Protokoll der Sitzung vom 19.03.2014

Wir erwarten von unseren Gemeinden, dass sie die Interessen dieser Bevölkerungsgruppen gezielt aufnehmen und in den kommunalen Entscheidungsprozessen berücksichtigen. Hierzu sollen Beauftragte bestellt oder Beiräte geschaffen werden. Die meisten Kommunen haben dies längst umgesetzt.

Meine Damen und Herren, wir wissen um die massiven Auswirkungen der demografischen Entwicklung. Wir werden immer weniger und wir werden immer älter. Man muss es hier ausdrücklich sagen: Die Seniorenbeiräte und -beauftragten, die derzeit in 15 saarländischen Kommunen arbeiten, haben sich absolut bewährt und bringen wichtige Vorschläge in die kommunale Arbeit ein. Stellvertretend möchte ich deshalb im Namen der CDU-Landtagsfraktion dem Vorsitzenden des Landesseniorenbeirates, Herrn Gerhard Ballas, von dieser Stelle aus ein herzliches Dankeschön sagen.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

Machen Sie weiter so und lassen Sie uns alle bereits vor der Kommunalwahl Gedanken darüber machen, wie es uns gelingt, die Interessen dieser Gruppen zu stärken, den essenziellen Dialog der Generationen voranzubringen und bald flächendeckend nicht nur auf Behindertenbeauftragte, sondern auch auf Seniorenbeiräte und Seniorenbeauftragte und ihre hilfreichen Anregungen zählen zu können. Liebe Kolleginnen und Kollegen, was für Ältere gut ist, ist meist auch für Behinderte gut. Und was für Behinderte gut ist, nutzt auch der jüngeren Generation. Wo zum Beispiel ein Bürgersteig abgesenkt wird, hilft das nicht nur dem Rollstuhlfahrer die Straße zu überqueren, es wird auch leichter für jemand, der mit einem Rollator oder mit einem Kinderwagen unterwegs ist. Und genauso selbstverständlich, wie wir Senioren und Kinder und deren unterschiedliche Belange in unserer Gesellschaft berücksichtigen und mitdenken, müssen wir auch vermehrt die Interessen derer vertreten, deren Motorik, Sinneswahrnehmung, Verhalten oder geistige Fähigkeiten von Geburt, durch Krankheit oder Unfall beeinträchtigt sind. Wir haben in Sachen Gleichstellung Behinderter Nachholbedarf. Die kommunalen Behindertenbeauftragten helfen uns hier auf die Sprünge. Auch hier

ein herzliches Vergelt‘s Gott für die Wahrnehmung dieser ehrenamtlichen Aufgabe.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

Im dritten Regelungsbereich erweitern wir die Wählbarkeit eines Mitglieds des Ortsrates zum Ortsvorsteher oder zur Ortsvorsteherin. Es gilt ja die Unvereinbarkeit von Amt und Mandat als wesentlicher Grundsatz, der die Wählbarkeit von Angehörigen des Öffentlichen Dienstes prinzipiell einschränkt. In § 17 Kommunalwahlgesetz werden Beamtinnen und Beamte sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des Öffentlichen Dienstes einer Gemeinde von der Wählbarkeit in den Gemeinderat ausgenommen. Jedoch wird eine Einschränkung für Personen gemacht, die überwiegend körperlich arbeiten. Das ist zugegebenermaßen eine etwas erklärungsbedürftige Formulierung. Gemeint sind hiermit Beschäftigte, die früher als Arbeiterinnen und Arbeiter bezeichnet wurden. Wir wollen heute diese Ausnahme aus dem Kommunalwahlgesetz auch in die §§ 65 und 75 des KSVG übernehmen und nachvollziehen und damit ermöglichen, dass sämtliche Ratsmitglieder, die am 25. Mai bei der Kommunalwahl gewählt werden, auch als ehrenamtliche Beigeordnete und als Ortsvorsteher wählbar sind. Damit schließen wir mit Blick auf die anstehenden Kommunalwahlen eine logische rechtliche Lücke und kommen einem Wunsch der kommunalen Familie nach. Erlauben Sie mir auch hier ein Wort des Dankes an alle, die sich auf den verschiedenen Listen bereitgefunden haben, ein Mandat zu übernehmen. Ich wünsche Ihnen und uns einen fairen Kommunalwahlkampf.

