Protokoll der Sitzung vom 28.08.2013

Meine Damen und Herren, in der Folge dieser Bestrebungen zur Stärkung der Informationssicherheit innerhalb der Landesregierung und der Landesverwaltung wird die Landesregierung das ressortübergreifende Kompetenzteam „Informationssicherheit“ einsetzen. Dieses setzt sich aus Vertretern der Ressorts sowie des Landesrechenzentrums zusammen und wird vom IT-Innovationszentrum begleitet. Eine vorbereitete Facharbeitsgruppe hat bereits im vergangenen Jahr die Arbeit aufgenommen. Vielleicht ist Ihnen das ja entgangen, das kann vorkommen. Das saarländische Kompetenzteam „Informationssicherheit“ wird wiederum aufbauend auf der verbindlichen Informationssicherheitslinie des IT-Planungsrates eine auf saarländische Verhältnisse angepasste Informationssicherheitslinie erstellen, die den einzelnen Ressort- und Infrastrukturverantwortlichen als Rahmen für die einzelnen Konzepte dient. Zudem

(Ministerin Bachmann)

werden im Rahmen von Sicherheitskonzepten auf der Grundlage der vorhandenen Infrastruktur und vorgegebenen Ziele gezielte Umsetzungsmaßnahmen ausgewiesen.

Sie sehen, meine sehr geehrten Damen und Herren, wir nehmen das sehr ernst. Wir nehmen das so ernst, Herr Hilberer, dass ich Ihnen nachher die Passagen, bei denen Sie durch Ihren Nachbarn zu Ihrer rechten Seite gestört wurden, schriftlich überreichen werde, damit Sie auch wissen, was in diesem Land alles schon passiert ist. Sie sehen außerdem, dass sich die Landesregierung ihrer Verantwortung gegenüber dem Erfordernis einer validen IT-Sicherheitsstruktur im Saarland bereits vor Bekanntwerden der Snowden-Enthüllungen sehr wohl bewusst war, bewusst ist und bewusst sein wird.

Der Landesregierung ist natürlich auch der im Antrag der PIRATEN-Landtagsfraktion formulierte finanzielle Schaden bewusst, der deutschen Unternehmen jährlich durch Industriespionage entsteht. Aufgrund dessen haben wir in unserem Land parallel zu den erfolgreichen Sachverhaltsaufklärungen durch die Bundesregierung durch eine Vielzahl von Maßnahmen auf dem Gebiet des Wirtschaftsschutzes sowie der IT-Sicherheit einen aktiven Beitrag geleistet und werden die Sensibilisierungsmaßnahmen im Bereich des Wirtschaftsschutzes mit Sicherheit nicht so lassen, sondern weiter ausbauen. Darauf können Sie vertrauen.

Wir nehmen dieses Thema sehr ernst und arbeiten eng in den Arbeitsgruppen mit der Bundesregierung und den anderen Bundesländern zusammen. Es ist gut, dass wir uns heute und in Zukunft über dieses Thema unterhalten und alle Fragen beantworten, die die Bürgerinnen und Bürger betreffen. - Ich danke Ihnen.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. - Ich schließe die Aussprache. Wenn ich es richtig verstanden habe, ist beantragt, beide Anträge an den zuständigen Ausschuss zu überweisen.

Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der PIRATEN und der BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 15/588 - neu. Wer dafür ist, dass der Antrag an den zuständigen Ausschuss überwiesen wird, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Antrag Drucksache 15/588 - neu - mit Stimmenmehrheit abgelehnt ist. Dagegen gestimmt haben die Koalitionsfraktionen, dafür die Oppositionsfraktionen.

Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Koalitionsfraktionen Drucksache 15/596, darüber

dass der Antrag an den zuständigen Ausschuss überwiesen und dort beraten wird. Falls das abgelehnt wird, wird anschließend über den Antrag selbst abgestimmt. Wir stimmen zunächst nur über die Frage der Überweisung in den zuständigen Ausschuss ab. Wer dafür ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Antrag Drucksache 15/596 einstimmig, mit den Stimmen aller Abgeordneten, an den zuständigen Ausschuss überwiesen wird.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir treten in die Mittagspause ein. Ich unterbreche die Sitzung bis um 13.00 Uhr und wünsche allen einen guten Appetit.

(Die Sitzung wird von 12.02 Uhr bis 13.02 Uhr unterbrochen.)

