Protokoll der Sitzung vom 15.05.2013

Manche Betriebe gehen sogar noch weiter. Sie schließen Werkverträge mit einzelnen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern. Diese Form des Werkvertrages nennt man Solo-Selbstständigkeit. Durch die Deregulierung des Arbeitsmarktes und die Neuverfassung der Handwerksordnung hat die Zahl der Einzelunternehmer stark zugenommen. Solo-Selbstständige - das muss hier ganz klar ausgesprochen werden - besitzen keinerlei Schutz. Offiziell gelten sie als Selbstständige und müssen sich selbst kranken- und rentenversichern. Damit müssen sie alles selbst bezahlen. In der Realität sind sie oft scheinselbstständig, schlecht bezahlte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ohne soziale Absicherung.

(Abg. Prof. Dr. Bierbaum (DIE LINKE) )

(Beifall bei den Regierungsfraktionen und bei den Oppositionsfraktionen.)

Ich sehe an dieser Stelle Handlungsbedarf, um diese Missbrauchssituation zu ändern. In diesem Zusammenhang begrüße ich das aktive Eintreten der Landesregierung gegen Lohndumping durch Niedriglöhne sowie gegen den Missbrauch von Leiharbeits- und Werkverträgen. Hierzu gehört insbesondere die Verbesserung der Situation im Saarland durch das Tariftreuegesetz mit der Einführung eines saarländischen Mindestlohns sowie die Durchsetzung des Grundsatzes von Equal Pay im Bereich der Leiharbeit bei den öffentlichen Arbeitgebern. Die Zustimmung zum gesetzlichen Mindestlohn im Bundesrat sowie die Erklärung im Bundesrat zum dringenden Handlungsbedarf bei Missbrauch von Werkverträgen kommen hinzu.

Ganz wichtig - und das wird hier im Land getan - ist die schnelle Reaktion der Landesregierung aufgrund einer rein moralischen Verpflichtung gegenüber den Werkvertragsnehmern bei den aktuellen Vorfällen auf der Baustelle des Ferienparks am Bostalsee sowie bei der Firma Höll.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, deshalb verstehe ich den Antrag der LINKEN nicht ganz. Wir brauchen kein zusätzliches Instrument wie eine Task Force. Unsere Landesregierung hat bei diesen Fällen gezeigt, dass sie, wenn es notwendig ist, schnell und unbürokratisch handeln kann. Wir sind stolz darauf, ein Land der kurzen Wege zu sein, wo gehandelt wird, wenn es Probleme gibt.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Auch ist klar, dass die Fachgewerkschaften immer miteinbezogen werden. Wir brauchen keine Task Force, hier hat jeder Sekretär wie Markus Andler, Herr Baumeister oder auch ich die Telefonnummern des Wirtschaftsministeriums in der Tasche. Wenn Not am Mann oder Not in unserem Land herrscht, dann wird von dort aus geholfen.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Es ist nicht so, dass - wie im Antrag der LINKEN beschrieben wurde - im Nachhinein durch die Einsetzung eines Ombudsmanns Salbe auf eine Wunde aufgebracht wurde. Vorher ist etwas passiert. Wir hatten eine Sondersitzung des Wirtschaftsausschusses, in der klar dargelegt wurde, welche Maßnahmen getroffen wurden. Es wurden Verhandlungen unter Moderation des Wirtschaftsministeriums zwischen der Firma IETC und der IG Bau geführt. Es wurde auch umgesetzt. Ich konnte mich bei einem Besuch am Bostalsee überzeugen, wie die Verhandlungen zwischen IG Bau und IETC abgeschlossen wurden. Alle Punkte, die vereinbart wurden, wurden einvernehmlich geregelt, zum Wohl der Menschen

dort und zum Wohle der von den Subunternehmen betrogenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Das ist aktives Handeln. Ich bin stolz, dass unsere Landesregierung unbürokratisch und schnell geholfen hat.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, Frau Präsidentin, damit kann es nicht genug sein. Unser Ziel sollte es sein, Leiharbeit und Werkverträge auf ein Mindestmaß zu reduzieren. Deshalb ist es notwendig, dass neben den bereits getroffenen Maßnahmen auf Landesebene weitergehende Maßnahmen im Bund ergriffen werden. Auf der einen Seite müssen die Arbeitnehmer, auf der anderen Seite auch die korrekt arbeitenden Unternehmen vor kriminellen Subunternehmen besser geschützt werden. Angesichts der häufigen Missbrauchsfälle, bei denen ausländische Arbeitskräfte mit falschen Versprechungen angeworben wurden, müssen wir verstärkt handeln. Deshalb ist es erforderlich, dass noch in dieser Legislaturperiode zügig gesetzliche Handlungsmöglichkeiten auf Bundesebene erfolgen, ohne damit die Vergabe von Gewerken in der Wirtschaft generell infrage zu stellen.

Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, die Grenzen zur illegalen Beschäftigung sind fließend und schwer zu kontrollieren. Das Problem liegt darin, legale und illegale Formen trennscharf zu regeln. Deshalb ist es für mich wichtig, dass in den Unternehmen die Betriebsräte eine Mitbestimmung bei den legalen Formen der Werkverträge bekommen, um zu schauen, ob die Bedingungen in diesen Werkverträgen auch so sind, dass eine Dienstleistung verrichtet wird, die vom Unternehmen normalerweise nicht verrichtet wird, oder ob diese Verträge abgeschlossen wurden, um andere Lohn- und Arbeitsbedingungen zu vereinbaren.

Ich gebe zu, die Thematik ist sehr komplex, denn wir haben auch ein zersplittertes, lückenhaftes Arbeitsmarktordnungsrecht in der Bundesrepublik. Es gibt keine einfachen Lösungen. Die Landesebene allein wäre damit schlichtweg überfordert. Um das grundsätzliche Problem einmal zu veranschaulichen, habe ich eine kleine Auswahl zusammengestellt, wo Werkverträge überhaupt geregelt sind: im BGB in § 631, im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz, im Sozialgesetzbuch XI, im Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz, im Betriebsverfassungsgesetz, im Mitbestimmungsgesetz, in der Europäischen Leiharbeitsrichtlinie, in der Dienstleistungsrichtlinie. - Diese Liste ließe sich beliebig fortsetzen. Wir können also nicht nur an einer Schraube drehen. Es muss auf Bundesebene und europaweit an mehreren Schrauben gedreht werden. Aber es bleiben auch für uns noch wichtige Handlungsfelder. Bezogen auf Werkverträge ist es wichtig, Scheinwerkverträge sauber abzugrenzen durch BGB und AÜG sowie Kontroll- und

(Abg. Kurtz (SPD) )

Sanktionsmöglichkeiten - da stimme ich den LINKEN zu - zu verbessern. Wir müssen gleiche Standards und gleiche Arbeitsbedingungen schaffen, damit Leiharbeit und Werkverträge, die die Lohnuntergrenze unterlaufen, unattraktiv werden.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

Bezogen auf die Scheinselbstständigkeit muss der alte Rechtsrahmen von vor 2004 wiederhergestellt werden. Hier geht es um die Beweislastumkehr. Vor diesem Hintergrund wird im Antrag von CDU und SPD die saarländische Landesregierung aufgefordert, sich bei der Bundesregierung dafür einzusetzen, dass auf Bundesebene gesetzgeberisch reagiert wird. Es geht darum, den Missbrauch der Werkverträge einzudämmen, indem hierzu noch in dieser Legislaturperiode durch die Bundesregierung eine Prüfung erfolgt, die sich an den im Antrag formulierten Eckpunkten orientiert. Ich will sie aufgrund der Zeit nicht noch einmal vorlesen; jeder von Ihnen kann lesen. Das führt sicherlich dazu, dass Sie unserem Antrag zustimmen. - Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.

Ich eröffne die Aussprache. - Das Wort hat der Abgeordnete Michael Neyses von der Fraktion der PIRATEN.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte meine Rede beginnen mit einem Zitat aus der Regierungserklärung der Ministerpräsidentin vom 16. Mai 2012: „Wir wollen nicht minderwertige Jobs für viele, sondern gute Arbeit für alle. Wir wollen produktive Arbeitsplätze mit fairen Löhnen.“ Weiterhin möchte ich - mit Ihrer Erlaubnis - aus dem Koalitionsvertrag zitieren: „Wir brauchen eine neue Ordnung für den Arbeitsmarkt, um Lohndumping durch Niedriglöhne sowie den Missbrauch von Leiharbeit und Werkverträgen zu verhindern.“

(Vereinzelt Beifall.)