Nicht zuletzt wollen wir mit der Ergänzung von § 143 KSVG ermöglichen, dass die Gemeindeverbände künftig Aufgaben in der Energiewirtschaft wahrnehmen können. Ganz im Sinne der interkommunalen Zusammenarbeit wird dies allerdings nur gestattet, wenn mindestens eine kreisangehörige Gemeinde zur Erledigung ihrer energiewirtschaftlichen Aufgaben die Unterstützung des Kreises oder des Regionalverbandes ausdrücklich wünscht. Um diese Ergänzungsfunktion werden wir die Liste der Kreisaufgaben in den kommunalen Angelegenheiten erweitern und so insbesondere jene Kommunen und Gemeindeverbände unterstützen, die sich bereits beim Ausbau der erneuerbaren Energien gemeinsam auf den Weg gemacht haben und vor Ort derzeit Projekt- und Betriebsstrukturen aufbauen, um die regionalen Ressourcen bestmöglich zu nutzen und die Wertschöpfung aus der Energiegewinnung, etwa über Bürgerbeteiligungen oder Genossenschaften, in der Region belassen.

Ich bin stolz, dass ich für meinen Heimatkreis St. Wendel feststellen kann, dass es dort gelungen ist, sich gemeinsam mit allen Gemeinden frühzeitig und innovativ auf den Weg zu machen mit dem Ziel, Null-Emissions-Landkreis zu werden und auch sonst

(Abg. Meyer (CDU) )

in der Wirtschafts- und Tourismusentwicklung mit allen Gemeinden zu kooperieren, ganz nach dem Motto: Alleine kommt man schneller voran, aber miteinander kommt man weiter. So hat es ein Mitglied des bayerischen Gemeindetages, Dr. Wiethe-Köprich, ausgedrückt und den Sinn der interkommunalen Zusammenarbeit einmal auf den Punkt gebracht. Im Übrigen handelt es sich um redaktionelle Änderungen, etwa um eine Neufassung des Dienstrechtes oder darum, die Entfristungen konsequent nachzuvollziehen.

Meine Damen und Herren, die Funktionen unserer Kommunen liegen in ihrer Nähe, in der räumlichen Nähe und Vertrautheit mit den Bürgern, in der sachlichen Nähe zu den Problemen vor Ort und in der emotionalen Nähe aufgrund der hohen Identifikation auf der kommunalen Ebene. Diese Nähe wollen wir seitens des Landes nach Kräften wahren. Dazu dienen unsere Änderungsvorschläge im KSVG und deshalb bitte ich Sie um Ihre Zustimmung in Erster Lesung. - Vielen Dank.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

Ich eröffne die Aussprache. - Das Wort hat für die Fraktion DIE LINKE Herr Prof. Dr. Heinz Bierbaum.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der jetzt vorgelegte Gesetzentwurf zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften enthält eine ganze Reihe von Bestimmungen, die wir durchaus begrüßen, insbesondere wenn sie darauf gerichtet sind, eine stärkere Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern zu ermöglichen und vor allem auch bestimmte Gruppen stärker in diesen Prozess mit einzubeziehen. Deswegen halten wir es für sehr sinnvoll, dass mehr Beteiligungsmöglichkeiten für ältere Menschen vorgesehen sind. Ebenso halten wir es für sinnvoll, dass das Thema des Behinderungsgleichstellungsgesetzes angepackt wird und die Vorschriften verändert werden. Das Gleiche gilt natürlich auch für die Ortsräte, wo - wie eben ausgeführt wurde - die Möglichkeiten erweitert werden sollen, sodass mehr Beteiligung dort möglich ist. Das sind alles Punkte, die wir begrüßen. Das gilt auch für die Tatsache, dass jetzt eine gesetzliche Voraussetzung dafür geschaffen wird, dass Aufgaben auf kommunaler Ebene im Rahmen der Energieversorgung wahrgenommen werden können. Das sind Punkte, die wir durchaus für notwendig halten. Gerade was die Energiepolitik angeht, glaube ich, dass es notwendig ist, die Voraussetzungen für eine Rekommunalisierung zu schaffen. Insofern sind das alles Punkte, die wir durchaus teilen.