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir setzen die unterbrochene Sitzung fort und kommen zu den Punkten 7 und 14 der Tagesordnung:

Beschlussfassung über den von der CDULandtagsfraktion und der SPD-Landtagsfraktion eingebrachten Antrag betreffend: Gute und gerechte Bildung für alle von Anfang an Erfolgreiche Bildungspolitik fortsetzen

(Drucksache 15/590)

Beschlussfassung über den von der BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN-Landtagsfraktion eingebrachten Antrag betreffend: Mehr Teilhabe an Bildung für alle: konsequente Umsetzung nachhaltiger Verbesserungen statt unverbindlicher Ankündigungen und Allgemeinplätze (Drucksache 15/597)

Zur Begründung des Antrags der Koalitionsfraktionen erteile ich Frau Abgeordneter Gisela Kolb das Wort.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der 27. Gewerkschaftstag der GEW im Juni 2013 stand unter dem Motto „Alles beginnt mit guter Bildung". Das zeigt, dass auch wir mit den Vereinbarungen im Koalitionsvertrag zum Bildungsbereich alles richtig gemacht haben. Der heute zur Abstimmung stehende Antrag der Koalitionsfraktionen knüpft daran an und hat den Leitsatz „Gute und gerechte Bildung für alle von Anfang an - erfolgreiche Bildungspolitik fortsetzen".

Meine Damen und Herren, wir wissen alle, dass gute und gerechte Bildungsangebote ein wichtiger Baustein für die Zukunftssicherung unseres Landes sind. Eine individuelle Förderung ist nicht nur ent

(Ministerin Bachmann)

scheidend für die Lebenschancen unserer Kinder, sie ist auch Voraussetzung für den wirtschaftlichen Erfolg des Saarlandes und für den sozialen Zusammenhalt in unserer Gesellschaft. Lassen Sie mich eine Vorbemerkung machen, bevor ich zu den Begründungen unseres Antrags komme.

Das Saarland wird wie die meisten anderen Bundesländer auch die bildungspolitischen Herausforderungen wie zum Beispiel Grippenausbau und Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention nicht alleine stemmen können.

An den Bildungsausgaben muss sich auch der Bund beteiligen können, weil er nach meiner festen Auffassung ebenfalls eine politische Verantwortung für den Bildungserfolg hat. Da gibt es verschiedene Wege. Es gibt die große Lösung, für die die SPD steht: Die lautet: Aufhebung des Kooperationsverbotes.

(Abg. Ulrich (B 90/GRÜNE) : Die SPD ist immer schon dafür gewesen. Es müssen nur Ergebnisse herauskommen.)

Es lohnt aber auch, für das zu kämpfen, was im Koalitionsvertrag zwischen CDU und SPD vereinbart ist. Ich zitiere: „Wir fordern eine neue Kooperationskultur zwischen Bund und Ländern in der Bildungsfinanzierung unter Wahrung des Bildungsföderalismus als Kernbestandteil der grundgesetzlichen Ordnung."

Welcher Weg gegangen wird, ist mir persönlich gleich, wichtig ist das Ziel. Das Ergebnis wäre eine dauerhafte finanzielle Beteiligung des Bundes an den Bildungsausgaben. Es wäre in meinen Augen nur gerecht, wenn der, der den Rechtsanspruch auf einen Krippenplatz festschreibt, was ich gut und richtig finde, und der, der die UN-Behindertenrechtskonvention unterzeichnet hat - das war auch der Bund -, sich finanziell an der Umsetzung beteiligt.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Lassen Sie mich zum Antrag kommen. Erstens, die Aufholjagd bei der U3-Betreuung. Wir haben - das kann man unserem Antrag entnehmen, dazu stehen wir ehrlich - das 35-Prozent-Ziel zum 01.08. im Saarland nicht erreicht, aber das Saarland hat mit 11,1 Prozent Aufwuchs gegenüber dem Vorjahr bundesweit den größten Anstieg vorzuweisen. Der Bund hat sich aus der vereinbarten Drittel-Finanzierung verabschiedet, was dazu führt, dass ein Haushaltsnotlagenland wie das Saarland einen finanziellen Kraftakt stemmen und zusätzliche Landesmittel zur Verfügung stellen muss.

Zum weiteren Ausbau wird das Land gegenüber der bisherigen mittelfristigen Finanzplanung in den Jahren 2014 bis 2016 insgesamt zusätzlich 15 Millionen Euro für den Ausbau der Krippenplätze zur Verfügung stellen. Das heißt im Klartext nicht nur, dass der Bereich der Krippenfinanzierung vollständig von

den ansonsten überall im Haushalt notwendigen Kürzungen verschont bleibt, darüber hinaus gibt es noch mehr Landesmittel. Ich stelle fest: Wir sparen nicht an der Bildung!

