Protokoll der Sitzung vom 15.01.2014

Damit kann nach der vorgeschlagenen gesetzlichen Regelung die Vereinigung der Jäger des Saarlandes weitere Aufgaben übernehmen, die bisher im Bereich der Jagdverwaltung des Landes gelegen haben. Ich glaube, auch damit ist die Voraussetzung dafür geschaffen, die Jagdverwaltung ein Stück weit zu entbürokratisieren und damit Aufgaben nach außen zu verlagern. Angesichts der Gesamtsituation des Landes ist auch dies, glaube ich, ein positiver Akt.

Ich darf für meine Fraktion feststellen: Der vorliegende Änderungsentwurf ist in Bezug auf die Interessen der saarländischen Jäger weitestgehend ausgewogen. Er ist vereinbar mit den Anliegen von Tier- und Naturschutz und ist damit eine ausgezeichnete Grundlage

(Zuruf des Abgeordneten Ulrich (B 90/GRÜNE) )

für die Anhörung und Beratungen mit den betroffenen Vereinigungen und Verbänden. Insofern bitte ich Sie, dem vorliegenden Gesetzentwurf zuzustimmen, und danke für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

Das Wort hat für die Fraktion der PIRATEN Frau Abgeordnete Jasmin Maurer.

Vielen Dank. - Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Aufgrund der gesellschaftlichen Veränderungen und neuen Anforderungen an die Jagd, beispielsweise dem stärker verbreiteten Tierschutzgedanken, ist es unabdingbar, das Jagdgesetz anzupassen. Im Laufe der Jahre hat man gerade im Bereich der Jagd viele neue Erfahrungen gesammelt. Diese neuen Erfahrungen im Bereich der Wildbiologie und der Jagdpraxis müssen berücksichtigt werden, sie müssen in das Gesetz einfließen. Die Jagd muss zeitgemäß gestaltet werden, sie muss dem verstärkten Bedürfnis nach Tierschutz in der Gesellschaft gerecht werden, ebenso der veränderten Nutzung der natürlichen Ressourcen.

In erster Linie ist die Novellierung des Jagdgesetzes ein großer Schritt in die richtige Richtung, denn das Interessenungleichgewicht zwischen Jägern und Naturschützern wird durch den jetzigen Entwurf minimiert. Aber auch hier sehen wir noch einige Kritikpunkte, die ich im Folgenden näher erörtern möchte.

Ich möchte mit der Jagdhundeausbildung beginnen. Es ist natürlich ein Fortschritt, dass die Wildenten nicht mehr flugunfähig gemacht werden dürfen. Wenn ich mir allerdings überlege, was es für ein Tier bedeuten kann, gejagt zu werden, seinem Fressfeind zur Ausbildung überlassen zu sein, kom

(Abg. Heinrich (CDU) )

me ich zum Schluss, dass dies alles andere als tierschutzkonform ist. Ich komme auch zu dem Schluss, dass eine Jagd niemals zu 100 Prozent tierschutzkonform sein kann. Wer dies sagt, verdreht die Tatsachen. Da haben wir einfach ganz andere Ansichten, was Tierschutz angeht.

(Beifall bei den PIRATEN und B 90/GRÜNE.)

Ich möchte auf das Thema der Bleimunition zu sprechen kommen. Die PIRATEN-Fraktion begrüßt es, dass die Bleimunition ab 2016 gänzlich verboten sein soll. Was uns allerdings nicht gefällt, ist die lange Karenzzeit. Hier stellt sich die Frage, ob die zwei Jahre dazu dienen sollen, restliche Vorräte aufzubrauchen. Wir fordern eindeutig ein Verbot ab sofort. Das würde vor allem auch dem Verbraucherschutz zugute kommen, denn durch das Schwermetall in der Munition sind die Verbraucher weiterhin der Gefahr ausgesetzt, eine Bleivergiftung zu erleiden. Gefahr besteht auch für den Naturschutz, wegen der Umweltbelastung. Nicht immer werden alle Tiere gefunden, es geht auch etwas Munition daneben - das ist normal bei Schrotflinten - und bleibt im Wald. Das heißt, die Schwermetalle sickern in das Wasser ein. Diese negativen Auswirkungen sind seit Jahren bekannt, deshalb ist aus Sicht des Natur-, Umwelt- und Verbraucherschutzes ein Verbot längst überfällig.

