Selbst wenn Lebensmittelhersteller freiwillig Produkte als „vegetarisch“ oder „vegan“ kennzeichnen, besteht trotzdem kein ausreichender Schutz vor Täuschung, da diese Begriffe juristisch nicht definiert sind. Für einen Veganer bedeutet „vegan“ das komplette Fehlen von tierischen Produkten, das heißt, kein Fleisch, kein Fisch, kein Ei. Aber da es juristisch nicht geschützt ist, können andere Definitionen verwendet werden. Es wird beispielsweise die Definition einer Firma verwendet, die für viele Vegetarier oder Veganer nicht übereinstimmt, und schon haben wir wieder ein Problem. Deshalb ist es wichtig, dass es zu einer einheitlichen Definition kommt.
In unserem Antrag werden die rechtlichen Grundlagen dafür geschaffen. Die Ermächtigungsgrundlage ist die Verordnung. Die ergibt sich aus § 14 Abs. 1 Nr. 2 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches, in Zukunft abgekürzt mit LFGB. Das Bundesministerium ist ermächtigt, durch eine entsprechende Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates, das Inverkehrbringen von vom Tier gewonnenen Lebensmitteln von einer Kennzeichnung abhängig zu machen sowie Inhalt, Art und Weise des Verfahrens einer solchen Kennzeichnung zu regeln. Die Kennzeichnung ist in Erfüllung eines in § 1 Abs. 1 Nr. 2 LFBG genannten Zwecks, dem Schutz vor Täuschung beim Verkehr mit Lebensmitteln, erforderlich.
Die Änderung der Verordnung steht mit dem Unionsrecht in Einklang. Für die Zeit bis zum Inkrafttreten der Lebensmittelinformationsverordnung ergibt sich dies aus der bis dahin nicht harmonisierten Rechtslage in der Europäischen Union. Aber auch nach der am 13. Dezember 2014 in Kraft tretenden Lebensmittelinformationsverordnung ist die Regelung zulässig; denn Artikel 39 LIV ermöglicht es, Mitgliedsstaaten - Deutschland ist ja ein Mitgliedsstaat - zusätzlich verpflichtende Kennzeichnungsangaben vorzuschreiben, wenn diese für bestimmte Arten oder Klassen von Lebensmitteln gedacht sind und das aus Gründen des Verbraucherschutzes gerechtfertigt ist. Das ist hier eindeutig der Fall. Richtiger Verbraucherschutz bedeutet nämlich nicht nur, Transportwege aufzuschlüsseln, sondern dem Verbraucher auch wirklich die Möglichkeit zu geben zu sehen, was er konsumiert. Nur so kann er seine Kaufentscheidung beeinflussen.
Im Sinne einer fortschrittlichen Verbraucherschutzpolitik bitte ich Sie daher, diesem Antrag zuzustimmen. Mit Verbraucherschutz ist es nämlich nicht getan, wenn ein Produkt nachweislich aus der Region kommt, es muss weiter gedacht werden.
Es ist auch schön zu sehen, dass unser Antrag auf große Einigkeit gestoßen ist, dass auch andere Fraktionen entsprechende Anträge verfasst haben. Der Antrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN geht in die gleiche Richtung. Er schreibt allerdings noch vor, dass gekennzeichnet sein soll, ob tierische Produkte aus Biohaltung kommen oder nicht. Dem stimmen wir natürlich zu.
Was den Antrag von CDU und SPD betrifft - ich habe einmal nachgemessen: Das sind noch keine acht Zentimeter Antrag.
Es fehlt auch eine explizite Forderung. Aber wir erkennen natürlich an, dass der Wille vorhanden ist, etwas in der genannten Richtung zu tun. Deshalb werden wir diesen Antrag nicht ablehnen. Da er uns aber nicht weit genug geht, da er keine richtige Forderung enthält, können wir ihm auch nicht zustimmen. - Sie sehen ja an unserem Antrag, was man alles machen kann. Deshalb bitte ich Sie, unserem Antrag zuzustimmen. - Vielen Dank.
Vielen Dank, Frau Abgeordnete Maurer. - Zur Begründung des Antrags der Koalitionsfraktionen erteile ich Frau Abgeordneter Isolde Ries das Wort.
Kollegin Maurer, ich möchte mit Ihnen anfangen. Was die Länge unseres Antrages betrifft, so ist es wie beim Essen: Nicht die Masse macht es, sondern die Qualität.