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Zweitens, Fachkräfte sichern. Natürlich ist es wichtig, dass für die Krippen und Kindergärten gut ausgebildete Fachkräfte zur Verfügung stehen. Hier ist ein erster Schritt getan worden mit einer zusätzlichen Fachschule in St. Wendel, die mit Beginn des Ausbildungsjahres 2012/2013 startete. Es ist auch Konsens, dass wir in dem Bereich verstärkt in die Umschulung gehen müssen. Da bedanke ich mich ausdrücklich bei Minister Commerçon, der es in Zusammenarbeit mit der BA geschafft hat, einen Weg zu finden, wie er die Umschulung finanzieren kann. Sie wissen alle, es ist bei Umschulungsmaßnahmen mit der BA oft etwas schwierig, weil die BA nur für einen Zweijahreszeitraum fördert, die Ausbildungsgänge aber länger sind. Hier ist ein Weg gefunden worden. Zum August 2013 sind jetzt 23 gestartet. Das finde ich gut und kann nur sagen: Weiter so! Vielen Dank.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Drittens, flächendeckender Ausbau des Kooperationsjahres. Um einen guten Übergang vom Kindergarten in die Grundschule zu erleichtern - wichtig sind nämlich auch die Übergänge in die einzelnen Module der Bildung -, werden wir das Kooperationsjahr bis zum Ende der Legislaturperiode flächendeckend ausbauen. Das zum Schuljahr 2010/2011 als Modellprojekt gestartete Kooperationsjahr hat sich bewährt. Das bestätigen die positiven Evaluationsergebnisse und die überwiegend positiven Rückmeldungen von Eltern, aus Kindergärten und Schulen. Deshalb wird dieses Projekt weitergeführt.

Zum Schuljahr 2013/2014 wurden weitere 43 Grundschulen in das Kooperationsjahr aufgenommen. Damit beteiligen sich - Stand heute - rund die Hälfte aller saarländischen Grundschulen an diesem Projekt, das zukünftigen Schulkindern neue Entwicklungschancen bietet und günstige Voraussetzungen für ein erfolgreiches schulisches Lernen schafft. Das Kooperationsjahr wird allerdings unter veränderten Rahmenbedingungen weitergeführt. Diese Konzeption wurde gemeinsam mit den Kindergartenträgern erarbeitet. Es wird nun eine gerechtere Verteilung der Personal- und Sachausstattung zwischen Kindergärten und Grundschulen geben, die beiden Partnern eine nachhaltige Zusammenarbeit möglich machen wird.

Viertens, gemeinsames Lernen in der Grundschule. Für mich ist das gemeinsame Lernen und Aufwachsen von Kindern ohne Behinderung mit Kindern mit Behinderung von Anfang an eine Grundvoraussetzung für den Wandel zu einer inklusiven Gesell

(Abg. Kolb (SPD) )

schaft. Eine Schule ist dann erst inklusiv, wenn die Individualität ihrer Schülerinnen und Schüler respektiert und die Vielfalt als Bereicherung anerkennt, anstatt das vermeintliche „Anderssein" zum Grund von Ausgrenzungen zu machen. Der gemeinsame Unterricht, das gemeinsame Lernen behinderter und nicht behinderter Kinder kommt dabei allen zugute. In einem inklusiven Bildungssystem erhält jedes Kind die Unterstützung, die seinen individuellen Fähigkeiten entspricht. Nicht die Kinder müssen sich unserem Bildungssystem anpassen, unser Bildungssystem muss sich den Kindern anpassen.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

2009 hat der Bildungsforscher Prof. Dr. Klemm in einer Studie festgestellt, dass Kinder mit besonderem Förderbedarf, die gemeinsam mit Kindern ohne sonderpädagogischen Förderbedarf lernen und leben, deutlich bessere Lern- und Entwicklungsschritte vorweisen. Kinder ohne sonderpädagogischen Förderbedarf profitieren vom gemeinsamen Unterricht, indem sie höhere soziale Kompetenzen entwickeln, ohne dass sich ihre fachbezogenen Schulleistungen von den Leistungen anderer Klassen unterscheiden. Das ist eine wissenschaftliche Erkenntnis, die es im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention umzusetzen gilt. Eltern hatten im Saarland bisher die formale Wahlfreiheit zwischen Förderschulen und Regelschulen. In der Realität aber war die Entscheidung der Eltern oft von Unsicherheiten geprägt. Wie wird es meinem Kind in der Regelschule ergehen? Wie gut ist die Regelschule darauf vorbereitet? Genießt mein Kind auch in größeren Klassen eine auf seine Bedürfnisse ausgerichtete Förderung? Bei einer durchschnittlichen Schülerzahl in den Förderschulklassen von 9,5 und in den Grundschulen von 20,6 kann man diese Fragen auch stellen. Diese Fragen konnten unter Umständen nur unzureichend beantwortet werden und führten nicht selten dazu, dass sich Eltern für die Förderschule entschieden. Vorbehalte gab und gibt es aber auch bei den Eltern nichtbehinderter Kinder, die die Sorge umtreibt: Bleibt in einer inklusiven Klasse auch genügend Zeit für die Förderung meines Kindes?

