Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Lieber Eugen, der Antrag der LINKEN - da hast du ihn recht genau gelesen - beschränkt sich gerade nicht auf die Sozialkaufhäuser. Er geht wesentlich weiter. Er betrifft den gesamten Bürgerarbeitskomplex. Da lassen wir uns nicht auf irgendeinen kleinen Teilaspekt reduzieren. Dass wir uns mit Bürgerarbeit nicht so einfach tun, weißt du sehr wohl auch aus einigen Anträgen, die wir eingebracht haben.
Bürgerarbeit war in ihrer Konzeption darauf angelegt, Menschen, die trotz Bemühungen keine Arbeit gefunden haben, über das Instrument Bürgerarbeit wieder in den regulären Arbeitsmarkt zu integrieren. Als Arbeitgeber sind dabei vor allen Dingen die Städte, die Gemeinden, die Kommunen gefragt. Flankierend sind dabei regionale Partner wie Wohlfahrtsverbände, Arbeitsloseninitiativen oder Partner aus der Wirtschaft. Wie wichtig ein arbeitsmarktpolitisches Instrument ist, hat man bereits auf EU-Ebene erkannt, denn von dort wurde das Projekt angeschoben. Ohne die finanziellen Mittel wäre es nicht ins Laufen gekommen.
Für unser Saarland bedeutet dies, dass wir für circa 13.200 langzeitarbeitslose Menschen bis zu rund 1.100 Bürgerarbeitsplätze vorgehalten hatten. Der Verdienst liegt dabei in der Regel um 900 Euro für 30 Stunden. Es gibt auch kleinere Verträge, die mit 20 Stunden abgegolten werden. Für die 30 Stunden werden etwa 180 Euro Sozialleistungen abgeführt. Nun muss man bei all den guten Ideen auch die negativen Seiten für die betroffenen Menschen sehen. Die Arbeitslosenversicherung, die der Arbeitgeber einbringen müsste, entfällt.
Dies bedeutet für den die Bürgerarbeit Leistenden, dass er oder sie - es gibt auch viele Frauen, die in dem Bereich tätig sind - nach Auslaufen der Maß
nahme wieder zurück in Hartz 4 fällt. Der Leistungsbezug nutzt dann gar nichts. Die Betroffenen haben keinerlei Ansprüche erworben, denn es bestand zu keinem Zeitpunkt eine Arbeitslosenversicherung, und dies, obwohl die Menschen in der Regel circa zwei Jahre in ihrem Feld gearbeitet haben, täglich, wöchentlich 30 Stunden. Hier ist die bisherige Bürgerarbeit noch etwas schwach auf der Brust. Hier gilt es eigentlich nachzubessern, um ein adäquates Mittel zur Bekämpfung des Arbeitslosenmarktes zu haben. Bei den betroffenen Menschen wird die Befristung ebenfalls oft als Handicap empfunden, da eine verlässliche Zukunftsplanung nicht möglich ist.
Ein dritter Knackpunkt ist die Bezahlung. Hier plädieren wir - DIE LINKE - dafür, dass sich die Bezahlung der arbeitenden Menschen grundsätzlich an Tarifverträgen oder an den Forderungen nach einem Mindestlohn von 10 Euro orientieren sollte. Als Vorbild kann man das bereits genannte Projekt der Stadt Saarbrücken aufzählen, das sie in Eigenregie gestartet hat und das unter Rot-Rot-Grün immerhin mit 11 Bürgerarbeitsplätzen eingerichtet wurde. Diese werden für maximal 36 Monate bezuschusst. Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt maximal 30 Stunden, aber es handelt sich hier um ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis mit einer Vergütung auf TVöD-Basis mit Anwendung einer Dienstleistungsvereinbarung. Das ist schon ein ganz anderer Rahmen. Ich denke, das wäre der Weg, den wir angehen müssten.
Dass die vorgeschriebene Qualifizierung, die ursprünglich in dem Konzept Bürgerarbeit zu einem Viertel mit enthalten ist, nicht durch den Bund finanziert wurde, sondern von Land und Kommunen übernommen werden musste, zeigt, wie wenig ernst die Maßnahme von Bundesseite gewollt war. Darauf verweist auch die Saarbrücker Zeitung in einem Kommentar: Erst motiviert, dann abserviert. Dabei ist die geleistete Arbeit wichtig sowohl für die betroffenen Menschen in der Maßnahme als auch für unsere Gesellschaft. Menschen, die gerne in diesen Maßnahmen gearbeitet haben, gleich wieder in den Hartz-4-Bezug zu schicken, ist kontraproduktiv und auch der Menschen, die es betrifft, nicht würdig.
