Protokoll der Sitzung vom 26.06.2013

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Vielen Dank, Frau Abgeordnete Döring. - Das Wort hat nun die Abgeordnete Heike Kugler von der Fraktion DIE LINKE.

Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Dass man das Rad nicht neu erfinden muss, braucht man eigentlich nicht zu sagen. Gesetze sind schon häufiger abgeschrieben worden. Gerade beim Justizvollzug hatten wir vor Kurzem, in der letzten Plenarsitzung einige Beispiele dafür. Man sollte sich hüten, darauf herumzuhacken. Man muss erfolgreiche Entwürfe nicht neu erfinden, man sollte sie kopieren, wenn etwas gut gemacht worden ist. Insofern ist die Frage, ob man diesen nicht wirklich auch so benutzen kann.

(Beifall bei den Oppositionsfraktionen.)

Das uns vorliegende Seniorenmitwirkungsgesetz ist nicht das erste seiner Art in Deutschland, auch nicht in Thüringen, und damit bei Weitem nicht das erste in Europa. Daher gilt es, genauer hinzuschauen und auch die Erfahrungen, die andernorts damit gemacht worden sind, mit einzubeziehen.

Werfen wir einen Blick auf unsere bundespolitischen Nachbarländer und auch auf das Ausland: Berlin, der deutsche Vorreiter in Sachen Seniorenmitwirkungsgesetz, griff auf einen österreichischen Entwurf zurück. Auch die skandinavischen Länder zählen bei der rechtlichen und institutionellen Verankerung von Seniorenvertretungen auf kommunaler beziehungsweise regionaler Ebene zu den Vorreitern in Europa. Ähnliches kennen wir bereits aus dem Bildungsbereich, auch da werden skandinavische Verhältnisse angestrebt.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, nachdem Berlin bereits 2006 mit einem Gesetz den Anfang gemacht hat, folgten ihm 2010 das Bundesland MecklenburgVorpommern und 2012 Thüringen und Hamburg. Das heißt, mit der Forderung nach einem Landesseniorenmitwirkungsgesetz sind wir keine Exoten, weder in Deutschland noch in der EU. Es ist wichtig und notwendig, sich dieses Themas anzunehmen. Das sollten auch wir hier zur Kenntnis nehmen und beleuchten, wie die Seniorenverbände das selber sehen. Der VdK ist bereits genannt worden, auf Bundesebene gibt es die Bundesarbeitsgemein

schaft der Landesseniorenvertretungen, aus deren Homepage ich zitieren will: „Seniorenvertretungen arbeiten im vorparlamentarischen Raum als Bindeglied zwischen Politik, Verwaltung und älteren Menschen auf kommunaler Ebene sowie auf der Landes- und Bundesebene. Zur positiven Gestaltung des demografischen Wandels ist das Engagement der Bürgerinnen und Bürger unverzichtbar.“ - Im Saarland hat sich der Landesvorsitzende des VdK Armin Lang an das Landesparlament und an die Landesregierung gewandt mit einem Vorschlag zu einem Seniorenmitwirkungsgesetz und mit der Bitte um eine verbesserte Interessenvertretung. Er will diese für benachteiligte Menschen erreichen.

Genau das ist es, was die Landesregierung sonst immer vorgibt, sich auf die Fahne zu schreiben. Wir wollen hören, wo es brennt, wir wollen Menschen mit einbeziehen. Hier könnten wir es auch machen, und zwar rechtsverbindlich. Wenn die Landesregierung die Bürgerbeteiligung stärken will, so hat sie hier und heute ihre Chance, dies zumindest auf den Weg zu bringen.

(Vereinzelt Beifall bei den Oppositionsfraktionen.)

