Der saarländische Gesetzesentwurf verzichtet auch ganz bewusst nicht auf Disziplinarmaßnahmen. Diese können als regulierende Maßnahmen das geordnete Zusammenleben einer schwierigen Personengruppe fördern und sind deshalb auch gerechtfertigt. Dabei dürfen diese nur unter engen Voraussetzungen, zurückhaltend und im Bewusstsein der bereits beschriebenen „Ausnahmesituation Sicherungsverwahrung“ angewendet werden.
Abschließend möchte ich noch kurz auf die Kritik an den datenschutzrechtlichen Bestimmungen eingehen. Die Regelung der Speicherdauer bei Videoüberwachung ist der Besonderheit der Anstalten geschuldet. Eine Anstalt der Sicherungsverwahrung ist ebenso wie eine Justizvollzugsanstalt nicht mit einer öffentlichen Einrichtung vergleichbar, da die Videoüberwachung dort systemimmanent ist. Deshalb müssen die datenschutzrechtlichen Bestimmungen insgesamt auch diesen Besonderheiten - also der Sicherheit der Anstalt und der Gefährlichkeit der Untergebrachten - Rechnung tragen. Außerdem sind die Speicherfristen auch abgestimmt mit den Sicherheitsinspektoren der saarländischen Justizvollzugsanstalten.
Ich fasse zusammen. Der Gesetzesentwurf ist alles in allem selbstverständlich für das Saarland notwendig, da eine Rechtsgrundlage vorgehalten werden muss, um auch im Saarland Sicherungsverwahrte unterbringen zu können, wenn auch nur im Einzelfall. Der vorliegende Gesetzentwurf entspricht sämtlichen Vorgaben höchstrichterlicher Rechtsprechung, ist dabei abgestimmt auf die saarländischen Besonderheiten und wird begleitet von einem Behandlungskonzept, das sowohl mit Blick auf die Opfer als auch mit Blick auf die Täter und das Gemeinwohl erstellt wurde. Ich bitte daher um Ihre Zustimmung. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben heute in gewissem Maße ein Déjà-vu-Erlebnis, da vor drei Wochen der entsprechende Gesetzentwurf für den Strafvollzug behandelt wurde. Gerade die datenschutzrechtlichen Bedenken wurden für beide Gesetzentwürfe gleichermaßen geäußert. Dementsprechend gilt das Meiste von dem, was ich in der letzten Plenarsitzung bezüglich des Datenschutzes gesagt habe, auch hier. Ich möchte allerdings noch mal speziell zwei Aspekte herausgreifen, weil darauf schon beim letzten Mal niemand einging, zum einen die Datensparsamkeit. Da ist es nämlich so, dass Datenschutz bei Datensparsamkeit beginnt. Bei der Datensparsamkeit geht es darum, keine Daten zur Verfügung zu stellen, solange es nicht nötig ist. Das gestaltet sich völlig anders in dem Moment, in dem es nötig wird. Genau da räumen auch wir in unserem Abänderungsantrag die nötigen Rechte zur Datenweitergabe ein. Aber Daten bei der Polizei zu lagern, wenn sie nur in der Sicherungsverwahrung gebraucht werden, entspricht eben nicht der Datensparsamkeit.
Zum Zweiten greife ich die Speicherfrist für Videoüberwachung heraus; das hat Frau Berg schon gesagt. Wir selbst haben der besonderen Situation einer Sicherungsverwahrung dahingehend genüge getan, dass wir eben nicht die sonst übliche 24-Stunden-Frist fordern, sondern durchaus eine Woche einräumen. Aber vier Wochen sind überzogen; das steht völlig außer Frage. Sie haben selbst gesagt, dass das in Abstimmung mit den Sicherheitsbeauftragten stattgefunden hat. Klar wollen die immer nur noch mehr. Es muss aber auch in Abstimmung mit den Datenschutzbeauftragten stattfinden. Wenn die sagen, nein, das ist überzogen - und das haben sie gesagt -, dann muss auch das Berücksichtigung finden.