(Beifall bei den Oppositionsfraktionen.)

Ein Thema, welches mir und der Bevölkerung besonders am Herzen liegt, ist der Haustierabschuss. Es wurde eben schon von jedem erwähnt: Jährlich werden im Saarland mehrere Hundert Hunde und Katzen von Jägern geschossen. Die bisherige Jagdgesetzgebung lässt dies zu. Seit etwa 60 Jahren ist diese unverändert. Weder die Einführung des Tierschutzgesetzes noch die Berücksichtigung des Tierschutzes im Grundgesetz und der saarländischen Landesverfassung hatten bisher darauf Einfluss. Es ist daher umso schöner zu sehen, dass in diesem Gesetzentwurf der Abschuss von Haustieren grundsätzlich verboten sein soll und diese Handlung, die bei den Tierbesitzern zu sehr viel Trauer und Frust führt, nur noch in Ausnahmefällen und auf polizeiliche Veranlassung erlaubt sein soll.

(Beifall bei den Oppositionsfraktionen.)

Was wir an diesem Gesetzentwurf noch zu kritisieren haben, ist das Bußgeld, das erhoben werden kann, wenn einem Tier ein Schaden zugefügt wird, der zu vermeiden ist. Es ist natürlich schön, dass von einem Bußgeld in Höhe von 5.000 Euro die Rede ist. Allerdings geht es um eine Höchststrafe, das heißt, es können höchstens 5.000 Euro verhängt werden, es kann aber auch bei einer Verwarnung bleiben. Wir würden uns an dieser Stelle eine Strafe wünschen, die direkt abschreckender wirkt, nämlich eine Mindeststrafe. Ich weiß, es ist juristisch sehr schwierig, für unnötigen Schmerz und unnötiges Lei

den eine Strafe festzusetzen, aber ich hoffe, dass wir im Ausschuss darüber noch diskutieren können, dass wir uns auch noch mit Juristen darüber auseinandersetzen können, um im Gesetz noch einen weiteren Schritt in die richtige Richtung machen zu können.

Wie es mein Kollege Jung schon gesagt hat: Kein Gesetz verlässt das Plenum so, wie es am Anfang hereingekommen ist. Ich hoffe, dass wir im Ausschuss noch darüber diskutieren werden, dass wir noch einmal mit den Verbänden an einen Tisch kommen, um das Bestmögliche für Tier, Umwelt und die Interessenvertreter der Jäger herauszuholen, dass wir zu einem großen Konsens finden, der auch von der Gesellschaft getragen wird. - Wir werden dem Gesetzentwurf zustimmen und ich bitte Sie, dies auch zu tun. - Danke für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei den PIRATEN und der LINKEN.)

Das Wort hat für die Fraktion der GRÜNEN Herr Fraktionsvorsitzender Hubert Ulrich.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir reden heute über ein Thema, das in der Gesellschaft heftig diskutiert wird und heftig umstritten ist. Auf der einen Seite stehen die Interessen der Jäger, die teilweise durchaus berechtigt sind, auf der anderen Seite gibt es inzwischen aber auch eine ethische Diskussion in der saarländischen und bundesdeutschen Bevölkerung insgesamt über die Notwendigkeit beziehungsweise Nicht-Notwendigkeit bestimmter Exzesse, die im Bereich der Jagd in vielen Ländern, auch im Saarland, leider Gottes bis zum heutigen Tage gang und gäbe sind.

Wir hatten als GRÜNE in der Koalition, an der wir beteiligt waren, ein Jagdgesetz durchverhandelt, das genau diese Exzesse beenden wollte und auch das sage ich ganz deutlich - beendet hätte.

(Zuruf des Abgeordneten Dr. Jung (SPD).)

Es war uns gelungen, uns mit unseren Koalitionspartnern auf ein Jagdgesetz zu einigen. Es hätte nur noch eingebracht werden müssen, aber leider ging unsere Koalition vorher zu Ende -

(Zurufe von der SPD.)

