Uwe Conradt

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Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Lieber Kollege Hilberer, Sie haben ausgeführt, dass Sie unserem Antrag zustimmen werden. Ich glaube, das zeigt ein großes Maß an Übereinkunft bei diesem Tagesordnungspunkt. Ich glaube, es ist in dieser Sache gut, denn es geht um die Rundfunkfreiheit. Es geht dabei um ein Gut, das uns allen als Demokraten zu schützen am Herzen liegt. Sie haben zu Recht darauf hingewiesen, dass es in unserem Land gute Tradition ist, die Freiheit des Rundfunks ebenso wie die Freiheit der Presse keiner Gruppe und auch nicht dem Staat auszuliefern. Dazu verpflichtet uns Artikel 5. Gerade mit Blick auf anhaltende Diskussionen, die wir sehen und erkennen, ist es so, dass wir mit dem Rundfunk, wie wir ihn in unserem Land organisieren, ein Mindestmaß an inhaltlicher Ausgewogenheit, Sachlichkeit und gegenseitiger Achtung verbinden. Ich glaube, wir sind gut beraten, diese Werte zu
schützen und heute vom Landtag aus ein Signal in diese Richtung zu geben.
Auch im Internet - das gilt selbstverständlich auch für die öffentlich-rechtlichen Angebote - hat der Rundfunk einen Beitrag als dienende Freiheit zu leisten. Es ist ein Beitrag für eine freie und umfassende Meinungsbildung. Diesen Auftrag hat er von den Landesgesetzgebern bekommen; diesem Auftrag kommt er nach. Er hat Angebote zur Unterhaltung, Beratung, Bildung und Information in vielfältiger Weise, auch bei den Telemedien - sprich, in seinem Internetangebot.
Sie weisen zu Recht darauf hin, dass es Einschränkungen gibt. Allerdings müssen wir an der Stelle Ihren Antrag und unseren Antrag gegenüberstellen. Wir als Landesgesetzgeber entscheiden mit dem Rundfunkstaatsvertrag über das allgemeine Recht, Sendungen auf Abruf zur Verfügung zu stellen. Da gibt es eine generelle Frist von sieben Tagen für alle Sendungen. Es gibt auch noch Ausnahmen für gewisse Sportgroßereignisse. Da liegt die Frist sogar bei 24 Stunden. Man muss dies aber als eine allgemeine Zulässigkeit betrachten, die es sozusagen jedem Sender ermöglicht, fern von sonstigen Überlegungen jedes Angebot sieben Tage ins Internet zu stellen.
Das andere ist die Frage, was ist, wenn es darüber hinaus einen Informationsanspruch gibt. Sie haben dazu gesagt, dass es die Regel ist. Man muss an der Stelle deutlich sagen, es gibt schon heute Möglichkeiten für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk, gerade die Angebote, die einen Beitrag zu Information, Bildung und Beratung leisten, längerfristig im Internet anzubieten. Durch den Rundfunkrat muss dazu ein entsprechendes Telemedienkonzept über den sogenannten Drei-Stufen-Test verabschiedet werden. Das schreibt der Gesetzgeber so vor. Er will darüber austesten, ob es durch dieses zusätzliche Internetangebot Auswirkungen auf bestehende Angebote im Markt gibt. Das ist das eine. Zum Zweiten. Auch für Archive mit zeit- und kulturgeschichtlichen Inhalten gibt es die Regel, dass sie unbegrenzt im Internet zur Verfügung stehen können.
Worum geht es also in der Substanz? In der Substanz geht es um die Frage der unterhaltenden Angebote. Es geht also um die Frage, ob die vielen guten Produktionen - ich sage, sehr viele gute und teure Produktionen - bei den fiktionalen Produktionen länger als sieben Tage, vielleicht sogar - wie Sie es fordern - ohne Begrenzung, zur Verfügung stehen. Dabei müssen wir verschiedene Rollen betrachten. Es gibt denjenigen, der das Programm sehen will. Er hat ein gutes Recht dazu. Er wird das sagen, was Sie schon gesagt haben: Ich habe das schon bezahlt.
Es gibt aber auch die Sicht derer, die das Programm erstellen. Die Urheber fragen sich sehr wohl: Wie ist meine Vergütung? Wann ist sie angemessen? Es ist eben ein Unterschied, ob sie heute durch einen weiteren und wiederholten Aufruf ihres Angebots im Internet eine fortlaufende Vergütung bekommen oder ob sie einmal zu Beginn eine Vergütung bekommen. Das sollten wir berücksichtigen.
Man könnte sagen, das beziehen wir alles ein und dann bekommt er am Anfang mehr. Wer zahlt das wiederum? Das zahlt auch der Rundfunkbeitragszahler. Wollen wir, dass der Rundfunkbeitragszahler in der Summe mehr bezahlt? Was heißt es, wenn wir dem einzelnen Urheber mehr bezahlen? Das heißt doch, dass weniger zur Verfügung steht, um ein breites Angebot zu bieten. Das heißt, das, was Sie vorschlagen - so, wie Sie es vorschlagen -, muss leider an dieser Stelle hinterfragt werden, denn es ist uns zu undifferenziert.
Deshalb haben wir es aufgenommen. Wir wollen es zeitgemäß weiterentwickeln. Auch wir sehen in der Sieben-Tage-Frist als Regel ein zu enges Korsett. Aber wir glauben, so, wie Sie es machen, kann man es nicht tun. Es berücksichtigt eben nicht die Fragen des Beitragszahlers. Es berücksichtigt an der Stelle zu wenig, dass gerade die qualitativ hochwertigen Angebote in den Bereichen Information, Beratung und Bildung ohnehin schon sehr lange im Internet stehen.
Ich will darüber hinaus darauf hinweisen, dass es einen großen Anteil an fiktionaler Produktion gibt, der über Mischfinanzierung erstellt wird. Gerade diese Mischfinanzierung macht es möglich, dass der Rundfunkbeitragszahler entlastet wird, weil zum Beispiel Angebote noch auf anderen Wegen publiziert werden; dafür werden Erträge erzielt. Dieser Form der Mischfinanzierung widerspricht natürlich die Idee, alles unbegrenzt und dauerhaft an Unterhaltungsprogrammen zur Verfügung zu stellen.
Ich will an einen wichtigen Aspekt anknüpfen, den Sie mit Blick auf das Propagandafernsehen oder Propagandanachrichten gebracht haben, die Sie natürlich zu Recht bekämpfen wollen. Ich glaube, es wäre an der Stelle nicht gut, wenn man darauf hinweisen würde, dass hierzu alleine die fiktionalen Inhalte geeignet sind. Man muss schon das Gesamtangebot im Blick haben. Ich glaube aber auch, dass wir sehr genau hinschauen sollten. Wir sollten Wert darauf legen und stärker transparent machen, dass unsere Werte und unser Verständnis von Rundfunkfreiheit sowie unsere verfassungsgemäße Grundordnung nicht per se übertragbar sind auf jedes ausländische Angebot, das zu uns hineinstrahlt. Ich glaube, wir als Politik müssen gemeinsam daran arbeiten, dass dies den Bürgerinnen und Bürgern in unserem Land stärker bewusst wird.
Rundfunk ist Medium und Faktor der öffentlichen Meinungsbildung. Meine Damen und Herren, das gilt nicht nur für die Inlandsangebote. Das gilt auch für die Auslandsangebote, die in unser Land einstrahlen. Wenn Sie vielleicht in den letzten Wochen die Diskussion um eine angebliche Vergewaltigung und Entführung eines russischstämmigen Mädchens in Berlin verfolgt haben, dann kann man sehen, zu was es auch in unserem Land führt, wenn ausländische Medien unwahre Tatsachenbehauptungen in unserem Land publizieren und sie bewusst verbreiten, um Stimmung gegen einzelne Migrantengruppen oder gegen Migration und Flüchtlinge zu erzeugen. An dieser Stelle sage ich: Wir müssen aufpassen, dass wir hier nicht ein Tor haben, das völlig unkontrolliert ist, sodass die Stimmung in unserem Land massiv zerstört wird. Wir dürfen deshalb auf keinen Fall zulassen, dass ausländische Medien die innere Ordnung in unserem Land gefährden.
Die unrichtige Information ist eben kein schützenswertes Gut und ich glaube, dass wir über unsere bestehenden völkerrechtlichen Verträge im Bereich des Europarats sehr wohl Anknüpfungspunkte haben, über das Europäische Übereinkommen über grenzüberschreitendes Fernsehen entsprechend entgegenzuwirken. Da ist nach meiner Auffassung noch eine Möglichkeit und erheblicher politischer Spielraum. Wir sollten nicht direkt über Verbote reden, sondern wir sollten erst einmal zusehen, dass wir die Fehlinformationen richtig stellen und auf der anderen Seite die Gegendarstellung in diesen Medien ermöglichen, damit die Bevölkerung informiert wird.
Das ist das Gebot der Stunde: den Rundfunk schützen, dem Rundfunk Erweiterungsperspektiven geben. Das gilt für den privaten und für den öffentlichrechtlichen Rundfunk in unserem Land. Deshalb haben wir Ihre Idee mit aufgegriffen. Wir haben eine gewisse andere Konnotation, deshalb werden wir leider Ihren Antrag nicht unterstützen, wir werben aber bei allen für Unterstützung unseres Antrages und freuen uns schon, dass Sie Unterstützung zugesagt haben. - Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Hilberer, ich glaube, es müssen ein paar Dinge einmal klargestellt werden. Wenn etwas sehr komplex ist, dann hat das manchmal Ursachen, die man in der Politik berücksichtigen muss.
Man kann eben nicht sagen, das schaffen wir ab, weil es komplex ist. Es ist manchmal auch deshalb komplex, weil es einfach erforderlich ist. Und das ist auch der Grund dafür, warum es einen Drei-StufenTest gibt. Das ist ein Ergebnis des EU-Beihilfeverfahrens. Die Bundesrepublik hat dort Zusagen gemacht, zum Beispiel die marktwirtschaftlichen Gegebenheiten zu akzeptieren und auch den marktwirtschaftlichen Wettbewerb zu erhalten. Genauso gibt es auch die Zusage, den Auftrag genau zu definieren, und zwar nicht nur den Programmauftrag für die linearen Angebote - sprich fürs Fernsehen -, sondern auch den konkreten Auftrag für die Telemedienangebote, und dabei geht es auch um die Auswirkungen dieser Angebote auf den Markt.
Die vorgelegten Vorschläge sind nachher auch Gesetz geworden und die Kommission hat sie als ausreichend akzeptiert. Das muss man wissen, wenn man diese Vorschläge ändert. Wir sind ja der Meinung, dass man sie maßvoll anpassen sollten und dass man überprüfen sollte - auch in Ihrem Sinne -, eine weitere Publikation zu ermöglichen. Aber wenn man einfach alles abschaffen will, dann läuft man Gefahr, dass die EU-Kommission sagt, das, was wir im Jahr 2007 gesagt haben, gilt für die Zukunft nicht mehr. Und weil wir den öffentlich-rechtlichen Rundfunk als die tragende Säule eines dualen Rundfunksystems erhalten wollen, weil wir den Rundfunkbeitrag als sinnvolles Instrument ansehen, um diesen Rundfunk zu finanzieren, sind wir der Meinung, dass man ein komplexes System eben nicht einfach mit einem Federstrich ad acta legen kann.
Insofern, Kollege Hilberer, war der Zwölfte Rundfunkänderungsstaatsvertrag kein - wie Sie gesagt haben - historischer Fehler. Der Rundfunk liegt im Übrigen auch nicht im Sterben.
Von mir aus, dann haben Sie eben gesagt: der lineare Rundfunk. - Und in der zweiten Rede haben Sie seine Funktion ja auch gewürdigt. Wahrscheinlich leben wir zukünftig in einer Welt, in der, ebenso wie neue Angebote immer etwas erweitert wurden, nicht alle alten Angebote abgestorben sind. Wie oft hat man darüber diskutiert, dass das Kino verschwinden wird, nur weil das Fernsehen kommt, oder dass die Presse verschwindet, weil das Internet solche Angebote macht. Ich glaube, es wird auch in Zukunft lineare - sprich Fernsehangebote - geben und es wird selbstverständlich im Internet auch weiter Abrufangebote geben. Auch das sollten wir den Bürgerinnen und Bürgern sagen. Sie können darauf vertrauen, dass wir dafür stehen, dass es in beiden Welten ein ausreichendes, angemessenes Informations-, Unterhaltungs-, Beratungs- und Bildungsangebot des öffentlich-rechtlichen Rundfunks gibt. Daran
arbeiten wir. Wir arbeiten daran gemeinsam in dem Sinne, dass Sie vonseiten der Opposition unseren Antrag unterstützen wollen. Dafür bedanken wir uns ganz herzlich. - Vielen Dank!
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Die vorliegenden Anträge der BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN-Landtagsfraktion und der PIRATEN-Landtagsfraktion zum Thema der Drogenpolitik sind eine Gelegenheit, erneut zu überprüfen und darzulegen, welche Drogenpolitik das Land verfolgt und wir anbieten. Wir stehen am Anfang eines Jahres, da überprüfen viele Menschen ihr Handeln und das, was sie tun. Wir begleiten das immer wieder mit guten Wünschen, denn Glück ist ein absolut guter Wunsch, auch eine gute Gesundheit. Es ist auch eine gute Nachricht, dass in Deutschland das Thema Drogenpolitik in dem Bereich der Gesundheitspolitik aufgehoben ist, weil wir es nicht als originären Bestandteil des Bereichs der inneren Sicherheit ansehen. In Deutschland steht beim Thema der Drogenpolitik der Mensch im Mittelpunkt, derjenige, der suchtgefährdet, von Sucht bedroht oder süchtig ist, und das ist in erster Linie ein Thema der Gesundheitspolitik. Deshalb muss man sehr scharf zurückweisen, was im Antrag der PIRATEN steht, nämlich dass die auf Prohibition abzielende repressive Drogenpolitik in Deutschland ge
scheitert sei. Meine Damen und Herren, in Deutschland haben wir keine Drogenpolitik, die alleine auf repressive Maßnahmen abzielt. Wir haben eine ausdifferenzierte Drogenpolitik, die den Menschen in den Mittelpunkt stellt, und das ist gut so.