Aber Ihr Antrag enthält nicht nur Falsches, im Gegenteil. Viele Menschen haben im Supermarkt oft Schwierigkeiten, weil sie auf den Verpackungen nicht erkennen können, was für sie wichtig ist. Vielfach fehlen Kennzeichnungen, die unter religiösen, ethischen und gesundheitlichen Aspekten für die Menschen notwendig wären. Diese Bevölkerungsgruppen haben bei dem aktuellen Kennzeichnungssystem in der Tat Mordsschwierigkeiten. Menschen, die die Speisegesetze ihrer Religion beachten, scheitern an der mangelnden Kennzeichnung. Hier geht es um Muslime, Juden, Buddhisten, auch Hin
dus, die bestimmte Speisegesetze beachten müssen. Es gibt einen Speiseführer der Verbraucherzentrale Bremen. Aber richtig ist: Deutlichere Kennzeichnungen, auf was sie verzichten könnten, wären sinnvoll. Woher sollen die Menschen beispielsweise wissen, dass in Industriebrot Cystein enthalten sein kann, das aus Schweineborsten hergestellt wird? Wenn sie es wüssten, würden sie das Industriebrot meiden. Das fehlt auf der Verpackung aber gänzlich.
Hinzu kommt, dass nach der nationalen Verzehrsstudie sich mittlerweile 1,3 Millionen Menschen in Deutschland vegetarisch ernähren und dass es mittlerweile 80.000 Veganer gibt. Und dieser Anteil wächst. Es gibt immer mehr Menschen, die den Konsum tierischer Produkte bewusst reduzieren wollen. 51 Prozent der deutschen Bevölkerung wollen nach einer Emnid-Umfrage aus ganz unterschiedlichen Gründen zukünftig weniger Fleisch essen. Da spielen natürlich die vielen Lebensmittelskandale der letzten Jahre - wir hatten auch in diesem Jahr schon einige - eine große Rolle. Das Wissen über die Zusammenhänge zwischen Fleischproduktion, Klimawandel und Welternährungsproblematik spielt ebenso eine Rolle wie der Wunsch, sich gesünder zu ernähren, ebenso das wachsende Bewusstsein für Tierrechte, weil diese Menschen einfach sagen, ich möchte kein Tier essen. Das muss man respektieren und deshalb muss diesen Menschen auch die Möglichkeit gegeben werden, frei zu wählen.
Aroma aus Geflügel, Wild in Kartoffelchips, Fischgelatine im Multivitaminsaft vermutet niemand von uns, ist aber die Regel. Das muss man erkennen können, aber das kann man nicht erkennen, weil es auf der Verpackung nicht draufsteht. Dann gibt es mittlerweile auch 6 Millionen Menschen mit behandlungsbedürftigen Nahrungsmittelallergien in Deutschland, 7 Prozent der Bevölkerung. Die vierzehn häufigsten Allergene sind aufgelistet auf den Verpackungen. Was darüber hinausgeht, da haben diese Menschen im wahrsten Sinne des Wortes Pech, das ist nicht zu erkennen. Auch hier ist die Kennzeichnung mangelhaft. Das hängt auch damit zusammen, dass in der EU vor Jahren bei der Kennzeichnung bestimmte Oberbegriffe gewählt wurden. Damals hatte sich die Industrielobby durchgesetzt, beispielsweise bei dem Begriff Aromen. Früher wurde das genau getrennt. Heute kann man unter dem Begriff Aroma ganz viel fassen. Einige Aromen können auch allergische Reaktionen hervorrufen. Zimtaldehyd, Perubalsam oder Pfefferminzöl ist in Aromen drin, ohne dass es gekennzeichnet ist. Und wenn auf dem Etikett „ohne künstliche Aromen“ steht, dann können trotzdem sogenannte natürliche Aromen drin sein, die aber auch im Labor hergestellt worden sind, zum Beispiel im Erdbeerjoghurt, die nicht aus der Erdbeere stammen. Viele Lebensmittelhersteller nutzen diese Re
gelungslücke aus. Dann steht nicht auf dem Produkt, enthält keine Konservierungsstoffe, da steht einfach nichts drauf und jeder geht davon aus, dass keine Konservierungsstoffe enthalten sind. Sie werden aber unter dem Begriff Aromen und in der Zutatenliste des Aromas versteckt. Das muss man regeln. Ich finde es noch viel schlimmer, dass zum Beispiel alkoholhaltige Aromen in Keksen oder in Kuchensnacks enthalten sind. Die Kennzeichnungspflicht wird so umgangen. Die Konsumenten gewöhnen sich an einen ständigen Alkoholgeschmack. Das kann sogar so weit führen, dass trockene Alkoholiker gefährdet sind, rückfällig zu werden. Ich denke, da sind wir alle gefordert, für gute Regelungen zu sorgen.
