Protokoll der Sitzung vom 19.03.2014

Wir haben schon in den Titel des Gesetzes die Aufgabe des Wildtiermanagements aufgenommen. Das ist im Übrigen ein Begriff, der auch in Baden-Württemberg in der Zielsetzung auftaucht. Das heißt, die Regulierungsfunktion der Jagd im Sinne des Naturschutzes wird durch dieses Gesetz noch einmal unterstrichen. Wir erweitern die Liste der jagdbaren Tierarten um die Neozoen. Wir haben bei der Fuchsschonzeit eine pragmatische Lösung gefunden. Wir sind bei der Definition von Gesellschaftsjagden und Bewegungsjagd und bei dem Betretungsverbot jagdlicher Einrichtungen zu pragmatischen Regelungen gekommen.

Wir ermöglichen auch in Zukunft eine ordnungsgemäße Jagdhundeausbildung, das heißt die Ausbildung an der Schliefenanlage bleibt. Die Ausbildung an der Ente wird nur noch mit der flugfähigen Ente möglich sein. Und im Übrigen wird auch zukünftig, damit es hier keine Missverständnisse am Text gibt, die Ausbildung an Vorstehhunden möglich sein, soweit sie an frei in der Natur lebenden Vögeln vorgenommen wird. Wir haben pragmatische, gute Regelungen gefunden für das Problem der überjagenden Hunde und für die Wildfolge, nämlich dass das mit Schweißhundeführer funktionieren kann und dass man auch einen bewaffneten Begleiter mitnehmen kann. Das sind alles pragmatische Verbesserungen, die die Praxis der Jagd vereinfachen und in Zukunft auch Konflikte unter den Jägern reduzieren werden.

Wir haben eine sinnvolle Regelung gefunden, wie zukünftig Wildschäden bei Streuobstwiesen reduziert werden sollen. In dem Zusammenhang sage ich herzlichen Dank an den Bauernverband und die VJS, die sich hier auf eine gemeinsame Formulierung geeinigt haben und es uns an dieser Stelle im Gesetzgebungsverfahren leicht gemacht haben. Wir sind auch den Anregungen der Jagdschulen gefolgt und bilden jetzt einen Beirat zur Jägerprüfung und wir stärken die oberste Jagdbehörde bei der Bestellung der Prüfer.

Wenn man das alles zusammenzählt, dann stellt sich die Frage: Was ist am Ende dieser doch teilweise schwierigen, langwierigen, kontroversen Debatte überhaupt an Wirkungen des neuen Gesetzes zu erwarten? Ich bin der festen Überzeugung, dass für die meisten Jägerinnen und Jäger die Jagd im Alltag in der Praxis mehr oder weniger unverändert so fort

gesetzt werden kann, wie sie in den letzten Jahren und Jahrzehnten tatsächlich ausgeübt worden ist. Es wird in Zukunft an der einen oder anderen Stelle erhebliche Verbesserungen beim Naturschutz und beim Tierschutz geben. Mit Spannung - das sage ich ganz offen - erwarte ich, wie sich die neuen Regelungen für den Gruppenabschussplan im Bewirtschaftungsgebiet für Damwild und in den Rotwildhegegemeinschaften in der Praxis entwickeln werden. Hier gibt es möglicherweise ein gewisses Konfliktpotenzial zwischen den Jägerinnen und Jägern und der obersten Jagdbehörde. Da muss man in der Praxis die neuen Regelungen sorgfältig ausprobieren und versuchen, gemeinsam zu sinnvollen Ergebnissen zu kommen.

Ich bin mir sicher, dass es unter dem Strich zu einer gesellschaftlichen Befriedung der Debatte um die Jagd kommen wird. Das gilt nicht nur für die Jagd, sondern ich glaube auch, dass die Akzeptanz der Jägerinnen und Jäger in der Gesellschaft deutlich steigen wird, und das ist eine positive Entwicklung.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, eine nicht ganz unwesentliche Auswirkung des heutigen Tages - auch für mich persönlich - ist, dass sich die Politik im Land auch wieder anderen wichtigen Themen widmen kann und davon haben wir in diesem Land auf jeden Fall noch genug.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

