Protokoll der Sitzung vom 09.04.2014

(Zuruf von der CDU.)

Es könnte besser sein, und es muss auch besser werden. Wir müssen und werden uns mit diesem Thema beschäftigen. Die beiden Gesetzentwürfe, die heute hier zur Abstimmung stehen, bilden eine Grundlage, auf der wir uns mit diesem Thema beschäftigen können.

(Beifall von den Oppositionsfraktionen.)

Der Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ergibt sich aus Artikel 5 des Grundgesetzes: Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. - An dieser Stelle hat der Kollege Conradt nun einmal ordentlich argumentiert, denn gewährleistet wird das tatsächlich unter anderem über die Besetzung der Gremien. Um die Rundfunkfreiheit zu gewährleisten ist wichtig, dass weder der Staat noch eine bestimmte gesellschaftliche Gruppe oder eine bestimmte gesellschaftliche Kraft den Inhalt des öffentlich-rechtlichen Rundfunks beeinflussen kann. Der Gesetzgeber ist damit aufgefordert, auch das ergibt sich aus dem Urteil noch einmal ganz klar, staatliche Amtsträger der Verführung zu entziehen, Programminhalte nach ihren Machterhaltungsinteressen auszurichten. Das ist eine Sache, bei der wir nun ganz genau hinschauen müssen: Ist momentan tatsächlich der Fall gegeben, dass dem legitimen Machterhaltungsinteresse durch die Auswahl der Gremienzusammensetzung und durch die Art, wie die Gremien ihre Arbeit verrichten, wirksam begegnet werden kann? Diesbezüglich sind Zweifel durchaus berechtigt.

(Beifall bei der Opposition.)

Der gesetzliche Rahmen muss deshalb dafür sorgen, dass Organe des öffentlich-rechtlichen Rundfunks genügend Abstand vom Staat haben und dass die Gremien entsprechend gesellschaftlicher Repräsentanz zusammengesetzt sind. Das berücksichtigt übrigens auch Vertreter der Parteien. Ich glaube, es kann auch nicht darum gehen, die Vertreter der Parteien komplett beispielsweise aus dem Rundfunkrat zu entfernen, denn dann würde diese gesellschaftliche Gruppe fehlen. Es stellt sich sehr wohl aber die Frage, welchen Einfluss diese Gruppe auf das Gremium hat.

Der öffentlich-rechtliche Rundfunk muss eine Sache der Allgemeinheit sein. Das haben Sie vorhin ebenfalls schön gesagt: Der öffentlich-rechtliche Rundfunk gehört eben nicht den Interessenvertretern, er gehört nicht dem Staat, er gehört auch nicht den Redakteuren, der öffentlich-rechtliche Rundfunk gehört vielmehr der Gesellschaft. Er gehört aber eben auch nicht der demokratischen Mehrheit im Staat; das wären ja in diesem Fall wiederum die Vertreter des Staates.

Das Saarländische Mediengesetz in seiner jetzigen Form wählt die Organisationsform pluralistischer Gremien. Daher ist es angesichts des Verfassungsgerichtsurteils nun an uns, folgende Fragen zu beantworten: Sind in den saarländischen Gremien die relevanten gesellschaftlichen Gruppen vertreten, und das in einer vernünftigen Mischung? Haben die Gremien einen wirksamen Einfluss auf die Programmgestaltung oder haben sie diesen Einfluss nicht? Schließlich: Ist die Zusammensetzung der Gremien geeignet, die Rundfunkfreiheit zu wahren, oder steht sie der Rundfunkfreiheit manchmal sogar im Wege?

Der Gesetzentwurf der LINKEN befasst sich lediglich mit der Zusammensetzung des Verwaltungsrates und greift dabei auch eine von uns bereits gestellte Forderung auf. Wir haben deshalb beim letzten einschlägigen Entwurf, den Sie eingebracht haben, auch zugestimmt. Bei diesem Entwurf ging es darum, den Vertreter der Regierung, den Vertreter, der direkt von der Regierung entsandt wird, aus dem Verwaltungsrat zu entfernen. Zu dieser Aussage stehen wir nach wie vor.

(Beifall von den Oppositionsfraktionen.)