Bei unserem Abänderungsantrag ist all dies berücksichtigt. Es gibt einen weiteren kleinen Punkt - klein in dem Sinne, dass am Gesetzestext keine große Änderung notwendig ist. Er berücksichtigt aber genau das, was die Kollegin Heike Kugler bezüglich des Schusswaffengebrauchs gesagt hat. Es gab die Stellungnahme, dass im Ernstfall die Polizei hinzugezogen wird. Die Polizei hat bereits eine Ermächtigung zum Schusswaffengebrauch; sie braucht sie nicht noch einmal durch ein weiteres Gesetz.
Ganz kritisch sehen wir aber nach wie vor die dynamische Verweisung. Das hatte ich bereits in der Ersten Lesung gesagt; ich sage es hier wieder. Das Problem besteht darin, dass in dem vorliegenden Gesetzentwurf auf rheinland-pfälzisches Landesrecht in der jeweils geltenden Fassung verwiesen wird. Hamburg und Schleswig-Holstein haben das gleiche Problem bezüglich der Sicherungsverwahrung. Hamburg hat keine eigene Sicherungsverwah
rung und kooperiert dementsprechend mit Schleswig-Holstein, so wie wir mit Rheinland-Pfalz kooperieren. Hamburg und Schleswig-Holstein haben es richtig gemacht. Sie haben mehr oder minder identische Gesetze beschlossen, verweisen aber eben nicht von einem Gesetz auf das andere.
Hier geschieht der Verweis. Das wäre noch okay, wenn man statisch auf die jetzt geltende Fassung von Rheinland-Pfalz verweisen würde, weil dann jede Änderung auch von uns abgesegnet werden müsste. Aber in dem Moment, in dem wir dynamisch auf die jeweils geltende Fassung von RheinlandPfalz verweisen und damit Änderungen von Rheinland-Pfalz automatisch übernehmen, ohne dass dies Gegenstand im hiesigen Landtag wird, haben wir das Problem, dass der Landtag von Rheinland-Pfalz Entscheidungen zumindest in diesem Bereich für das Saarland treffen kann. Dafür gibt es keine demokratische Legitimation. Der Landtag von Rheinland-Pfalz wurde nicht von den saarländischen Wählern gewählt, auch nicht anteilig, wie das beim Bundestag der Fall wäre.
Zuletzt ist noch zu sagen, dass es auch eine Frage der Verantwortung ist. Wir sind als Landtag des Saarlandes von den saarländischen Wählern gewählt und schulden ihnen dementsprechend die Verantwortung, dass wir uns damit befassen, wenn Änderungen kommen. Änderungen von RheinlandPfalz sollen nicht automatisch übernommen werden, sondern reflektiert behandelt werden. Es wird noch einmal darüber nachgedacht, ob es überhaupt sinnvoll ist, in dem Fall selbst aktiv zu werden, oder ob wir damit einverstanden sind. Diese Verantwortung dürfen wir nicht abgeben. Deshalb bin ich ganz klar gegen die dynamische Verweisung.
Darauf zielt unser Abänderungsantrag ab. Damit wäre alles in Ordnung. Wir machen aus der dynamischen eine statische Verweisung auf die jetzt geltende Fassung. Damit wäre das geheilt. Dann könnten wir dem Ganzen zustimmen. Sollte der dynamische Verweis drin bleiben, müssten wir es ablehnen. Danke.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter. - Das Wort hat nun der Fraktionsvorsitzende von B 90/GRÜNE, Hubert Ulrich.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Sicherungsverwahrung, also die Unterbringung von weiter gefährlichen Straftätern nach Verbüßung der Freiheitsstrafe zum Zweck der Sicherheit der Bevölkerung, ist ein Sonderopfer, das vom Sicherheitsverwahrten zum Schutz der Bevöl
kerung vor dessen Gefährlichkeit vom Staat verlangt wird. Der Vollzug der Sicherungsverwahrung war bisher im Strafvollzugsgesetz geregelt.
Mit Entscheidung vom 04.05.2011 hat das Bundesverfassungsgericht diese Bestimmung des Strafgesetzbuches über die Unterbringung in der Sicherungsverwahrung als verfassungswidrig erkannt. Für die Neuregelung wurde Bund und Ländern eine Frist bis zum 31.05. dieses Jahres gegeben. Nach der Föderalismusreform von 2006 fallen Strafvollzug und Sicherungsverwahrung in die Kompetenz des Landes. Im Saarland gibt es keine Einrichtung zum Vollzug der Sicherungsverwahrung. Es besteht deshalb mit Rheinland-Pfalz eine Verwaltungsvereinbarung, womit der Vollzug der Sicherungsverwahrung für saarländische Sicherheitsverwahrte in der Anstalt Diez in Rheinland-Pfalz erfolgt.