Daher plädiert DIE LINKE für eine Weiterführung der Bürgerarbeit auf höherem und nachhaltigerem Niveau. Wir fordern die Landesregierung auf, sich auf Bundesebene für eine Reform der Arbeitsmarktpolitik einzusetzen. Das muss nicht im Alleingang geschehen, wenn man andere Bundesländer als Partner findet. Da sehe ich uns auf gutem Wege. Mit vielen anderen Bundesländern - zum Beispiel SachsenAnhalt, wo es auch seitens der CDU Presseerklärungen gab, die in eine ähnliche Richtung gehen müsste eigentlich etwas zu machen sein.
Schließen möchte ich mit den Worten: „Der Staat muss fördern und darf nicht einschränken. In diesem Sinne muss er Gärtner sein und nicht Zaun.“ Dieses Zitat stammt von Bundeskanzlerin Angela Merkel. Vielen Dank.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales betreibt seit 2010 das Projekt Bürgerarbeit, das Ende 2014 auslaufen wird. Ziel des Ministeriums und der Bundesagentur für Arbeit ist es, einen möglichst hohen Anteil an arbeitslosen erwerbsfähigen Leistungsempfängern in den ersten Arbeitsmarkt zu vermitteln und nur diejenigen in die Bürgerarbeit zu bringen, die solche Vermittlungshemmnisse haben, dass sie nicht ohne Weiteres in den allgemeinen Arbeitsmarkt zu integrieren sind.
Was Vertreter der LINKEN hier geäußert haben beziehungsweise was sie in ihrem Antrag geschrieben hat, zeigt, dass sie voll auf dem Holzweg ist. Mit Ihrer Erlaubnis, Herr Präsident, zitiere ich aus dem Antrag der LINKEN: „Die Teilnahme an der Bürgerarbeit beruht nicht auf dem Prinzip der Freiwilligkeit und vollzieht sich im Rechtsrahmen des SGB II. Betroffene müssen mit Sanktionen rechnen, sollten sie die Teilnahme an einer Bürgerarbeit verweigern. Die Betroffenen rutschen nach Auslaufen des Programms wieder direkt ins Hartz-4-System zurück.“
Dazu ist Folgendes zu sagen. Zum ersten Themenkomplex. Wer unter Leistungsbezug steht, dem darf man doch wohl auch eine Leistung abverlangen. Das ist doch klar und ich glaube, das ist nicht zu viel verlangt. Zum Zweiten stimmt Ihre Annahme, dass man grundsätzlich wieder in den Hartz-4-Bezug zurückfällt, nicht. Dazu werde ich Ihnen gleich noch etwas sagen, denn es ist belegbar, dass diese Annahme nicht zutreffend ist.
Um zum eigentlichen Themenkomplex zurückzukommen, möchte ich noch mal zitieren, dieses Mal aus der Zielsetzung der Bundesagentur für das Projekt Bürgerarbeit: „Das Modellprojekt ist insgesamt besonders erfolgreich, wenn die eigentliche Bürgerarbeit verhindert oder vorzeitig beendet werden kann, weil eine Arbeitsaufnahme am allgemeinen Arbeitsmarkt erfolgen kann.“ Dazu kann ich eine, wie ich finde, sehr erfreuliche Zahl beitragen. Die Bundesagentur in Nürnberg hat ermittelt, dass bundesweit 21,1 Prozent der Bürgerarbeiter in eine un
geförderte Beschäftigung vermittelt werden konnten. Das ist doch eine beachtliche Zahl und zudem ein Beleg, dass Sie vollkommen falsch unterwegs sind mit Ihrer Annahme, dass jeder zurückrutscht in Hartz 4. Jeder fünfte Bürgerarbeiter kommt nach der Maßnahme in eine ordentliche Beschäftigung. Das ist doch wirklich ein respektables Ergebnis. Was Sie eben gesagt haben, Frau Kugler, ist nicht nur despektierlich und geringschätzend, sondern es ist schlicht und ergreifend falsch.
Genau diese Herausforderung, nämlich Langzeitarbeitslose über Beschäftigungsmaßnahmen in Arbeitsverhältnisse ohne Fördernotwendigkeit zu bringen, muss auch weiterhin unser übergeordnetes Ziel sein. Das neue ESF-Programm, an dem im Bundesministerium derzeit gearbeitet wird, soll dem künftig noch stärker Rechnung tragen. Das ist zunächst einmal zu begrüßen und wir sind gespannt, wie ein mögliches Nachfolgeprogramm der Bürgerarbeit aussehen wird. Damit verbinde ich die Hoffnung, dass künftig die bereitgestellten Mittel auch weitgehend ausgeschöpft und abgerufen werden können. Die hohen Rückflüsse nach Nürnberg, die es in den vergangenen Jahren immer wieder gegeben hat, geben einem sehr zu denken.