Beide Anträge unterscheiden sich aus meiner Sicht genau an dem Punkt, der Kollege Neyses hat es richtig dargestellt, dass die GRÜNEN eine weitestgehende Legalisierung von Cannabis fordern und dass die PIRATEN - Herr Hilberer ist nicht darauf eingegangen, aber so steht es im Antrag - eben nicht nur eine Legalisierung von Cannabis fordern, nein, sie möchten sämtliche Drogen freigeben. Das ist sozusagen die Frage, die Sie unter dem Gesichtspunkt der Bevormundung aufgeworfen haben. Da muss man eben sehr genau schauen, was für ein Menschenbild dahinter steckt. Sie sehen das Thema Bevormundung alleine unter dem Aspekt, dass der Staat Schutzmaßnahmen ergreift, in dem Glauben, man würde dann mehr Schutz erzeugen, wenn man sämtliche Drogen freigibt.
Meine Damen und Herren, wir wissen doch, dass Menschen nicht immer die Entscheidungen treffen, die für sie selbst langfristig die besten sind. Manche Menschen erliegen einer Versuchung, manche Menschen handeln gedankenlos, gerade dann, wenn es vielleicht entwicklungsbezogen eine schwierige Phase ist, denken wir an die Pubertät, denken wir an persönliche Krisen, denken wir an familiäre Krisen, denken wir an Probleme im Beruf, an das soziale Umfeld, all das kann Auslöser sein für das eine oder andere gedankenlose Handeln. Insofern ist es richtig, dass wir Menschen, die Probleme mit Sucht haben, in unserem Land als Kranke betrachten und dass wir ihnen ein abgestimmtes Hilfeangebot zukommen lassen.
Dabei, meine Damen und Herren, stehen wir bei dem Thema Sucht vor insgesamt neuen Herausforderungen. Das betrifft das Thema Drogen, ich sage aber auch, Sucht geht weit über Drogen hinaus. Es betrifft die Medien- und Computerspiele. Es betrifft selbstverständlich - das ist ein Teil der Drogenpolitik - den Alkoholmissbrauch und das pathologische Glücksspiel. Es sind Fragen des Jugendschutzes zu beantworten. Es ist die Frage zu beantworten, warum wir beispielsweise beim Nikotinmissbrauch einen deutlichen Rückgang bei den Männern haben, aber keinen so deutlichen Rückgang, im Gegenteil, in vielen langen Jahren einen Anstieg bei den Frauen. Wir müssen auch Antworten auf die Fragen finden, warum es mehr Suchtprobleme im Alter gibt als früher.
Meine Damen und Herren, das sind ganz sicherlich Herausforderungen für eine Drogenpolitik, die ausdifferenziert ist, für eine Politik, die die Sucht und den Menschen als Ganzes im Blick hat. Dabei geht es nicht nur um staatliche Verbote, sondern eine moderne Drogenpolitik - und das ist die Drogenpolitik im Saarland - basiert auf vier Säulen. Zum einen ist das eine enge Verzahnung der Suchtprävention. Das ist das Themenfeld Beratung und ausstiegsorientierte Hilfen. Das ist das Thema der Drogensubstitution. Das sind Gesundheitshilfen für Drogenkranke und Nachsorge. Und, meine Damen und Herren, selbstverständlich gilt es auch, rechtsfreie Räume zu vermeiden und die unkontrollierte Einfuhr und Abgabe von Drogen zu bekämpfen.
Auch das ist ein wichtiger Teil einer nachhaltigen zukunftsorientierten Drogenpolitik. Wir kriminalisieren nicht. Das ist ein wesentlicher Unterschied zu den USA, die gerade eben als Referenzbeispiel angeführt worden sind. Jeder weiß, dass in den USA das Modell der Drogenpolitik viele Jahrzehnte im Wesentlichen darin bestanden hat, jeden Drogenabhängigen zu kriminalisieren, zwar Beratungen durchaus anzubieten, aber ab dem einmaligen, erstmaligen Konsum sofort Gefängnisstrafen, drakonische Strafen zu verhängen. Das war in Deutschland nie der Fall und es ist insbesondere seit 1994 - das ist eine lange Zeit, das hätte Ihnen nicht verborgen bleiben dürfen - so, dass in Deutschland der alleinige Besitz und damit letztlich auch der Konsum von minderen, geringen Mengen von Cannabis in der Regel nicht unter Strafe steht.
Wir haben im Betäubungsmittelgesetz rechtliche Regelungen geschaffen, wonach Drogen von denjenigen konsumiert werden können, die am stärksten von diesem Leid und Elend betroffen sind. In unserem Land gibt es für diese Menschen Räume, in denen sie das tun können. Ich glaube, dass diese Ausdifferenzierung sehr sinnvoll ist, weil sie den Menschen in den Mittelpunkt stellt. Wir haben zahlreiche Hilfen. Wir haben das Programm „WIESEL“ für Kinder aus suchtbelasteten Familien. Wir haben Angebote für Frauen in der Schwangerschaft, die von Sucht bedroht sind. Es gibt darüber hinaus selbstverständlich auch Hilfen für Kinder, die von Alkohol bedroht sind.
Wir haben sehr viele Beratungsstellen in unserem Land und die psychosoziale Begleitung von Substituierten. Wir haben im Saarland ein Drogenhilfezentrum, ein Zentrum für diejenigen, die tagtäglich um ihr Überleben kämpfen und denen manchmal die für uns - einfachsten Tätigkeiten schwerfallen. Ich glaube, es ist zu kurz gesprungen, diese ausdifferenzierte Politik alleine unter das Thema Repression zu stellen. Nein, das wird unserer Politik nicht gerecht. Sie ist ausdifferenziert.
Ich möchte aber auch noch auf das Thema Cannabis eingehen. Es scheint ja ein Stück weit zu den grünen Gründungsmythen einer 68er Generation zu gehören, ein gewisser Lifestyle. Man muss dazu einfach wissen, dass bei vielem von dem, was als Cannabis verkauft wird, der THC-Gehalt entschieden höher ist, dass man sehr stark aufpassen muss, ob es noch das ist, was man als eine nicht harte Droge bezeichnet. Ich glaube, es ist keine weiche Droge. Ob es eine harte ist, darüber müssen wir reden. Aber ich glaube, es ist keine weiche Droge, denn wenn Sie sich anschauen, dass wir alleine über 200 Menschen im Jahr 2014 hatten, die wegen Cannabiskonsum und wegen psychosozialer Probleme in vollstationärer Behandlung waren, dann ist das schon die Frage. Wenn Sie sehen, dass in den Suchtberatungsstellen fast 40 Prozent derer, die dort Beratung suchen, Cannabiskonsumenten sind, bei denen die Hauptdiagnose Cannabis ist, dann ist es eben nicht das, was Kollege Hilberer hier als vergleichsweise harmloses Kiffen abgetan hat. Nein, das ist es bei Weitem nicht.
Man muss auch sagen, wenn man dann wie Kollege Hilberer nur die Frage, aber nicht den Menschen und die Sucht in den Mittelpunkt stellt,
sondern den Schwarzmarkt dadurch zu bekämpfen versucht, indem man ihn legalisiert - Kollege Hilberer, das war ja das, was Sie als Erfolgsmodell vorgeschlagen haben -, dann verstoßen Sie nicht nur gegen internationales Recht, denn die Bundesrepublik hat UN-Konventionen unterzeichnet, mit denen sie gegen Drogen vorgeht, nein, Sie gehen vor allen Dingen - das werfe ich Ihnen vor - fahrlässig, verharmlosend vor und mit einem Ablenkungsmanöver über die Sorgen, Nöte und Probleme der Menschen hinweg. Das lassen wir nicht zu. Deshalb lehnen wir Ihren Antrag ab.
Das kommt sicherlich nicht überraschend für Sie.
Aber es ist sicherlich noch einmal eine gute Gelegenheit darzustellen, dass Ihre Ausgangspunkte, Ihr Menschenbild und auch die Grundlagen, auf deren Basis Sie Politik betreiben, nicht mit der Realität und mit dem übereinstimmen, was wir als Bild und Politik haben.
Die Realität der Maßnahmen, die dieses Land im Bereich der Drogenpolitik anbietet, Kollege Hilberer,
können Sie nicht ignorieren. Die Maßnahmen für eine nachhaltige Sucht- und Drogenpolitik habe ich genannt. Ich glaube, sie sind zukunftsorientiert. Wir sind gut aufgestellt. Sie können sich ja gleich zu Wort melden, lieber Kollege Ulrich.
Ich lasse sie zu.
Abg. Ulrich (B 90/GRÜNE) mit einer Zwischenfrage: Herr Conradt, Sie wissen ja, wir lehnen den Antrag der PIRATEN auch ab, weil er uns zu weit geht, aber ich glaube, man sollte diese Debatte nicht so apodiktisch führen. Ihnen ist doch wie uns auch bekannt, dass unser Hauptproblem in dieser Gesellschaft nach wie vor die mehr als 60.000 Alkoholtoten sind, die wir jedes Jahr haben. Ich glaube, in ähnlicher Höhe gibt es Tabaktote. Die Einstiegsdroge ist nach wie vor das Rauchen. Da liegen doch die Hauptdrogenprobleme in diesem Lande. Deshalb sollte man mit dieser Debatte etwas galanter verfahren. Sie ist ganz schwierig.
Ich glaube, es ist überhaupt nichts Verkehrtes darin zu sehen, dass wir ein Bild haben, wonach das Thema Sucht breit angegangen wird. Selbstverständlich gebe ich Ihnen recht, dass das Thema Alkoholmissbrauch in unserem Land ein großes Problem ist. Mit Blick auf die Fallzahlen des kritischen Alkoholkonsums haben wir selbstverständlich ein großes Problem. Meine Damen und Herren, wir lösen aber nicht das Problem mit dem Alkohol, wenn wir Cannabis legalisieren. Das ist ein Trugschluss. Deshalb wollen wir diesen Weg nicht gehen.
Wir wissen, dass es immer ein Problem mit Drogen geben wird in einer Gesellschaft, die frei ist und die auf einem freien Menschenbild basiert. Aber es gibt auch eine Fürsorgepflicht des Staates. Daraus wollen wir den Staat nicht entlassen. Nein, der Staat hat seine Fürsorgepflicht zu übernehmen. Das sehen wir auch in diesem Bereich. Deshalb lehnen wir Ihren Antrag ab. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! In der Beratung des Einzelplans 02 geht es vor allem um den Bereich der Wissenschaft, der Forschung und der Technologie. Wie immer wird vonseiten der Opposition an dieser Stelle der Eindruck erweckt, wir stünden mit der Wissenschaftslandschaft im Saarland am Abgrund.
Vielleicht könnten wir uns aber heute auf eine Sache einigen: Selbstverständlich wäre es schön, wenn wir insgesamt mehr Geld hätten. Wenn wir insgesamt mehr Geld hätten zur Investition in Forschung, Bildung, innere Sicherheit, in andere Schwerpunkte, die uns wichtig erscheinen. Es wäre aber sicherlich auch schön und wohltuend, wenn wir heute eines erreichen könnten: mehr Sachlichkeit in der Debatte. Denn es würde, so glaube ich, dem Forschungsund Wissenschaftsstandort Saarland sehr guttun, wenn gerade auch von dieser Stelle aus, aus dem saarländischen Landtag heraus, vonseiten der Opposition nicht pausenlos versucht würde, ihn schlechtzureden, nur um die eigenen Ziele damit zu erreichen.
Letztlich zeigen ja Ihre Argumente, dass wir in der Substanz einen hervorragenden Hochschulstandort, einen hervorragenden Wissenschaftsstandort haben.
Zum Trauerspiel, das Herr Neyses aufgeführt hat: Da wird von wegfallenden Tutorien gesprochen, was wir selbstverständlich ebenfalls kritisieren, denn das war nicht unser Vorschlag. Es wird aber auch der Eindruck erweckt, es würden überhaupt keine neuen Professoren den Weg ins Saarland finden. Das Gegenteil ist der Fall! Schauen Sie sich die Entwicklung der letzten Tage an: Ob es die Allgemeine BWL ist, ob es Energiemanagement ist, ob es Physiologie ist - die Professoren aus anderen Bundesländern suchen den Weg ins Saarland, weil sie wissen, dass hier Spitzenforschung betrieben wird, und das nicht nur in selektiven kleinen Bereichen, sondern in der Breite.
Frau Spaniol, sie haben zwei konkrete Kritikpunkte vorgebracht. Der eine Punkt betraf die Ingenieuraus
bildung an der Universität. Man sollte dann vielleicht auch hinzufügen, dass es an der HTW ganz anders aussieht. Dort ist die Ingenieurausbildung ganz breit aufgestellt, dort gibt es ganz viele Ingenieure, und dort ist das Saarland ganz sicher Spitze. Selbstverständlich gibt es an der Universität auch den Bereich, bei dem man genauer hinschauen muss. Aber Frau Spaniol, wenn Sie versuchen, den Eindruck zu erwecken, das sei das Ergebnis einer Sparpolitik, lassen Sie erkennen, dass Sie in diesem Detail keine Ahnung haben.
Denn 50 Prozent der dort bestehenden Kapazität sind bislang völlig ungenutzt! Wir könnten also in diesem Bereich deutlich mehr ausbilden, wenn wir nur mehr Studenten hätten, die sich dafür entscheiden könnten, diesen Weg zu gehen. Die Kapazitäten sind also vorhanden. Jeder, der an der Universität des Saarlandes Ingenieurwissenschaft studieren will, kann das tun. Daher geht Ihr Argument völlig fehl.
Es gibt da, nur kurz erwähnt, einen Punkt, den Frau Maurer angesprochen hat, ein weiteres „wichtiges Thema“, bei dem das Forschungsland Saarland ganz schrecklich dasteht: der Zustand der Toiletten.
Das sei eine Schande. Ich gebe Ihnen recht, aber das gilt genauso für Kitas und für Schulen. Und eben auch an der Universität. Aber wenn das der einzige Punkt ist, so würde ich meinen, dass wir das Problem in den kommenden Jahren auch gelöst bekommen. Wir haben die Einrichtung des CISPA geschafft, wir haben es geschafft, hier in jeder Hinsicht Spitzenforschung von Weltrang zu etablieren
wir werden es irgendwann auch noch schaffen, die letzte Toilette auf dem Campus zu sanieren.
Der entscheidende gemeinsame Punkt der Opposition zur Universität aber, und Frau Spaniol würde es uns nicht verzeihen, wenn wir das entfallen ließen, war der Botanische Garten. Dazu wurde hier gemeinsam das Lied von Karl dem Käfer gesungen, das Lied vom Untergang des Wissenschaftsstandortes hier im Land. Dabei weiß doch jeder, dass der Botanische Garten seine wissenschaftliche Funktion zu mehr als 90 Prozent eingebüßt hat.