Es muss allerdings ein Punkt kritisch angemerkt werden, der auch ein wesentlicher Bestandteil die

ser Gesetzesänderung ist. Das ist das Thema Sanierungshaushalt. Dass der Sanierungshaushalt jetzt hier eingeführt wird, ist eine logische Konsequenz der schwierigen Situation, in der die Gemeinden sich befinden, weil eben - auch wenn man nicht möchte, dass sich die Gemeinden überschulden dieser Tatbestand eintreten kann. Dann muss es natürlich auch ein Mittel geben, dem zu begegnen. Insofern kann ich das nachvollziehen. Es gibt dabei allerdings ein Grundproblem. Auch wenn es im Rahmen dieser kommunalrechtlichen Vorschriften kaum angepackt werden kann, muss auf den Grundzusammenhang hingewiesen werden, dass wir aufgrund von politischen Entscheidungen eine Situation haben, wo immer mehr Gemeinden in die Gefahr der Überschuldung kommen, dass sie also nicht die nötigen Mittel haben, um notwendige Investitionen auf der kommunalen Ebene zu finanzieren. Wir haben dieses Jahr zwar das Glück des milden Winters, aber wir können nicht immer darauf bauen, dass die Gemeinden jetzt weniger Geld für Straßensanierung und dergleichen ausgeben müssen. Auch was die Energieversorgung angeht, hat sich das günstig ausgewirkt. Aber das ist natürlich keine Politik, auf die man bauen kann. Deswegen will ich noch einmal eines sehr deutlich machen: Wenn wir das Grundproblem einer anderen finanziellen Versorgung der Kommunen nicht lösen, dann werden wir noch so viel Flickschusterei machen können, wir werden damit nie wirklich zurande kommen.

(Beifall bei den Oppositionsfraktionen.)

Deswegen werden wir auch nicht müde, auf diesen Punkt immer wieder hinzuweisen. Das ist der zentrale Punkt. Es würde jetzt zu weit führen, anhand dieser gesetzlichen Veränderung auf die Grundproblematik einzugehen, aber ich möchte darauf hinweisen, dass unser Finanzminister, Stephan Toscani, auch im Zusammenhang mit dem Länderfinanzausgleich immer darauf hingewiesen hat, dass die Existenzfrage für das Saarland und ganz konkret die Existenzfrage für die Kommunen daran hängt, dass sie eine entsprechende finanzielle Ausstattung haben. Das wird durch die bisherige Politik nicht gewährleistet und das wollen wir ändern.

(Beifall von der LINKEN.)

Das ist der Hintergrund, auf den ich noch mal hinweisen möchte, weil andernfalls diese Vorschriften nicht eingeordnet werden können. Ich weise darauf hin, damit mitbedacht wird, dass es unsere Aufgabe ist, die politischen Voraussetzungen zu schaffen, mit denen hier Veränderungen möglich sind. Denn derartige Mechanismen, die aus einer unzureichenden Versorgung kommen, werden allein das Problem nicht lösen. Sie gehen lediglich sozusagen mit einem schlechten Zustand um.

(Abg. Meyer (CDU) )

Insofern ist es durchaus sinnvoll, ein solches Instrument zu haben. Das Grundproblem wird so aber nicht gelöst. Deswegen werden wir, trotz aller positiven Änderungen, die hier angesprochen sind, zwar nicht dagegen stimmen, allerdings auch nicht dafür stimmen, sondern uns enthalten. - Vielen Dank.