Ich möchte meine Rede schließen mit einem ganz herzlichen Dank, zunächst einmal an die Vertreterinnen und Vertreter der zahlreichen Verbände, mit denen wir in den letzten Monaten intensiv diskutiert haben. Wir haben bei der Einbringung gesagt, dieses Gesetz wird den Landtag nicht so verlassen, wie es hereingekommen ist. Aus dem Bericht des Ausschussvorsitzenden, Günter Heinrich, ist deutlich geworden, dass wir zahlreiche Änderungsvorschläge aufgegriffen haben. Wir haben uns diskussionsoffen und -bereit gezeigt. Wir haben alle im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens noch das eine oder andere dazugelernt und haben das Gesetz verbessert, auch dank der Mitarbeit der unterschiedlichen Verbände. Dafür herzlichen Dank. Ich möchte mich auch herzlich bedanken bei Roland Krämer, Anke Rehlinger, Reinhold Jost und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Ministerium, die uns bei der Abfassung dieses Gesetzeswerkes tatkräftig unterstützt haben. Ich möchte auch meiner Kollegin Gisela Kolb ganz herzlich danken, die mit dazu beigetragen hat, dass es trotz der einen oder anderen Schwierigkeit zu Kompromissen kommen konnte, die wir am Ende auch brauchen. Und ich möchte, lieber Günter Heinrich, mich auch bei dir ganz herzlich für die gute Zusammenarbeit im Rahmen dieses Gesetzgebungsverfahrens bedanken. Ich wünsche mir eine breite Zustimmung des Landtags zu dem jetzt vorliegenden Gesetz. - Vielen Dank.

(Abg. Dr. Jung (SPD) )

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

Herzlichen Dank. - Das Wort hat nun Dagmar Ensch-Engel von der Fraktion DIE LINKE.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Heute steht das Gesetz zur Änderung jagdrechtlicher Vorschriften zur Abstimmung. Nach der Ersten Lesung und der Behandlung im Umweltausschuss des Landtages ist der vorliegende Gesetzentwurf für uns noch keine runde Sache. Wir haben dieses Thema hinreichend und durchaus auch kontrovers in unserer Fraktion diskutiert. Wir sind der Meinung, dass die Jagd an sich grundsätzlich befürwortet werden kann, wenn sie im Interesse des Gemeinwohls, nachhaltig und tierschutzkonform ausgeübt wird.

Die Zielsetzung des Saarländischen Jagdgesetzes beinhaltet die Textpassage, „(…) die wild lebenden Tiere als wesentlichen Bestandteil der Natur in ihrer natürlichen Vielfalt zu bewahren und zu fördern“. Das ist eine große und oft an Grenzen stoßende Aufgabe, mit der verantwortungsvoll umgegangen werden muss. Diese Verantwortung trifft nicht nur die Jägerschaft, die Land- und Forstwirtschaft sowie die Tierschützer, sondern auch den Gesetzgeber. Eine besondere Fürsprache benötigen jedoch die Tiere, die von diesem Gesetz betroffen sind.

Was hat nun die Anhörung ergeben? In erster Linie stellten wir fest, dass sich die Verabschiedung eines Jagdgesetzes aufgrund der verschiedenen Interessenlagen als äußerst schwierig erweisen würde. Die Anhörung sollte der Aufklärung und Annäherung dienen, es stellte sich jedoch heraus, dass dem nicht so war. Im Nachhinein wurden wir mit einer Flut weiterer Argumente, Positionspapiere, Stellungnahmen und Petitionen konfrontiert. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich habe den Eindruck, dass die Anhörung die Diskussion erst richtig in Gang gebracht hat, und dies auf beiden Seiten. Wir bemängeln daher das Fehlen eines runden Tisches. Diese Gespräche wären wichtig gewesen, und zwar vor Vorlage des Gesetzentwurfes.

(Beifall von der LINKEN.)

Mit Sicherheit hätten solche Gespräche dem gegenseitigen Verständnis genutzt.

Des Weiteren bemängeln wir, dass der Gesetzentwurf hier, obwohl der Änderungsbedarf des Jagdgesetzes schon im Koalitionsvertrag vom 08.05.2012 angekündigt war, vergleichsweise spät und für eine vernünftige Abwägung zu kurzfristig vorgelegt wurde. Wie uns mitgeteilt wurde, soll das Gesetz noch pünktlich zur Jagdsaison vorliegen - deshalb diese orientalische Hast. Mit dieser zeitlichen Enge bringen Sie nicht nur uns, sondern auch alle anderen

Beteiligten in eine schwierige Lage. Selbst der neue Tierschutzbeauftragte forderte, noch weitere wissenschaftliche Studien zu verschiedenen Themen, etwa zur Verwendung von Bleimunition oder zur Vermehrung der Population, einzuholen. Diese und andere Punkte sind für uns eben nicht genügend behandelt worden beziehungsweise auch nicht in unserem Sinne abgeändert worden. Leider können diese Punkte nun aus Zeitgründen auch nicht mehr behandelt werden.