Das ist vielleicht eine touristische Angelegenheit, dabei geht es vielleicht um Naherholung, das ist aber keine Frage der Wissenschaft. Die Universität muss
doch im Rahmen ihrer Eigenverantwortung auch entscheiden können, wie sie damit umgeht. Das ist der Punkt: Wenn man „Globalhaushalt“ sagt, muss die Universität auch entscheiden können, wie sie mit den Dingen umgeht, die nicht Wissenschaft sind, um das Geld verfügbar zu haben, das in Wissenschaft und Forschung und Lehre gesteckt werden soll. Das sind doch die Schwerpunkte einer Universität, nicht aber Karl der Käfer!
Meine Damen und Herren, wir setzen mit diesem Haushalt die richtigen Prioritäten. Wir stellen uns den Herausforderungen der Zukunft. Wir setzen fort, was in der Vergangenheit gut gemacht worden ist. Einerseits sind es die 325 Millionen Euro pro Jahr, die in den nächsten beiden Jahren für die Forschung zur Verfügung stehen, für die Universität des Saarlandes, für die HTW. Andererseits kommt aber natürlich auch, Frau Kollegin Maurer, hören Sie bitte zu, das Thema Breitband in diesem Haushalt verstärkt vor. Ja, natürlich, das Thema Breitband hängt auch zusammen mit Geld, das vom Bund kommt, mit der digitalen Dividende II.
Aber es sind beeindruckende Zahlen, wenn man sie sich genau anschaut. Allein über den saarländischen Landeshaushalt sind es bezogen auf den Einzelplan 02, aber auch in Verbindung mit Einzelplan 09 und den Mitteln der Zukunftsinitiative rund 3 Millionen Euro, die wir pro Jahr in den Breitbandausbau geben. Dazu kommt noch einmal die dreifache Summe über Gelder des Bundes! Das muss man wissen, es werden rund 10 Millionen Euro sein, die für Breitbandausbau im Saarland zur Verfügung stehen. Insofern werden wir es schaffen, im Saarland bis 2018 Breitband-Internet in der Fläche zur Verfügung zu stellen. - Selbstverständlich wird es auch in Zukunft noch Fragen geben, die darüber hinausgehen.
Lassen Sie mich noch einen Satz sagen zum Thema: „Wie stehen wir hier?“, zum Großstadtranking. Es ist ja immer die Frage, wie objektiv es ist, wenn die Koalition sich selbst lobt. Das Saarland hat an einigen Stellen des Großstadtrankings durchaus Nachholbedarf. Aber wenn es etwas gibt, wobei das Saarland keinen Nachholbedarf hat, dann ist es das Thema Spitzenforschung. Es hat sich gezeigt, dass Saarbrücken im Bereich der Öffentlichen Forschungseinrichtungen Platz 11 unter über 70 Städten in Deutschland erreicht; im Bereich Industrie 4.0, dem zukunftsweisenden Sektor, erreicht es Platz 14! Hier ist es anders als in anderen Bereichen, wo es um kommunale Fragen geht. Dort ist es eher problematisch, dort stellen sich andere Fragen.
Insofern zeigt sich hier: Die Ministerpräsidentin, das Team der Staatskanzlei und der Abteilung für Wis
senschaft und Forschung sind auf gutem Weg. Gemeinsam mit der Großen Koalition leisten sie eine gute Arbeit für dieses Land. Deshalb bitten wir um Ihre Unterstützung für diesen Einzelplan. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Kessler, es ist ja schön, dass Sie probiert haben, hier noch einmal etwas klarzustellen, aber zur Klarheit
hat das leider nicht geführt. Herr Ulrich, ich glaube, Sie sind sich der Tatsache bewusst, dass eine Anhörung zu den Minderheitenrechten einer Opposition gehört. Und wenn Sie eine Anhörung gewollt hätten, dann hätten Sie eine beantragen sollen.
Insofern brauchen Sie heute Morgen hier nicht zu jammern und zu klagen. Sie hätten Ihre Chancen nutzen sollen, Sie haben sie nicht genutzt und das ist dann vielleicht auch ein Teil Ihres eigenen Versäumnisses.
Sehr geehrte Damen und Herren, wir reden heute Morgen im Rahmen der Beratung des Einzelplans 05 auch über das Thema Jugend, und zweifelsohne ist das Thema Jugend auch verbunden mit dem Thema Zukunft. Und wenn wir an anderer Stelle über unbegleitete minderjährige Flüchtlinge gesprochen haben, dann ist neben allen Fragestellungen und Herausforderungen, die sich daraus ergeben, eines völlig klar. Diese unbegleiteten Jugendlichen, die zu uns kommen, sind eigentlich ein Teil der Zukunft des Landes, aus dem sie kommen. Zum einen sehen die Jugendlichen dort für sich wenig Zukunft und zum Zweiten sind sie Teil dieser Zukunft, die al
lerdings abwandert. Wir als aufnehmendes Land sind ein Land, in dem die Jugendlichen für sich ein Stück Zukunft sehen, und sie haben auch die Chancen, diese Zukunft mit zu gestalten. Das sollte an diesem Tag auch ein ermutigendes Signal sein für die Kinder und Jugendlichen in unserem Land. Sie leben in einem Land, in dem sie friedlich leben können, in dem sie ihre Zukunft gestalten können. Sie leben in einem Land, das wohlhabend ist, ein Land, das Chancen bietet, ein Land, auf das sie zu Recht auch stolz sein können.
Was für Deutschland als Ganzes gilt, gilt für das Saarland im Speziellen und im Genauen auch für den Haushalt 2016/2017. Es ist ein guter Haushalt für die Jugend in unserem Land. Ich nenne das einmal als ersten Punkt, weil es heute noch nicht so gesagt worden ist und weil man einfach noch einmal daran erinnern muss. Wir haben seit langer Zeit zum ersten Mal einen Haushalt, der verfassungskonform ist. Wir investieren mehr, als wir Schulden aufnehmen. Das hat es seit langer Zeit im Saarland nicht gegeben. Wir machen insgesamt weniger Schulden. Und weniger Schulden heute bedeutet doch für die jungen Menschen in unserem Land, dass sie für die Zukunft mehr Gestaltungsspielräume haben. Das ist eine gute Nachricht aus dem saarländischen Landtag für die Jugendlichen in unserem Land.
Und wenn sich ein Oppositionspolitiker heute Morgen hinstellt und sagt, wir brauchen einen Kurswechsel, dann sage ich - das Thema Schuldenbremse ist verbunden mit Konsolidierungshilfen in Höhe von 260 Millionen Euro -, wer da einen Kurswechsel fordert, der will eine Rolle rückwärts machen in die Verschuldung, der will eine Rolle rückwärts machen in die Zeiten, in denen es hieß, wir haben in Zukunft keine Gestaltungsspielräume mehr, wir haben in Zukunft nur noch Schulden. Das müsste die junge Generation ausbaden und genau das ist der Weg, den wir nicht gehen wollen, denn das ist der Weg, der nämlich nicht in die Zukunft führt.
Wir leben in einem Land, in dem junge Menschen eine Zukunft haben. Mit Blick auf die Zukunft stellt sich die Frage: Wo kommen prekäre Lebensverhältnisse her und was können wir dagegen tun? Hierzu werden wir sicherlich später bei der Debatte des Bildungshaushaltes einiges hören. Ich erinnere in dem Zusammenhang auch daran, dass es einen eigenständigen Bildungsauftrag bezüglich Jugendarbeit gibt. Aber vor allem stellt sich die Frage, ob die Jugendlichen Chancen im Bereich Ausbildung und Arbeitsplätze haben. Und dort haben wir ganz hervorragende Zukunftschancen.
Die offene Jugendarbeit und die Ehrenamtlichen werden in diesem Haushalt natürlich nur teilweise
abgebildet. Im Grunde genommen ist der Jugendbereich, wenn man so will, in dem Gebirge Haushalt nur ein kleiner Berg. Unter diesem Berg - in gewisser Weise ein Eisberg - befindet sich sehr, sehr viel ehrenamtliches Engagement von der Jugendfeuerwehr, den Rettungsverbänden bis hin zu den Sportverbänden, die zum Beispiel auch Ferienlager durchführen und so weiter. Das ist eine ganz große Palette, wo sich Erwachsene für Jugendliche engagieren, wo sich Jugendliche für Jugendliche engagieren, wo die Jugendlichen lernen, selbstständig zu sein, wo sie gerne zusammen sind.
Insofern ist es schön, dass wir heute sagen können, wir haben Planungssicherheit für zwei Jahre. Wir können an einzelnen Stellen - Pia Döring hat darauf hingewiesene - aufstocken. Wir können vor allen Dingen die Dinge finanzieren, die auch in der Vergangenheit finanziert werden konnten. Das ist eine gute Nachricht, die heute von hier ausgeht. Die Seiten des Haushaltsplans, die sich mit Jugend beschäftigen, leuchten aus meiner Sicht so hell, wie die Zukunft der Jugendlichen in unserem Land ist. Damit möchte ich schließen. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Der Antrag „Die digitale Zukunft des Saarlandes sichern - Breitbandausbau bei Tiefbauarbeiten vorbereiten und fördern“ ist eine gute Gelegenheit, sich einerseits mit dem Thema Digitalisierung auseinanderzusetzen, mit der Frage, welchen Zustand wir momentan beim Breitbandausbau in Deutschland und im Saarland haben und welche Ziele wir damit verbinden, aber auch mit der Frage, welche Maßnahmen derzeit am Laufen sind und wie dort die vorgeschlagene Maßnahme reinpasst.
Selbstverständlich ist das Thema Breitbandausbau ein ganz zentrales Thema der Daseinsvorsorge. Es ist praktisch so: Wenn Sie heute ein Haus bauen oder verkaufen oder eine Wohnung vermieten, ist es eine zentrale Frage, weil andere Fragen der Daseinsvorsorge - Stichworte Gas, Wasser, Strom - im Normalfall als erledigt anzusehen sind. Aber es ist auch eine Frage, die viele Menschen interessiert, wie es mit dem Internet und dem Breitband aussieht.
Zunächst muss man sagen, für die Menschen im Land gibt es eine gute Nachricht. Das Saarland hat im Großen und Ganzen eine gute Versorgung mit Internet, was das Internet der heutigen Generation angeht; so kann man es doch leicht sagen. Dort liegen wir durchaus in einem Ausbaubereich von 99 Prozent. Beim Internet der nächsten Generation - damit meine ich das Internet mit 50 und mehr Mbit/s - liegen wir in Deutschland im Mittelfeld. Wir haben zum heutigen Tag etwa 65 Prozent Ausbaustufe erreicht. Aber das ist natürlich noch kein Ziel. Das Ziel lautet vielmehr, möglichst bis 2018 in allen Haushalten zu sein. Das ist ein Ziel im Saarland; das ist ein Ziel aber auch in der gesamten Bundesrepublik.
Damit hat Deutschland ein sehr ambitioniertes Ziel, denn die EU hat ein anderes Ziel ausgegeben. Das Ziel lautet, bis 2020 - zwei Jahre später - möglichst
30 Mbit/s in allen Haushalten zu haben. Das sollten wir als Ansporn haben. Nachdem es durchaus die eine oder andere Verzögerung beim Ausbau gab, sollten wir jetzt schauen, dass der Ausbau funktioniert. Es ist für die Menschen nämlich eine Frage der Daseinsvorsorge. Es ist für die Unternehmen eine ganz zentrale Standortfrage. Es ist für unser Land eine Zukunftsfrage, denn es ist eine digitale Revolution im Gang. Sie ist weltweit im Gang.
Deshalb geht es um die Frage, wie wir die digitale Zukunft des Landes sichern. Meine Damen und Herren, die digitale Revolution wird maßgeblich mitgestaltet aus dem Saarland, eines der Kraftzentren. Heute Morgen hat die Ministerpräsidentin darauf hingewiesen, dass sich ein zentraler Player der digitalen Wirtschaft - Google - erstmals an einem europäischen Forschungszentrum beteiligt. Dieses Forschungszentrum hat seinen Hauptsitz hier bei uns im Saarland.
Frau Präsidentin, mit Ihrer Erlaubnis zitiere ich aus einem Artikel der Frankfurter Allgemeinen Zeitung vom 07. Oktober, um darzustellen, was hier geforscht wird. „Gemessen an der Mitarbeiterzahl und am Drittmittelvolumen ist es nach eigener Einschätzung sogar das weltweit größte Forschungszentrum auf dem Gebiet der künstlichen Intelligenz und deren Anwendungen, noch vor den Eliteuniversitäten Amerikas. Aktuell arbeiten 800 Mitarbeiter aus 60 Nationen an der schönen neuen digitalen Welt. 60 Ausgründungen hat das DFKI schon hervorgebracht. 1.700 Arbeitsplätze wurden geschaffen.“ Meine Damen und Herren, darauf sind wir hier im Saarland stolz.
Es sind nämlich diese Spitzenforscher, die dieses erschaffen haben, die das Land an dieser Stelle gut repräsentieren und die dafür sorgen, dass dann, wenn es um vernetzte Fabriken, selbstfahrende Autos und eine Vielzahl von neuen Anwendungen der digitalen Welt geht, dieses zum Teil „made im Saarland“ ist. Insofern hat der Autor des Artikels in seinem Kommentar festgestellt, aus dem Schlagwort künstliche Intelligenz ist längst ein handfester Wettbewerbsvorteil geworden und Forscher aus Deutschland haben daran einen gewichtigen Anteil. Ich füge Folgendes hinzu: Dort, wo „Deutschland“ draufsteht, ist ganz viel Saarland drin.
Wir heißen Google selbstverständlich in unserem Land willkommen. Das Land ist eine Topadresse der internationalen Informatik. Wir haben die einzige Universität in Deutschland, die in diesem Bereich ein Exzellenzcluster und ein Graduiertenkolleg hat. Wir gehören zu den Topadressen in der Forschung Max-Planck-Institute, Leibniz-Gesellschaft. Im Übrigen hätte der Autor des Artikels all das wissen können. Er hätte auch wissen können, dass das Saar
land nicht am Rande der IT-Forschung liegt, sondern in deren Herz.
Insofern sind wir bei der Forschung gut aufgestellt. Wir haben die Infrastruktur für die Breite. Wir müssen jetzt schauen, dass der Breitbandausbau in der Fläche vorankommt. Dabei hilft vor allen Dingen der marktgetriebene Prozess. Auch das ist wichtig zu wissen. Der Prozess des Breitbandausbaus erfolgt in Deutschland in allererster Linie marktgetrieben durch die Telekommunikationsunternehmen. Dabei gibt es die großen wie die Deutsche Telekom oder Vodafone mit Kabel Deutschland.
