Protokoll der Sitzung vom 20.11.2013

(Abg. Huonker (DIE LINKE) : Niemand will das!)

Liebe Freundinnen und Freunde, so kann der Rechtsstaat seiner Aufgabe nicht gerecht werden, die Sicherheit der Menschen in diesem Land zu schützen.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, an dieser Stelle sollten wir uns noch einmal vor Augen führen: Der wesentliche Unterschied gegenüber allen Beispielen, die Sie genannt haben, was Unrechtsregime angeht, auch was nicht zu akzeptierende Auslandsspionage angeht, ist dieser eine Aspekt, dass nämlich die Nutzung dieser Daten in Deutschland unter Richtervorbehalt steht. Die Frage, ob man mit diesen Daten tatsächlich auch kriminalistisch vorgehen kann, vor Gerichten vorgehen kann, steht unter dem Vorbehalt, dass ein Richter darauf schaut. So ist es eben nicht der Willkür von irgendjemandem, der Willkür von Verfolgungsbehörden unterworfen, sondern obliegt unseren Gerichten. Das ist die zentrale Vorkehrung, um die Grundrechte der Menschen in diesem Land zu schützen.

Deshalb sind wir unter diesen Bedingungen für Vorratsspeicherungen, meine sehr verehrten Damen und Herren. Das ist der zentrale Unterschied: Wir sind für einen Rechtsstaat, der die Sicherheit der Menschen nicht vergisst. Sie sind für einen Staat, der sich der Mittel beraubt, die er braucht, um die Sicherheit der Menschen zu schützen. Das, meine sehr verehrten Damen und Herren, ist das Ergebnis dieser Debatte. - Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung. Wer für die Annahme des Antrags Drucksache 15/678 - neu - ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? Wer enthält sich der Stimme? - Dann stelle ich fest, dass dieser Antrag mit Stimmenmehrheit abgelehnt ist. Zugestimmt haben die Oppositionsfraktionen bei Ablehnung der Regierungsfraktionen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir kommen dann zu Tagesordnungspunkt 14:

Beschlussfassung über den von der CDULandtagsfraktion und der SPD-Landtagsfraktion eingebrachten Antrag betreffend: Stabilität schaffen, positive Entwicklung der SaarLB sichern (Drucksache 15/682)

Zur Begründung erteile ich Herrn Finanzminister Stephan Toscani das Wort.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Heute Morgen hat sich das Kabinett aus aktuellem Anlass mit dem Thema Landesbank Saar, SaarLB, beschäftigt. Es geht darum, dass die BayernLB ihre restlichen Anteile an der SaarLB zum 02. Januar 2014 auf das Saarland überträgt. Das ist ein Thema von großer Bedeutung und von großer Tragweite. Deshalb ist es der Landesregierung ein Anliegen, Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen, als Haushaltsgesetzgeber unverzüglich darüber zu unterrichten.

Ich bedanke mich, dass das Plenum die Möglichkeit vorgesehen hat, dieses Thema kurzfristig auf die Tagesordnung zu nehmen. Ich bedanke mich auch ganz ausdrücklich dafür, dass ich abweichend von den üblichen Gepflogenheiten hier im Landtag zunächst einmal Bericht erstatten kann.

(Vizepräsidentin Ries übernimmt den Vorsitz.)

Meine Damen und Herren, vor knapp vier Jahren hatte die BayernLB entschieden, dass sie sich Schritt für Schritt aus der SaarLB zurückziehen wird. Das Saarland und die BayernLB hatten vor vier Jahren einen Anteilskauf- und Übertragungsvertrag geschlossen. Er führte im ersten Schritt dazu, dass das Saarland direkt 25,2 Prozent der bayerischen Anteile an der SaarLB gekauft hat. Zweitens enthielt dieser Vertrag das Optionsrecht für die BayernLB zum Verkauf ihrer restlichen Anteile an das Saarland. Der Erwerb, dem der Ministerrat heute Morgen zugestimmt hat, ist damit das Ergebnis des Vertrages, den das Saarland und die BayernLB im Jahr 2009 geschlossen haben.