Meine Damen und Herren, was am Bostalsee und in Saarbrücken passiert ist, hat uns allen zu denken gegeben. Ich freue mich, dass hier im Parlament in dieser Frage Konsens gefunden wurde. Das ist auch wichtig, denn ich denke, wir haben hier nur die Spitze des Eisbergs gesehen. Wir müssen dagegen einiges tun, wir dürfen nicht tatenlos zusehen. Kolleginnen und Kollegen, das ist eine Frage der Menschenwürde.

Der Antrag, den Professor Bierbaum vorgestellt hat, setzt an der richtigen Stelle an. Auch der Antrag der Koalition ist gut, wenn auch etwas von der Opposition angeschubst. Daher werden wir beiden zustimmen. Wir PIRATEN fordern, dass auch endlich die

Teile des Koalitionsvertrages umgesetzt werden, wie es auf Seite 21 steht. Ich möchte nicht noch ein weiteres Zitat bringen, Sie können selber lesen. Sie sollten dies auch tun, nicht nur reden, sondern liefern, auch ohne die Anstöße der Opposition.

Wir unterstützen auch die Idee der „Task Force Werkverträge“.

(Zuruf.)

Man könnte die „Task Force Grenzgänger“ als Vorbild nehmen. Die „Task Force Werkverträge“ ist ein Instrument zur Absicherung atypisch Beschäftigter. Denn ob eine freiwillige Selbstverpflichtung zur Kontrolle von Kettenverträgen durch die Unternehmen ausreicht, bezweifeln wir. Die Erfahrungen zeigen, dass die Unternehmen nicht immer von sich aus im Sinne der Betroffenen handeln.

Wir PIRATEN setzen uns auch dafür ein, dass abhängig Beschäftigte nicht als Subunternehmer ohne Sozialabgabepflicht beschäftigt werden. Es muss verhindert werden, dass dadurch Schlupflöcher für die Umgehung der Zahlung eines Mindest- oder eines Tariflohns geschaffen werden. Sicher: Derzeit gibt es juristisch bei vielen Fällen auch Handlungsspielraum, das ist Fakt. Wir PIRATEN unterstützen die Forderung eines gesetzlichen Mindestlohns. Wir selbst haben auf unserem Bundesparteitag letztens 9,02 Euro für unbefristete und 9,77 Euro für befristete Arbeitsverträge beschlossen. In der Presse etwas weniger aufgeschlagen ist, dass wir auch eine Dynamik beschlossen haben. Wir haben eine Formel zur Berechnung dieses Mindestlohnes beschlossen. Dabei ist es wichtig, dass es auch mehr Lohn für befristete Arbeitnehmer gibt. Damit erreichen wir, dass die Unternehmen die befristete Form nur dann wählen, wenn es unbedingt nötig ist. Das ist für uns ein erster Schritt zu einem Grundeinkommen. 2007 hat das Hamburgische Weltwirtschaftsinstitut das Thema Grundeinkommen untersucht und geschlussfolgert, dass es sinnvoll, effizient und vor allem finanzierbar ist.

Abschließend möchte ich festhalten, dass wir beide Anträge unterstützen. - Ich bitte Sie alle um Zustimmung und danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei den Oppositionsfraktionen.)

Vielen Dank. - Das Wort hat der Abgeordnete Bernd Wegner von der CDU-Landtagsfraktion.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich glaube, dass es ein wichtiges Thema ist, das wir heute hier im Plenum besprechen. Herr Professor Bierbaum, Sie haben auf die Ereignisse am Bostalsee im März

(Abg. Kurtz (SPD) )

aufmerksam gemacht. Ich glaube, diese Ereignisse haben uns alle noch einmal deutlich gemacht, wie schwierig die Situation gerade in der Baubranche in Deutschland, wohl in Europa insgesamt, ist.

Ich glaube aber auch - das hat der Kollege Kurtz hier schon deutlich gemacht -, dass gerade die Landesregierung in dieser Situation punktgenau und vor allem für die betroffenen Arbeitnehmer richtig gehandelt hat und das Bestmögliche aus der Situation herausgeholt hat.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

Ich danke allen, die daran mitgewirkt haben. Ich denke hier an Staatssekretär Barke, an unseren Wirtschaftsminister, an die handelnden Personen, die kurz vor Ostern alles daran gesetzt haben, dass die Not der Rumänen am Bostalsee gelindert worden ist. Ich glaube, dass wir in der viereinhalbstündigen Sitzung im Wirtschaftsausschuss des Parlaments aufgearbeitet haben, was aufzuarbeiten war. Ich glaube auch, dass gerade das, was das Zollamt nach dem öffentlichen Teil in dieser Sitzung gesagt hat, deutlich gemacht hat, dass von den rechtlichen Rahmenbedingungen her alles getan worden ist, was man tun kann, sodass man als Land an dieser Situation keine Schuld trägt.