Die sozialtherapeutische Behandlung wird für saarländische Sicherheitsverwahrte aber im Saarland durchgeführt, weshalb ein saarländisches Gesetz notwendig ist. Der Entwurf des saarländischen Gesetzes über den Vollzug verweist im Wesentlichen dynamisch auf die entsprechende Anwendung des Landesgesetzes von Rheinland-Pfalz und bringt folgende Ergänzungen: die Anwendung von Schusswaffengebrauch - sie wurde gerade angesprochen -, Disziplinarmaßnahmen und die erforderlichen Datenschutzregelungen im Saarland.
Die Neuregelung des Vollzuges ist durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts gefordert worden; das habe ich bereits eben gesagt. Aber man muss dazu erwähnen, dass im Gesetzgebungsverfahren trotzdem die verfassungsrechtlichen Erfordernisse zu beachten sind. Ein Problem für uns ist die dynamische Verweisung, die der Kollege von den PIRATEN und ich gerade angesprochen haben. Mit dieser dynamischen Verweisung entzieht sich der saarländische Landesgesetzgeber seiner Pflicht, das für das Saarland geltende Recht selbst zu schaffen.
Wenn der Landtag in Rheinland-Pfalz das dortige Gesetz ändert, dann ändert sich damit auch das im Saarland geltende Recht, ohne dass der Landesgesetzgeber hier mit der Änderung befasst ist. Der saarländische Gesetzgeber entzieht sich somit seiner Pflicht, die jeweils geltende Regelung in einem Verfahren der eigenen Willensbildung zu schaffen. Es wird also in Zukunft gesetzliche Regelungen auf dem Gebiet der Landesgesetzgebung geben, mit denen sich der Landtag des Saarlandes inhaltlich nicht auseinandergesetzt hat und die er womöglich vielleicht gar nicht will. Das wäre ja denkbar. Das ist auch der Grund, weshalb wir uns bei dem Entwurf der Landesregierung enthalten werden. Dem Abänderungsantrag der PIRATEN, der diese dynamische Verweisung streicht, werden wir deshalb zustimmen.
Zu den inhaltlichen Regelungen. Die Anordnung der Sicherungsverwahrung legt den Betroffenen ein Sonderopfer auf. Ihnen wird auferlegt, auf ihre Freiheit zu verzichten, um die Bevölkerung vor ihrer weiter bestehenden Gefährlichkeit zu schützen. Die Strafe ist verbüßt, die Tat ist aufgeklärt, die Schuld ist festgestellt. Nun hat der Täter trotzdem ein Sonderopfer zu bringen. Er muss seine Freiheit aufgeben, weil er möglicherweise eine Gefahr für die Allgemeinheit darstellt, was von entsprechenden Gutachten festgestellt werden muss. Das Bundesverfassungsgericht fordert hier keine weitere Belastung über den Freiheitsentzug hinaus.
Im Gesetzentwurf gibt es aber weitere Einschränkungen über den Freiheitsentzug hinaus. Zu nennen sind die eben angeführten Disziplinierungsmaßnahmen gegen den Sicherungsverwahrten. Zum Beispiel gibt es in der Freiheit keine Disziplinierungsmaßnahmen, wenn weder Straftaten noch Ordnungswidrigkeiten begangen werden. Vor diesem Hintergrund müssten diese Formulierungen im Gesetz nicht drinstehen. Es ist schwer nachvollziehbar, warum Sie das hier so formulieren. Mit diesem Vorbehalt und der gesetzgeberischen Besonderheit mit der dynamischen Verweisung, wie Sie sie formulieren, werden wir uns bei dem Gesetzentwurf insgesamt enthalten. - Vielen Dank.
