Protokoll der Sitzung vom 20.11.2013

Ich möchte am Ende noch auf das Sitzverteilungsverfahren eingehen. Die Anhörung hat gezeigt, dass es kein Sitzzuteilungsverfahren gibt, das optimal ist. Alle Verfahren haben Vorteile und Nachteile.

(Zuruf des Abgeordneten Ulrich (B 90/GRÜNE).)

Herr Kollege Ulrich, das sehen die einen so, die anderen anders.

(Abg. Ulrich (B 90/GRÜNE) : Aber eines ist das schlechteste! Das sehen 13 Länder so, zwei sehen es anders.)

Klar ist, das Sitzzuteilungsverfahren nach d‘Hondt ist völlig verfassungskonform.

(Abg. Ulrich (B 90/GRÜNE) : Das stimmt.)

Die Politik darf entscheiden, welches Verfahren sie sich aussucht. Sie muss es allerdings begründen. Das ist unsere Aufgabe. Das tun wir sehr gerne. Das Verfahren Sainte-Laguë/Schepers hat nämlich einige Nachteile. Zum einen ist dort ein negatives Stimmengewicht möglich. Zweitens kann es nicht mit Sicherheit garantieren, dass eine Partei, die die absolute Mehrheit der Stimmen erhalten hat, auch tatsächlich eine absolute Mandatsmehrheit hat. Genau das kann aber das Sitzverteilungsverfahren nach d‘Hondt garantieren. Es erleichtert die Mehrheitsbildung. Es gibt kein negatives Stimmengewicht. Absolute Stimmenmehrheit führt immer zu absoluter Mandatsmehrheit. Das ist auch richtig und wichtig in der Demokratie. Da es sich bewährt hat, wird es so bleiben, liebe Kolleginnen und Kollegen.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Ich komme zum Schluss. Die PIRATEN selbst sind der beste Beweis dafür, dass es der Gesetzesänderung, die Sie heute beantragen, nicht bedarf. Unter den geltenden Gesetzen haben Sie es geschafft, 2012 in den saarländischen Landtag einzuziehen. Wenn Sie es 2017 nicht mehr schaffen sollten, dann haben Sie es schlicht und einfach nicht verdient.

(Beifall von den Regierungsfraktionen. - Abg. Ul- rich (B 90/GRÜNE) : Die SPD hat heute wohl ihren philosophischen Tag?)

Mit Blick auf schlechte Umfrage- und Wahlergebnisse als neue Partei im Parlament gleich die Regeln ändern zu wollen, um den Wiedereinzug zu erleichtern, ist das Gegenteil von dem, was man sich als frischen Wind erwartet haben könnte. Sie verhalten sich vielmehr so, wie Sie es bei anderen immer kritisieren, die angeblich die bestehenden Regeln nur zum eigenen Vorteil entwickeln.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Meine Damen und Herren, ich möchte Ihnen deshalb noch eine Anregung mitgeben. Willy Brandt, der im nächsten Monat 100 Jahre alt geworden wäre, ist 1969 mit dem Slogan „Mehr Demokratie wagen“ angetreten. Es steckte viel Gehirnschmalz hintendran. Es war ein Aufbruch, es ging darum, neue gesellschaftliche Situationen auch in einen neuen Begriff der Demokratie umzusetzen, die Gesellschaft mitzunehmen oder - wie es der SPIEGEL diese Woche geschrieben hat - die Leidenschaft der Deutschen für die Demokratie zu wecken und zu fördern. Wenn die PIRATEN tatsächlich der Ausdruck einer neuen gesellschaftlichen Entwicklung im Internetzeitalter wären, dann könnte es ihre Aufgabe sein, sich darüber Gedanken zu machen, wie sich Demokratie in der internetgeprägten Gesellschaft weiterentwickeln könnte. Was Sie heute dazu beigetragen

(Abg. Dr. Jung (SPD) )

haben, ist jedoch kein sinnvoller Vorschlag. Sie sollten noch einmal darüber nachdenken. - Vielen Dank.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Das Wort hat für die Fraktion DIE LINKE Herr Professor Dr. Heinz Bierbaum.