Wir haben im Koalitionsvertrag Folgendes vereinbart: „Die Landesregierung wird zur konsequenten Umsetzung des Artikels 24 der UN-Behindertenrechtskonvention die saarländische Integrationsverordnung überarbeiten und ein echtes Wahlrecht zwischen Regelschulen und Förderschulen sichern.“ Die Koalitionsfraktionen haben dazu Ende Mai dieses Jahres ein Eckpunktepapier mit dem Titel „Gemeinsames Lernen in der Grundschule“ vereinbart. Die Umsetzung der Maßnahmen soll spätestens zum Schuljahr 2014/2015 erfolgen.

Ich halte dies für ambitioniert, denke aber trotzdem, dass wir es schaffen. Ich halte es deshalb für ambitioniert, weil es nicht ausreicht, nur einen politischen

Willen zu bekunden. Dadurch ändert sich in unseren Schulen nichts. Es reicht auch nicht aus, Bildungswissenschaftler zu zitieren. Dadurch ändert sich in unseren Schulen immer noch nichts. Die Inklusion muss akzeptiert werden. Der Weg zu einer Kultur des Miteinander ist ein komplexer und langfristiger Entwicklungsprozess. Wenn inklusive Bildung ein Erfolgsmodell werden soll, müssen auch die Rahmenbedingungen in unseren Schulen und hier besonders in der Grundschule stimmen.

Wir müssen die Grundschulen befähigen, inklusive Grundschulen zu werden. Dazu ist es wichtig, dass Personal- und Sachausstattung verlässlich und auskömmlich sind. Aus diesem Grund - das haben wir auch in diesem Eckpunktepapier festgelegt - werden die Grundschulen auf der Basis der frei werdenden Ressourcen für die Förderbedarfe und die Präventionsarbeit in den Klassenstufen 1 und 2 eine Budgetierung mit Förderschullehrkräften erhalten. Das ist ein Teil.

Ich glaube aber, dass wir auch den Kommunikationsprozess mit Eltern, Lehrerinnen und Lehrern, Schülerinnen und Schülern verstärken müssen und dass der Kommunikationsprozess auf Teilhabe ausgerichtet sein muss. Inklusion lebt nämlich nicht von schönen Worten, Inklusion lebt davon, Barrieren gar nicht erst entstehen zu lassen. Ich glaube auch, dass die Bildungseinrichtung Grundschule eine ausreichende Zuweisung an pädagogischem Fachpersonal, Lehrkräften und Integrationshelfern braucht und dass Unterstützung aus der Jugendhilfe erforderlich ist. Aus diesem Grund wurden im laufenden Haushaltsjahr 80 Lehrerstellen von den Förderschulen zu den Grundschulen verlagert. Mit dieser festen Zuordnung haben Förderschulen die Möglichkeit, den Unterricht zu planen und zu strukturieren.

Meine Damen und Herren, lassen Sie mich noch einen Punkt ansprechen, die Gleichwertigkeit von Gemeinschaftsschulen und Gymnasien. Es ist kein Geheimnis, dass die SPD der Verfassungsänderung zur Einführung der Gemeinschaftsschule nicht zugestimmt hat. Zu vieles war ungeklärt.

(Abg. Ulrich (B 90/GRÜNE) : Jetzt ist alles geklärt!)

Aber Schülerinnen und Schüler, Eltern, Lehrerinnen und Lehrer brauchen Ruhe im System. Die SPD hat sich im Wahlprogramm 2012 bis 2017 klar zum gleichberechtigten Nebeneinander von Gymnasium und Gemeinschaftsschule bekannt. Im Koalitionsvertrag wurde vereinbart: „Ab dem Schuljahr 2012/2013 wird mit dem Start der Gemeinschaftsschule flächendeckend ein Zwei-Säulen-System im Bereich der weiterführenden Schulen eingeführt. Dieses System bietet die Chance, Strukturdebatten zu beenden und die Qualität der Bildung in den Mittelpunkt zu stellen.“

(Abg. Kolb (SPD) )

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)