Protokoll der Sitzung vom 03.12.2013

Wir kommen zur Abstimmung über Einzelplan 20 Kapitel 20 03 und 20 31. Wer für die Annahme dieser Kapitel ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? Ich stelle fest, dass die Kapitel mit Stimmenmehrheit angenommen sind. Zugestimmt haben die Koalitionsfraktionen, dagegen gestimmt haben die Fraktion DIE LINKE und die PIRATEN.

Es ist über Kapitel 03 01 Einzelabstimmung beantragt. Wer für die Annahme dieses Kapitels ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass das Kapitel mit Stimmenmehrheit angenommen ist.

(Ministerin Bachmann)

Zugestimmt haben die Koalitionsfraktionen, dagegen gestimmt haben die Fraktion DIE LINKE und die PIRATEN.

Wir kommen zur Abstimmung über Einzelplan 03 im Übrigen. Wer für die Annahme des Einzelplans 03 unter Berücksichtigung des angenommenen Abänderungsantrags ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Einzelplan unter Berücksichtigung des angenommenen Abänderungsantrages mit Stimmenmehrheit angenommen ist. Zugestimmt haben die Koalitionsfraktionen, dagegen gestimmt haben die Fraktion DIE LINKE und die PIRATEN.

Kolleginnen und Kollegen, wir kommen nun zu Punkt 3 der Tagesordnung:

Zweite Lesung des von der Regierung eingebrachten Siebten Gesetzes zur Änderung des Saarländischen Wassergesetzes (Drucksache 15/586) (Abänderungsantrag: Drucksache 15/703)

Zur Berichterstattung erteile ich dem Ausschussvorsitzenden, Herrn Abgeordneten Günter Heinrich, das Wort.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Für den Fall, dass der ein oder andere bei den heutigen Haushaltsberatungen nasse Füße bekommen hat, weise ich ausdrücklich darauf hin: Dem gilt der vorliegende Gesetzentwurf nicht.

(Heiterkeit.)

Der Gesetzentwurf wurde vom Plenum in seiner 17. Sitzung am 28. August 2013 in Erster Lesung einstimmig angenommen und zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz überwiesen.

§ 76 des Wasserhaushaltsgesetzes gibt den Ländern den Auftrag, durch Rechtsverordnung Überschwemmungsgebiete festzusetzen. Mit diesem Gesetz soll die Möglichkeit geschaffen werden, die bundesgesetzliche Vorgabe, bis zum 22. Dezember 2013 Überschwemmungsgebiete festzusetzen, auch auf andere Weise als durch Rechtsverordnung umzusetzen. Das Saarländische Wassergesetz ist daher um eine Regelung im Rahmen des Abschnitts Hochwasserschutz zu ergänzen, wonach für Überschwemmungsgebiete, soweit diese in Karten der Wasserbehörde dargestellt sind, künftig ein gesetzlicher Schutz als Überschwemmungsgebiet gilt.

Darüber hinaus soll im Saarländischen Wassergesetz ein Übertragungsfehler beseitigt werden, der im Rahmen des Gesetzes zur Bereinigung des Landes

wasserrechts vom November 2010 im Bereich der Zwangsrechte aufgetreten war. - So weit zu den wesentlichen Inhalten des vorliegenden Gesetzentwurfs.

Der Gesetzentwurf wurde vom Ausschuss gelesen und es wurde eine Anhörung unter Beteiligung der kommunalen Spitzenverbände, der Kammern sowie der Umweltverbände durchgeführt. In einem weiteren Arbeitsschritt wurden die Ergebnisse der Anhörung diskutiert und der Ihnen als Drucksache 15/703 vorliegende Abänderungsantrag beschlossen, der auf eine Abstimmungsvorlage der Koalitionsfraktionen zurückgeht und Ihnen einstimmig zur Annahme empfohlen wird.

Der Abänderungsantrag greift im Wesentlichen Anregungen des Saarländischen Städte- und Gemeindetages auf, eine ergänzende Regelung vorzusehen, wonach die Festsetzung als Überschwemmungsgebiet mit Vollzug einer diesbezüglichen öffentlichen Bekanntmachung im Amtsblatt des Saarlandes wirksam ist, in der auch der Hinweis enthalten ist, wo die Karten aufbewahrt werden und eingesehen werden können.