Es macht nach unserer Ansicht keinen Sinn, nun ein Jagdgesetz zu verabschieden, während man im Hinterkopf noch weitere notwendige Änderungen oder Änderungsvorschläge hat und weitere Studien lesen und bewerten sollte. Das ist nun einfach nicht mehr sinnvoll möglich, weil dieses Gesetz heute hier verabschiedet werden muss. Das tut uns sehr leid, denn wir hätten das gerne noch einmal ausführlich mit den einzelnen Interessengruppen oder auch mit unserem Tierschutzbeauftragten besprochen. Aber, wie gesagt, das ist leider nicht mehr möglich.

Uns fehlt es an zu vielen Stellen noch an Hintergrundinformationen. Wir lehnen deshalb diesen Gesetzentwurf ab, dies unter Hinweis auf ein Motto, das hier heute schon einmal genannt wurde: Gründlichkeit geht vor Schnelligkeit. - Ich danke Ihnen.

(Beifall von der LINKEN.)

Vielen Dank, Frau Abgeordnete. - Das Wort hat nun Jasmin Maurer von der Fraktion der PIRATEN.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, dass das Jagdgesetz dringender Änderungen bedarf, diesbezüglich sind wir uns hier alle einig. Aber die Richtungen, in die wir jeweils wollen, die gehen, so glaube ich, so weit auseinander wie Nordpol und Südpol.

In der Ersten Lesung haben wir dem Gesetz zur Änderung zugestimmt, um so im Ausschuss eine breite Diskussion der betroffenen Verbände zu ermöglichen. Diese Anhörung ging auch in verschiedene Richtungen; eigentlich genau so, wie ich es erwartet habe. Es kamen Tierschützer, Jäger und Waldnutzer an einen Tisch. Die vorgetragenen Stellungnahmen widersprachen sich teilweise sogar. Insofern ist es gar nicht möglich, ein Jagdgesetz zu verabschieden, mit dem alle zu 100 Prozent einverstanden sind.

Viele der im Ausschuss angeführten Argumente fanden auch Gefallen bei uns. Doch ist es teilweise gar nicht möglich gewesen, Dinge an diesem Änderungsgesetz zu ändern. Das liegt zum einen daran, dass viele Dinge, zum Beispiel die Liste der bejagbaren Tierarten, im Bundesjagdgesetz verankert

(Abg. Dr. Jung (SPD) )

sind. Zum anderen lag es aber auch daran, dass ein Gesetz nur durch ein Gesetz geändert werden kann. Das heißt, dass ein Gesetz durch ein Abänderungsgesetz geändert wird. Dinge, die im Abänderungsgesetz in der Ersten Lesung nicht geändert werden, dürfen normalerweise juristisch auch nicht in der Zweiten Lesung durch einen Abänderungsantrag geändert werden. Da wurde von der Großen Koalition formaljuristisch eindeutig unsauber gearbeitet. Denn der vor einigen Tagen eingereichte Abänderungsantrag betraf nicht nur bereits durch den Gesetzentwurf abgeänderte Stellen des Saarländischen Jagdgesetzes, sondern darüber hinaus Paragrafen, die mit dem ursprünglichen Gesetzentwurf unangetastet geblieben sind. Passagen des ursprünglichen Gesetzentwurfes können aber, wie ich eben bereits sagte, ihrerseits nur wieder durch Gesetz geändert werden, nicht aber per Abänderungsantrag. Per Abänderungsantrag können lediglich Änderungen an Regelungen vorgenommen werden, die durch den Gesetzentwurf, nämlich hier der ersten Änderung, geändert werden. Hier werden durch die Hintertür völlig neue Aspekte in den Gesetzentwurf hineingemogelt, die zuvor gar nicht durch den ursprünglichen Gesetzentwurf zur Änderung geändert wurden. Hierdurch wurde der Opposition die Möglichkeit genommen, ihrerseits auf diese Änderungen per Abänderungsantrag zu reagieren, was bei einem neuen Gesetzentwurf möglich gewesen wäre.

