Dass ein Grundeinkommen nicht kurzfristig eingeführt werden kann, ist uns bewusst. Langfristig muss aber auf die eine oder andere Art die Schere zwischen Arm und Reich, die immer weiter auseinander geht, geschlossen und die Teilhabe für alle ermöglicht werden. Es ist nichts erreicht, wenn die Wirtschaft wächst, aber trotzdem viele Menschen verarmen. Unser vordringlichstes Ziel muss es doch sein, den erreichten Reichtum der letzten Jahrzehnte auf
Kolleginnen und Kollegen! Ich bitte Sie um Zustimmung für den Antrag der DIE LINKE-Landtagsfraktion und der Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Ich bitte um Enthaltung beim Antrag der Koalition. - Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich bin sehr froh, feststellen zu können, dass es Einigkeit in diesem Hause gibt, dass wir auch in Zukunft gemeinsam unsere Kraftanstrengungen darauf verwenden sollten, für die Langzeitarbeitslosen eine Perspektive für Erwerbsarbeit zur Verfügung stellen zu können, damit ihre Zukunft abgesichert ist. Wir sollten der gesellschaftlichen Verpflichtung gerecht werden, diesen Menschen eine berufliche und persönliche Perspektive zu bieten und damit auch soziale Teilhabe garantieren zu können. Genau dieser Ansatz wurde im Übrigen auch mit dem verfolgt, was im Koalitionsvertrag für die Langzeitarbeitslosigkeit festgeschrieben und mit dem Arbeitsmarktprogramm ASaar umgesetzt worden ist.
Seit Anfang 2013 - also gerade einmal seit einem Jahr - ist es uns gelungen, 1.000 Langzeitarbeitslosen zusätzlich einen öffentlich geförderten Arbeitsplatz zur Verfügung zu stellen. Wir haben in der allen bekannten Haushaltslage dieses Landes dafür immerhin 3 Millionen Euro pro Jahr veranschlagt. Das sind für die gesamte Legislaturperiode 15 Millionen Euro, die das Land an dieser Stelle in die Hand nimmt. Das ist sehr, sehr viel Geld. Das ist ein Kraftakt angesichts der Haushaltslage. Meine sehr verehrten Damen und Herren, das ist angesichts der Situation der Langzeitarbeitslosen gut angelegtes Geld.
Für uns gilt auch in Zukunft, dass wir das Prinzip umsetzen wollen, in Arbeit und nicht in Arbeitslosigkeit zu investieren. Bei den Mitteln, die uns als Land zur Verfügung stehen, und mit dem, was an Herausforderungen bezogen auf die Bürgerarbeit auf uns zukommt, müssen wir ehrlich sagen, dass es nicht gelingen kann, die schon in der Vergangenheit durchgeführten immensen Kürzungen in diesem Bereich aufzufangen. Allein die Mittel zur Eingliederung in Arbeit sind um 2,5 Milliarden Euro auf insgesamt
3,9 Milliarden Euro jährlich gekürzt worden. Das ist nichts, was man mit einem saarländischen Haushalt auch nur in Ansätzen auffangen kann. Deshalb war es auch so, dass das Programm ASaar nicht als Alleinfinanzierungsinstrument, sondern als ein Kofinanzierungsinstrument ausgestaltet war, damit wir uns unserer Verantwortung stellen können, uns aber nicht an einer Aufgabe, die wir so nicht meistern können, verheben.
Es ist eben schon darauf hingewiesen worden, dass die Situation, in der wir uns jetzt befinden, auch deshalb problematisch ist, weil wir zwar auf den Arbeitsmarkt bezogen günstige Zahlen haben - die Zahl der Arbeitslosen ist insgesamt gesunken -, aber gerade der wichtige Bereich der Langzeitarbeitslosen hat sich von dieser Entwicklung weiter abgekoppelt, die Schere geht weiter auseinander. Das macht deutlich, dass wir gerade für diesen Bereich unsere Bemühungen verstärken sollten, aber eben nicht nur wir als Land, sondern vor allem auch der Bund ist an dieser Stelle in der Verpflichtung. Das macht im Übrigen auch deutlich, dass wir angesichts dieser Situation und der Vermittlungshemmnisse, die tatsächlich vorliegen, ein klares Bekenntnis für einen dauerhaft öffentlich geförderten Beschäftigungssektor brauchen, der dann wieder die Voraussetzungen dafür schaffen kann, dass ein entsprechender Transfer in den ersten Arbeitsmarkt möglich wird.