Aber es gibt im Saarland außerdem - deren Engagement möchte ich heute besonders hervorheben auch kleine Telekommunikationsunternehmen, die es zu einem beachtlichen Marktanteil gerade beim Glasfaserausbau geschafft haben. Tatsächlich ist es sogar so, dass zusammengenommen die Kleinen etwas mehr als die beiden Großen in den Glasfaserausbau investieren. Das sind im Saarland vor allen Dingen Inexio, VSE NET und intersaar. Wir können im Saarland darauf stolz sein, dass diese Unternehmen hier ihren Sitz haben und den Breitbandausbau vorantreiben.
Wo hakt es nun? Es hakt selbstverständlich dort, wo die Erdarbeiten sehr teuer, lang und breit sind und wo es gar nicht die Marktrenditechancen gibt. Das ist natürlich eine Sache, die bekannt ist. Was braucht man dabei als Zuschuss? Da gibt es zum ersten Mal gute Nachrichten. Die gute Nachricht ist, dass der Bund mit der Versteigerung von ehemals vom Rundfunk genutzten Frequenzen ein Förderprogramm aufgelegt hat. Die sogenannte Digitale Dividende II hat Geld in die Kassen gespült. Es ist nicht unwesentlich viel, nämlich fast 1,4 Milliarden Euro. Der Bund hat noch einmal 1,4 Milliarden Euro auf seinen Anteil draufgelegt, die Länder 630 Millionen Euro. Auch das ist im Haushalt für das nächste und übernächste Jahr abgebildet.
Insofern steht Geld im Saarland und auf Bundesebene zur Verfügung. Auch da wird gearbeitet. Es sind vorhandene Strukturen, die weiter bedient werden. Markterkundungsverfahren sind eine gängige Sache. Wir im Saarland wissen über unsere Breitbandberatungsstelle, wo es Bewegung gibt, wir wissen auch, wo es noch hapert. Es kann zielgerichtet dort gefördert werden, wo es noch eine Wirtschaftlichkeitslücke gibt. Diese Lücke gilt es zu schließen, damit einerseits der private Investor investieren kann. Andererseits sind wir sehr froh, dass wir auch Kommunen haben, die schon seit vielen Jahren genau das machen, was Sie in Ihrem Antrag fordern, nämlich Leerrohre zu verlegen, dies zu einem System auszuarbeiten und - das ist ganz entscheidend - das
System zu füllen. Das Entscheidende ist nicht das Leerrohr; das unterstelle ich auch gar nicht. Das Entscheidende ist, dass aus dem Leerrohr ein Rohr wird, in dem natürlich ein Glasfaserkabel liegt. In Saarbrücken zum Beispiel werden seit vielen Jahren von den Stadtwerken Leerrohre mit verlegt. Die städtische Gesellschaft IKS legt in Absprache dort, wo es vermarktbar ist, immer wieder Glasfaser hinein. Dann wird es an größere Telekommunikationsunternehmen vermarktet.
Ja, Frau Kollegin, sehr richtig. Die Frage ist, wie es dort weitergeht, wo vielleicht keine Erdarbeiten sind.
Auch dafür gibt es jetzt ein neues Gesetz, es gibt es sogar europaweit, denn die EU-Richtlinie 2014/61 setzt sich mit der Infrastruktur, der Beschleunigung des Breitbandausbaus und der Kostenreduzierung auseinander. Sie ermöglicht den Zugang zu Leerrohren, die ein Dritter verlegt hat. Sie ermöglicht den Zugang zu bestehenden Straßen, bei uns zum Beispiel des Bundes, und zu Einrichtungen entlang von Eisenbahnen. Gerade dort gibt es nämlich sehr viele Leerrohre. Und sie ermöglicht den Zugang entlang von anderen Verkehrswegen. Insofern ist das Thema Leerrohr und Leitungsmöglichkeiten weiß Gott nicht nur eines von Tiefbauarbeiten, sondern es ist ein Gesamtkonstrukt. Denken Sie nur einmal an die Abwasserkanäle, bei denen es ebenfalls Möglichkeiten gibt, Glasfaserkabel mit hineinzulegen.
Bestehende Infrastruktur braucht nicht noch eine Verpflichtung und Verordnung für Leerrohre. Wir müssen Anreize schaffen, sodass dort, wo es keine bestehenden Lehrrohre und keine Breitbandverbindung gibt, wo es aber sinnvoll ist, Maßnahmen ergriffen werden. Dafür gibt es vom Bund auch zusätzliches Geld. Es gibt eine Richtlinie zur Unterstützung des Breitbandausbaus. Ich empfehle, mal hineinzuschauen. Man wird sehr schnell feststellen, dass die Ausstattung von Leerrohren mit Glasfaserkabel gefördert wird. Aus dem Leerrohr wird also ein Vollrohr gemacht. Auch die Bereitstellung von Schächten, Verzweigern, Abschlusseinrichtungen und die gesamten Tiefbauarbeiten werden gefördert. Wir wollen nicht das Leerrohr. Unser Ziel ist das Breitband. Das ist der entscheidende Punkt. Hier sind wir gut aufgestellt. Daran arbeiten wir. Es laufen die Maßnahmen des Bundes und die Maßnahmen des Landes. Auch die Finanzierung läuft. Der Kollege Hilberer hat es heute Morgen schon gesagt. Und in diesem Sinne gilt auch beim Breitbandausbau: Das läuft! Wir machen das und wir machen es gut. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Der vorgelegte Antrag der PIRATEN-Fraktion macht es mir schwer, über das Thema zu sprechen, nicht nur weil meine Stimme etwas angegriffen ist oder weil es vielleicht, Kollegin Maurer, schon etwas später ist, sondern weil er im Kontext steht von Freiheit und Verantwortung. Freiheit und Verantwortung - unser gemeinsames Bestreben ist wahrscheinlich immer, dass wir den Menschen ein größtmögliches Maß an Bürgerfreiheit geben wollen. Selbstverständlich gilt das auch für das Thema WLAN und für das Thema offene Strukturen.
Aber das funktioniert nur dann, wenn es klare Regeln gibt, an die sich jeder Mensch hält. Es funktioniert dann nicht, wenn eine kleine Gruppe sich dieser Rechte bemächtigt und auf Kosten anderer diese Rechte missbraucht. Das ist an diesem Tag nicht nur das Thema WLAN, sondern das ist bei diesem Thema auch die Frage, wie Demonstrationsrecht und das Meinungsfreiheitsrecht in Frankfurt missbraucht werden. Deshalb sind an diesem Tag meine Gedanken bei den 88 Polizistinnen und Polizisten, die verletzt sind - wir wissen noch nicht zu dieser Stunde, ob darunter eventuell auch im Einsatz befindliche saarländische Polizisten sind -, und den Angehörigen der Feuerwehr und der Rettungskräfte, die in massiver Weise bei ihrer Arbeit behindert worden sind. Deshalb ist es mir an dieser Stelle ein persönliches Bedürfnis, im Landtag zu sagen, wir denken auch an diese Menschen, die an diesem Tag einen ganz schweren Dienst leisten.
Freiheit kann nur gelingen, wenn Menschen sich an Regeln halten. Wenn es diese klaren Regeln nicht gibt, dann funktioniert Freiheit nicht. WLAN im offenen Netz, WLAN im Restaurant, WLAN im Café, beim Friseur, WLAN in der Schule oder im Rathaus, oder WLAN vielleicht auch für alle Bürger im Landtag - das funktioniert bislang schlecht bis nicht, weil die Regeln, die wir haben, nicht so sicher sind, dass bei jedem, der sie nutzt, auch klar ist, dass er nicht in Anspruch genommen wird für Rechtsverstöße von Dritten, die diese Netze benutzen. Das gilt im Bereich des Zivilrechts, was die Störerhaftung angeht, das gilt selbstverständlich auch für alle anderen Rechtsverstöße, wo man gegebenenfalls wegen Beihilfe oder als Gehilfe mit in Anspruch genommen werden kann. Das ist sozusagen das Thema Cybermobbing, das ist das Thema Betrug auf Ebay. Das ist auch das Thema Diebstahl von Zugängen.
Insofern ist dieser Gesetzentwurf der Bundesregierung ein erster guter Schritt, gerade das geschäftsmäßige, das gewerbliche Angebot von WLANs sicher zu machen. Denn er gibt schon dort klare Regeln vor. Deshalb begrüßen wir, dass die Bundesregierung diese Initiative ergreift. Wir begrüßen, dass die Große Koalition in Berlin Rechtssicherheit durch klare Regeln schaffen will.
Kollege Augustin, an dieser Stelle muss man einfach sagen, es ist nicht richtig, wenn Sie behaupten, es wäre gegen den Koalitionsvertrag. Vielleicht sollten Sie den Koalitionsvertrag auch dort einfach einmal lesen und nicht nur das, was die digitale Gesellschaft sagt, die an anderen Stellen sehr verdienstvolle Beiträge liefert, aber an dieser Stelle völlig falsch liegt. Denn im Koalitionsvertrag steht: Rechtssicherheit für WLAN-Betreiber ist dringend geboten, etwa durch Klarstellung der Haftungsregelungen analog zu Access-Providern. Genau das sieht der Gesetzentwurf vor bei den Gewerblichen. Insofern können wir davon ausgehen, dass das, was momentan nicht gelingt, WLAN gerade für Touristen, für Studenten, aber auch für jeden, der ein Mobilgerät hat - in diesem Jahr ist bei den Themenschwerpunkten der Cebit nachzulesen, dass mehr Tablet-PCs verkauft werden als Laptops und stationäre PCs zusammen -, ein ganz aktuelles und wichtiges Thema ist. Ich denke, hier wird gehandelt. Wir sollten das auch begrüßen.
Das Zweite ist das Thema, wie wir mit den Privaten umgehen. Dort ist momentan die Rechtslage die, dass es eine Rechtsprechung gibt vom BGH, dass eben auch der Private -
Auch da ist Ihr Antrag falsch. Es ist nicht die liberale Rechtsprechung, sondern die Rechtsprechung des BGH gibt sehr klare Maßstäbe vor, dass zum Kaufzeitpunkt bei einem WLAN sowohl das Passwort geändert werden muss als auch ein anerkanntes Verschlüsselungsverfahren eingestellt werden muss. Das ist der Grund, warum die 99 Prozent der WLANs, die es in Deutschland in Privathaushalten gibt, meistens verschlüsselt sind. Das ist der Grund. Insofern gliedert man sich da heran.
Ich muss aber auch sagen, es gibt offene Fragen, die zu diskutieren sind. Ich habe auch Zweifel, ob es sinnvoll ist, an der Stelle eine Namensliste als Extra zu fordern. Ich habe Zweifel, ob wir sozusagen eine fortlaufende Modernisierung, eine fortlaufende Kontrolle des privaten WLAN-Zugangs, wirklich für die privaten Haushalte fordern können. Sicherlich ist es wünschenswert, dass man mit Blick auf den Datenschutz und auch den Schutz der privaten Daten und des privaten PCs, fortlaufend Firmware-Updates macht, fortlaufend auch dort schaut, dass es ein sicheres Netz ist.
Insofern lehnen wir Ihren Antrag ab. Er ist in der Beschreibung falsch. Bei dem ersten Punkt der Forderungen könnten wir wahrscheinlich noch mitgehen, aber der zweite ist im Grunde genommen schon ad absurdum geführt. Ich würde einfach sagen, wir sollten über das Thema weiter reden. Wir sollten auch offen sein für das, was auf Bundesebene diskutiert wird. Aber an dieser Stelle liegen Sie falsch. Lassen Sie uns deshalb im Gespräch bleiben, gerne auch noch einmal in einem Ausschuss, aber nicht mit diesem Antrag, sondern mit einem fundierten Antrag. Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Der heutige Tag ist für die 150.000 saarländischen Jugendlichen und Kinder ein Tag großer Freude. Das hat drei gute Gründe. Der erste Grund ist: Das lange Warten hat ein Ende. Am heutigen Tag hat sich die Blockade endlich gelöst. Nachdem es im letzten Winter praktisch keine Flocke gab, hat heute Morgen endlich Petrus ein Einsehen gehabt und den Kindern und Jugendlichen etwas Schnee geschenkt. Ich glaube, das war für viele ein Tag der Freude. Das, was für die Erwachsenen unangenehm ist, wenn sie zu spät zur Arbeit kommen - und das hat auch hier im Landtag den einen oder anderen Kollegen getroffen -, war für die Schüler sicherlich ein Grund zur Freude. So kann ich mich jedenfalls daran erinnern.
Zum zweiten Grund: Es ist ein Grund zur Freude, dass diese Landesregierung und die sie unterstützende Koalition Kurs halten. Wir halten Kurs, wir halten Wort im Bereich der Jugendpolitik. Denn alle Ansätze, die in diesem Bereich gebraucht werden,
konnten wir im Haushalt fortschreiben. Das macht es möglich, dass die Kinder- und Jugendarbeit in diesem Land auch im Jahr 2015 eine gute ist, eine gute bleibt. Denn wir machen das, was möglich ist, möglich, sehr geehrte Damen und Herren.
Nun zum dritten Argument, weshalb der Haushalt 2015 für die saarländischen Kinder und Jugendlichen ein insgesamt guter ist: Das hängt damit zusammen, dass meine Tochter, meine Älteste, gestern Abend meine Frau und mich gefragt hat: Sagt mal, Mama, Papa, habt ihr Schulden gemacht?
Da hat meine Frau das erklärt im Zusammenhang mit unserem Häuslein, aber auch darauf hingewiesen, dass das sie wahrscheinlich nicht mehr treffen werde.
Das Thema Schulden an der Stelle. Na, wir werden sehen, aber so ist zumindest die Planung.
Meine Tochter, die älteste, geht in die erste Klasse. Dann hat sie sich zu mir gewandt und hat gefragt: Aber Papa, du sagst doch immer, es gibt Schulden, die treffen uns und die müssen wir bezahlen? - Da sagte ich ihr: Das stimmt. Und das sind die Schulden, die wir gemeinsam haben. Das sind die Schulden unseres Landes und unserer Städte, und das sind die Schulden, die auch euch treffen in der Zukunft. - Ich habe ihr aber auch gesagt: Aber es gibt auch gute Nachrichten. Zum einen ist es so, und deshalb ist das Thema Jugend- und Bildungspolitik mit anderen Themenfeldern verbunden, dass ihr eine gute Ausbildung bekommt und dass ihr gute Zukunftschancen in diesem Land habt.