(Beifall von der LINKEN.)

Das Wort hat für die Fraktion der SPD Herr Abgeordneter Dr. Magnus Jung.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das uns vorliegende Gesetz zielt auf drei Regelungstatbestände ab.

Erstens geht es darum, die Handlungsfähigkeit bilanziell überschuldeter Kommunen wiederherzustellen. Das Problem ist eben schon eingehend dargestellt worden. Wir haben derzeit im Fall einer Kommune die Situation, dass diese Kommune bilanziell überschuldet ist. Das bedeutet, dass sie quasi nur nach den Regelungen der vorläufigen Haushaltswirtschaft arbeiten kann, was auf die Dauer und in der Praxis keine hinnehmbare und keine akzeptable Situation darstellt. Auch Kommunen, die in eine solche Situation geraten sind, müssen handlungsfähig sein können. Die hier vorgeschlagene Gesetzesänderung ist ein sinnvoller Weg, um die Handlungsfähigkeit wiederherzustellen.

Ich gebe dem Kollegen Bierbaum aber ausdrücklich recht, wenn er feststellt, dass diese Regelung, die wir heute treffen, nicht ausreicht, um das eigentliche Problem, das im Hintergrund steht, zu lösen. Das eigentliche Problem besteht darin, dass die Kommunen insbesondere im Saarland in den zurückliegenden Jahren unterfinanziert waren, dass sie einerseits im bundesweiten Vergleich zu niedrige Einnahmen hatten, dass sie andererseits mit hohen Soziallasten konfrontiert waren, und dass deshalb unterm Strich die Finanzlage der Kommunen im Saarland die schlechteste in ganz Deutschland ist. Angesichts dessen müssen wir an dieser Stelle auch immer wieder darauf hinweisen - und diese Gesetzesinitiative bietet dafür auch einen guten Anlass -, dass der Bund gefordert ist, die auch im Koalitionsvertrag verabredeten Entlastungen in Höhe von mindestens einer Milliarde Euro pro Jahr zugunsten der Kommunen in Deutschland schnellstmöglich umzusetzen, dass es zudem zu keinen weiteren finanziellen Belastungen kommen darf. Gerade die Situation der von Überschuldung bedrohten Kommunen im Saarland unterstreicht auch die Notwendigkeit, in Deutschland einen Altschuldenfonds einzurichten, der eben nicht nur die Lasten der Länder, sondern

auch die Lasten der hochverschuldeten Kommunen einer Lösung zuführt.

Zweitens können wir darauf hinweisen, Herr Kollege Bierbaum, dass das Land im Rahmen seiner geringen Möglichkeiten sehr wohl einen erheblichen Beitrag dazu leistet, gerade diesen Kommunen finanziell unter die Arme zu greifen, etwa durch den kommunalen Entlastungfonds. Dass beispielsweise die Landeshauptstadt Saarbrücken einen Betrag zwischen 5 und 6 Millionen Euro pro Jahr als Zuschuss erhält, das alleine reicht sicherlich nicht aus, um die Situation vor Ort zu verbessern. Nichtsdestotrotz ist das ein ganz erheblicher Baustein. Vor dem Hintergrund der Leistungsfähigkeit des Landes zeigt das den großen Willen, ebenso der in den letzten Jahren überdurchschnittlich stark angestiegene kommunale Finanzausgleich. Man kann hier durchaus feststellen, dass sich, was die kommunalen Haushalte im Saarland betrifft, in den letzten beiden Jahren sehr viel zum Besseren getan hat - wenngleich wir in vielen Fällen eine gute Situation bei Weitem noch nicht erreicht haben. Deshalb bleibt es dabei, dass auch die Kommunen weitere Einsparungen erzielen müssen und dass sie gehalten sind, durch einen positiven Strukturwandel, durch die Schaffung neuer Arbeitsplätze und neuer Einnahmemöglichkeiten, ihre eigenen Anstrengungen zu leisten, um ihre Situation zu verbessern. Das tun sie im Übrigen auch, und dabei haben sie auch weiterhin unsere Unterstützung verdient.