Was das Thema Bürgerarbeit im Speziellen angeht, ist es so, dass das Bundesministerium für Arbeit und Soziales seit 2010 ein solches ESF-Modellprojekt und damit einen neuen Ansatz zur Integration arbeitsloser erwerbsfähiger Leistungsberechtigter in den allgemeinen Arbeitsmarkt erprobt. Das ist der Gedanke, der hinter dem Projekt Bürgerarbeit steht. Bedauerlicherweise müssen wir uns jetzt noch einmal vergegenwärtigen, dass dieses Modellprojekt zum 31. Dezember 2014 ausläuft. Der größte Anteil dieser Bürgerarbeitsplätze befindet sich im Gesundheits- und Sozialwesen, bei den sonstigen Dienstleistungen im Bereich der Erziehung und dem Unterricht sowie in der öffentlichen Verwaltung.
Einer der augenfälligsten Bereiche sind die Sozialkaufhäuser, weil diese sehr stark in der Öffentlichkeit wahrgenommen werden. Bei allem Verbesserungsbedarf, den man mit Blick auf diese Bürgerarbeit sicherlich diskutieren kann, kann man zum jetzigen Zeitpunkt zumindest schon einmal feststellen, dass dieses Projekt in vielerlei Hinsicht ein erfolgversprechender Ansatz der Integration langzeitarbeitsloser SGB-II-Bezieher ist. Dass das keine aus dem luftleeren Raum gegriffene Behauptung ist, belegt auch eine ganze Reihe von Zahlen. Immerhin können wir feststellen, dass bundesweit von den Teilnehmern des ersten Jahrganges im Monat nach dem Ende des Projektes 22,1 Prozent sozialversi
cherungspflichtig beschäftigt gewesen sind. Bei denjenigen, bei denen die Maßnahme 18 Monate zurücklag, seien es bereits 45,2 Prozent gewesen. Auf das Saarland bezogen waren Mitte 2013 35 Prozent der Bürgerarbeiter sechs Monate nach Austritt aus der Maßnahme sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Es ist also keine Maßnahme, um geparkt zu werden, sondern es ist tatsächlich eine Maßnahme, um auch weitervermittelt zu werden und eine echte, sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aufzunehmen und damit letztendlich eine echte Perspektive zu haben. Das ist ein guter Zwischenstand.
Was das Saarland angeht, habe ich hier noch ein paar Zahlen, die verdeutlichen, wie wichtig dieses Projekt, aber auch unser Engagement im Bereich der Langzeitarbeitslosigkeit insgesamt ist: Das Saarland finanziert zurzeit 3.300 öffentlich geförderte Beschäftigungsverhältnisse für 12.000 Langzeitarbeitslose, darunter rund 1.500 Bürgerarbeitsplätze. Das macht im Übrigen auch deutlich, wie hart uns das Auslaufen dieses Projektes treffen würde. Vielleicht ereilt uns im Moment sogar der Fluch der guten Tat. Das Saarland war vorbildlich in seinem Bemühen, von einem solchen Projekt profitieren zu können. Insgesamt gibt es bundesweit 33.000 Bürgerarbeitsplätze, davon allein rund 1.500 hier im Saarland. Wie stark unser Bemühen, davon etwas abzuschöpfen, im Verhältnis zu anderen Bundesländern in der Vergangenheit war, kann man an RheinlandPfalz mit 638 Bürgerarbeitsplätzen oder Hessen mit 1.120 Arbeitsplätzen ablesen. Wir haben hier also nicht geschlafen, umso härter trifft uns jetzt das Auslaufen dieses Projektes.