Der vorliegende Gesetzentwurf der GRÜNEN befasst sich einerseits mit der Frage nach der Zusammensetzung der Gremien, bezieht aber auch den Rundfunkrat mit ein. Der Vertreter der Regierung soll ebenfalls aus dem Verwaltungsrat entfernt werden. Ferner möchte man den Saarländischen Integrationsrat als neue Gruppe im Rundfunkrat haben. In beiden Anträgen fehlen im Moment noch die Aspekte, wie die Gremien ihren wirksamen Einfluss auf die Programmgestaltung ausüben sollen und wie eine breite Diskussion gestartet werden kann, um ein pluralistisches Abbild unserer Gesellschaft in diesem Gremium zu erhalten. Das ist auch der Grund, warum wir keinem der beiden Entwürfe direkt beigetreten sind. Wir halten es für eine legitime Möglichkeit, die guten Ideen dieser Anträge zu nehmen, so eine Verweisung in den Ausschuss zu erreichen, um dort tatsächlich eine breite Diskussion anzustreben und die wichtige Frage zu stellen, wie wir es schaffen, einen staatsfernen, schlagkräftigen, qualitativ hochwertigen und zukunftssicheren öffentlich-rechtlichen Rundfunk herzustellen.

Das ist ein gesetzgeberischer Auftrag, um den werden wir ohnehin nicht herumkommen. Das ist ein Auftrag, den wir jetzt gerne aufnehmen wollen, weshalb wir dafür plädieren, beiden Gesetzen zuzustimmen. - Vielen Dank.

(Beifall bei den Oppositionsfraktionen.)

Vielen Dank. - Das Wort hat nun der Abgeordnete Sebastian Thul von der SPD-Landtagsfraktion.

(Abg. Hilberer (PIRATEN) )

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich glaube, es ist unbestritten, dass es gilt, die grundgesetzlich garantierte Rundfunk-, Presse- und Meinungsfreiheit als Grundlage eines funktionierenden demokratischen Staatswesens als unverzichtbares Recht zu verteidigen. So viel vorne weg. Das, was Sie, Herr Lafontaine und Herr Ulrich, hier vorgetragen haben, ist ein erstaunliches Zerrbild der Realität. Sie haben sich ausgerechnet den Saarländischen Rundfunkrat - bei der LINKEN auch noch den Verwaltungsrat - ausgesucht, um an dieser Stelle eine Staatsnähe und eine Dominanz des Staates herzuleiten. Wenn man sich jedoch die nackten Prozentzahlen ansieht, kann man mit Fug und Recht sagen, dass der Saarländische Rundfunk und der Rundfunkrat weit entfernt davon sind, vom Staat dominiert zu werden, liebe Kolleginnen und Kollegen.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen. - Zuruf der Abgeordneten Huonker (DIE LINKE).)

Ich finde es eine Ungeheuerlichkeit, dass Sie es hier so darstellen, als wären die hier anwesenden Journalistinnen und Journalisten permanent unter staatlicher Kontrolle, als würden jeder Redakteur und jeder Journalist kuschen und Angst haben, bevor er einen Bericht veröffentlicht, ob der auch mit den Koalitionsfraktionen abgestimmt ist. Das ist ein völliges Zerrbild der Realität.

(Lachen und Beifall bei den Koalitionsfraktionen.)

Anstoß für Ihre Anträge ist die jüngste Entscheidung des BVG, in der die Richter Änderungen bezüglich der Besetzung auch der Gremien des Saarländischen Rundfunks vorsehen. Ich komme gleich darauf zu sprechen. Unabhängig davon, wie man das Urteil interpretieren möchte, werden die Koalitionsfraktionen dieses ergebnisoffen diskutieren. Es ist nicht per se falsch, politische Vertreter und Vertreterinnen in diesen Gremien zu haben. Ich frage mich schon, was man für ein parlamentarisches Selbstverständnis haben muss, wenn man sich selbst so darstellt, wie Sie es gemacht haben, lieber Kollege Ulrich, als wäre man nicht demokratisch gewählt und würde nicht die Interessen der Bevölkerung vertreten. Das ist schon ein seltsames Verständnis des Parlamentarismus.

(Beifall bei den Koalitionsfraktionen. - Zuruf des Abgeordneten Ulrich (B 90/GRÜNE). Abg. Huonker (DIE LINKE): Das hat doch niemand gesagt!)

Es darf nur nicht zu einer Dominanz der politischen Kräfte führen, in diesem Punkt sind wir uns wieder einig. Ich würde das für den Saarländischen Rundfunk vehement verneinen. Genau diese Punkte gilt es nun zu analysieren. Das Urteil wurde jedoch erst am 25. März 2014 veröffentlicht. Wir sollten sachlich bleiben und uns die notwendige Zeit nehmen, um zu

schauen, welche Folgen der Richterspruch en détail für die Zusammensetzung des Rundfunk- und des Verwaltungsrates hat. Wie so oft gilt hier Gründlichkeit vor Schnelligkeit, liebe Kolleginnen und Kollegen.

(Abg. Huonker (DIE LINKE) : Genau! - Zuruf des Abgeordneten Ulrich (B 90/GRÜNE).)