(Zuruf des Abgeordneten Theis (CDU). - Heiterkeit.)

Die Bemerkung habe ich überhört. - Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Präsident! Es liegen zwei Gesetzentwürfe der Fraktion die PIRATEN zum Thema Wahl und Wahlverfahren vor. Zum einen geht es um die Sitzverteilung, zum anderen um die Alternativstimme. Ich will zunächst auf die Frage der Alternativstimme eingehen. Wir haben sehr ausführliche Erläuterungen von der Kollegin Heib gehört, insbesondere was die verfassungsrechtliche Problematik angeht. Es ist in der Tat recht komplex. Einerseits ist es verfassungsrechtlich durchaus zulässig, andererseits habe ich aber auch entnommen, dass es in diesem Zusammenhang erhebliche Bedenken gibt. Ich denke, dass diese Frage auch nicht allein juristisch zu beantworten ist. Mir geht es vielmehr um eine politische Bewertung dieses Vorschlages. Wir, die Fraktion DIE LINKE, lehnen diesen Vorschlag der Alternativstimme ab, und zwar einfach deswegen, weil dies nicht die politische Eindeutigkeit beinhaltet, die bei einem Wahlverhalten eigentlich vorausgesetzt werden muss. Ich kann doch nicht einfach zwischen der einen und anderen Partei hinund herspringen!

(Verbreitet Beifall.)

Nun mag es ja sein, dass Parteien sich zum Teil annähern. Aber ich bin immer noch der Meinung, dass jede Partei für sich antritt, mit einem ganz spezifischen Programm, das dem Wähler vorgelegt wird, und der Wähler muss sich dann entscheiden. Deswegen halte ich nichts davon, hier Präferenzen zu verteilen, zwischen Erst- und Zweitpräferenz zu unterscheiden.

Es kommt noch eines dazu: Das Argument, Kollege Augustin, dass so viele Stimmen verloren gingen, halte ich nicht für stichhaltig. Wenn man dieser Auffassung ist, muss man in der Tat die Frage der Hürde thematisieren. Das wäre sehr viel sinnvoller. Das kann man machen, das ist auf verschiedenen Ebenen auch passiert. Ich nenne nur einmal das Kommunalwahlrecht. Oder die Frage der Europawahlen auch da gibt es unterschiedliche Hürden! Das kann man thematisieren, das halte ich für legitim.

Stimmverhalten, sich für eine Partei zu entscheiden, ist natürlich dazu gedacht, dass diese Parteien in den Parlamenten auch vertreten sind, aber das ist nicht der einzige Zweck. Es ist auch Ausdruck einer bestimmten politischen Willensbildung. Jemand will auch im gesellschaftlichen Raum deutlich machen, wo seine Präferenzen liegen. Da stimme ich dem zu, was der Kollege Jung eben dargelegt hat, dass natürlich auch Parteien und Stimmen für Parteien zählen, die sozusagen unterhalb dieser Hürde liegen. Das sehen wir doch in der politischen Auseinandersetzung, auch da ergeben sich Gewichte und Einschätzungen! Das ist für mich die entscheidende Frage, die Frage der unterschiedlichen politischen Angebote. Ich nehme den Wähler so weit ernst, dass er in der Lage ist, sich für eines klar zu entscheiden, dass er im Wissen um das Risiko, dass die von ihm gewählte Partei nicht im Parlament vertreten ist, dennoch eine bewusste Entscheidung trifft und nicht einfach auf eine andere Partei ausweicht.

(Beifall bei den Oppositionsfraktionen und Teilen der SPD.)