Gleichzeitig macht das aber auch deutlich, dass wir natürlich im Vergleich zu anderen Bundesländern mehr Geld in die Hand nehmen müssten, um allein das zu kompensieren, was an Mitteln durch den Bund und die EU nicht mehr zur Verfügung stehen würde. Bislang sind jährlich rund 21,5 Millionen Euro aus Mitteln des Bundes und des ESF-Fonds für Bürgerarbeit ausgegeben worden. Allein für den Bereich der Sozialkaufhäuser müssten wir im Saarland mindestens rund 4 Millionen Euro jährlich in die Hand nehmen. Das macht deutlich, dass es vor allem den Langzeitarbeitslosen nur nutzt, wenn wir angesichts dieser Zahlen eine ehrliche Debatte darüber führen, was das Land tatsächlich leisten kann und was wir dann im Umkehrschluss vom Bund einzufordern haben. Steine statt Brot hilft diesen Menschen ganz sicher nicht.
Ich glaube auch, dass wir vor dem Hintergrund dieser Zahlen gut beraten sind, keinen Schnellschuss in Bezug auf die Strategie abzufeuern, sondern uns das gut zu überlegen. Die Kraftanstrengung, die wir
jetzt aufgebracht haben, um die Kofinanzierung überhaupt darstellen zu können, ist wohl realistisch kaum so ausweitbar, um als Alleinfinanzierer auftreten zu können. Insofern teile ich die Auffassung der Kollegen Roth und Strobel, dass unser erster Ansprechpartner zunächst einmal der Bund sein muss. Wir dürfen auch nicht in unserer Strategie nur für die Sozialkaufhäuser isoliert betrachtet eine Lösung suchen. Es wäre sicherlich sehr augenfällig, wenn die Kürzungen dort tatsächlich zu Schließungen führen würden, aber der Bereich ist sehr viel breiter aufgestellt. Wir brauchen daher eine Gesamtlösung. Alle Ansätze, nur nach Landesgeld zu rufen oder sich nur auf Sozialkaufhäuser zu kaprizieren, würden in der Tat zu kurz greifen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich darf insofern versichern, dass wir angesichts dieser Situation nichts unversucht lassen werden, um in Zukunft eine Perspektive für Langzeitarbeitslose im Saarland zu schaffen. Wir werden eine ganze Reihe von Gesprächen zu führen haben, um für dieses Thema zu sensibilisieren, und ich würde mich freuen, wenn nicht nur die Mitglieder der Landesregierung, sondern alle, die in Berlin über gute Kontakte verfügen, dies tun würden. Als erste Maßnahme werde ich einen Brief an Andrea Nahles verfassen, um auf das besondere Problem im Saarland hinzuweisen.
Ich will darüber hinaus noch einmal den Blick auf das Thema „Passiv-Aktiv-Transfer“ lenken. Das ist auch ein besonderer Gegenstand des gemeinsamen Kommuniqués des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr, der Liga der Freien Wohlfahrtspflege Saar, der Landesarbeitsgemeinschaft Beschäftigung und Qualifizierung Saarland e.V. und auch der Aktion Arbeit des Bistums Trier, wo man insbesondere noch einmal darauf hingewiesen hat, dass das ein sehr erfolgversprechender Ansatz sein könnte, der dem Prinzip folgt: Wenn durch öffentlich geförderte Beschäftigung weniger Arbeitslosengeld benötigt wird, sollte eingespartes Geld dafür verwendet werden, weitere Beschäftigungsmaßnahmen zu finanzieren. Das würde keine zusätzlichen Kosten verursachen und vollumfänglich dem Prinzip entsprechen, in Arbeit und nicht in Arbeitslosigkeit zu investieren. Deshalb ist es ein Erfolg versprechender und guter Ansatz.
