Das Thema Privatfunk im Saarland war 1981 mit der 3. Rundfunkentscheidung der zentrale Ausgangspunkt für den gesamten privaten Rundfunk in der Bundesrepublik. Ich glaube, unser Bundesland kann stolz darauf sein, dass hier die Wurzel des privaten Rundfunks liegt.
Insofern geht es bei der Frage der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und seiner Struktur immer wieder darum, dass das Bundesverfassungsgericht die Frage geprüft hat, was die Gewährleistung des freien Rundfunks, wie sie in der Verfassung steht, bedeutet. Da ist es so, dass die Landesgesetzgeber - denn es ist Länderkompetenz - regelmäßig ein Aufgabenbündel bekommen. Dieses Aufgabenbündel ist am 25. März den Landesgesetzgebern mit Blick auf den ZDF-Staatsvertrag auferlegt worden.
Aber lassen Sie mich vorneweg sagen: Es gibt kein akutes Problem. Denn das Bundesverfassungsgericht hat auch hier gesagt, dass die gegenwärtigen Regelungen fortgeführt werden können, bis zum 30. Juni 2015. Insofern sind auch die Gremien des ZDF in ihrer heutigen Zusammensetzung weiterhin beschlussfähig.
Kollege Ulrich, ich glaube, Sie und andere haben ein Zerrbild unserer Medienlandschaft in den Raum gestellt.
Denn wir haben ein duales Rundfunksystem aus privaten und öffentlich-rechtlichen Anbietern, das sich bewährt hat und das in seiner Ausprägung ein Garant für eine freie Berichterstattung ist. Vergleicht man unseren Rundfunk - Herr Ulrich, Sie können das ja sicherlich direkt darlegen - mit anderen europäischen oder außereuropäischen Ländern, kann man schnell und deutlich vor Augen führen - das werde ich jetzt im Einzelfall nicht tun -, was für ein hohes Gut wir in Deutschland allgemein und im Saarland im Besondern haben. Auch wenn bei uns ein privater Fernsehsender momentan fehlt, haben wir durch den Saarländischen Rundfunk letztlich eine vollständige Abbildung unseres politischen Lebens, auch des kulturellen Lebens.
Abg. Ulrich (B 90/GRÜNE) mit einer Zwischenfrage: Herr Kollege Conradt, so wie Sie jetzt argumentieren, habe ich den Eindruck, dass Ihr Verständnis von unserem Antrag ist, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk abschaffen zu wollen. Ist das Ihr Eindruck? Das wollen wir nämlich nicht. Das haben wir auch nicht formuliert. Darum geht es nicht.
Das war auch überhaupt nicht der Punkt. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist im Grunde genommen im Rahmen der Rundfunkfreiheit der zentrale Baustein. Man spricht ja auch von der hinkenden Rundfunkfreiheit, die erfordert, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk personell und finanziell ausreichend ausgestattet ist, damit es überhaupt - und das wird in dem Urteil vom 25.03. noch einmal bestätigt - diesen Freiraum für privaten Rundfunk gibt. Insofern gilt es auch da genau zuzuhören. Der Landtag wäre gut beraten, nicht ein solches Zerrbild zu erstellen, dass der Eindruck entsteht, der Rundfunkrat, der eine sehr beschränkte Aufsichtsfunktion hat, und auch der Verwaltungsrat, der den Intendanten und die Wirtschaftsplanung in besonderer Weise beaufsichtigt, würden laufend den Inhalt der einzelnen Programme vorgeben. Ich glaube, das ist völlig falsch. Ich glaube, der Landtag ist gut beraten, nicht den Eindruck zu erwecken, dass es eine Einschränkung der Rundfunkfreiheit durch staatliche Einflussnahme gäbe.