Ich stelle mir auch die Frage, ob die im Oktober 2011 erlassene Lebensmittelinformationsrichtlinie, die jetzt am 13. Dezember 2014 in Kraft tritt, ausreicht, um die Verbraucherinnen und Verbraucher zum Beispiel über die verwendeten Nanoteilchen in Lebensmitteln ordentlich zu informieren? Gibt es eine umfassende Verbrauchertransparenz und Produktkennzeichnung für Lebensmittel, die mit gentechnischen Verfahren hergestellt wurden? Es gibt nur wenige Produkte in der Zutatenliste, wo draufsteht „gentechnisch verändert“, obwohl es tatsächlich so ist, dass Gentechnik in vielen Produkten eine Rolle spielt. Das hängt auch damit zusammen, dass beispielsweise ein Tier, das ein Leben lang mit gentechnisch verändertem Futter gefüttert wurde, nur in der Abstinenzfrist vor der Schlachtung - einer gewissen Frist - ohne dieses Futter gefüttert werden muss und dann muss das nicht gekennzeichnet werden. Genauso kann im Endprodukt immer noch ein Anteil von 0,9 Prozent enthalten sein. Auch das ist nicht lebensmittelklar und lebensmittelwahr. Für uns als SPD wäre es zum Beispiel auch ganz wichtig, dass wir neben der Produkttransparenz auch eine Transparenz der Arbeitsbedingungen von Betrieben hätten; denn der arbeitende Mensch sollte mindestens genauso wichtig sein wie Umweltaspekte und artgerechte Tierhaltung.
Sie sehen also, liebe Kolleginnen und Kollegen, anhand der wenigen Beispiele, dass diese Problematik viel weitergehend ist, als sie eben hier von meiner Kollegin von den PIRATEN geschildert wurde. Es gibt ganz viele Probleme, die im Kennzeichnungsbereich geregelt werden müssen. Der Gesetzentwurf, der hier von den PIRATEN vorgelegt wurde, wurde von Foodwatch, der Vegetariergesellschaft und der Veganergesellschaft gemeinsam erarbeitet und will eine bundesgesetzliche Regelung. Das ist in der Tat möglich. Es gibt Dinge, wo ich sage, jawohl, das müssen wir bundesweit regeln, zum Beispiel bei Bisphenol A. Das ist ein Kunststoff, der krebserregend und erbgutverändernd ist. Vor Jahren haben Frank
reich und Dänemark das für Babyflaschen separat geregelt. Europa hat sich dem angeschlossen, aber in ganz vielen Verpackungen ist der Stoff immer noch drin. Frankreich möchte jetzt auch noch einmal eine separate Regelung, weil man sagt, es kann Schwangere gefährden, weil das über den Hautkontakt in die Blutbahn kommt. Wenn man so etwas hätte, dann müsste man bundesweit eine Initiative ergreifen. Aber im vorliegenden Fall kann man nur die inländischen Produkte als vegan oder vegetarisch kennzeichnen und alle Produkte, die aus dem Binnenmarkt kommen - und wir haben einen europäischen Binnenmarkt -, kann man nicht kennzeichnen. Ich bin sogar der Meinung, dass das viel eher zu Irritationen führen würde als zu mehr Klarheit.
Frau Maurer, Sie haben gesagt, dass Sie dem Antrag der GRÜNEN zustimmen wollen. Die GRÜNEN haben ganz bewusst darauf hingewiesen, dass sie eine europaweite Regelung von vegan und vegetarisch wollen. Das ist genau das Gegenteil von dem, was in Ihrem Gesetzentwurf steht. Sie sagen, wir wollen das bundesweit gesetzlich regeln und die GRÜNEN sagen zu Recht, wir haben einen Binnenmarkt und das können wir nur europäisch regeln. Wir könnten das auch anders machen, aber die Irritation wäre viel zu groß. Ich bin Gewerkschafterin und kann Ihnen aus der Praxis sagen, die ganzen Betriebe sind europäisch unterwegs. Wenn wir hier eine eigene Regelung schaffen, dann werden die einfach ein französisches, englisches oder holländisches Etikett benutzen, wo sie auch noch Firmen haben, und hätten damit die deutsche Kennzeichnung umgangen.