Die Zukunftschancen in unserem Land sind sehr gut, so gut wie lange nicht mehr. Wenn wir uns den Themenbereich Jugendarbeitslosigkeit anschauen, wenn wir uns anschauen, welche Chancen es gibt im Bereich des Bildungssystems, wenn wir auch zur Kenntnis nehmen, was uns gelungen ist im Bereich der Betreuung und der frühkindlichen Bildung, ich glaube, dann können wir insgesamt sehr stolz sein auf das, was wir auch den jungen Menschen in unserem Land mitgeben, welche Zukunftschancen wir unseren jungen Menschen eröffnen.
Auf der anderen Seite ist es natürlich auch gut, dass wir weniger Schulden haben. Es sind weniger neue, weniger zusätzliche Schulden, die wir für das Jahr 2015 machen. Ich gebe zu, es wäre gut, möglichst schnell zu dem Punkt zu kommen, an dem wir überhaupt keine neuen Schulden machen. Denn wir müssen eines zur Kenntnis nehmen: Es geht nicht
nur um die Frage der absoluten neuen Schulden, es geht natürlich auch um die Frage, wie viele Schulden wir insgesamt aufgetürmt haben.
Und, sehr geehrte Damen und Herren, es geht selbstverständlich auch darum, dass wir insgesamt weniger junge Menschen haben. Wir haben künftig weniger Schultern, auf denen diese Schulden lasten. Das ist eine Frage der Pro-Kopf-Schulden-Problematik. Und eben genau das ist der Punkt, weshalb es dringend erforderlich ist, dass wir eben das Mögliche möglich machen. Denn es ist eben das falsche Argument der Opposition, zu sagen: Wir gehen einfach weiter, wir gehen über alle Grenzen der Schulden hinaus. - Sehr geehrte Damen und Herren, unser Weg macht das Mögliche möglich. Der Weg der Opposition ist der Weg, der das Mögliche unmöglich macht. Deshalb sind wir hier auf einem guten Weg und auf einem guten Kurs, sehr geehrte Damen und Herren.
Lassen Sie mich abschließend noch einen Satz sagen zu denen, die gerade im Bereich der Jugendarbeit die Hauptlast tragen. Bei der Jugendarbeit insgesamt und der Kinderleistungen haben wir mit Kindergeld und monetären Leistungen einen großen Bereich, der im Bundeshaushalt abgebildet wird. Wir haben natürlich bei der Jugendhilfe einen großen Bereich, der abgebildet wird. Das alles ist das, was unter dem Gesichtspunkt „das Mögliche“ möglich ist. Aber es gibt einen kleinen Bereich, zu dem ich sage: Dort geht es darüber hinaus. Da haben wir nur wenige Mittel, aber dort wird oft das Unmögliche möglich gemacht.
Lassen Sie mich noch denen danken, die sich ehrenamtlich im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit betätigen. Die vielen Vereine, die vielen Sportvereine, die vielen freien Träger im Bereich der Jugendarbeit - dort wird teilweise Unmögliches geleistet für die Kinder und Jugendlichen in unserem Land. Und ich möchte diesen, die sich engagieren, ganz herzlich an dieser Stelle danken für ihr Engagement, denn: Sie sind wichtig für unser Land! Vielen Dank, meine Damen und Herren, weiter so!
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben am heutigen Tag eine längere und intensive Debatte zum Thema Hochschulpolitik im Lande. Gleichzeitig setzt diese Debatte den Schlusspunkt unter eine einjährige Diskussion, die besonders intensiv im ersten Halbjahr dieses Jahres im Nachgang zur Vorlegung des Gutachtens des Wissenschaftsrates geführt worden ist. Natürlich hat diese Diskussion zu einer gewissen Unsicherheit für die Fächer geführt, die gerade in der Diskussion standen, sei es zu Beginn Jura gewesen, seien es BWL, die Zahnmedizin oder auch andere Fächer gewesen. Insofern ist heute ein guter Tag, denn heute wird mit diesen Eckpunkten der Schlusspunkt unter eine schwebende Diskussion gesetzt.
Es wird Planungssicherheit geschaffen. Deshalb ist heute auch aus diesem Grund ein guter Tag für die Hochschulen in unserem Land.
Denn man darf bei aller Diskussion und bei aller verantwortlichen Diskussion, liebe Kollegen der Opposition, eines nicht vergessen: Das Saarland hat einen vitalen, attraktiven und vielseitigen Hochschulstandort.
Unser Hochschulstandort ist stark in Forschung und Lehre. Diese Koalition macht ihn am heutigen Tag
zukunftsfest, denn diese Koalition gibt einen Rahmen für die zukünftige Hochschulentwicklungsplanung vor. Sie gibt ihn relativ detailliert vor. Das ist etwas Besonderes. Dabei geht sie angemessen und mit Augenmaß vor. Der Eindruck, der hier teilweise erweckt worden ist, wie zum Beispiel vom Kollegen Neyses mit dem Bild der Titanic oder mit dem Bild, dass wir eine Art Totenglöckchen für den Hochschulstandort läuten würden, ist nicht nur völlig falsch, sondern im Gegenteil ist hier im letzten halben Jahr in vielen Bereichen eine Diskussion in Gang gekommen, die diesem Land in wissenschaftspolitischer Hinsicht gut getan hat.
Viele haben in den Arbeitsgruppen überhaupt erst einmal über die Zukunft ihres Faches nachgedacht und erkannt, wo es Entwicklungspotenziale gibt und wie die weitere Entwicklung ist. Es war notwendig und für den einen oder anderen war es auch ein Weckruf. Mit Blick auf die BWL sage ich, der eine oder andere muss den Weckruf noch etwas besser erkennen.
Kollege Lafontaine, es ist richtig, Profilbildung und Schwerpunktsetzung sind der entscheidende Punkt. Diesen Weg geht diese Koalition. Sie haben nicht zu Unrecht gesagt, dass dies in der Vergangenheit schon ein Mittel war, das man gewählt hat. Es ist auch völlig akzeptiert, dass diese Koalition, aber auch die Vorgängerregierung auf diese Ergebnisse aufgebaut und hier gezielt weiter investiert hat. Es wurde nicht alles falsch gemacht, es wurde in diesem Land sogar sehr vieles richtig gemacht. Insofern ist dies der nächste weitere Schritt. Man muss mit den Ergebnissen der Vergangenheit schauen, wie man unter den Prämissen der Schuldenbremse den Hochschulstandort bestmöglich für unser Land justiert. Dabei gilt es eben auch, Effizienzreserven zu heben. Kollege Bierbaum erzählt es uns im Grunde genommen in jeder Haushaltsrede, dass dies der Bereich wäre, wo er beim Sparen gerne mitmachen würde: beim Heben von Effizienzreserven. Es geht aber darum, zur Sache zu kommen, sich mit der Frage zu beschäftigen, wie es beispielsweise mit der HTW weitergeht. Herr Kollege Bierbaum, Sie hätten da sicherlich einiges beizutragen, vielleicht sogar aus der Innenperspektive. Sollte man die BWL vielleicht stärker in Richtung Ingenieurwesen orientieren, was wir jetzt vorhaben, oder wie könnte eine Kooperation mit der Universität aussehen? Manch einer in der BWL ist wach geworden. Ich habe aber noch niemanden in der Opposition getroffen, dem ich dieses Etikett heute anhängen könnte, dass er wach geworden ist im Sinne einer konstruktiven Mitarbeit an dem Hochschulstandort in diesem Land.
Insofern ist es richtig, was der Kollege Thul gesagt hat, dass die Diskussion, die wir durch das Wissenschaftsratsgutachten hatten, durchaus eine Sternstunde des Parlaments war im Sinne einer verantwortungsvollen Weiterentwicklung des Hochschulstandorts Saarland. Das Problem ist: Sie haben an dieser Weiterentwicklung keinen Anteil. Sie haben sich eben nicht damit beschäftigt! Sie verordnen all jenen, die es glauben wollen, Schlaftabletten in diesem Land, indem Sie sich einer konstruktiven Diskussion verweigern, indem Sie mit Ihrem Antrag noch einmal zur Schau stellen, dass Sie völlig ideenlos sind, wie der Hochschulstandort weiterentwickelt werden kann.
Hinzu kommt - das ist wahrscheinlich ein ungewolltes Nebenprodukt, ich unterstelle Ihnen nicht, dass Sie das wirklich wollen -, indem Sie sagen, es sei eine Titanic, die untergeht, machen Sie den Hochschulstandort auch noch schlecht.
Kollege Neyses, ich glaube, Sie haben sich in einem saarländischen Magazin den Satz zu Eigen gemacht: Opposition ist Mist. - Ich glaube, da habe ich Sie nicht falsch zitiert. Die PIRATEN wollen als Opposition für das Land konstruktiv mitwirken.
Mein Eindruck ist momentan - und ich würde mir wünschen, dass Sie mich irgendwann vom Gegenteil überzeugen können -, es liegt nicht an der Opposition als solcher, Sie haben ja eine wichtige Aufgabe in diesem Parlament, sondern es liegt an dem, was Sie daraus machen. Das ist das Problem in unserem Land.
Meine Damen und Herren, ich komme zum Ende. Nur ein Beispiel. Sie hätten sich einmal mit den Auslastungszahlen der Universität in den einzelnen Fachrichtungen beschäftigen können. Wenn wir Bereiche haben mit Auslastungen, die bei 38 Prozent, 50 Prozent, 56 Prozent liegen, hätte man sich vielleicht einmal die Frage stellen können, ob man dort intelligent sparen kann bei gleicher Studentenzahl, ob man nicht doch umsteuern, Schwerpunkte setzen, neue Angebote schaffen kann. Bei Ihnen leider Fehlanzeige. In manchen Reden hat ein bisschen was aufgeblitzt, das will ich zugestehen -
Kollege Ulrich, sicher wäre manches mehr wünschbar. Aber ich kann Ihnen eine Erkenntnis nicht ersparen, die sogar Ihr übernächster Banknachbar letztes Jahr im Dezember in diesem Auditorium geäußert hat: Die erste Voraussetzung, um die Selbstständigkeit des Saarlandes zu bewahren, ist die finanzielle Handlungsfähigkeit. Deshalb waren wir uns einig, dass es notwendig ist, die Finanzen wieder in Ordnung zu bringen.
Sehr geehrte Damen und Herren, diese Koalition ist sich einig: Wir wollen den bestmöglichen Hochschulstandort unter der Prämisse der Schuldenbremse. Dazu haben wir unseren Anteil geleistet. Das Saarland hat einen attraktiven Hochschulstandort, es wird auch in Zukunft einen haben. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Zweite Deutsche Fernsehen hat bis vor nicht allzu langer Zeit mit dem Slogan geworben „Mit dem Zweiten sieht man besser!“. Das mag so sein. Was aber beim Zweiten Deutschen Fernsehen nicht gilt, ist, dass man beim Zweiten Deutschen Fernsehen regelmäßig und umfassend saarländisch sieht.
Meine Damen und Herren, das Saarland - und das wissen alle diejenigen, die öfter über die Landes
grenzen hinaus tätig sind oder unterwegs sind - ist im öffentlichen Bewusstsein in der Bundesrepublik leider sehr wenig präsent. Dies hat durchaus auch etwas mit einer medialen Wahrnehmung zu tun. Darauf kann man reagieren und sollte es, natürlich auch mit entsprechenden Kampagnen, aber man muss auch fragen, woran es liegt, dass wir an der einen oder anderen Stelle im bundesweiten Rundfunk sehr wenig präsent sind.
Im bundesweiten Rundfunk ist durch die ARD der Saarländische Rundfunk sehr gut präsent. Aber eine weitere Anstalt in Trägerschaft der Länder, das Zweite Deutsche Fernsehen, wirft durchaus Fragen auf, Fragen, denen die Landesregierung auf eine parlamentarische Anfrage hin nachgegangen ist und die sich mit der Wahrnehmung des Rundfunkauftrages befasst hat.
Der saarländische Beitragszahler zahlt ebenso seine Rundfunkbeiträge wie jeder andere Beitragszahler in Deutschland: 4,37 Euro von den 17,98 Euro gehen jeden Monat an das ZDF. In der Summe sind es rund 22 Millionen Euro im Jahr. Das ist ein Anteil zwischen 1,25 und 1,28 Prozent am Gesamtbeitragsaufkommen, das dem ZDF zusteht.
Das ist zugegebenermaßen kein sehr hoher Anteil. Trotzdem hat der Saarländer einen Anspruch, der sich ergibt aus dem, was das Verfassungsgericht gesagt hat, nämlich dass die Vielfalt der bestehenden Meinungen im Rundfunk in größtmöglicher Breite und Vollständigkeit zum Ausdruck kommen soll. Dadurch ist das ZDF verpflichtet. Deshalb haben unabhängig von der Programmautonomie, in der das ZDF selbstverständlich festlegen kann, was es sendet und von wo, die Landesgesetzgeber von ihrem Recht Gebrauch gemacht, dem ZDF einen Produktionsauftrag aufzuerlegen dergestalt, dass die Produktion möglichst angemessen auf die Produktionsstandorte in den Bundesländern zu verteilen ist. Damit ist auch das Saarland gemeint.
Insofern ist es durchaus zu hinterfragen, dass von 2002 bis 2012 vom ZDF nur 600 bis 1.500 Minuten pro Jahr aus dem Saarland produziert worden sind. Ich greife exemplarisch einmal das Jahr 2012 heraus. Da waren es vier wesentliche Beiträge: die Landtagswahl, die sicherlich für uns als Politiker und auch für die Bürgerinnen und Bürger wichtig ist, ein Beitrag zu ZDFzoom, der sich zudem mit dem Bordellgewerbe beschäftigt hat, ein Beitrag zum Thema Europa und - das ist sicherlich ein wichtiger Beitrag, den das ZDF auch weiter leistet - die Übertragung des Sommerbiathlons in Püttlingen.
Hätten wir eine Bundesliga-Fußballmannschaft, dann wäre der Anteil, der aus dem Saarland gesendet wird, im Bereich Sport sicherlich höher, selbstverständlich. 6,5 Prozent ist der Gesamtanteil Sport im ZDF-Programm. Vor dem Jahr 2002 hatte das
Saarland gerade im Bereich der nonfiktionalen Unterhaltung - also alles das, was nicht unter Spielfilme fällt - im ZDF sogar einen sehr guten Platz. Das Saarland, die Stadt Saarbrücken hat bis heute die zweitmeisten Übertragungen von „Wetten, dass…?“ im Bundesgebiet. Seit 2002 allerdings nicht mehr. Das ZDF gibt an, dass dies mit Hallenkapazitäten zu tun habe. Dies mag ja alles so sein, diese Entscheidungen sind auch überhaupt nicht zu kritisieren, das entbindet aber im Umkehrschluss das ZDF nicht davon, das, was die Landesgesetzgeber vorgegeben haben, nämlich seine Produktion auf die Produktionsstandorte zu verteilen, auch umzusetzen.