Pressefreiheit, Rundfunkfreiheit, Programmautonomie, Staatsferne und Meinungsfreiheit sind für eine Demokratie konstituiert. Darauf können wir stolz sein. Meine Damen und Herren, kommen wir zurück auf die Entscheidung vom 25. März über die Zusammensetzung der ZDF-Gremien. Um es kurz zu sagen: Der Rucksack, den die Landesgesetzgeber bekommen haben, ist durchaus gut gefüllt. Was sind die entscheidenden Punkte? Der entscheidende Punkt ist eine Eins-zu-Zwei-Regelung, die zukünftig in allen Gremien des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zu gelten hat. Auf einen Vertreter einer staatlichen oder staatsnahen Seite müssen mindestens zwei Vertreter kommen, die von einer staatsfernen Seite kommen. Zum Zweiten bedarf es einer Konkretisierung wer als nichtstaatlicher Vertreter und wer als staatsnaher Vertreter fungieren darf.
Das Bundesverfassungsgericht, Herr Lafontaine, hat uns die Frage abgenommen wer in diesem konkreten Kontext als staatlich zu gelten hat. Insofern ist das nicht eine Frage von Tobias Hans, der CDUFraktion oder der Großen Koalition. Das hat das Verfassungsgericht in dem Urteil gemacht. Das Bundesverfassungsgericht hat ein weitgehend praxisnahes Urteil gefällt, weil es in seiner Zusammenset
zung anerkennt, dass es bei den staatlichen Vertretern sozusagen auch Brüche gibt, nicht nur beim ZDF zwischen Bund und Land, wobei sich beim Bund durchaus die Frage stellt, warum er überhaupt drin ist, aber das hängt mit der Historie zusammen. Aber natürlich sind auch Vertreter der Parteien drin. Letztlich ist das Ganze nicht als ein monolithischer Block zu sehen.
Besser macht es durchaus die Frage, ob man realistisch seinen eigenen Auftrag wahrnimmt, Herr Ulrich. Und das Verfassungsgericht vertraut durchaus den Politikern und den staatlichen Vertretern und weist ihnen eine Rolle zu. Ich darf, Frau Präsidentin, mit Ihrer Erlaubnis aus dem Urteil zitieren: Für die Gewährleistung einer verschiedenartige Blickwinkel vereinenden Zusammensetzung dieser Organe kann der Gesetzgeber auch Vertreterinnen und Vertreter aus dem staatlichen Bereich einen Anteil einräumen. Gerade diese Akteure sind in einer Demokratie in besonderer Weise auf eine offene, facettenreiche und kritische Berichterstattung angewiesen und sie sind zugleich prägender Bestandteil des demokratischen Gemeinwesens. Es entspricht der politischen Gesamtverantwortung, dass sie auch selbst Aspekte des gemeinen Wohls in die Arbeit der öffentlichrechtlichen Rundfunkanstalten einbringen können.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, in diesem beschränkten Umfang von einem Drittel ist es eben nicht nur eine Möglichkeit, sondern Sie haben mit Blick auf das Bundesverfassungsgericht einen Auftrag. Und diesen Auftrag sollten Sie wahrnehmen, um dieser Rundfunkfreiheit zu entsprechen.
Hierbei muss man noch einmal eines sagen. Im ZDF-Fernsehrat gibt es eine Besonderheit, die sich völlig unterscheidet vom SR-Rundfunkrat. Dort sitzen tatsächlich Vertreter der Parteien, und zwar anteilig entsprechend der Größe ihrer Vertretung im Bundestag. Das gibt es bei uns nicht. Bei uns gibt es einzelne Vertreter der Fraktionen. Das ist aber insofern noch einmal etwas anderes in der Darstellung. Wenn es so wäre, dass Sie das als wesentliches Manko ansehen würden, Herr Ulrich und Herr Lafontaine, dass beim ZDF sozusagen Parteipolitiker sitzen würden, dann wäre es doch das Erste gewesen, dass Sie, Herr Ulrich, Frau Peter anrufen. Auch Sie, Herr Lafontaine, haben durchaus Kontakte zu einer stellvertretenden Bundesvorsitzenden Ihrer Partei. Sie sollten darauf hinwirken, dass Sie dort, wo aus der Sicht des Bundesverfassungsgerichts das Problem tatsächlich besteht, nämlich beim ZDF, ein Teil der Lösung sind. Aber nein, stattdessen haben Sie sich einen Rucksack gepackt, aber nicht den Rucksack vom Bundesverfassungsgericht, auf dem ZDF
steht, sondern Sie haben sich einen Rucksack gepackt, auf dem SR steht. Meine Damen und Herren, das ist nicht nur der falsche Rucksack. Dieser Rucksack ist leer, aber Sie laufen damit herum und versuchen diesen Eindruck zu erwecken und Sie wollen politisches Kapital daraus schlagen.