Frau Kolb, dass gerade Sie, die Sie angeblich immer so sehr für den Tierschutz eintreten, versuchen hier Scherze zu machen, zeigt, wie ernst Sie das Thema nehmen. Ich finde es makaber, dass Sie sich an dieser Stelle mokieren!

(Ungehaltene Zurufe von der SPD.)

Das ist makaber. - Uns war es gelungen, uns im Saarland mit dem Koalitionspartner auf ein Gesetz

(Abg. Maurer (PIRATEN) )

zu einigen. Das geschah damals sogar mit den Herren von der FDP, und das war noch viel schwieriger als mit der CDU, da war nämlich eine ganze Reihe von Jägern dabei, die - ich will es einmal freundlich formulieren - in sehr engen Bahnen gedacht haben.

(Zuruf.)

Uns war es gelungen, uns auf ein Jagdgesetz zu einigen und es wäre auch eingebracht worden, denn das war Grundlage des Koalitionsvertrages. Das ist alles nachzulesen. Spannend daran ist, dass wir mit allen Tierschutzverbänden und mit den Naturschutzverbänden einig waren. Das heißt, wir hätten hier im Saarland ein Jagdgesetz vorgelegt, das zu einer Befriedung dieser ganzen Diskussion geführt hätte. Es gibt jetzt aber wegen dieses Gesetzes dieses völlig unnötige Leid von vielen Tieren, insbesondere bei der Ausbildung von Jagdhunden. Das wird durch dieses Gesetz wieder vollkommen zurückgedreht. Natürlich sind wir uns einig: Jagdhunde müssen ausgebildet werden. Das ist völlig unstrittig. Auch Jäger müssen gut ausgebildet werden. Das war im Übrigen ein Aspekt, den wir in unserem Gesetzentwurf stärker betont haben, als er in dem aktuellen Entwurf betont wird. Aber diese widerliche Tierquälerei, die Sie jetzt als Sozialdemokraten und auch als Christdemokraten wieder zulassen, hätten wir im Saarland abgeschafft. Das hätte der Vergangenheit angehört.

Es ist schön, wenn formuliert wird, dass bei lebenden Enten nur noch an flugfähigen Tieren ausgebildet werden darf. Wenn man aber mit den Juristen spricht - und bei den Anhörungen wird das vermutlich noch auf den Tisch kommen -, hört man, dass die Realität völlig anders sein könnte. Die Praxis wird die alte sein, dass die Hunde nach wie vor an Enten ausgebildet werden, denen man Krepppapiermanschetten um die Flügel legt. Juristisch ist es nämlich hoch umstritten, ob das als flugunfähig gilt. Aber das werden wir noch sehen.

Die Ausbildung an lebenden Wildschweinen wird mit Blick auf die Hunde hinzukommen. Die gab es bisher gar nicht. Dort wird die Quälerei fortgesetzt. Und das Übelste - das lassen Sie im Gesetzentwurf drin und das haben Sie geflissentlich nicht erwähnt - sind nach wie vor diese Schliefenanlagen, wo die Hunde an lebenden Füchsen ausgebildet werden. Ich will es einmal erklären, damit jeder weiß, was da passiert. Frau Kolb, da sollten Sie einmal zuhören. Da werden Füchse in Rohre eingesetzt. Es gibt eine Klappe und von der anderen Seite wird ein Hund hineingejagt. Dann wird die Klappe teilweise aufgemacht und dann geht das Gemetzel dort unten los. Der Fuchs kann überhaupt nicht entkommen. Und selbst wenn die Klappe unten bleibt, hat das Tier permanent Todesangst vor dem Hund auf der anderen Seite. Das ist die Realität und das ist die reale Tierquälerei, die mit diesem Gesetz erneut festge

schrieben wird. Allein schon deshalb lehnen wir als GRÜNE diesen Gesetzentwurf ab. Frau Kolb, wenn Sie Ihren eigenen Anspruch nur ein wenig ernst nehmen würden, würden Sie diesem Gesetzentwurf so nicht zustimmen.