Danke, Herr Abgeordneter. - Das Wort hat nun der Abgeordnete Roland Theis von der CDU-Landtagsfraktion.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Nach intensiver Befassung mit beiden Gesetzen zum Strafvollzug beziehungsweise zur Sicherungsverwahrung ist heute die abschließende Beratung des Gesetzes über die Sicherungsverwahrung. Ich kann mich aufgrund der umfangreichen Ausführungen der Kollegin Berg auf einige wenige Anmerkungen konzentrieren. Die Besonderheit des Gesetzes - das ist sehr deutlich geworden -, ist, dass es im Wesentlichen auf einem dynamischen Verweis auf das Gesetz über die Sicherungsverwahrung unseres Nachbarlandes Rheinland-Pfalz basierend auf dem von uns mit ausgearbeiteten Entwurf der so genannten 10er-Gruppe für die Strafvollzugsgesetze in Gänze in der Bundesrepublik Deutschland beruht. Damit haben wir heute in diesem Gesetzentwurf - wie ich finde - ein gutes Stück gelebten, kooperativen Föderalismus vor uns, der durch die Zusammenarbeit der Exekutiven und der Legislativen der Länder Realität wird.
nicht teilen. Ein dynamischer Verweis ist nichts Neues. Das kommt auch in anderen Gesetzen im Bund und in den Ländern vor. Auch in Rheinland-Pfalz fallen Gesetze nicht vom Himmel. Auch in RheinlandPfalz werden Gesetze über Lesungen beraten. Wir sind auch in der Lage, dies in Rheinland-Pfalz zu verfolgen. Sollte es tatsächlich dazu kommen, dass der rheinland-pfälzische Landtag etwas verabschiedet, auf das unser dynamischer Verweis eben verweist, dann ist der saarländische Landtag natürlich in der Lage, sowohl eine Sonderregelung zu treffen, als auch den dynamischen Verweis an der Stelle zurückzunehmen. Deshalb ist es überhaupt kein demokratietheoretisches Problem, aber es ist für die Regel aller Fälle die viel praktischere Lösung. Deshalb halten wir auch am dynamischen Verweis fest.
Dass dieses gute Stück gelebten, kooperativen Föderalismus’ nicht die Selbstaufgabe des einzelnen Landesgesetzgebers darstellt, zeigen die landesrechtlichen Besonderheiten und damit auch die Abweichungen vom Gesetz über die Sicherungsverwahrung in Rheinland-Pfalz. Dass diese Regelungen nicht anwendungslos bleiben, weil sie selbstverständlich nur für Anstalten im Saarland gelten, zeigt ein Blick in die Praxis, auf die Kollegin Berg vorhin bereits verwiesen hat.
Ich möchte mich daher lediglich darauf konzentrieren, einige Anmerkungen zu dem zu machen, was vonseiten der PIRATEN-Fraktion insbesondere zu den datenschutzrelevanten Änderungsanträgen gesagt worden ist. Datenschutz ist ein hohes Gut. Das unterschreiben auch wir. Datenschutz ist ein hohes Gut, dessen Bedeutung auch dem Gesetzgeber in Bezug auf die Sicherungsverwahrung stets bewusst sein muss. Es ist ein hohes Gut, ja - aber ein Dogma, nein. Sehr geehrter Herr Augustin, wenn Sie zum Beispiel fordern, dass erkennungsdienstliche Unterlagen unmittelbar nach der Entlassung von Sicherungsverwahrten vernichtet werden sollen, dann folgen Sie zwar damit - das ist unumstritten - dem Grundsatz der Datensparsamkeit, dann werden Sie dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung des entlassenen Sicherungsverwahrten mehr als 100 Prozent gerecht, aber Sie werden allen anderen Rechtsgütern nicht gerecht, die der Gesetzgeber im Blick haben muss, wenn er über die Daten von jedenfalls in der Vergangenheit hochgefährlichen Straftätern zu entscheiden hat. Denn neben dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung der Täter gibt es auch das Recht auf Schutz von Leib und Leben potenzieller Opfer. Das wägen Sie nicht richtig ab. Der Schutz von Leib und Leben potenzieller Opfer geht für uns jedenfalls am Ende immer noch vor dem Datenschutz der Täter. Daher lehnen wir Ihren Änderungsantrag ab und bitten um Unterstützung des Gesetzentwurfes. - Herzlichen Dank.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Theis. Weitere Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache.
