefonnummer, die dazugehörigen Namen und Adressen, zugeteilte Rufnummern, E-Mail-Adressen oder andere sogenannte Anschlusserkennungen. Solche Bestandsdaten können für Ermittlungsbehörden im Rahmen der Strafverfolgung und der Gefahrenabwehr unverzichtbar sein. Entscheidend ist dann gerade auch die Schnelligkeit. Zum Beispiel in einer Mordermittlung. Dann etwa, wenn bei einem Mordopfer kurz vor der Tat Anrufer mit unterschiedlichen Telefonnummern angerufen haben. Wenn die Polizei dann wissen will, ob diese Anrufer eventuell Zeugen oder Verdächtige sein können, dann benötigt sie zu den Telefonnummern die entsprechenden Namen. Also erfolgt eine Bestandsdatenabfrage beim Telefonanbieter.
Bei der Bestandsdatenauskunft - darauf lege ich besonders Wert - findet gerade keine rückläufige Verkehrsdatenauskunft statt. Es wird nicht kontrolliert, wer mit wem telefoniert hat oder wer auf welcher Homepage war. Meine Damen und Herren, die Regelungen, die wir hierzu im Telekommunikationsgesetz bisher haben, hat das Bundesverfassungsgericht Anfang des vergangenen Jahres teilweise für verfassungswidrig erklärt. Werte Kolleginnen und Kollegen, liebe GRÜNE - Sie sind ja diesem Antrag beigetreten -, dieses Gesetz, das das Bundesverfassungsgericht teilweise für verfassungswidrig erklärt hat, stammt aus der Feder der Regierung Schröder und Fischer, der auch Herr Trittin angehörte. Wir reden also über ein rot-grünes Gesetz.
Das Bundesverfassungsgericht hat Teile dieses sinnvollen Gesetzes kassiert und dem Gesetzgeber genaue Vorgaben gemacht. Insbesondere hat das
Gericht dem Bundesgesetzgeber aufgetragen, das so genannte Doppeltürprinzip für die Bestandsdatenauskunft zu verankern. Die erste Tür zur Datenauskunft ist die Forderung - Herr Hilberer hat das deutlich gemacht - einer normenklaren Regelung der Verpflichtung der Telekommunikationsanbieter zur Übermittlung von Daten. Die zweite Tür ist eine konkrete Abrufnorm in den entsprechenden Fachgesetzen für die Ermittlungsorgane. Die Bundesregierung hat die verschiedenen Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts Anfang dieses Jahres mit einem Gesetzentwurf zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes und der Neuregelung der Bestandsdatenauskunft aufgegriffen.
Herr Hilberer, hören Sie jetzt genau zu! Im zuständigen Innenausschuss des Deutschen Bundestages hat am 11. März 2013 eine öffentliche Anhörung stattgefunden. Danach haben die Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und FDP eine Auswertung vorgenommen und sind wegen des hohen öffentlichen Interesses auf SPD und GRÜNE zugegangen. Aufgrund der Mitarbeit der SPD kam es dann zu weiteren Veränderungen. Das war mit Blick auf die Akzeptanz dieses gesellschaftspolitisch relevanten Themas verantwortungsvoll, setzt aber auch mit Blick auf die Urheberschaft des Ursprungsgesetzes auf Kontinuität. Im Bundestag stimmten am 21. März CDU/CSU, FDP und SPD dem geänderten Gesetzentwurf zu. Der Innenausschuss der Länderkammer hat ihn inzwischen bei Enthaltung nur von Niedersachsen einstimmig zur weiteren Beschlussfassung empfohlen.
Meine Damen und Herren, das heute vorliegende Änderungsgesetz im Deutschen Bundestag zur Bestandsdatenauskunft geht in Sachen rechtsstaatlicher Schutzmechanismen nun deutlich über das hinaus, was die Regierung Schröder/Fischer 2004 selbst für notwendig erachtet hat. Ich erwähne das deshalb, weil es doch sehr verwundert, dass die GRÜNEN als Mitautoren der Ursprungsregelung dem deutlich höheren Grundrechtsschutz heute nicht mehr zustimmen.
Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts wurde über ein sensibles und gesellschaftsrelevantes Thema ernsthaft gerungen und ein sinnvoller Interessenausgleich zwischen Datenschützern, Bürgern, der Netzgemeinde, Richtern und Ermittlern vorgenommen. Die CDU/FDP-Koalition im Bundestag hat sich intensiv mit den Argumenten der Sachverständigen und auch der Opposition auseinandergesetzt. Am Ende hat sie mit der SPD alleine einen vernünftigen Kompromiss gefunden. Dabei handelt es sich wahrscheinlich um eine vorbildliche und sogar eine Übererfüllung der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts.
Das ist nach unserer Auffassung in einer für die Ermittlungsbehörden essentiellen Frage auch richtig.
Ich bin der Überzeugung, dass sowohl die Forderung nach überzogener Kontrolle nach dem Motto „Es muss noch viel mehr sein, es reicht nicht, was die Ermittler dürfen“ als auch die übertriebene Angst vor einem Überwachungsstaat nicht zielführend sein können - weder bei diesem Gesetz noch bei anderen Gesetzen. Am Ende kommt es stets auf eine sorgfältige Abwägung zwischen berechtigten Sicherheitsinteressen und freiheitlichen Grundrechten an.
Das ist über die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts hinaus hier auch gelungen. Die Koalition in Berlin hatte bereichsspezifische Befugnisnormen eingeführt, die Sie eben ja angemahnt haben, ebenso wie weitere rechtsstaatliche vorbildliche Regelungen, etwa den Richtervorbehalt, den Sie in Ihrem Antrag anmahnen, oder die Benachrichtigungspflicht - auch die mahnen Sie an - des Betroffenen von Auskunftsverlangen.
Wir werden deshalb diesen Antrag ablehnen müssen. Der Antrag der PIRATEN-Fraktion ist zum einen ersichtlich den Anträgen der PIRATEN-Fraktionen in Schleswig-Holstein und Berlin Ende 2012 entnommen und berücksichtigt gerade nicht die Änderungen des Jahres 2013, etwa in Bezug auf den Richtervorbehalt oder die Benachrichtigungspflicht des Betroffenen.
Zum anderen frage ich, was die PIRATEN und jetzt auch die GRÜNEN sich von der Ablehnung im Bundesrat eigentlich versprechen. Wissen Sie nicht, dass es dringend erforderlich ist, jetzt die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts auch zeitnah umzusetzen? Wissen Sie nicht, dass die Regelungen, die den verfassungsrechtlichen Anforderungen nicht entsprechen, übergangsweise nur bis Ende Juni 2013 angewendet werden dürfen? Mit anderen Worten: Die Ermittlungsbehörden - auch die in den rotgrün regierten Ländern, Herr Ulrich - dürfen in meinem Ausgangsfall, dem Mordfall, ab Juli 2013 keine Daten mehr erheben. Ist Ihnen überhaupt klar, was Sie hier fordern? Wollen Sie, dass ab Juli bei Morden, bei Totschlag oder auch bei Terroranschlägen wie in Boston wichtige Spuren seitens der Ermittlungsbehörden nicht mehr verfolgt werden können?
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, wegen des im Bundesrat gefundenen klugen und rechtsstaatlich vorbildlichen Kompromisses und des dringenden Handlungsbedarfes für unsere Strafverfolgungs- und Ermittlungsbehörden lehnen wir diesen Antrag ab. - Danke schön.
Wir kommen zur Abstimmung. Wer für die Annahme des Antrages Drucksache 15/431 - neu - ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Antrag Drucksache 15/431 - neu - mit Stimmenmehrheit abgelehnt ist. Zugestimmt haben die Oppositionsfraktionen, dagegen gestimmt haben die Regierungsfraktionen.
Kolleginnen und Kollegen, wir treten nun in die Mittagspause ein. Ich unterbreche die Sitzung bis 13.00 Uhr.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir setzen die unterbrochene Sitzung fort und kommen zu den Punkten 7 und 8 der Tagesordnung:
Beschlussfassung über den von der DIE LINKE-Landtagsfraktion und der PIRATEN-Landtagsfraktion eingebrachten Antrag betreffend: Übertragung des Ergebnisses der Tarifverhandlungen für die Angestellten der Länder auf die Beamtinnen und Beamten des Saarlandes (Drucksache 15/436 - neu)
Beschlussfassung über den von der BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN-Landtagsfraktion eingebrachten Antrag betreffend: Übertragung des Tarifabschlusses der Landesbeschäftigten auf Beamte! (Drucksache 15/438)