Es sind 28 Serien, die das ZDF produziert, keine davon im Saarland, viele mit einem Ortsbezug. Die Bayerische Filmförderung rühmt sich, dass in fast jedem bayerischen Bergtal, ob es die RosenheimCops sind, ob es die Garmisch-Cops sind, eine Serie gedreht wird.
Es wird auch gefördert, das muss man offen sagen. - Das heißt, in Bayern gibt es eine Förderung für Fernsehfilme, die das ZDF in Anspruch nimmt. Aber die Frage ist: Wo kommt das Geld her? Und da ist auch wiederum spannend, dass das ZDF mit 9,2 Millionen Euro die Filmförderung in den Ländern unterstützt - nicht in allen Bundesländern, aber in fast allen Bundesländern. Im Saarland unterstützt das ZDF eine regionale Filmförderung nicht. Und was machen regionale Filmförderungen mit dem Geld vom ZDF? Nun, die Bayerische Filmförderung hat beispielsweise im Jahr 2012 eine Kinderserie gefördert mit immerhin 450.000 Euro, und einen größeren Fernsehfilm auch mit 450.000 Euro. Also fließt von diesem Geld wieder etwas ans ZDF zurück. Aber was ist die Gegenleistung? Die Gegenleistung ist, dass Bayern an der Stelle präsent ist. Und es ist eben nicht so, dass man sagen könnte, nun gut, das ist in Bayern. Das Geld hierfür stammt anteilig auch aus dem Saarland. So subventionieren die saarländischen Beitragszahler ein Stück weit auch die Filmförderung in anderen Ländern und die Wahrnehmbarkeit von anderen Ländern.
Genau das sind die Fragen, die sich deshalb auf der Basis des gültigen ZDF-Staatsvertrages stellen, wie das ZDF in Zukunft gewährleisten möchte, dass die Produktionen angemessen auf die Produktionsstandorte in den Ländern verteilt werden, dass auch Transparenz in das Verfahren hineingebracht wird, warum einige Filmförderungen unterstützt werden und andere nicht. Ich glaube, wir sind es in erster Linie dem saarländischen Beitragszahler schuldig, diese Fragen zu stellen. Das ZDF sollte deshalb in den zuständigen Ausschuss kommen und versuchen, diese Fragen zu beantworten. Natürlich verbinden wir damit die Hoffnung, dass diese Fragen zu
unser aller Zufriedenheit beantwortet werden. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Das Thema Jugendkriminalität ist ein sensibles Themengebiet. Es ist zugleich eine Dauerbaustelle. Es ist wenig sinnvoll, hier ideologische Schlachten zu schlagen.
Es eignet sich nicht für eine Dramatisierung, Kollege Ulrich, aber es eignet sich auch nicht für ein sozialromantisches Ignorieren von Problemen.
Tatsächlich ist es nämlich so, dass wir im Saarland eine Tatverdächtigenbelastungszahl von 4.868 haben. Wenn man diese Zahl auf 100.000 Jugendliche bezieht, bedeutet das im Umkehrschluss, dass 95.000 Jugendliche pro Jahr keine Tatverdächtigen sind, so sehr es richtig ist, dass es immer noch viel zu viel ist, was wir an Tatverdächtigen haben. Hier gilt es zunächst einmal festzustellen, dass die Jugendlichen zu 95 Prozent eben keine Tatverdächtigen sind. Insofern ist das eine gute Zahl.
Aber es hat dazu geführt, dass in der Vergangenheit Maßnahmen ergriffen wurden. Wir haben 2007 ein eigenes Jugendstrafvollzugsgesetz im Saarland verabschiedet. Es ist ein modernes Gesetz, wie sich gezeigt hat, und mit Blick auf die Entwicklung danach kann man sagen, dass es eine Erfolgsgeschichte des Föderalismus und für das Saarland ist. Das Saarländische Jugendstrafvollzugsgesetz kennt ein Recht auf Ausbildung, kennt ein Recht auf Beschäftigung, kennt ein Recht auf Nachsorge und es kennt die Hilfen zur Entlastung. Es hat das zentrale Vollzugsziel der Resozialisierung, gleichzeitig wahrt es das legitime Interesse der Allgemeinheit, geschützt zu werden.
Wie hat sich das nach 2007 weiterentwickelt? Das ist die entscheidende Frage. Es wurden damals 1,5 Millionen Euro, Kollege Ulrich, zusätzlich in den Haushalt eingestellt, um Maßnahmen zu finanzieren, um den Jugendstrafvollzug seiner Kernaufgabe der Resozialisierung zuzuführen. Das ist eine wahre Erfolgsgeschichte, die wir in unserem Land erlebt haben. Die höchste Zahl an Jugendkriminalitätsdelikten hatten wir im Jahr 2008 mit insgesamt 7.589 Tatverdächtigen. Seit 2008 gibt es einen stetigen Rückgang. Im Jahr 2012 - laut dem Bericht zur Jugendkriminalität aus dem Jahr 2012, der jüngste, der vorliegt - gibt es zum Beispiel im Bereich der Sachbeschädigungen einen Rückgang von 1.124 Delikten auf 688, also um 39 Prozent, im Bereich von Rauschgiftdelikten einen Rückgang von 31 Prozent. Auch bei Rohheitsdelikten gibt es einen bemerkenswerten Rückgang von 2.344 Delikten auf 1.804, also um 23 Prozent. Mitbezogen auf das Jahr 2013 - aus
dem die jüngste Zahl der Kriminalstatistik stammt -, in dem es noch 5.896 Tatverdächtige gibt, bedeutet dies insgesamt einen Rückgang von 2008 bis 2013, also in einem relativ kleinen Zeitraum, um 22,3 Prozent.
Ich glaube - mit Blick darauf, dass dies mittlerweile die geringste Zahl an Jugendkriminalität seit 16 Jahren ist -, dass man dies nicht nur en passant zur Kenntnis nehmen sollte, sondern, Kollege Ulrich, dies ist auch das Ergebnis von erfolgreicher Politik, dies ist auch das Ergebnis eines gezielten Investierens in Präventionsarbeit und es ist das Ergebnis einer erfolgreichen Arbeit der Beschäftigten im Justizbereich, aber auch in vielen anderen Bereichen. Es gibt beispielsweise eine zeitnahe Zusammenarbeit von Staatsanwaltschaft, Polizei und Trägern der Jugendhilfe. Gerade das muss es eben sein, gerade bei Jugendlichen umso stärker. Es muss schnell sanktioniert werden, Prozesse müssen schnell laufen und die Maßnahmen zur Erziehung müssen dann greifen, wenn es noch eine zeitliche Nähe zur Tat gibt. Das ist im Übrigen auch im Interesse der Opfer. Es ist aber vor allen Dingen im Interesse derer, die tatverdächtig sind. Natürlich, Herr Kollege Ulrich, ist es richtig, dass Prävention als letztes im Strafvollzug beginnt, auch wenn die Resozialisierung letztlich dort ein Kernziel ist.
Prävention ist auch Aufgabe von Schulen. Sie ist Aufgabe der vielen ehrenamtlichen Angebote in Vereinen und Verbänden, und ich hebe hier insbesondere die Träger der freien Jugendarbeit hervor. Letztlich ist sie aber auch ein Ergebnis der Jugendhilfe, von Schulsozialarbeit und Schoolworkern. Ich will insbesondere darauf hinweisen, dass sie auch davon abhängt, wie gut es um unsere Familien steht und wie verlässlich und gut Familien ihre Kinder erziehen können. Auch das hat Auswirkungen auf die Frage der Jugendkriminalität. Insofern haben wir ein sehr feingliedriges System.
Auch das muss man sagen: Das bloße Wegsperren - ein Kampfbegriff, wenn es um eine ideologisch geführte Debatte der Jugendkriminalität geht - war in den letzten Jahrzehnten nie ein Ziel gewesen. Es ging immer darum, dass zuerst Erziehungsmaßnahmen, richterliche Weisungen, Verwarnungen und Auflagen erfolgen und der Täter-Opfer-Ausgleich im Vordergrund steht. Diese ambulanten Maßnahmen stehen im deutschen Jugendstrafrecht an vorderster Stelle und das völlig zu Recht. Auch wenn es immer wieder den einen oder anderen gibt, der fragt, warum nicht schneller ein Arrest verhängt oder schneller in den Vollzug eingewiesen wird.
Ich glaube, dass es völlig richtig ist, ein abgestuftes System zu haben, dass den Menschen eine Chance gibt und das es uns ermöglicht zu schauen, wie weit wir mit erzieherischen Maßnahmen kommen. Die Jugendlichen sind unsere Zukunft und wir wollen,
dass möglichst viele von ihnen nicht in eine kriminelle Karriere abgleiten. Trotzdem muss es auch wirkungsvoll abschreckende Sanktionen geben. Insofern sind auch diese fünf ambulanten Sanktionsalternativen, die die Kollegin Berg beschrieben hat, ein sinnvolles Element eines Gesamtbaukastens, das sich Prävention nennt und auch Resozialisierung ermöglicht. Es wird wie alle diese Maßnahmen aus dem Haushalt des Justizministeriums finanziert, und das ist auch richtig und soll fortgeführt werden. Die bestehenden Kooperationen und die Maßnahmen zur erfolgreichen Resozialisierung der jugendlichen Straftäter sollen fortgeführt werden. Wir wollen dies noch um Grundbildungskonzepte im Bereich von Lese-, Schreib-, Sprach- und Redekompetenzen ergänzen; dies weiterhin ergänzt um eine gute Vernetzung aller Beteiligten.
Ich glaube, wir sind hier auf einem richtigen Weg. Natürlich wäre das, was Kollege Ulrich gesagt hat, stets wünschenswert, wenn wir noch mehr Geld hätten. Wir müssen aber erst einmal zur Kenntnis nehmen, dass wir gute Instrumente, gute Konzepte und gute Netzwerke haben. Diese haben wir heute finanziert und es ist für ein Haushaltsnotlageland erst einmal erfolgreich, wenn wir es schaffen, diese fortzuführen.
Auch das muss man noch einmal sagen: Wir haben im Saarland ein gutes Programm für junge Intensivtäter. Es gibt eine relativ kleine Gruppe, die mit relativ vielen Straftaten unser Land belastet. Auch dort ist es besonders wichtig, das nicht im Rahmen einer übertriebenen Sozialromantik zu ignorieren. Dort ist das, was wir tun, genau richtig: Wir schenken ihnen eine besondere Aufmerksamkeit, wir weisen ihnen besonders zeitnah eine staatliche Reaktion auf Straftaten zu und wir wenden ein individuelles - das ist das Entscheidende - Maßnahmenbündel mit erzieherischen und präventiven Maßnahmen an.
Insofern gilt: Wenn hier heute etwas zu kurz springt, dann ist das der Antrag der GRÜNEN. Natürlich kann man sagen, dass das nicht vorher in eine Buchform gegossen worden ist. Das hätte erst ein Buch mit einer Auflage, einem Vorwort und einem Grußwort werden müssen, bis es das Siegel eines Gesamtkonzepts erhält. Aber, meine Damen und Herren, das Saarland hat ein Konzept in der Jugendkriminalität und deshalb geht die Forderung nach einem Gesamtkonzept absolut ins Leere. Dass der Resozialisierungsgedanke in den Vordergrund treten soll, stärker als er hier im Vordergrund steht, ist nahezu nicht möglich. Aber ich glaube, dem Kollegen Ulrich und den GRÜNEN geht es eher darum, den Eindruck zu erwecken, der Resozialisierungsgedanke stehe nicht im Vordergrund. Und das ist das eigentlich schändliche an dem Antrag der GRÜNEN, dass die gute Arbeit, die geleistet wird -
Das ist das, was im Grunde genommen in Ihrem Antrag in die falsche Richtung weist. Das Saarland hat einen guten Plan gegen Jugendkriminalität, das Saarland trägt dem Resozialisierungsgedanken in besonderer Weise Rechnung und das sollten Sie auch einräumen.
Aber es gibt noch eine Sache darüber hinaus. Sie haben in Ihrem Antrag noch einen Satz stehen, der lautet: „Darüber hinaus ist für jugendliche Straftäter während ihrer Haftzeit das Angebot an schulischen sowie beruflichen Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen mit dem Ziel einer anschließenden dauerhaften Straffreiheit auszubauen.“ Meine Damen und Herren, entweder können Sie Gesetze, die Sie nicht verabschieden, nachher nicht lesen, oder Ihre Mitarbeiter haben sie nicht gelesen. Wir haben im Saarland darauf tatsächlich einen Rechtsanspruch. Insofern geht auch das völlig ins Leere. Ich glaube, da ist man nicht mehr in der Sache drin gewesen.
Ich will damit schließen: Wenn wir uns als Gesellschaft insgesamt mehr mit den Problemen von Jugendlichen beschäftigen würden, dann müssten wir uns wahrscheinlich weniger mit den Problemen beschäftigen, die Jugendliche verursachen. - Vielen Dank!
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Eine hohe Wohnund Lebensqualität der Menschen im Saarland ist selbstverständlich ein wichtiges Ziel unserer Politik. Dazu darf ich sagen, dass diese hohe Wohn- und Lebensqualität der heutigen Realität im Saarland entspricht. Im Saarland, das ist die saarlandspezifische Variante und gehört zur Problem- und Ausgangslage dazu, gilt ganz besonders das, was Johann Wolfgang von Goethe einmal gesagt hat: „Auch aus Steinen, die einem in den Weg gelegt werden, kann man Schönes bauen.“ Die Saarländer haben die Eigenschaft, dass sie aus diesen Steinen besonders gerne eigenen Wohnraum gebaut haben. Es ist nicht überraschend, was die Studie der Bertelsmann Stiftung über den gesellschaftlichen Zusammenhalt im Saarland herausgefunden hat: Er ist
hier besonders hoch. Auch der gesellschaftliche Zusammenhalt und das gegenseitige Helfen haben dazu geführt, dass es im Saarland eine besonders hohe Eigenheimquote gibt.