Im Jahr 2009 waren die Alternativen für das Land, für die Landespolitik, dass die BayernLB ihre Anteile an irgendjemanden verkauft oder dass die BayernLB ihre Anteile an das Land verkauft, das Land die Anteile der BayernLB übernimmt. Wollen wir zukünftig eine Rolle spielen und Einfluss auf die Landesbank haben, ja oder nein? - Das war damals die Frage, die zur Debatte stand. Deshalb hatte damals die Landesregierung diesen Vertrag geschlossen.

Meine Damen und Herren, diese Entscheidungen, der Vertrag aus dem Jahr 2009 und die heutige Entscheidung, dokumentieren die Verantwortung, die das Land für die Bank, für ihre Mitarbeiter und die Region insgesamt übernimmt.

(Abg. Theis (CDU) )

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Das Thema Landesbanken ist bundesweit betrachtet durchaus ein schwieriges Thema. Damit wird die WestLB verbunden, damit werden Skandale, Pleiten und Milliardenverluste verbunden. Ich will hier ganz ausdrücklich sagen, die SaarLB, unsere Landesbank, ist kein Krisenfall, im Gegenteil. Im Vergleich zu anderen Landesbanken ist unsere SaarLB gut durch die Finanzkrise gekommen. Sie hat sich in den vergangenen Jahren erfreulich entwickelt. Das ist in erster Linie das Verdienst des Vorstandes und das ist das Verdienst der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Ich möchte von dieser Stelle aus dem Vorstand und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Landesbank meinen Dank und meine Anerkennung aussprechen.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Jetzt zum aktuellen Kabinettsbeschluss von heute Morgen, das Wichtigste in Kürze. Erstens. Nachdem die BayernLB nun von ihrer Verkaufsoption in vollem Umfang Gebrauch gemacht hat, wird das Saarland von der BayernLB deren restliche Anteile an der SaarLB zum 02. Januar 2014 erwerben. Zweitens. Abgeleitet aus einem unabhängigen Gutachten zum Unternehmenswert wurde ein Kaufpreis von rund 122 Millionen Euro vereinbart. Drittens. Es ist der Landesregierung ein Anliegen, dass der Kaufpreis noch im Rahmen der laufenden Haushaltsberatungen für den Haushalt 2014 im Haushaltsplan ausdrücklich ausgewiesen wird. Das Prinzip der Haushaltsklarheit gebietet dies meines Erachtens.

Zur Chronologie. Die BayernLB war seit 1993 an der SaarLB beteiligt. Vor dem Hintergrund der geänderten Rahmenbedingungen - damals Wegfall der Gewährträgerhaftung, stärkere Anforderungen der EU war man davon ausgegangen, dass der Wettbewerb für kleine Landesbanken deutlich schärfer würde. 2002 hat die BayernLB dann weitere Anteile gekauft und ihren Anteil an der SaarLB auf insgesamt 75,1 Prozent aufgestockt. Ich will an dieser Stelle ausdrücklich betonen: Die Zusammenarbeit mit der BayernLB war gut für unsere Landesbank.

Im Zuge der Wirtschafts- und Finanzkrise ist die BayernLB ab 2008 dann aber unter massiven Druck geraten. Dieser Druck war so groß, dass der Freistaat Bayern der BayernLB mit Milliardensummen unter die Arme greifen musste. Die EU-Kommission hat diese Hilfen des Freistaates Bayern an die BayernLB nur unter der Bedingung akzeptiert, dass die BayernLB die erhaltenen Milliarden-Unterstützungen zurückzahlt und sich umfassend restrukturieren muss. Infolge dessen kam es dann 2009 zu einer umfassenden Restrukturierung, zu einer Neuausrichtung der BayernLB.