Über die bisher im Gesetzentwurf enthaltenen Modalitäten der Öffentlichkeitsbeteiligung hinaus wurde der Anregung des Saarländischen Städte- und Gemeindetages Rechnung getragen und die Bekanntmachung der Verbindlichkeit der festgesetzten Überschwemmungsgebiete im Amtsblatt des Saarlandes festgeschrieben. Des Weiteren erfolgte eine Klarstellung dahingehend, dass die Veröffentlichung der Karten im Internet auf Veranlassung der obersten Wasserbehörde erfolgt.

Der Ausschuss empfiehlt dem Plenum einstimmig die Annahme des Gesetzentwurfes zum Siebten Gesetz zur Änderung des Saarländischen Wassergesetzes, Drucksache 15/586, unter Berücksichtigung des Ihnen als Drucksache 15/703 vorliegenden Abänderungsantrages in Zweiter und letzter Lesung. Ich danke für die Aufmerksamkeit.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Ich danke dem Herrn Berichterstatter und eröffne die Aussprache. - Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache.

Der Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz hat mit der Drucksache 15/703 einen Abänderungsantrag zu dem Gesetzentwurf eingebracht. Wir kommen zur Abstimmung über diesen Abänderungsantrag. Wer für die Annahme dieses Abänderungsantrages ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? Ich stelle fest, dass der Abänderungsantrag einstim

(Vizepräsidentin Spaniol)

mig mit Zustimmung aller Fraktionen angenommen ist.

Wir kommen nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf Drucksache 15/586. Wer für die Annahme dieses Gesetzentwurfs unter Berücksichtigung des angenommenen Abänderungsantrags in Zweiter und letzter Lesung ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf unter Berücksichtigung des angenommenen Abänderungsantrags in Zweiter und letzter Lesung einstimmig mit Zustimmung aller Fraktionen angenommen ist.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir unterbrechen die Sitzung bis morgen früh 09.00 Uhr und fahren dann mit den Haushaltsberatungen 2014 fort.

(Die Sitzung wird von 16.51 Uhr bis 09.01 Uhr (04.12.) unterbrochen.)

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich darf Sie bitten, Platz zu nehmen. Wir setzen die gestern unterbrochenen Beratungen zum Haushaltsplan 2014 fort.

Für den heutigen Sitzungstag ist Frau Ministerin Monika Bachmann entschuldigt. Sie nimmt an der Innenministerkonferenz in Osnabrück teil.

Aus besonderem Anlass möchte ich dem Kollegen Eugen Roth herzlich zu seinem heutigen Geburtstag gratulieren.

(Beifall.)

Wir kommen zur Übersicht 4: Einzelplan 04 - Ministerium für Finanzen und Europa -, Einzelplan 17 Kapitel 17 04 und Einzelplan 20 Kapitel 20 04 sowie Einzelplan 21 - Allgemeine Finanzverwaltung.

Übersicht 4 - Ministerium für Finanzen und Europa und Allgemeine Finanzverwaltung (Abänderungsanträge: Drucksachen 15/690 und 15/691)

Die Berichterstattung wurde zu Protokoll gegeben (siehe Anlage 6). Ich eröffne die Aussprache. - Das Wort hat für die Fraktion DIE LINKE Herr Prof. Dr. Heinz Bierbaum.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Die Übersicht 4 mit den Einzelplänen 4 und 21 stellt gewissermaßen das Kernstück des Haushaltsplans 2014 dar. Es geht insbesondere um die Einnahmen, aber auch um die Zuweisungen. Wir können feststellen, dass wir auf der Einnahmenseite steigende Steuereinnahmen haben. Diese sind durch die jüngste Steuerschät

zung noch einmal nach oben korrigiert worden. Das ist sicherlich erfreulich. Auf der anderen Seite haben wir nach wie vor die Situation, dass wir ein strukturelles Defizit sowohl auf Landesebene als auch auf kommunaler Ebene haben. Es wird immer wieder darauf hingewiesen, dass das natürlich mit dem Thema der Altschulden zusammenhängt. Dies ist gestern schon einmal dargestellt worden. Es ist sicherlich ein wesentlicher Punkt. Allerdings leiden wir auch daran, dass in den letzten Jahren politische Entscheidungen getroffen worden sind, die das Steueraufkommen haben sinken lassen und die eine Steuerpolitik zur Folge hatten, wonach insbesondere die höheren Einkommen, die Unternehmen und auch die Einkommen aus Finanzgeschäften weniger belastet wurden.