Ich will jetzt einen Blick wagen auf die Situation und die Bemühungen in unserem eigenen Land, im Saarland. „Perspektiven in Betrieben“ und das ASaar-Programm sind unsere Programme, die beide darauf abzielen, insbesondere Langzeitarbeitslose nicht in abstrakten Maßnahmen zu parken, sondern sie in unsere Betriebe zu bringen und ihnen dort Chancen zu eröffnen. Für das ASaar-Landesprogramm haben wir über fünf Jahre hinweg 15 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Wir alle kennen die Haushaltslage unseres Landes. Deshalb darf man schon sagen, dass dies eine besondere Leistung des Landes für den saarländischen Arbeitsmarkt ist.
Frau Kugler und Herr Kessler, eines kann doch wirklich nicht gehen. Es kann doch nicht sein, dass das Saarland einspringen soll für möglicherweise wegfallende Bundesmittel, wie Sie es in Ihren Anträgen gefordert haben. Daran können wir uns nur verheben. Einerseits können und dürfen wir das Bundesministerium für Arbeit und Soziales nicht aus seiner Verantwortung entlassen, andererseits können und dürfen wir die finanzielle Leistungsfähigkeit unseres Landes nicht überstrapazieren. Mit den 3 Millionen Euro jährlich ist die Obergrenze dessen, was leistbar ist, eindeutig erreicht.
Eugen Roth hat eben auf die Maßnahmen in Sozialkaufhäusern und die Busbegleiter hingewiesen, darüber besteht ja Einigkeit. Darüber, dass es neben dem Ziel der Vermittlung in den ersten Arbeitsmarkt
auch einen öffentlich geförderten Beschäftigungssektor geben wird, sind wir uns ebenfalls weitgehend einig. In diesem Sinne ist die Umverteilung von Finanzmitteln, der sogenannte Passiv-Aktiv-Transfer, von besonderer Bedeutung. Für alle Beteiligten ist es doch nachvollziehbar, dass es besser ist, mit staatlichen Mitteln ein Arbeitsentgelt aufzustocken und damit Arbeit zu fördern, als mit der reinen Auszahlung von Transfermitteln ohne Gegenleistung die Arbeitslosigkeit zu fördern.
An der Stelle will ich dann auch noch etwas in Richtung von Herrn Hilberer sagen. Herr Hilberer, Erwerbstätigkeit ist nicht die Geißel der Menschheit, sondern Grundlage für ein selbstbestimmtes, menschenwürdiges Leben. Das steht sogar im Antrag der GRÜNEN als einführender Satz. Das können Sie sich einmal zu Herzen nehmen. Nicht nur ehrenamtliche Arbeit macht froh, sondern auch Erwerbstätigkeit ist durchaus eine befriedigende Sache.
(Beifall bei den Regierungsfraktionen. - Zuruf des Abgeordneten Ulrich (B 90/GRÜNE). - Teilweise Heiterkeit.)
Die eben beschriebene Form von geförderter Beschäftigung bringt somit soziale und gesellschaftliche Teilhabe für die Betroffenen und vermindert eben reine Passivzahlungen. DIE LINKE propagiert in ihrem Antrag genau das Gegenteil.
Lassen Sie mich abschließend noch mal etwas klarstellen. Politik schafft keine Arbeitsplätze am ersten Arbeitsmarkt. Politik schafft nur die jeweiligen Rahmenbedingungen, unter denen Unternehmen Arbeitsplätze schaffen können oder abbauen müssen. Deutschland und das Saarland sind ordentlich aufgestellt. Allerdings müssen wir uns um einen in Veränderung befindlichen Arbeitsmarkt permanent und intensiv kümmern. Dazu tragen Maßnahmen im Bereich der öffentlich geförderten Beschäftigung genauso bei wie gute und verlässliche Rahmenbedingungen für die Unternehmen und deren Beschäftigte.
Hier sind es insbesondere die mittelständischen Unternehmen unseres Landes, die für langfristige und kontinuierliche Beschäftigungsverhältnisse sorgen. Sie stellen 70 Prozent der Arbeitsplätze und 80 Prozent der Ausbildungsplätze in unserem Land. Deshalb freut es mich besonders, dass die neue Wirtschaftsministerin sich in der Saarbrücker Zeitung von heute entsprechend erklärt hat. Damit sind Sie sicher auf dem richtigen Weg, Frau Ministerin. Lassen Sie uns gemeinsam daran arbeiten, dass die saarländischen Unternehmen florieren können und gleichzeitig Langzeitarbeitslosen eine Chance geboten wird. So ergänzen sich aktive Arbeitsmarktpolitik und Maßnahmen der Wirtschaftsförderung. Beides ist zum Wohle unseres Landes und seiner Menschen. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben den Antrag der GRÜNEN und zwei korrespondierende Anträge. Wir können dem Antrag der GRÜNEN und der LINKEN zustimmen. Beim Antrag der Koalition handelt es sich um eine Bekräftigung des Antrags vom November. Wir hatten uns im November enthalten. Daher ist es nicht ungewöhnlich, dass wir uns auch hier enthalten. Es war aber schon damals so, dass uns nur wenige Punkte von einer Zustimmung getrennt hatten.