Mit den von Ihnen vorgeschlagenen Gesetzesänderungen zielen Sie in erster Linie darauf ab, Personalund Mitarbeitervertretung in die Gremien zu wählen. Geschätzter Kollege Lafontaine, das haben Sie eben erwähnt und haben auch auf den Beitrag meiner Kollegin Kolb in der letzten Debatte Bezug genommen. Ich möchte es noch einmal unterstreichen und in Bezug zu dem aktuellen Urteil des Bundesverfassungsgerichtes setzen. Dann müsste ich an dieser Stelle, das hat das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil getan, nicht nur die Staatsnähe, sondern auch die gesellschaftliche Vielfalt abbilden, sowohl im Verwaltungsrat als auch im Rundfunkrat. Ich setze ein ganz dickes Fragezeichen dahinter, ob wir die Vielfalt dadurch abgebildet bekommen, dass wir das Gremium paritätisch besetzen, liebe Kolleginnen und Kollegen. Das ist nämlich das Modell der Montan-Mitbestimmung. Wir haben das letzte Mal gesagt, das hat die Kollegin Kolb eben auch richtiggestellt, dass es etwas mit dem Binnenpluralismus zu tun hat. Das Bundesverfassungsgericht hat uns genau darin bestätigt. Sie bieten uns jetzt alten Wein in neuen Schläuchen an. Während Sie gerade vom Bundesverfassungsgericht gesagt bekommen haben, dass die Vielfalt abgebildet werden soll, kommen Sie mit der Parität und der Montan-Mitbestimmung. Ich glaube, das Gericht hat Fakten geschaffen, die Ihren Antrag eigentlich obsolet machen, liebe Kolleginnen und Kollegen.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

Ich will eine Einbindung des Personals im Saarland, das hat es auch schon gegeben. Der Kollege Roth hat mir eben aus der öffentlichen Sitzung des Rundfunkrates berichtet. Es gab Personalprobleme, es gab ein eventuell anhängiges Verfassungsgerichtsurteil, das der Intendant angestrebt hat, das man nachher im Rundfunkrat wieder gekippt hat. Das ist der beste Beweis dafür, dass der Rundfunkrat seiner Kontrollfunktion nachkommt und das Gremium gut ist, so wie es ist.

(Sprechen. - Vereinzelt Beifall.)

Wir sind durchaus offen, ich will es an dieser Stelle noch einmal sagen, wir sind gesprächsbereit. Wir haben aber auch ausdrücklich gesagt, dass es mit uns keine Parität geben wird.

(Zurufe der Abgeordneten Ulrich (B 90/GRÜNE) und Schramm (DIE LINKE).)

Ich glaube, dass es sich mit einem öffentlich-rechtlichen Rundfunk nicht vereinbaren lässt, genau wie es der Kollege Conradt eben gesagt hat: Der öffentlich-rechtliche Rundfunk gehört nicht der Belegschaft, er gehört auch nicht dem Intendanten oder der Politik, sondern er gehört der Bevölkerung!

(Beifall bei den Regierungsfraktionen. - Zurufe von den Oppositionsfraktionen und Sprechen.)

Die Kontrollgremien Rundfunkrat und Verwaltungsrat sollen die Meinungsvielfalt sichern. Auch das haben die Richter in ihrem Urteilspruch festgehalten. Die paritätische Besetzung dieses Gremiums ist dazu nicht geeignet, das habe ich bereits gesagt. Im Koalitionsvertrag haben beide Parteien vereinbart, dass das Saarländische Mediengesetz überprüft werden soll. Nun, wir sind dabei. Ich zitiere aus dem Koalitionsvertrag - mit Ihrer Erlaubnis, Frau Präsidentin -: „Im Hinblick auf neue medien- und gesellschaftspolitische Herausforderungen werden wir das Saarländische Mediengesetz überprüfen.“

(Abg. Huonker (DIE LINKE) : Ihr müsst nichts mehr prüfen! - Abg. Schramm (DIE LINKE): Es ist doch alles geklärt!)

Nun hat das BVG Kriterien bestimmt, die diese Frage zumindest teilweise beantworten. Im Zuge der SMG-Novellierung werden wir auch über die Zusammensetzung des Rundfunkrates diskutieren, selbstverständlich. Heute Morgen hat der Kollege Ulrich eine Mitteilung des GVK-Vorsitzenden zitiert, wonach sich die ARD-Rundfunkanstalten in einem internen Workshop mit der Zusammensetzung der Rundfunkräte beschäftigen. Ich bin auch dafür, dass nicht nur wir darüber diskutieren. Warum lassen wir nicht zuerst die Gremien sich damit beschäftigen, warum müssen wir hier vorgreifen und gleich zwei Wochen nach Urteilsverkündung eine Gesetzesinitiative präsentieren? Das ist das Gegenteil von Gründlichkeit, liebe Kolleginnen und Kollegen.