(Beifall von den Koalitionsfraktionen.)

In einem zweiten wichtigen Regelungsbereich sorgen wir für eine bessere Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern. Das betrifft die Senioren, bezüglich derer durch die Schaffung von Seniorenbeauftragten oder durch die Einrichtung von Seniorenbeiräten, was vielerorts bereits in der Vergangenheit geschehen ist, auf der kommunalen Ebene künftig noch verstärkt den Herausforderungen des demografischen Wandels begegnet werden kann. Wir haben in unserer Gesellschaft mehr Ältere, wir haben auch mehr fitte ältere Menschen in unserem Land, die nicht nur etwas tun wollen, sondern auch noch sehr viel tun können. Und wir erleben, dass sich in unserer älter werdenden Gesellschaft auch neue Probleme entwickeln. Daher sind wir gut beraten, die Erfahrung dieser Menschen, ihre Lebenserfahrung und ihr Wissen, künftig stärker zu nutzen und dieses kommunale Ehrenamt auszubauen und zu unterstützen.

Entsprechendes gilt für die Situation der Menschen mit Behinderung. Wir versuchen derzeit ja auf vielen Politikfeldern, unserer Verpflichtung nachzukommen, sie besser in die Gesellschaft zu integrieren, sie zu unterstützen, sie auch dabei zu unterstützen, ihre eigenen Sichtweisen und Erfahrungsschätze einzubringen, die Gleichwertigkeit anzuerkennen.

(Abg. Prof. Dr. Bierbaum (DIE LINKE) )

Wir wollen sie bitten und ermuntern, sich stärker in die Gesellschaft einzubringen. Dass wir dies zukünftig verstärkt durch die Behindertenbeauftragten oder die ja auch im Gesetz vorgesehene Möglichkeit der Schaffung von Beiräten tun, stellt einen sinnvollen und guten Weg dar, eine bessere Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern, die sachkundig sind und sich im eigenen Interesse in den kommunalen Gremien einbringen können, zu organisieren.

Ich will aber deutlich sagen, dass diese Einrichtung von Beiräten oder die Berufung von Beauftragten sei es für Senioren, sei es für Behinderte oder auch, was es hie und da ja auch gibt, für Jugendliche - keinen Ersatz dafür darstellen, dass diese Menschen in den kommunalen Gremien selbst mitwirken. Das Gleiche gilt für Migrationsbeiräte. Natürlich ist es auch eine Aufforderung an die Kommunalpolitik, an die Parteien vor Ort, die Lebenserfahrung von älteren Menschen direkt in den Räten einzubinden, die Lebenserfahrung von Menschen mit Behinderung direkt in den Räten einzubinden, Menschen mit Migrationshintergrund oder junge Menschen in die Fraktionen aufzunehmen, auf vordere Plätze der Listen zu stellen, damit wir sie nicht nur in Beiräten einbeziehen, sondern tatsächlich auch dort, wo die Entscheidungen getroffen werden.

(Beifall von den Koalitionsfraktionen.)

Im Übrigen erscheint es mir im Grunde als Selbstverständlichkeit, eine mit der bestehenden Gesetzeslage gegebene Sache auszubügeln, die mir schon immer sehr unerklärlich erschien: Warum darf jemand Mitglied eines Ortsrates werden, sobald er aber Ortsratsmitglied ist, nur noch stellvertretender Ortsvorsteher, nicht aber Ortsvorsteher? Ich finde, derjenige, der in einen Ortsrat gewählt werden darf, sollte auch alle Ämter, um die es geht, tatsächlich bekleiden dürfen. Das ist im Übrigen ja auch eine Erwartung, die die Bürgerinnen und Bürger haben. Eine Ungleichbehandlung können wir auch niemandem schlüssig erklären.

(Beifall bei den Koalitionsfraktionen.)