(Beifall bei B 90/GRÜNE. - Abg. Dr. Jung (SPD) : Sie haben beim Tierschutz nichts auf die Reihe gekriegt.)

Es gibt noch eine Reihe von Punkten, wo dieser Gesetzentwurf leider Gottes einen Rückschritt bedeutet. Die Kirrung zum Beispiel hatten wir in unserem Gesetzentwurf auf das notwendige Maß reduziert. Es hätten Kirrungspläne vorgelegt werden müssen. Kirrung bedeutet einfach das Anfüttern von Wildbeständen. Dort bleibt alles beim Alten. Es kann alles in den Wald geworfen werden und das wird auch weiterhin so passieren. Wir hätten das geändert. Ich komme zu einem anderen Bereich, zu den Abschlussplänen. Abschusspläne werden nach wie vor von der Jägerschaft erstellt und auch kontrolliert. Die Rolle der oberen Jagdbehörde wird durch dieses Gesetz absolut geschwächt. Auch das hatten wir in unserem Entwurf völlig anders vorgesehen. Die Fallenjagd ist ein weiterer Aspekt der Tierquälerei. Auch sie bleibt erlaubt. Wir hätten die Fallenjagd auf das absolut Notwendige zurückgedrängt, zum Beispiel in Siedlungsgebieten, wenn dort Keiler herumlaufen. Sie lassen die Fallenjagd wieder zur normalen Jagd zu. Auch das ist eine ganz negative Realität in Ihrem Entwurf. Es gibt viele weitere Punkte, die ich gerne noch ansprechen würde. Aber die Lampe brennt, meine Redezeit ist schon wieder zu Ende.

(Zurufe.)

Ja, das glaube ich, dass das die SPD freut. Kritischen Argumenten gegenüber sind Sie ja nicht sehr aufgeschlossen. Ihnen ist es ja lieber, wenn die Opposition nicht reden kann, als wenn hier sachliche Argumente seitens der Opposition vorgetragen werden, die für Sie - das verstehe ich ja durchaus sehr, sehr unangenehm sind. Es gibt also eine Fülle von Positionen, die für uns eine Ablehnung dieses Gesetzentwurfes auch in der Ersten Lesung erforderlich macht. - Vielen Dank.

(Beifall von B 90/GRÜNE.)

Das Wort hat Herr Abgeordneter Dr. Magnus Jung für die SPD-Fraktion.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte nur eine ganz kurze Bemerkung machen. Herr Kollege Ulrich, im Interesse einer konstruktiven Debatte hatte ich mir überlegt, dass es hilfreich ist, auch um Ihnen eine Brücke zu bauen,

(Abg. Ulrich (B 90/GRÜNE) )

über Ihre Bemühungen zum Jagdgesetz in der Vergangenheit heute nicht sehr viel zu sagen.

(Abg. Ulrich (B 90/GRÜNE) : Ich gehe nicht über morsche Brücken.)

Im Ergebnis ist doch eines festzuhalten: Was den Tierschutz betrifft, ist Ihre Bilanz null. Sie haben in Ihrer Regierungszeit nichts erreicht. Die Kollegin Gisela Kolb kann beispielsweise darauf hinweisen, dass wir ein Tierschutzverbandsklagerecht haben.

Herr Kollege, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Kollegen Ulrich?

Nein, heute nicht. Das hat doch gar keinen Wert. Sie rufen ja sowieso dazwischen, also bleiben Sie bei Ihren Gewohnheiten. - Wir haben, was den Tierschutz betrifft, eine Erfolgsbilanz vorzuweisen. Wir haben ein Tierschutzverbandsklagerecht. Wir werden in der nächsten Ausschusssitzung den Tierschutzbeauftragten hier im Landtag begrüßen. Was haben Sie denn da vorzuweisen? Null!

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

Was ist beim Thema Jagdgesetz? Beispielsweise beim Thema Haustierabschuss? Sie haben immer gesagt: „Hätte, hätte - Fahrradkette.“ Nichts haben Sie vorzuweisen. Und was haben wir vorzuweisen? Erhebliche Verbesserungen! Darum geht es hier doch. Man muss Politik so machen, dass man am Ende auch Ergebnisse erzielt.