Ich glaube, dass gerade wir im Saarland mit den großen Vorleistungen, die wir erbracht haben, ergänzt durch das, was mit ASaar auf den Weg gebracht worden ist, hervorragend geeignet wären, um Modellregion zu sein. Dafür sollten wir alle gemeinsam in Berlin werben. Das würde uns ein Stück weiterhelfen. Es wäre ein außerordentlich konkreter Ansatz. Dies will ich in den nächsten Wochen und Monaten tun, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Ich glaube, das Saarland hat in der Vergangenheit gezeigt, dass wir das Thema Langzeitarbeitslosigkeit sehr ernst nehmen. Wir werden alles tun und nichts unversucht lassen, die wirksamen Instrumente, die wir als solche identifiziert haben, für die Zukunft zu erhalten. Das ist bei der Reform des Instrumentenkastens sicherlich eine wichtige Debatte, bei der wir uns einbringen werden. Wir werden uns gegenüber den Langzeitarbeitslosen weiterhin verpflichtet fühlen, ihnen eine Perspektive zu bieten und soziale Teilhabe zu ermöglichen. Das ist die Richtschnur dieser saarländischen Landesregierung. An ihr richtet sich unsere Politik aus. - Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.
Wir kommen zur Abstimmung, zunächst über den Antrag von B 90/GRÜNE-Landtagsfraktion Drucksache 15/731. Wer für die Annahme dieser Drucksache ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich kann feststellen, dass der Antrag mit Stimmenmehrheit abgelehnt ist. Zugestimmt haben PIRATEN und GRÜNE bei Ablehnung der Großen Koalition. Enthalten hat sich die Fraktion DIE LINKE.
Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Koalitionsfraktionen Drucksache 15/735. Wer für die Annahme des Antrages der Koalitionsfraktionen ist, den bitte ich um das Handzeichen. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Dann darf ich feststellen, dass dieser Antrag mit Stimmenmehrheit angenommen ist. Zugestimmt haben die Koalitionsfraktionen und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Gegenstimmen der DIE LINKE-Landtagsfraktion und Enthaltung der Fraktion der PIRATEN.
Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der DIE LINKE-Landtagsfraktion Drucksache 15/736. Wer für die Annahme des Antrages der DIE LINKELandtagsfraktion ist, den bitte ich um das Handzeichen. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Dann stelle ich fest, dass dieser Antrag mit Stimmenmehrheit abgelehnt ist. Zugestimmt haben DIE LINKE-Landtagsfraktion und die PIRATENLandtagsfraktion bei Ablehnung der Koalitionsfraktionen und Enthaltung der Fraktion der GRÜNEN.
Beschlussfassung über den vom Ausschuss für Justiz, Verfassungs- und Rechtsfragen sowie Wahlprüfung eingebrachten Antrag betreffend: Streitsachen vor dem Verfassungs
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Ihnen vorliegende Beschlussantrag des Ausschusses für Justiz, Verfassungs- und Rechtsfragen sowie Wahlprüfung betreffend Streitsachen vor dem Verfassungsgerichtshof des Saarlandes Übersicht Nr. 3 - bezieht sich auf drei Organstreitverfahren des NPD Landesverbandes Saarland gegen den Landtag des Saarlandes.
Zunächst zu dem Verfahren Lv 16/13. Der NPD Landesverband rügt insoweit, der Landtag des Saarlandes habe es unterlassen, die Vorschrift von § 30 Abs. 1 Satz 2 des Kommunalwahlgesetzes betreffend Reihenfolge und öffentliche Bekanntgabe der Wahlvorschläge rechtzeitig vor der nächsten Kommunalwahl am 25. Mai 2014 durch eine verfassungskonforme Regelung zu ersetzen.
Nach § 30 Abs. 1 Satz 1 des Kommunalwahlgesetzes werden die im Landtag vertretenen Parteien zunächst in der Reihenfolge aufgeführt, die ihrer Stimmenzahl bei der letzten Landtagswahl entspricht. Die vergleichbare Regelung für die Landtagswahl in § 24 Abs. 1 des Landeswahlgesetzes, alte Fassung, wurde durch das Verfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt und durch das Gesetz Nr. 1768 durch eine verfassungskonforme Regelung ersetzt. Die Reihenfolge richtet sich nun nach dem Ergebnis der letzten Landtagswahl, unabhängig von dem Vertretensein der Parteien im Landtag. Parteien, die an der letzten Landtagswahl nicht teilgenommen haben, werden in alphabetischer Reihenfolge aufgeführt.