In allen Länderparlamenten, die das Gesetz bereits eingeführt haben, steht man diesem Gesetz nach wie vor positiv gegenüber. Es wird in den Gremien von allen Parteien unterstützt, da es eine unmittelbare Einbindung und direkte Beteiligung von Menschen mit Lebenserfahrung beinhaltet. Die Stärkung der Mitbestimmungsrechte der Seniorinnen und Senioren wird durch ein Initiativrecht, ein Anhörungsrecht und ein Mitwirkungsrecht beschrieben, die in dem Entwurf auch einklagbar sind. Das haben wir zurzeit in der Form so ausgeprägt noch nicht.

Im ehrenamtlichen Bereich wird von unseren Seniorinnen und Senioren sehr viel verlangt, wo sie sich einbringen und mitsprechen sollen. Von daher macht es Sinn, wenn wir ein bisschen mehr an Leistung in unserer Gesellschaft erwarten, dies auch mit einem bisschen mehr an Mitbestimmung zu vergüten und es gesetzlich in den entsprechenden Rahmen zu stellen.

Sinnvoll wäre an dieser Stelle auch, älteren Zuwanderinnen und Zuwanderern ohne deutsches beziehungsweise EU-Wahlrecht für Seniorenvertretungen ebenfalls das vollständige Wahlrecht zu erteilen. So werbe ich für das Seniorenmitwirkungsgesetz. Es sollte auch bei uns wie in anderen Bundesländern mit breiter Zustimmung eingeführt werden. Das Gutachten zum Berliner Seniorenmitbestimmungsgesetz, das schon 2006 verabschiedet wurde, wurde 2011 von der Friedrich-Ebert-Stiftung genauer unter die Lupe genommen. Es stellt ein äußerst positives Resümee dar im Hinblick auf die Gesetzeslage, es gibt auch positive Anregungen, wo es noch Verbesserungen geben kann. Daher plädieren wir, die LIN

KE, für das Seniorenmitbestimmungsgesetz, denn die unmittelbare Einbindung und direkte Beteiligung unserer Seniorinnen und Senioren ist uns wichtig. Sie ist dringend vonnöten in einer überalternden Gesellschaft. Die Zeit ist reif. Lassen Sie uns das Thema gemeinsam anpacken. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der LINKEN.)

Vielen Dank, Frau Abgeordnete Kugler. - Das Wort hat nun der Abgeordnete Uwe Conradt von der CDU-Landtagsfraktion.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Lassen Sie mich vorweg eines anmerken, was die Kollegin Maurer richtig gesagt hat und was der Ausgangspunkt für diese Initiative war. Richtig ist, wir werden weniger. Richtig ist auch, unsere Gesellschaft wird insgesamt älter. Aber lassen Sie mich gleich eines hinzufügen: Wenn der Eindruck erweckt wird, dass die Seniorinnen und Senioren, die älteren Menschen in unserem Lande, nicht aktiv am gesellschaftlichen Leben teilnehmen können, dann muss dies in diesem Parlament richtiggestellt werden. Dieser Eindruck ist absolut falsch.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Die älteren Menschen in unserem Land nehmen aktiv an dem gesellschaftlichen Leben teil, auch am kulturellen, und sie haben dazu ein breites Angebot von den Kommunen, von den Kreisen, von den Vereinen, von vielen Initiativen. Ich sage es einmal so: Die älteren Menschen in diesem Land bilden in vielen Vereinen, in vielen Initiativen nicht nur das Rückgrat derer, die teilnehmen, sondern das Rückgrat derer, die das Ganze anbieten. Das ist doch die Wahrheit in unserem Lande!

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Das gilt im Übrigen auch in vielen Bereichen der Politik, nicht nur in der Politik, die in den richtigen und guten Seniorenbeiräten gemacht wird, sondern auch in der aktiven Politik auf der kommunalen Ebene, auf der Kreisebene und auch auf den Ebenen darüber hinaus. Insofern - das muss gesagt werden tritt diese Koalition den älteren Menschen in unserem Land mit großem Respekt gegenüber, mit einem großen Gefühl von Dankbarkeit vor der Lebensleistung der älteren Menschen in unserem Land. Deshalb und in dieser Kenntnis gibt es eben auch auf anderen Ebenen, gerade auch auf der kommunalen Ebene, auf der Kreisebene, ein erhebliches Angebot, es richtig zu machen.