Was das Sitzverteilungsverfahren angeht, stimmen wir dem Gesetzentwurf zu. Bei allen Diskussionen, die es darüber gibt, ist deutlich geworden, dass alle Verfahren ihre Vor- und Nachteile haben. Es gibt keines, das nicht verfassungsmäßig wäre, das ist nicht der Punkt. Aber man muss sich schon klarmachen, dass es sehr viele Landesparlamente gibt, wo es ein anderes Wahlverfahren gibt. Ich erinnere mich auch an Diskussionen, Sondierungsgespräche und dergleichen mehr, wo durchaus andere Überlegungen eingebracht worden sind und wo es in der Tat eine erhebliche Kritik an dem geltenden d’HondtVerfahren gab. Deswegen sind wir der Auffassung, dass wir uns dem anschließen sollten, was die Mehrheit der anderen Länder macht. Deswegen stimmen wir dem Gesetzentwurf zur Frage der Sitzverteilung zu. - Vielen Dank.

Das Wort hat für B 90/GRÜNE der Fraktionsvorsitzende Hubert Ulrich.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir sehen die beiden Gesetzesinitiativen der PIRATEN-Fraktion ebenfalls sehr differenziert. Zu Punkt 5 der Tagesordnung, der Einführung eines Alternativstimmrechtes - um das vorwegzuschicken haben wir auch eine sehr kritische Meinung. Was die Frage des Auszählverfahrens betrifft, so sehen wir das bekanntermaßen positiv. Aber das ist nichts Neues, diese Position vertreten wir seit Jahren. Vor diesem Hintergrund hat mich die Argumentation etwas gewundert, Frau Heib, mit der Sie die CDUFraktion in diesem Hause vertreten. Sie haben ge

(Abg. Dr. Jung (SPD) )

sagt, dieses Auszählverfahren Sainte-Laguë/Schepers überzeugt Sie nicht, Sie halten nichts davon.

(Abg. Heib (CDU) : Das habe ich nicht gesagt.)

So habe ich Sie aber verstanden, so ist es zwischen den Zeilen gesagt worden. Es war auch von der Wortwahl her relativ klar. - Ich darf Sie daran erinnern, dass die CDU-Fraktion - das ist gerade mal zwei oder zweieinhalb Jahre her - genau in diesem Haus für dieses Verfahren in Erster Lesung die Hand gehoben hat; viele von denen, die damals dafür gestimmt haben, sitzen hier noch. Wir hatten es damals im Jamaika-Koalitionsvertrag so vereinbart, das war in Erster Lesung schon durchgegangen. Es fehlte gerade noch die Zweite Lesung -

(Zuruf von der CDU: Diskontinuität!)

Ja ja, Diskontinuität. Aber Diskontinuität gilt normalerweise nicht für politische Überzeugungen, und die hat die CDU damals durchaus zum Besten gegeben. Es gab einen Umdenkungsprozess innerhalb der Christdemokraten, auf ein modernes Auszählverfahren zu gehen, das - auch das darf man nicht vergessen - in 13 von 16 Bundesländern in dieser Republik so gehandhabt wird. Auch im Deutschen Bundestag ist dies der Fall, meines Wissens auch im Europaparlament, aber da bin ich mir nicht ganz sicher.

Das heißt, wir reden über ein modernes demokratisches Auszählverfahren, und es hat schon seine Gründe, dass darüber gesprochen wird. Dieser Landtag ist ja das beste Beispiel, wozu das d’Hondtsche Auszählverfahren führt. Es führt zu einer eingeschränkten Arbeitsfähigkeit der kleinen Fraktionen. Da sind wir als grüne Fraktion das beste Beispiel. Wir hatten 5 Prozent der Stimmen. Nach dem Auszählverfahren Laguë/Schepers hätten wir drei Abgeordnete statt zwei Abgeordnete, und man ist mit drei Abgeordneten weit besser in der Lage, die politische Arbeit hier zu leisten, als mit zwei Abgeordneten. Das sind mit Gründe, warum in anderen Bundesländern gesagt wird, nein, da soll bei der Stimmengewichtung eine faire Verteilung erfolgen, und d’Hondt bietet dafür nicht die Voraussetzungen, d’Hondt begünstigt ganz klar die großen Fraktionen und benachteiligt die kleinen Fraktionen. Deswegen werden wir heute für den Antrag der PIRATEN stimmen, aus, wie ich glaube, nachvollziehbaren Gründen.