Diese Neuausrichtung sah vor, dass sie sich aus ihren Beteiligungen zurückziehen muss, dass sie sich

unter anderem zurückziehen muss aus ihrer Beteiligung an der SaarLB. 2009 hat sich dann die BayernLB bereits von 25,2 Prozent der Anteile an der SaarLB getrennt - mit der vertraglich festgelegten Option, mit dem vertraglich festgeschriebenen Recht für die BayernLB, sich in den nächsten Jahren komplett aus der SaarLB zurückzuziehen. Genau diesen Schritt geht die BayernLB nun. Mit der kompletten Veräußerung ihrer Anteile an der SaarLB erfüllt die BayernLB eine Verpflichtung gegenüber der EUKommission.

Das Kabinett hat in seiner heutigen Sitzung zugestimmt, dass das Saarland die restlichen Anteile der BayernLB an der SaarLB erwirbt. Der Erwerb steht noch unter dem Vorbehalt, dass Sie als Haushaltsgesetzgeber zustimmen. Der Erwerb steht aber auch auf bayerischer Seite unter dem Vorbehalt, dass der Bayerische Landtag und der Verwaltungsrat der BayernLB diesem Verkauf zustimmen.

Wie wollen wir diesen Kauf, wenn denn die Zustimmung erfolgt, finanzieren? Der saarländische Landtag hat ja seit einigen Jahren in den Haushaltsgesetzen Vorsorge getroffen. Wir haben seit 2009 in jedem Jahr eine unbestimmte Kreditermächtigung für den Fall beschlossen, dass die BayernLB ihre Verkaufsoption zieht. Nun fällt die Zahlung des Kaufpreises in das Haushaltsjahr 2014. Da die Beratungen zum Haushaltsplanentwurf für 2014 zurzeit laufen und noch nicht abgeschlossen sind, sollte die Zahlung noch im Haushaltsplan 2014 abgebildet werden. Das ist unser Anliegen im Sinne der Haushaltsklarheit.

Die Landesregierung schlägt vor, dass der Kaufpreis aus dem Sondervermögen „Zukunftsinitiative II“ finanziert wird. Wir greifen also auf eine bestehende, gesetzlich verankerte Kreditermächtigung im Sondervermögen „Zukunftsinitiative II“ zurück. Wir passen den Wirtschaftsplan dieses Sondervermögens für 2014 sowie das Haushaltsgesetz an. Wir tun dies im Rahmen einer Ergänzungsvorlage, die jedes Jahr zwischen Einbringung des Haushaltes und Verabschiedung von der Landesregierung dem Landtag zugeleitet wird. Wir werden also in den nächsten Tagen eine Ergänzungsvorlage zum Haushalt zuleiten, die eben diese Anpassung im Wirtschaftsplan des Sondervermögens vorsieht und damit die rechtliche Grundlage für die haushalterische Absicherung dieses Kaufpreises darstellt. Wenn wir dann den Haushalt 2014 am 04. Dezember verabschieden, schaffen wir die haushaltsmäßigen Voraussetzungen für die Bereitstellung der Mittel zum Anteilskauf durch das Saarland.

Das Saarland unterliegt der Schuldenbremse. Wir dürfen ab dem Jahr 2020 keine neuen Schulden mehr aufnehmen und müssen auf dem Weg dahin unser strukturelles Defizit Jahr für Jahr abbauen. Die Frage ist nun: Schadet uns dieser Kauf der restli

(Minister Toscani)

chen Anteile der BayernLB an der SaarLB im Rahmen der Schuldenbremse oder nicht? Meine Damen und Herren, da dem Kaufpreis, den wir zahlen, ein Wert gegenübersteht, nämlich ein höherer Anteil als bisher, den wir an der SaarLB erwerben, steht dieser Ausgabe ein Aktivposten gegenüber. Da es sich um einen Beteiligungserwerb handelt, wird die Kaufpreiszahlung nicht auf das für die Schuldenbremse relevante strukturelle Defizit angerechnet. Das strukturelle Defizit erhöht sich somit nicht. Im Klartext: Der Kauf schadet uns also nicht auf dem Weg zur Einhaltung der Schuldenbremse. Ich halte es für wichtig, in aller Deutlichkeit zu sagen, dass dadurch der Weg zur Einhaltung der Schuldenbremse nicht negativ beeinflusst wird.

