Protokoll der Sitzung vom 20.11.2013

Zur Berichterstattung erteile ich dem Ausschussvorsitzenden Herrn Abgeordneten Günter Waluga das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Werte Kolleginnen und Kollegen! Der Gesetzentwurf der Regierung des Saarlandes zur Änderung besoldungs- und laufbahnrechtlicher Vorschriften, Drucksache 15/585, wurde vom Plenum in seiner 17. Sitzung am 28. August 2013 in Erster Lesung einstimmig angenommen und zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Inneres und Sport überwiesen.

Der Ihnen vorliegende Gesetzentwurf passt im Wesentlichen besoldungsrechtliche Bestimmungen an die Einführung der Gemeinschaftsschule an. Der Gesetzentwurf schafft orientiert an der Schulgröße eine adäquate Ämterstruktur für die Leitungsämter und sonstigen Funktionsämter an Gemeinschaftsschulen. Daneben wird die Funktionsstellenstruktur der auslaufenden Erweiterten Realschulen sowie des Schengen-Lyzeums Perl an die neue Ämterstruktur der Gemeinschaftsschulen angeglichen. Beim Landesinstitut für Pädagogik und Medien wird die Stellenstruktur gestärkt. Dazu werden im Saarländischen Besoldungsgesetz Beförderungsämter für stellvertretende Fachbereichsleiter und Fachbereichsleiterinnen sowie Fachbereichsleiter und Fachbereichsleiterinnen ausgewiesen.

Das Amt des stellvertretenden Leiters der saarländischen Akademie für hochbegabte Schülerinnen und Schüler wird aufgrund des gewachsenen Aufgabengebietes auf A 14 angehoben. Das Amt eines Landesbeauftragten für Inklusion in Schulen und Kindertageseinrichtungen wird geschaffen und mit A 15 besoldet. Der Gesetzentwurf nimmt eine Neubewer

(Ministerin Bachmann)

tung des Eingangsamtes der Beamtinnen und Beamten des einfachen Justizwachtmeisterdienstes vor. Diese Besoldungsgruppe wird aufgrund der gestiegenen Anforderungen von A 3 auf A 4 angehoben.

Der Ausschuss hat am 12. September 2013 eine Anhörung durchgeführt. Im Rahmen der Anhörung begrüßten der DBB und die GEW die Umsetzung der Funktionsstellenstruktur an den Gemeinschaftsschulen und auslaufenden Schulformen, kritisierten jedoch die Anknüpfung der Ämterbewertung an Schülerzahlen. Der DBB sprach sich gegen die Schaffung eines Landesbeauftragten für Inklusion aus, da diese Aufgabe bereits jetzt in allen Schulen unter Aufsicht der obersten Schulbehörde wahrgenommen werde. Die GEW hingegen begrüßte die Einführung eines solchen Amtes ebenso wie die verbesserte Funktionsstellenstruktur beim LPM.

Ein Abänderungsantrag der Koalitionsfraktionen, Drucksache 15/665, der Änderungen der Besoldungsordnung B vorsieht und die rückwirkende Gewährung des Familienzuschlags für eingetragene Lebenspartnerschaften regelt, wurde im Ausschuss mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen bei Enthaltung der Oppositionsfraktionen angenommen.

Der Ausschuss empfiehlt dem Plenum mehrheitlich mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen sowie der PIRATEN-Landtagsfraktion bei Enthaltung der DIE LINKE-Landtagsfraktion und der B 90/GRÜNELandtagsfraktion die Annahme des Gesetzentwurfs Drucksache 15/585 unter Berücksichtigung des Abänderungsantrages Drucksache 15/665 in Zweiter und letzter Lesung. - Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Ich danke dem Herrn Berichterstatter und eröffne die Aussprache. - Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe daher die Aussprache.

Der Ausschuss für Inneres und Sport hat mit der Drucksache 15/665 einen Abänderungsantrag zu dem Gesetzentwurf eingebracht. Wir kommen zur Abstimmung über diesen Abänderungsantrag. Wer für die Annahme des Abänderungsantrages Drucksache 15/665 ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Dann stelle ich fest, dass dieser Abänderungsantrag einstimmig, mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen, angenommen ist, bei Enthaltung der Oppositionsfraktionen.

Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf Drucksache 15/585. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfs Drucksache 15/585 in Zweiter und letzter Lesung unter Berücksichtigung des ange

nommenen Abänderungsantrages ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass dieser Gesetzentwurf Drucksache 15/585 in Zweiter und letzter Lesung unter Berücksichtigung des angenommenen Abänderungsantrages einstimmig angenommen ist bei Zustimmung der Koalitionsfraktionen und Enthaltung der Oppositionsfraktionen.