Ich möchte daran erinnern, dass wir in den letzten zehn Jahren, von 2000 bis 2010, Steuermindereinnahmen von bundesweit insgesamt 335 Milliarden Euro hatten. Im Rahmen der Generaldebatte ist gestern auf einen weiteren Punkt hingewiesen worden. Die Arbeitskammer weist aus, dass dem Saarland aufgrund dieser politischen Entscheidungen in der Frage der Steuerpolitik jährlich 250 Millionen Euro fehlen. Wir sind der Auffassung - das haben wir hier schon mehrfach dargestellt -, dass dies korrigiert werden muss und dass wir eine andere Steuerpolitik brauchen, ohne die die Probleme, die auf Landesebene und insbesondere auf kommunaler Ebene offensichtlich sind, nicht lösbar sind.

Ich weiß natürlich auch, dass die Möglichkeiten, die Steuerpolitik auf der Landesebene zu beeinflussen, sehr begrenzt sind. Ich möchte allerdings darauf hinweisen, dass es durchaus Handlungsmöglichkeiten gibt. Das lässt sich nachweisen und es zeigt sich auch in den Zahlen. Wir haben die Vorschläge mitgetragen, etwas zu tun, so zum Beispiel bei der Grunderwerbssteuer, wo die Einnahmen deutlich gestiegen sind, nämlich um 13 Millionen auf insgesamt knapp 59 Millionen. Man sieht also, dass an bestimmten Punkten etwas machbar ist. Es ist aber ebenfalls klar, dass bei der Steuerpolitik insgesamt die Rahmenbedingungen entscheidend sind. Diese sind nicht besonders gut. Das wissen wir auch aus dem Koalitionsvertrag, wie er gegenwärtig vorliegt. Dort sind keine Veränderungen in der Steuerpolitik vorgenommen worden, obwohl ich dachte, dass dies einen größeren Konsens in der Gesellschaft darstellt.

Ähnliches gilt, auch wenn dort Verbesserungen vorhanden sind, für das Verhältnis von Bund, Ländern und Kommunen. Auch dort haben wir immer deutlich gemacht, dass es notwendig ist, zu einem anderen Finanzausgleich zu kommen und insbesondere die kommunale Seite zu stärken. Hierzu gibt es mit dem Thema Eingliederungshilfen und dergleichen mehr Ansatzpunkte im Koalitionsvertrag. Ich glaube aber

(Vizepräsidentin Spaniol)

nicht, dass das wirklich ausreichend ist. Es war sehr interessant, im Ausschuss die Stellungnahmen des Städte- und Gemeindetages und des Landkreistages zu hören, die auf die schwierige Situation auf der kommunalen Ebene hingewiesen haben. Sie haben anerkannt, dass die Situation zwar schwierig ist, dass aber durchaus etwas getan wird. Auch wir unterstützen die Maßnahmen, die dazu dienen, die Kommunen besserzustellen. Das gilt etwa für den Kommunalen Entlastungsfonds. Wir kritisieren aber nach wie vor, dass die Kommunen mit einem Kulturbeitrag von 16 Millionen belastet werden. Deswegen hatten wir vorgeschlagen, diesen Beitrag rückgängig zu machen.

Der Landkreistag wie der Städte- und Gemeindetag haben sehr deutlich gemacht, dass es zwar Verbesserungen gibt, dass diese aber überhaupt nicht ausreichen, um der dramatischen Situation auf der kommunalen Ebene entscheidend zu begegnen. Wir alle wissen doch, dass es erhebliche Defizite in der Infrastruktur gibt, nicht nur auf kommunaler Ebene, sondern auch auf Landesebene. Was die kommunale Seite angeht, möchte ich etwas hinzufügen, was wir in diesem Hause schon im Zusammenhang mit dem Kommunalen Entlastungsfonds und seiner Umsetzung diskutiert haben: Was wir an Verbesserungen haben, soll in einer Form umgesetzt werden, bei der die Schuldenbremse auf die Kommunen übertragen wird. Das, liebe Kolleginnen und Kollegen, halten wir für falsch.

(Beifall von der LINKEN und bei den PIRATEN.)