Nun stellt sich natürlich die Frage, ob SPD und CDU, die immerhin acht Abgeordnete mit juristischem Hintergrund in ihren Reihen haben, nicht gewusst haben, wie ein solches Verfahren überhaupt abläuft, oder ob das sogar in vollem Bewusstsein getan wurde. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt!

(Beifall von den PIRATEN und bei B 90/GRÜNE.)

Wäre ein solches Vorgehen von der Opposition gekommen, wäre allein schon das, ohne überhaupt auf den Inhalt einzugehen, für die Große Koalition ein Grund zur Ablehnung gewesen. Aber, na ja, die Mehrheitsverhältnisse sind halt anders, und da werden die Formalien auch mal ein bisschen gebogen.

Ich möchte aber jetzt vom Formaljuristischen weggehen und mich auf den Inhalt des Gesetzes beziehen. Es sind ja im Änderungsantrag der Großen Koalition durchaus Dinge drin, die wir PIRATEN begrüßen. Das gilt zum Beispiel für die Wildfolge. Das erspart krankgeschossenem oder schwer krankem Wild sehr viel Schmerz und einen langen Todeskampf. Es ist daher gut, dass die Jäger die Grenze eines Jagdbezirks überschreiten dürfen, um Wild zu erlösen, ohne zuvor den am Fundort Jagdausübungsberechtigten oder dessen Vertreter zu informieren. Auch stehen wir hinter dem Vorstoß des Verbotes des Abschusses von Hunden und Katzen, auch Verbot des Haustierabschusses genannt.

Doch mit dem Haustierabschuss allein ist es bei dieser Problematik nicht getan. Das war längst überfällig. Aber es sind nicht die Katzen, die Freigang genießen, oder Nachbars Bello, der durch eine Tür entkommt und mal kurz draußen rumstromert und noch mal zurückkommt - nein, es sind die oftmals herrenlosen Tiere, überwiegend sind es herrenlose Katzen, die große Auswirkungen auf die Fauna des Waldes haben. Diese Katzen stehen in Nahrungskonkurrenz zu vielen einheimischen Wildtieren, beispielsweise zu Füchsen und Mardern. Das hat sehr wohl nicht gerade unwesentliche Auswirkungen auf den Wildbestand der heimischen Wälder. So entsprechen beispielsweise sehr viele Vögel und auch kleinere Säugetiere dem Beuteschema vieler Katzen. Langfristig Besserung ist hier nur mit einer Katzenkastrationsverordnung zu erwarten. Wild lebende Katzen müssen kastriert und anschließend freigelassen werden, denn ein Abschuss solcher Katzen bringt nichts, da die freigewordenen Reviere schnell besetzt würden durch Katzen, die von woanders einwandern. Eine Kastration erspart nicht nur sehr viel Tierleid, sondern trägt auch zu einem besseren ökologischen Gleichgewicht bei.

(Beifall von PIRATEN und B 90/GRÜNE.)

Wo wir allerdings nicht mitgehen und was für uns auch ein Ablehnungsgrund bei diesem Gesetz ist, ist die Sonderstellung, welche die Vereinigung der Jäger des Saarlandes hier genießt. In der Anhörung vom 14.02. haben nahezu allen Betroffenen - außer natürlich der VJS selbst - diese Sonderstellung kritisiert, weil sie einfach nicht mehr zeitgemäß ist. Anstatt aber daran etwas zu ändern, werden der VJS noch mehr Rechte eingeräumt. Es verwundert daher nicht, dass bereits hinter vorgehaltener Hand getuschelt wird, dass der Gesetzentwurf von der VJS geschrieben sei. Entsprechende Andeutungen konnte man ja bereits bei der Demonstration vor dem Landtagsgebäude am 14.02. hören, nachdem durchgedrungen ist, die VJS habe einen Gesetzentwurf verfasst und vorgelegt.

(Abg. Dr. Jung (SPD) : Man muss schon bis zum Ende lesen, wenn man hier zitieren will! Bitte bis zum Ende lesen!)

Herr Kollege Jung, ich zitiere nicht. Sie hätten es schon gemerkt, wenn ich etwas zitiert hätte. - Ein entsprechender Gesetzentwurf zum Thema VJS wird von uns noch kommen.