Man muss sich das aber anhand der Fakten noch einmal genau anschauen. Im ZDF-Verwaltungsrat werden sechs von 14 Mitgliedern durch die Landesregierung oder die Bundesregierung entsandt. Das sind 42,8 Prozent. Im SR-Verwaltungsrat ist das nur ein einziges Mitglied von insgesamt sieben Mitgliedern, das sind 14,3 Prozent. Im Umkehrschluss bedeutet das: 85,7 Prozent des SR-Verwaltungsrates bestimmt der Rundfunkrat.
Jetzt haben Herr Ulrich und Herr Lafontaine im gleichen Kontext darauf hingewiesen, dass das letztlich keiner ernst nehmen könnte und Sie haben auch Namen derjenigen aufgezählt, die da drin sind. Die Frage ist ja durchaus berechtigt. Wie sind jene Personen zu gewichten, die ursprünglich oder auch zu anderen Lebenszeiten einmal ein politisches Amt ausgeübt hatten? An der Stelle ist es gut, dass das Bundesverfassungsgericht deutlich gemacht hat, dass Abgeordnete, Regierungsmitglieder, leitende Beamte und auch Wahlbeamte auf kommunaler Ebene dem zuzurechnen sind und alle anderen nicht, also auch nicht die Hochschullehrer, auch nicht die Richter und auch nicht die Vertreter von Kammern. Das ist wichtig zu wissen. Insofern hat das Bundesverfassungsgericht Ihnen, Herr Lafontaine, recht gegeben. Zwar nicht Ihren Ausführungen von heute, aber Ihren Ausführungen vom 11. März 1999. Damals haben Sie ein Amt in der Partei und ein Amt in der Regierung aufgegeben und haben sich in Saarbrücken hingestellt und der Presse entgegengerufen: Ich bin jetzt Privatmann. Es gibt Tage wie diesen, da haben Sie mit Ihrer Selbsteinschätzung völlig richtig gelegen. Auch daran sollten Sie vielleicht anknüpfen.
Ich weiß, dass man mir in Teilen der Linksfraktion offensichtlich recht gibt, dass es gut wäre, an dieser Selbsteinschätzung anzuknüpfen, aber Sie müssen Ihre fraktionsinternen Probleme jetzt nicht hier in meiner Rede austragen. Die GRÜNEN möchten nicht nur den Verwaltungsrat, sondern auch den Rundfunkrat umgestalten. Wie sieht hier der Vergleich zwischen ZDF und SR aus? Während im ZDF-Fernsehrat 19 von 77 Mitgliedern über die Bundes- und Landesregierungen -
Sie möchten darüber nachdenken? Also, ich habe den Gesetzentwurf, den Sie eingebracht haben, sehr genau gelesen. Sie möchten den Rundfunkrat
ändern. Sie möchten, dass Mitglieder der Landesregierung herausfallen. Und Sie möchten auf Position 31 ein Mitglied des Integrationsrates hineinsetzen. Wenn Sie das nur als Gedankenexperiment eingebracht haben, dann kann ich an der Stelle nur sagen, wir sollten mit dieser Selbstbeschäftigung des Parlaments aufhören. Ich war davon ausgegangen, dass das ein ernsthafter Vorschlag ist, und deshalb habe ich das auch ernsthaft behandelt.