Einen dritten wichtigen Regelungsbereich gibt es in diesem Gesetz: Wir ermöglichen zukünftig durch die Veränderung des § 143 Abs. 3 KSVG die Beteiligung der Landkreise an der Energieversorgung und an der Umsetzung der Energiewende im Saarland. Hier ergibt sich auch ein klassisches Beispiel dafür, weshalb die Ergänzungsfunktion der Landkreise so wichtig ist. Denn die Kommunen - ich hoffe: möglichst viele Kommunen - gerade im ländlichen Raum, die sich auf den Weg machen und einen eigenen Beitrag zur Energiewende leisten wollen, die selbst in die Erzeugung oder in den Vertrieb von Energie einsteigen wollen, werden merken, dass das nicht nur finanziell, sondern auch hinsichtlich des notwendigen Know-hows eine riesige Herausforderung ist.

Deshalb ist es klug, dass nicht jede kleine Gemeinde vor Ort für sich diesen neuen Weg gehen muss, dass vielmehr die Gemeinden das gemeinsam tun können, unter einem Dach gemeinsam mit einem Landkreis. Es ist klug, dass derartige Gesellschaften entstehen können.

Spricht man mit dem Landrat von Saarlouis, Patrik Lauer, oder mit dem Landrat von St. Wendel, mit Udo Recktenwald, kann man durchaus erfahren, dass es in den letzten Monaten Schwierigkeiten in der Praxis gab, das vor Ort Gewollte, das, was im Kreis und in den Gemeinden letztlich alle wollten, auch tatsächlich umzusetzen. Daher greift die nun vorgeschlagene Regelung einen tatsächlichen Mangel in der Praxis auf und schafft neue Handlungsmöglichkeiten.

(Beifall von den Koalitionsfraktionen.)

Ich fordere deshalb die Gemeinden und die Landkreise im Saarland auf, von der neuen gesetzlichen Regelung, die wir heute verabschieden, tatsächlich Gebrauch zu machen, damit wir ein möglichst umfassendes Engagement der Kommunen im Bereich der erneuerbaren Energien erhalten. Die heute in das Gesetzgebungsverfahren eingebrachte Regelung ist ein wichtiger Schritt auf diesem Weg.

Ich fasse zusammen. Der vorliegende Gesetzentwurf schafft wieder Handlungsfähigkeit für überschuldete Kommunen im Saarland. Er verbessert die Beteiligung von Menschen in der Kommunalpolitik und die Chancen der Energiewende im Saarland. Insofern: Was kann man von einem Gesetzentwurf mehr erwarten, als dass er drei Wünsche auf einmal erfüllt? Ich bitte deshalb um Ihre Zustimmung. - Vielen Dank.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

Das Wort hat für die Fraktion der PIRATEN Herr Fraktionsvorsitzender Michael Hilberer.

Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Das vorliegende Gesetz zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften - meine Vorredner haben es schon ausführlich gewürdigt - enthält eine Sammlung an verschiedenen Änderungen, die die bisherigen Schwächen in den kommunalrechtlichen Vorschriften ausmerzen sollen.

Wichtig ist der Punkt „Nutzung erneuerbarer Energien“. Auch wir haben als PIRATEN seit Längerem gefordert, dass sich die Gemeinden selbst an solchen Projekten beteiligen können sollen. Allerdings sehen wir es kritisch, dass in diesem Zusammenhang Hürden enthalten sind. Das ist ein Punkt, den wir uns in den Ausschussberatungen sehr genau an

(Abg. Dr. Jung (SPD) )

schauen müssen. Der große Punkt Seniorenbeirat, Seniorenbeauftragte ist natürlich auch für uns ein Herzensthema. Wir hatten selbst bereits einen entsprechenden Antrag im Plenum gestellt, der damals abgelehnt wurde. Auch da möchten wir uns in den Ausschussberatungen genau anschauen, wie die Ausgestaltung sein kann, welche sinnvolle Ausgestaltung vor Ort möglich ist, um die älteren Menschen in diesen Entscheidungsprozess einzubinden.