Die PIRATEN-Landtagsfraktion hat mit der Drucksache 15/478 einen Abänderungsantrag zum Gesetzentwurf eingebracht. Wir kommen zur Abstimmung über den Abänderungsantrag. Wer für die Annahme des Abänderungsantrages Drucksache 15/478 ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Abänderungsantrag Drucksache 15/478 mit Stimmenmehrheit abgelehnt ist. Dagegen gestimmt haben die CDU- und die SPD-Fraktion, zugestimmt haben die Fraktion DIE LINKE, die PIRATEN und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
Auch vom Ausschuss für Justiz, Verfassungs- und Rechtsfragen sowie Wahlprüfung liegt ein Abänderungsantrag Drucksache 15/460 zum Gesetzentwurf Drucksache 15/387 vor. Wir kommen zur Abstimmung über diesen Abänderungsantrag des Ausschusses. Wer für die Annahme des Abänderungsantrages Drucksache 15/460 ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Abänderungsantrag Drucksache 15/460 einstimmig angenommen ist. Zugestimmt haben die Koalitionsfraktionen und enthalten haben sich die Oppositionsfraktionen.
Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfes Drucksache 15/387 in Zweiter und letzter Lesung unter Berücksichtigung des angenommenen Abänderungsantrags ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 15/387 in Zweiter und letzter Lesung unter Berücksichtigung des angenommenen Abänderungsantrages mit Stimmenmehrheit angenommen ist. Zugestimmt haben die Koalitionsfraktionen bestehend aus CDU und SPD. Dagegen gestimmt hat die Fraktion der PIRATEN. Enthalten haben sich die Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
Kolleginnen und Kollegen, wir treten nun in die Mittagspause ein. Wir treffen uns hier um 13.20 Uhr wieder.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir setzen die unterbrochene Sitzung fort. Wie Sie sehen, gibt es auch einen neuen Präsidenten.
Ich bedanke mich für die freundliche Aufnahme. Zurück zum Ernst des Tages. Wir kommen zu den Punkten 5, 14 und 15 der Tagesordnung:
Beschlussfassung über den von der PIRATEN-Landtagsfraktion eingebrachten Antrag betreffend: Verordnung zur Änderung der Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung - endlich mehr Sicherheit für Verbraucher (Druck- sache 15/470)
Beschlussfassung über den von der CDULandtagsfraktion und der SPD-Landtagsfraktion eingebrachten Antrag betreffend: Transparente und umfassende Informationen für Verbraucher durch detaillierte Lebensmittelkennzeichnung (Drucksache 15/493)
Beschlussfassung über den von der BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN-Landtagsfraktion eingebrachten Antrag betreffend: Verbraucherschutz - Transparenz bei der Kennzeichnung von Lebensmitteln mit tierischen Bestandteilen (Drucksache 15/495)
Zur Begründung des Antrags der PIRATEN-Landtagsfraktion erteile ich der Frau Abgeordneten Jasmin Maurer das Wort.
Danke, Herr Präsident. - Meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kollegen und Kolleginnen! Eigentlich fangen wir jetzt nach dem Mittagessen gerade passend mit einem solchen Thema an, ein super Timing. Das deutsche Lebensmittelrecht enthält bisher sehr wenige und sehr schlechte Regelungen für die Kennzeichnung von Zutaten tierischen Ursprungs, sei es von Aromen, von Zusatzstoffen oder auch von technischen Hilfsstoffen, die bei Lebensmitteln eingebracht werden.
Hinzu kommt, dass es keine wirkliche juristische Definition der Begriffe „vegetarisch“ und „vegan“ gibt. Das macht es einer Vielzahl von Verbrauchern nahezu unmöglich, sich nach ihrer Überzeugung oder religiösen Zugehörigkeit zu ernähren. Ich bringe ein Beispiel: Juden und Muslime essen ja kein Schweinefleisch. Ob es jetzt als Trägerstoff für Vitamine dient, beispielsweise in Gelatine, in Multivitaminsäften, oder als Ausgangsstoff für Aromen - so werden beispielsweise Schwein und Rind in Chips verarbeitet - oder ob es einfach nur um technische Hilfsstoffe geht, viele Lebensmittel, von denen man erwarten sollte, dass keine tierischen Produkte erhalten sind, werden ohne Kennzeichnung trotzdem mit tierischen Produkten hergestellt. Für Vegetarier und Veganer,