Abg. Maurer (PIRATEN) mit einer Zwischenfrage: Sind Sie bereit zur Kenntnis zu nehmen, dass uns der Antrag der GRÜNEN-Fraktion heute Morgen erst zugegangen ist und es durchaus auch einmal passieren kann, dass man im Stress einen Absatz falsch liest?
Das ist ja kein Angriff auf Sie. Ich wollte nur sagen, wenn Sie diesem Antrag zustimmen, dann nehmen Sie das Gegenteil von dem an, was Sie heute hier vorgetragen haben. Aber auf europäischer Ebene ist das ja im Fluss. Es ist ja so, dass wir auch sagen, die Begriffe vegan und vegetarisch müssen definiert werden, ähnlich wie 1991 auf europäischer Ebene der Begriff „Bio“ definiert worden ist. Da sind wir ganz nah beieinander und da ist die EU schon weiter. Das Europäische Parlament hat schon entschie
den. Die haben gesagt, wir wollen eine gesetzliche Definition von vegan und vegetarisch. Es steht aber immer noch die Entscheidung des Europäischen Rates und der Kommission aus. Also, das ist schon im Fluss. Aber jetzt hier zu sagen, wir regeln das auf nationaler Ebene, das halte ich für verwirrend und auch nicht für zielführend. Ich habe ja Beispiele genannt, wo wir sagen, dass wir Verbesserungsbedarf sehen. Wir wollen den Antrag von uns in den Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz überweisen und eine Anhörung durchführen. Wir wollen dort auch den Antrag der GRÜNEN und auch den Inhalt Ihres Antrages gemeinsam diskutieren, ohne dass wir den Gesetzentwurf heute hier annehmen, denn den kann man so nicht annehmen. Wir lehnen den Antrag ab, aber den Inhalt Ihres Antrages wollen wir bei der Anhörung mit berücksichtigen und alles das diskutieren. Das sollten wir gemeinsam machen und dann überlegen, welche Schritte wir weiter gehen. Den Antrag der GRÜNEN könnten wir normalerweise annehmen -
Nein, ich bin mir nur nicht sicher, was im ersten Absatz gemeint ist. Frau Dr. Peter, Sie reden ja nach mir. Sie wollen, dass die Landesregierung auf Bundesebene sich für eine verpflichtende Herkunftsund Haltungskennzeichnung für bearbeitetes Fleisch einsetzt. Sie wollen, dass man sich auf europäischer Ebene einsetzt? Dann sind wir bei Ihnen und stimmen dem Antrag zu. Wenn Sie meinen, auch hier eine bundesweite Regelung unabhängig von Europa anzustreben, obwohl die meisten Produkte aus Europa kommen, dann müssten wir uns enthalten, denn dann sind wir nicht auf einer Ebene. Da warten wir nun auf Ihre Argumentation. Wir sagen: Wir brauchen Verbraucherwahrheit und Verbraucherklarheit. Wir brauchen klare Kennzeichnungen, damit Verbrauchertäuschung verhindert wird. Aber im Europäischen Binnenmarkt kann man das nicht sinnvoll im Klein-Klein regeln, selbst wenn das gesetzlich zulässig ist. - Vielen Dank.
Vielen Dank, Frau Kollegin Ries. - Zur Begründung des Antrages der BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN-Landtagsfraktion erteile ich Frau Abgeordneter Dr. Simone Peter das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Antrag der PIRATEN, Zutaten tierischen Ursprungs in Lebensmitteln zu kennzeichnen, geht eins zu eins auf einen Gesetzentwurf zurück, den die Vegane Gesellschaft Deutschland, der Vegetarierbund Deutschland und Foodwatch
vorgelegt haben. Das hat Isolde Ries eben schon ausgeführt. Wir haben damit ein Problem. Wir haben nicht grundsätzlich in der Sache ein Problem, wohl aber damit, dass wir in Nordrhein-Westfalen, in Schleswig-Holstein und hier im Saarland im gleichen Zeitraum mit identischen Anträgen der PIRATEN konfrontiert werden, die von einem Interessensverband vorformuliert wurden und wortgleich, wirklich eins zu eins wortgleich, übernommen worden sind, ohne dass das kenntlich gemacht worden ist. Ich hätte mir gewünscht, dass die PIRATEN das kenntlich gemacht hätten: Dieser Antrag ist eins zu eins auf der Internetseite von Foodwatch zu finden, das ist kein PIRATEN-Antrag.