Im Wesentlichen unterstützen wir die Forderungen aller Anträge, zum Beispiel das Bereitstellen der Mittel, um bestehende Arbeitsplätze in den Sozialkaufhäusern zu erhalten. Wir unterstützen den AktivPassiv-Transfer und eine Bundesratsinitiative, um ein Nachfolgeprogramm zu schaffen, sowie eine Reform der Arbeitsmarktpolitik auf Bundesebene.
Am besten beschreibt der Antrag der LINKEN unsere Position, denn dieser Antrag geht auf die Probleme der Bürgerarbeit ein.
Probleme sind, dass Arbeitslose, wenn sie sich weigern, Bürgerarbeit anzunehmen, mit Sanktionen rechnen müssen, und ein Fehlen der Arbeitslosenversicherung. Außerdem droht nach der Maßnahme wieder Hartz 4 oder Arbeitslosengeld II, wie es offiziell heißt. Herr Strobel, ich gehe später noch etwas näher auf Ihr Argument ein.
Der Antrag der LINKEN stellt klar heraus, dass die Schuld für die Arbeitslosigkeit nicht bei den Menschen selbst zu suchen ist, sondern bei dem Problem, dass wir insgesamt zu wenig Arbeit für alle haben. Ich bin bereits im November darauf eingegangen und freue mich, dass viele dieser Dinge, die wir damals genannt haben, in diesen Antrag eingeflossen sind. Der Anlass aller drei Anträge ist das Auslaufen der Bürgerarbeit. Sozial engagierte Menschen, wie zum Beispiel die Mitarbeiter des Saarlouiser Sozialkaufhauses, stehen durch das Auslaufen des Förderprogramms Bürgerarbeit vor dem beruflichen und wirtschaftlichen Aus. Das ist für uns PIRATEN eine kaum erträgliche Situation.
Modelle des § 16 SGB II auf, denn da nicht in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt wird, droht oft erneut Arbeitslosengeld II. Herr Strobel, dass 20 Prozent vermittelt werden können, bedeutet aber auch, dass es 80 Prozent gibt, die wieder in Hartz 4 zurückfallen. Das ist nicht hinnehmbar.
Es ist in jedem Fall wichtig, dass es für die Bürgerarbeit ein Nachfolgeprogramm gibt. Dazu ist aber auch eine Reform der Bürgerarbeit notwendig. Alle Anträge beziehen sich darauf, dass Arbeit Grundlage für ein selbstbestimmtes menschenwürdiges Leben ist und dass Arbeit ein zentraler Schlüssel für gesellschaftliche und soziale Teilhabe ist. Herr Strobel hat das eben bekräftigt. Das ist bezogen auf die aktuellen Probleme richtig, aber etwas kurzfristig gedacht. Langfristig brauchen wir nämlich andere Lösungen.
Schon im November habe ich an dieser Stelle betont, dass der Anteil derer, die arbeiten, ständig zurückgeht. Immer weniger Menschen arbeiten für alle. Von Jahr zu Jahr gibt es für alle weniger zu verteilende Arbeit; auch hier im Saarland. Daher müssen wir immer mehr darüber nachdenken, wie wir den Arbeitsmarkt der Zukunft gestalten wollen und wie er aussehen soll. Die Arbeit wird nämlich insgesamt für alle weniger. Wir müssen auch darüber nachdenken, wie wir mit denjenigen umgehen, die keine Arbeit finden, denn es werden langfristig mehr werden.
Eine langfristige Lösung, die über die Legislaturperiode hinausreicht, könnte zum Beispiel ein Grundeinkommen sein. Ich habe mich gefreut, heute Morgen in der Zeitung zu lesen, dass das Deutsche Kinderhilfswerk, die Arbeiterwohlfahrt und der Bund der Deutschen Katholischen Jugend auch ein Grundeinkommen fordern - im ersten Schritt für Kinder und Jugendliche. Das könnte ein erster Schritt sein.
Ich möchte nicht müde werden, immer wieder zu betonen, dass ein Grundeinkommen finanzierbar ist. Selbstverständlich muss eine Lösung für das Arbeitsmarktproblem nicht unbedingt das Grundeinkommen sein, aber die aktuellen Modelle haben ausgedient. Wir können die Probleme von heute nicht mit dem Arbeitsmarktverständnis von vor 150 Jahren lösen.