Wie sieht der saarländische Wohnungsmarkt momentan aus? - Wir haben 510.000 Wohnungen, aber wir haben nur 494.000 Haushalte. Wir haben also insgesamt mehr Wohnungen als Haushalte. Wir haben eine Eigenheimquote von 58,1 Prozent. Das ist der Spitzenwert in der ganzen Bundesrepublik. Warum hat das Auswirkungen auf die Frage, wie es im sozialen Wohnungsbau aussieht? - Zum Ersten hat es Auswirkungen, weil jeder, der in einem Eigenheim wohnt, selbstverständlich nicht selbst als Mieter nachfragt. Der Wohnungsmarkt ist nun einmal ein Markt und der besteht immer aus zwei Komponenten, aus dem vorhandenen Angebot und der Nachfrage. Das Angebot auf dem Wohnungsmarkt ist derzeit höher als die Nachfrage. Selbstverständlich haben wir auch das Angebot derer, die überhaupt auf dem Mietmarkt nachfragen. Dieses ist umso größer, je weniger Menschen Eigentum haben. Das ist ein ganz zentraler Punkt. Er hat etwas mit unserer Tradition zu tun. Es ist hier nicht so wie vielleicht in Hamburg oder anderen Städten, wo die Frage des Privateigentums nur eine der gesellschaftlich extrem besser gestellten Gruppe ist. Das private Wohneigentum ist im Saarland historisch weit verbreitet. Der Grund ist unsere Bergbautradition. Dies ist eine positive Tradition. Angefangen bei den Prämienhäusern wurde immer wieder auch Privateigentum bei Bergleuten und anderen mit gefördert. Dies ist ein wichtiger Eckpfeiler eines sozial ausgestalteten Wohnungsbaus.
Die Bertelsmann Stiftung hat ebenso herausgefunden, dass die soziale Zufriedenheit im Saarland besonders hoch ist. Ich glaube sagen zu dürfen, dass dies auch mit Folgendem zusammenhängt: Wohlstand für alle bedingt eben auch Eigentum für jeden und die Möglichkeit für jeden, Eigentum zu haben. Das versetzt Menschen wiederum in die Lage, so am Wirtschaftsleben teilzunehmen, dass der Staat sie eben nicht versorgen muss. Das sollte auch das Leitbild sein. Menschen sollten in erster Linie durch ihrer eigenen Hände Arbeit sich und ihre Familien versorgen können. Dazu gehört selbstverständlich der Wohnraum. Dazu gehört auch das Eigentum. Dazu ist es ebenfalls wichtig, dass der Staat, der auch heute Instrumente wie die Wohnungsbauprämie, die Arbeitnehmersparzulage und Wohn-Riester hat, das Wohneigentum fördert. Aber es gilt für die Menschen, die kein Eigentum haben oder es nicht wählen konnten - und davon gibt es selbstverständlich auch sehr viele -, dass wir bezahlbare Mieten haben. Dazu braucht es in erster Linie einen entspannten Wohnungsmarkt.
Die Frage ist also, wie derzeit die Mieten im Saarland bei Neu- und Wiedervermietungen sind. Das ist der entscheidende Punkt. Die Bestandsmieten sind nicht entscheidend, denn dort sind die Mieten immer etwas niedriger, weil es viele lang laufende Mietverträge gibt, die nicht regelmäßig angepasst wurden. Es ist so, dass die Mietpreise im Saarland, was in der Antwort auf eine Anfrage nachzulesen ist, zwischen 4,50 und 6 Euro je Quadratmeter bei Neuund Wiedervermietungen liegen. Auch die Frage der Steigerung der Mieten ist interessant. Im Zeitraum von 2002 bis 2011 sind sie um 4,6 Prozent gestiegen, allerdings nicht jedes Jahr, sondern insgesamt. Im Durchschnitt der letzten 10 Jahre sind es also 0,46 Prozentpunkte pro Jahr. Das zeigt die generelle Entspannung auf dem Wohnungsmarkt. Wir haben 10 Prozent Leerstandsquote. Das ist die höchste in Westdeutschland, nur die ostdeutschen Bundesländer haben eine höhere Leerstandsquote. Das führt in Teilen dazu - auch dies gehört zur Wahrheit -, dass ein gewisser Wohnungsbestand überaltert und nicht bedarfsgerecht ist, auch hinsichtlich der demografischen Entwicklung.
Was ist gibt es im Instrumentenkasten für einen sozial ausgestalteten Wohnungsbau noch? Es gehört zur Wahrheit mit dazu, dass es nicht nur den klassischen sozialen Wohnungsbau gibt. Das zentrale Element in der Bundesrepublik ist das Wohngeld. Denn es ermöglicht Familien und Menschen, die ein geringes Einkommen haben, und auch Menschen mit Behinderungen, dort zu leben, wo sie leben möchten und nicht nur in einem fertiggestellten Haus des sozialen Wohnungsbaus. Sie können in dem gewünschten Stadtteil und dort, wo Wohnungen auf dem privaten Markt angeboten werden, leben. Wenn sie es nicht leisten können, bekommen sie über das Wohngeld einen entsprechenden Zuschuss. Das ist der zentrale Punkt und eine Forderung, die auch die Große Koalition in Berlin verabredet hat. Beim Wohngeld muss es eine Anpassung an die Entwicklung der Bestandsmieten und an die Einkommen geben, sodass bei einer Entwicklung, die es auf dem Markt gibt - sie ist im Saarland begrenzt, es gibt sie aber auch -, bei der Mieten steigen, auch das Wohngeld angepasst wird.
Das andere ist natürlich unser eigenes Programm, die Frage, was können wir im Land tun. Da haben wir gesagt, 6,5 Millionen Euro sind die Kompensationsleistungen aus dem Entflechtungsgesetz. Das ist das, was bislang streng zweckgerichtet eingesetzt worden ist, sowohl für die Schaffung von selbst genutztem Wohnraum als auch für den Mietwohnungsbau. Da ist es in der Tat so, dass die Anzahl der neu geschaffenen Sozialwohnungen relativ begrenzt ist. Zwischen dem Jahr 2000 und 2010 waren es 56 Wohnungen. Aber man muss wissen, dass das Entscheidende das Wiederherstellen von Wohnungen ist, gerade im sozialen Wohnungsbau, und da sind
es 950 Wohnungen. Das ist bezogen auf das Land durchaus eine adäquate Zahl.
Aber es zeigt sich eben auch, dass es nicht ganz günstig ist. Wir stellen in Saarbrücken beispielsweise derzeit 96 barrierefreie Wohnungen her. Die Investitionskosten belaufen sich auf 6,8 Millionen Euro insgesamt, davon werden 3,3 Millionen Euro bezuschusst. Daran kann man sehen, dass einerseits selbstverständlich reagiert wird, aus größeren Wohnungen werden kleinere gemacht, aus nicht barrierefreien Wohnungen werden barrierefreie Wohnungen gemacht. Selbstverständlich wird das Geld dafür eingesetzt.
Aber es ist genau diese saarlandspezifische Art, mit den Geldern umzugehen, und auch das spezifisch Saarländische, auf das wir Rücksicht nehmen müssen. Genau da stellt sich die Frage, Herr Ulrich: Wie spezifisch gehen Sie auf die saarländischen Probleme ein?
Sie schreiben: Während der ländliche Raum zum überwiegenden Teil deutlich an Einwohnern verliert, wächst die Bevölkerungszahl in einigen wenigen Städten. - Ich nehme jetzt einmal die Landeshauptstadt Saarbrücken. Das stimmt, die hat zwei Jahre ein kleines Bevölkerungswachstum gehabt, 2011 und 2012. Aber das, was sie in den zwei Jahren gewonnen hat, hat sie im Jahr 2013 fast komplett wieder verloren. Der Gesamtkontext in Saarbrücken ist aber ein ganz anderer. Von 1970 bis 2013 ist die Bevölkerungszahl von rund 214.000 Einwohner auf rund 179.000 Einwohner zurückgegangen, um rund 34.600 Einwohner oder 16,2 Prozent.
Und was gerade die Älteren betrifft, so geht es ja auch immer um die Frage: Wandern die älteren Menschen in die Städte? Ich glaube, das ist im Saarland mit Blick auf die Strukturen, die wir haben, Gott sei Dank gar nicht notwendig. Wir haben gute Strukturen im ganzen Land. Es ist so, dass im Saarland bei den Wanderungen der über 65-Jährigen zwischen 2000 und 2011 im Jahresdurchschnitt sogar ein negativer Wanderungssaldo zu verzeichnen war, nämlich um 190 Personen. Es gibt also spezifische Bedarfe, aber man muss sie erst einmal kennen. Es reicht nicht aus, in einem Antrag einfach zu sagen: Die Städte wachsen, das Land wird entvölkert. Es ist in Wahrheit nicht so!
Sie sprechen einige Punkte an, zu denen ich durchaus etwas sagen will. Sie fordern, eine verbindliche Regelung zu schaffen für die Wohnraumförderung. Sie fordern aber als Nächstes eine Flexibilisierung und Sie haben eben ein eigenes, saarländisches Wohnraumförderungsgesetz gefordert. Da
muss ich natürlich direkt die Frage stellen: Was wollen Sie? Wollen Sie den Status quo festgeschrieben haben oder wollen Sie eine auf das Saarland bezogene Flexibilisierung, eine gewisse Öffnung? Dort wo es Probleme gibt, müssen wir sie beantworten, und das tun wir auch. Aber wenn es ein Wohnraumförderungsgesetz geben sollte, dann ist es Ihnen ja völlig unbenommen, als Fraktion im saarländischen Landtag ein eigenes Wohnraumförderungsgesetz einzubringen. Das hätten Sie auch hier reinschreiben können. Insofern: Auch dahinter bleiben Sie zurück.
Es gibt einige Punkte, wo Sie völlig daneben liegen. Ich nenne Ihnen einen. Sie fordern zum Beispiel, sich auf Bundesebene für eine Verlängerung der Bindungsfristen im sozialen Wohnungsbau einzusetzen. Was würde der Bund uns sagen, wenn wir dort ankommen und das fordern? Der würde sagen: Ihr könnte gerade wieder nach Hause fahren, das ist nämlich im Rahmen der Föderalismuskommission eine alleinige Kompetenz der Länder. Das würde der Bund uns zur Antwort geben. Genau dieser Punkt ist eine Sache, die den Bund nichts angeht und insofern in Ihrem Antrag völlig daneben ist.
Dann sollen wir uns auf der Bundesebene für die Erhaltung und Aufstockung der Mittel für das Programm „Soziale Stadt“ starkmachen. Wie viel stärker stark machen kann man sich eigentlich, als dass man es in einem Koalitionsvertrag auf Bundesebene festschreibt? Sowohl die Fortschreibung als auch die Aufstockung.
Altersgerechter Umbau. Auch das gibt es sowohl auf Bundesebene, ein neues Programm, und selbstverständlich wird diese Frage auch auf der Landesebene noch einmal zu diskutieren sein. Insofern ist die Große Koalition im Bund und auch im Land ein verlässlicher Partner des sozialen Wohnungsbaus. Sie setzt Schwerpunkte im Bereich der energetischen Sanierung und setzt sich auch für die demografischen und sozialen Herausforderungen ein.
Ihr Antrag, Kollege Ulrich, ist jedoch, wenn er ein Grundstück wäre, ein schlechtes Grundstück. Man kann darauf leider nicht bauen. Deshalb lehnen wir ihn ab. - Vielen Dank.
Es muss noch ein kurzer Satz zum Thema Belegungsbindung gesagt werden. Es wurde diesbezüglich ein wenig suggeriert, man habe in ganz extremem Umfang soziale Verwerfungen zu erwarten. Das Gegenteil ist richtig.
Durch die Belegungsbindung soll ja zunächst einmal sichergestellt werden, dass die geförderten Wohnungen nur durch die jeweils geförderte Zielgruppe belegt werden. Diese Wohnungen stehen also auch nur jenen zur Verfügung, die den Kriterien des Wohnraumförderungsgesetzes entsprechen. Es ist für die Siedlungsgesellschaften im Land aber überhaupt nicht erstrebenswert, dass die Belegungsbindung erweitert wird, aus folgendem Grund: Man müsste doch eigentlich über die Jahrzehnte, in denen der soziale Wohnungsbau in Städten auch immer wieder zur Ausbildung gewisser Brennpunkte geführt hat, gelernt haben, dass es sinnvoll und notwendig ist, keine sozialen Brennpunkte entstehen zu lassen. Es ist wichtig, dass es eine soziale Durchmischung gibt, auch in den einzelnen Gebäuden der Siedlungsgesellschaften. Ich glaube, es ist für unser Land sehr wünschenswert, nicht bewusst soziale Brennpunkte herbeizuführen. Daher sollte auch eine Belegungsbindung nicht länger als zehn Jahre betragen, damit auch jene Mieter drinbleiben können, auch Nachfolgemieter aus ihrem Umfeld suchen können, die den sozialen Aufstieg schaffen. Ich glaube, wir wünschen uns doch eigentlich alle, dass es den Menschen in unserem Land besser geht, dass sie selbst den sozialen Aufstieg schaffen. Aber auch dann sollten sie dort wohnen bleiben können, in dem Haus, in dem sie schon wohnen, dies zu günstigen Mieten. Zur Mietentwicklung habe ich ja schon ausgeführt.
Ich kann Ihnen, Herr Neyses, auch einfach nur noch einmal sagen, dass mir Ihre Argumentation völlig unverständlich ist. Sie sagen, wir könnten im Land selbst die Bindungsfristen für den Wohnraum bestimmen. Zwei Sätze zuvor haben sie aber gesagt: Wir stimmen dem Antrag zu, weil er in allen Punkten unserer Meinung entspricht. Dabei steht in diesem Antrag, dass der Bund die Bindungsfristen festsetzen soll - wobei doch völlig klar ist, Sie haben das ja selbst gesagt, dass er dafür gar nicht zuständig ist. Insofern widersprechen Sie sich also selbst. Es gilt wohl bei Ihnen wie auch bei den GRÜNEN und bei der LINKEN: Sie sehen wirklich den Wald vor lauter Bäumen nicht und suggerieren hier ein Zerrbild. Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Das Bundesverfassungsgericht ist im Bereich des Medienrechts ein Riese. Durch seine Rundfunkentscheidungen hat es die bundesdeutsche Entwicklung des Medienrechts und auch der Medienlandschaft maßgeblich geprägt.
Wir haben eben gehört, dass Herr Lafontaine sich auch zum Thema Privatfunk geäußert hat. Natürlich geht die Frage, ob es in der Bundesrepublik einen Rundfunk gibt, der ausschließlich in öffentlich-rechtlicher Hand liegt, auf das Bundesverfassungsgericht zurück. Der Respekt, den wir als Abgeordnete im Nachgang von Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichtes dem Gericht entgegenbringen, ist ein Ausfluss davon. Deshalb, Herr Lafontaine, sollte man das Bundesverfassungsgericht respektieren und seine Entscheidungen nicht so selektiv lesen. Es ist in der 1. Rundfunkentscheidung schon gesagt worden, dass auch Privatfunk eine Möglichkeit ist und dass Rundfunk nicht ausschließlich von juristischen Personen des öffentlichen Rechts angeboten werden muss, sondern auch von juristischen Personen des Privatrechts angeboten werden kann.