Abschließend möchte ich auf unseren Abänderungsantrag eingehen. Wir wollen die Kirrung massiv einschränken und von 2 Kilogramm auf 500 Gramm reduzieren. Wir wollen vor allem auch die Ausbringungsmenge von 100 Hektar auf 150 Hektar erhöhen. Wir sehen einfach, dass die Kirrung derzeit noch zu sehr einer Fütterung nahekommt. Die Mengen, die zum Teil noch erlaubt sind, führen zu verän

(Abg. Maurer (PIRATEN) )

derten Wildbewegungen und stellen ein nicht zu unterschätzendes Nahrungsangebot dar. Außerdem haben wir die Schonzeiten für Tiere erhöht. Zwischen Mitte Januar und Anfang August wollen wir eine allgemeine Schonzeit für Tiere, um Ruhe in den Wald zu bekommen, dass Mensch und Tiere sich in Ruhe erholen können.

Die von uns in der Ersten Lesung bereits kritisierte Übergangszeit für Bleimunition wollen wir im Gegensatz zur Großen Koalition, die diese erhöht, um ein Jahr reduzieren. Wir sind der Auffassung, dass dies ausreicht. Sollte noch jemand Bleimunition übrig haben, so kann er am Schießstand damit üben gehen, dann wäre etwas für die Schießfertigkeit getan. Ansonsten ist die Munition eigentlich nicht so teuer. Wenn man es mit den Kosten für Gewehre vergleicht, ist es sogar fast geschenkt, sodass man es eigentlich verschmerzen könnte, die restliche Munition zur Entsorgung zu bringen und neue bleifreie Munition zu kaufen. Zudem entstünde so auch ein Druck auf die Industrie, vermehrt bleifreie Munition herzustellen, die dem Tierschutz zugute kommt und die gleiche Tötungswirkung hat.

Bevor ich zum Ende komme, möchte ich etwas ansprechen, was mir besonders am Herzen liegt bezogen auf das Thema Jagdgesetz und Tierschutz. Vor einiger Zeit erreichte mich ein anonymer Brief eines Jägers, der mir erbost mitteilte, dass Tierschutz allgemein und Tierschutzspinner nichts mit dem Jagdgesetz zu tun hätten, da die Jagd bereits viel länger existent sei und viel länger in der Verfassung stehen würde. Tierschutz habe allgemein nichts mit der Jagd zu tun, man solle die Jäger einfach machen lassen, wie sie möchten. Ich muss sagen, genau solche Ansichten von vielleicht einigen wenigen - ich sage nicht, dass es die große Menge ist - zeigen, dass man die Verankerung des Tierschutzes in der saarländischen Verfassung braucht und dass es insbesondere Einschränkungen im Jagdrecht bezüglich des Tierschutzes geben muss. Meine Redezeit ist zu Ende, ich hätte gerne mehr dazu gesagt. - Danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei den Oppositionsfraktionen.)

Vielen Dank, Frau Abgeordnete. - Das Wort hat nun Günter Heinrich von der CDU-Landtagsfraktion.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Aus den unterschiedlichsten Perspektiven begleitet mich das Saarländische Jagdgesetz jetzt seit mehr als 30 Jahren. Ich weiß, immer wenn eine Änderung des Saarländischen Jagdgesetzes angestanden hat, war das Land voller Emotionen und zum Teil in Aufruhr. Wobei sich alle grünen Verbände - die Jäger oder die Umweltverbände - im Ziel ei

nig sind, nämlich im Erhalt unserer heimischen Fauna und Flora, im Erhalt eines gesunden Tierbestandes, eines Waldbestandes und unserer schönen Landschaft. Wenn wir jetzt ein Jagdgesetz vorlegen, dann ist es das Ergebnis der Auswertung einer intensiven Anhörung zu diesem Gesetz, in dem sich kein Verband zu 100 Prozent wiederfinden wird. Herr Kollege Ulrich, es ist auch kein Gesetz der VJS, wie Sie behaupten.

(Abg. Ulrich (B 90/GRÜNE) : Ja, ja, und wie war das mit dem Geheimkommando?)

Sie müssten sich mit den Vertretern der VJS unterhalten, am besten mit Ihrem Freund, dem Kreisjägermeister von Saarlouis, der am vergangenen Samstag eingehend Stellung zu diesem Gesetzentwurf genommen hat, den er abgelehnt hat. Er hat ausdrücklich bedauert, dass der Gesetzentwurf der VJS nicht Gegenstand des vorliegenden Verfahrens ist. Insofern, glaube ich, haben wir alle Interessenverbände in dieses Jagdgesetz eingebunden, soweit es das Ergebnis der Anhörung rechtfertigen konnte.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

Herr Abgeordneter, lassen Sie eine Zwischenfrage zu?

Bitte schön.