(Beifall bei den Oppositionsfraktionen.)

Eine andere Frage ist das Ersatzstimmenverfahren, das von den PIRATEN vorgeschlagen wird als Alternative zur Fünf-Prozent-Hürde. Da haben wir eine andere Position. Ich sage offen, obwohl wir auch als GRÜNE schon des Öfteren in unserer politischen Geschichte an der Fünf-Prozent-Hürde gescheitert sind, halte ich sie für wichtig, sinnvoll und notwendig.

Das hat ja gerade in Deutschland auch historische Gründe. Vorab muss man sagen, dass wir in Deutschland eine der modernsten Demokratien auf diesem Planeten haben. Die ist 1949 kreiert worden und hat viele moderne Aspekte in die Verfassung hineinformuliert. Die Fünf-Prozent-Hürde ist in Deutschland auch deshalb entstanden, weil in der Weimarer Republik schon einmal eine Demokratie verludert wurde - das darf man nicht vergessen -, nicht nur wegen der Fünf-Prozent-Hürde, aber auch wegen dieser Hürde.

Ich kenne natürlich die Diskussion, die geführt wird, ob man die Fünf-Prozent-Hürde nur auf der Bundesebene anwenden sollte, oder auch kommunal oder auf Landesebene. Rechtlich ist da alles möglich. Wir könnten auch problemlos in Deutschland die FünfProzent-Hürde auf der Ebene des Bundestages abschaffen. Verfassungsrechtlich gäbe es da kein Problem, darüber brauchen wir nicht zu diskutieren. Nein, das ist eine Frage der politischen Willensbildung. Aber - ich wiederhole es noch einmal - ich halte die Fünf-Prozent-Hürde in Deutschland auch auf der Ebene der Landesparlamente für sinnvoll. Was die Kommunalparlamente betrifft, so ist die Frage entschieden. Deshalb will ich mich dazu gar nicht mehr äußern.

Aber die Einführung einer sogenannten Alternativstimme würde auch meiner Überzeugung nach dazu führen, dass der Wählerwille etwas gesplittet würde. Die Klarheit bei der Stimmabgabe würde darunter leiden. Ich bin persönlich der Meinung, eine Wählerin/ein Wähler sollte sich klar für die eine oder andere Richtung entscheiden. Deshalb, meine ich, ist das Verfahren bei der politischen Stimmabgabe, wie wir es haben, politisch richtig. Juristisch will ich gar nicht darüber diskutieren, juristisch geht das alles, das wissen wir, das ist nicht der Punkt. Ein bisschen Stimmensplitting gibt es ja bereits in unserem System, nämlich Erststimme und Zweitstimme. Der Unterschied besteht darin, dass bei der Erststimme nicht nur eine Partei, sondern auch eine Person gewählt wird und bei der Zweitstimme nur die Partei. Deshalb ist das so nicht direkt vergleichbar. - Ich sehe, dass meine Redezeit jetzt zu Ende geht. Wir haben eine klare Position. Zu einer Ersatzstimme sagen wir Nein, zur Einführung von Sainte-Laguë/ Schepers sagen wir eindeutig Ja.

(Beifall bei den Oppositionsfraktionen.)

Das Wort hat für die PIRATEN-Fraktion Herr Abgeordneter Andreas Augustin.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich möchte auf das Gesagte kurz eingehen. Zunächst einmal zu dem, was Sie gesagt haben,

(Abg. Ulrich (B 90/GRÜNE) )

Frau Heib. Gleich am Anfang ging es um meine Aussage bezüglich der Presse. Das haben Sie falsch verstanden. Es ging dabei um den Vergleich zwischen dem System, das wir auf Parteitagen verwenden, mit dem hier vorgeschlagenen System. Auf Parteitagen stellt sich regelmäßig das Problem, dass wir zwar eindeutig sagen können wer Erster, Zweiter und Dritter ist, aber eben keine Prozente angeben können, dass also jemand mit soundsoviel Zustimmung gewählt wurde. Das hat schon öfter zu Verwirrung bei der Presse geführt. Aber das ist genau das System, das mehr als zwei Stimmen hat, nämlich so viele, wie es Kandidaten gibt.