Wir sind der Auffassung, dass das Problem der mangelnden Investitionen in die Infrastruktur des Landes und der Kommunen nicht ohne eine andere Steuerpolitik gelöst werden kann. Es ist so, dass dies auch seitens der Gewerkschaften gefordert wird. Sie fordern unter anderem einen politischen Kurswechsel, der sich nicht nur auf das Thema der Arbeit bezieht - also Kampf der prekären Arbeit, Eintreten für gute Arbeit und Verbesserung der Arbeitsund Lebensverhältnisse -, sondern wo auch das Thema der öffentlichen Infrastruktur ein zentrales Feld der Politik darstellen soll. Dafür wird auch seitens der Gewerkschaften eine andere Steuerpolitik für notwendig erachtet.

Nun hat Eugen Roth gestern ein Plädoyer für pragmatische Lösungen gehalten. Ich will nicht im Einzelnen diskutieren, wie weit die damit verbundenen oder erhofften Verbesserungen reichen. Ich denke, wir haben hier unterschiedliche Auffassungen. Ich sehe keine substanziellen Verbesserungen. Es gibt einige Verbesserungen, aber substanzieller Natur sind sie meiner Meinung nach nicht.

Es gibt ein grundsätzliches Problem. Die Gewerkschaften müssen sich die Frage stellen - und das gilt auch für die Gewerkschaftsvertreter hier im Land

tag -, ob die Akzeptanz der gegenwärtigen Politik und damit das Eintreten für bestimmte pragmatische Lösungen einen Schritt in die Richtung des gewollten politischen Kurswechsels darstellen oder nicht. Das ist der entscheidende Punkt. Man muss sich fragen, ob diese Akzeptanz und diese Politik wirklich ein Schritt in diese Richtung sind oder zementiert dies eine Politik, die auch seitens der Gewerkschaften vom Grundsatz her für falsch gehalten wird. Es ist die Frage, ob es nicht manchmal besser wäre, ein klares Nein zu einer Politik zu sagen, deren Bezugsrahmen man im Grunde genommen ablehnt, um damit zur Entwicklung eines gesellschaftlichen Kräfteverhältnisses beizutragen, das letztlich darauf abzielt, die Rahmenbedingungen für die Politik zu verändern.

Ich glaube, dass das eine entscheidende politische Frage ist, weil Politik nicht nur in den Parlamenten gemacht wird, sondern auch immer das Ergebnis von gesellschaftlichen Kräfteverhältnissen ist. Spätestens seit Antonio Gramsci - um einmal einen Klassiker aus der linken Theoriebildung zu zitieren wissen wir ja, dass die Frage der gesellschaftlichen Hegemonie entscheidend ist für die politischen Weichenstellungen.

Ich denke - und das hat sehr viel mit der Frage der Steuerpolitik zu tun -, dass wir in den letzten Jahren eine Veränderung des gesellschaftlichen Kräfteverhältnisses und des gesellschaftlichen Klimas erlebt haben in der Richtung, dass es eine Bereitschaft gibt, die Steuerpolitik dahingehend zu verändern, dass diejenigen, die mehr haben, stärker belastet werden, und diejenigen, die wenig haben, entlastet werden. Diese gesellschaftliche Konstellation ist leider von der Großen Koalition, so wie sie sich anbahnt, nicht aufgegriffen worden. Wir sind nach wie vor der Auffassung, dass sich durchaus gesellschaftliche Mehrheiten erreichen lassen für die von uns für notwendig gehaltenen Veränderungen in der Steuerpolitik.

Minister Toscani hat in seiner Einbringungsrede zum Haushalt im Oktober auf das Thema Steuergerechtigkeit abgehoben. Das teilen wir, wir sind allerdings der Auffassung, dass die Frage der Steuergerechtigkeit nicht nur eine Frage von Steuerhinterziehung, pünktlich Steuern bezahlen und dergleichen ist - das ist sicherlich ein wesentlicher Bestandteil -, sondern dass die Frage der Steuergerechtigkeit eben auch eine Verteilungsfrage ist. Für uns ist Steuergerechtigkeit etwas, das Schwache entlastet und starke Schultern stärker belastet.

(Beifall bei der LINKEN.)

Deswegen hier noch einmal unsere Forderungen, die Ihnen bekannt sind: Erhöhung des Spitzensteuersatzes, andere Besteuerung von Finanzgeschäften, höhere Besteuerung großer Erbschaften, Ver