(Abg. Kugler (DIE LINKE) )

Zur Frage der Erforderlichkeit Ihrer Initiative. 80 Prozent der älteren Menschen im Saarland leben in Kommunen mit entweder einem Seniorenbeauftragten oder einem Seniorenbeirat oder beidem. Das ist die Realität in unserem Land. Es gibt schon das, was Sie fordern.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

100 Prozent der saarländischen Senioren leben in einem Kreis oder im Regionalverband mit einem Kreisseniorenbüro. 100 Prozent der saarländischen Senioren leben im Land unter dem Landesseniorenbeirat. Das ist die Wahrheit zu der Frage, ob es eine Erforderlichkeit für Ihre Initiative gibt. Es gibt sie eben nicht. Seit 1997 gibt es den Landesseniorenbeirat. Dazu gibt es einen Beschluss des saarländischen Landtages.

Frau Maurer, statt zu sagen, das ist erforderlich, könnten Sie auch noch sagen, wir gehen in unserer Initiative ein bisschen darüber hinaus, wir möchten, dass da mehr Kompetenzen hineingehen. Aber das ist nicht der Fall, sondern Sie bleiben mit Ihrer Initiative noch hinter dem Status quo zurück. Das ist doch die Wahrheit! Denn heute ist es so, dass der Landesseniorenbeirat verpflichtend, auf Beschluss dieses Gremiums, vor Erlass von Gesetzen und Verordnungen von besonderer Bedeutung für die Seniorinnen und Senioren zu hören ist. Eine solche Mitwirkungspflicht ist in Ihrem Gesetzentwurf nicht zu finden. Das ist das Problem, wenn man nur aus anderen Parlamenten kopiert, ohne es genau zu lesen und ohne genau hinzukucken, was es in unserem Land gibt! Es gibt eben in unserem Land schon eine ganze Menge, aber die PIRATEN kommen hinterher wie die alte Fastnacht. Das ist doch die Wahrheit bei diesem Thema.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Fakt ist, in den Kommunen, in denen es noch einen Handlungsbedarf gibt, appellieren wir daran. Da appellieren wir heute schon an die Verantwortlichen, sich intensiver mit der Frage der Einführung eines Seniorenbeirats oder eines Seniorenbeauftragten auseinanderzusetzen. Natürlich wird diese Koalition handeln. Genau dort, wo es erforderlich ist, handeln wir. Sachgerecht und erforderlich muss es sein. Deshalb ändern wir dort, wo es hingehört, nämlich im KSVG, im Rahmen einer Soll-Vorschrift diese Maßnahme.

Ich sage noch einen Satz zum VdK. Der VdK leistet sehr viel Gutes für unser Land. Aber wenn man sich an einer zentralen Stelle mit einer Gesetzesinitiative vorwagt, bei der man fragen könnte, mit wem man das rückkoppelt, und es betrifft die Senioren und es betrifft den Landesseniorenbeirat, dann wäre es doch angebracht gewesen, vielleicht mit dem Landesseniorenbeirat Kontakt aufzunehmen.