Wir kommen zu Punkt 9 der Tagesordnung:

Zweite Lesung des von der Regierung eingebrachten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (AGSGB XII) und des Gesetzes über die Gewährung einer Blindheitshilfe (Drucksache 15/622) (Abänderungsan- trag Drucksache 15/664)

Ich erteile zur Berichterstattung dem Ausschussvorsitzenden Hermann Scharf das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der von der Landesregierung eingebrachte Gesetzentwurf wurde vom Plenum in seiner 18. Sitzung am 18. September 2013 in Erster Lesung einstimmig angenommen und zur weiteren Beratung an den zuständigen Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie überwiesen.

Der Bund übernimmt bereits in diesem Jahr 75 Prozent und ab dem nächsten Jahr 100 Prozent der Nettoausgaben für Geldleistungen der Grundsicherung im Alter und bei dauerhaft voller Erwerbsminderung. Bei den Landkreisen und dem Regionalverband Saarbrücken als örtliche Träger der Sozialhilfe kommt es dadurch zu spürbaren finanziellen Entlastungen. Durch diese Erhöhung der Bundeserstattung tritt für die Ausführung des Vierten Kapitels des SGB Xll nunmehr Bundesauftragsverwaltung ein. Das Landesausführungsgesetz zum SGB XII ist deshalb um die notwendigen landesrechtlichen Regelungen dieser Aufgabenwahrnehmung zu ergänzen. Dies geschieht durch Artikel 1 des vorliegenden Änderungsgesetzes.

Ferner wird die langjährige Verfahrenspraxis, Sozialdaten unmittelbar dem die Petitionen und Aufsichtsbeschwerden bearbeitenden Fachressort zu übermitteln, auf eine gesetzliche Grundlage gestellt. Die im Jahr 2010 zur Umsetzung der EU-Verordnung Nr. 883/2004 zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit durchgeführte Änderung des Gesetzes über die Gewährung einer Blindheitshilfe hat sich in der Praxis als nicht ausreichend erwiesen. Durch Artikel 2 des vorliegenden Gesetzes wird daher für die fehlenden Fallgestaltungen, in denen ein Anspruch auf Landesblindheitshilfe besteht, eine

(Abg. Waluga (SPD) )

Öffnungsklausel aufgenommen. Artikel 3 regelt das rückwirkende Inkrafttreten mit Wirkung zum 01. Januar 2013.

Der Ausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner Sitzung am 06. November 2013 gelesen und beraten. In dieser Sitzung wurde zudem ein gemeinsamer Abänderungsantrag aller Fraktionen beraten, der die Direktübermittlung von Sozialdaten, die zur Prüfung und Bearbeitung von Petitionen und Aufsichtsbeschwerden im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe nötig sind, auf eine gesetzliche Grundlage im Gesetz zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes gestellt. Das Gesetz und der diesbezügliche Abänderungsantrag wurden einstimmig vom Ausschuss angenommen.

Der Ausschuss empfiehlt dem Plenum daher einstimmig die Annahme des Gesetzes unter Berücksichtigung des Abänderungsantrages in Zweiter und letzter Lesung. - Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Ich danke dem Berichterstatter und eröffne die Aussprache. - Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache.

Wie wir gehört haben, hat der zuständige Ausschuss einen Abänderungsantrag zu dem Gesetzentwurf eingebracht, die Drucksache 15/664. Wir kommen zur Abstimmung über diesen Abänderungsantrag. Wer für die Annahme der Drucksache 15/664 ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Abänderungsantrag Drucksache 15/664 einstimmig - mit den Stimmen aller Abgeordneten angenommen ist.

Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf als Ganzes. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfes Drucksache 15/622 in Zweiter und letzter Lesung unter Berücksichtigung des angenommenen Abänderungsantrages ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf in Zweiter und letzter Lesung unter Berücksichtigung des angenommenen Abänderungsantrages einstimmig, mit den Stimmen aller Abgeordneten, angenommen ist.

Wir kommen zu Punkt 10 der Tagesordnung:

Zweite Lesung des von der CDU-Landtagsfraktion und der SPD-Landtagsfraktion eingebrachten Gesetzes zur Änderung des Schulordnungsgesetzes (Drucksache 15/652) (Ab- änderungsantrag Drucksache 15/670)

Zur Berichterstattung erteile ich dem Ausschussvorsitzenden, Herrn Abgeordneten Thomas Schmitt, das Wort.

(Abgeordneter Schmitt (CDU) kommt nicht zum Rednerpult. - Zuruf: Der will nicht! - Heiterkeit und Sprechen.)

Der Gesetzentwurf erfordert eine Berichterstattung über den Ablauf der Beratungen im Ausschuss.

(Abgeordneter Schmitt (CDU) tritt ans Rednerpult.)

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich mache es jetzt in etwas ungewöhnlicher Form. Der Ausschuss hat den Gesetzentwurf beraten und von einer Anhörung abgesehen. Der Gesetzentwurf behandelt in erster Linie die Einführung eines sogenannten Berufsabiturs, indem während der beruflichen Ausbildung die Möglichkeit geschaffen wird, die Fachhochschulreife zu erwerben. Der Ausschuss hat diesem Entwurf einstimmig zugestimmt und empfiehlt Ihnen, den Gesetzentwurf in Zweiter und letzter Lesung anzunehmen.