Die SaarLB hat sich in den letzten Jahren erfolgreich entwickelt. Sie hat sich als größtes Finanzinstitut der Region mit einer Ausrichtung als deutsch-französische Regionalbank gut positioniert. Sie trägt wesentlich zur Kreditversorgung der regionalen Wirtschaft und der öffentlichen Hand bei, insbesondere auch der Kommunen. Die bisherigen Anteilseigner BayernLB, Saarland und Sparkassenverband haben vor einiger Zeit ein Gutachten in Auftrag gegeben, um die Tragfähigkeit des Geschäftsmodells der SaarLB auf den Prüfstand zu stellen. Dieses Gutachten hat im letzten Jahr das Geschäftsmodell der SaarLB als tragfähig bewertet. Das Gutachten kommt nämlich zu dem Schluss, dass die SaarLB jetzt und auch künftig eine wesentliche Bedeutung für die saarländische Wirtschaft und vor allem auch für unsere Kommunen im Land hat. Sie ist eine wichtige Ansprechpartnerin für die Unternehmen bei uns im Land, für die Kommunen, für uns als Land selbst und für die Sparkassen vor Ort.

Viele wichtige Investitionsentscheidungen von Unternehmen und manche Infrastrukturmaßnahmen der letzten Jahre im Saarland wären nicht möglich gewesen, wenn nicht die SaarLB diese Investitionsund Infrastrukturmaßnahmen finanziert hätte. Die SaarLB trägt damit positiv zum Strukturwandel im Saarland bei. Genau das wollen wir auch in Zukunft sicherstellen.

Darüber hinaus ist die Bank ein bedeutender Steuerzahler und bietet rund 500 hoch qualifizierte Arbeitsplätze, das sind wichtige Arbeitsplätze in unserer Region. All dies sind gute Gründe, warum sich das Saarland im Jahr 2009 entschlossen hat, die bayerischen Anteile an der SaarLB zu kaufen. Und es sind wichtige Gründe dafür, warum wir uns als Land auch weiterhin für eine eigenständige SaarLB engagieren.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

Ich habe eben schon ausgeführt, dass die SaarLB die Finanz- und Wirtschaftskrise gut überstanden hat. Sie wird nach eigenen Planungen in absehbarer

Zeit auch wieder Dividendenzahlungen an die Anteilseigner leisten können.

Wie gehen die Dinge nun weiter, wie ist die Perspektive? Künftig besitzen das Saarland 74,9 Prozent und der Sparkassenverband 25,1 Prozent der Anteile an der Landesbank. Damit liegt die Verantwortung für die Bank zunächst wieder komplett in saarländischen Händen. Das Geschäftsmodell der SaarLB ist solide und erfolgreich. Die Geschäftsentwicklung und die Planungen der Bank zeigen nach oben. Das Land will die SaarLB nachhaltig und dynamisch weiterentwickeln. Wir wollen dies gemeinsam mit dem Saarländischen Sparkassenverband und den Sparkassen im Saarland tun.