Wir haben also 19, die von Regierungen entsandt sind. Es gibt einen von jedem Bundesland und drei vom Bund. Damit ist auch das Interesse des Landes dort gewahrt. Wir haben darüber hinaus die 12 Vertreter von Parteien schon genannt. Und wie sieht es aus im Rundfunkrat? Dort haben wir fünf Vertreter von Fraktionen. Und im Rundfunkrat ist natürlich auch nur ein Mitglied entsandt. Das Verfassungsgericht hat nicht unterschieden zwischen den staatlichen Vertretern als besonders böse, weil sie Mitglied der Regierung sind, und besonders gut, weil sie Mitglied bei den GRÜNEN sind, sondern das Bundesverfassungsgericht unterscheidet zwischen staatlich und nichtstaatlich. Und da ist das eine in der Möglichkeit der Einflussnahme genauso zu werten wie das andere. Somit hat der Fernsehrat insgesamt - auch mit den Kommunalen - 34 von 77, also 44,15 Prozent, direkte staatliche Vertreter. Und der Rundfunkrat des SR hat bei 35 Mitgliedern nur acht Mitglieder, also 22,9 Prozent, die direkt der staatlichen Seite zuzuordnen sind.
Insofern ist im Saarland schon jetzt Realität, was das Bundesverfassungsgericht fordert. Das ist nämlich nicht eine Eins-zu-Zwei-Regelung, vielmehr kommen im Saarland auf ein der staatlichen Seite zuzuordnendes Mitglied drei Mitglieder, die der nichtstaatlichen Seite zuzuordnen sind. Auch insofern kann ich sagen, dass an dieser Stelle der Rucksack, den das Verfassungsgericht uns aufgebürdet hat, leer ist.
Jetzt kommen wir noch zur Frage, wie der Rundfunkrat zusammengesetzt ist. Ich glaube, der Rundfunkrat kann nie ein genaues Abbild der Bevölkerung sein. Es gibt ja auch die Vertreter von Verbänden, man wird die Zusammensetzung immer kritisieren können. Es stellt sich daher auch die Frage, welche Aufgabe der Rundfunkrat hat. Seine Aufgabe ist letztlich nur diejenige, ein vielfältiges Gremium zu sein, das nach Maßgabe der Vielfaltsicherung darauf angelegt und geeignet ist, die Rundfunkfreiheit zu gewährleisten. Das ist im Saarland der Fall. Der Vorschlag betreffend den Integrationsbeirat, über den man sicherlich auch diskutieren kann - das ist ja gar keine Frage -, ist nach meiner Auffassung ein Vorschlag von Ihnen, Herr Ulrich, der weniger mit
dem 25. März als mit dem 25. Mai zu tun hat. Dabei geht es wohl eher um die Kommunalwahl als um die Rundfunkfreiheit, so ist zumindest mein Eindruck.
Lassen Sie mich nun noch einen Satz betreffend die Besetzung des Verwaltungsrates mit Mitarbeitern sagen. Herr Kollege Lafontaine hat das ja ausgeführt, zur Frage der Staatsferne des Rundfunks, um so die Staatsferne des Rundfunks wiederherzustellen. Als ob sie nicht da wäre! Ich habe vorhin schon eingehend erläutert, dass das nicht die Frage ist.
Und auch hierbei lohnt es sich, eine Brille aufzusetzen - eine Lesebrille, Herr Lafontaine. Eine Lesebrille! Schauen Sie zum Beispiel in das Urteil des Verfassungsgerichts vom 14. Januar 1982: Darin hat sich das Verfassungsgericht sehr intensiv mit der Frage beschäftigt, welche Rolle die Mitarbeiter beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk haben. Es gibt dabei natürlich eine ganz wichtige Rolle: Gerade die inhaltlich arbeitenden Mitarbeiter, wir reden also über die Redakteure, sind zuständig im Sinne der Programmfreiheit und sind vor staatlicher Einflussnahme zu schützen. Aber sie sind für Auswahl, Inhalt und Ausgestaltung der Programme zuständig, das ist die Programmautonomie. Damit haben sie einen wichtigen Auftrag, nicht für sich selbst, nicht nur für abstrakt gesprochen „die Rundfunkfreiheit“, sondern für die Bürgerinnen und Bürger, die nämlich einen Informationsanspruch haben. Das ist sozusagen ihr Auftrag.