So hat sich der Landesseniorenbeirat genötigt gefühlt, die Initiative zurückzuweisen und darauf hinzuweisen, dass er selbst es als richtig und erforderlich ansieht, das KSVG im Sinne einer Soll-Vorschrift zu ändern, was Seniorenbeiräte auf kommunaler Ebene angeht. Insofern muss man sagen, diejenigen, die wissen, was erforderlich ist, stützen das Anliegen der Großen Koalition. Wir werden den Gesetzentwurf deshalb ablehnen. - Vielen Dank.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Conradt. - Das Wort hat nun Frau Dr. Simone Peter von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es wurde eben schon angeführt: In einigen Bundesländern, Berlin - mit langer Tradition -, Mecklenburg-Vorpommern, Hamburg und Thüringen gibt es bereits Seniorenmitwirkungsgesetze. Das ist kein neuer Tatbestand, mit dem die PIRATEN aufschlagen, um die Mitwirkungsrechte der Senioren und die Förderung der aktiven Teilhabe an der Willensbildung bei relevanten Entscheidungen zu fordern. Die Forderung nach der Festigung von Mitwirkungsrechten und eine größere Beteiligung der älteren Menschen am politischen und gesellschaftlichen Leben ist durchaus berechtigt angesichts des demografischen Wandels und der Notwendigkeit, bestimmte Rahmenbedingungen, auch bestimmte Mindeststandards für die Arbeit von Seniorinnen und Senioren festzulegen.

Es wurde zu Recht darauf hingewiesen, im Saarland existiert bereits ein Landesseniorenbeirat, schon längere Zeit, der den Landtag und die Landesregierung in allen grundsätzlichen Fragen der Politik für ältere Menschen berät. Er spricht Empfehlungen aus, zu dem die Landesregierung und der Landtag regelmäßig Stellung nehmen. Kürzlich hat er noch einmal getagt. Er unterstützt die Gründung und die Arbeit in kommunalen Seniorenbeiräten und informiert über Weiterbildungsmöglichkeiten für Mitglieder von kommunalen Seniorenbeiräten. Vor dem Erlass von Gesetzen, Verordnungen, Verwaltungsvorschriften und Richtlinien, die für ältere Menschen von Bedeutung sind, ist der Landesseniorenbeirat zu hören, er soll beim Ausbau des freiwilligen Engagements im Alter beraten und die Zusammenarbeit zwischen den Behörden und den Verbänden weiterentwickeln.

Wir haben auch schon gehört, es gibt eine Reihe von kommunalen Seniorenbeiräten. Nach § 12 Abs. 1 KSVG können Kommunen in Selbstverwaltungsangelegenheiten mittels Satzung eigenes Recht setzen. Darauf nimmt eine Mustersatzung Bezug. Der

(Abg. Conradt (CDU) )

Unterschied zum Entwurf des Seniorenmitwirkungsgesetzes besteht unter anderem darin, dass Beschlüsse der jeweils korrespondierenden Ebene, also Kommune, Kreis, Land, in Angelegenheiten, die überwiegend Seniorinnen und Senioren betreffen, nach dem Gesetzentwurf fehlerhaft sind, wenn sie ohne Mitwirkung des Seniorenbeirates erfolgten, und binnen zwei Wochen unter dessen Beteiligung wiederholt werden müssen. Diese Wirkung gibt es in der Satzung nicht. Hier hat eine unterbliebene Mitwirkung keine rechtlichen Konsequenzen.

Nun ist es zwar richtig und wichtig, wenn hier eine Soll-Bestimmung eingeführt wird, trotzdem kann man ja generell noch einmal überlegen, wie Seniorenmitbestimmung auf Landes- und Kommunalebene aussieht. Für mich stellt sich durchaus die Frage, wie formalisiert diese Gremien beziehungsweise deren Beteiligung organisiert sein müssen, um effektiv zu wirken, und ob ein ehrenamtlich tätiger Landesseniorenrat im gleichen Umfang wie ein Parlament die Arbeit einer Landesregierung begleiten kann.