Wir haben uns immer dagegen gewehrt, dass Gesetzentwürfe von Pharmakonzernen eins zu eins im Bundestag verwendet wurden. Auch hier geht es um Interessensverbände. Wenngleich ich also den Inhalt des Antrages teilweise unterstütze, insoweit schließe ich mich den Ausführungen von Isolde Ries an, möchte ich doch klar sagen: Das hat für uns wenig mit Transparenz und wenig mit der Unterscheidung zwischen Politik und Interessensverband zu tun. Das war hier voranzustellen.
Auch wir halten im Fall der Verwendung tierischer Bestandteile in Lebensmitteln grundsätzlich eine Kennzeichnungspflicht für angezeigt. Die zunehmende Zahl von Vegetariern und Veganern soll auf einen Blick erkennen können, ob in Produkten oder Aromen tierische Bestandteile verarbeitet worden sind. Aber auch das generelle Bewusstsein für die Zusammensetzung der Lebensmittel - insoweit unterstütze ich das im Antrag der Großen Koalition verfolgte Anliegen, das über die Interessen der Veganer und Vegetarier hinausgeht - ist, insbesondere auch durch die Lebensmittelskandale bedingt, deutlich gestiegen. Zudem setzen immer mehr Menschen auch auf eine artgerechte Tierhaltung bei der Aufzucht von Nutztieren. Wir brauchen grundsätzlich mehr Transparenz hinsichtlich aller Produktbestandteile und der Lieferwege, wir brauchen effizientere und besser vernetzte Kontrollmechanismen, zudem ein stärkeres Bewusstsein für gute Produkte, die vor allem auch regional und nachhaltig erzeugt werden sollten. Das Thema „regionale Vermarktung“ wird nachher im Zuge der ELER-Debatte ja noch anzusprechen sein.
Wir wollen, dass die Inhaltsstoffe und die Herkunft von Lebensmitteln für die Verbraucherinnen und Verbraucher klar und einfach erkennbar sind. Das muss auch, das ist vom PIRATEN-Antrag nicht erfasst, für die Tierhaltungs- und Herstellungsbedingungen gelten. Es ist diesbezüglich bei uns keine Unterscheidung zwischen biologischen und nicht biologischen Produkten vorgenommen worden, es muss vielmehr generell die gesamte Kette der Herstellung, inklusive der Haltung der Tiere, berücksich
tigt und entsprechend gekennzeichnet werden. Wenn tierische Erzeugnisse in Produkten enthalten sind oder bei der Herstellung verwendet werden, muss das detailgenau angegeben werden; dieses Erfordernis ist gerade wieder bei den Lebensmittelskandalen erlebbar geworden. Andernfalls werden wir immer wieder mit Verbrauchertäuschung konfrontiert werden. Es geht um klare Richtlinien für die Lebensmittelhersteller und damit auch um ein Ende der Verbrauchertäuschung. In diesem Kontext sollten wir auch über die Ergänzung der tierrechtlichen Komponente diskutieren. Das regen wir an, und das ist ein Aspekt, der im PIRATEN-Antrag fehlt.
Frau Kollegin Ries, ich möchte gerne etwas ausführen zum Thema der Differenzierung von nationaler und europäischer Ebene. Wir haben gerade auf Initiative eines rot-grün regierten Bundeslandes im Bundesrat mit rot-rot-grüner Mehrheit einen an den Bund gerichteten Entschließungsantrag beschlossen, wonach zur Kennzeichnung der Herkunft der in Lebensmitteln verarbeiteten Eier und Eiprodukte auch die Verordnung über die Kennzeichnung von Lebensmitteln auf nationaler Ebene verändert werden soll, aber eben auch eine Änderung EU-rechtlicher Kennzeichnungsvorschriften betrieben werden soll.
Es geht uns auch darum, auf nationaler Ebene die Möglichkeiten auszuschöpfen, solange einschlägige Regelungen auf EU-Ebene fehlen und so weit die nationale Rahmengesetzgebung dies ermöglicht. Wir wollen mit diesem Entschließungsantrag erreichen, dass bei allen Lebensmitteln in Fertigpackungen, die Eier und Eiprodukte enthalten, aussagekräftige Angaben zur Haltungsart der Legehennen und der Erzeugung in analoger Anwendung der EU-Verordnung verpflichtend vorgeschrieben werden, unabhängig davon, ob die Produkte in Deutschland erzeugt werden oder nicht. Und wir wollen eine EUweit gültige Ausdehnung der Angaben zur Haltungsart bei in Lebensmitteln, Bedarfsgegenständen und zubereiteten Speisen verarbeiteten Eiern.