Das Thema Privatfunk im Saarland war 1981 mit der 3. Rundfunkentscheidung der zentrale Ausgangspunkt für den gesamten privaten Rundfunk in der Bundesrepublik. Ich glaube, unser Bundesland kann stolz darauf sein, dass hier die Wurzel des privaten Rundfunks liegt.
Insofern geht es bei der Frage der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und seiner Struktur immer wieder darum, dass das Bundesverfassungsgericht die Frage geprüft hat, was die Gewährleistung des freien Rundfunks, wie sie in der Verfassung steht, bedeutet. Da ist es so, dass die Landesgesetzgeber - denn es ist Länderkompetenz - regelmäßig ein Aufgabenbündel bekommen. Dieses Aufgabenbündel ist am 25. März den Landesgesetzgebern mit Blick auf den ZDF-Staatsvertrag auferlegt worden.
Aber lassen Sie mich vorneweg sagen: Es gibt kein akutes Problem. Denn das Bundesverfassungsgericht hat auch hier gesagt, dass die gegenwärtigen Regelungen fortgeführt werden können, bis zum 30. Juni 2015. Insofern sind auch die Gremien des ZDF in ihrer heutigen Zusammensetzung weiterhin beschlussfähig.
Kollege Ulrich, ich glaube, Sie und andere haben ein Zerrbild unserer Medienlandschaft in den Raum gestellt.
Denn wir haben ein duales Rundfunksystem aus privaten und öffentlich-rechtlichen Anbietern, das sich bewährt hat und das in seiner Ausprägung ein Garant für eine freie Berichterstattung ist. Vergleicht man unseren Rundfunk - Herr Ulrich, Sie können das ja sicherlich direkt darlegen - mit anderen europäischen oder außereuropäischen Ländern, kann man schnell und deutlich vor Augen führen - das werde ich jetzt im Einzelfall nicht tun -, was für ein hohes Gut wir in Deutschland allgemein und im Saarland im Besondern haben. Auch wenn bei uns ein privater Fernsehsender momentan fehlt, haben wir durch den Saarländischen Rundfunk letztlich eine vollständige Abbildung unseres politischen Lebens, auch des kulturellen Lebens.
Ich lasse eine Zwischenfrage zu.
Abg. Ulrich (B 90/GRÜNE) mit einer Zwischenfrage: Herr Kollege Conradt, so wie Sie jetzt argumentieren, habe ich den Eindruck, dass Ihr Verständnis von unserem Antrag ist, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk abschaffen zu wollen. Ist das Ihr Eindruck? Das wollen wir nämlich nicht. Das haben wir auch nicht formuliert. Darum geht es nicht.
Das war auch überhaupt nicht der Punkt. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist im Grunde genommen im Rahmen der Rundfunkfreiheit der zentrale Baustein. Man spricht ja auch von der hinkenden Rundfunkfreiheit, die erfordert, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk personell und finanziell ausreichend ausgestattet ist, damit es überhaupt - und das wird in dem Urteil vom 25.03. noch einmal bestätigt - diesen Freiraum für privaten Rundfunk gibt. Insofern gilt es auch da genau zuzuhören. Der Landtag wäre gut beraten, nicht ein solches Zerrbild zu erstellen, dass der Eindruck entsteht, der Rundfunkrat, der eine sehr beschränkte Aufsichtsfunktion hat, und auch der Verwaltungsrat, der den Intendanten und die Wirtschaftsplanung in besonderer Weise beaufsichtigt, würden laufend den Inhalt der einzelnen Programme vorgeben. Ich glaube, das ist völlig falsch. Ich glaube, der Landtag ist gut beraten, nicht den Eindruck zu erwecken, dass es eine Einschränkung der Rundfunkfreiheit durch staatliche Einflussnahme gäbe.
Pressefreiheit, Rundfunkfreiheit, Programmautonomie, Staatsferne und Meinungsfreiheit sind für eine Demokratie konstituiert. Darauf können wir stolz sein. Meine Damen und Herren, kommen wir zurück auf die Entscheidung vom 25. März über die Zusammensetzung der ZDF-Gremien. Um es kurz zu sagen: Der Rucksack, den die Landesgesetzgeber bekommen haben, ist durchaus gut gefüllt. Was sind die entscheidenden Punkte? Der entscheidende Punkt ist eine Eins-zu-Zwei-Regelung, die zukünftig in allen Gremien des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zu gelten hat. Auf einen Vertreter einer staatlichen oder staatsnahen Seite müssen mindestens zwei Vertreter kommen, die von einer staatsfernen Seite kommen. Zum Zweiten bedarf es einer Konkretisierung wer als nichtstaatlicher Vertreter und wer als staatsnaher Vertreter fungieren darf.
Das Bundesverfassungsgericht, Herr Lafontaine, hat uns die Frage abgenommen wer in diesem konkreten Kontext als staatlich zu gelten hat. Insofern ist das nicht eine Frage von Tobias Hans, der CDUFraktion oder der Großen Koalition. Das hat das Verfassungsgericht in dem Urteil gemacht. Das Bundesverfassungsgericht hat ein weitgehend praxisnahes Urteil gefällt, weil es in seiner Zusammenset
zung anerkennt, dass es bei den staatlichen Vertretern sozusagen auch Brüche gibt, nicht nur beim ZDF zwischen Bund und Land, wobei sich beim Bund durchaus die Frage stellt, warum er überhaupt drin ist, aber das hängt mit der Historie zusammen. Aber natürlich sind auch Vertreter der Parteien drin. Letztlich ist das Ganze nicht als ein monolithischer Block zu sehen.
Besser macht es durchaus die Frage, ob man realistisch seinen eigenen Auftrag wahrnimmt, Herr Ulrich. Und das Verfassungsgericht vertraut durchaus den Politikern und den staatlichen Vertretern und weist ihnen eine Rolle zu. Ich darf, Frau Präsidentin, mit Ihrer Erlaubnis aus dem Urteil zitieren: Für die Gewährleistung einer verschiedenartige Blickwinkel vereinenden Zusammensetzung dieser Organe kann der Gesetzgeber auch Vertreterinnen und Vertreter aus dem staatlichen Bereich einen Anteil einräumen. Gerade diese Akteure sind in einer Demokratie in besonderer Weise auf eine offene, facettenreiche und kritische Berichterstattung angewiesen und sie sind zugleich prägender Bestandteil des demokratischen Gemeinwesens. Es entspricht der politischen Gesamtverantwortung, dass sie auch selbst Aspekte des gemeinen Wohls in die Arbeit der öffentlichrechtlichen Rundfunkanstalten einbringen können.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, in diesem beschränkten Umfang von einem Drittel ist es eben nicht nur eine Möglichkeit, sondern Sie haben mit Blick auf das Bundesverfassungsgericht einen Auftrag. Und diesen Auftrag sollten Sie wahrnehmen, um dieser Rundfunkfreiheit zu entsprechen.
Hierbei muss man noch einmal eines sagen. Im ZDF-Fernsehrat gibt es eine Besonderheit, die sich völlig unterscheidet vom SR-Rundfunkrat. Dort sitzen tatsächlich Vertreter der Parteien, und zwar anteilig entsprechend der Größe ihrer Vertretung im Bundestag. Das gibt es bei uns nicht. Bei uns gibt es einzelne Vertreter der Fraktionen. Das ist aber insofern noch einmal etwas anderes in der Darstellung. Wenn es so wäre, dass Sie das als wesentliches Manko ansehen würden, Herr Ulrich und Herr Lafontaine, dass beim ZDF sozusagen Parteipolitiker sitzen würden, dann wäre es doch das Erste gewesen, dass Sie, Herr Ulrich, Frau Peter anrufen. Auch Sie, Herr Lafontaine, haben durchaus Kontakte zu einer stellvertretenden Bundesvorsitzenden Ihrer Partei. Sie sollten darauf hinwirken, dass Sie dort, wo aus der Sicht des Bundesverfassungsgerichts das Problem tatsächlich besteht, nämlich beim ZDF, ein Teil der Lösung sind. Aber nein, stattdessen haben Sie sich einen Rucksack gepackt, aber nicht den Rucksack vom Bundesverfassungsgericht, auf dem ZDF
steht, sondern Sie haben sich einen Rucksack gepackt, auf dem SR steht. Meine Damen und Herren, das ist nicht nur der falsche Rucksack. Dieser Rucksack ist leer, aber Sie laufen damit herum und versuchen diesen Eindruck zu erwecken und Sie wollen politisches Kapital daraus schlagen.
Man muss sich das aber anhand der Fakten noch einmal genau anschauen. Im ZDF-Verwaltungsrat werden sechs von 14 Mitgliedern durch die Landesregierung oder die Bundesregierung entsandt. Das sind 42,8 Prozent. Im SR-Verwaltungsrat ist das nur ein einziges Mitglied von insgesamt sieben Mitgliedern, das sind 14,3 Prozent. Im Umkehrschluss bedeutet das: 85,7 Prozent des SR-Verwaltungsrates bestimmt der Rundfunkrat.
Jetzt haben Herr Ulrich und Herr Lafontaine im gleichen Kontext darauf hingewiesen, dass das letztlich keiner ernst nehmen könnte und Sie haben auch Namen derjenigen aufgezählt, die da drin sind. Die Frage ist ja durchaus berechtigt. Wie sind jene Personen zu gewichten, die ursprünglich oder auch zu anderen Lebenszeiten einmal ein politisches Amt ausgeübt hatten? An der Stelle ist es gut, dass das Bundesverfassungsgericht deutlich gemacht hat, dass Abgeordnete, Regierungsmitglieder, leitende Beamte und auch Wahlbeamte auf kommunaler Ebene dem zuzurechnen sind und alle anderen nicht, also auch nicht die Hochschullehrer, auch nicht die Richter und auch nicht die Vertreter von Kammern. Das ist wichtig zu wissen. Insofern hat das Bundesverfassungsgericht Ihnen, Herr Lafontaine, recht gegeben. Zwar nicht Ihren Ausführungen von heute, aber Ihren Ausführungen vom 11. März 1999. Damals haben Sie ein Amt in der Partei und ein Amt in der Regierung aufgegeben und haben sich in Saarbrücken hingestellt und der Presse entgegengerufen: Ich bin jetzt Privatmann. Es gibt Tage wie diesen, da haben Sie mit Ihrer Selbsteinschätzung völlig richtig gelegen. Auch daran sollten Sie vielleicht anknüpfen.
Ich weiß, dass man mir in Teilen der Linksfraktion offensichtlich recht gibt, dass es gut wäre, an dieser Selbsteinschätzung anzuknüpfen, aber Sie müssen Ihre fraktionsinternen Probleme jetzt nicht hier in meiner Rede austragen. Die GRÜNEN möchten nicht nur den Verwaltungsrat, sondern auch den Rundfunkrat umgestalten. Wie sieht hier der Vergleich zwischen ZDF und SR aus? Während im ZDF-Fernsehrat 19 von 77 Mitgliedern über die Bundes- und Landesregierungen -
Sie möchten darüber nachdenken? Also, ich habe den Gesetzentwurf, den Sie eingebracht haben, sehr genau gelesen. Sie möchten den Rundfunkrat
ändern. Sie möchten, dass Mitglieder der Landesregierung herausfallen. Und Sie möchten auf Position 31 ein Mitglied des Integrationsrates hineinsetzen. Wenn Sie das nur als Gedankenexperiment eingebracht haben, dann kann ich an der Stelle nur sagen, wir sollten mit dieser Selbstbeschäftigung des Parlaments aufhören. Ich war davon ausgegangen, dass das ein ernsthafter Vorschlag ist, und deshalb habe ich das auch ernsthaft behandelt.
Wir haben also 19, die von Regierungen entsandt sind. Es gibt einen von jedem Bundesland und drei vom Bund. Damit ist auch das Interesse des Landes dort gewahrt. Wir haben darüber hinaus die 12 Vertreter von Parteien schon genannt. Und wie sieht es aus im Rundfunkrat? Dort haben wir fünf Vertreter von Fraktionen. Und im Rundfunkrat ist natürlich auch nur ein Mitglied entsandt. Das Verfassungsgericht hat nicht unterschieden zwischen den staatlichen Vertretern als besonders böse, weil sie Mitglied der Regierung sind, und besonders gut, weil sie Mitglied bei den GRÜNEN sind, sondern das Bundesverfassungsgericht unterscheidet zwischen staatlich und nichtstaatlich. Und da ist das eine in der Möglichkeit der Einflussnahme genauso zu werten wie das andere. Somit hat der Fernsehrat insgesamt - auch mit den Kommunalen - 34 von 77, also 44,15 Prozent, direkte staatliche Vertreter. Und der Rundfunkrat des SR hat bei 35 Mitgliedern nur acht Mitglieder, also 22,9 Prozent, die direkt der staatlichen Seite zuzuordnen sind.
Insofern ist im Saarland schon jetzt Realität, was das Bundesverfassungsgericht fordert. Das ist nämlich nicht eine Eins-zu-Zwei-Regelung, vielmehr kommen im Saarland auf ein der staatlichen Seite zuzuordnendes Mitglied drei Mitglieder, die der nichtstaatlichen Seite zuzuordnen sind. Auch insofern kann ich sagen, dass an dieser Stelle der Rucksack, den das Verfassungsgericht uns aufgebürdet hat, leer ist.
Jetzt kommen wir noch zur Frage, wie der Rundfunkrat zusammengesetzt ist. Ich glaube, der Rundfunkrat kann nie ein genaues Abbild der Bevölkerung sein. Es gibt ja auch die Vertreter von Verbänden, man wird die Zusammensetzung immer kritisieren können. Es stellt sich daher auch die Frage, welche Aufgabe der Rundfunkrat hat. Seine Aufgabe ist letztlich nur diejenige, ein vielfältiges Gremium zu sein, das nach Maßgabe der Vielfaltsicherung darauf angelegt und geeignet ist, die Rundfunkfreiheit zu gewährleisten. Das ist im Saarland der Fall. Der Vorschlag betreffend den Integrationsbeirat, über den man sicherlich auch diskutieren kann - das ist ja gar keine Frage -, ist nach meiner Auffassung ein Vorschlag von Ihnen, Herr Ulrich, der weniger mit
dem 25. März als mit dem 25. Mai zu tun hat. Dabei geht es wohl eher um die Kommunalwahl als um die Rundfunkfreiheit, so ist zumindest mein Eindruck.