(Zurufe.)

Sie schlagen in Ihrem Entwurf vor, ein Mitglied des Saarländischen Integrationsrates aufzunehmen. Herr Kollege Ulrich, das ist inhaltlich durchaus diskussionswürdig, wir würden uns auch sehr gerne damit auseinandersetzen, Herr Kollege Conradt hat es schon gesagt. Am Wochenende gab es die Forderung des LSVD Saar, der gesagt hat, wenn die Familienverbände, die Kirchen und noch andere vertreten sind, dann wollen wir auch einen Sitz im Rundfunkrat haben. All das werden wir im Zuge der SMGNovellierung diskutieren, all diese Vorschläge sind diskussionswürdig. Schnellschüsse und Änderungen auf Zuruf werden wir aber ablehnen, Herr Kollege Ulrich. Das Urteil zeigt uns vor allem, dass eine Überprüfung des Saarländischen Mediengesetzes unumgänglich ist. Wir werden hier nicht sagen, es kann alles so bleiben wie es ist.

Herr Abgeordneter, lassen Sie eine Zwischenfrage der Abgeordneten Huonker zu?

Ja, natürlich, Frau Huonker.

Abg. Huonker (DIE LINKE) mit einer Zwischenfrage: Herr Abgeordneter Thul, würden Sie bitte zur Kenntnis nehmen, dass wir nicht erst seit dem Bundesverfassungsgerichtsurteil darüber diskutieren, sondern dass wir dieses Thema Staatsferne schon mehrfach im Landtag hatten? Aber es mag Ihnen nachgesehen werden. Sie waren damals noch nicht im Landtag. Aber würden Sie einfach zur Kenntnis nehmen, dass wir das nicht erst seit zwei Wochen tun?

Das habe ich zur Kenntnis genommen.

(Vereinzelt Beifall.)

Das Urteil zeigt uns vor allem eines, meine Damen und Herren: Realistisch betrachtet sollen Sie uns länger als zwei Wochen Zeit einräumen, um hier zu einer Lösung zu kommen, die den oben gemachten Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes Rechnung trägt. Wir werden das Ganze gründlich und nicht schnell machen. - Vielen Dank.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. - Das Wort hat nun Hubert Ulrich, Fraktionsvorsitzender von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich wollte mich eigentlich nicht noch einmal zu Wort melden. Ich habe das, was ich eingangs gesagt habe, durchaus ernst gemeint. Das Thema sollten wir hier nicht mit Schaum vorm Mund diskutieren, weil wir da alle irgendwie mit drinhängen. Man sollte es fair und offen diskutieren.

Aber, Herr Thul, wenn Sie sich hier hinstellen und von einem Zerrbild der Realität reden, das Oskar Lafontaine und ich hier gezeichnet haben sollen, dann tut es mir leid. Ich mache in diesem Land seit 30 Jahren Politik. Ich kenne die Realität insbesondere mit Blick auf die saarländischen Medien, insbesondere mit Blick auf Einflussnahme der politischen Parteien, wie wir sie alle kennen. Ich sage das ganz ohne Schuldzuweisungen, ganz neutral, aber das ist nun einmal die Realität. Sie tun so, als würden politische Machtstrukturen auf dem Halberg oder sonst wo überhaupt keine Rolle spielen. Tut mir leid, das

(Abg. Thul (SPD) )

ist ein Zerrbild der Realität, lieber Kollege Thul. Nehmen Sie einmal sich selbst! Lieber Kollege, Ihnen selbst müssten doch mit Blick auf Machtstrukturen dreimal die Windeln gewechselt werden, bevor Sie es wagen würden, eine Position gegen Ihre eigene Partei zu beziehen.

(Beifall von B 90/GRÜNE.)

So ist die Realität, in der Medienlandschaft und sonst wo auch. - Dann haben Sie den schönen Satz gesagt: Wir sind ja offen für Gespräche. Aber Sie sind nicht offen für Gespräche an der Stelle, wo diese Gespräche nun einmal hingehören. Wenn zwei Fraktionen einen Entwurf für eine Gesetzesänderung eingebracht haben, dann sollte man diese Gespräche mit einer Anhörung verbinden. Man kann dann ja nach der Anhörung zu dem Ergebnis kommen, davon halten wir nichts, das sehen wir so und so. Aber es einfach pauschal abzulehnen, überhaupt nicht darüber zu diskutieren, lieber Herr Kollege Thul, das ist der völlig falsche Weg.