Das Organstreitverfahren ist im Wesentlichen damit begründet, dass § 30 Abs. 1 des Kommunalwahlgesetzes einen Systembruch enthalte, indem die Vorschrift ohne sachlichen Grund Landtags- und NichtLandtagsparteien ungleich behandele. Der Landtag habe insoweit eine Normänderungspflicht, die er durch seine Untätigkeit verletzt habe. Der Antragsteller sieht sich hierdurch in seinen Rechten aus Art. 21 Abs. 1 Satz 1 des Grundgesetzes verletzt.
Zu den Verfahren Lv 18/13 und 19/13. In diesen Verfahren wird vorgebracht, der Landtag des Saarlandes habe zwei Gesetzentwürfe der PIRATENLandtagsfraktion in Erster Lesung abgelehnt und hierdurch Rechte der Antragstellerin aus Art. 21 Abs. 1 Satz 1 des Grundgesetzes verletzt. Bei diesen abgelehnten Gesetzentwürfen handelt es sich zum einen um die Drucksache 15/677, mit der die PIRATEN-Landtagsfraktion eine Änderung des Sitz
zuteilungsverfahrens im Landtags- und Kommunalwahlrecht einführen wollte. Zum anderen handelt es sich um die Drucksache 15/676, die die Einführung einer Alternativstimme bei Landtagswahlen vorsah.
Die Organstreitverfahren sind im Wesentlichen damit begründet, die Annahme beider Gesetzentwürfe sei verfassungsrechtlich geboten gewesen. Der Landtag habe mit der Ablehnung der beiden Gesetzentwürfe ohne Ausschussüberweisung und anschließende Sachverständigenanhörung im Ausschuss jedenfalls seine Normbeobachtungspflicht verletzt. Eine Änderung des Sitzzuteilungsverfahrens d‘Hondt sei verfassungsrechtlich geboten, da das Verfahren kleinere Parteien benachteilige und größere begünstige. Der Landtag habe im Rahmen seiner Verpflichtung zur Überprüfung der 5-ProzentSperrklausel in § 38 Abs. 1 auch die Einführung einer Alternativstimme als mögliches milderes Mittel zur Erreichung der mit der Sperrklausel verfolgten Ziele prüfen müssen.
Der Verfassungsgerichtshof des Saarlandes hat dem Landtag des Saarlandes Gelegenheit zur Stellungnahme in dem erstgenannten Verfahren bis zum 17. Januar 2014 und in den beiden letztgenannten Verfahren bis zum 31. Januar 2014 gegeben.
Der Ausschuss für Justiz, Verfassungs- und Rechtsfragen sowie Wahlprüfung hat sich in seiner Sitzung vom 28. November 2013 mit der erstgenannten Streitsache befasst und im Hinblick auf die bereits am 20. November 2013 erfolgte Erste Lesung des Gesetzes zur Änderung des Kommunalwahlgesetzes einstimmig beschlossen, dem Plenum zu empfehlen, die Landtagsverwaltung mit der Prozessführung zu beauftragen und eine durch die Landtagsverwaltung gefertigte Stellungnahme zu dem Organstreitverfahren abzugeben. Einen gleichlautenden Beschluss hat der Ausschuss am 9. Januar 2014 für die beiden letztgenannten Streitsachen angesichts der noch laufenden parlamentarischen Beratungen zur 5-Prozent-Sperrklausel und zum Sitzzuteilungsverfahren gefasst.
Ich bitte daher das Plenum, dem Antrag des Ausschusses zu entsprechen und der Drucksache 15/ 699 - neu - die Zustimmung zu erteilen. - Vielen Dank.