(Beifall des Hauses.)

Ich danke dem Berichterstatter und eröffne die Aussprache. - Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache.

Der Ausschuss für Bildung, Kultur und Medien hat mit Drucksache 15/670 einen Abänderungsantrag zu dem Gesetzentwurf eingebracht. Wir kommen zur Abstimmung über diesen Abänderungsantrag. Wer für die Annahme des Abänderungsantrages Drucksache 15/670 ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Abänderungsantrag einstimmig, mit den Stimmen aller Abgeordneten, angenommen ist.

Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf Drucksache 15/652 als Ganzes. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfes Drucksache 15/652 in Zweiter und letzter Lesung unter Berücksichtigung des angenommenen Abänderungsantrages ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben - Wer ist dagegen? Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf in Zweiter und letzter Lesung unter Berücksichtigung des angenommenen Abänderungsantrages einstimmig, mit den Stimmen aller Abgeordneten, angenommen ist.

Wir kommen zu Punkt 11 der Tagesordnung:

Beschlussfassung über den von der PIRATEN-Landtagsfraktion, der BÜNDNIS 90/DIE

(Abg. Scharf (CDU) )

GRÜNEN-Landtagsfraktion und der DIE LINKE-Landtagsfraktion eingebrachten Antrag betreffend: Vorratsdatenspeicherung stoppen, Überwachung verhindern (Drucksache 15/678 - neu)

Zur Begründung erteile ich Herrn Fraktionsvorsitzendem Michael Hilberer das Wort.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Als am Grundrecht interessierter Bürger haben mich in der letzten Zeit aus Berlin sehr unangenehme Signale aus den Koalitionsverhandlungen erreicht. Die Koalitionspartner nehmen sich ja Zeit, um in Ruhe alle möglichen Themen durchzuarbeiten das ist ja nicht schlimm, wir haben nicht viele Probleme im Land, da kann man sich Zeit lassen -, aber was an die Oberfläche dringt, ist teilweise erschreckend. Ein Beispiel haben wir herausgegriffen, von dem wir denken, dass wir aus dem Saarland noch mal ein Signal nach Berlin schicken müssen, dass an dieser Stelle dringender Regelungsbedarf besteht.

Wir sprechen von der Vorratsdatenspeicherung, das heißt dem anlasslosen Speichern aller Telekommunikationsverbindungsdaten über ursprünglich sechs Monate. Es sind jetzt auch kürzere Fristen im Gespräch. Aber ob ich jetzt sage, drei Monate oder sechs Monate, ein halbes Jahr oder ein viertel Jahr werden alle Telekommunikationsverkehrsdaten gespeichert, macht für den Grundrechtseingriff keinen entscheidenden Unterschied.

(Beifall bei den Oppositionsfraktionen.)

Meine Damen und Herren, das Rad der Geschichte hat sich weiter gedreht. Wir hatten im Sommer einen Überwachungsskandal von unbekannten Ausmaßen. Dadurch ist auch die Problematik riesengroßer Datensammlungen in den Mittelpunkt des öffentlichen Interesses geraten, die Frage, was ich mit solch riesigen Datensammlungen machen kann und wie groß das Problem für einen freiheitlichen Rechtsstaat ist. Die Vorratsdatenspeicherung muss vor dem Hintergrund dieser Entwicklung und dieser Erkenntnisse unbedingt in der Mottenkiste der Terrorhysterie bleiben und darf nicht noch einmal aufs politische Tableau kommen.

Vorratsdatenspeicherung bedeutet verdachtsunabhängige Speicherung aller Telekommunikationsverkehrsdaten. Was bedeutet das? Das heißt, ich speichere, wer wann mit wem telefoniert hat, wer wem wann eine SMS geschrieben hat, wer mit seinem Mobiltelefon zu welchem Zeitpunkt wo war, was meine IP-Adresse war, mit der ich Webseiten besucht habe, welche Standortdaten mein Handy übermittelt hat, also in welcher Funkzelle ich mich aufgehalten habe. Aber auch Telekommunikationsversuche ge

hören dazu. Schon der Versuch, jemanden anzurufen, wird abgespeichert, selbst wenn er nicht gelingt. Es gibt eine gigantische Datensammlung, die Rückschlüsse auf die einzelnen Nutzer zulässt, was in dem Maße nicht akzeptabel ist.

Wie kam es dazu? Es gibt eine Richtlinie der Europäischen Union, die nicht automatisch - das ist wichtig an der Stelle - als Gesetz gilt, sondern erst von den Nationalstaaten in nationales Recht umgesetzt werden muss. Auch hier muss man wissen, dass schon das Zustandekommen dieser Richtlinie sehr fragwürdig ist, da man den Weg gewählt hat, eine Richtlinie zum Binnenmarkt zu nutzen, die nicht einstimmig beschlossen werden musste.