Ich glaube auch, dass es richtig ist, was Herr Kurtz gesagt hat mit Blick auf die Vielfalt der Werkverträge, die es seit über 100 Jahren in der Wirtschaft gibt. Das Handwerk hat schon seit vielen Hundert Jahren Werkverträge. Was mich an der Debatte etwas stört, ist der Generalverdacht, dass man Werkverträge insgesamt in ein schlechtes Licht rückt, dass man alle Werkverträge mit dem Versuch der Scheinselbstständigkeit, des Unterwanderns von sozialen Standards in Verbindung bringt. Damit wird das Ganze nicht richtig gewertet.

Ich halte es für wichtig, dass wir die Möglichkeit der Werkvertragsgestaltung weiterhin in Deutschland als richtig erachten. Ich bin Besitzer eines Sanitätshauses und habe eine ganz große Palette an medizinischen Produkten zu bedienen. Was den Bereich meiner Fachkenntnisse angeht, kann ich das selbst machen. Aber was den Bereich Rollstühle und andere Dinge angeht, bediene ich mich anderer Firmen und schließe Werkverträge. In solchen Fällen ist das eine ganz normale und ordentliche Geschichte. Und keine Task Force, die man hier im Saarland oder in der Republik einrichten kann, hat überhaupt die Möglichkeit und die Kraft, das entsprechend zu kontrollieren und dem nachzugehen. Damit wäre jede Task Force überfordert. Das kann man personell und von der Sache her nicht leisten. Von daher geht das mit Sicherheit in die falsche Richtung.

Ich glaube, dass wir diese Debatte ehrlich führen sollten. Wir sollten nicht so tun, als wenn wir dieses Problem morgen gelöst hätten. Wir alle wissen, dass

es in Europa eine Dienstleistungsfreiheit gibt, dass die Dienstleistungsrichtlinie zum 01.01.2014 weitere Freiheiten in diesem Bereich möglich machen wird. Wir erreichen nichts mit Appellen an die Bundesregierung oder an die EU und wir können die Dinge damit nicht ändern. Es ist aber richtig, dass wir das thematisieren und problematisieren und dass wir diese Dinge diskutieren. In Belgien und in anderen europäischen Staaten kennt man die Problematik der Sozialstandards, die untergraben werden. Betroffen sind Menschen, die aus wirtschaftlichen Verhältnissen kommen, die weitaus schlechter sind als hier in Deutschland und im Saarland. Deshalb halte ich es für richtig, die Landesregierung zu unterstützen. Sie sollte die Bundesregierung zum Handeln auffordern. Ich glaube aber nicht, dass es noch in dieser Legislaturperiode gelingen wird, etwas zu machen. Wir wissen, dass es dazu schon im vergangenen Jahr eine Anhörung im Deutschen Bundestag gegeben hat und es gab zu diesem Thema Anträge von LINKEN und GRÜNEN. Auch in diesem Jahr hat dazu eine Anhörung stattgefunden, aber das wird das Problem nicht kurzfristig lösen können. Wir müssen uns darüber im Klaren sein, dass das ein längerer Prozess ist, den wir thematisieren müssen und den wir auch gestalten müssen.

Herr Kurtz hat eben von der Beweislastumkehr gesprochen. Das ist mit Sicherheit ein Thema, bringt aber auch Probleme mit sich. Wenn man die Beweislastumkehr hat und man schließt mit einem anderen einen Werkvertrag ab, der die Arbeit quantitativ und qualitativ nicht ordentlich ausführt, dann zieht der sich zurück und sagt, jetzt hast du diese Arbeitnehmer, du hast mir einen Vertrag untergeschoben, ich wollte das ja gar nicht so. Damit wird eine rechtliche Unsicherheit geschaffen, die im gesamten wirtschaftlichen System zu großen Problemen führen kann. Von daher muss man da ganz genau hinsehen und diese Dinge entsprechend aufarbeiten.