Und damit sind wir auch schon beim nächsten Punkt, den Sie genannt hatten, dass nämlich die Abgabe einer Ersatzstimme ins Leere führen könnte. Das kann man nur dadurch lösen, dass man eben nicht nur eine Ersatzstimme erlaubt, sondern so viele, wie es Kandidaten gibt, dass man also eine komplette Prioritätenliste aufstellt, welche Partei man wie einsortiert, welche Partei man am liebsten hat, am zweitliebsten, drittliebsten und so weiter. Das ist aber ein System, das so kompliziert ist, dass wir es eben nicht wollten.

Man muss allerdings Ihre Aussage, dass die Abgabe einer Ersatzstimme ins Leere führen könnte, meines Erachtens zu Ende denken. Ein Beispiel wäre, dass jemand mit der Hauptstimme FDP wählt und mit der Alternativstimme die Familienpartei. Damit unterstellen Sie dem Wähler aber auch, dass er nicht dazu in der Lage ist, abzusehen, wer ins Parlament kommt und wem er deshalb eine Alternativstimme geben könnte. In der heutigen Zeit, mit den Prognosen vor der Wahl, halte ich das für nicht angemessen. Außerdem denke ich, dass der Wähler doch etwas schlauer ist, als Sie ihm hier implizit unterstellen.

(Beifall bei den Oppositionsfraktionen.)

Sie haben im Folgenden ausgeführt, dass wir nicht dazu verpflichtet sind dieses Gesetz zu ändern und dass das d’Hondtsche Sitzzuteilungsverfahren nicht verfassungswidrig ist. Da stimme ich Ihnen zu; das ist vollkommen korrekt. Auch ich habe nie behauptet, dass das d’Hondtsche Verfahren verfassungswidrig wäre. Ich habe es als anachronistisch bezeichnet, aber nicht als verfassungswidrig. Die Verpflichtung, es zu ändern, besteht dementsprechend auch nicht; da haben Sie recht. Aber wenn wir immer nur dann etwas ändern, wenn es wirklich schon angebrannt ist, dann können wir den Laden auch zumachen. Dann können wir auch gleich eine Verwaltung einsetzen statt eines Landtages und es einfach sein lassen.

(Beifall bei den Oppositionsfraktionen.)

Ich denke schon, dass dem Landtag der nötige gestalterische Spielraum zusteht, etwas zu ändern, was er nicht ändern muss.

Ich komme nun zu den Ausführungen von Herrn Jung. Sie haben auch mindestens zwei Dinge falsch verstanden. Ich habe ausdrücklich gesagt, dass dem Kreis Neunkirchen, wenn er mehr gültige abgegebene Stimmen hat, auch mehr Abgeordnete zustehen. Ich habe lediglich gesagt, dass er im Moment über Proporz vertreten ist. Er hat momentan fünf Abgeordnete mehr als jeweils Saarbrücken oder Saarlouis, und das ist eben mehr als das 1,3-Fache. Es gab 1,3-mal so viele Stimmen, aber der Wahlkreis hat mehr als 1,3-mal so viele Abgeordnete. Mit dem Sitzzuteilungsverfahren nach Sainte-Laguë/Schepers wären wir ziemlich genau bei diesem Faktor 1,3. Das gestehe ich dem Wahlkreis auch voll und ganz zu. Das ist überhaupt kein Problem. Im Moment hat er aber mehr als das, was ihm zusteht. Das wäre einer der Punkte, die gelöst würden.