Und es gibt einen Part, der das kontrollieren soll. Der hat auch den Auftrag, eben nicht Einflussnahme in parteipolitischer Hinsicht auszuüben, aber er hat die Auswahl und die Einstellung und Beschäftigung von Mitarbeitern zu leisten. Das ist der Intendant. Der wird dafür auch kontrolliert. Da hat auch der Personalrat entsprechend Einflussrechte, eine ganze Menge, übrigens bei den inhaltlich Arbeitenden sogar noch ein Stück weit mehr. Aber, und das sagt das Verfassungsgericht: Der Rundfunk darf weder dem Staat noch einer gesellschaftlichen Gruppe ausgeliefert werden. Und insofern, so sehr es auch auf den ersten Blick verführerisch klingt, dass der Rundfunk den Mitarbeitern gehört, muss gelten: Der Rundfunk gehört auch nicht den Mitarbeitern, er gehört auch nicht denen, die im Rundfunkrat vertreten sind, er gehört den Bürgerinnen und Bürgern, und das die Wahrheit.
Eingangs hatte ich gesagt, dass das Bundesverfassungsgericht ein Riese in Fragen der Ausgestaltung der Rundfunkfreiheit sei. Herr Lafontaine und Herr
Ulrich, Sie haben heute große Worte der Rundfunkfreiheit gebraucht. Tritt man aber Ihren Gesetzentwürfen näher, werden aus diesen großen Worten immer kleinere Gesetze. Es sind eben nicht zwei Riesen-, es sind in Wahrheit zwei Scheinriesen-Gesetze. Michael Ende würde vielleicht sagen: Zwei Tur-Tur-Gesetze. Daher lehnen wir Ihre Gesetzentwürfe ab. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin, vielen Dank! Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir beraten heute über zwei Gesetzesanträge zur Änderung des Saarländischen Mediengesetzes, und das aus einem ganz bestimmten Grund: Es gab ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts betreffend die Staatsnähe des Zweiten Deutschen Fernsehens beziehungsweise betreffend die Versäumnisse, die insoweit bestehen. Bereits im Vorfeld der Verkündung der Entscheidung am 25. März hat die mit dem Verfahren angestoßene Debatte sehr viel Bewegung in die Reflexion der Gremien beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk gebracht, zur Frage, was Transparenzanforderungen sind, auch zur Frage, welche Aufgaben die Gremien genau haben und ob sie diesen Aufgaben überhaupt nachkommen können.
Denn der öffentlich-rechtliche Rundfunk - deshalb können wir für die angestoßene Debatte sehr dankbar sein - steckt in einer schweren Krise. Er erreicht die jungen Menschen nicht, weil er nicht ins Internet darf. Er ist oft bei den Landesrundfunkanstalten durch Proporz gelähmt. Das zeigt sich, wenn wir uns das Jahr 2013 anschauen, am deutlichsten daran, dass wir sechs große Talkshows des gleichen Formats haben, veranstaltet von sechs großen Sendeanstalten. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist nicht in der Lage, dies zu überwinden, weil jeder seine Pfründe verteidigen möchte.
Und sehr oft - und das ist das Thema, über das wir heute reden - kann der öffentlich-rechtliche Rundfunk seine Staatsferne nicht glaubwürdig darstellen. Als Gesetzgeber muss man an dieser Stelle einen Schritt zurücktreten und sich fragen, warum diese Staatsferne überhaupt so wichtig ist. Wir haben dazu nun schon viele Diskussionen gehört, mit aus verschiedenen Blickwinkeln vorgetragenen Standpunkten. Besonders schade beim Beitrag des Kollegen Conradt finde ich, dass er hier das Zerrbild malt, es sei ja alles in Ordnung. Es ist natürlich nicht alles in Ordnung!