Das ist vor dem Hintergrund zu sehen, dass auch andere gesellschaftliche Gruppen diese Forderung zu Recht erheben könnten. Bei Behinderten, Migranten und Migrantinnen, Kindern und Jugendlichen sollten wir grundsätzlich über die Art der Beteiligung und auch die Definition, wer sich in welchem Ausmaß am gesellschaftlichen Leben und mit welcher gesetzlichen Absicherung beteiligt, nachdenken. Wir wollen die Bürgerbeteiligung grundsätzlich fördern, eine Bürgergesellschaft mit erweiterten Mitwirkungskompetenzen für die teilhabebereiten Bürgerinnen und Bürger schaffen und uns gerade auch bei den Seniorinnen und Senioren für mehr demokratische Beteiligung einsetzen. Das heißt zum Beispiel auch, aktiv für die Arbeit in Orts- und Gemeinderäten zu werben statt sie abzuschaffen, wie das hier im Land oft diskutiert wird. Hier wäre dann auch ein großes Potenzial bei den Alten wie bei den ganz Jungen, die die Arbeit in der Gemeinde generationenübergreifend gestalten sollten.

Nichtsdestotrotz sind engagierte Seniorenvertretungen für Teilhabe und Selbstorganisation in Land und Kommunen unverzichtbar, um in unserer demokratischen Gesellschaft Altenpolitik in allen Politikfeldern mitzudenken. Das wird immer wichtiger. In der Pflege, beim Wohnen, beim Bauen müssen wir den demografischen Wandel berücksichtigen. Sie müssen gefördert und bei der Erledigung ihrer Aufgaben organisatorisch unterstützt werden.

Ob der vorliegende Gesetzentwurf in allen Details in die richtige Richtung geht, könnten wir im Rahmen einer Anhörung erörtern. Der Landtag hat das vor vielen Jahren gemacht. Angesichts des demografischen Wandels könnte man durchaus darüber nachdenken, hier noch mal mit den Interessenvertretungen und mit den Betroffenen im Ausschuss im Rah

men einer Anhörung zu diskutieren. Wir würden uns gerne daran beteiligen.

Im Oktober 2012 hat die Hamburgische Bürgerschaft einstimmig ein Seniorenmitwirkungsgesetz für Hamburg beschlossen, das konstruktive Mitwirkungsmöglichkeiten in allen Angelegenheiten enthält. Alle Beteiligten haben ein Gesetz erarbeitet, das die Mitwirkungsmöglichkeiten der Seniorinnen und Senioren und ihrer Seniorenvertretungen konkretisiert und erweitert. Ich denke, das sollte auch unser Ziel sein. Natürlich beziehen wir uns als Opposition auch nicht nur auf Ihren Koalitionsvertrag, Frau Döring, sondern Sie müssen uns schon erlauben, dass wir hier ein bisschen weiter gehen und auch ein paar weitergehende Forderungen stellen. In diesem Sinne bitte ich um Überweisung dieses Gesetzentwurfes in den Ausschuss, um mit den Beteiligten noch mal detailliert über erweiterte Seniorenmitwirkungsrechte zu sprechen. - Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei den Oppositionsfraktionen.)

Das Wort hat die Abgeordnete Jasmin Maurer von der Fraktion DIE PIRATEN.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ja, wir haben uns am Entwurf von Thüringen und am Entwurf des VdK orientiert. Aber warum jedes Mal etwas neu erfinden, wenn es bereits woanders erfolgreich umgesetzt wird?

(Beifall bei den PIRATEN und bei der LINKEN.)

Ich könnte ja mal aufzählen, wo SPD und CDU in der Vergangenheit abgeschrieben haben. Ein Beispiel ist das Verbandsklagerecht, das wir nachher in Zweiter Lesung behandeln werden. Aber da machen wir auch kein Fass auf. Warum auch? Werden die Gesetze schlechter, wenn sie von woanders übernommen werden? Meiner Meinung nach nicht.

(Beifall bei den PIRATEN und bei der LINKEN.)

Frau Döring, Gespräche mit dem VdK hätten Ihnen gezeigt, dass es hier sehr wohl Verbesserungspotenzial gibt. Oder unterstellen Sie diesem Verband etwa, blind und unfähig zu sein? Wir sind schon Anfang des Jahres mit dem Verband diesbezüglich in ein Gespräch getreten. Das hätten Sie auch mal tun sollen!

(Beifall bei den PIRATEN und bei der LINKEN.)