Die saarländischen Sparkassen haben übrigens in diesem Jahr einen Teil ihrer stillen Einlagen bei der SaarLB gewandelt. Sie haben damit einen wichtigen Beitrag geleistet, um die Eigenkapitalbasis der SaarLB zu stärken. Dafür möchte ich mich im Namen der Landesregierung ganz herzlich bei den saarländischen Sparkassen und beim Saarländischen Sparkassenverband bedanken. Das war eine wichtige Maßnahme zur Stärkung der Eigenkapitalbasis unserer Bank.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

Uns geht es auch künftig um eine partnerschaftliche und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den saarländischen Sparkassen. In diesem Sinne geht es dann auch darum, gemeinsam nach Möglichkeiten zur Weiterentwicklung der Eigentümerstruktur zu suchen. Wir wollen das nicht hektisch und überhastet tun. Wir wollen das mit Umsicht tun. Wir wollen das unter gründlicher Abwägung der Vor- und Nachteile aller sich bietenden Möglichkeiten zur künftigen Eigentümerstruktur tun.

Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die SaarLB ist auf einem guten Weg. Wir wollen diesen positiven Weg der SaarLB weiter sichern. Damit wollen wir zu einer stabilen wirtschaftlichen Entwicklung in unserer Region beitragen. In diesem Sinne bitte ich Sie dabei um Ihre Unterstützung.

(Beifall des Hauses.)

Vielen Dank, Herr Minister Toscani. - Zur weiteren Begründung des Antrages der Koalitionsfraktionen erteile ich Herrn Fraktionsvorsitzenden Stefan Pauluhn das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Lassen Sie mich zunächst darauf hinweisen, dass es in diesem Haus eine gute und lange Tradition ist, zum Wohl dieses Landes zu handeln,

(Minister Toscani)

in herausragenden wie zukunftsträchtigen Entscheidungen besonderen Stellenwertes zwischen Regierung einerseits und Opposition andererseits einen möglichst umfassenden Informationsstand herzustellen und wichtige Fragen und Entscheidungen aufeinander und miteinander abzustimmen. Dies ist seit vielen Jahren so, und das unabhängig von jeglicher politischen Farbenlehre und vom jeweiligen Lager.

Dies war auch Grundlage bei dieser heutigen wichtigen Frage der Rückübertragung der Anteile der BayernLB an unsere Landesbank und dem damit verbundenen notwendig werdenden Finanztransfer in einem für unser Bundesland nicht unerheblichem Umfang. Dass der saarländische Landtag diesen Sachverhalt über alle Parteigrenzen hinweg in verantwortungsvoller Abwägung und Abstimmung genau wie 2009 nicht generell ablehnend und konträr begleitet - so lassen dies zumindest die Signale in den letzten Tagen vermuten -, ist ein Beweis für den Zusammenhalt und das Verantwortungsbewusstsein in diesem Parlament generell. Dafür möchte ich mich seitens der Koalitionsfraktionen ausdrücklich beim gesamten Haus bedanken.

(Verbreitet Beifall.)

Ich will aus Sicht des Haushaltssouveräns - also dieses Parlamentes - auf drei Punkte eingehen. Ich will zu Ursachen, Abwicklung und Aussicht nach der Rückübertragung wenige Aspekte betonen, auf die der Finanzminister aus Sicht der Landesregierung hingewiesen hat. Die Ursachen der heutigen Entscheidung liegen bei unserem bisherigen Partner, der BayernLB, weil sie im Zuge der Finanz- und Wirtschaftskrise in eine Schieflage geraten ist. Das wissen wir alle aus den entsprechenden Medienberichten. Es gab Hilfszahlungen durch das Bundesland Bayern an die BayernLB, ganz anders als im Prozess während der Finanz- und Wirtschaftskrise rund um unsere Landesbank. Wir mussten nicht in diesem Umfang stützend helfen wie die Bayern. Danach hat die EU-Kommission entsprechende Forderungen zur Restrukturierung der BayernLB gestellt. Sie musste sich von ihren Beteiligungen an anderen Bilanzaktiva trennen und somit auch von der Beteiligung an der saarländischen Landesbank. Das sind die Ursachen der heutigen Entscheidung. Sie liegen nicht im Saarland, sie liegen in Bayern.