Der Kollege hat das eben richtig gesagt. Die Betriebsräte haben heute schon nach dem Betriebsverfassungsgesetz ein klares Anrecht darauf, in einen solchen Werkvertrag hineinzuschauen und nach Art und Umfang zu prüfen, ob das in Ordnung ist oder nicht. Sie haben kein Einspruchsrecht. Darüber muss man diskutieren, ob man das einräumen kann oder nicht, ob man das als systemwidrig betrachtet, weil es ja um Arbeitnehmer geht, die nicht dem eigenen Betriebsrat unterliegen, sondern vielleicht einer anderen Arbeitnehmervertretung. Aber das sind Dinge, die man genau ausdiskutieren muss und die man auch genau betrachten wird.

Ich möchte noch einmal meinen Appell an Sie richten, das Kind nicht mit dem Bade auszuschütten. Durch die Veränderung der Handwerksordnung haben wir auch sehr viele Einzelunternehmer. Nicht jeder Einzelunternehmer ist ein Scheinselbstständiger.

(Abg. Wegner (CDU) )

Viele kleine Handwerksunternehmen haben mit einem Ein-Mann-Betrieb angefangen und haben später vier, fünf oder sechs Mitarbeiter. Von daher muss man genau hinschauen. Das ist ein großes Problem und es ist eine große Aufgabe, die man sich hier gestellt hat. Und wenn ich mir den Antrag der LINKEN ansehe und was darin zur Thematik Outsourcing steht, dann stelle ich fest, das, was dort teilweise von Ihnen beschrieben worden ist - nicht die Stelle mit Lohndumping und diesem Nebensatz -, ist das, was wir im Supplier Park machen. Wir haben dort mittelständische Unternehmen, die Zulieferer sind, und wir sind stolz darauf, dass wir im Automotivebereich die richtigen Zulieferer haben. Das sind mittelständische Bebetriebe, die hervorragend funktionieren und wir wollen doch nicht, dass diese Betriebe in den südostasiatischen Bereich oder sonst wohin abwandern.

Ich glaube, wir haben hier genau abzugrenzen, was schwierig ist. Aber die Rechtsprechung hat hinsichtlich der Abgrenzung zum Arbeitnehmerüberlassungsgesetz und Werkverträgen Kriterien gesetzt. Es gibt vier Punkte, die ganz klar festlegen, wo es eine Abgrenzung gibt. Erster Punkt ist das arbeitsrechtliche Weisungsrecht. Das heißt also, dass derjenige, der den Werkvertrag in Auftrag gegeben hat, nicht das Recht hat, über die Arbeitnehmer zu bestimmen. Es ist die Eingliederung in die Betriebsorganisation der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in diesen Betrieb hinein. Beispielsweise werden neue Maschinen installiert oder Maschinen werden deinstalliert oder es werden Lehrgänge oder Schulungen gemacht. Es geht darum, dass die Erstellung eines Werkes beziehungsweise eines Auftrages ganz klar abgrenzbar ist. Es muss ein individualisierbares Werkergebnis deutlich erkennbar sein, damit man von einem Werkvertrag sprechen kann. Sonst handelt es sich um Scheinselbstständigkeit oder eine Arbeitnehmerüberlassung. Als vierten Punkt nenne ich noch die unternehmerische Haftung und Gewährleistung für das Produkt oder die Dienstleistung. Das sind die Richtlinien, an denen sich die Gerichte heute orientieren. Die machen das auch ganz ordentlich. Trotzdem glaube ich, dass wir hier großen Handlungsbedarf haben.

Ich mache noch einmal deutlich, dass auch die CDU-Fraktion ganz klar sagt, dass sie gegen Missbrauch von Werkverträgen und gegen Lohndumping ist. Die Landesregierung hat hier wichtige Dinge in die Wege geleitet, indem man vor Ort die Not gelindert hat, indem ein Tariftreuegesetz auf den Weg gebracht wurde, das in dem Bereich, in dem wir verantwortlich sind, die richtigen Rahmenbedingungen setzt. Auf diesem Weg sollten wir weitermachen. Wir sollten uns nicht der Illusion hingeben, dass sich morgen alles ändert, aber wir müssen die Bundesregierung drängen, hier genauere Abgrenzungen zu schaffen und diese Dinge einzudämmen.

Vor allem müssen wir dafür kämpfen, dass auf EUrechtlicher Ebene hier in der Zukunft klarere Handhabungen greifen. - Vielen Dank.